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Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 1 Beigetreten: 29.03.2014 Mitglieds-Nr.: 72045 ![]() |
Das Gutachten ist sehr positiv geschrieben, aber die letze Seite ("abschließende Stellungnahme") fällt dann Negativ aus ![]() Er Bescheinigt mir einen positven Werdegang und auch das ich ein Fahrzeug führen kann. Des weiteren sagt er ich habe alles gut aufgearbeitet und mich damit auseinander gesetzt. Irgendwie Blicke ich da jetzt nicht mehr durch, bitte kurze Einschätzung von euch. Vorgeschichte: August 2013 mit 2,5ng Aktivwert und 32ng Passivwert angehalten (laut Blutprobe) Nun ein halbes Jahr Abstinenz durch Haaranalyse Nachgewiesen. Dieses halbe Jahr scheint dem Gutachter auf einmal nicht gereicht zu haben, was er aber in keinem Wort bei der MPU erwähnt hat!? ![]() Hier einmal die letzte Seite Abgetippt (Stellungnahme): Im Rahmen der verkerhrsmed. Untersuchnung fanden sich keine Auffälligkeiten, die das sichere führen eines KFZ in Frage stellen. Die Laborvefunde stützen die angegebene BTM Abstinenz. Hinweise auf fahreignungsrelevante psychophysische Leistungsbeeinträtigung ergaben sich nicht. In der Psy. Exploration wurde deutlich, dass sich HerrXXX hinsichtilich der vorliegenden Problematik eine hinreichend konstruktive Auseinandersetzung gelungen ist. Die Darstellungen können überzeugen, somit ergibt sich bei dem Untersuchten keine überwiegende Gefahr erneuter Zuwiderhandlungen unter BTM Einfluss, weswegen die Vorraussetzungen für eine günstige Verkehrprognose gegeben sind. JEDOCH sind die Voraussetzungen zum Nachweis der Abstinenz nicht ausreichend, daher muss die Frage der Behörde NEGATIV beantwortet werden. Wir beantworten wie folgt...: Der Untersuchte kann trotz der Hinweise auf gelegentlichen THC Konsum sowie der bekannten Verkehrsteilnahme ein KFZ sicher führen. (Das ist ja soweit Positiv) (Jetzt das Negative) Es ist insbesondere zu erwarten, dass er auch zukünftig ein KFZ unter Einfluss von BTM oder deren Nachwirklungen führen wird. (Konsum und Fahrtrennung) Empfehlung ist dann weiter das er schreibt ich solle noch weitere 6 Monate Abstinenz Nachweisen. Obwohl ich 6 Monate nachgewiesen habe und meine Werte ja nicht auf Abhängigkeit etc. schließen. Vor der Stellungnahme ist, meiner Meinung nach, noch Postiv das er schreibt: Eine Nachschulung ist in diesem Einzelfall nicht erforderlich. Nun meine Fragen: - Was bedeutet das genau für mich? - 6 Monate reichen doch bei den Werten normal völlig aus, oder nicht? - Lege ich das so bei der Führerscheinstelle vor oder lass ich es lieber? - Ist da vielleicht die Möglichkeit drin den FS zu bekommen und die Abstinenz dann nachzuweisen? Ich beurteile es so, dass der Gutachter irgendwie die endgültige Entscheidung der Behörde überlässt. Und das obwohl gesagt wurde alles Postiv etc. (siehe oben) Freue mich über Antworten und Einschätzungen. |
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Beitrag
#2
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 149 Beigetreten: 12.10.2013 Mitglieds-Nr.: 70244 ![]() |
Das Gutachten ist negativ !!!
