TF im Jahr 1999, jetzt Neuerteilung ohne MPU ?, Thread von @xfaster |
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TF im Jahr 1999, jetzt Neuerteilung ohne MPU ?, Thread von @xfaster |
03.07.2014, 10:49
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 19 Beigetreten: 01.07.2014 Mitglieds-Nr.: 73054 |
wollte keiinen neuen thread aufmachen - deshalb poste ich es mal hier mir sind ja wohl die augen fast aus dem kopf und die kinnlade auf den tisch gefallen echt wahr? nach 15 jahren kann ich die neuerteilung des führerscheins beantragen? ohne mpu? 1999 hab ich wegen einer trunkenheitsfahrt den führerschein verloren (das 2. mal ) das 1. mal war 1991 - den hab ich dann mit positiver mpu wiedererhalten beim letzten mal habe ich nach dem führerscheinentzug nichts weiter unternommen hab mir doch gleich mal einen termin beim landesbetrieb verkehr (hamburg) gemacht - 9.7.14 ich weiss leider die genauen daten von 1999 nicht mehr - werde mich dort mal erkundigen was die noch gespeichert haben ein brief nach flensburg um zu erfahren was die kba noch über mich hat ist auch unterwegs kann ich sonst noch etwas unternehmen oder einfach nur abwarten? Der Beitrag wurde von darkstar bearbeitet: 03.07.2014, 16:42
Bearbeitungsgrund: Neuen Thread erstellt...
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03.07.2014, 14:25
Beitrag
#2
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 19 Beigetreten: 01.07.2014 Mitglieds-Nr.: 73054 |
und welchen führerschein beantrage ich denn?
hatte voher die 3 möchte später wieder pkw, ein kleines wohnmobil und mal roller fahren |
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03.07.2014, 14:54
Beitrag
#3
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 9 Beigetreten: 26.04.2014 Mitglieds-Nr.: 72334 |
Hallo,
ich kann nur von meinen Erfahrungen berichten (in NRW) 1985 FS weg - dieses Jahr wieder erhalten, neue Prüfung wurde verlangt Klassen AM/B/L - Fahrschulbesuch war natürlich angesagt, da ich mich nicht selber zur (praktischen) Prüfung anmelden konnte. ist natürlich mit Kosten verbunden - in meinem Fall z.B. mit 7 Fahrstunden alles in Allem ca. 900€ mfg |
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03.07.2014, 15:49
Beitrag
#4
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 7635 Beigetreten: 27.05.2013 Wohnort: Wiesbaden Mitglieds-Nr.: 68681 |
Hallo xfaster und herzlich Willkommen im Verkehrsportal.
Du hättest ruhig einen eigenen Thread aufmachen können, dieser ist ja schon ein paar Jahre alt. Eventuell ist ja einer der Mods so freundlich und verschiebt es in einen neuen Thread? ich weiss leider die genauen daten von 1999 nicht mehr - werde mich dort mal erkundigen was die noch gespeichert haben Das wäre gut. Allerdings sollten spätestens 2015 alle Eintragungen gelöscht sein wenn du dir in der Zwischenzeit nichts zu Schulden hast kommen lassen. kann ich sonst noch etwas unternehmen oder einfach nur abwarten? Viel mehr kannst du nicht unternehmen. Du hast aber ja schon einiges unternommen. und welchen führerschein beantrage ich denn? hatte voher die 3 Du kannst beantragen die Klassen: A1 (Wenn dir die Klasse 3 vor dem 01.04.1980 erteilt wurde). B, BE, C1, C1E, M, L Sowie auf Antrag die Klasse CE allerdings dann beschränkt auf dreiachsige Fahrzeugkombinationen mit einem Zugfahrzeug bis 7,5to. Siehe auch hier: Besitzstandsregelung möchte später wieder pkw, ein kleines wohnmobil und mal roller fahren Was verstehst du unter "kleines Wohnmobil"? Die klasse gibt es so nicht. Ender KFZ bis 3,5to zGG oder über 3,5to zGG. Wie bereits tordus2 erwähnte wäre es möglich dass du neue Prüfungen ablegen musst, nicht aber die komplette Führerscheinausbildung. -------------------- Gruß Scitch
Es ist nicht genug zu wissen - man muss auch anwenden. Es ist nicht genug zu wollen - man muss auch tun. - Johann Wolfgang von Goethe |
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03.07.2014, 16:58
Beitrag
#5
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 19 Beigetreten: 01.07.2014 Mitglieds-Nr.: 73054 |
