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> Fahrtauglichkeit, Vorlage eines nervenfachärztlichen Gutachtens
lachs4709
Beitrag 02.08.2014, 21:52
Beitrag #1


Neuling
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Ich muss zur Fahrtauglichkeitsprüfung weil mein Psychiater der Staatsanwaltschaft ein Schreiben vorlegte:
Dass ich an einer chronischen Depression mit psychotischen Symptomen leide und auf absehbare Zeit verhandlungs- und reiseunfähig bin.

Hintergrund:
Ich wohne ganz im Süden und hatte mein Fahrzeug zum Verkauf ausgeschrieben und am Fenster Zettel geklebt gehabt, dass ich mein
Fahrzeug verkaufe. Dort oben habe ich jemand Probe fahren lassen, der dann in Radar fuhr, statt 120km auf Autobahn fuhr er 141km.
Da ich das nicht war und mir 2007 einmal einer auf mein Fahrzeug gefahren ist also rückwärts, habe ich 20 Prozent verloren, da der Gegner
den Unfall anders dargestellt hatte als im Amtsgericht wo ich 100 Prozent gewonnen habe. Später merkte ich, dass die Polizei nicht nur die
Fahrzeuge miteinander verwechselt hatte, sondern auch Schilder verwechselt und meine Aussage verfälscht hat. Und den Zeugen nicht
richtig angehört hat. Da die Polizei nicht sagen konnte, wo die Fahrzeuge standen, da der Zeuge die Fahrzeugendstellung gesehen hatte
und gleich aus dem Fenster schaute.

Jedenfalls habe ich der Staatsanwaltschaft gesagt, dass ich mich nicht richtig verteidigen kann auf Gericht, da ich 2007 also damals
20Prozent verloren habe.
Ich habe die Staatsanwältin angerufen. Sie sagte mir, dass ich vom Arzt eine Verhandlungsunfähigkeitsbescheinigung brauche.
Günstig wäre auch eine Reiseunfähigkeitsbescheinigung. Da ich mit dem Zug schlecht reisen konnte, da ich 3x umsteigen hätte müssen und
jedesmal über 1,5 Std. Aufenthalt gehabt hätte und ich einmal auf dem Bahnhof von 10 Jugendlichen angegriffen wurde, habe ich das dem
Psychiater mitgeteilt.

Dann hat er ein Attest geschrieben: Dass ich an einer chronischen Depression mit psychotischen Symptomen leide
und auf absehbare Zeit verhandlungs- und reiseunfähig bin.
Ich muss dazu sagen. ich bin schon fast 3 Jahren bei diesem Arzt und nehme Medikamente, bzw. jetzt nur noch Quetiapin 50mg.
Im letzten Jahr hatte ich noch Quetiapin 100mg.
Ich habe auch einen Arzt vorgestern von einer Arzneifirma angeschrieben. Er teilte mir mit, dass es definitiv nicht verboten ist mit
Medikamente Auto zu fahren.
meine Frage war auch, ob 50-100mg eine hohe, mittlere oder geringe Dosis ist?
Er meinte, dass das eine geringe Dosis ist. Eine mittlere Dosis entspräche 300mg und eine hohe Dosis 600mg.
Die Tabletten nehme ich nur 1mal abends.

Widerspricht sich das nicht auf absehbare Zeit und chronisch?
Was kann ich machen? Wo und wie finde ich einen guten Gutachter und was soll ich ihm sagen?
Soll ich überhaupt ein Gutachten machen oder kann ich gegen die Führerscheinwegnahme klagen? Es ist aber keine Rechtsbehelfsbelehrung dabei.
Nur gegen den Gebührensatz.
Ich habe seit meines Lebens noch nie einen Unfall verursacht also ich fahre schon über 30Jahre ohne dass ich ein Unfall verursacht habe,
auch den obigen Unfall von 2007 nicht. Steht sogar im Urteil, dass der Gegner den Unfall alleine verschuldet hat.
Nur so ist er halt nicht passiert. Das Schild wurde sogar von der Richterin falsch aus der Polizeiakte abgeschrieben.
Aber mir geht es jetzt um die Sache mit meinem Führerschein was ich da machen kann.

Bitte helft mir. Ich habe Klasse 1,2,3,4 und 5 und habe insgesamt 1 Punkt im Verkehrszentralregister.
Hat jemand so etwas schon gehabt? Was wird man bei so einem Gutachten gefragt?


