![]() |
Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )
![]() ![]() |
![]() |
![]()
Beitrag
#1
|
|||||
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10937 Beigetreten: 14.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7260 ![]() |
darf man auf Feldwegen einen Drachen steigen lassen? (Federball spielen, ...) Gehen wir aus von BaWü, da haben wir mW folgende Gesetzeslage: Zitat StVO §31 Sport und Spiel (1) Sport und Spiel auf der Fahrbahn, den Seitenstreifen und auf Radwegen sind nicht erlaubt. Satz 1 gilt nicht, soweit dies durch ein die zugelassene Sportart oder Spielart kennzeichnendes Zusatzzeichen angezeigt ist. Zitat NatSchG § 51 Betreten der freien Landschaft (1) Jeder darf die freie Landschaft zum Zweck der Erholung unentgeltlich betreten. Landwirtschaftlich genutzte Flächen dürfen während der Nutzzeit nur auf Wegen betreten werden. Als Nutzzeit gilt die Zeit zwischen Saat oder Bestellung und Ernte, bei Grünland die Zeit des Aufwuchses und der Beweidung. Sonderkulturen, insbesondere Flächen, die dem Garten-, Obst- und Weinbau dienen, dürfen nur auf Wegen betreten werden. (2) Zum Betreten gehören auch natur- und landschaftsverträgliche sportliche und spielerische Betätigungen in der freien Landschaft, nicht jedoch das unerlaubte Zelten, Fahren und Abstellen von motorgetriebenen Fahrzeugen oder Anhängern. ... Zitat StrG §3 (2) Die Gemeindestraßen werden wie folgt eingeteilt: 1. Gemeindeverbindungsstraßen; das sind Straßen außerhalb der geschlossenen Ortslage und außerhalb eines in einem Bebauungsplan festgesetzten Baugebiets, die vorwiegend dem Verkehr zwischen benachbarten Gemeinden oder Gemeindeteilen dienen oder zu dienen bestimmt sind, ferner die dem Anschluß an überörtliche Verkehrswege dienenden Straßen, soweit sie nicht nach Absatz 1 Nr. 2 Kreisstraßen sind; 2. Ortsstraßen; das sind Straßen, die vorwiegend dem Verkehr innerhalb der geschlossenen Ortslage oder innerhalb eines in einem Bebauungsplan festgesetzten Baugebiets dienen oder zu dienen bestimmt sind, mit Ausnahme der Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen, Landesstraßen und Kreisstraßen; 3. sonstige Straßen, die einem allgemeinen Kraftfahrzeugverkehr dienen oder zu dienen bestimmt sind; 4. beschränkt öffentliche Wege; das sind Wege, die einem auf bestimmte Benutzungsarten oder Benutzungszwecke beschränkten Verkehr dienen oder zu dienen bestimmt sind. Hierzu gehören insbesondere a) öffentliche Wege, die der Bewirtschaftung von Feld- und Waldgrundstücken dienen oder zu dienen bestimmt sind (öffentliche Feld- und Waldwege), b) Radwege, soweit sie nicht Bestandteil einer anderen öffentlichen Straße sind, c) Fußgängerbereiche, d) Friedhof-, Kirch- und Schulwege, Wander- und sonstige Fußwege. Gehen wir davon aus, der Feldweg sei in die Kategorie 4a eingeteilt und entsprechend ist er durch Zeichen 260 mit Zusatzzeichen für den Kfz-Verkehr mit Ausnahme des landwirtschaftlichen Verkehrs gesperrt. Also: - die StVO verbietet Sport und Spiel auf der Fahrbahn - das NatSchG erlaubt explizit landschaftsverträgliche sportliche und spielerische Betätigung und nimmt dabei die Wege nicht aus - die Widmung solcher Wege ist in BaWü ist "beschränkt öffentlich" Was entfaltet hier nun welche Wirkung? -------------------- Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
|
||||
|
|||||
|
![]()
Beitrag
#2
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 ![]() |
ein Feldweg hat keine Fahrbahn.
-------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
|
|
![]()
Beitrag
#3
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19615 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 ![]() |
Warum nicht?
