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> MPU bei weniger als 1,6%o in BW und MeckPomm, Der Sammelthread
Gast_Georg_g_*
Beitrag 11.12.2015, 15:35
Beitrag #251





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Kann man davon ausgehen, dass die Begründungen der jeweiligen Verwaltungsgerichtshöfe nicht auf Trunkenheitsfahrten beschränkt sind, sondern sich auf alle Fälle anwenden lassen, in denen ein Gericht die FE nach § 69 StGB entzogen hat? Also beispielsweise auch eine MPU nach einer Unfallflucht?
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Mr.T
Beitrag 11.12.2015, 15:50
Beitrag #252


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Nö, der § 11 Abs. 3 FeV lässt das nicht zu.


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Gruß Mr.T

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Gast_Georg_g_*
Beitrag 11.12.2015, 16:22
Beitrag #253





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Eine Entziehung der FE durch das Gericht setzt ja fehlende Eignung voraus. § 69 StGB enthält "Regelfälle", in denen von fehlender Eignung auszugehen ist, darüber hinaus sind weitere Fälle möglich.

Der VGH Baden-Württemberg ist der Auffassung, dass der reine Ablauf der Sperrfrist nicht automatisch die Eignung wiederherstellt. Ob die eignungsausschließende Gefährlichkeit fortbestehe, sei im Anschluss an den Ablauf der Sperrfrist von der Behörde auch bei Ersttätern eigenständig zu beurteilen. Die Beurteilung des Strafgerichts (über die Entziehung wegen fehlender Eignung) müsse Berücksichtigung finden. Diese Begründung ließe sich doch auf alle Fälle anwenden, in denen ein Gericht die FE aufgrund fehlender (charakterlicher) Eignung entzogen hatte.

Warum lässt sich deiner Meinung nach der Fall nicht unter § 11 Abs. 3 Nr. 4 bis 7 FeV subsumieren?
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Mr.T
Beitrag 11.12.2015, 16:49
Beitrag #254


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Der VGH BW argumentiert, dass nach einer Trunkenheitsfahrt nach § 13 Absatz 1 Satz 2 d) eine MPU erforderlich ist, weil der strafgerichtliche Entzug auf Alkoholmissbrauch im Sinne von § 13 Absatz 1 Satz 2a) beruht und zur Ungeeignetheit geführt habe. Die Tatsache der Ungeeignetheit allein führt nicht zur MPU.


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Gast_Georg_g_*
Beitrag 11.12.2015, 17:03
Beitrag #255





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Es kommt darauf an, welche Passagen man als allgemeingültig ansieht und welche nur auf den Einzelfall bezogen, der ja nun eine Trunkenheitsfahrt war. Im Urteil findet man jedenfalls einige Begründungen, die sich auch auf andere Fälle der Entziehung wegen fehlender Eignung anwenden ließen.

Aber noch mal meine Frage: Warum wäre ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort mit anschließender gerichtlicher Entziehung der FE keiner der Fälle des § 11 Abs. 3 Fev? Warum handelt es sich nicht um:
- einen erheblichen Verstoß gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder
- eine erhebliche Straftat, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr steht oder
- um eine erhebliche Straftat, die im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung steht (die fehlende Eignung ist ja durch die gerichtliche Entziehung bewiesen) und die Tat unter Nutzung eines Fahrzeugs begangen wurde?
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Mr.T
Beitrag 11.12.2015, 17:17
Beitrag #256


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Ich hatte deine Frage wohl falsch verstanden.
Selbstverständlich kann nach einer Entziehung wegen Unfallflucht eine MPU angeordnet werden. Das im Rahmen einer Ermessensentscheidung.
Ich dachte, du wolltest eine "PflichtMPU" begründet wissen.


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Mr.Mijagi
Beitrag 11.12.2015, 19:18
Beitrag #257


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Zitat (Mr.T @ 11.12.2015, 14:53) *
Zitat (andreas7z @ 11.12.2015, 14:48) *
Jetzt soll es auch in Bayern mit dem Depperltest ab 0,3 Promille so weit sein. think.gif
Steht doch hier im Thread, ist also nix Neues. whistling.gif

Das bayrische Innenministerium wird in der SZ zitiert, dass man Informationen vorliegen habe, dass die Klägerin Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt hat.
Bis dort entschieden wird, werde man auch in Bayern an der üblichen Verfahrensweise festhalten.
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/alkoho...ndelt-1.2778996

Es geht also in eine neue Runde...
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Beitrag 29.01.2016, 13:46
Beitrag #258


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Der Arbeitskreis 2 (MPU unter 1,6 Promille?) des 54. Verkehrsgerichtstags hat die Empfehlung ausgesprochen, dass die Anordnung der MPU bei Kraftfahrzeugführern bereits ab 1,1 Promille erfolgen sollte.

