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Beitrag
#51
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3294 Beigetreten: 28.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7457 ![]() |
Die Linien sind Wartelinien, Verkehrszeichen Nr. 341. ... fragt sich nur, was sie ohne kleines 205 für die Radler empfehlen sollen, wo die Radler doch eigentlich Vorfahrt/Vorrang hätten aus dem 205 für Autofahrer und § 9 heraus ...Wenn jemand kommt der keine Vorfahrt hat sind sie auch nicht wartepflichtig und müssen nicht an der Wartelienie warten. -------------------- Eine Fahrbahn die Platz für einen regelkonformen Radstreifen hat muss mindestens so breit sein, dass sie letztendlich auch wieder ohne auskommt. Daher gibt es bei diesen Dingern nur zwei Kategorien - entweder überflüssig oder illegal. |
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Gast_münsterland-radler_* |
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Beitrag
#52
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Die Wartelinie setzt eine Wartepflicht voraus. (empfiehlt "dem Wartepflichtigen", wo er warten soll - es muss also schon einen "Wartepflichtigen" auch ohne die Linie geben)
Die könnte sich vielleicht aus dem abgesenkten Bordstein ergeben. |
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Beitrag
#53
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5898 Beigetreten: 24.09.2013 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 70026 ![]() |
Wenn man Stau im Kreisel ist: Was hindert Autofahrer rechtlich dran, dann über den "schmalen Parallelkreisel" zu fahren? Und zwar wahlweise links wie rechts herum! -------------------- nsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richt
Gruß Martin |
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Beitrag
#54
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 ![]() |
![]() ![]() -------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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#55
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7866 Beigetreten: 30.01.2014 Wohnort: Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 71378 ![]() |
Die könnte sich vielleicht aus dem abgesenkten Bordstein ergeben. Da ist aber keiner, nur eine Entwässerungsrinne und Rinnen haben es noch nicht in die StVO geschafft ... ;-)Wenn jemand kommt der keine Vorfahrt hat sind sie auch nicht wartepflichtig und müssen nicht an der Wartelienie warten. Es kommt aber weder von links, noch von rechts ein vorfahrts-/vorrangsberechtigter, wenn man das Teil als Radweg des Kreisels interpretiert ...Und zwar wahlweise links wie rechts herum! Das auch noch, ja, ich vergaß ;-)Wenn man die Wege so interpretiert, fehlt aber dem Autofahrer die Wartelinie für dann vermutlich rechts vor links? |
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Beitrag
#56
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1769 Beigetreten: 03.04.2014 Mitglieds-Nr.: 72086 ![]() |
An den Bordsteinen, die Grau- oder Grünflächen einschließen, kann ich keine Absenkungen erkennen. Die Bordsteine gehen um die Ecke und die Rinne folgt dem Fahrbahnverlauf.
Abbieger müssen immernoch den §9 beachten und Fahrräder auch dann durchfahren lassen, "wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren". Interessant ist hier das Z301 auf dem ersten Bild, welches dem Kreisverkehrausfahrer Vorfahrt vor dem freilaufenden Rechtsabbieger gewährt und hinter dem Schmalspurumläufer steht. -------------------- Nulla poena sine lege
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Gast_münsterland-radler_* |
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Beitrag
#57
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Das ist gar kein Bordstein, sondern nur eine Regenrinne? Okay, dann wird's schwierig ...
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Beitrag
#58
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2034 Beigetreten: 28.01.2007 Wohnort: Neu-Ulm Mitglieds-Nr.: 27928 ![]() |
Zitat Wer über eine Radverkehrsführung abbiegt, muss dieser im Kreuzungs- oder Einmündungsbereich folgen. Ist das falsch? Oder worauf willst Du hinaus? Ich meine: wer sich gar nicht erst auf der Radverkehrsführung befindet, biegt auch nicht über sie ab, und muss ihr demnach auch nicht folgen. D.h. vorher auf die Fahrbahn wechseln (denn der Radweg führt ja nicht zu meinem Fahrziel, außer in dem Falle, dass ich das Gebilde eh nur streifen würde), und dann den Kreisel befahren. @Münsterlandradler: danke - OK, das sind Wartelinien. Aber es fragt sich, für wen genau. Die könnte sich vielleicht aus dem abgesenkten Bordstein ergeben. Da ist aber keiner, nur eine Entwässerungsrinne und Rinnen haben es noch nicht in die StVO geschafft ... ;-)Abbieger müssen immernoch den §9 beachten und Fahrräder auch dann durchfahren lassen, "wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren". Interessant ist hier das Z301 auf dem ersten Bild, welches dem Kreisverkehrausfahrer Vorfahrt vor dem freilaufenden Rechtsabbieger gewährt und hinter dem Schmalspurumläufer steht. Stimmt auffallend - das macht die Sache für mich zur unklaren Verkehrsregelung. Die Z.301 gibt es rund herum an allen Ausfahrten außer derjenigen nach Westen (obwohl der Bypass ein Z.250 hat).Blick nach Westen: ![]() -------------------- Quid pro quo ... ernst gemeinte Beiträge zur Teilnahme am Straßenverkehr mit muskelkraftbetriebenen Fahrzeugen (you know what I mean) setzen voraus, dass erkennbar ernst gemeinte und aktiv durchgesetzte Anordnungen vorgefunden werden. Soll heißen: Wer Spaß sät, braucht sich über flapsige Äußerungen nicht zu wundern.