Auf keinen Fall einreichen ! Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis zurückziehen ! Neuantrag stellen und 6 Monate Abstinenz dranhängen auf volle 12 Monate, dann eine neue MPU mit 12 Monaten. Er erachtet die 6 Monate als nicht ausreichend. Daher die Empfehlung IMMER 12 Monate nachzuweisen, bei 6 Monate besteht halt immer ein Risiko, je nach Faktoren. Wichtig ist keinesfalls eine Lücke jetzt in den Abstinenznachweisen entstehen zu lassen ! Die Fahrerlaubnis zu erhalten und dann 6 Monate Abstinenz nachzuweisen ist nicht möglich. Wichtig zum Erhalt der Fahrerlaubnis ist ein POSITIVES Gutachten, das liegt hier m. E. nicht vor. Leider ist die Mitteilung am Ende des Gesprächs immer nur voraussichtliche und keine garantierte Beurteilung. =( Sehr bedauerlich -.- LG zweifach_gebucht |
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Beitrag
#3
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 61 Beigetreten: 02.03.2014 Mitglieds-Nr.: 71735 ![]() |
Zitat Die Laborvefunde stützen die angegebene BTM Abstinenz. Hinweise auf fahreignungsrelevante psychophysische Leistungsbeeinträtigung ergaben sich nicht. In der Psy. Exploration wurde deutlich, dass sich HerrXXX hinsichtilich der vorliegenden Problematik eine hinreichend konstruktive Auseinandersetzung gelungen ist. Die Darstellungen können überzeugen, somit ergibt sich bei dem Untersuchten keine überwiegende Gefahr erneuter Zuwiderhandlungen unter BTM Einfluss, weswegen die Vorraussetzungen für eine günstige Verkehrprognose gegeben sind. - soweit so gut Zitat Die Darstellungen können überzeugen, somit ergibt sich bei dem Untersuchten keine überwiegende Gefahr erneuter Zuwiderhandlungen unter BTM Einfluss, weswegen die Vorraussetzungen für eine günstige Verkehrprognose gegeben sind "versus" Es ist insbesondere zu erwarten, dass er auch zukünftig ein KFZ unter Einfluss von BTM oder deren Nachwirklungen führen wird. (Konsum und Fahrtrennung) - wie diese 2 Sätze nahezu aufeinander folgend harmonieren bzw in Einklang gebracht werden können ist seltsam. Das man das so schreibt während man u erkennen gibt das alle Vorraussetungen erfüllt sind und dann doch wieder nicht, ist nicht: sagen wir mal ganz "fair" Besser wäre gewesen und das darf man auch als Auftraggeber verlangen das sich das Gutachten für jedermann logisch nachvollziehbar ist. UM und das ist wichtig: falsche Schlußfolgerungen zu vermeiden. Denn ebenso wichtig und sehr aussagekräftig: Zitat Empfehlung ist dann weiter das er schreibt ich solle noch weitere 6 Monate Abstinenz Nachweisen. -hier liegt die Lösung (und das einige Manko). Das muß seitens der Fsst aber auch herausgelesen werden. Hier liegst ein bißchen an dir das auch verständlich zu machen. Zitat JEDOCH sind die Voraussetzungen zum Nachweis der Abstinenz nicht ausreichend, daher muss die Frage der Behörde NEGATIV beantwortet werden. Wir beantworten wie folgt...: Der Untersuchte kann trotz der Hinweise auf gelegentlichen THC Konsum sowie der bekannten Verkehrsteilnahme ein KFZ sicher führen. (Das ist ja soweit Positiv) (Jetzt das Negative) Es ist insbesondere zu erwarten, dass er auch zukünftig ein KFZ unter Einfluss von BTM oder deren Nachwirklungen führen wird. (Konsum und Fahrtrennung) Empfehlung ist dann weiter das er schreibt ich solle noch weitere 6 Monate Abstinenz Nachweisen. -und nun zur Lösung, besser gesagt Möglichkeit, denn du willst ja wieder fahren und nicht mehr warten (6Mon): Zitat JEDOCH sind die Voraussetzungen zum Nachweis der Abstinenz nicht ausreichend, daher muss die Frage der Behörde NEGATIV beantwortet werden. (Es ist insbesondere zu erwarten, dass er auch zukünftig ein KFZ unter Einfluss von BTM oder deren Nachwirklungen führen wird.) (Konsum und