Darf ein Gewerbetreibender überall seine Sprinter parken? |
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Darf ein Gewerbetreibender überall seine Sprinter parken? |
26.08.2014, 10:59
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 25.08.2014 Mitglieds-Nr.: 73666 |
in unserem kleines Dorf hat jemand im reinen Wohngebiet / alter Dorfkern ein Einfamilienhaus gemietet und betreibt von dort sein Gewerbe. Unter anderem (als Subunternehmer?) Packet- Lieferdienst für DLP / GPS/ DHL etc. mit etlichen Sprintern. Zusätzlich seit ein paar Wochen Autotransporte mit einem riesigen flachen Anhäger und einem LKW mit entsprechender Pritsche. Dies Situation führt zu teilweise chaotischen Zuständen. Parkplätze werden stundenlang blockiert, Durchfahrt behindert, weil einseitig auf dem Fussweg geparkt wird, der riesige Autoanhänger wird tagelang (unbeleuchtet) auf öffentlicher Verkehrfläche abgestellt usw. Anrufe / Nachfragen bein Ordnungsamt blieben bislang erfolglos, da man sich halt in der Gemeinde gut kennt... Aussage: Das wird schon nicht so schlimm sein. Ist das alles rechtlich abgedeckt? Havanna GS |
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26.08.2014, 11:41
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#2
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Das Parken auf Gehwegen ist grundsätzlich verboten, es sei denn es wird mit einem Verkehrszeichen zugelassen.
Anonsten: § 12 Abs. 3a StVO -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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26.08.2014, 12:02
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 |
Ich kann Andreas da nur beipflichten.
Ein Sprinter hat weniger als 3,5t. Und da dort "Gewerbe" ist, wird es kein reines Wohngebiet sein. Was ist allerdings ein "allgemeines" Wohngebiet. Wenn das kein gewerblicher PKW-Anhänger wäre (welcher bestimmt mehr als 2 t zGM hat), sondern der Wohnwagenanhäger eines Nachbarn, würde man da als Nachbar drüber weg sehen? Interessant ist noch die Frage ob denn ein richtig geparkter Sprinter (also nicht halb auf dem Gehweg) die erforderliche Restfahrbahnbreite von 3 m einhalten kann. -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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26.08.2014, 12:09
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#4
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 |
reinen Wohngebiet / alter Dorfkern ich bezweifle mal, dass es sich um ein reines Wohngebiet handelt. In diesem ist nämlich Gewerbe kaum zulässig. -------------------- |
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26.08.2014, 12:20
Beitrag
#5
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1533 Beigetreten: 18.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9346 |
tja, ihr geht einfach davon aus, daß der alles 0rdnungsgemäß gemeldet hat - da habe ich z.b. ganz massive Zweifel dran, denn selbst wenn es ein allgemeines Wohngebiet (oder Mischgebiet) ist muß die Nutzungs-
Änderung eines Wohnhauses genehmigt werden und wenn der daherkommt und will da eine Spedition reinmachen, dann kommt da die Gemeinde sagt: Ohne Stellplätze keine Chance und lehnt ab.... -------------------- zu vermieten
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26.08.2014, 12:38
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#6
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 |
Ist doch einfach: Wenn das Gewerbe nicht gemeldet wäre, hätte die Gemeinde bereits reagiert, da ja schon nachgefragt wurde
-------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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26.08.2014, 12:40
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#7
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 |
Also ist es kein reines Wohngebiet. Auch allgemeines Wohngebiet kann ich dann (fast) ausschließen.
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26.08.2014, 12:47
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#8
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 |
Im allgemeinen Wohngebiet ist Gewerbe erlaubt. Aber nur "nicht störendes".