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Gast_Georg_g_*
Beitrag 02.08.2014, 22:41
Beitrag #2





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Zitat (lachs4709 @ 02.08.2014, 22:52) *
Er teilte mir mit, dass es definitiv nicht verboten ist mit Medikamente Auto zu fahren.

Es geht ja offenbar nicht um die vorübergehende Einschränkung der Fahrtüchtigkeit durch die Medikamente, sondern um die grundsätzliche Eignung wegen der zugrunde liegenden Erkrankung.

Was bedeuten die 20 %, die du "verloren" hast?
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Mr.T
Beitrag 02.08.2014, 22:51
Beitrag #3


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Ich habe den Thread verschoben. In diesem Foum ist er besser aufgehoben.


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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heretic12
Beitrag 02.08.2014, 23:33
Beitrag #4


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Zitat (lachs4709 @ 02.08.2014, 22:52) *
Was kann ich machen? Wo und wie finde ich einen guten Gutachter und was soll ich ihm sagen?
Soll ich überhaupt ein Gutachten machen oder kann ich gegen die Führerscheinwegnahme klagen? Es ist aber keine Rechtsbehelfsbelehrung dabei.
Nur gegen den Gebührensatz.

Die Anordnung des Gutachtens ist meines Wissens noch kein Verwaltungsakt und demnach kannst du dagegen nicht klagen.
Soweit ich weiß kannst du gegen die Gebühren klagen und damit wird dann die Rechtmäßigkeit des Bescheides mitgeprüft.
Wogegen du klagen kannst ist der Entzug der Fahrerlaubnis. Allerdings ist die dann erstmal weg und irgendwann, wenn das Gericht entschieden hat, gibts die zurück - falls die Entscheidung zu deinen Gunsten ausfällt.

Warum du nicht vor Gericht erscheinen willst und was für 20% du verloren hast, geht irgendwie aus deinem Post nicht hervor.

Wenn du aber aus psychischen Gründen nicht in der Lage bist z.B. mit dem Auto zum Gericht zu fahren, ist es durchaus plausibel, dass man deine Eignung zum Fahren generell in Frage stellt.
Da der Sachbearbeiter sowas nicht entscheiden kann (weil er von Psychologie zu wenig Ahnung hat), muss du nun ein Gutachten von einem Fachmann vorlegen.
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blackdodge
Beitrag 02.08.2014, 23:55
Beitrag #5


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ich vermute mal

die 20% kommen aus einem vorhergehenden Unfall.


Ansonsten liest es siuch so, als ob der TE entweder keine Lust oder keine Zeit für nen Gerichtstermin hatte bzw. eine Aussage umgehen wollte und dann die Ausrede mit dem Schreiben der Verhandlungsunfähigkeit genutzt hat.
Dummerweise ist das dann nach hinten losgegangen ( Eigentor ).


Stimmts ? Richtig gedeutet ?


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lachs4709
Beitrag 03.08.2014, 03:58
Beitrag #6


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Ja, das mit den 20Prozent ist so, dass ich mich nicht richtig verteidigen konnte, da die Richterin voreingenommen
war. Ohne dass ich noch ein Wort gesagt hatte, sagte sie, sie sind auch gefahren. Zu dieser Verhandlung ging ich
schon hin, obwohl ich gar nicht geladen war.

Also das mit den 20 Prozent war eine andere Sache und von 2007. Weil ich damals 20 Prozent unschuldig verloren hatte, und ich mich
nicht richtig verteidigen konnte, habe ich mit der neuen Sache vom Mai 2014 als ich mein Fahrzeug verliehen hatte
an diese Staatsanwaltschaft geschrieben, dass ich mich nicht verteidigen kann weil das damals so gelaufen ist.
Bis das nicht aufgeklärt ist, möchte ich in keine Verkehrsgerichtsverhandlung mehr.
Vielleicht wird es jetzt klarer.

Also die 20Prozent haben mit der aktuellen Sache nichts zu tun und sind vom Unfall von 2007. Ich wollte
damit ausdrücken, dass ich mich nicht verteidigen kann.
Und das mit der Reisefähigkeit habe ich im Psychiater gesagt, dass ich mit der Bahn 3 mal hätte umsteigen müssen und abends um 22Uhr
hätte wegfahren müssen, damit ich um 10morgens da bin.


Zitat (blackdodge @ 03.08.2014, 00:55) *
Richtig gedeutet ?

Ja richtig gedeutet. Aber ich hätte 3mal umsteigen müssen mit der Bahn und wurde auf dem Bahnhof schon von Jugendlichen angegriffen
und deshalb fahre ich nicht mehr bahn und bei meinem Auto hatte ich eine Reparatur.

