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> TF im Jahr 1999, jetzt Neuerteilung ohne MPU ?, Thread von @xfaster
xfaster
Beitrag 03.07.2014, 10:49
Beitrag #1


Neuling
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moin moin an alle im forum,

wollte keiinen neuen thread aufmachen - deshalb poste ich es mal hier

mir sind ja wohl die augen fast aus dem kopf und die kinnlade auf den tisch gefallen laugh2.gif

echt wahr? nach 15 jahren kann ich die neuerteilung des führerscheins beantragen? ohne mpu?

1999 hab ich wegen einer trunkenheitsfahrt den führerschein verloren (das 2. mal ranting.gif )
das 1. mal war 1991 - den hab ich dann mit positiver mpu wiedererhalten

beim letzten mal habe ich nach dem führerscheinentzug nichts weiter unternommen

hab mir doch gleich mal einen termin beim landesbetrieb verkehr (hamburg) gemacht - 9.7.14
ich weiss leider die genauen daten von 1999 nicht mehr - werde mich dort mal erkundigen was die noch gespeichert haben
ein brief nach flensburg um zu erfahren was die kba noch über mich hat ist auch unterwegs

kann ich sonst noch etwas unternehmen oder einfach nur abwarten?

Der Beitrag wurde von darkstar bearbeitet: 03.07.2014, 16:42
Bearbeitungsgrund: Neuen Thread erstellt...
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xfaster
Beitrag 03.07.2014, 14:25
Beitrag #2


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und welchen führerschein beantrage ich denn?
hatte voher die 3
möchte später wieder pkw, ein kleines wohnmobil und mal roller fahren
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tordus2
Beitrag 03.07.2014, 14:54
Beitrag #3


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Hallo,

ich kann nur von meinen Erfahrungen berichten (in NRW)
1985 FS weg - dieses Jahr wieder erhalten, neue Prüfung wurde verlangt
Klassen AM/B/L - Fahrschulbesuch war natürlich angesagt, da ich mich
nicht selber zur (praktischen) Prüfung anmelden konnte.

ist natürlich mit Kosten verbunden - in meinem Fall z.B. mit 7 Fahrstunden
alles in Allem ca. 900€

mfg
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Scitch
Beitrag 03.07.2014, 15:49
Beitrag #4


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Hallo xfaster und herzlich Willkommen im Verkehrsportal. wavey.gif

Du hättest ruhig einen eigenen Thread aufmachen können, dieser ist ja schon ein paar Jahre alt. Eventuell ist ja einer der Mods so freundlich und verschiebt es in einen neuen Thread? wavey.gif

Zitat (xfaster @ 03.07.2014, 11:49) *
ich weiss leider die genauen daten von 1999 nicht mehr - werde mich dort mal erkundigen was die noch gespeichert haben
Das wäre gut. Allerdings sollten spätestens 2015 alle Eintragungen gelöscht sein wenn du dir in der Zwischenzeit nichts zu Schulden hast kommen lassen.

Zitat (xfaster @ 03.07.2014, 11:49) *
kann ich sonst noch etwas unternehmen oder einfach nur abwarten?
Viel mehr kannst du nicht unternehmen. Du hast aber ja schon einiges unternommen. smile.gif

Zitat (xfaster @ 03.07.2014, 15:25) *
und welchen führerschein beantrage ich denn?
hatte voher die 3

Du kannst beantragen die Klassen:
A1 (Wenn dir die Klasse 3 vor dem 01.04.1980 erteilt wurde).
B, BE, C1, C1E, M, L
Sowie auf Antrag die Klasse CE allerdings dann beschränkt auf dreiachsige Fahrzeugkombinationen mit einem Zugfahrzeug bis 7,5to.

Siehe auch hier: Besitzstandsregelung

Zitat (xfaster @ 03.07.2014, 15:25) *
möchte später wieder pkw, ein kleines wohnmobil und mal roller fahren
Was verstehst du unter "kleines Wohnmobil"? Die klasse gibt es so nicht. Ender KFZ bis 3,5to zGG oder über 3,5to zGG.

Wie bereits tordus2 erwähnte wäre es möglich dass du neue Prüfungen ablegen musst, nicht aber die komplette Führerscheinausbildung.