hallo scitch
danke erstmal für deine antwort den führerschein hab ich 1982 gemacht nach dem letzten führerscheinentzug kann die kba nichts von mir gespeichert haben - habe ja keinen neuen antrag gestellt und mir auch keine anderen sachen zuschulden kommen lassen - betrifft auch mein führungszeugnis falls die verkehrsbehörde das sehen möchte mit einem kleinen wohnmobil meine ich bis 3,5 t - muss ja kein lkw sein seh ich das richtig? mit klasse b kann ich doch pkw im alltag fahren wohnmobil und roller dann im urlaub pfüfungen würde ich wenn gefordert machen - dachte ja immerhin das ich den führerschein komplett neu machen müsste oder garnicht wiederbekomme (also lebenslänglichen entzug durch verkehrsbehörde) yeah ich bin ein eigener thread - danke auflagen wie fahrstunden, prüfungen und mpu sind im ermessensspielraum der verkehrsbehörde? oder unterliegen die auch irgendwelchen bestimmungen? hoffe doch das die 15j dieses jahr noch um sind - die verhandlung war damals im sommer plus widerspruchszeit müsste das ja diesen sommer sein - mal sehn was die behörde nächste woche sagt kommt aber auf eine woche nicht wirklich an - schreibe es grad und glaub mir selbst nicht - ich und gedult pfff |
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03.07.2014, 17:03
Beitrag
#6
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 9 Beigetreten: 26.04.2014 Mitglieds-Nr.: 72334 |
Hi,
mal als Beispiel: mein "lappen" war von 1979 Zitat mit einem kleinen wohnmobil meine ich bis 3,5 t - muss ja kein lkw sein mit Klasse B kein Problem Zitat pfüfungen würde ich wenn gefordert machen - dachte ja immerhin das ich den führerschein komplett neu machen müsste oder garnicht wiederbekomme (also lebenslänglichen entzug durch verkehrsbehörde) nein - keine komplette Fahrausbildung auch keine Theorie-Schulung (ich hab's Online gemacht) Die Fahrstunden richten sich nach Deinem Kenntnisstand ich kann aber empfehlen, lieber 2 oder 3 Stunden mehr zu machen die Prüfungen und auch der Verkehr haben sich schwer geändert.... (wurde mir auch vom Prüfer so empfohlen) mein Tip: lieber eine Fahrstunde mehr, und Du bestehst die Praxis sonst wird es ja noch teurer.... mfg |
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03.07.2014, 17:12
Beitrag
#7
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 7635 Beigetreten: 27.05.2013 Wohnort: Wiesbaden Mitglieds-Nr.: 68681 |
den führerschein hab ich 1982 gemacht In dem Fall dann kein A1 aber der Rest trifft, wie oben geschrieben, zu. mit einem kleinen wohnmobil meine ich bis 3,5 t - muss ja kein lkw sein Dann kannst du dir überlegen ob du "nur" B und BE beantragst. Was natürlich die Kosten für eventuelle Prüfungen senken würde. seh ich das richtig? mit klasse b kann ich doch pkw im alltag fahren Du kannst auch gern Wohnmobile im Alltag fahren und PKW im Urlaub das steht dir frei. wohnmobil und roller dann im urlaub pfüfungen würde ich wenn gefordert machen - dachte ja immerhin das ich den führerschein komplett neu machen müsste oder garnicht wiederbekomme (also lebenslänglichen entzug durch verkehrsbehörde) Der Entzug ist erst einmal lebenslänglich insofern dass er nicht nach einer festen Zeit automatisch neu erteilt wird. Die Erteilung ist aber eben nach 15 Jahren ohne MPU möglich. auflagen wie fahrstunden, prüfungen und mpu sind im ermessensspielraum der verkehrsbehörde? Nein. Fahrstunden können von der Behörde nicht angeordnet werden, es wäre aber wohl ratsam einige zu absolvieren. Prüfungsanordnungen müssen von der Behörde begründet werden. Eine MPU ist schlicht nicht mehr anzuordnen wenn die Verjährungsfrist abgelaufen ist. kommt aber auf eine woche nicht wirklich an - schreibe es grad und glaub mir selbst nicht - ich und gedult pfff Nur Geduld. Mach lieber jetzt alles langsam und dafür komplett richtig. Nicht dass du irgendwas zu hektisch machst und dann im Nachhinein von Stelle zu Stelle rennen musst weil du was vergessen hast. Edit: Danke @Darkstar für die Auslagerung. -------------------- Gruß Scitch
