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> Anzeige wegen stinkefinger
Trucker01
Beitrag 23.08.2014, 06:37
Beitrag #1


Neuling


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Hallo ich habe eine Anzeige wegen zeigen des stinkefingers bekommen,die Dame fühlt sich beleidigt ich fuhr mit meinem LKW aus einer Einfahrt auf der Straße war ein Rückstau ich wartete um einzufädeln ließ mich erst keiner rein dann war eine Lücke in die ich vorfuhr kurz hupte sie hupte zurück da hab ich wohl den Finger gezeigt mein Kollege sagte ich soll einfach angeben das ich mit dem Zeigefinger sie zum warten auffordern wollte er würde das auch bezeugen meine Frage ist nun was erwartet mich und wie ist nach ihrer Meinung die Idee meines Kollegen zu werten??
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Inspektor
Beitrag 23.08.2014, 08:08
Beitrag #2


Neuling
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Hallo Trucker,

durch das Zeigen des Mittelfingers hast du eine Beleidigung gem. § 185 StGB begangen. Es steht dir als Beschuldigtem natürlich frei zu lügen oder auch gar nichts zu sagen.

Dein Kollege hingegen ist Zeuge. Wenn er wider besseren Wissens gegenüber der Polizei behauptet, dass du den Zeigefinger gezeigt hättest, begeht er eine (versuchte) Strafvereitelung gem. § 258 StGB. Behauptet er dies gegenüber dem Staatsanwalt oder dem Richter, begeht er zusätzlich eine Falschaussage gem § 153 StGB.
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steveluke
Beitrag 23.08.2014, 08:53
Beitrag #3


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Da der Tatvorwurf -seit der kürzlichen Punktereform- in keinem Fall mehr Auswirkungen auf das FE-Punktekontos haben kann, verschiebe ich den Thread aus dem FS-Forum.

Zum Thema:
Es gibt bei Straftaten wie der Beleidigung keine in der Höhe absolut festgelegten Geldstrafen; der Gesetzgeber sieht im Fall einer Verurteilung einen Strafrahmen vor, innerhalb dessen sich der Richter unter Würdigung aller be- und entlastenden Umstände bewegen kann.
Im Fall einer Verurteilung droht bei der Beleidigung eine Geldstrafe in Höhe einer festzulegenden Anzahl von sog. Tagessätzen (Ein Tagessatz entspricht in seiner Höhe dem Monatsnettoeinkommen, dividiert durch 30).
Eine Anzahl von 10-30 Tagessätzen sind im Fall einer Verurteilung üblich.

Eine Verurteilung von z.B. 20 Tagessätzen würde bei einem Nettomonatseinkommen von z.B. 1.500.- EUR eine absolute Geldstrafe von 1.000.- EUR ergeben.
Eine Verurteilung von z.B. 30 Tagessätzen würde bei einem Nettomonatseinkommen von z.B. 2.500.- EUR eine absolute Geldstrafe von 2.500.- EUR ergeben.

Auf der anderen Seite besteht auch die Möglichkeit einer Verfahrenseinstellung, so dass überhaupt keine Bestrafung erfolgt.
Oder eine Verfahrenseinstellung gegen Bußgeldauflage.


—————-

Und jetzt noch ein rein persönlicher Aspekt:
Ich bin ein großer Freund der kommunikativen Problemlösung und sage dir an dieser Stelle, wie ich vermutlich an deiner Stelle agieren würde.

Ich würde hier in Form einer Charmeoffensive die Flucht nach vorn antreten, die Dame mit einem Blumenstrauß aufsuchen und mich persönlich bei ihr für den beleidigenden, jedoch falschen Eindruck entschuldigen, den sie von meiner harmlosen, aber wohl doch missverständlichen Geste (hier würde ich mir natürlich etwas halbwegs plausibles ausdenken) bekommen hat.
Eine Beleidigung hätte natürlich zu keiner Zeit in meiner Absicht gelegen.
Da sich im Normalfall auch bei der Anzeigenerstatterin die emotionalen Wogen längst geglättet haben sollten, sollte die beschriebene Geste eigentlich dazu führen, dass die Dame ihren Strafantrag zurücknimmt, wenn sie nicht gar ein Herz aus Stein hat.
Die Folge: Die StA wird das Verfahren meiner Einschätzung nach ohne weiteres einstellen.

