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> Kann ich jetzt schon den FS neu beantragen?
Klapperklaus
Beitrag 20.06.2014, 04:31
Beitrag #1


Neuling


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Hallo Forum !!!

Mein Fall:

Am 22.08.1999 wurde mir die Fahrerlaubnis wegen Trunkenheit am Steuer entzogen. 1,23 Promille war mein Blutalkoholwert. Ich bekam eine Sperrfrist bis zum 12.05.2000. Das Urteil wurde rechtskräftig am 13.01.2000.

Ich muss sagen, dass es auf die eine oder andere Weise gut war, dass ich die FE verloren habe denn ich verfiel zu dieser Zeit immer mehr dem Alkohol. Bin jetzt, nach vollendeter Therapie, fast 9 Jahre trocken.

Vor knapp 4 Jahren erkundigte ich mich bei meiner Führerscheinstelle, wie es denn aussieht mit einem Antrag auf Neuerteilung der FE.
Die Dame schaute in den Computer und fand den oben genannten Eintrag. Sie meinte dann, dass der Neuerteilung nichts im Wege steht, wenn da nichts weiter ist und gab mir einen Zettel mit den Sachen, die ich brauche für die Neuerteilung.
Sehtest, Führungszeugnis etc.
Ein paar Tage später hatte ich alles und stellte den Antrag.
Drei Wochen später hatte ich Post und was drin stand, hatte ich nicht erwartet... MPU.
Es gab noch eine Trunkenheitsfahrt und zwar am 02.12.1998. Somit war ich Wiederholungstäter.
Ab diesem Zeitpunkt habe ich mich intensiver mit dem Thema beschäftigt. Diese Forum hat mich auch um einiges schlauer gemacht.
Das heisst: Antrag zurück gezogen und nun wollte ich bis Januar nächsten Jahres warten. Dann hab ich die 15 Jahre rum.
Nun ist mir heute durch den Kopf geschossen (ich konnte nicht schlafen), dass die Aufforderung zur MPU ja nur deswegen kam, weil ich Ende 1998 schon einmal unter Alkoholeinfluss erwischt wurde. Diese Sache müsste doch aber seit Ende 2013 aus den Akten verschwunden sein, da die 15 Jahre der ersten Tat ja da um waren.
Meine Frage: Ist dieser erste Eintrag von 1998, der dazu geführt hat, dass ich eine MPU hätte machen müssen verjährt und kann ich jetzt schon einen Antrag auf Neuerteilung stellen oder sollte ich warten bis Januar 2015?

Danke schonmal für eure Antworten.
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Jens
Beitrag 20.06.2014, 05:24
Beitrag #2


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Die Tilgung des ersten Eintrags wird durch den zweiten gehemmt. Beide zusammen werden 15 Jahre nach dem Urteil für die zweite Fahrt getilgt. Solange solltest du mit der Antragstellung warten.


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Klapperklaus
Beitrag 20.06.2014, 18:14
Beitrag #3


Neuling


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Danke dir Jens.

Ok. Sind ja keine 6 Monate mehr und somit kein grosses Ding. Früher wär zwar schöner aber nach so langer Zeit sind 6 Monate ja nur noch ein Witz.

Wenn ich dann im Januar den Antrag stelle, kann ich ja mal berichten, ob und welche Auflagen ich von der FSS bekomme um die FE wieder zu bekommen.

Scheint ja von FSS zu FSS bzw. Bundesland zu Bundesland verschiedene Handhabungen zu geben.
Mein Bundesland ist Brandenburg.

So. Dann danke nochmal und ich meld mich in knapp 6 Monaten nochmal.

Ciao.
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Klapperklaus
Beitrag 10.01.2015, 00:12
Beitrag #4


Neuling


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Hallo Forum !!!

Nächste Woche ist es soweit. am 13.01 (Dienstag) sind die 15 Jahre rum. Am Donnerstag werde ich aber erst zur Führerscheinstelle und den Antrag auf Wiedererteilung stellen. Passbilder, Führungszeugnis und Sehtest habe ich.

Eine Frage habe ich aber noch. ich meine, dass ich hier im Forum schon mal die Antwort gelesen habe, aber ich will sicher gehen.