--------------------
Gruß Scitch

Es ist nicht genug zu wissen - man muss auch anwenden. Es ist nicht genug zu wollen - man muss auch tun.
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xfaster
Beitrag 03.07.2014, 16:58
Beitrag #5


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hallo scitch

danke erstmal für deine antwort

den führerschein hab ich 1982 gemacht

nach dem letzten führerscheinentzug kann die kba nichts von mir gespeichert haben - habe ja keinen neuen antrag gestellt und mir auch keine anderen sachen zuschulden kommen lassen - betrifft auch mein führungszeugnis falls die verkehrsbehörde das sehen möchte

mit einem kleinen wohnmobil meine ich bis 3,5 t - muss ja kein lkw sein

seh ich das richtig? mit klasse b kann ich doch pkw im alltag fahren

wohnmobil und roller dann im urlaub

pfüfungen würde ich wenn gefordert machen - dachte ja immerhin das ich den führerschein komplett neu machen müsste oder garnicht wiederbekomme (also lebenslänglichen entzug durch verkehrsbehörde)



yeah ich bin ein eigener thread - danke

auflagen wie fahrstunden, prüfungen und mpu sind im ermessensspielraum der verkehrsbehörde?

oder unterliegen die auch irgendwelchen bestimmungen?

hoffe doch das die 15j dieses jahr noch um sind - die verhandlung war damals im sommer plus widerspruchszeit müsste das ja diesen sommer sein - mal sehn was die behörde nächste woche sagt

kommt aber auf eine woche nicht wirklich an - schreibe es grad und glaub mir selbst nicht - ich und gedult pfff
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tordus2
Beitrag 03.07.2014, 17:03
Beitrag #6


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Hi,

mal als Beispiel: mein "lappen" war von 1979

Zitat
mit einem kleinen wohnmobil meine ich bis 3,5 t - muss ja kein lkw sein

mit Klasse B kein Problem

Zitat
pfüfungen würde ich wenn gefordert machen - dachte ja immerhin das ich den führerschein komplett neu machen müsste oder garnicht wiederbekomme (also lebenslänglichen entzug durch verkehrsbehörde)

nein - keine komplette Fahrausbildung
auch keine Theorie-Schulung (ich hab's Online gemacht)

Die Fahrstunden richten sich nach Deinem Kenntnisstand
ich kann aber empfehlen, lieber 2 oder 3 Stunden mehr zu machen

die Prüfungen und auch der Verkehr haben sich schwer geändert....

(wurde mir auch vom Prüfer so empfohlen)

mein Tip:
lieber eine Fahrstunde mehr, und Du bestehst die Praxis
sonst wird es ja noch teurer....

mfg



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Scitch
Beitrag 03.07.2014, 17:12
Beitrag #7


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Zitat (xfaster @ 03.07.2014, 17:58) *
den führerschein hab ich 1982 gemacht
In dem Fall dann kein A1 aber der Rest trifft, wie oben geschrieben, zu.

Zitat (xfaster @ 03.07.2014, 17:58) *
mit einem kleinen wohnmobil meine ich bis 3,5 t - muss ja kein lkw sein
Dann kannst du dir überlegen ob du "nur" B und BE beantragst. Was natürlich die Kosten für eventuelle Prüfungen senken würde.

Zitat (xfaster @ 03.07.2014, 17:58) *
seh ich das richtig? mit klasse b kann ich doch pkw im alltag fahren

wohnmobil und roller dann im urlaub
Du kannst auch gern Wohnmobile im Alltag fahren und PKW im Urlaub das steht dir frei. laugh2.gif

Zitat (xfaster @ 03.07.2014, 17:58) *
pfüfungen würde ich wenn gefordert machen - dachte ja immerhin das ich den führerschein komplett neu machen müsste oder garnicht wiederbekomme (also lebenslänglichen entzug durch verkehrsbehörde)
Der Entzug ist erst einmal lebenslänglich insofern dass er nicht nach einer festen Zeit automatisch neu erteilt wird. Die Erteilung ist aber eben nach 15 Jahren ohne MPU möglich.

Zitat (xfaster @ 03.07.2014, 17:58) *
auflagen wie fahrstunden, prüfungen und mpu sind im ermessensspielraum der verkehrsbehörde?
Nein.
Fahrstunden können von der Behörde nicht angeordnet werden, es wäre aber wohl ratsam einige zu absolvieren.
Prüfungsanordnungen müssen von der Behörde begründet werden.
Eine MPU ist schlicht nicht mehr anzuordnen wenn die Verjährungsfrist abgelaufen ist.

