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> MPU bei weniger als 1,6%o in BW und MeckPomm, Der Sammelthread
geckolino
Beitrag 07.04.2015, 18:29
Beitrag #201


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FAQ: Probezeit und Verkehrsverstöße


--------------------
Der Fahrtrichtungsanzeiger dient der rechtzeitigen Anzeige von Fahrtrichtungsänderungen.
Sonst würde er Abbiegevollzugsmelder heißen.
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Marco3373
Beitrag 29.04.2015, 14:13
Beitrag #202


Neuling


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HI suche jemand der in der gleichen LAge ist und ein Zimmer mieten muss in RLP also ich meine suche eine Person die ne Führeschein WG gründen will oder mehrere oder jemand der in RLP oder Hessen einen Untermieter(mich smile.gif) sucht, eine Wohnung alleine anmieten ist mir zu teuer
und Studenten WGS suchen nur gleichegsinnte .Also falls ihr lust habt meldet euch
vielleicht hat jemand voon euch eine Bessere Lösung oder alternative wo man sich in einem anderen Bundesland kostengünstig anmieten kann oder zu Untermiete wäre euch echt dankbar für Infos
MFG
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selber schuld
Beitrag 29.04.2015, 16:40
Beitrag #203


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Hi
Miete doch ein Zimmer für 120 Euro melde dich dort an.
Und behalte deine jetzige Wohnung.


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........Wer einen Fehler gemacht hat und ihn nicht korrigiert, begeht einen zweiten....!!
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Marco3373
Beitrag 30.04.2015, 23:24
Beitrag #204


Neuling


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Ja danke wenn ich ein Zimmer für 120 finden würde wäre das echt geil - was meinst du ein WG zimmer habe mal rumgeschaut
aber über immo vermittlung kostet 1 zimmer ab 350kalt aufwärts + 3 monatsmieten kaution think.gif
oder meisnt du so ein Monteurzimmer für kurzfrsitige vermietung selber schuld? tHX
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Mr.T
Beitrag 30.04.2015, 23:43
Beitrag #205


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@Marco3373:
hier hatte ich darum gebeten, dass in diesem Thread keine "Einzelschicksale" eingestellt werden sollen. Dein Problem ist also hier im Thread fehl am Platz. Du kannst gerne eine eigenes Thema hier eröffnen. Es wird dir sicherlich geholfen.


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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Gast_Chazzer_*
Beitrag 01.05.2015, 01:41
Beitrag #206





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Ich rate dir ... such zu irgendeiner Studentenstadt (Kaiserslautern oder Mainz) auf Facebook die Gruppe für WG-Zimmer. Nimm Kontakt auf mit den Leuten und sag du brauchst übergangsweise ein Zimmer für 2 Monate. Ich denke die nehmen fürn kleines Zimmer vllt 200 Euro pro Monat. Vom Führerschein usw. würde ich nichts erzählen. Mach das zu deinem Hauptwohnsitz, beantrag es und fertig.
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Mr.T
Beitrag 03.05.2015, 12:19
Beitrag #207


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Die Beiträge von @selber schuld befinden sich jetzt hier.


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Gruß Mr.T

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Elchli
Beitrag 09.06.2015, 09:54
Beitrag #208


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Liebes Forum,

als CH-Bürger/FS-Halter kann ich (nach 1.50 Promille TF) nun in ca. 3 Wochen meine Fahrerlaubnis für die Bundesrepublik wieder beantragen. Kann mir zum Glück das Bundesland aussuchen und in BW würde zwingend eine MPU verlangt (auch gem. Tel. Auskunft vom LARA). Wie ist die Situation denn aktuell in BY? Wäre halt ideal wegen Grenznähe. Oder in welchem anderen Bundesland bin ich aktuell 'safe'?
Also sicher nicht BW, MeckPomm und Berlin, und sonst?
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Kai R.
Beitrag 09.06.2015, 21:09
Beitrag #209


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In BY wird aktuell unter 1,6%o keine MPU verlangt