Kostenpunkt: Ein paar EUR für den Blumenstrauß…

Der Beitrag wurde von steveluke bearbeitet: 23.08.2014, 09:08


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auchdasnoch
Beitrag 23.08.2014, 09:46
Beitrag #4


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Auch ohne Blumenstrauß würde ich eher mit einer Einstellung des Verfahrens rechnen, wobei die Staatsanwaltschaft die Dame auf den Privatklgeweg verweisen wird. Ob die Dame sich das antun möchte wage ich doch eher zu bezweifeln. Und selbst wenn, wäre auch dann noch eine erneute Einstellung des Verfahrens möglich und wahrscheinlich.
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heretic12
Beitrag 23.08.2014, 09:59
Beitrag #5


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Sehe ich nicht so, da die Beleidigung im Zusammenhang zum Straßenverkehr passiert ist.
Ich lese da mehr von Verurteilungen/Strafbefehlen als von Einstellungen (wenn dann meist gegen Auflagen).
Zumal hier Trucker01 den Grund für die Auseinandersetzung gesetzt hat.
Glecihzeitig hat er sich eine nicht vorhandene Vorfahrt erzwungen und die Frau somit zum Warten genötigt.

@Trucker01: Ein paar Satzzeichen (aber nicht mehrere auf einmal) würden das Lesen deutlich vereinfachen.
Damit lesen mehr Leute deinen Post und du bekommst auch mehr Antworten.
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Scitch
Beitrag 23.08.2014, 10:22
Beitrag #6


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Zitat (Inspektor @ 23.08.2014, 09:08) *
Dein Kollege hingegen ist Zeuge.
Woraus liest du ab dass der Kollege bei dem Vorfall dabei war? unsure.gif


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steveluke
Beitrag 23.08.2014, 10:28
Beitrag #7


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Daraus z.B. dass der TE bereits im Eingangsposting darauf hinwies, dass sich der Arbeitskollege für die Geschehnisse in der Fahrerkabine als Zeuge zur Verfügung stehen wollte (es wäre ja schön blöd von ihm sich dafür anzubieten, wenn die Fahrerkabine erkennbar nur mit dem TE besetzt gewesen wäre).


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Scitch
Beitrag 23.08.2014, 10:35
Beitrag #8


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Ah Danke das "Bezeugen" hatte ich überlesen und war etwas verwirrt daher die Nachfrage. wavey.gif


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Trucker01
Beitrag 23.08.2014, 12:31
Beitrag #9


Neuling


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Danke für die netten Antworten ,Idee mit dem Blumenstrauß find ich gut hab nur keinen Namen oder Adresse,und ich wohne 200 km weit Weg .In dem Sachverhalt beschrieb die Dame mich ca50-55 Jahre alt und ungepflegte Erscheinung ,erst mal bin ich 44 Jahre alt und ich fahre im werksverkehr mit direktem kundenkontakt.Also ich möchte mal von mir behaupten das ich alles andere als ungepflegt bin hab so das Gefühl das die Dame LKW Fahrer nicht mag , wobei ich mich da schon frage wenn ich nicht mal alter einschätzen kann wie kann sie durch die Scheibe mich als ungepflegt erkennen.Desweiteren stellt das nicht auch schon eine Beleidigung dar? ich bin strafrechtlich wegen so was noch nicht in Erscheinung getreten und verkehrsrechtschutz hab ich auch wenn ich jetzt beider Darstellung mit dem Zeigefinger bleibe und mein Kollegen als Zeugen angebe wäre das doch erst mal ne gute Variante oder?am liebsten würde ich ihnen hier mal den ganzen Sachverhalt schreiben ,die Dame schildert es so: sie befuhr die b7 in Höhe Haus 38 gab es einen Rückstau sie wollte auf den seitenstreifen einparken da kam ich mit dem LKW aus der Ausfahrt langsam gerollt und hupte sie anob ich geblinkt hat kann sie nicht sagen, sie hupte zurück und ich zeigte ihr den Finger . Von mein Kollegen keine rede und meine Meinung sie war in der reihe Ampel wurde grün und sie hat gepennt da bin ich in die Lücke und das hat sie geärgert ,ich weiß gar nicht was diese Behauptung mit dem einparken soll wenn sie einparkt kreuze ich doch nicht ihren Fahrweg kurzum mir erscheint die Dame als nicht gerade bewandert was ihre Aussage betrifft würde mich über noch mehr Tipps freuen kg Trucker 01
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heretic12
Beitrag 23.08.2014, 12:47
Beitrag #10