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03.07.2014, 17:38
Beitrag
#8
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 19 Beigetreten: 01.07.2014 Mitglieds-Nr.: 73054 |
tja das mit der geduld ist bei mir so eine sache für sich - ich bete jeden tag zu gott und bitte um etwas geduld - aber zackzack
aber wenn es sein muss halte ich auch mal die füße still und informiere mich erstmal - den termin bei der behörde sehe ich auch erstmal nur als informationsgespräch - fristablauf - was brauchen/wollen die - kann das eigentlich der sachbearbeiter entscheiden oder arbetet er nur dem vorgestzem zu? je mehr ich darüber nachdenke umso mehr fragen fallen mir ein wohl besser erst einmal den termin am 9.7. abwarten |
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03.07.2014, 17:51
Beitrag
#9
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 7635 Beigetreten: 27.05.2013 Wohnort: Wiesbaden Mitglieds-Nr.: 68681 |
was brauchen/wollen die - kann das eigentlich der sachbearbeiter entscheiden oder arbetet er nur dem vorgestzem zu? Was genau meinst du damit? Wenn du wissen möchtest welche Unterlagen du für eine Beantragung benötigst schau hier einmal rein: FAQ: Führerschein weg - was tun? -------------------- Gruß Scitch
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03.07.2014, 18:03
Beitrag
#10
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 19 Beigetreten: 01.07.2014 Mitglieds-Nr.: 73054 |
du bist ja fix
die in dem link angegebenen unterlagen sind auch auf dem zettel für die terminvergabe vermerkt - sehr allgemein ok für klasse b wollen sie wohl einen aktuellen sehtest, perso und führungszeugnis? ich meinte ob der sachbearbeiter entscheidungsbefugnis hat oder nur der vorgesetzte und ein lichtbild natürlich ;-) |
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03.07.2014, 18:08
Beitrag
#11
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 7635 Beigetreten: 27.05.2013 Wohnort: Wiesbaden Mitglieds-Nr.: 68681 |
ok für klasse b wollen sie wohl einen aktuellen sehtest, perso und führungszeugnis? [...] und ein lichtbild natürlich ;-) Falls du dich doch für die Klassen C1/C1E zusätzlich entscheiden solltest käme eben noch ein Nachweis über einen Erste Hilfe Kurs sowie eine ärztliche Augenuntersuchung plus ärztliches Gutachten hinzu. ich meinte ob der sachbearbeiter entscheidungsbefugnis hat oder nur der vorgesetzte Viel zu entscheiden gibt es da ja nicht. Das wird der Sachbearbeiter selbst erledigen. Schau dir aber genau an was der Sachbearbeiter dir erteilt/erteilen wird. Es kommt durchaus mal vor dass sich ein paar Fehler einschleichen. -------------------- Gruß Scitch
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03.07.2014, 18:25
Beitrag
#12
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 19 Beigetreten: 01.07.2014 Mitglieds-Nr.: 73054 |
bin grad am flüge suchen
Klassen C1/C1E brauche ich eigentlich nicht - hatte ich damals auch nur 1mal für einen umzug gebraucht - wären aber auch andere fahrer dagewesen wenn mir klasse b erteilt wird mit der ich dann pkw, womo bis 3,5t und mal nen roller fahren kann bin ich schon happy kann man da beim sb was schmieren oder so um das verfahren zu beschleunigen oder so bin in 8 wochen für 3 monate auf fernreise - von daher wäre es interessant den führerschein vorher zu bekommen - oder erst später zu beantragen - weil ich in der zwischenzeit vielleicht einen termin (wg. evtl. auflagen) verpassen könnte |
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03.07.2014, 18:30
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#13
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 9 Beigetreten: 26.04.2014 Mitglieds-Nr.: 72334 |
Zitat kann man da beim sb was schmieren oder so whistling.gif um das verfahren zu beschleunigen oder so oh mann, damit ist dieser Thread für mich erledigt.... |
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03.07.2014, 18:47
Beitrag
#14
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 19 Beigetreten: 01.07.2014 Mitglieds-Nr.: 73054 |