Ich hatte damals 4 Monate Sperre aufgebrummt bekommen. Zählt das mit, sodass ich erst am 13.05.2015 den Antrag stellen kann oder zählt das Datum des Strafbefehls?

Danke schonmal im vorraus.
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localhorst
Beitrag 10.01.2015, 01:16
Beitrag #5


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Nein es zählt mindestens das Datum der Rechtskraft und in einigen Bundesländern sogar der Tat.
Also dann allzeit Gute Fahrt!

P.S.: Ich habe auch damals durch die MPU-Anforderung ganz aufgehört mit Alkohol, null-Lösung
seit fast 8 Jahren (zwei Ausnahmen mit max. 2 Guiness a 0,4l, ging nicht anders, es ging um die "Ehre")
und ich kann das ebenfalls sagen, dass das für mich sehr gut war. Hatte damals täglich Bier, mind. 2-3 Pullen
aber manchmal über 10! Weiss immer noch nicht genau, wieso eigentlich. Aber durch die Entscheidung zur
Abstinenz ist die Frage auch obsolet.

Allerdings habe ich im Hinterkopf, dass, solange man noch mitzählt, die Abstinenz noch nicht gesichert ist.
Hm ich denke so einmal Monat vielleicht daran - und freu mich jedesmal.
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juergen64
Beitrag 10.01.2015, 04:13
Beitrag #6


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Hallo,

denk dran, das der Erste Hilfe Kurs auch dazu gehört!


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„Nur wer sein Ziel kennt, findet den Weg.“
01.10 2012 MPU im ersten Anlauf Positiv,TÜV SÜD ( 2,73 Promille)
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Mr.T
Beitrag 10.01.2015, 12:39
Beitrag #7


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Zitat (localhorst @ 10.01.2015, 01:16) *
Nein es zählt mindestens das Datum der Rechtskraft und in einigen Bundesländern sogar der Tat.
Nö. In allen Bundesländern gilt im vorl. Fall das Datum des Urteils/Strafbefehls.


Zitat (juergen64 @ 10.01.2015, 04:13) *
denk dran, das der Erste Hilfe Kurs auch dazu gehört!
Nö.


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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localhorst
Beitrag 10.01.2015, 13:16
Beitrag #8


Neuling
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Zitat (Mr.T @ 10.01.2015, 12:39) *
Zitat (localhorst @ 10.01.2015, 01:16) *
Nein es zählt mindestens das Datum der Rechtskraft und in einigen Bundesländern sogar der Tat.
Nö. In allen Bundesländern gilt im vorl. Fall das Datum des Urteils/Strafbefehls.





Aha, ok danke, da habe ich wohl falsch gedacht. Also dann gilt einheitlich das Datum des rechtskräftig werdens.
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Mr.T
Beitrag 10.01.2015, 13:58
Beitrag #9


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Zitat (localhorst @ 10.01.2015, 13:16) *
Also dann gilt einheitlich das Datum des rechtskräftig werdens.
Nö. Das Datum gilt bei Straftaten, die ab 01.05.2014 ins FAER eingetragen wutden. Bei Eintragungen bis zum 30.04.2014 gilt bei strafgerichtlichen Verurteilungen der Tag des ersten Urteils und bei Strafbefehlen der Tag der Unterzeichnung durch den Richter.


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Klapperklaus
Beitrag 10.01.2015, 16:06
Beitrag #10


Neuling


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Danke erstmal für die Antworten.

Bin schon etwas aufgeregt. nach so langer Zeit...
Nach dem Antrag noch ca. 3 wochen warten und dann hoffe ich mal, dass die keine Zicken machen.
Habe zu Anfang März ein Jobangebot als Kurierdienstfahrer und wenn ich noch irgendwelche Sachen erbringen muss, bevor ich den Lappen wieder bekomme, wird das nix mit dem Job.