Zitat (xfaster @ 03.07.2014, 17:58) *
kommt aber auf eine woche nicht wirklich an - schreibe es grad und glaub mir selbst nicht - ich und gedult pfff
Nur Geduld. Mach lieber jetzt alles langsam und dafür komplett richtig. Nicht dass du irgendwas zu hektisch machst und dann im Nachhinein von Stelle zu Stelle rennen musst weil du was vergessen hast. wink.gif

Edit: Danke @Darkstar für die Auslagerung. wavey.gif


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xfaster
Beitrag 03.07.2014, 17:38
Beitrag #8


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tja das mit der geduld ist bei mir so eine sache für sich - ich bete jeden tag zu gott und bitte um etwas geduld - aber zackzack twinkle.gif

aber wenn es sein muss halte ich auch mal die füße still und informiere mich erstmal - den termin bei der behörde sehe ich auch erstmal nur als informationsgespräch - fristablauf - was brauchen/wollen die - kann das eigentlich der sachbearbeiter entscheiden oder arbetet er nur dem vorgestzem zu?

je mehr ich darüber nachdenke umso mehr fragen fallen mir ein think.gif

wohl besser erst einmal den termin am 9.7. abwarten
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Scitch
Beitrag 03.07.2014, 17:51
Beitrag #9


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Zitat (xfaster @ 03.07.2014, 18:38) *
was brauchen/wollen die - kann das eigentlich der sachbearbeiter entscheiden oder arbetet er nur dem vorgestzem zu?
Was genau meinst du damit?

Wenn du wissen möchtest welche Unterlagen du für eine Beantragung benötigst schau hier einmal rein:
FAQ: Führerschein weg - was tun? wavey.gif


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xfaster
Beitrag 03.07.2014, 18:03
Beitrag #10


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du bist ja fix

die in dem link angegebenen unterlagen sind auch auf dem zettel für die terminvergabe vermerkt - sehr allgemein

ok für klasse b wollen sie wohl einen aktuellen sehtest, perso und führungszeugnis?

ich meinte ob der sachbearbeiter entscheidungsbefugnis hat oder nur der vorgesetzte

und ein lichtbild natürlich ;-)
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Scitch
Beitrag 03.07.2014, 18:08
Beitrag #11


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Zitat (xfaster @ 03.07.2014, 19:03) *
ok für klasse b wollen sie wohl einen aktuellen sehtest, perso und führungszeugnis?
[...]
und ein lichtbild natürlich ;-)
yes.gif
Falls du dich doch für die Klassen C1/C1E zusätzlich entscheiden solltest käme eben noch ein Nachweis über einen Erste Hilfe Kurs sowie eine ärztliche Augenuntersuchung plus ärztliches Gutachten hinzu.

Zitat (xfaster @ 03.07.2014, 19:03) *
ich meinte ob der sachbearbeiter entscheidungsbefugnis hat oder nur der vorgesetzte
Viel zu entscheiden gibt es da ja nicht. Das wird der Sachbearbeiter selbst erledigen.
Schau dir aber genau an was der Sachbearbeiter dir erteilt/erteilen wird. Es kommt durchaus mal vor dass sich ein paar Fehler einschleichen.


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xfaster
Beitrag 03.07.2014, 18:25
Beitrag #12


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bin grad am flüge suchen

Klassen C1/C1E brauche ich eigentlich nicht - hatte ich damals auch nur 1mal für einen umzug gebraucht - wären aber auch andere fahrer dagewesen

wenn mir klasse b erteilt wird mit der ich dann pkw, womo bis 3,5t und mal nen roller fahren kann bin ich schon happy

kann man da beim sb was schmieren oder so whistling.gif um das verfahren zu beschleunigen oder so

bin in 8 wochen für 3 monate auf fernreise - von daher wäre es interessant den führerschein vorher zu bekommen - oder erst später zu beantragen - weil ich in der zwischenzeit vielleicht einen termin (wg. evtl. auflagen) verpassen könnte
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tordus2
Beitrag 03.07.2014, 18:30
Beitrag #13


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Zitat
kann man da beim sb was schmieren oder so whistling.gif um das verfahren zu beschleunigen oder so


oh mann, damit ist dieser Thread für mich erledigt....