![]() Ansonsten: Wenn StVO und Naturschutzgesetz kollidieren, geht die StVO vor. Wenn auf der Fläche also das Verbot nach StVO greift, tritt eine Erlaubnis nach dem Naturschutzgesetz zurück. -------------------- Proxima Estación: Esperanza.
|
|
|
![]()
Beitrag
#4
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 ![]() |
Ich gehe auch davon aus, dass ein Feldweg eine Fahrbahn hat. Er hat nur keine Trennung von Fahrbahn und Gehbahn, so dass Fußgänger die Fahrbahn benutzen.
Weiter gehe ich davon aus, dass der Feldweg nicht gewidmet ist. Denn dies ist in der Praxis eher die Ausnahme. Trotz alledem wird wohl kaum jemand etwas sagen, wenn auch einem Feldweg gespielt wird. Problematisch wird es nur, wenn doch vermehrt Fahrverkehr auftritt und so die Sicherheit gefährdet wird. Ich habe als Kind immer auf dem Feldweg hinter dem Haus gespielt und hatte nie Probleme. -------------------- |
|
|
![]()
Beitrag
#5
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10937 Beigetreten: 14.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7260 ![]() |
Danke für eure Beiträge!
![]() ein Feldweg hat keine Fahrbahn. Interessante Sichtweise, kann ich aber nicht ohne weiteres nachvollziehen.Ansonsten: Wenn StVO und Naturschutzgesetz kollidieren, geht die StVO vor. Wenn auf der Fläche also das Verbot nach StVO greift, tritt eine Erlaubnis nach dem Naturschutzgesetz zurück. Ok. Nun müßte man nur noch wissen ob es greift oder nicht.Ich gehe auch davon aus, dass ein Feldweg eine Fahrbahn hat. Er hat nur keine Trennung von Fahrbahn und Gehbahn, so dass Fußgänger die Fahrbahn benutzen. So ist mir das auch bekannt.Weiter gehe ich davon aus, dass der Feldweg nicht gewidmet ist. Denn dies ist in der Praxis eher die Ausnahme. Laut Wikipedia sind Feldwege in BaWü generell als landwirtschaftliche Wirtschaftswege gewidmet. Eine Quelle wird dazu aber nicht genannt, und ich finde auch keine, vielmehr wird der Wikipadia-Text vielfach zitiert.Trotz alledem wird wohl kaum jemand etwas sagen, wenn auch einem Feldweg gespielt wird. Problematisch wird es nur, wenn doch vermehrt Fahrverkehr auftritt und so die Sicherheit gefährdet wird. Ich habe als Kind immer auf dem Feldweg hinter dem Haus gespielt und hatte nie Probleme. Ich hatte auch noch keine ernsten Probleme. Da ich aber viel auf Feldwegen "spiele" würde ich gerne die Rechtslage kennen falls es einmal Probleme gibt. De facto geht es um Flugmodellsport, und da soll es schon gelegentlich Leute geben die sich daran stören. Da ich aber die Themen Lärm und das ganze Luftrecht außen vor lassen will stelle ich "nur" die Frage nach einem Drachen zur Diskussion. -------------------- Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
|
|
|
![]()
Beitrag
#6
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 ![]() |
ein Feldweg hat keine Fahrbahn. Warum nicht? ![]() Das widerspricht dem Begriff "Weg" im Gegensatz zur Straße. Man spricht gemeinhin von Wegen und Straßen. Eine Straße dient grundsätzlich dem Fahrverkehr. Ein Weg nicht. Es gibt jedoch befahrbare Wege. Damit wird klar, dass die Befahrbarkeit die Ausnahme ist. Sonst müsste man übrigens auf einem Trampelpfad unbedingt links aneinander vorbeigehen. Daran sieht man, dass das Quatsch wäre. Es sind gewachsene Begriffe, die auch die StVO nicht aushebelt, die statt dessen mit dem Begriff "Fahrbahn" ziemlich eindeutig auf (Fahr-)Straßen abstellt. Ein Feldweg hat ebensowenig eine Fahrbahn wie eine Fußgängerzone oder ein Leinpfad, der unstreitig ein Weg ist, aber niemals für Fahrzeuge angelegt wurde, also auch keine Fahrbahn haben kann. -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
|
|
![]()
Beitrag
#7
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10937 Beigetreten: 14.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7260 ![]() |
Sehr interessant, dem kann ich mich anschließen!