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Grüße

Kai

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90eric
Beitrag 14.06.2015, 18:46
Beitrag #210


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Weiß jemand ob der Wert in der nächsten Zeit gesenkt werden soll? Danke!
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Jupiter
Beitrag 04.08.2015, 14:34
Beitrag #211


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VGH Baden-Württemberg: Idiotentest nach Urteil wegen Promillefahrt Pflicht

Zitat
Wer betrunken am Steuer erwischt wird, muss in Baden-Württemberg eher zum »Idiotentest« als in anderen Ländern. Diese Regelung hat der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim jetzt bestätigt. Sobald ein Strafgericht den Führerschein kassiert habe, dürften ihn die zuständigen Behörden nur noch nach einer positiven medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) herausgeben. Das entschieden die Richter in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil (AZ.: 10 S 116/15). Dies gelte auch, wenn der Fahrer weniger als 1,6 Promille im Blut gehabt habe und zum ersten Mal erwischt wurde.
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 04.08.2015, 14:47
Beitrag #212





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Muss man befürchten, dass sich die Begründung des Gerichts auch auf Fälle der relativen Fahruntüchtigkeit anwenden lässt? Im Extremfall also, solange eine Verurteilung nach § 316 StGB erfolgte, eine MPU schon ab 0,3 Promille?
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Officer
Beitrag 04.08.2015, 15:16
Beitrag #213


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Dieser Logik folgend:
Zitat (VGH Baden-Württemberg Az. 10 S 116/15)
Die strafgerichtliche Entziehung der Fahrerlaubnis wegen einer Fahrt unter Alkoholeinfluss gemäß § 69 StGB löst im Sinne einer Tatbestandswirkung ohne Weiteres die Notwendigkeit der Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung aus

...müsste das so sein.


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Gruß, Officer
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Mr.T
Beitrag 04.08.2015, 21:30
Beitrag #214


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Die Entscheidung kann hier nachgelesen werden.


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Gruß Mr.T

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Kai R.
Beitrag 05.08.2015, 13:38
Beitrag #215


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das Urteil berücksichtigt schon die recht hohe Promillisierung von 1,49%o die in Verbindung mit kaum feststellbaren Ausfallerscheinungen eine hohe Alkoholgewöhnung nahelegt.


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Grüße

Kai

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selber schuld
Beitrag 08.08.2015, 21:30
Beitrag #216


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Aber immer noch weniger als 1,6 und so steht es immer noch in den Büchern.


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Jupiter
Beitrag 15.08.2015, 11:03
Beitrag #217


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Wo Alkoholsünder auf Nachsicht hoffen können

Zitat
Wer in Rheinland-Pfalz wohnt und nach einer Promillefahrt erstmals den Führerschein verliert, hat gute Chancen, ihn ohne Idiotentest wiederzubekommen. In Baden-Württemberg ist das anders. "Eine völlig abstruse Situation", sagen Experten.
...
... hat doch der dem Ministerium untergeordnete Landesbetrieb Mobilität (LBM) schon Ende vergangenen Jahres in einem Rundschreiben darauf aufmerksam gemacht, dass "vermehrt Betroffene mit Wohnsitz in Baden-Württemberg diesen zur Umgehung der MPU nach Rheinland-Pfalz verlegen".
...
Eine klare Aussage kommt aus dem Mainzer Verkehrsministerium dagegen mit Blick auf das Mannheimer Idiotentest-Urteil: Weil das Urteil für die anderen Bundesländer nicht bindend sei, bestehe auch kein Handlungsdruck.
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Jupiter
Beitrag 15.08.2015, 14:18
Beitrag #218


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Der im vorigen Post verlinkte Artikel wurde offenbar entfernt, aber hier gibt es eine archivierte Version.
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melmanson
Beitrag 31.08.2015, 10:59
Beitrag #219


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Heute, ohne Mpu, meine Führerschein wiederbekommen nach 1,43 Promille in Schleswig Holstein smile.gif
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*Francis*
Beitrag 01.09.2015, 02:14
Beitrag #220