Naja. Kann ja nur noch den Antrag stellen, abwarten und hoffen.
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localhorst
Beitrag 10.01.2015, 16:57
Beitrag #11


Neuling
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Zitat (Mr.T @ 10.01.2015, 13:58) *
Zitat (localhorst @ 10.01.2015, 13:16) *
Also dann gilt einheitlich das Datum des rechtskräftig werdens.
Nö. Das Datum gilt bei Straftaten, die ab 01.05.2014 ins FAER eingetragen wutden. Bei Eintragungen bis zum 30.04.2014 gilt bei strafgerichtlichen Verurteilungen der Tag des ersten Urteils und bei Strafbefehlen der Tag der Unterzeichnung durch den Richter.


Sapperlot! Na dann wird es wenigstens in Zukunft überschaubarer und -oh grosses Wunder- sogar oft nützlich für den Bürger (Verbrecher..)

P.S.: Früher war mehr Lametta ;-)
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Mr.T
Beitrag 10.01.2015, 19:41
Beitrag #12


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Zitat (localhorst @ 10.01.2015, 16:57) *
Na dann wird es wenigstens in Zukunft [...] nützlich für den Bürger
Nö. Da die Rechtskraft sehr häufig erst einige Zeit nach der Entscheidung (nach Einlegung von Rechtsmitteln möglicherweise erst nach sehr langer Zeit) eintritt, ist die Neufassung nicht zum Vorteil des Bürgers.

Zitat (localhorst @ 10.01.2015, 16:57) *
P.S.: Früher war mehr Lametta ;-)
Jo.


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Gruß Mr.T

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Klapperklaus
Beitrag 15.01.2015, 19:05
Beitrag #13


Neuling


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Hallo !!!

War nun heute bei der Führerscheinstelle. Nette Dame.
hat erstmal die Akte geholt und sagte, dass ich aber nun schon noch ne MPU machen müsste. Hab direkt darauf hin gwiesen, dass das nicht sein könne, da die Geschichte seit 2 Tagen verjährt wäre.
Sie hat dann direkt bei Flensburg geschaut und es waren keine Einträge mehr vorhanden.
Sie hat dann den Antrag fertig gemacht. Unterschrift hier und da.
Dann musste ich in´s Erdgeschoss zum Geld einzahlen. Mit der Quittung wieder hoch und dachte, dass ich nun abdampfen kann. Bin ja davon ausgegangen, dass es nun ca. 3 Wochen dauern würde.
Nix da. Hinsetzen sagte sie und gratulierte mir mit dem vorläufigen Führerschein in der Hand !!!!

Danke euch für eure Hilfe und an alle die noch so einiges vorhaben: Viel Glück.

ps. Könnt den Beitrag ja zu den anderen "Führerschein nach 15 Jahren ohne MPU" Beiträgen verschieben.

Bundesland: Brandenburg
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Scitch
Beitrag 15.01.2015, 20:12
Beitrag #14


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Glückwunsch und gute Fahrt. wavey.gif


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Gruß Scitch

Es ist nicht genug zu wissen - man muss auch anwenden. Es ist nicht genug zu wollen - man muss auch tun.
- Johann Wolfgang von Goethe
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joroblb
Beitrag 15.01.2015, 20:13
Beitrag #15


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Herzlichen Glückwunsch.... :-)
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Uwe W
Beitrag 16.01.2015, 00:22
Beitrag #16


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Zitat (Klapperklaus @ 15.01.2015, 19:05) *
ps. Könnt den Beitrag ja zu den anderen "Führerschein nach 15 Jahren ohne MPU" Beiträgen verschieben.

Bundesland: Brandenburg

Dass der neue Führerschein ohne MPU erteilt wird, war ja abzusehen. Nicht so klar war aber, dass man von Dir nach 15 Jahren ohne Führerschein die neue Fahrerlaubnis ohne erneute Prüfungen (Theorie und Praxis) erteilt hat.
Hier hat die Behörde eine für Dich sehr günstige Auslegung der Rechtslage vorgenommen. In anderen Bundesländern wärst Du um erneute Prüfungen nicht herumgekommen.

Deshalb auch von mir Herzlichen Glückwunsch! wavey.gif


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"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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Jens
Beitrag 16.01.2015, 07:35
Beitrag #17


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Herzlichen Glückwunsch. Ich hab dich in unsere Sammlung prüfungsfreier Neuerteilungen aufgenommen.


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