okok die seifenfrage ziehe ich zurück - aber es ist nunmal so das ich in 8 wochen für 3 moate unterwegs bin - hong kong - bangkok - melbourne und dann 3wochen urlaub in australien (sponsered by ag) kann ich mir doch nicht entgehen lassen
@tordus2 wenn du schon zitierst - bitte komplett und nicht teilweise aus dem zusammenhang heraus |
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03.07.2014, 18:49
Beitrag
#15
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 7635 Beigetreten: 27.05.2013 Wohnort: Wiesbaden Mitglieds-Nr.: 68681 |
kann man da beim sb was schmieren oder so §334 StGBokok die seifenfrage ziehe ich zurück - aber es ist nunmal so das ich in 8 wochen für 3 moate unterwegs bin - hong kong - bangkok - melbourne und dann 3wochen urlaub in australien (sponsered by ag) kann ich mir doch nicht entgehen lassen Worin läge das Problem die Beantragung danach durchzuführen? @tordus2 wenn du schon zitierst - bitte komplett und nicht teilweise aus dem zusammenhang heraus Inwiefern kann das Zitat missverstanden werden?
-------------------- Gruß Scitch
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03.07.2014, 18:53
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#16
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 9 Beigetreten: 26.04.2014 Mitglieds-Nr.: 72334 |
da ist nichts aus dem Zuammenhang
die Frage ist einfach dreist |
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03.07.2014, 18:58
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#17
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 19 Beigetreten: 01.07.2014 Mitglieds-Nr.: 73054 |
insofern daß der zeitdruck unberücksichtigt bleibt
und wenn ich den führerschein nacherher beantrage muss ich nochmal wieviele wochen warten? ok ok ich weiss - hab schon solange gewartet da kommt es auf ein paar wochen nicht an? meinst du vielleicht? - auch ich hab nicht ewig zeit - tick tick sorry für meine ungeduld |
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03.07.2014, 19:19
Beitrag
#18
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 7635 Beigetreten: 27.05.2013 Wohnort: Wiesbaden Mitglieds-Nr.: 68681 |
insofern daß der zeitdruck unberücksichtigt bleibt Der bleibt sowieso unberücksichtigt. Erfahrungsgemäß will merkwürdigerweise jeder seinen Führerschein recht schnell bekommen. und wenn ich den führerschein nacherher beantrage muss ich nochmal wieviele wochen warten? So genau wird dir das niemand sagen können. Spontan würde ich mit ca. 6 Wochen nur für die Bearbeitung des Antrags schätzen. ok ok ich weiss - hab schon solange gewartet da kommt es auf ein paar wochen nicht an? Ich kann ja verstehen dass du ungeduldig bist wenn du gerade herausgefunden hast dass du die Fahrerlaubnis wieder beantragen kannst. Du musst es aber mal so sehen: Erstmal kommt der Antrag, dieser wird bearbeitet und geprüft, danach werden dir eventuell Auflagen gemacht (wie bspw. Fahrprüfungen). Sollte dies geschehen wirst du so oder so noch einmal einige Wochen länger brauchen. Erst nachdem du dieses dann bestanden hast bekommst du auch die Fahrerlaubnis neu erteilt. auch ich hab nicht ewig zeit - tick tick Wieso? -------------------- Gruß Scitch
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03.07.2014, 19:35
Beitrag
#19
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 19 Beigetreten: 01.07.2014 Mitglieds-Nr.: 73054 |
wollte das hier garnicht zu einer art chat ausarten lassen
sorry - für eure beanspruchung und danke für eure mühe werd in dieser sache erstmal die füsse stille halten - bis zum 1. infogespräch - soweit ich es kann |
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09.07.2014, 13:06
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#20
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 19 Beigetreten: 01.07.2014 Mitglieds-Nr.: 73054 |
heute war ich also bei der verkehrsbehörde