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In einem anderen Forum stellt ein User die These auf, dass in Berlin eine MPU nun auch schon für Radfahrer ab 1,1‰ gefordert wird.

http://www.mpu-idiotentest.com/mpu-forum/s...mp;postcount=12

Hab ich da etwas verpasst? Gibt es so ein Urteil? think.gif


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durban
Beitrag 01.09.2015, 08:18
Beitrag #221


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Ich bin da skeptisch. Dieses "Urteil" würde mich mal interessieren. Bisher wurde ja auf die Fahrerlaubnisentziehung wegen Alkohol abgestellt (§ 14 Nr. 2 Buchst. d FeV). Diese Grundlage entfällt.

Dazu muss man aber auch sagen, dass Berlin da sowieso eigene Wege zu gehen scheint. Auf der Internetseite des LABO steht, dass eine MPU ab 1,1 o/oo erforderlich sei. Wenn man aber der "neuen" Linie konsequent folgt, gibt es für die 1,1 o/oo-Grenze überhaupt keine Grundlage; sie ist willkürlich. Dann muss man so konsequent sein und auch bei relativer Fahruntüchtigkeit, die zur FE-Entziehung führt, eine MPU fordern (wie der Fall hier neulich aus MV mit 0,38 o/oo).

Ausschließen würde ich das, was der User da schreibt, aber nicht.

Wenn Du in dem Forum aktiv bist, könntest Du den User ja mal fragen, ob er Näheres zu der Entscheidung weiß; Er (sie?) kann sich ja auch hier anmelden. Hilfe ist immer willkommen (einfach abwerben laugh2.gif ).


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Mr.T
Beitrag 01.09.2015, 10:35
Beitrag #222


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Zitat (durban @ 01.09.2015, 09:18) *
Ausschließen würde ich das, was der User da schreibt, aber nicht.
Ich schon.
Der "MPU-Profi" geht dort im Forum ja ganz professionell davon aus, dass <1,6‰ ein Unfall bei einem Radfahrer zur MPU führt, siehe hier. Insofern darf bezweifelt werden, dass die rechtlichen Zusammenhänge richtig erkannt wurden.

I.Ü. ist eine solche Entscheidung in der öffentlichen Entscheidungsdatenbank der Gerichte in Berlin-Brandenburg nicht zu finden. Eine solche "Grundsatzentscheidung" wäre dort aber sicherlich veröffentlicht worden.


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durban
Beitrag 01.09.2015, 11:04
Beitrag #223


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Ich hatte mir jetzt andere Aussagen des Users nicht angeguckt. Gibt es aus Berlin überhaupt schon eine bekannte Entscheidung zu dem Thema?


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Mr.T
Beitrag 01.09.2015, 11:20
Beitrag #224


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MPU bei 1,1‰


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*Francis*
Beitrag 02.09.2015, 03:00
Beitrag #225


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Danke für deine Antwort, durban wavey.gif

Zitat (durban @ 01.09.2015, 09:18) *
Wenn Du in dem Forum aktiv bist, könntest Du den User ja mal fragen, ob er Näheres zu der Entscheidung weiß; Er (sie?) kann sich ja auch hier anmelden. Hilfe ist immer willkommen (einfach abwerben laugh2.gif ).

Nein, ich bin in diesem Forum nicht aktiv (sondern nur stiller Mitleser) und ich werde mich hüten jemanden von dort abwerben zu wollen... laugh2.gif

Zitat (Mr.T @ 01.09.2015, 11:35) *
Der "MPU-Profi" geht dort im Forum ja ganz professionell davon aus, dass <1,6‰ ein Unfall bei einem Radfahrer zur MPU führt, siehe hier. Insofern darf bezweifelt werden, dass die rechtlichen Zusammenhänge richtig erkannt wurden.