![]() -------------------- Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
|
|
|
![]()
Beitrag
#8
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1054 Beigetreten: 14.10.2004 Mitglieds-Nr.: 6101 ![]() |
In Norddeutschland wird geboßelt.
http://de.wikipedia.org/wiki/Bo%C3%9Feln Auf Landstrassen, zu jeder Jahreszeit, aber überwiegend zur Herbst/Winterzeit, unter Berücksichtigung des vorherrschenden Verkehrs, der schon mal freiwillig wartet, wenn ein dicke Holzkugel holpernd über die Strasse am Auto vorbeischiesst. Damit ist die Frage, ob man auf der Strasse spielen darf, mit JA beantwortet. -------------------- |
|
|
![]()
Beitrag
#9
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10937 Beigetreten: 14.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7260 ![]() |
So einfach ist es nicht. Es gibt bereits einen Thread in dem das Boßeln erwähnt wird (natürlich habe ich zuerst die SuFu bemüht
![]() §31 StVO, Sport und Spiel: Anwendbarkeit und Ausnahmen Dort wird folgendes zitiert: Zitat Zum Boßeln gehört eine schriftliche Genehmigung der Gemeinde oder des Landkreises, Allerdings machen die das auch auf richtigen Straßen. Der wesentliche Unterschied jenes Themas zu meinem ist im Übrigen dass dort kein 260er hängt. -------------------- Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
|
|
|
![]()
Beitrag
#10
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24673 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Das widerspricht dem Begriff "Weg" im Gegensatz zur Straße. Man spricht gemeinhin von Wegen und Straßen. Eine Straße dient grundsätzlich dem Fahrverkehr. Ein Weg nicht. Hat was für sich. Ich finde die Radwege auch oft nicht so recht befahrbar. Und die auf typischen Feldwegen praktischen zwei exakt im Radabstand vorliegenden Streifen sind bestimmt nicht zur Befahrung da, sondern damit zwei Fußgänger einander passieren können. Aber irgendwie habe ich im Herbst doch immer Zweifel, ob die Feldwege nicht vielleicht doch recht gut auf die Bedürfnisse des landwirtschaftlichen Fahrzeugverkehrs eingerichtet sind. Auch wenn die Dinger "Wege" heißen, meiner Meinung nach verläuft auf dem Feldweg auch eine Fahrbahn. -------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
|
|
|
![]()
Beitrag
#11
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7871 Beigetreten: 30.01.2014 Wohnort: Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 71378 ![]() |
Sonst müsste man übrigens auf einem Trampelpfad unbedingt links aneinander vorbeigehen. Daran sieht man, dass das Quatsch wäre. Zitat Wird die Fahrbahn benutzt, muss innerhalb geschlossener Ortschaften am rechten oder linken Fahrbahnrand gegangen werden; außerhalb geschlossener Ortschaften muss am linken Fahrbahnrand gegangen werden, wenn das zumutbar ist. Bei Dunkelheit, bei schlechter Sicht oder wenn die Verkehrslage es erfordert, muss einzeln hintereinander gegangen werden. Hätte ein typischer 3m breiter Feld- und Waldweg eine Fahrbahn, dann könnte also jeder Radler Wandergruppen vor den Kadi zerren, weil die Wandersleut nicht im Gänsemarsch hintereinander zockeln? Hmmja ... Muss ich nal versuchen ...Das widerspricht dem Begriff "Weg" im Gegensatz zur Straße. Man spricht gemeinhin von Wegen und Straßen. Eine Straße dient grundsätzlich dem Fahrverkehr. Ein Weg nicht. Hat was für sich. Ich finde die Radwege auch oft nicht so recht befahrbar. ![]() Aber immerhin spricht § 2 davon, dass Fzg die Fahrbahn zu benutzen haben, es sei denn für Radler gibt es einen radWEG. Womit auch klar gestellt sei, dass ein Weg keine Fahrbahn ist ... |
|
|
![]()
Beitrag
#12
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7619 Beigetreten: 27.01.2005 Mitglieds-Nr.: 8053 ![]() |
Eine Straße dient grundsätzlich dem Fahrverkehr. Aber ist nicht genau das beim Feldweg der Fall? Hauptzweck des (gut befestigten) Feldwegs ist doch wohl, die angrenzenden Landwirtschaftlichen Flächen mit Traktoren, also Fahrzeugen zu erreichen? -------------------- "Man sollte schon deshalb kein langes Gesicht machen, weil man dann mehr zu rasieren hat."