auf meine frage nach neuerteilung des führerscheins konterte die lady sofort - die prüfungen müssen sie aber auf jeden fall machen ok, dachte ich und hab das erstmal kommentarlos hingenommendann - ausweis rübergereicht und die nette frau schaut ins system uuuuuund eine mpu auch sagt sie - letztes urteil wurde 9/99 rechtskräftig genaues datum konnte/wollte sie mir nicht nennen ist ja auch sooo egal wenn man fristen berechnen will :-D behördliches führungszeugnis für die führerscheinstelle hab ich montag schon beantragt um auskunft über meinen Punktestand/meine eintragungen beim kba hab ich letzte woche schriftlich gebeten dies teilte ich ihr auch mit und darauf sagte sie ich könne mitte august mit dem auszug aus flensburg wiederkommen sie würde das dann ihrem vorgesetzten vorlegen die 15 jahresfrist (5 + 10) läuft dann doch in 10/14 ab oder täusche ich mich da? kann das bitte mal ein fristenrechenfuchs nachrechnen - ich hab doch nur 10 finger ;-) können die nach ablauf der 15 j. noch auf eine mpu bestehen? übungsmaterial für theorie hab ich mir schon im inet besorgt werde demnächst mal nach einer fahrschule ausschau halten wenn ich dort im august einen antrag auf wiedererteilung stelle laufe ich doch auf - oder? sollte ich bis oktober warten um auf der sicheren seite zu sein? werde auf jeden fall mal den auszug aus flensburg abwarten - die nette sachbearbeiterin sagte das soetwas 4 wochen dauern würde |
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09.07.2014, 15:47
Beitrag
#21
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 |
auf meine frage nach neuerteilung des führerscheins konterte die lady sofort - die prüfungen müssen sie aber auf jeden fall machen Interessehalber: In welchem Bundesland wohnst du? die 15 jahresfrist (5 + 10) läuft dann doch in 10/14 ab oder täusche ich mich da? kann das bitte mal ein fristenrechenfuchs nachrechnen - ich hab doch nur 10 finger ;-) Die Tilgungsfrist beginnt mit Rechtskraft des Urteils oder Strafbefehls (Rechtsgrundlage § 29 Abs 4 Nr 1 StVG). Wenn du noch Einspruch eingelegt hast, dann kann das durchaus 9/99 gewesen sein.können die nach ablauf der 15 j. noch auf eine mpu bestehen? Nein, die Anordnung wäre rechtswidrig.§ 29 Abs 7 StVG Zitat Ist eine Eintragung im Fahreignungsregister gelöscht, dürfen die Tat und die Entscheidung dem Betroffenen für die Zwecke des § 28 Absatz 2 nicht mehr vorgehalten und nicht zu seinem Nachteil verwertet werden. [...] wenn ich dort im august einen antrag auf wiedererteilung stelle laufe ich doch auf - oder? sollte ich bis oktober warten um auf der sicheren seite zu sein? Kann erfahrungsgemäß auch etwas schneller gehen. Allerdings wurde das Verkehrszentralregister gerade zum Fahreignungsregister, es kann also durchaus sein das es etwas länger dauert. Ich würde erstmal den Auszug abwarten und dann reagieren. Du kannst ihn auch gern anonymisiert hier posten.werde auf jeden fall mal den auszug aus flensburg abwarten - die nette sachbearbeiterin sagte das soetwas 4 wochen dauern würde mfg darkstar -------------------- |
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09.07.2014, 15:56
Beitrag
#22
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 19 Beigetreten: 01.07.2014 Mitglieds-Nr.: 73054 |
hallo darkstar und alle mitleser
wohne in hamburg gegen das urteil hatte ich keine rechtsmittel eingelegt die sachbearbeiterin sagte ja es ist seit 9/99 rechtskräftig im auszug der kba und im führungszeugnis kann ausser der führerscheinsache von 99 nichts drinstehen - nichtmal wegen schwarzfahren mit dem hvv oder so nein ich hab da nichts vergessen - bohrte die lady auf dem amt auch nach - das behaupten sooooviele - können sie ja schriftlich haben |
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09.07.2014, 16:17
Beitrag
#23
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 |