Da schließe ich mich an. Fakt ist, ihr hier seid die einzigen im Netz die wirklich Ahnung haben... rolleyes.gif


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durban
Beitrag 02.09.2015, 09:00
Beitrag #226


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Zitat (Mr.T @ 01.09.2015, 12:20) *


Danke für die Entscheidung!
Warum das LABO daraus aber eine 1,1 o/oo-Grenze macht, erschließt sich mir nicht. unsure.gif


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Elchli
Beitrag 03.09.2015, 18:17
Beitrag #227


Neuling
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In einem Artikel zur Revision/zum Urteil des VGH vom 7.7.2015 steht folgendes:


Zitat
(..)
Ein Blutalkoholwert von unter 1,6 Promille alleine reicht nicht für MPU

Der VGH gab dem Betroffenen allerdings insofern Recht, als eine einmalige Alkoholfahrt mit einer Blutalkoholkonzentration von unter 1,6 Promille für sich genommen noch nicht die Anordnung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens rechtfertigt. Dies ergebe sich aus der speziellen Regelung des § 13 Satz 1 Nr. 2 c FeV, wonach bei einer einmaligen Alkoholfahrt die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens nur anzuordnen sei, wenn eine Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr nachgewiesen wurde. Diese Differenzierung basiere auf dem aktuellen Stand der Alkoholforschung. Blutalkoholwerte ab 1,6 Promille seien hiernach ein Hinweis auf eine außergewöhnliche Alkoholfestigkeit, die regelmäßig zur Unfähigkeit einer realistischen Einschätzung der eigenen Alkoholisierung und des dadurch ausgelösten Verkehrsrisikos führe.

Bei unter 1,6 Promille sind die Gesamtumstände zu würdigen
(..)

Quelle: haufe.de/Recht - Artikel: MPU schon bei Verdacht auf ein grundsätzliches Alkoholproblem

Also wenn das SO stimmt... Wie rechtfertigen die Landratsämter (z.B.) in Baden Württemberg nun, dass man ganz generell ab 1.1 Promille zur MPU muss? Das ist/wäre ja ein krasser Widerspruch zum Urteil und nicht mehr legal! (!! ??)

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 03.09.2015, 18:44
Bearbeitungsgrund: Schrift normalisiert
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Mr.T
Beitrag 03.09.2015, 18:48
Beitrag #228


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Im Beitrag #214 ist der Link zum Urteil im Volltext. Lies dir das durch, da werden deine Fragen beantwortet.


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Mr.T
Beitrag 01.10.2015, 22:54
Beitrag #229


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Zitat (Uwe W @ 05.08.2014, 23:39) *
Zitat (Falo999 @ 05.08.2014, 20:21) *
Berlin zieht es jezt auch knallhart durch.

Auf deren HP steht das JEDER aber 1.1 Promille zur MPU muß.

Gibt es dazu eine Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg, die das rechtfertigt?
Hier ein entsprechender Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 17.07.2015. So wie sich der Beschluss liest, ist es wohl die erste Entscheidung des OVG in dieser Richtung.


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Gruß Mr.T

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Postal
Beitrag 08.10.2015, 12:29
Beitrag #230


Neuling


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Konkret heißt das jetzt: Wenn man als Ersttäter in BW den FS mit weniger als 1,6%o aber über 1,1%o (ohne Unfall) abgenommen bekommen hatte und 2-4 Monate um das Ende der Sperrfrist sich einen neuen Hauptwohnsitz beispielsweise in RP nimmt, bei der dort zuständigen FSST den Führerschein rechtzeitig beantragt... Dann bekommt man seinen FS ohne MPU wieder?!?!! blink.gif

Grauzonen der deutschen Rechtsprechung... Immer wieder schön. cop.gif
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Gast_Chazzer_*
Beitrag 31.10.2015, 10:06
Beitrag #231





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"Konkret heißt das jetzt: Wenn man als Ersttäter in BW den FS mit weniger als 1,6%o aber über 1,1%o (ohne Unfall) abgenommen bekommen hatte und 2-4 Monate um das Ende der Sperrfrist sich einen neuen Hauptwohnsitz beispielsweise in RP nimmt, bei der dort zuständigen FSST den Führerschein rechtzeitig beantragt... Dann bekommt man seinen FS ohne MPU wieder?!?!! blink.gif

Grauzonen der deutschen Rechtsprechung... Immer wieder schön."