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xfaster
Beitrag 03.07.2014, 18:47
Beitrag #14


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okok die seifenfrage ziehe ich zurück - aber es ist nunmal so das ich in 8 wochen für 3 moate unterwegs bin - hong kong - bangkok - melbourne und dann 3wochen urlaub in australien (sponsered by ag) kann ich mir doch nicht entgehen lassen

@tordus2 wenn du schon zitierst - bitte komplett und nicht teilweise aus dem zusammenhang heraus
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Scitch
Beitrag 03.07.2014, 18:49
Beitrag #15


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Zitat (xfaster @ 03.07.2014, 19:25) *
kann man da beim sb was schmieren oder so whistling.gif
§334 StGB


Zitat (xfaster @ 03.07.2014, 19:47) *
okok die seifenfrage ziehe ich zurück - aber es ist nunmal so das ich in 8 wochen für 3 moate unterwegs bin - hong kong - bangkok - melbourne und dann 3wochen urlaub in australien (sponsered by ag) kann ich mir doch nicht entgehen lassen
Worin läge das Problem die Beantragung danach durchzuführen? unsure.gif

Zitat (xfaster @ 03.07.2014, 19:47) *
@tordus2 wenn du schon zitierst - bitte komplett und nicht teilweise aus dem zusammenhang heraus
Inwiefern kann das Zitat missverstanden werden? unsure.gif


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tordus2
Beitrag 03.07.2014, 18:53
Beitrag #16


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da ist nichts aus dem Zuammenhang
die Frage ist einfach dreist

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xfaster
Beitrag 03.07.2014, 18:58
Beitrag #17


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insofern daß der zeitdruck unberücksichtigt bleibt

und wenn ich den führerschein nacherher beantrage muss ich nochmal wieviele wochen warten? ok ok ich weiss - hab schon solange gewartet da kommt es auf ein paar wochen nicht an?

meinst du vielleicht? - auch ich hab nicht ewig zeit - tick tick

sorry für meine ungeduld
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Scitch
Beitrag 03.07.2014, 19:19
Beitrag #18


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Zitat (xfaster @ 03.07.2014, 19:58) *
insofern daß der zeitdruck unberücksichtigt bleibt
Der bleibt sowieso unberücksichtigt. Erfahrungsgemäß will merkwürdigerweise jeder seinen Führerschein recht schnell bekommen. laugh2.gif

Zitat (xfaster @ 03.07.2014, 19:58) *
und wenn ich den führerschein nacherher beantrage muss ich nochmal wieviele wochen warten?
So genau wird dir das niemand sagen können. Spontan würde ich mit ca. 6 Wochen nur für die Bearbeitung des Antrags schätzen.

Zitat (xfaster @ 03.07.2014, 19:58) *
ok ok ich weiss - hab schon solange gewartet da kommt es auf ein paar wochen nicht an?
Ich kann ja verstehen dass du ungeduldig bist wenn du gerade herausgefunden hast dass du die Fahrerlaubnis wieder beantragen kannst.

Du musst es aber mal so sehen:
Erstmal kommt der Antrag, dieser wird bearbeitet und geprüft, danach werden dir eventuell Auflagen gemacht (wie bspw. Fahrprüfungen). Sollte dies geschehen wirst du so oder so noch einmal einige Wochen länger brauchen. Erst nachdem du dieses dann bestanden hast bekommst du auch die Fahrerlaubnis neu erteilt.

Zitat (xfaster @ 03.07.2014, 19:58) *
auch ich hab nicht ewig zeit - tick tick
Wieso? unsure.gif


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xfaster
Beitrag 03.07.2014, 19:35
Beitrag #19


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wollte das hier garnicht zu einer art chat ausarten lassen
sorry - für eure beanspruchung und danke für eure mühe

werd in dieser sache erstmal die füsse stille halten - bis zum 1. infogespräch - soweit ich es kann think.gif

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xfaster
Beitrag 09.07.2014, 13:06
Beitrag #20


