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> Unfall durch Brett in Entwässerungsrinne
Der Hesse
Beitrag 13.09.2014, 12:33
Beitrag #1


Neuling


Gruppe: Neuling
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Hallo Leute.
Probiere den Text jetzt nicht allzu lang zu machen, kurz und knapp mein Problemchen.

Habe bei mir in die Entwässerungsrinne ein Holzbrett gelegt, da ich mit dem Auto beim fahren vom Parkplatz und dem damit verbundenen einfedern der Stoßdämpfer immer aufgesetzt habe. Das ging auch ca. 1,5 Jahre alles gut. Vor 6 Wochen ist allerdings wohl laut Polizei jemand durch die Entwässerungsrinne gefahren, dabei ist das Brett zu schaden gekommen und dem nachfolgenden Auto gegen die Stoßstange geflogen.

Einmal meldet sich nun die Polizei mit einer Ordnungswidrigkeit "Sie brachten einen Gegenstand auf die Straße, wodurch der Verkehr gefährdet wurde. Es kam zum Unfall.", ebenso hat die geschädigte wohl alles einem Anwalt gegeben. Davon habe ich noch keine Post bekommen (Schaden?).

Hab ich nun die volle Schuld, Teilschuld oder gar keine Schuld?!
Alleine durch das hinlegen des Brettes ist der Unfall ja nicht entstanden, sondern durch das Einwirken/Drüberfahren des ersten Autos.
Darf er überhaupt die Rinne befahren, es ist ja nicht die asphaltierte Fahrbahn?!
Wie kann es generell dazu kommen, dass er durch die Rinne mit seinem Auto über einen bewegungslosen Körper fährt!? BTM, Alkohol, Handy,...?!
Wie wäre die Rechtslage, wenn nachts irgendwelche "Spitzbuben" zum Beispiel eine Blumenvase von meinem Grundstück dort abgestellt/hingeworfen hätten und so der Schaden entstanden wäre!?

Ich habe bisher keinen Anwalt hinzugezogen, mich auch noch nicht polizeilich geäußert (14 Tage Frist).
Jedoch sehe ich mich unschuldig:
- Der Gegenstand nicht auf der für den Fahrverkehr geeigneten Fahrbahn, sondern in der Rinne gelegen hat
- Das Auto die aktive Bewegung gegen das passive Brett gemacht hat
- Es auch Auffahrrampen zu kaufen gibt, die in den Rinnen positioniert werden
- Es gang und gebe ist Auffahrhilfen dort zu positionieren, könnte unzählige (teils Metallrohre) alleine aus meinem Städtchen benennen
- Es hier auch Leitplanken gibt, deren Bodenbefestigung IN der Entwässerungsrinne liegt (ein Befahren der Rinne somit unmöglich)

Oder liege ich da völlig falsch!?

Gruß
Der Hesse


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dopero
Beitrag 13.09.2014, 12:45
Beitrag #2


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Die Rinne gehört zur Fahrbahn.
Ich sehe 100% Schuld bei dir, schließlich muss kein Verkehrsteilnehmer mit so etwas rechnen. Außerdem könnte man bei deiner Einlassung, es habe ja 1,5 Jahre funktioniert, auch von Vorsatz ausgehen. Dann würde es etwas teurer und unangenehmer.
An deiner Stelle würde ich auch möglichst wenig Wind um die Sache machen, ansonsten könnte man auf die Idee kommen ein PKW, der nicht ohne Aufsetzen über einen abgesenkten Randstein fahren kann, ist nicht für den Betrieb auf öffentlichen Straßen geeignet und muss deswegen überprüft werden.
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Wookie
Beitrag 13.09.2014, 12:49
Beitrag #3


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Zitat (Der Hesse @ 13.09.2014, 13:33) *
- Es auch Auffahrrampen zu kaufen gibt, die in den Rinnen positioniert werden
- Es gang und gebe ist Auffahrhilfen dort zu positionieren, könnte unzählige (teils Metallrohre) alleine aus meinem Städtchen benennen
In meinem Heimatort war das vor ein paar Jahren auch üblich (Auffahrhilfen aus Metallplatte + Rohr oder sogar asphaltiert). Dann wurde die Stadt aktiv und hat die Räumung angeordnet. Die einzig akzeptierte Alternative laut Stadtverwaltung war den Fußweg auf eigene Kosten abzusenken.

Die Begründung war u.a. übrigens auch die daraus resultierende Unfallgefahr. Du kannst noch von Glück reden wenn es nur ein Auto und damit nur Sachschaden war. Hätte sich über dein Brett ein Radfahrer lang gemacht, wäre das keine Ordnungswidrigkeit mehr. blink.gif

Wobei aus rechtlicher Sicht erstmal fraglich ist, wie die auf dich als Beschuldigten kommen?
Keine Aussage machen ist da definitiv nicht die schlechteste Idee whistling.gif

Die Bordsteinkante sieht aber so aus, als sollte man mit einem handelsüblichen PKW da problemlos drüberkommen.


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durban
Beitrag 13.09.2014, 12:56
Beitrag #4


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Hallo, willkommen im Forum. wavey.gif

Woher weiß die Polizei denn, dass Du das Brett dorthin gelegt hast?

Zitat (Der Hesse @ 13.09.2014, 13:33) *
Darf er überhaupt die Rinne befahren, es ist ja nicht die asphaltierte Fahrbahn?!


Die Rinne ist m.E. der Fahrbahn zuzurechnen.

Zitat (Der Hesse @ 13.09.2014, 13:33) *
Wie kann es generell dazu kommen, dass er durch die Rinne mit seinem Auto über einen bewegungslosen Körper fährt!? BTM, Alkohol, Handy,...?!