Beispiel: Läden, Gaststätten, nicht störende Handwerksbetriebe und alles anders was zur Versorgung des Gebietes dient. Da aber hier ein Gewerbe erlaubt wurde welches offensichtlich stört, ist es kein reines oder allgemeines Wohngebiet mehr. Daher macht das OA auch nix. Ob da eine Hand die andere wäscht, lässt sich von hier aus nicht eindeutig sagen -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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26.08.2014, 12:52
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#9
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 |
Warum sollen Hände gewaschen werden, wenn rechtlich alles sauber gelaufen ist
Für mich scheint alles korrekt gelaufen zu sein. Anders ist es lediglich, wenn es sich um ein reines oder allgemeines Wohngebiet handelt. -------------------- |
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26.08.2014, 13:01
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#10
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Da aber hier ein Gewerbe erlaubt wurde welches offensichtlich stört, ist es kein reines oder allgemeines Wohngebiet mehr. Maßgeblich ist die Einstufung des Gebietes lt. BauNVO. Sollte ein Bebauungsplan ein reines oder allgemeines Wohngebiet ausweisen, dann bleibt es auch ein solches, auch wenn durch einen Fehler der Gemeinde ein eigentlich unzulässiges Gewerbe zugelassen wurde. Ein Bebauungsplan ist eine gemeindliche Satzung mit Gesetzescharakter, dies kann nicht so einfach aufgehoben werden. -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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26.08.2014, 13:07
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#11
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 |
Einspruch, @Andreas:
Maßgeblich ist nicht die lokal getroffene Einstufung als Reines Wohngebiet oä, sondern das Zutreffen der Kriterien der BauNVO. Also nicht in den Plan schauen, sondern vor Ort umschauen - und dann bewerten ob das Verbot aus § 12 Abs. 3a Nr. 1 StVO einschlägig ist. Quelle: BayObLG, Beschluß vom 26.02.1990 - 1 Ob OWi 340/89 |
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26.08.2014, 13:36
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#12
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1533 Beigetreten: 18.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9346 |
Ist doch einfach: Wenn das Gewerbe nicht gemeldet wäre, hätte die Gemeinde bereits reagiert, da ja schon nachgefragt wurde das Gewerbe wird er sicher angemeldet haben, aber ob er es an diesem Standort betreiben darf ist die Frage -------------------- zu vermieten
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26.08.2014, 14:23
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#13
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7770 Beigetreten: 30.01.2014 Wohnort: Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 71378 |
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26.08.2014, 14:55
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#14
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 |
der riesige Autoanhänger wird tagelang (unbeleuchtet) auf öffentlicher Verkehrfläche abgestellt usw. Ohne Parkwarntafel? -------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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26.08.2014, 16:27
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#15
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 25.08.2014 Mitglieds-Nr.: 73666 |
Hallo ,
also reines Wohngebiet ist es schon. Der letzte Bauer, sorry Landwirt hat seinen Hof außerhalb des Dorfes. Außerdem ist ca. 1 Km außerhalb extra ein Gewerbegebiet geschaffen worden... Angemeldet wird er sein(e) Gewerbe wohl haben; vermute ich mal!? Kann man das herausbekommen? Vermute eher, dass das OA beide Augen zudrückt, weil wie gesagt man kennt sich halt gut... Frage ist nur, ob er den öffentlichen Verkehrsraum in unserer kleinen Dorfstraße dermaßen belasten darf? s. Fotos Ein anliefernder fremder LKW mußte zurücksetzen und konnte nicht passieren! Der flache Autotransportanhänger hat keine weitere Absicherungstafeln und steh unbeleuchtet auch in der Nacht länger dort. Damit sind dann mal eben ca. 3 PKW Plätze blockiert. Havanna GS Der Beitrag wurde von steveluke bearbeitet: 26.08.2014, 16:33
Bearbeitungsgrund: Kennzeichen anonymisiert
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26.08.2014, 16:39
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#16
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3867 Beigetreten: 27.01.2006 Wohnort: Mal hier, mal da Mitglieds-Nr.: 16344 |
Anrufe / Nachfragen bein Ordnungsamt blieben bislang erfolglos, da man sich halt in der Gemeinde gut kennt... Aussage: Das wird schon nicht so schlimm sein. Wenn das Ordnungsamt nicht tätig wird, vieleicht einfach bei der Polizei mit entsprechenden Bildern die Ordnungswidrigkeit anzeigen oder gleich an die Fachaufsicht (Kreisverwaltung) mit dem Hinweis, dass die Gemeinde (Ordnungsamt) dort nichts unternimmt und die Oma mit Rollator den Gehweg nicht mehr sicher benutzen kann. So wie das auf den Bildern zu erahnen ist, besteht auch schon ein gesetzliches Haltverbot auf der Fahrbahn. Ich glaube nicht, dass die restliche Fahrbahnbreite größer 3,05 m ist, wenn dort auf der Fahrbahn geparkt wird. -------------------- Stau ist nur hinten am Ende blöd, vorne geht es.
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26.08.2014, 17:54
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#17
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4384 Beigetreten: 12.08.2005 Mitglieds-Nr.: 12074 |
/ alter Dorfkern Dorfkern = landwirtschaftliche Betriebe etc., auch wenn womöglich inzwischen alle Landwirte aufgegeben hätten oder ausgesiedelt wären, wird das idR weiterhin "Mischgebiet" sein und womöglich existieren gar keine Bebauungspläne für die Ecke.-------------------- |
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26.08.2014, 18:37
Beitrag
#18
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1111 Beigetreten: 28.01.2010 Wohnort: bei München Mitglieds-Nr.: 52483 |
Transporter huckepack auf dem LKW und dann in Summe auf'm Gehweg? Na da sollte doch das OA schon allein aufgrund des Beschädigungspotenzials tätig werden, man man man.