So ist es.
Ich wurde im März 2014 mit 1,12 Promille in BaWü angehalten und sowohl Polizei als auch Gericht erzählte mir nichts von der MPU,
da das ganze in BaWü zu diesem Zeitpunkt auch in BaWü neu war.
Ich hatte eine Sperrfrist von 6 Monaten glaube ich.

Im September 2014 ging ich zur Behörde in BaWü und wurde damit konfrontiert, dass in BaWü zwingend eine MPU verlangt werde.
Ich fragte: "Und wenn ich in ein anderes Bundesland ziehe, dann nicht?"
Darauf die Antwort: "Das liegt in der Verantwortung des anderes Bundeslandes".
Alles klar, also zog ich meinen Antrag zurück, zog 10 Kilometer über die Grenze nach Rheinland-Pfalz und meldete mich dort ordnungsgemäß an.
Ich ging 1 Woche später zur Führerscheinstelle und beantragte den Führerschein und fragte, ob es denn Probleme oder eine MPU geben sollte.
Man sagte mir: "Nein, hier in RLP bei Ersttätern erst ab 1,6 Promille, sie hatten nur 1,12 Promille, somit nicht."
Also Antrag gestellt und Führerschein ohne Probleme sofort bekommen.
Wichtig: Die Behörde hat Polizisten zu meinem Wohnort in RLP geschickt (!), die sich vergewisserten, ob ich wirklich dort wohne.
Auf Rückfrage warum, kam die Antwort, da es sich häufte, dass Leute aus FÜhrerscheingründen nach RLP ziehen würden.
D.h. die in der FÜhrerscheinstelle in RLP wissen durchaus, was da abgeht, aber solange man sich normal verhält, tolerieren sie es und sagen nichts.
Sie prüfuen nur, ob alles dme Gesetz nach erfolgt, d.h. man muss wirklich dort wohnen und gemeldet sein, dann gibt es kein Problem.
Weil es so schön war, lebte ich noch ca 6 Monate in RLP und zog dann wieder rüber in meine alte Heimat BaWü.


In meinen Augen ist das ganze ein WItz, dass innerhalb Deutschlands so unfair geurteilt wird.
Entweder für alle 1,1 Promille oder 1,6 Promille. Und dann bitte ein Gesetz, wo das ganze explizit steht ohne Interpretationsspielraum.
Dann hätte ich nämlich auch die MPU gemacht. Aber so ein Rumgeeire kann man weder ernst nehmen noch akzeptieren.

Der Beitrag wurde von Chazzer bearbeitet: 31.10.2015, 10:11
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat des Vorposting gelöscht
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Rotschopf
Beitrag 03.11.2015, 09:29
Beitrag #232


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Da kann man nur zustimmen. Es ist lächerlich. Aber in der Bildungspolitik ist es ja das Gleiche - bloß keinen Zentralismus, lang lebe der Föderalismus, egal, wie unsinnig Recht dann in der Praxis aussehen mag. Dein Fall ist ja ein wunderbares Beispiel.
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durban
Beitrag 03.11.2015, 10:00
Beitrag #233


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Der Unterschied zur Bildungspolitik ist, dass wir hier "echten" Föderalismus mit unterschiedlichen Landesgesetzen haben.

Im Fall der MPU haben wir ein einheitlich geltendes Bundesgesetz, dass neuerdings unterschiedlich ausgelegt wird.

Zitat
Und dann bitte ein Gesetz, wo das ganze explizit steht ohne Interpretationsspielraum.


Man hat ja viele Jahre gar keinen Interpretationsspielraum dabei gesehen, bis plötzlich BW und MV das Fass aufgemacht haben. crybaby.gif


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SeriousSam
Beitrag 03.11.2015, 10:31
Beitrag #234


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Außerdem kann man das ganze noch "EU-weit" betrachten, da ist es ähnlich, wenn in Deutschland eine MPU gefordert wird. Wenn ich das richtig verstanden habe, kann man in einem anderen Land, nachdem man dort mindestens ein halbes Jahr seinen Lebensmittelpunkt hat, den Führerschein machen, der dann nach der Rückkehr nach Deutschland ohne MPU gültig ist bzw umgetauscht wird in eine deutsche Fahrerlaubnis.

