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> 3.5t Sprinter ohne Fahrerkarte
tordus2
Beitrag 15.08.2014, 23:07
Beitrag #1


Neuling


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Hallo,

ich hoffe, Ihr könnt mir hier weiterhelfen, wie schon öfter:

ich bin im Besitz der Klasse B und fahre beruflich einen MB Sprinter 3.5t,
zugelassen als LKW und führe auch das Kontrollbuch;

soweit, so gut - jetzt wurde mir ein anderes Fahrzeug (auch Sprinter 3.5t)
zugewiesen, welches aber mit einem digitalem Fahrtenschreiber
ausgerüstet ist.

Meine Frage dazu:
ich bin z.Zt. nicht im Besitz einer Fahrerkarte,
darf ich das Fahrzeug führen, wenn ich, wie gehabt, mein Kontrollbuch führe?

und wenn nicht:
welche Konsequenzen drohen?

mfg

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Kurier
Beitrag 16.08.2014, 07:35
Beitrag #2


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Wenn ein Kontrollgerät verbaut ist, muss es verwendet werden.
Tarife findest du hier.


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(Ladungs)Sichere Grüße vom Kurier
Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer /Diverse.
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 16.08.2014, 09:13
Beitrag #3


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Zitat (tordus2 @ 16.08.2014, 00:07) *
... ich bin z.Zt. nicht im Besitz einer Fahrerkarte...

Es ist aber kein allzu großes Problem, sich eine Fahrerkarte bei der Fahrerlaubnisstelle zu besorgen.
Voraussetzung ist allerdings ein aktueller Führerschen: ICH musste mir damals erst mal meinen alten grauen "Dreier" in einen "C1E" umschreiben lassen.

Doc


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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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Kühltaxi
Beitrag 16.08.2014, 12:09
Beitrag #4


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Mal angenommen @Kurier hat Recht (s. u.):
Muß der Fahrtenschreiber unbedingt da drin sein (wegen Anhängerbetrieb)? Sonst würde ich ihn rauswerfen, das ist die einfachste Lösung. Eine Fahrerkarte würde ich mir nur besorgen wenn es absolut unabwendbar ist, dann ist man nämlich in der ganzen EU als "Fahrerkartenfahrer" registriert und wenn man sie mal nicht dabei hat kann es nur deshalb schon Ärger geben, ich habe selbst auch keine und dabei soll es auch bleiben.

Zitat (Kurier @ 16.08.2014, 08:35) *
Wenn ein Kontrollgerät verbaut ist, muss es verwendet werden.

Bist du dir 100%ig sicher daß das auch gilt wenn einer keine Fahrerkarte hat?
Das ganze deutsche Gedöns für >2,8-3,5 ist ja kein EU-Recht.


--------------------
"Es stimmt, die Erde ist die Wiege der Menschheit, aber der Mensch kann nicht ewig in der Wiege bleiben. Das Sonnensystem wird unser Kindergarten."
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Jens
Beitrag 16.08.2014, 12:15
Beitrag #5


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Zitat (Kühltaxi @ 16.08.2014, 13:09) *
Muß der Fahrtenschreiber unbedingt da drin sein (wegen Anhängerbetrieb)? Sonst würde ich ihn rauswerfen, das ist die einfachste Lösung.
Du bist selbständig. Ich glaube nicht, dass ein angestellter Fahrer einfach so das Kontrollgerät aus dem Fahrzeug ausbauen (lassen) darf.


Zitat (Kühltaxi @ 16.08.2014, 13:09) *
Bist du dir 100%ig sicher daß das auch gilt wenn einer keine Fahrerkarte hat?
Das ganze deutsche Gedöns für >2,8-3,5 ist ja kein EU-Recht.
§1 Abs. 7 FPersV schreibt vor, dass ein vorhandenes Kontrollgerät benutzt werden muss.