Was kann ich jetzt machen?

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 03.08.2014, 11:30
Bearbeitungsgrund: Zitat gekürzt
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Mr.T
Beitrag 03.08.2014, 11:33
Beitrag #7


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Das angeordnete äG erstellen lassen und der FSST vorlegen.


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lachs4709
Beitrag 03.08.2014, 16:47
Beitrag #8


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Was muss, soll, kann bzw. darf ich sagen?
Und wo nehme ich einen Gutachter?
Besser eine Klinik, da die das auch durchführen oder eher ein kleiner Psychater?
Hat jemand Ahnung, Erfahrung, Empfehlung etc.

Zitat (heretic12 @ 03.08.2014, 00:33) *
Wenn du aber aus psychischen Gründen nicht in der Lage bist z.B. mit dem Auto zum Gericht zu fahren, ist es durchaus plausibel, dass man deine Eignung zum Fahren generell in Frage stellt.
Da der Sachbearbeiter sowas nicht entscheiden kann (weil er von Psychologie zu wenig Ahnung hat), muss du nun ein Gutachten von einem Fachmann vorlegen.


Soll ich sagen, dass mir die Fahrt in der Nacht vom Bodensee nach Hannover zu weit war mit dem Auto?
Oder bekomme ich dann eine Auflage, dass ich pro Tag nicht länger als 3 Stunden Autofahren darf?
Eigentlich habe ich dem Arzt gesagt, dass ich nur mit der Bahn nicht reisen kann, da ich dreimal hätte umsteigen müssen und ich Angst habe
da ich schon von 10Jugendlichen umstellt wurde welche mich angegriffen haben und das wollte ich mir ersparen.

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 03.08.2014, 17:06
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat des Vorposting gelöscht und Zitat gekürzt
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Scitch
Beitrag 03.08.2014, 17:29
Beitrag #9


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Zitat (lachs4709 @ 03.08.2014, 17:47) *
Was muss, soll, kann bzw. darf ich sagen?
Was genau du sagen kannst/sollst wird dir niemand genau beantworten können. Eventuell könntest du dich mit deinem behandelnden Psychiater/Therapeut noch einmal genau unterhalten.

Zitat (lachs4709 @ 03.08.2014, 17:47) *
Und wo nehme ich einen Gutachter?
Besser eine Klinik, da die das auch durchführen oder eher ein kleiner Psychater?
Bei einem anerkannten Institut. Eine Liste sollte dir eigentlich von der FSST dazu gegeben werden.
Ein kleiner Psychiater oder eine Klinik wird dazu nicht ausreichen.


Zitat (lachs4709 @ 03.08.2014, 17:47) *
Soll ich sagen, dass mir die Fahrt in der Nacht vom Bodensee nach Hannover zu weit war mit dem Auto?
Die Fahrt an sich ist wohl nicht das Problem. Eher die depressive Diagnose im Zusammenhang mit psychotischen Symptomen.

Was genau steht denn für eine Begründung in der Anordnung des Gutachtens?

Zitat (lachs4709 @ 03.08.2014, 17:47) *
Oder bekomme ich dann eine Auflage, dass ich pro Tag nicht länger als 3 Stunden Autofahren darf?
In deinem Fall geht es mAn eher darum ob die Fahrerlaubnis generell entzogen wird falls du psychisch nicht stabil sein solltest.



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Es ist nicht genug zu wissen - man muss auch anwenden. Es ist nicht genug zu wollen - man muss auch tun.
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Mr.T
Beitrag 03.08.2014, 17:34
Beitrag #10


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Zitat (Scitch @ 03.08.2014, 18:29) *
Zitat (lachs4709 @ 03.08.2014, 17:47) *
Und wo nehme ich einen Gutachter?
Besser eine Klinik, da die das auch durchführen oder eher ein kleiner Psychater?
Bei einem anerkannten Institut.
Es geht aber nicht um eine MPU.


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Scitch
Beitrag 03.08.2014, 17:56
Beitrag #11


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Zitat (Mr.T @ 03.08.2014, 18:34) *
Es geht aber nicht um eine MPU.
Das stimmt aber auch ein ärztliches Gutachten muss doch von einem dafür qualifizierten Arzt angefertigt werden?
Ich nehme nicht an, dass das ein selbstständiger Psychiater in einer kleinen Praxis anfertigen kann oder? unsure.gif




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Mr.T
Beitrag 03.08.2014, 17:59
Beitrag #12


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Es muss ein Facharzt mit verkehrsmedizinischer Qualifikation sein.