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Sie hat auf Grund ihrer Erfahrung geschätzt. Wenn die Leute in ihrem Bekanntenkreis alle jünger aussehen, ist die Schätzung nicht so schlecht gedacht. Außerdem altern Menschen unterschiedlich schnell und so weit (4 Jahre sind <10% von 50-55) liegt sie ja nicht. Damit ist die Sache mit dem ungepflegt erkannt/nicht erkannt auch hinfällig.
Das Ungepflegt war ihre ehrliche Einschätzung (wenn auch falsch), damit definitiv keine Beleidigung.
Das mit dem Zeigefinger kannst du Aussagen und dein Kollege kann das bestätigen (konnte der das überhaupt sehen?), glauben muss es dir der Richter nicht - ich finde die Sache mit dem Mittelfinger glaubwürdiger.

Von Einparken schreibst du hier zum ersten Mal...
Zitat
am liebsten würde ich ihnen hier mal den ganzen Sachverhalt schreiben

Das wäre hilfreich.

Wenn du das ganze dann noch stukturierst, Absätze und Satzzeichen einfügst und auf Groß-/Kleinschreibung achtest, kann man vielleicht auch erkennen, was du meinst.
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Inspektor
Beitrag 23.08.2014, 13:18
Beitrag #11


Neuling
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Zitat (Trucker01 @ 23.08.2014, 13:31) *
wenn ich jetzt beider Darstellung mit dem Zeigefinger bleibe und mein Kollegen als Zeugen angebe wäre das doch erst mal ne gute Variante oder?
Du hast aber schon verstanden, dass sich dein Kollege damit STRAFBAR macht, oder?
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Trucker01
Beitrag 23.08.2014, 13:38
Beitrag #12


Neuling


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Das hab ich verstanden, aber ganz ehrlich ich sitze auf neuem actros die Kabine ist sehr hoch und ich war am lenken ich behaupte mal das sie nicht mal meine Hand gesehen hat wie will sie beweisen ob ich mittel oder Zeigefinger gezeigt hab das kann sie gar nicht gesehen haben ich hab nicht mein Arm rausgestreckt .
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Scitch
Beitrag 23.08.2014, 13:43
Beitrag #13


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Der Mythos "Aussage gegen Aussage"

Falls es vor Gericht gehen sollte geht es auch darum, wem der Richter mehr Glauben schenkt. Nicht unbedingt darum dass der Gegner wasserdichte Beweise vorlegt. wavey.gif


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steveluke
Beitrag 24.08.2014, 06:51
Beitrag #14


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Zitat (Trucker01 @ 23.08.2014, 07:37) *
da hab ich wohl den Finger gezeigt


Zitat (Trucker01 @ 23.08.2014, 14:38) *
ich behaupte mal das sie nicht mal meine Hand gesehen hat wie will sie beweisen ob ich mittel oder Zeigefinger gezeigt hab das kann sie gar nicht gesehen haben ich hab nicht mein Arm rausgestreckt .


Geh doch mal für einen Moment in dich, lasse die Situation Revue passieren und bewerte die Situation mit einer Ehrlichkeit zu dir selbst.
Wie ist es denn nun tatsächlich gewesen?

Egal wie hoch du in deinem Actros gesessen hast - egal ob du mit den Händen rangiert hast oder nicht: Die Dame hat wohl jedenfalls so viel gesehen und erkannt, dass sie die zutreffenden Rückschlüsse gezogen und dich wegen Beleidigung angezeigt hat.
Wenn man jemanden beleidigen „will“, kommt es einem doch gerade darauf an, die Beleidigung gut wahrnehmbar an den anderen zu adressieren, es ist quasi „Sinn der Sache“. Und gerade im emotionalen Affekt wird man keine Überlegungen darüber anstellen, eine Stinkefingergeste möglichst diskret zu machen…

Wie auch immer.
Du kannst die Fingergeste gegenüber Behörden/Gericht gänzlich leugnen.
Du kannst die Fingergeste als Demonstrativgeste mit dem Zeigefinger darstellen.

Es wird dann -wie schon gesagt wurde- einzig darauf ankommen, wie glaubwürdig StA und Gericht die Aussagen von dir und der Dame bewerten werden.

Sollte dich dein Beifahrer bei wahrheitsgemäßer Aussage eher belasten müssen, würde ich ihn an deiner Stelle als Zeuge sowieso ausklammern, um jegliche Bredouille auszuschließen.