Link zu den Empfehlungen


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durban
Beitrag 29.01.2016, 14:10
Beitrag #259


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In der aktuellen NZV ist ein längerer Aufsatz eines bayrischen Verwaltungsrichters zu diesem Thema (der sich für die alte Regelung ausspricht).


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Beitrag 29.01.2016, 14:21
Beitrag #260


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Die NZV lag in Goslar aus. Der Aufsatz konnte die dort anwesenden Fachleute dann wohl nicht überzeugen, denn deren Empfehlung lautet ja nun anders.


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durban
Beitrag 29.01.2016, 14:24
Beitrag #261


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Wobei ja immerhin die Empfehlung zu erkennen gibt, dass die Fachleute sich nicht darauf einigen konnten, dass sich aus jetziger Rechtslage die MPU-Pflicht bei weniger als 1,6 o/oo ergibt - das wurde offengelassen.



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Beitrag 29.01.2016, 14:29
Beitrag #262


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Ja, deshalb sprach man sich auch für eine eindeutigere Formulierung des § 13 FEV aus. In diesem Zusammenhang sprach man sich gegen die derzeitige Praxis der bundesweit unterschiedlichen Anwendung und eben für einen bundesweit einheitlichen "MPU-Grenzwert" von 1,1 Promille aus.

Die zur Begründung angeführte (hohe) Rückfallwahrscheinlichkeit bereits ab 1,1 Promille, halte ich sowohl aufgrund der präsentierten Auswertungen als auch aufgrund eigener dienstlicher Erfahrungen für nachvollziehbar.


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durban
Beitrag 29.01.2016, 14:32
Beitrag #263


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Danke für die Info!

Ich muss sagen, dass ich dieses Ergebnis unbefriedigend finde. Man kann ja über die Auslegung von § 13 FeV geteilter Meinung sein oder eine andere Rechtslage wollen. Aber für eine 1,1 o/oo-Grenze sehe ich bei jetziger Rechtslage überhaupt keine Grundlage - das ergibt sich auch nicht nach der "neuen Auslegung". Entweder man ist der Auffassung, dass die MPU ab 1,6 o/oo erforderlich sei - oder immer dann, wenn die FE entzogen worden ist. Insofern bleibt da bei mir ein großes Fragezeichen.


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Lars
Beitrag 29.01.2016, 14:34
Beitrag #264


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@durban
Volle Zustimmung!


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Beitrag 29.01.2016, 14:38
Beitrag #265


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@ durban

Du musst die Empfehlung als Ganzes betrachten. Wenn im Zuge der Neuformulierung des § 13 FEV im jetzigen 2. c) die dort genannten 1,6 Promille (0,8 mg/l) durch 1,1 Promille (0,55 mg/l) ersetzt werden, dann löst sich das Fragezeichen doch auf.


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Mr.T
Beitrag 29.01.2016, 15:02
Beitrag #266


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. Dann bleibt ja immer noch der Buchstabe d):
Zitat
die Fahrerlaubnis aus einem der unter Buchstabe a bis c genannten Gründe entzogen war
Und das lässt ja weiterhin Raum für MPU-Anordnungen bei einer BAK <1,1‰.


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Beitrag 29.01.2016, 15:16
Beitrag #267


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Ja natürlich, die BAK ist ja auch nicht das alleinige Kriterium für die Anordnung einer MPU. Das hat aber mit der Frage der Änderung der Ziff. 2. c) nichts zu tun.


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durban
Beitrag 29.01.2016, 15:27
Beitrag #268


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Das stimmt.

Wenn man Buchstabe c in "1,1 o/oo" ändert, dann müssten konsequenterweise diejenigen, die jetzt schon eine MPU bei weniger als 1,6 o/oo sehen, die MPU auch nach der Änderung bei unter 1,1 o/oo fordern (wenn die FE entzogen worden ist).


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Falo999
Beitrag 14.03.2016, 18:58
Beitrag #269


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Im EU-FS Forum gibt es jetzt einen (glaubwürdigen) Fall für eine MPU bei 1,2 Promille in GE in NRW.