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lachs4709
Beitrag 03.08.2014, 23:26
Beitrag #13


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Zitat (Georg_g @ 02.08.2014, 23:41) *
Es geht ja offenbar nicht um die vorübergehende Einschränkung der Fahrtüchtigkeit durch die Medikamente, sondern um die grundsätzliche Eignung wegen der zugrunde liegenden Erkrankung.

Die Medikamente nehme ich ja schon mehrere Jahre und nicht nur vorübergehend.
Und ich fahre auch schon mehrere Jahre Auto, LkW und Rettungswagen und Wohnmobil bin ich auch schon gefahren und natürlich
Motorrad, also über 30Jahre unfallfrei, ca. 1Million km gesamt.
Wenn die Depression so stark wäre, hätte ich bestimmt nicht so lange unfallfrei fahren können.

Zitat (Scitch @ 03.08.2014, 18:56) *
Zitat (Mr.T @ 03.08.2014, 18:34) *
Es geht aber nicht um eine MPU.
Das stimmt aber auch ein ärztliches Gutachten muss doch von einem dafür qualifizierten Arzt angefertigt werden?
Ich nehme nicht an, dass das ein selbstständiger Psychiater in einer kleinen Praxis anfertigen kann oder? unsure.gif

Doch, ich habe vom LRA sogar eine Liste bekommen mit 6 Psychiater, also alles kleine Praxen.
Meistens ein Mann-Praxis, aber es gibt halt auch Kliniken.
Die Frage was ist besser. Und dann gehen die Preise von 200-300Euro bis auf 600Euro auseinander.

Auch hier stellt sich die Frage bin ich mit einem teueren besser dran, dass hier genauer untersucht wird.
Und bei den billigen wird nur aus alten Akten abgeschrieben.
Das ist sehr problematisch. Da ich neulich einen Psychiater verklagt habe, der nicht nur abgeschrieben hat,
sondern auch noch falsch abgeschrieben hat. Zuerst habe ich ihn gebeten, er solle das doch korrigieren bzw.
berichtigen. Hier ging es um Teilhabe am Arbeitsleben. Nach Anruf sagte er, dass er kein Komma ändert.
Dann habe ich ihn angezeigt. Selbst der Staatsanwalt hat gemerkt dass es so nicht geht und der Psychiater hat
jetzt seinen Anwalt eingeschaltet, was ihm nicht viel nützen dürfte.

Ein psychiatrisches Gutachten kann man normalerweise nie anfechten. Sobald man dieses in den Händen hat ist es
schon veraltet. Aber bei mir war die Sozialanamnese geändert und verfälscht und daraus ein falsches Ergebnis gezogen.
U.a. hat er behauptet, dass mein Sozialverhalten skurril sei und das bis auf die Kindheit zurückgehen würde.
Dann habe ich meine zeugnisse Zugesandt, da ich immer sehr gut im Verhalten hatte, kann hier was nicht stimmen.

Zitat (Scitch @ 03.08.2014, 18:29) *
Zitat (lachs4709 @ 03.08.2014, 17:47) *
Was muss, soll, kann bzw. darf ich sagen?
Was genau du sagen kannst/sollst wird dir niemand genau beantworten können. Eventuell könntest du dich mit deinem behandelnden Psychiater/Therapeut noch einmal genau unterhalten.

Zitat (lachs4709 @ 03.08.2014, 17:47) *
Und wo nehme ich einen Gutachter?
Besser eine Klinik, da die das auch durchführen oder eher ein kleiner Psychater?
Bei einem anerkannten Institut. Eine Liste sollte dir eigentlich von der FSST dazu gegeben werden.
Ein kleiner Psychiater oder eine Klinik wird dazu nicht ausreichen.

Die Liste von der FssT sind lauter kleine Psychiater. Aber es gibt auch Kliniken die ein nervenfachärztliches Gutachte machen.
Aber was ist besser. Auch sie Preise gehen von 200 bis 300Euro bis 600 Euro auseinander.


Zitat (lachs4709 @ 03.08.2014, 17:47) *
Soll ich sagen, dass mir die Fahrt in der Nacht vom Bodensee nach Hannover zu weit war mit dem Auto?
Die Fahrt an sich ist wohl nicht das Problem. Eher die depressive Diagnose im Zusammenhang mit psychotischen Symptomen.