Fahrtrennung) Empfehlung ist dann weiter das er schreibt ich solle noch weitere 6 Monate Abstinenz Nachweisen. Du gehst morgen dahin wo du den Abstinenzvertrag bisher hattest. Schließt umgehend einen weiteren über 6 Monate ab (denn das wird alleinig noch gefordert) Nimmst den natürlich mit zur Fsst ![]() Ein bißchen Geschick und Diplomatie deinerseits ist natürlich gefordert. Denn unter Anbetracht von: Zitat Die Darstellungen können überzeugen, somit ergibt sich bei dem Untersuchten keine überwiegende Gefahr erneuter Zuwiderhandlungen unter BTM Einfluss, weswegen die Vorraussetzungen für eine günstige Verkehrprognose gegeben sind "versus" Es ist insbesondere zu erwarten, dass er auch zukünftig ein KFZ unter Einfluss von BTM oder deren Nachwirklungen führen wird. (Konsum und Fahrtrennung) ...räumst du den letzten Mangel aus,mit dem neuen Vertrag und gibst daher einen "Pfand" ab zur Absicherung seitens der Fsst dir den Führerschein vorerst auszuhändigen. Nach Ablauf des neuen Vertrages gehst du wieder hin und alles ist vorbei. Natürlich mußt du das Gespräch ein wenig so lenken. So würde ich es einschätzen,das Risiko ist denke ich vertretbar. Entscheiden mußt du es selbst. Natürlich wäre eine Prognose oder Analyse der Experten wie Mr.T,Uwe,Cornelius Rufus,Lars zB. die sich wirklich sehr gut auskennen besser. Und an dieser Stelle auch mal ausdrücklich Lobenswert genannt werden sollten für ihre gute Arbeit und Hilfe. |
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Beitrag
#4
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 149 Beigetreten: 12.10.2013 Mitglieds-Nr.: 70244 ![]() |
Ichtyos liegt hier falsch.
Für die Fahrerlaubnisbehörde ist einzig und allein eine Fragestellung ausschlaggebend: Zitat Ist davon auszugehen, das der TE erneut ein Fahrzeug unter dem Einfluss von berauschenden Substanzen führen wird ? Das Gutachten sagt: Zitat Es ist insbesondere zu erwarten, dass er auch zukünftig ein KFZ unter Einfluss von BTM oder deren Nachwirklungen führen wird. (Konsum und Fahrtrennung) Damit kann die Behörde fahrerlaubnisrechtlich keine Fahrerlaubnis erteilen. Der Rest ist Geschwafel und Begründung. begründung seitens der Dekra ist ein zu kurzer Abstinenznachweis in dem Fall, der Gutachter sieht den Abstinenzzeitraum zu kurz an, um eine Beurteilung abzugeben, wahrscheinlich haben sich bei der Durchsicht der Notizen nach dem Gespräch noch Zweifel anhand der Beurteilungskriterien gegeben. Er ist der Gutachter, niemand anderes. Wenn ihm der Nachweis für eine Beurteilung nicht reicht, dann obliegt es alleine ihm, da er für die Entscheidung der FEB als Fachmann verantwortlich ist, wer zurück auf die Straße kehrt und wer nicht. Das Gutachten ist negativ. Positiv möglich jedoch mit 12 Monaten Abstinenznachweis zusammen. Antrag auf Erteilung zurückziehen, Gutachten auf keinen Fall einreichen !!! (Gibt nur unnötiges Futter in die Behörde und kann eine Sperre mit sich bringen bis erneut eine MPU ablegbar ist aus Sicht der Führerscheinstelle) Sofort das Abstinenzprogramm fortführen auf volle 12 Monate ! Dann erneut einen Antrag auf Erteilung von Fahrerlaubnis stellen und erneut zur MPU ! ALLES ANDERE IST BLÖDSINN UND VERSCHWENDETE LEBENSMÜHE UND KEIN EVENTUELLER AUSWEG; VERSCHLIMMERT NUR ALLES; WEIL MAN DER FEB MEHR IN DIE HÄNDE SPIELT; WAS SIE GEGEN EINEN VERWENDEN; ALS NÖTIG !!!! |
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Beitrag
#5
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26832 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 ![]() |
Ich würde als allererstes mit dem Gutachter sprechen und ggf. eine Zweitbegutachtung verlangen. So, wie es ist, erscheint es mir nicht logisch. An Hand der Werte müssten 6 Monate ausreichend sein.