Fernand Joseph Désiré Contandin (1903-1971), französischer Schauspieler und Sänger |
|
|
![]()
Beitrag
#13
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 ![]() |
ein Feldweg hat keine Fahrbahn. Warum nicht? ![]() Das widerspricht dem Begriff "Weg" im Gegensatz zur Straße. Man spricht gemeinhin von Wegen und Straßen. Der Begriff "Straße" beinhaltet aber den Begriff "Weg". Denn unter dem Oberbegriff Straße werden auch Wege und Plätze einverleibt. Hier eine so deutliche Trennung der Begriffe vorzunehmen, halte ich für nicht gerechtfertigt. Auf alle Fälle ist eine Straße eine Verkehrsanlage zur Ortsveränderung, genau so wie ein Weg. Unterschiedlich ist lediglich der Aufbau dieser Verkehrsanlagen. Laut Wikipedia sind Feldwege in BaWü generell als landwirtschaftliche Wirtschaftswege gewidmet. Eine Quelle wird dazu aber nicht genannt, und ich finde auch keine, vielmehr wird der Wikipadia-Text vielfach zitiert. Ob Wikopedia da richtig liegt, bezweifle ich stark. Denn gewidmet kann ein Weg nur sein, wenn es eine diesbezügliche Widmungsverfügrung, also einen Verwaltungsakt gibt. Eine pauschale Widmung aller Wirtschaftswege ist folglich nicht möglich. Auch in BaWü wird es kaum möglich sein, sich diesbezüglich über das Privatrecht hinwegzusetzen. -------------------- |
|
|
![]()
Beitrag
#14
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 488 Beigetreten: 20.05.2013 Mitglieds-Nr.: 68588 ![]() |
Aber ist nicht genau das beim Feldweg der Fall? Hauptzweck des (gut befestigten) Feldwegs ist doch wohl, die angrenzenden Landwirtschaftlichen Flächen mit Traktoren, also Fahrzeugen zu erreichen? Das ist ein Zweck von Feld- und Forstwegen. Eine der Aufgaben von Gemeinden ist es aber auch den Einwohnern Naherholungsmöglichkeiten zu bieten. Dafür sind diese Wege auch gedacht. Ich hatte ja vor ein paar Wochen einen Thread bzgl. der Beschilderungen dieser Wege eröffnet, in diesem Rahmen habe ich einiges zu gelesen und auch einen Vertreter der Verwaltung zu befragt. Die StVO gilt dort wohl nur beschränkt, ähnlich wie z.B. in Parkhäusern. Der Grundsatz auf diesen Wegen ist vorallem gegenseitige Rücksichtnahme. Mit einem gewissen Maß an Verschmutzung und Wegeschäden muss auch gerechnet werden. Ich denke nicht das etwas dagegenspricht dort einen Drachen steigen zu lassen, man sollte halt schauen das man andere Wegnutzer möglichst nicht behindert. |
|
|
![]()
Beitrag
#15
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19615 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 ![]() |
Es gibt auch Bundesländer, in denen nach "Straßen"recht* "Öffentliche Wege" der Überbegriff ist, zu dem "Straßen, Wege und Plätze" gehören. Die Begriffe "Wege" und "Straßen" kann man also nicht und vor allem nicht bundeseinheitlich voneinander abgrenzen.
Ich würde allerdings meine Meinung relativieren: Ein Feldweg kann eine Fahrbahn haben, muss aber nicht. Die Frage ist, ob man einen solchen Weg dann noch als "Feldweg" im engeren Sinne bezeichnet. Wenn es sich aber um eine ausreichend breite Anlage handelt, die auchnoch mit VZ 260 beschildert ist, weiß ich nicht, warum es sich nicht um eine Fahrbahn handeln sollte. Wäre es keine Fahrbahn, wäre das Verkehrszeichen obsolet. *Wegerecht wäre dann wohl passender. -------------------- Proxima Estación: Esperanza.