Glück wenn man in der Nähe einer Grenze wohnt/arbeitet, so ändert sich nicht viel bzw man hat es einfach, lebt man im Landesinneren ist das schon mehr Aufwand ...
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Gast_Chazzer_*
Beitrag 03.11.2015, 16:58
Beitrag #235





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So ist es. Wird in DE eine MPU gefordert, kann man seinen Wohnsitz für 185 Tage ins EU-Ausland verlegen.
Dort kann man einen Führerschein machen und ihn abholen, sobald die deutsche Sperrfrist und die 185 Tage abgelaufen sind.
Dann kann man zurück nach Deutschland ziehen und sie müssen ihn in einen deutschen umtauschen, ohne MPU. Das ist gesetzlich so.
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durban
Beitrag 03.11.2015, 17:56
Beitrag #236


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Ein Umtausch ist nicht notwendig. wavey.gif


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bulletini
Beitrag 05.11.2015, 13:53
Beitrag #237


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Zitat (Chazzer @ 03.11.2015, 16:58) *
.....ohne MPU. Das ist gesetzlich so.


Hast du die entsprechende Stelle im Gesetz mal bitte parat? huh.gif
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Grübel2013
Beitrag 08.11.2015, 16:27
Beitrag #238


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Zweimal teuer umziehen statt MPU? blink.gif

Ist das nicht Spatzen schiessen mit Kanonenkugeln?? rolleyes.gif



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SeriousSam
Beitrag 12.11.2015, 15:02
Beitrag #239


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Meinst du innerhalb D oder der EU?

Innerhalb D musst du ja nur eine Bude für ca einen Monat mieten und von Beantragung der FE bis Erteilung "wohnhaft" sein. Besser als etliche Stunden in Vorbereitung zu stecken und dann Kosten für MPU und je nachdem AB-Nachweise, Kurse und sonstiges zu haben.
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selber schuld
Beitrag 12.11.2015, 15:18
Beitrag #240


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Kann man so Sagen.


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rauchbier
Beitrag 30.11.2015, 10:48
Beitrag #241


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Zitat (Kai R. @ 09.06.2015, 21:09) *
In BY wird aktuell unter 1,6%o keine MPU verlangt



Nach meinen - noch etwas ungenauen- Infos hat sich nach einem VGH München Urteil auch in Bayern was geändert:

m.W. kann jetzt ein Richter in der Verhandlung / Bussgeldbescheid die FE entziehen, auch wenn die 1,6 ‰ nicht erreicht sind.

Aber eben noch als Einzelfallentscheidung und nicht generell.

Hat jemand dazu schon den Beschluß des VGH München von ( September oder Okt 15) gefunden ?

gruß
rauchbier


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Mr.T
Beitrag 30.11.2015, 11:06
Beitrag #242


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Zitat (rauchbier @ 30.11.2015, 10:48) *
m.W. kann jetzt ein Richter in der Verhandlung / Bussgeldbescheid die FE entziehen, auch wenn die 1,6 ‰ nicht erreicht sind.
Das ist schon jahrzehntelang in ganz D so.


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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Gast_Chazzer_*
Beitrag 02.12.2015, 08:36
Beitrag #243





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Zitat (Grübel2013 @ 08.11.2015, 16:27) *
Zweimal teuer umziehen statt MPU? blink.gif

Ist das nicht Spatzen schiessen mit Kanonenkugeln?? rolleyes.gif



Naja, wenn man
1. Nah an der Grenze wohnt und
2. Verwandte im anderen Bundesland oder EU-Ausland hat

ist der Umzug ziemlich billig. Du fährst rüber, machst deinen Namen ans Klingelschild und gehst zur Behörde zwecks Ummeldung.