-------------------- HIER findet man gängig genutzte ABKÜRZUNGEN
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27.08.2014, 04:15
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#19
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3584 Beigetreten: 22.10.2003 Mitglieds-Nr.: 407 |
Damit sind dann mal eben ca. 3 PKW Plätze blockiert. Ich sehe da keine "Pkw Plätze", sondern lediglich Fahrbahnrand. -------------------- Gruß, Officer
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27.08.2014, 08:46
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#20
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2679 Beigetreten: 29.06.2005 Mitglieds-Nr.: 10819 |
Außer konsequent Gehwegparken anzuzeigen kann man da vermutlich nicht viel tun.
Schon mal getan? gruß Acki |
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27.08.2014, 10:02
Beitrag
#21
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3381 Beigetreten: 11.12.2010 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 56730 |
Das würde ich vor allem anzeigen, damit er bei der nächsten Gehwegsanierung nicht behaupten kann, dass er da nie mit zu schweren Fahrzeugen stand.
-------------------- Radweg oder nicht, das ist eine "sehr individuelle Frage", die man mit Vorschriften nicht lösen wird, sondern mit Angeboten. "Es wird nicht einfacher, du wirst nur schneller." – Greg LeMondUnd dafür MUSS der MIV in Zukunft einfach mehr zurückstecken. - eradhafen.de |
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27.08.2014, 10:27
Beitrag
#22
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 25.08.2014 Mitglieds-Nr.: 73666 |
Damit sind dann mal eben ca. 3 PKW Plätze blockiert. Ich sehe da keine "Pkw Plätze", sondern lediglich Fahrbahnrand. Hallo officer, der Fahrbahnstreifen entlang der Hecke ist "Parkstreifen" lt. Ordnungsamt ... Anzeigen will ich ja eigentlich gar niemand... Finde es nur verwunderlich was einige im Wohngebiet so veranstalten. Hätte er in den Wohnhaus nur sein Büro wäre das wohl Ok (wenn angemeldet) aber den ganzen Fuhrpark dort zu etablieren... In der auf den Fotos festgehaltenen Situation kam ein LKW der wohl etwas anliefern wollte nicht durch. Es wurde nicht freigemacht, sonder er musste rückwärts fahren, wenden und einmal um den Dorfkern herum von der anderen Seite anfahren... Havanna GS |
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27.08.2014, 11:17
Beitrag
#23
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 885 Beigetreten: 22.05.2013 Wohnort: MR und M Mitglieds-Nr.: 68624 |
Transporter huckepack auf dem LKW [...] Zitat (§ 12, 6) Es ist platzsparend zu parken [...] Also anhand der Bilder kann ich schon wirklich verstehen dass es einen stört. Wie hier schon gesagt wurde, ich denke auch das einfachste ist da mal nachzumessen und zu schauen ob das Parken überhaupt erlaubt ist für breitere Fahrzeuge. Der Gewerbe im Ort Weg erscheint mir aussichttslos. |
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27.08.2014, 15:26
Beitrag
#24
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 |
... also reines Wohngebiet ist es schon. Der letzte Bauer, sorry Landwirt hat seinen Hof außerhalb des Dorfes. ... nur weil Gewerbe weggezogen ist, wird daraus kein reines Wohngebiet.-------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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29.08.2014, 15:40
Beitrag
#25
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4981 Beigetreten: 23.08.2013 Mitglieds-Nr.: 69716 |
Ein Sprinter hat weniger als 3,5t. Ich würde eher sagen (je nach dem) 2,0 bis 5,0 Tonnen Gesamtgewicht, aber keineswegs 7.5 t. Maßgeblich ist nicht die lokal getroffene Einstufung als Reines Wohngebiet oä, sondern das Zutreffen der Kriterien der BauNVO. Also nicht in den Plan schauen, sondern vor Ort umschauen - und dann bewerten ob das Verbot aus § 12 Abs. 3a Nr. 1 StVO einschlägig ist. Das sehe ich auch so: Ob die Voraussetzungen vorliegen, beurteilt sich unter Berücksichtigung der in der Baunutzungs-VO enthaltenen Kriterien nach der tatsächlich vorhandenen Bebauung und nicht (allein) nach Bauleit- oder Bebauungsplänen. Also anhand der Bilder kann ich schon wirklich verstehen dass es einen stört. ich auch |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 06.11.2024 - 22:28 |