|
|
|
![]()
Beitrag
#16
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 364 Beigetreten: 09.08.2012 Wohnort: Weit Weit Weg Mitglieds-Nr.: 65168 ![]() |
De facto geht es um Flugmodellsport, und da soll es schon gelegentlich Leute geben die sich daran stören. Da ich aber die Themen Lärm und das ganze Luftrecht außen vor lassen will stelle ich "nur" die Frage nach einem Drachen zur Diskussion. Ich mache auch Modellflug - ich fliege Quadcopter. Wenn dort andere mit ihrem Drachen fliegen stört mich das überhaupt nicht... Wir fliegen auch immer mit 5 Modellflugzeugen und/oder Multicoptern gleichzeitig, da gibt es keinerlei Probleme. Da ein Drachen, wie du schon sagst, durchaus unter Modellflug fällt, möchte ich hier auch noch anmerken, dass man außerhalb der eigenen 4 Wände eine Modellbau-Haftpflichtversicherung haben sollte, um gegen Schäden an Personen oder Gegenständen abgesichert zu sein (siehe DMO oder DAeC). Ansonsten einfach fliegen, da stört sich i.d.R. niemand dran, zumal die ![]() ![]() Und wenn dann wider erwarten doch ein Bauer oder ein Jäger kommen sollte, sagst du ihm einfach, dass derjenige aber nicht auf der ICAO-Karte steht und er dir deshalb nicht verbieten kann, dort zu fliegen. Und da ein Drachen ja sowieso keinen Lärm erzeugt, ist das m.M.n. auch mit dem Naturschutz quatsch. |
|
|
![]()
Beitrag
#17
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 ![]() |
Wäre es keine Fahrbahn, wäre das Verkehrszeichen obsolet. na und? Es gibt viele obsolete VZ, "zur Klarstellung". Wäre es eine Straße, müsste auch überall eine Vorfahrtsbeschilderung hin. Und die fehlt in der Regel, zumindest aber die Positive. @Achim: Deine Definition entnimmst Du 1) woraus 2) zwingend 3) als einzig richtige? Aus der StVO eher nicht. Und sie wird spätestens durch mein Trampelpfadbeispiel als nicht allgemeingülig entlarvt. Und um noch einen draufzusetzen: Auch Treppen wären nach Deiner Ansicht Fahrbahnen...? ![]() ![]() -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
|
|
![]()
Beitrag
#18
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7619 Beigetreten: 27.01.2005 Mitglieds-Nr.: 8053 ![]() |
Wäre es eine Straße, müsste auch überall eine Vorfahrtsbeschilderung hin. Wieso? Für genau den Fall gibt es doch §8 (1) 2. StVO Keine Vorfahrtsbeschilderung trotz Kreuzung/Einmündung, und dennoch kein "reines" rechts-vor-links. edit: Der wäre übrigens auch komplett entbehrlich, wenn Feldwege keine "Fahrbahnen" wären. Würde man Feldwege nicht als Fahrbahnen ansehen, würde §10 StVO (Einfahren und Anfahren) m.E. genügen. -------------------- "Man sollte schon deshalb kein langes Gesicht machen, weil man dann mehr zu rasieren hat."
Fernand Joseph Désiré Contandin (1903-1971), französischer Schauspieler und Sänger |
|
|
![]()
Beitrag
#19
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7871 Beigetreten: 30.01.2014 Wohnort: Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 71378 ![]() |
Da ein Drachen, wie du schon sagst, durchaus unter Modellflug fällt, möchte ich hier auch noch anmerken, dass man außerhalb der eigenen 4 Wände eine Modellbau-Haftpflichtversicherung haben sollte, um gegen Schäden an Personen oder Gegenständen abgesichert zu sein (siehe DMO oder DAeC). Wikipedia meint, es wäre seit 2012 anders ... https://de.wikipedia.org/wiki/Drachen#Rechtliches |
|
|
![]()
Beitrag
#20
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19615 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 ![]() |
Wäre es eine Straße, müsste auch überall eine Vorfahrtsbeschilderung hin. Und die fehlt in der Regel, zumindest aber die Positive. Nicht, wenn eine Anlage (so nenne ich das jetzt einfach mal) gleichzeitig "Straße" und "Feldweg" sein kann. Denn dann gilt 8 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 StVO. Apropos: Dieser besagt: Zitat Das gilt nicht, 1. ... 2. für Fahrzeuge, die aus einem Feld- oder Waldweg auf eine andere Straße kommen. § 8 StVO geht also auch davon aus, dass ein Feld- und Waldweg eine Straße ist (sonst ergäbe das "andere" keinen Sinn). -------------------- Proxima Estación: Esperanza.