Mir ist schon klar, dass es u.U. günstiger sein kann, einfach die MPU zu machen. Da hast du Recht.
In meinem Fall nicht ... 10 Kilometer und Onkel in RLP...

Ob ich in einem anderen Fall MPU gemacht hätte, weiß ich nicht, da ich aus Prinzip dieses schwammige Gesetz nicht respektieren kann.
Vielleicht hätte ich dann selbst die MPU umgangen, wenn es teurer für mich wäre. Einfach aus Prinzip.

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 02.12.2015, 10:53
Bearbeitungsgrund: Zitat sichtbar gemacht
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Mr.T
Beitrag 04.12.2015, 13:18
Beitrag #244


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Zitat (rauchbier @ 30.11.2015, 10:48) *
Nach meinen - noch etwas ungenauen- Infos hat sich nach einem VGH München Urteil auch in Bayern was geändert
Du hattest Recht. wavey.gif
Der BayVGH hat sich in einer neuen Entscheidung (VGH München v. 17.11.2015, Az.: 11 BV 14.2738) nun dem VGH Mannheim angeschlossen und eine MPU bei jedem Entzug der Fahrerlaubnis (also auch ab 0,3‰ bei relativer Fahrunsicherheit) bestätigt. Die Revision wurde zugelassen.


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rauchbier
Beitrag 05.12.2015, 09:56
Beitrag #245


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genau , gerade wollte ich das Aktenzeichen posten---- ( vom Amtsgericht Amberg und VG Regensburg und dann VGH München ).

Juristisch habe ich nicht so alles verstanden , aber es geht doch analog zu BW um eine neue Auslegung des § 13 Satz1 Nr2 Buchst .c FeV in der die Feststellung des Strafgerichtes auch berücksichtigt werden muß und somit die MPU auch unterhalb von 1,6‰ von der Führerscheinstelle angeordnet werden muß. ( Ziffer 36 im Becshluß).

Und damit ist in Süddeutschland ( bald) wieder die " Einheit" - auch bezügl. Ummeldepraktiken- wieder gegeben.

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 05.12.2015, 09:59
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat des Vorposting gelöscht


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rauchbier
Beitrag 06.12.2015, 11:26
Beitrag #246


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Wie wirkt sich denn diese Entscheidung(en ) in BW und MeckVorp. und jetzt By auf alkoholisierte Radfahrer aus ?

Dort wird auch die 1,6 Promille gekippt ?


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Mr.T
Beitrag 06.12.2015, 11:31
Beitrag #247


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Für Radfahrer ändert sich nichts.


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Mr.T
Beitrag 07.12.2015, 18:57
Beitrag #248


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Zitat (Mr.T @ 04.12.2015, 13:18) *
Der BayVGH hat sich in einer neuen Entscheidung (VGH München v. 17.11.2015, Az.: 11 BV 14.2738) nun dem VGH Mannheim angeschlossen und eine MPU bei jedem Entzug der Fahrerlaubnis (also auch ab 0,3‰ bei relativer Fahrunsicherheit) bestätigt. Die Revision wurde zugelassen.
Die Entscheidung:
Angehängte Datei  2015_12_07_we_fahrerlaubnisrecht.pdf ( 299.44KB ) Anzahl der Downloads: 20



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andreas7z
Beitrag 11.12.2015, 14:48
Beitrag #249


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Es gibt Heute einen Zeitungsartikel in der Süddeutschen Zeitung.

http://www.sueddeutsche.de/muenchen/verkeh...mille-1.2777131

Jetzt soll es auch in Bayern mit dem Depperltest ab 0,3 Promille so weit sein. think.gif

Durch den EU-Führerschein mit Führerscheintourismus muss die MPU-Lobby neue Kundenkreise erschließen. ranting.gif ranting.gif
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Mr.T
Beitrag 11.12.2015, 14:53
Beitrag #250


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Zitat (andreas7z @ 11.12.2015, 14:48) *
Jetzt soll es auch in Bayern mit dem Depperltest ab 0,3 Promille so weit sein. think.gif
Steht doch hier im Thread, ist also nix Neues. whistling.gif


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