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Dabadu88
Beitrag 15.08.2015, 20:29
Beitrag #15


Neuling


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Huhu!

Hab das Thema gefunden und würde mich gerne mal informieren. Bin heute auch in der Stadt unterwegs gewesen - Gott es war so voll, dass ich tatsächlich statt unter 10 Minuten glatte 40 Minuten gebraucht habe. Alles ging im Schritttempo voran. Auf jedenfall habe ich dann an einer Kreuzung angehalten (rechts vor links). Ich selbst wollte nach links abbiegen um so aus der Straße herausfahren zu können. (Wenn man nach links fährt und dann direkt wieder rechts landet man auf der Hauptstraße) Es kamen etliche Autos von rechts, also hieß es warten, warten, warten. Niemand ließ mich durch. Ich bin dann ein Stückchen nach vorne gefahren. Von rechts kam dann eine Dame die in die Straße einbiegen wollte, in der ich stand. Statt, dass sie mich schnell durchlässt, versuchte sie sich an mir und einem bereits links stehenden Auto vorbeizuquetschen. Da hab ich mich im Auto aufgeregt und gemeint " Ja meine Güte, lass mich doch durch ey!" ... Sie hat wohl gemerkt, dass ich mich aufgeregt habe und schwupps: Da bekam ich von ihr den Stinkefinger gezeigt.

Ich dachte mir nur: SAMMA? HACKT'S?? o.O (Fensterscheibe war ja unten) und ich hab mich dann wieder lauthals darüber aufgeregt..


Ich habe mir das Kennzeichen notiert, die Uhrzeit, weiß ungefähr wie sie ausgesehen hat und kenne den Typ + die Farbe des Autos. Naja zumindest hoffe ich, dass ich das Kennzeichen richtig gelesen habe. ?-LE 39 bei dem LE bin ich mir nicht so sicher.

Ich bin sonst echt genügsam, rege mich so für mich im Auto auf ohne, dass ich jemanden beleidige. Aber dieses Verhalten kotzt mich gerade so an, dass ich echt überlege diese Frau anzuzeigen - einfach, damit sie mal merkt wo der Hase läuft?!


Wie seht ihr das?
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Tanker
Beitrag 16.08.2015, 00:13
Beitrag #16


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Habt ihr eigentlich eine Ahnung was heutzutage auf der Straße los ist? think.gif
Ich fuhr mal vor ein paar Jahren in eine Seitenstraße. War etwas eng. Sommer. Fenster offen. Ich war noch nicht an der Engstelle (wegen eines geparkten Fahrzeugs) als mich eine Frau anschrie, wenn sie nicht sofort verschwinden, dann zeige ich sie an wegen Beleidung. Da noch ein paar Leute rumstanden als würden sie zu der Frau gehören, habe ich den Rückwärtsgang reingetan. Der Klügere gibt nach. Der Kunde zu dem ich geschickt werden sollte hatte eh kein Geld. rolleyes.gif
So kann mans auch machen wenn man keine Lust hat sein Auto richtig zu parken. rolleyes.gif
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klausimausi
Beitrag 16.08.2015, 07:49
Beitrag #17


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Was würden wir nur ohne deine Geschichten machen?
think.gif


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@HeinerHainer schrieb: "Man kann eigendlich jedem Radfahrer nur raten keine Radwege zu befahren."
@Hane anwortete: "[loriot]Ach?[/loriot]"
@Mitleser meint darauf hin: "Ja, nun auch aus juristischer Sicht; bislang nur aus Selbsterhaltungstrieb&Co."
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oscar_the_grouch
Beitrag 16.08.2015, 08:13
Beitrag #18


bekennender Pfostenumfahrer
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Stinkefinger gibt es gar nicht! In Berlin heißt das: " sie habe nur die Hand zur Stirn gehoben = Einstellung" rolleyes.gif
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AMenge
Beitrag 16.08.2015, 08:56
Beitrag #19


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Zitat (Dabadu88 @ 15.08.2015, 20:29) *
Ich bin sonst echt genügsam, rege mich so für mich im Auto auf ohne, dass ich jemanden beleidige. Aber dieses Verhalten kotzt mich gerade so an, dass ich echt überlege diese Frau anzuzeigen - einfach, damit sie mal merkt wo der Hase läuft?!