|
|
|
![]()
Beitrag
#21
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 364 Beigetreten: 09.08.2012 Wohnort: Weit Weit Weg Mitglieds-Nr.: 65168 ![]() |
Wikipedia meint, es wäre seit 2012 anders ... https://de.wikipedia.org/wiki/Drachen#Rechtliches Hmm ok wieder was gelernt. |
|
|
![]()
Beitrag
#22
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1805 Beigetreten: 20.06.2005 Mitglieds-Nr.: 10518 ![]() |
§ 8 StVO geht also auch davon aus, dass ein Feld- und Waldweg eine Straße ist (sonst ergäbe das "andere" keinen Sinn). Und diese Einschätzung wird auch von anderen geteilt. Z.B. listet diese m.E. vertrauenswürdige Seite ( http://www.sicherestrassen.de/Ausarbeitung.../VKZUrteile.htm ) Begriffe und Definitionen des Verkehrsrechts auf.Unter "Straße" findet man Zitat ist der Oberbegriff für alle Verkehrsanlagen, die dem Verkehr dienen. Dazu gehören auch Wege und Plätze, der Luftraum und das Straßenzubehör (Beleuchtung, Verkehrszeichen, Trenn und Seitenstreifen mit Bepflanzung) vergl. § 1 FStrG bzw. StrG der Länder. (siehe auch öffentlicher Verkehrsraum). Eine Straße kann somit eine oder mehrere Fahrbahnen (auch mit mehreren Fahrstreifen pro Fahrbahn), Geh, Radbahnen Seitenstreifen und/oder Grünstreifen haben. Und Fahrbahn wird definiert alsZitat der für den Fahrverkehr bestimmte Teil der Straße (vergl. § 2 StVO) (siehe auch öffentlicher Verkehrsraum) Demnach können auch Wege Fahrbahnen haben. Nämlich dann, wenn sie für den Fahrverkehr bestimmt sind. |
|
|
![]()
Beitrag
#23
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 ![]() |
@Achim: Deine Definition entnimmst Du Hier die Argumentationskette:1) woraus Zitat (VwV-StVO) Öffentlicher Verkehr findet auch auf nicht gewidmeten Straßen statt, wenn diese mit Zustimmung oder unter Duldung des Verfügungsberechtigten tatsächlich allgemein benutzt werden. Dagegen ist der Verkehr auf öffentlichen Straßen nicht öffentlich, solange diese, zum Beispiel wegen Bauarbeiten, durch Absperrschranken oder ähnlich wirksame Mittel für alle Verkehrsarten gesperrt sind. Hier taucht der Begriff gewidmete Straße auf. Dieser ist dann hier definiert:Zitat (§ 2 SächStrG Öffentliche Straßen) (1) Öffentliche Straßen sind diejenigen Straßen, Wege und Plätze, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind. Zum Begriff der Straße gehören folglich alle Straßen, Wege und auch Plätze. Der Oberbegriff Straße beinhaltet für mich alle Verkehrsanlagen, welche zum Verkehr hergestellt wurden bzw. auf denen sich Verkehr entwickelt hat.2) zwingend Darüber kann man trefflich streiten. Sollen es die Juristen doch tiefgründig analysieren. Straßenrecht ist Landesrecht. Da wird es wohl noch andere Definitionen geben. Aber soo weit liegen die bestimmt nicht auseinander.3) als einzig richtige? Und sie wird spätestens durch mein Trampelpfadbeispiel als nicht allgemeingülig entlarvt. Ein Tampelpfad, auf dem sich Verkehr entwickelt hat und noch geduldet wird, ist im meinen Augen eine Verkehrsanlage, folglich als Weg in den Oberbegriff Straße zu integrieren. Dass auch auf einem Trampelpfad die StVO anzuwenden ist, dürfte unstrittig sein.Und um noch einen draufzusetzen: Auch Treppen wären nach Deiner Ansicht Fahrbahnen...? Jetzt stehe ich auf dem Schlauch ![]() ![]() ![]() Was hat Straße mit Fahrbahn zu tun? Auch eine Treppe ist eine Verkehrsanlage, meist in einem Weg integriert. -------------------- |
|
|
![]()
Beitrag
#24
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 ![]() |
Jetzt stehe ich auf dem Schlauch @Achim: kein Wunder, das hätte ich auf @durban beziehen sollen (und wollen). Dessen Ansicht hatte ich nämlich so verstanden, dass generell jeder Weg eine Fahrbahn hat. Und wenn dann plötzlich Treppen auftauchen? UIst natürlich ein überspitztes Beispiel -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
|
|
![]()
Beitrag
#25
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7619 Beigetreten: 27.01.2005 Mitglieds-Nr.: 8053 ![]() |
Dessen Ansicht hatte ich nämlich so verstanden, dass generell jeder Weg eine Fahrbahn hat. Und wenn dann plötzlich Treppen auftauchen? ![]() -------------------- "Man sollte schon deshalb kein langes Gesicht machen, weil man dann mehr zu rasieren hat."