Ich weiß nicht ob es erlaubt ist hier einen Link zu den Thread zu veröffentlichen deswegen laß ich es erstmal.
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Mr.T
Beitrag 14.03.2016, 20:40
Beitrag #270


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Zitat (Falo999 @ 14.03.2016, 18:58) *
Ich weiß nicht ob es erlaubt ist hier einen Link zu den Thread zu veröffentlichen
Ist erlaubt. wavey.gif


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Falo999
Beitrag 14.03.2016, 21:06
Beitrag #271


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Hier der Thread aus den EU-FS Forum:
http://www.eu-fuehrerschein-forum.de/die-m...l-1/#post143217
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*Francis*
Beitrag 16.03.2016, 03:43
Beitrag #272


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In einem anderen Forum muss ein User aus Thüringen mit 1,4‰ zur MPU:

http://www.mpu-idiotentest.com/mpu-forum/s...ead.php?t=26490


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Gruß Francis

Ich hasse Menschen, Tiere und Pflanzen. Steine? Steine sind okay!
Ich liebe die "englische" Sprache. Meine Favoriten: *Now we have the salad* *I see black for you* und *I think I spider* ;-)
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Mr.T
Beitrag 23.03.2016, 14:43
Beitrag #273


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Die Frage von @fahrradfahrer25 ist jetzt hier.


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Kai R.
Beitrag 24.03.2016, 22:39
Beitrag #274


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Aus Thüringen haben wir auch jemanden mit 1,15‰. http://www.verkehrsportal.de/board/index.p...howtopic=117398


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Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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selber schuld
Beitrag 27.03.2016, 08:48
Beitrag #275


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Ist schon zum Mäuse Melken mein Freund aus Sachsen-Anhalt hat vor 3 Wochen seinen FS wieder bekommen nach 8 Jahren ohne MPU ,er hatte damals ca 1,4 Promille.


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........Wer einen Fehler gemacht hat und ihn nicht korrigiert, begeht einen zweiten....!!
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Sonnenblume25
Beitrag 05.07.2016, 18:22
Beitrag #276


Neuling


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Wie kann es denn überhaupt sein, dass in einem Land unterschiedliche Gesetzgebungen herrschen? Ist das Gleiche mit dem Eigenbedarf. Wieso darf man in baxern weniger als in NRW haben?
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Roswitha
Beitrag 01.10.2016, 13:06
Beitrag #277


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Hallo!

Bei solch heiklen Themen würde ich mich auf jeden Fall an einen Anwalt deines Vertrauens wenden. Bin mir ganz sicher dass du nach kurzer Zeit sicher einen finden würdest der sich auf Verkehrsrecht spezialisiert hat. Diese Spezialisierung ist in diesem Fall ganz besonders wichtig da ein anderer Anwalt dir sonst nur allgemein drauf Antworten könnte.

Wenn du willst kannst du dich auch an meinen Anwalt wenden, der hat zwar seine Kanzlei in Hanover aber für eine unverbindliche Auskunft müsste das eigentlich auch ausreichen. Du findest eine Auflistung seiner Fachgebiete ***. Weitere Spezialgebiete bei denen du dich auch noch an ihn wenden könntest findest du auf der Hauptseite seiner Homepage.

liebe Grüße Roswitha

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 01.10.2016, 13:13
Bearbeitungsgrund: Werbelink gelöscht
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Gast_Chazzer_*
Beitrag 25.02.2017, 07:36
Beitrag #278





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Vor 3 Jahren war ich selbst betroffen:
- erstmalige Alkoholfahrt in Bawü (1,1X Promille) Anfang 2014 ohne Auffälligkeiten oder Ausfallerscheinungen
- andere Interpretation der Gesetze in Bawü ab April/Mai 2014
- weder Behörden noch Anwälte informierten mich im März 2014 darüber, dass etwas auf mich zu kommen könnte
- alle sagten, ich erhalte nach der Sperrfrist (8 Monate) sofort eine neue Fahrerlaubnis ... April - Dez 2014 Sperre
- Sep 2014: in der Behörde => erstmaliger Hinweis, dass eine MPU erforderlich sei
- ich ziehe meinen Antrag nach direkter Rückfrage bei der Behörde in Bawü, wie es in RLP sei, zurück
- Antwort "Nicht in unserer Verantwortung, was dort geschieht"
- Sep 2014: sofortiger Umzug nach RLP
- Okt 2014: Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis in RLP
- Okt 2014: Behörde in RLP schickt RLP-Polizei zu meiner neuen Adresse, um zu kontrollieren, ob ich dort bin
- Dez 2014: Am Tag des Ablaufens der Sperrfrist Abholung der neuen Fahrerlaubnis
- Dez 2014: Umzug nach Bawü