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Gast_münsterland-radler_* |
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Beitrag
#59
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Auf dem Bild jetzt erkennt man gut, dass es sich doch um einen abgesenkten Bordstein handelt.
(Dort, wo er wieder erhöht wird, läuft die Rinne nämlich weiter.) Damit ist die Sache ja jetzt klar. Zitat (StVO §10) Wer [..] über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren [...] will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.
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#60
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7866 Beigetreten: 30.01.2014 Wohnort: Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 71378 ![]() |
Auf dem Bild jetzt erkennt man gut, dass es sich doch um einen abgesenkten Bordstein handelt. Ein Bordstein, ja, aber kein durchgehender und abgesenkter, sondern ein niedriger und extra Bordstein.(Dort, wo er wieder erhöht wird, läuft die Rinne nämlich weiter.) Der durchgehende Bordstein geht um die Insel drumrum, dauerhauft hoch, und dazwischen wurde ein neu beginnender eingesetzt. Abgesenkt sind laut Bouska (und evtl. auch anderer Kommentatoren, habe hier aber nur den letzten Original-Bouska liegen) nur Bordsteine, die parallel der Fahrbahn folgend von hoch auf niedrig wechseln. Damit ist die Sache ja jetzt klar. Zitat (StVO §10) Wer [..] über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren [...] will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen. Nein, immer noch - Vorrang aus § 9 ggü. aus Kreisel ausbiegenden Fzg. - Vorfahrt, weil der (Rad)weg weiterhin der vorfahrtsberechtigten Kreisfahrbahn folgt Für beide Fälle spielt der Bordstein keine Rolle. Der kommt erst dann mitsamt § 10 ins Spiel, wenn es sich um völlig eigenständige Radwege handelt, die eine ganz andere Straße kreuzen / an dieser enden / ... |
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Gast_münsterland-radler_* |
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Beitrag
#61
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Abgesenkt sind laut Bouska (und evtl. auch anderer Kommentatoren, habe hier aber nur den letzten Original-Bouska liegen) nur Bordsteine, die parallel der Fahrbahn folgend von hoch auf niedrig wechseln. Genau das tut der Bordstein im Bild doch? Er wechselt von hoch auf niedrig mit einem Gefälle von 100%. |
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#62
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Ich frage mich immer noch, welche VT - und an welcher Stelle - auf die Idee kommen könnten/sollen, sich überhaupt auf diesen "Fahrstreifen" zu begeben. Wenn ich das richtig verstehe, kann man diesen doch nur unmittelbar vor der Kreiseleinfahrt (und nach der -ausfahrt) erklimmen.
KFZler dürfte das enge Abbiegemanöver davon abhalten (abweisende VZ erkenne ich ansonsten keine), für Radler sehe ich keine Motivation (noch nicht einmal VZ oder Markierungen) sich auf diese Sonderverkehrsfläche mit unsicherer Wegeführung zu begeben und Fußvolk hat eigentlich gar keinen Zugang hierhin (und dürfte sich ansonsten höchstens über die lustigen Wartelinien wundern). -------------------- nsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richt
Gruß Martin |
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Gast_münsterland-radler_* |
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Beitrag
#63
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Ohne Gesamtübersicht schwer zu sagen...
Gedanken von Verkehrsplaner und -behörde waren wahrscheinlich, dass es der "umlaufende Radweg" werden sollte. Ein Verbot für Fußgänger oder Kfz, diese Wege zu benutzen, erkenne ich nicht. |
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#64
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1990 Beigetreten: 28.03.2014 Mitglieds-Nr.: 72029 ![]() |
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Gast_münsterland-radler_* |
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#65
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#66
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Hat er Recht (auch wenn ich kurz darüber nachdenken musste)!
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 05.04.2025 - 17:22 |