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Kühltaxi
Beitrag 16.08.2014, 12:23
Beitrag #6


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Man kann auch als Angestellter mal ein Wort mit dem Chef über sinnvolle und eher hinderliche Ausstattungsdetails reden. rolleyes.gif
Wie der TE schreibt sieht es mir auch nicht danach aus daß der Fahrtenschreiber gezielt vom Chef zur besseren Kontrolle seiner Fahrer eingebaut wurde (dann hätte er seine Fahrer auch gleich "vergattert") sondern eher "unbeabsichtigt" da drin ist.
Heißt "benutzt werden muß" denn zwingend Fahrerkarte? Das Ding funktioniert ja auch per Ausdruck und wir reden hier nicht vom EU-Recht wo Ausdruck als Ersatz für gar nicht vorhandene Fahrerkarte verboten ist. Es wurde ja auch mal behauptet für >2,8-3,5 wäre auch heute noch der Neueinbau eines Analogfahrtenschreibers zulässig.


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Jens
Beitrag 16.08.2014, 12:59
Beitrag #7


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Zitat (Kühltaxi @ 16.08.2014, 13:23) *
Heißt "benutzt werden muß" denn zwingend Fahrerkarte?

Entschuldige bitte, dass ich den Verordnungstext nicht wörtlich zitiert sondern nur sinngemäß wiedergegeben habe. Tatsächlich steht in §1 Abs. 7 FPersV:
Zitat
Ist das Fahrzeug mit einem Kontrollgerät nach Anhang I oder I B zur Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 … ausgerüstet, haben Fahrer der in Absatz 1 Nr. 1 genannten Fahrzeuge diese entsprechend den Artikeln 13, 14 Abs. 1 Unterabs. 2, Abs. 4 Buchstabe a Unterabs. 3 Satz 2 und 3, Artikel 15 Abs. 1 Unterabs. 1, 3 und 5, Abs. 2, 3, 5, 5a und 7 und Artikel 16 Abs. 2 Unterabs. 1 und Abs. 3 der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 … zu betreiben.


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Sperber55
Beitrag 16.08.2014, 13:33
Beitrag #8


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Hallo liebe Gemeinde,

bisher hat noch niemand danach gefragt, was tordus2 eigentlich beruflich treibt.

Sollte er als Handwerker o.ä. unter FPersV §1 Abs.2 Buchst. 3 oder 3a fallen, kann er das Gerät einfach ignorieren.

Falls nicht, trifft alles zu was Jens bereits beschrieb.

Sollte der Ausbau einfach möglich sein, dann hat der Händler nie eins verbaut whistling.gif

so isses, leider


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Der Nachteil der Intelligenz besteht darin, dass man ununterbrochen gezwungen ist, dazuzulernen (George Bernard Shaw)
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 16.08.2014, 13:54
Beitrag #9


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Zitat (Sperber55 @ 16.08.2014, 14:33) *
bisher hat noch niemand danach gefragt, was tordus2 eigentlich beruflich treibt.
Sollte er als Handwerker o.ä. unter FPersV §1 Abs.2 Buchst. 3 oder 3a fallen, kann er das Gerät einfach ignorieren.

Der TE hatte bisher einen "Lügenzettel" ausgefüllt.
Ich glaube nicht, dass er das nur aus Jux und Tollerei gemacht hat... whistling.gif

Doc


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Kühltaxi
Beitrag 16.08.2014, 15:33
Beitrag #10


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Was ist eigentlich wenn man einen verbauten Fahrtenschreiber nicht benutzt und ersatzweise Tageskontrollblätter führt wie das früher ja mal erlaubt und normal war? Ist das so "schlimm" wie gar keine Aufzeichnungen oder "weniger schlimm"?

Zitat (Sperber55 @ 16.08.2014, 14:33) *
Sollte der Ausbau einfach möglich sein, dann hat der Händler nie eins verbaut whistling.gif

Wieso, Ausbau ist doch völlig legal.
Manchmal hat man auch Vorführmodelle wo sie "zur Demonstration" verbaut sind. Die kauft dann oft einer der sie eigentlich nicht braucht und benutzt sie nicht, weiß oft noch nicht mal daß er sie eigentlich benutzen müßte.