Fazit:
- typisch deutsch und typisch Deutschland
- weder auf Behören noch auf Polizei oder gar Anwälte ist Verlass
- als "Bürger" rolleyes.gif ist man behördlicher Willkür ausgesetzt
- im Gesetz steht: bei erstmaliger Auffälligkeit ab 1,6 MPU; bei mehrmaliger kann es auch zw. 0,5 und 1,1 sein
- was ist daran so undeutlich zu verstehen?

Somit sollte man meiner Meinung nach sämtliche Möglichkeiten ausnutzen, um zu umgehen, wozu man gezwungen werden soll.
Aus dem einfachen Grund, dass es intransparent und ungerecht ist, was passiert.

1. Sind die Gesetze in verschiendenen Bundesländern nicht gleich.
2. Sind die Gesetze nicht wörtlich zu verstehen, sondern je nach Zeitgeist interpretationswürdig. Erinnert mich an die 1933-1945 Zeit und das gesunde Volksempfinden. Heute ist Alkohol der Feind, daher beugen wir das Recht; morgen ist es wieder ok und wir kehren zurück zu 1,6 Promille. Unwürdig für einen Staat wie die Bundesrepublik Deutschland.

Sorry für diesen langen Post. Obwohl es schon fast drei Jahre her ist, beschäftigt mich das Thema noch immer, weil ich damals in einer sehr schlechten finanziellen und persön. Situation war und dann auf mich allein gestellt noch damit konfroniert war. Heute, wo es mir besser geht, ist es zum Lachen.
Trotz allem bin ich dankbar, weil ich viel gelernt habe durch diese Geschichte und darüber hinaus immer komplett auf Alkohol verzichte.
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aheim73
Beitrag 02.03.2017, 14:59
Beitrag #279


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Es scheint ja die Entscheidung beim BVerwG bzgl. der Fälle aus Bayern im April 2017 anzustehen. Vielleicht kommt es dann wieder zu einer bundeseinheitlichen Praxis bzgl. MPU.
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Mr.T
Beitrag 02.03.2017, 15:17
Beitrag #280


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Termin beim BVerwG: 06.04.2017, 10:00 Uhr.


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Gast_Chazzer_*
Beitrag 05.03.2017, 00:40
Beitrag #281





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Das ist zu begrüßen.
Sollen sie sich halt auf 1,1 Promille einigen, dann aber bitte das explizit im Gesetz erwähnen.
Dann weiß man, woran man ist.
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Kai R.
Beitrag 08.03.2017, 15:09
Beitrag #282


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Brandenburg jetzt auch Mitglied im 1.1er Club: http://janssen-graeber.de/mpu-ab-11-promille/


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Grüße

Kai

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django99
Beitrag 09.03.2017, 18:14
Beitrag #283


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MPU auch in Thüringen ab 1,1 (IMMER!!!!!!!!)
Umzug nach Sachsen möglich, nützt aber nichts wenn die MPU vorher in Thüringen angeordnet wurde.
Dann auch in Sachsen MPU ab 1,1.
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MantaGT-E
Beitrag 09.03.2017, 23:50
Beitrag #284


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Zitat (Mr.T @ 02.03.2017, 15:17) *
Termin beim BVerwG: 06.04.2017, 10:00 Uhr.


Als unmittelbar Betroffener würde mich ja dann noch interessieren:

Sollte es zu einer 1,1‰ Grenze kommen, ab wann wird dann die MPU angeordnet?
Wenn die TF erst nach dem 06.04. begangen wurde oder wenn der Antrag auf Neuerteilung abgegen/bewilligt ist?
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Mr.T
Beitrag 10.03.2017, 00:01
Beitrag #285


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Weder noch, sondern ab 06.04.2017 wird unter Berücksichtigung der Entscheidung des BVerwG entschieden.


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Reue2016
Beitrag 14.03.2017, 17:07
Beitrag #286


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Wie sieht die Rechtslage für Betroffene aus wo zur die Wochen davor dir Frist abläuft ? Können die noch sagen min wir warten erstmal obwohl die Frist Wochen davor schon vergangen ist ?
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