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heute war ich also bei der verkehrsbehörde

auf meine frage nach neuerteilung des führerscheins konterte die lady sofort - die prüfungen müssen sie aber auf jeden fall machen
ok, dachte ich und hab das erstmal kommentarlos hingenommendann - ausweis rübergereicht und die nette frau schaut ins system
uuuuuund eine mpu auch sagt sie - letztes urteil wurde 9/99 rechtskräftig

genaues datum konnte/wollte sie mir nicht nennen
ist ja auch sooo egal wenn man fristen berechnen will :-D

behördliches führungszeugnis für die führerscheinstelle hab ich montag schon beantragt
um auskunft über meinen Punktestand/meine eintragungen beim kba hab ich letzte woche schriftlich gebeten

dies teilte ich ihr auch mit und darauf sagte sie ich könne mitte august mit dem auszug aus flensburg wiederkommen
sie würde das dann ihrem vorgesetzten vorlegen

die 15 jahresfrist (5 + 10) läuft dann doch in 10/14 ab oder täusche ich mich da?
kann das bitte mal ein fristenrechenfuchs nachrechnen - ich hab doch nur 10 finger ;-)

können die nach ablauf der 15 j. noch auf eine mpu bestehen?
übungsmaterial für theorie hab ich mir schon im inet besorgt
werde demnächst mal nach einer fahrschule ausschau halten

wenn ich dort im august einen antrag auf wiedererteilung stelle laufe ich doch auf - oder?
sollte ich bis oktober warten um auf der sicheren seite zu sein?

werde auf jeden fall mal den auszug aus flensburg abwarten - die nette sachbearbeiterin sagte das soetwas 4 wochen dauern würde
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darkstar
Beitrag 09.07.2014, 15:47
Beitrag #21


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Zitat (xfaster @ 09.07.2014, 14:06) *
auf meine frage nach neuerteilung des führerscheins konterte die lady sofort - die prüfungen müssen sie aber auf jeden fall machen
Interessehalber: In welchem Bundesland wohnst du? think.gif
Zitat (xfaster @ 09.07.2014, 14:06) *
die 15 jahresfrist (5 + 10) läuft dann doch in 10/14 ab oder täusche ich mich da? kann das bitte mal ein fristenrechenfuchs nachrechnen - ich hab doch nur 10 finger ;-)
Die Tilgungsfrist beginnt mit Rechtskraft des Urteils oder Strafbefehls (Rechtsgrundlage § 29 Abs 4 Nr 1 StVG). Wenn du noch Einspruch eingelegt hast, dann kann das durchaus 9/99 gewesen sein.
Zitat (xfaster @ 09.07.2014, 14:06) *
können die nach ablauf der 15 j. noch auf eine mpu bestehen?
Nein, die Anordnung wäre rechtswidrig.

§ 29 Abs 7 StVG
Zitat
Ist eine Eintragung im Fahreignungsregister gelöscht, dürfen die Tat und die Entscheidung dem Betroffenen für die Zwecke des § 28 Absatz 2 nicht mehr vorgehalten und nicht zu seinem Nachteil verwertet werden. [...]

Zitat (xfaster @ 09.07.2014, 14:06) *
wenn ich dort im august einen antrag auf wiedererteilung stelle laufe ich doch auf - oder? sollte ich bis oktober warten um auf der sicheren seite zu sein?

werde auf jeden fall mal den auszug aus flensburg abwarten - die nette sachbearbeiterin sagte das soetwas 4 wochen dauern würde
Kann erfahrungsgemäß auch etwas schneller gehen. Allerdings wurde das Verkehrszentralregister gerade zum Fahreignungsregister, es kann also durchaus sein das es etwas länger dauert. Ich würde erstmal den Auszug abwarten und dann reagieren. Du kannst ihn auch gern anonymisiert hier posten.

mfg
darkstar


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xfaster
Beitrag 09.07.2014, 15:56
Beitrag #22


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hallo darkstar und alle mitleser

wohne in hamburg

gegen das urteil hatte ich keine rechtsmittel eingelegt
die sachbearbeiterin sagte ja es ist seit 9/99 rechtskräftig

im auszug der kba und im führungszeugnis kann ausser der führerscheinsache von 99 nichts drinstehen - nichtmal wegen schwarzfahren mit dem hvv oder so biggrin.gif

nein ich hab da nichts vergessen - bohrte die lady auf dem amt auch nach - das behaupten sooooviele - können sie ja schriftlich haben biggrin.gif
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darkstar
Beitrag 09.07.2014, 16:17
Beitrag #23