Meine Hausärztin meite, dass die Depression mit dem Medikament korrigiert werden kann.

Was genau steht denn für eine Begründung in der Anordnung des Gutachtens?
Dass dem LRA ein Attest vorliegt indem steht: Dass ich eine Depression mit psychotischen Symptomen habe und auf absehbare zeit verhandlungs- und reiseunfähig bin.
Was heisst absehbare Zeit. Ist ein Widerspruch zu chronisch-oder??

Zitat (lachs4709 @ 03.08.2014, 17:47) *
Oder bekomme ich dann eine Auflage, dass ich pro Tag nicht länger als 3 Stunden Autofahren darf?
In deinem Fall geht es mAn eher darum ob die Fahrerlaubnis generell entzogen wird falls du psychisch nicht stabil sein solltest.


Der Psychiater der dieses Attest im Mai ausgestellt hat, hat im Januar der rentenversicherung ausgestellt dass ich jetzt stabiler bin und
ich zu ihm erstmals im September 2012 gekommen bin. Also ist doch das ein Zeichen dass es besser geworden ist. Hier gab er auch reisefähig an. Und dass eine belastbarkeit für Schule besteht. Ich muss dazu sagen das war 2013 im letzten Jahr als ich mein studium gemacht habe, hatte ich mit der Abschlussarbeit etwas Stress. Aber seit Januar bin ich fertig und es geht mir viel besser.


Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 03.08.2014, 23:56
Bearbeitungsgrund: Zitat gekürzt
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 03.08.2014, 23:34
Beitrag #14





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Zitat (lachs4709 @ 04.08.2014, 00:26) *
Wenn die Depression so stark wäre, hätte ich bestimmt nicht so lange unfallfrei fahren können.

Ich kann das nicht beurteilen, der Sachbearbeiter der Führerscheinstelle kann es auch nicht. Deswegen bedient er sich einer qualifizierten Person, die es beurteilen können sollte. Ob das Gutachten einer Klinik nun "besser" ist als das einer kleinen Praxis weiß ich auch nicht.

Wie lange ist denn die Frist bis zur Beibringung des Gutachtens?
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lachs4709
Beitrag 03.08.2014, 23:35
Beitrag #15


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Zitat (Mr.T @ 03.08.2014, 18:34) *
Es geht aber nicht um eine MPU.

Nein, keine MPU ein nervenfachärztliches Gutachten.
Es gibt kleine psychiater und kliniken was ist besser?

Zitat (Georg_g @ 04.08.2014, 00:34) *
Wie lange ist denn die Frist bis zur Beibringung des Gutachtens?

Die Frist ist bis zum 25.9.14.

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 04.08.2014, 00:05
Bearbeitungsgrund: Zitate gekürzt
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Tanna
Beitrag 04.08.2014, 08:59
Beitrag #16


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Hallo lachs4709,

es ist weder generell noch hier speziell zu sagen, ob eine Klinik oder eine Klein-Praxis besser wäre.

Die Schwierigkeit ist, dass du die Diagnose "chronische Depression mit psychotischen Symptomen" hast - das ist sozusagen ein Volltreffer. Bei der fachärztlichen Untersuchung muss herauskommen, dass nicht mehr damit zu rechnen ist, dass sich deine Erkrankung nicht auf das Fahren auswirkt. Wenn du wirklich so problemlos fährst, wie du schreibst, dann wird das ja herauskommen.

Wie alt bist du?
Wie lange hast du schon Depressionen? Wie lange nimmst du Medikamente dagegen?
Machst du eine Psychotherapie?

Sei herzlich gegrüßt,
Tanna


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lachs4709
Beitrag 06.09.2014, 23:53
Beitrag #17


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Hallo Tanna,

ich bin 49 und habe 2001 Medikamente genommen und dann erst wieder seit 2012 als ich mein Masterstudium gemacht hatte
das ich 2013 abgeschlossen habe. Während der Masterthesis im letzten Jahr hatte ich ein bischen Stress, da es fast eine reine Statistikarbeit war
und ich in meinem Diplomstudium da noch kaum was gemacht hatte. also musst ich nebenbei Statistik lernen und
Masterarbeit schreiben. Seit 19. Dezember 2013 nach der Verteidigung meiner Masterarbeit geht es mir super gut.
Ich hatte 100mg Quetiapin genommen im letzten Jahr und seit diesem Jahr nehme ich nur noch 50mg Quetiapin.der Masterarbeit
Ich nehme das auch nur abends und brauche es eigentlich nicht. Nur wenn ich nichts nehme, dann werden die sagen
fehlende Krankheitseinsicht und nehmen mir den Führerschein weg.
50-100mg ist jedoch eine sehr geringe Menge und nehme ich nur 1x abends.