Fernand Joseph Désiré Contandin (1903-1971), französischer Schauspieler und Sänger |
|
|
![]()
Beitrag
#26
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19615 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 ![]() |
Jetzt stehe ich auf dem Schlauch @Achim: kein Wunder, das hätte ich auf @durban beziehen sollen (und wollen). Dessen Ansicht hatte ich nämlich so verstanden, dass generell jeder Weg eine Fahrbahn hat. Und wenn dann plötzlich Treppen auftauchen? UIst natürlich ein überspitztes Beispiel Meiner Meinung nach hat nicht jede öffentliche Straße und nicht jeder öffentliche Weg eine Fahrbahn. Die Fahrbahn ein Begriff vornehmlich aus dem Straßenverkehrsrecht; es handelt sich um einen besonderen Teil einer öffentlichen Straße, der für den Fahrverkehr gedacht ist (den aber auch Fußgänger benutzen müssen, wenn es keinen Gehweg gibt). Viele öffentliche Straßen oder öffentliche Wege haben aber keine Fahrbahn, weil auf ihnen gar kein Fahrzeugverkehr stattfinden soll. Bei einer Treppe kann es sich natürlich, je nach Widmung, um eine öffentliche Straße (z.B. nach SächsStrG) bzw. um einen öffentlichen Weg (z.B. nach Hamburger Wegegesetz) handeln. Beide Bezeichnungen meinen dasselbe, nur sprachlich besteht ein Unterschied. Was in Sachsen eine öffentliche Straße ist, ist in Hamburg ein öffentlicher Weg. "Straße" scheint mir gebräuchlicher zu sein. -------------------- Proxima Estación: Esperanza.
|
|
|
![]()
Beitrag
#27
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24673 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 ![]() |
Die StVO scheint durchaus davon auszugehen, daß auf Feld- und Waldwegen Fahrzeugverkehr statt findet.
Zitat (aus § 8 StVO) für Fahrzeuge, die aus einem Feld- oder Waldweg auf eine andere Straße kommen. Überdies setzt § 2 StVO fest, daß Fahrzeuge die Fahrbahn zu benutzen haben. Da schließe ich daraus, daß auf Feld- und Waldwegen auch Fahrbahnen sein können. -------------------- redonner sa grandeur à l'europe!
|
|
|
![]()
Beitrag
#28
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10937 Beigetreten: 14.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7260 ![]() |
Mal von einer ganz anderen Seite her:
Bekanntlich darf man Wiesen und Äcker von Frühling bis Herbst explizit nicht betreten. Ungenutzte Landschaftsflächen sind auch nicht wirklich verbreitet anzutreffen, in meinem Großraum wüßte ich jedenfalls nicht wo. Wenn nun also das NatSchG §51 (2) sagt: "Zum Betreten gehören auch natur- und landschaftsverträgliche sportliche und spielerische Betätigungen in der freien Landschaft". - dann fällt mir außer den Feldwegen eigentlich keine Fläche ein wo das real stattfinden sollte. ![]() Oder wo würdet ihr sonst zB einen Drachen steigen lassen? -------------------- Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
|
|
|
![]()
Beitrag
#29
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9480 Beigetreten: 14.01.2006 Wohnort: Mitte der Südschiene Mitglieds-Nr.: 15997 ![]() |
Auf welches Gesetz/Verordnung berufst du dich mit dem "explizitem" Verbot?