wohne in hamburg Ich hatte das irgendwo gelesen aber nicht gleich wiedergefunden (dabei stand es doch im Erstpost). Zu Hamburg gibt es einige Erfahrungen mit prüfungsfreier Neuerteilung siehe klick. Teilweise sind diese Erfahrungen aber bereits vor einigen Jahren gemacht worden, es gibt wohl jetzt einige Bundesländern die nach 10 Jahren erneute Prüfungen verlangen.im auszug der kba und im führungszeugnis kann ausser der führerscheinsache von 99 nichts drinstehen - nichtmal wegen schwarzfahren mit dem hvv oder so Das Führungszeugnis ist relativ sicher bereits ohne Einträge, der Auszug aus dem Fahreignungsregister ist nur insofern interessant da dort das genau Tilgungsdatum im September drinstehen sollte. Ich denke das wird (immer noch) handschriftlich eingetragen... Sage einfach Bescheid wenn du den Auszug in der Hand hast, Interpretationshilfe findest du hier. mfg darkstar -------------------- |
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09.07.2014, 16:44
Beitrag
#24
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 19 Beigetreten: 01.07.2014 Mitglieds-Nr.: 73054 |
mal eine dumme frage suche hier und da infos zu den führerscheinklassen
die klasse b beinhaltet doch auch am? damit ich auch mal einen kleinen rolleroder eine ape fahren kann im inet steht mal eingeschlossen, auf anderen seiten dann nichts ist eingeschlossen welche klasse muss ich beantragen wenn ich pkw bis 3,5t, roller und ape fahren will? |
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09.07.2014, 20:36
Beitrag
#25
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
die 15 jahresfrist (5 + 10) läuft dann doch in 10/14 ab oder täusche ich mich da? kann das bitte mal ein fristenrechenfuchs nachrechnen - ich hab doch nur 10 finger ;-) Die Tilgungsfrist beginnt mit -------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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18.07.2014, 12:49
Beitrag
#26
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 19 Beigetreten: 01.07.2014 Mitglieds-Nr.: 73054 |
moin moin,
heute kam post von der kba aus flensburg so wie ich das lese: aktuell 0 punkte löschung der letzten eintragung 9.9.14 also kann ich ab 10.9.14 die neuerteilung beantragen? hier mal das komplette schreiben - etwas entpersonalisiert na super hier kann man keine biler hochladen |
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18.07.2014, 13:34
Beitrag
#27
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26781 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 |
ja.
Bilder kannst Du bei anderen Hostern hochladen und hier verlinken. -------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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18.07.2014, 14:15
Beitrag
#28
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 19 Beigetreten: 01.07.2014 Mitglieds-Nr.: 73054 |
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18.07.2014, 16:23
Beitrag
#29
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30574 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Tilgungsdatum 9.9.14 – ab dem Tag kannst du neu beantragen.
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23.08.2014, 19:14
Beitrag
#30
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 19 Beigetreten: 01.07.2014 Mitglieds-Nr.: 73054 |
cool - hab grad das urteil gefunden
da steht oben rechts - rechtskräftig 17.09.99 |
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18.11.2017, 17:40
Beitrag
#31
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 19 Beigetreten: 01.07.2014 Mitglieds-Nr.: 73054 |
moin moin
etwas spaete Rueckmeldung, sorry das beste vorweg: bin seit 5.9.15 wieder automobil Nach Antragstellung auf Neuerteilung bekam ich die Auflage die theoretische und die praktische Pruefung neu abzulegen Daraufhin war ich schnell bei einer Fahrschule meiner Wahl und habe nach 6 Wochen die Pruefungen beim TUEV abgelegt Der Pruefer in der praktischen war sehr gechillt, sagte am Ende der Fahrt: (nene nicht rechts ranfahren bitte ) Er kann mir den Fuehrerschein nicht aushaendigen weil ich ihn mir bei der LBV abholen muss |
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18.11.2017, 18:36
Beitrag
#32
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
Danke für die Rückmeldung.
-------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 24.11.2024 - 06:47 |