Denk nochmal in Ruhe über die Situation nach und du wirst feststellen, dass du auch nicht ganz unschuldig bist. Mein Tipp: Abhaken und ruhiger werden.
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Dabadu88
Beitrag 16.08.2015, 11:53
Beitrag #20


Neuling


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Ich habe niemandem den Stinkefinger gezeigt, noch irgendwie beleidigt. Eigtl war's der Fehler der Ungeduld gewisser Verkehrsteilnehmer. Ich habe ja keine Kreuzung blockiert (das war das Auto, das schon links stand um auf die Hauptstraße zu fahren wink.gif, das stand nämlich so weit noch in der Kreuzung, dass niemand ungehindert vorbeifahren konnte, außer natürlich Madame in ihrem SUV, die meinte sich durch die engste Stelle durchzuquetschen, statt 2 Minuten zu warten... und dann wird se auch noch frech und zeigt den Stinkefinger wink.gif

Genau ich bin natürlich auch schuld biggrin.gif

Nur zum besseren Verständnis.. ich habe nichts zur Frau gesagt " lass mich doch durch ey " hab ich zu mir bzw einfach in meinem Auto mit verschlossenen Fenstern gesagt... wink.gif
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AMenge
Beitrag 16.08.2015, 12:11
Beitrag #21


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In deiner ersten Schilderung war das Fenster noch offen...
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Officer
Beitrag 16.08.2015, 13:12
Beitrag #22


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Zitat (Dabadu88 @ 15.08.2015, 21:29) *
Wie seht ihr das?

Das musst du selbst entscheiden. Ob du in deiner Ehre verletzt wurdest, und somit eine strafbare Beleidigung vorliegt, kannst nur du wissen.
Falls du dich dafür entscheidest, eine Anzeige zu erstatten, dann solltest du es zeitnah tun, solange die Erinnerung an den Vorfall noch frisch ist. Sollte eine Tatverdächtige ermittelt werden, ist die Chance, dass du sie bei einer evtl. Wahllichtbildvorlage wiedererkennst, dann höher.

Eine Anzeige kann in den meisten Bundesländern inzwischen bequem innerhalb weniger Minuten online erstattet werden.


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Gruß, Officer
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Kühltaxi
Beitrag 16.08.2015, 13:54
Beitrag #23


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Ich habe wahrscheinlich schon lange keinerlei Ehre mehr was ich schon alles nicht angezeigt habe. Irgendwelche Finger irgendwo nehme ich schon gar nicht mehr wahr.... whistling.gif


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Konstantin Ziolkowski, russischer Raumfahrttheoretiker
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nachteule
Beitrag 16.08.2015, 13:58
Beitrag #24


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Hallo, Dabadu88,

herzlich willkommen im Verkehrsportal.

Bei den Temperaturen, die wir in der letzten Zeit hatten, sind viele Menschen wesentlich gereizter als sonst gewesen.

Das dürftest Du ja auch schon an Deiner eigenen Reaktion gemerkt haben.

Somit wäre es eigentlich das Beste, den Fall abzuhaken, der Dame ggf. die Krätze an den Hals zu wünschen rolleyes.gif und damit hat es sich.

Alles andere kostet nur unnötig Zeit, die man wesentlich sinnvoller nutzen kann.

Viele Grüße,

Nachteule


--------------------
Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Mahatma Gandhi
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ired
Beitrag 19.08.2015, 05:21
Beitrag #25


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Solche Kleinigkeiten erlebe ich fast bei jedem Deutschland-Aufenthalt, besonders Drängler in Bayern verstehen nur die "Sprache" mit dem Mittelfinger. wavey.gif
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SCFrame
Beitrag 21.08.2015, 12:11
Beitrag #26


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Zitat (Dabadu88 @ 15.08.2015, 21:29) *
Wie seht ihr das?


Hallo Dabadu88,

in dem Augenblick würde ich mich vermutlich auch darüber aufregen. Aber letztendlich wäre es mir hinterher egal.

Wenn ein ungeliebter Bekannter mir ständig den - wie ist das noch in Berlin - "Gruß zu Stirn" anbietet würde ich zu einer Anzeige greifen wenn alles nichts hilft.

Ansonsten, einfach Schwamm drüber. Es gibt im Leben und auf der Welt ganz andere Probleme.

Keep cool. Steh drüber. smile.gif
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Kai R.
Beitrag 21.08.2015, 13:44
Beitrag #27


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Du hast mehr Aufwand als die Dame Ärger, wenn Du das anzeigst. Solche Dinge werden in vielen Fällen eingestellt und der Anzeigende auf den Privatklageweg verwiesen.


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Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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