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Zitat (xfaster @ 09.07.2014, 16:56) *
wohne in hamburg
Ich hatte das irgendwo gelesen aber nicht gleich wiedergefunden (dabei stand es doch im Erstpost). Zu Hamburg gibt es einige Erfahrungen mit prüfungsfreier Neuerteilung siehe klick. Teilweise sind diese Erfahrungen aber bereits vor einigen Jahren gemacht worden, es gibt wohl jetzt einige Bundesländern die nach 10 Jahren erneute Prüfungen verlangen.
Zitat (xfaster @ 09.07.2014, 16:56) *
im auszug der kba und im führungszeugnis kann ausser der führerscheinsache von 99 nichts drinstehen - nichtmal wegen schwarzfahren mit dem hvv oder so biggrin.gif
Das Führungszeugnis ist relativ sicher bereits ohne Einträge, der Auszug aus dem Fahreignungsregister ist nur insofern interessant da dort das genau Tilgungsdatum im September drinstehen sollte. Ich denke das wird (immer noch) handschriftlich eingetragen... whistling.gif

Sage einfach Bescheid wenn du den Auszug in der Hand hast, Interpretationshilfe findest du hier. wavey.gif

mfg
darkstar


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xfaster
Beitrag 09.07.2014, 16:44
Beitrag #24


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mal eine dumme frage suche hier und da infos zu den führerscheinklassen
die klasse b beinhaltet doch auch am? damit ich auch mal einen kleinen rolleroder eine ape fahren kann
im inet steht mal eingeschlossen, auf anderen seiten dann nichts ist eingeschlossen

welche klasse muss ich beantragen wenn ich pkw bis 3,5t, roller und ape fahren will?
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Mr.T
Beitrag 09.07.2014, 20:36
Beitrag #25


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Zitat (darkstar @ 09.07.2014, 16:47) *
Zitat (xfaster @ 09.07.2014, 14:06) *
die 15 jahresfrist (5 + 10) läuft dann doch in 10/14 ab oder täusche ich mich da? kann das bitte mal ein fristenrechenfuchs nachrechnen - ich hab doch nur 10 finger ;-)
Die Tilgungsfrist beginnt mit Rechtskraft dem Tag des Urteils oder Strafbefehls (Rechtsgrundlage § 29 Abs 4 Nr 1 StVG). Wenn du noch Einspruch eingelegt hast, dann kann das durchaus 9/99 gewesen sein.
wavey.gif


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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xfaster
Beitrag 18.07.2014, 12:49
Beitrag #26


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moin moin,
heute kam post von der kba aus flensburg

so wie ich das lese:
aktuell 0 punkte
löschung der letzten eintragung 9.9.14
also kann ich ab 10.9.14 die neuerteilung beantragen?

hier mal das komplette schreiben - etwas entpersonalisiert

na super hier kann man keine biler hochladen think.gif
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Kai R.
Beitrag 18.07.2014, 13:34
Beitrag #27


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ja.

Bilder kannst Du bei anderen Hostern hochladen und hier verlinken.


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Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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xfaster
Beitrag 18.07.2014, 14:15
Beitrag #28


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nächster versuch think.gif

kba-schreiben und co
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Jens
Beitrag 18.07.2014, 16:23
Beitrag #29


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Tilgungsdatum 9.9.14 – ab dem Tag kannst du neu beantragen.


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xfaster
Beitrag 23.08.2014, 19:14
Beitrag #30


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cool - hab grad das urteil gefunden
da steht oben rechts - rechtskräftig 17.09.99
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xfaster
Beitrag 18.11.2017, 17:40
Beitrag #31


Neuling
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moin moin
etwas spaete Rueckmeldung, sorry
das beste vorweg: bin seit 5.9.15 wieder automobil laugh2.gif

Nach Antragstellung auf Neuerteilung bekam ich die Auflage die theoretische und die praktische Pruefung neu abzulegen
Daraufhin war ich schnell bei einer Fahrschule meiner Wahl und habe nach 6 Wochen die Pruefungen beim TUEV abgelegt

Der Pruefer in der praktischen war sehr gechillt, sagte am Ende der Fahrt: (nene nicht rechts ranfahren bitte blink.gif )

Er kann mir den Fuehrerschein nicht aushaendigen ranting.gif weil ich ihn mir bei der LBV abholen muss biggrin.gif
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Mr.T
Beitrag 18.11.2017, 18:36
Beitrag #32


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Danke für die Rückmeldung. wavey.gif


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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