-------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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Beitrag
#6
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 7635 Beigetreten: 27.05.2013 Wohnort: Wiesbaden Mitglieds-Nr.: 68681 ![]() |
Ichtyos liegt hier falsch. Ichtyos hat hier doch noch gar nichts geschrieben? ![]() Antrag auf Erteilung zurückziehen, Gutachten auf keinen Fall einreichen !!! (Gibt nur unnötiges Futter in die Behörde und kann eine Sperre mit sich bringen bis erneut eine MPU ablegbar ist aus Sicht der Führerscheinstelle) Sperren werden von der FSST doch gar nicht ausgesprochen? Das macht normalerweise ein Gericht und das dürfte im hiesigen Fall kaum tätig werden da keine Grundlage vorhanden ist. ![]() Die Werte sind auf jeden Fall in keinem Bereich in dem 12 monatige Abstinenz von Nöten wäre. Gerade wenn die Aufarbeitung, laut Gutachter, bereits ausreichend gelungen ist ist die Forderung nach weiteren Nachweisen etwas merkwürdig. ![]() Ich denke mal die Empfehlung von Kai R. nach einer Zweitbegutachtung kann nicht schaden. Gerade der genaue Grund warum der Gutachter hier 12 statt 6 Monate fordert wären interessant. -------------------- Gruß Scitch
Es ist nicht genug zu wissen - man muss auch anwenden. Es ist nicht genug zu wollen - man muss auch tun. - Johann Wolfgang von Goethe |
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Beitrag
#7
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1457 Beigetreten: 22.09.2010 Mitglieds-Nr.: 55769 ![]() |
Um mal ein wenig Licht wegen der 12 Monate reinzubringen hier mal eine Aussage die der TE dort geschrieben hatte:
Zitat gesagt habe ich, dass ich von april 2012 bis ausgust 2013 gekifft habe, also circa 1,5 jahre, da nur an wochenenden oder wenn ich frei hatte, im arbeitsalltag gar nicht. weiß nicht ob das gleich regelmäßig ist, im gutachten steht das ich 2-3 mal pro woche geraucht habe und das am wochenende. Da heißt also bis zum Tattag 1,5 Jahre jedes Wochenende + die freien Tage damit sollte klar sein das regelmäßiger Konaum zugegeben wurd = 12 Monate AN. Das einzige was etwas verwunderlich ist wieso der GA erst so positive sich geäußert hat. Aber evtl. hat Redstar die obrige Aussage ja auch nicht gegenüber den Psychologen sonden waren das angaben bei der ärztlichen Untersuchung und der Arzt hat dann gesagt regelmäßiger Konsum... mfg Falo |
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Beitrag
#8
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5619 Beigetreten: 15.12.2003 Wohnort: Mittelhessen Mitglieds-Nr.: 977 ![]() |
Hallo Zg,
das stimmt nicht so ganz: Für die Fahrerlaubnisbehörde ist einzig und allein eine Fragestellung ausschlaggebend: Die Fsst muss das Gutachten-Ergebnis nicht 1 zu 1 übernehmen. Vielmehr hat sie das Gutachten u. a. auf innere Konsistenz zu prüfen.Zitat Ist davon auszugehen, das der TE erneut ein Fahrzeug unter dem Einfluss von berauschenden Substanzen führen wird ? Zitat Damit kann die Behörde fahrerlaubnisrechtlich keine Fahrerlaubnis erteilen. Sie könnte eine Zweitbeurteilung anordnen. Und ich halte es sogar nichtmal für ausgeschlossen, dass sie eine Faherlaubnis erteilt, wenn der Abstinenznachweis noch 6 Monate fortgeführt wird. Wir haben hier schon mehrmals seltsame, für den Antragsteller positive Entscheidungen von Fssten, die eigentlich nicht der Rechtslage entsprechen gesehen, hier nur mal ein aktuelles Beispiel:http://www.verkehrsportal.de/board/index.p...mp;p=1057574109 Ich würde daher einen Versuch wagen, wie von @Adrianmunk beschrieben. -------------------- Wandel dich, nicht das Klima!
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 14.03.2025 - 06:47 |