Ich würde für Drachensteigen eine Wiese nehmen. möglichst hügelabwärts. Aber auch eben geht. -------------------- Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen. Quelle: Widerstand und Ergebung |
|
|
![]()
Beitrag
#30
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10937 Beigetreten: 14.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7260 ![]() |
Auf welches Gesetz/Verordnung berufst du dich mit dem "explizitem" Verbot? Siehe Beitrag #1, NatschG §51 (1).In der Praxis kucke ich mir natürlich eine Wiese an und wäge ab, ob sie beim Betreten tatsächlichen Schaden nehmen könnte oder nicht. Dass man nur auf dem Feldweg startet und landet klappt ja auch nicht immer so ganz. ![]() Momentan ist aber die Mehrzahl der Wiesen schon so hoch dass ich da eher nicht mehr rein latschen würde, das gebietet einfach auch der Respekt vor dem Eigentum und der Arbeit anderer Leute. Und das wird in den kommenden Wochen auch nicht besser, da müßte man schon den Zeitpunkt nach dem ersten Mähen erwischen bevor das Gras wieder hoch ist. -------------------- Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
|
|
|
![]()
Beitrag
#31
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1780 Beigetreten: 04.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33726 ![]() |
Zwei Anmerkungen: 1. Dass auf einer (nicht gewidmeten) Fläche de facto öffentlicher Verkehr stattfindet, begründet zwar öffentlichen Verkehrsraum (sofern der Verkehr dort geduldet wird); das heißt aber nicht, dass dort automatisch eine Fahrbahn besteht. Zum Beispiel findet auch auf bestimmten gewidmeten Flächen (z. B. Parkplätzen oder in verkehrsberuhigten Bereichen) öffentlicher Verkehr statt; dort besteht aber keine Fahrbahn.
2. Der Gesetzgeber geht zwar davon aus, dass auf Feldwegen Fahrzeugverkehr stattfinden kann; aber der Umstand, dass er auf bestimmten Flächen mit Fahrzeugverkehr rechnet, heißt nicht automatisch, dass dort eine Fahrbahn besteht. Zum Beispiel geht der Gesetzgeber auch davon aus, dass Fahrzeuge von Privatgrundstücken kommen können. In jedem Fall meine ich, dass dem Gesetzgeber offenbar das Konzept von Fahrzeugverkehr trotz mangelnder Fahrbahn nicht unbekannt ist, und dass man daher auch nicht folgern kann, dass überall dort, wo er mit Fahrzeugverkehr rechnet, auch die Regeln für Fahrbahnen vorgesehen seien. |
|
|
![]()
Beitrag
#32
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10937 Beigetreten: 14.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7260 ![]() |
Ich möchte einen neuen Lösungsansatz zur Diskussion stellen:
Quelle: Ulf Marzik / Thomas Wilrich: Bundesnaturschutzgesetz Zitat 28 Bei Straßen und Wegen gilt ein Vorrang des Straßenrechts. Für Bundesfernstraßen gilt §8 FStrG, für Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen gelten die Landesstraßen— und —wegegesetze. Das naturschutzrechtlichen Betretungsrecht erfasst indes andere »Straßen und Wege, für die Straßenverkehrsrecht gilt«: Es besteht kein Vorrang des Straßenverkehrsrechts. Mit Wegfall des Vorrangs der StVO hätte sich das Problem doch gelöst, oder? Edit: Link repariert. -------------------- Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
|
|
|
![]()
Beitrag
#33
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 ![]() |
Toter Link zum Aufwärmen
![]() Die Begründung würde mich jedoch interessieren. Denn nachvollziehbar ist dies für mich nicht. PS: Jetzt geht es. Urteilsanalyse nach Pfingsten ![]() -------------------- |
|
|
![]()
Beitrag
#34
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10937 Beigetreten: 14.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7260 ![]() |
Zur Begründung wird verwiesen auf
BVerwGE 85 332 342 Wenn ich nun suche nach "BVerwGE 85 332" finde ich das hier. Hier geht es wohl um konkurrierende Vorschriften zur Kennzeichnung von Reitpferden, wobei eben lang und breit das Verhältnis von Straßenverkehrsrecht und anderen Rechtsgebieten, auch Naturschutzrecht, sowohl des Bundes als auch der Länder gewälzt wird. Einen Versuch dies selbst im Detail zu verstehen habe ich nicht unternommen. ![]() -------------------- Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
|
|
|
![]() ![]() |
![]() |
Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 11.04.2025 - 00:19 |