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tordus2
Beitrag 16.08.2014, 15:35
Beitrag #11


Neuling


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Danke für die Antworten,

da ich nicht als selbstständiger Handwerker o.Ä.
sondern als Fahrer arbeite, werde ich Cheffe nahelegen,
mir "mein" Fahrzeug wiederzugeben, zumindest, bis ich
die Karte habe.

die Preise, die in der pdf genannt wurden sind doch etwas happig...

was ich allerdings immer noch nicht verstanden habe:
drohen auch Punkte, oder "nur" finanzielle Konsequenzen?

mfg

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Kühltaxi
Beitrag 16.08.2014, 16:09
Beitrag #12


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Keine Punkte. Wäre ja noch schöner....
Warum ist da denn überhaupt einer drin?


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tordus2
Beitrag 16.08.2014, 16:55
Beitrag #13


Neuling


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Danke
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 16.08.2014, 19:52
Beitrag #14


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Punkte gibt es nur bei entsprechenden Verstößen gegen die StVO, die StVZO und das StGB.
Die jeweils "verdienten" Punkte verteilen die zuständigen Straßenverkehrsbehörden.

In KEINEM der genannten Gesetzeswerke steht jedoch etwas über einzuhaltende Lenkzeiten und deren Überwachung.
Hier sind die VO EG 561/2006 und die FPersV einschlägig.
Deren Einhaltung - bzw die Sanktionierung der Nicht-Einhaltung - liegt nicht im Zuständigkeitsbereich der Straßenverkehrsbehörden, sondern ist Sache der Gewerbeaufsicht.

Und DIE vergibt keine Flens-Punkte, langt dafür aber bei den Bußgeldern ganz schön hin... blink.gif

Doc


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Jens
Beitrag 16.08.2014, 20:31
Beitrag #15


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 16.08.2014, 20:52) *
Punkte gibt es nur bei entsprechenden Verstößen gegen die StVO, die StVZO und das StGB.

Du hast das StVG, die FeV, die FZV und die GGVSEB vergessen. wink.gif


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tordus2
Beitrag 16.08.2014, 20:41
Beitrag #16


Neuling


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hmmm,

also was denn nun?

fange ich mir nen Punkt
oder doch eher lmaA?

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 16.08.2014, 21:48
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat des Vorposting gelöscht
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Jens
Beitrag 16.08.2014, 20:43
Beitrag #17


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Nein, für Verstöße gegen die Fahrpersonalverordnung gibt es keine Punkte.


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Kühltaxi
Beitrag 16.08.2014, 23:18
Beitrag #18


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Meine letzte Antwort und Frage scheint beim TE nicht angekommen zu sein obwohl sie da steht. think.gif


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Hoheneicherstation
Beitrag 17.08.2014, 09:19
Beitrag #19


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Du fragst:

Zitat (Kühltaxi @ 16.08.2014, 17:09) *
Warum ist da denn überhaupt einer drin?


Der TE wird dieses "einer" auf einen möglichen Punkt beziehen - nicht auf den, von dir gemeinten, Tacho/Fahrtenschreiber ...

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Doc aus Bückeburg
Beitrag 17.08.2014, 09:45
Beitrag #20


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Zitat (Hoheneicherstation @ 17.08.2014, 10:19) *
Der TE wird dieses "einer" auf einen möglichen Punkt beziehen - nicht auf den, von dir gemeinten, Tacho/Fahrtenschreiber ...

Das hatteich übrigens auch - und daher die Frage nicht verstenden.
Aber @Kühltaxi hat auch weiter oben schon mal gefragt (zweiter Satz von oben).

Doc


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und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
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Kühltaxi
Beitrag 17.08.2014, 13:49
Beitrag #21


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So kommt's wenn man sich zu kurz faßt. blushing.gif
Ja, mit "einer" war der elektronische IM gemeint und nicht der Punkt.


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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 27.04.2025 - 16:52