In anderen Worten. Einem darf es nicht gut gehen, sonst ist der Lappen weg.

Das andere Problem ist die Schweigepflichtsentbindung.
Mein AvD Anwalt sagte, dass der Arzt mich aus freien Stücken untersuchen muss und ich keine Schweigepflichtsentbindung abgeben soll.
Wie ist da deine Meinung?
Ich habe aber im Internet ein Gutachten gelesen, der auch keine Schweigepflichtsentbindung abgegeben hat
dann hat er aber Auflagen bekommen und muss alle 3 Monate so ein Gutachten machen, weil ihm mangelnde
Krankheitseinsicht vorgeworfen wird im Gutachten.
Deshalb weiß ich jetzt überhaupt nicht mehr was ich machen soll.

Ich fahre über 30Jahre, ca. 1 Million unfallfrei, sämtliche motorisierte Fahrzeuge, einschließlich Traktor, Wohnmobil,
Motorrad, LkW und alles was fährt und flog sogar noch Gleitschirm.
Von 2001 bis 2011 habe ich keine Medikamente genommen. Erst seit dem Studium, bzw. seit der Masterarbeit.
Ich hatte in meinem ganzen Leben noch nie psychotische Symptome. Das sind Wahnvorstellungen und Halluzinationen.
Ich wüsste nicht einmal wie sich diese äußern.
Dann wäre ich ja ein Naturphänomen, wenn ich so lange so gut Autofahre und so krank bin.
Auch 2001 als ich im Krankenhaus war, wurde mir nicht gesagt, dass ich kein Autofahren mehr könnte.

Bei Ablehnung der Schweigepflicht wird ein Psychiater Verdacht schöpfen und man muss alle 3 Monate
so ein teueres Ding abgeben, dazu habe ich wirklich keine Lust dazu.
Wie gesagt, ich weiß nicht ob das bei mir auch so ist aber aus so einem Schemagutachten habe ich das herausgelesen.
Zu dem Psychiater gehe ich jetzt auch nicht mehr hin, da ich mit dem nicht mehr sprechen kann.
Er sagt nur, dass er befangen ist.
Psychotherapie habe ich während meiner Masterarbeit gemacht, indem ich mich auf meine Verteidigung
vorbereitet habe.
Ich habe während meines Zivildienstes beim Rettungsdienst meine Tante verloren, am allerletzten Tag. Das war
von 2/87 bis 5/88 mit dem Rettungswagen. Mein hauptamtlicher Rettungswachenleiter fuhr nur 40km wo man
100km hätte fahren können und dann fuhr er an die Tankstelle obwohl der Tank noch 3/4 voll war. Alles mit Blaulicht
und dann kam erst die andere Schicht, musste sich noch umziehen und ich bin mit dem anderen Rettungssanitäter
zu meiner Tante gefahren. Habe meine Tante selber ins Krankenhaus gefahren, von wo sie nie wieder zurück kam.
Das habe ich meinem Psychiater gesagt. Und eigentlich ist das eine PTBS, bzw. Posttraumatische Belastungsstörung aus
zweiter Hand. Und was macht er, er schreibt von psychotischen Symptomen. Habe so etwas noch nie gehabt.
Damals war ich 21, jetzt bin ich 49J. und fahre immer unfallfrei. Natürlich bin ich auch mit 16 bis 21J unfallfrei gefahren.

Das Problem ist, dass ein Arzt das überhaupt nicht untersuchen kann.
mache ich die Schweigepflichtsentbindung schreibt er aus früheren Unterlagen ab, mache ich sie nicht
wird er fehlende Mitwirkung oder ähnliches Schreiben und ich werde Auflagen erhalten
Also was soll ich jetzt machen?

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 07.09.2014, 12:00
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat des Vorposting gelöscht
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lachs4709
Beitrag 07.09.2014, 21:56
Beitrag #18


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Zitat (Mr.T @ 03.08.2014, 18:59) *
Es muss ein Facharzt mit verkehrsmedizinischer Qualifikation sein.


Es gibt auch Fachärzte mit verkehrsmedizinischer Qualifikatin , z.B. beim TÜV
oder einer Institution. Diese sind hier aber falsch. Da es keine MPU sondern
ein nervenfachärztliches Gutachten.
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