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> vom fahrlehrer zum fahrerlaubnisprüfer ?!
jumag
Beitrag 28.03.2014, 20:28
Beitrag #1


Neuling


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guten abend, hab mich grad erst hier registriert und ein wenig gesucht aber leider immernoch unbeantwortete fragen.

also kurze erklärung: ich bin bereits fertig ausgebildeter fahrlehrer mit mehreren jahren berufserfahung in den klassen a und b. nun denke ich darüber nach fahrerlaubnisprüfer zu werden.

darüber habe ich mich bereits informiert und weiß dass man "normalerweise" ein abgeschlossenes studium für maschinenbau, elektrotechnik oder kraftfahrzeugtechnik braucht.

meine bisher unbeantwortete frage ist:
gibt es für fahrlehrer eine art crash kurs um sich das studium zu sparen?


Der Beitrag wurde von darkstar bearbeitet: 28.03.2014, 20:48
Bearbeitungsgrund: Schriftgrad etwas normalisiert.
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loewe007
Beitrag 28.03.2014, 23:08
Beitrag #2


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Den wird es nicht geben, da man als Fahrerlaubnisprüfer in der Regel auch HU usw. abnimmt.
Als Fahrlehrer besitzt du das nötige Wissen in der Regel nicht.
Der Wiki Artikel ist da recht übersichtlich: http://de.wikipedia.org/wiki/AaSoP


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jumag
Beitrag 29.03.2014, 19:43
Beitrag #3


Neuling


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Ok danke schonmal.

Habe noch etwas anderes gelesen, da hieß es dass es auch prüfer mit teilbefugnissen gibt, weiß nicht genau was das heißt.
Die fahrerlaubnisprüfungen abzulegen würde mir schon reichen. Die HU prüfungen möchte ich gar nicht so gern machen.
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loewe007
Beitrag 29.03.2014, 23:44
Beitrag #4


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Ja, das ist der aaPmT, auch der darf HU abnehmen.


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hk_do
Beitrag 31.03.2014, 14:19
Beitrag #5


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Zitat (jumag @ 29.03.2014, 20:43) *
Habe noch etwas anderes gelesen, da hieß es dass es auch prüfer mit teilbefugnissen gibt, weiß nicht genau was das heißt.
Die fahrerlaubnisprüfungen abzulegen würde mir schon reichen. Die HU prüfungen möchte ich gar nicht so gern machen.


Das ist in dem wikipedia-Artikel eigentlich alles beschrieben:

Alle aaSoP haben erstmal eine technische Ausbildung.

Der aaPmT (Voraussetzung: Meister) darf nur Prüfungen an Fahrzeugen machen, jedoch keine Änderungen oder Neubauten abnehmen.
Der aaP (Voraussetzung: Dipl.-Ing. (FH) bzw. Bachelor) darf zusätzlich Änderungsabnahmen nach 19(3), Oldtimerabnahmen und eben Fahrerlaubnisprüfungen machen.

Eine Befugnis für nur-Fahrerlaubnisprüfungen ist nicht vorgesehen, das geht nur zusätzlich zu den technischen Prüfungen.
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