Das sind Mutmaßungen, die sich jedenfalls nicht belegen lassen. Daher ist es müßig, darüber zu spekulieren.

Zitat (Der Hesse @ 13.09.2014, 13:33) *
Wie wäre die Rechtslage, wenn nachts irgendwelche "Spitzbuben" zum Beispiel eine Blumenvase von meinem Grundstück dort abgestellt/hingeworfen hätten und so der Schaden entstanden wäre!?


Wenn es sich beweisen lässt, würden die Spitzbuben haften.

Zitat (Der Hesse @ 13.09.2014, 13:33) *
Ich habe bisher keinen Anwalt hinzugezogen, mich auch noch nicht polizeilich geäußert (14 Tage Frist).
Jedoch sehe ich mich unschuldig:
- Der Gegenstand nicht auf der für den Fahrverkehr geeigneten Fahrbahn, sondern in der Rinne gelegen hat


Abgesehen, dass ich die Rinne für Bestandteil der Fahrbahn halte, darfst Du auf der gesamten Straße keine Gegenstände ablegen, die andere schädigen können.

Zitat (Der Hesse @ 13.09.2014, 13:33) *
- Das Auto die aktive Bewegung gegen das passive Brett gemacht hat


Das ist m.E. unerheblich; die schädigende Handlung ist hier das Verbringen des Brettes auf die Straße. Dass ein Auto darüber gefahren ist, ist die Realisierung der daraus resultierenden Gefahr.

Zitat (Der Hesse @ 13.09.2014, 13:33) *
- Es auch Auffahrrampen zu kaufen gibt, die in den Rinnen positioniert werden


Abgesehen davon, dass die dann natürlich auch so beschaffen sein müssen, dass der öffentliche Verkehr nicht gefährdet wird, dürfte man auch diese Rampen im öffentlichen Straßenland nicht anbringen (genauer: nicht ohne Genehmigung der Straßenverkehrsbehörde).

Um es zusammenfassend auszudrücken:
Das "Auslegen" des Brettes war sicherlich eine rechtswidrige und fahrlässige Handlung. Meines Erachtens hat sich genau die daraus resultierende Gefahr realisiert. Die Frage ist, ob Du zumindest dem Autofahrer ein "Mitverschulden" anlasten kannst. Dafür wärst Du beweispflichtig, und aus der Ferne sehe ich kein Mitverschulden. sad.gif

Es handelt sich aber um einen interessanten Fall, halte uns auf dem Laufenden!

MfG
Durban smile.gif

Edit: Anders als @dopero sehe ich aber keinen Vorsatz, denn dieser müsste sich auch auf den Schaden beziehen, nicht nur auf das Auslegen des Brettes. (Für den Schadensersatz ist es aber auch egal, ob es sich um Vorsatz oder Fahrlässigkeit handelt.)


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Der Hesse
Beitrag 13.09.2014, 13:23
Beitrag #5


Neuling


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Zitat (dopero @ 13.09.2014, 13:45) *
Die Rinne gehört zur Fahrbahn.
Ich sehe 100% Schuld bei dir, schließlich muss kein Verkehrsteilnehmer mit so etwas rechnen. Außerdem könnte man bei deiner Einlassung, es habe ja 1,5 Jahre funktioniert, auch von Vorsatz ausgehen. Dann würde es etwas teurer und unangenehmer.
An deiner Stelle würde ich auch möglichst wenig Wind um die Sache machen, ansonsten könnte man auf die Idee kommen ein PKW, der nicht ohne Aufsetzen über einen abgesenkten Randstein fahren kann, ist nicht für den Betrieb auf öffentlichen Straßen geeignet und muss deswegen überprüft werden.

Ich hatte hier gelesen:
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=24950
"Die Rinne liegt in der Fahrbahn, ist daher Fahrbahnbestandteil (sagen die Planer), sie ist aber nicht für den Fahrverkehr bestimmt (sagen die Verkehrsrechtler)."


Zitat (Wookie @ 13.09.2014, 13:49) *
Wobei aus rechtlicher Sicht erstmal fraglich ist, wie die auf dich als Beschuldigten kommen?
Keine Aussage machen ist da definitiv nicht die schlechteste Idee whistling.gif

Am Unfalltag hat die Polizei bei der Nachbarin geklingelt, da sie eine Unfallmeldung hatten, aber das Corpus Delicti nicht zuordnen konnten. Sie hat dann alles preisgegeben. Gestern war die Polizei auch nochmal bei mir, mich persönlich über den Vorgang aufklären und mich auf den Brief zur Ordnungswidrigkeit (der heute kam) vorbereiten.

Zitat (durban @ 13.09.2014, 13:56) *
Um es zusammenfassend auszudrücken:
Das "Auslegen" des Brettes war sicherlich eine rechtswidrige und fahrlässige Handlung. Meines Erachtens hat sich genau die daraus resultierende Gefahr realisiert. Die Frage ist, ob Du zumindest dem Autofahrer ein "Mitverschulden" anlasten kannst. Dafür wärst Du beweispflichtig, und aus der Ferne sehe ich kein Mitverschulden. sad.gif

Es handelt sich aber um einen interessanten Fall, halte uns auf dem Laufenden!

Edit: Anders als @dopero sehe ich aber keinen Vorsatz, denn dieser müsste sich auch auf den Schaden beziehen, nicht nur auf das Auslegen des Brettes. (Für den Schadensersatz ist es aber auch egal, ob es sich um Vorsatz oder Fahrlässigkeit handelt.)

Interessanter Fall? Ich krieg gerade die Krise! crybaby.gif
Das Brett, wie ich es hingelegt hatte, hat ja so keinen Schaden verursacht. Es musste ja erst jemand drüber fahren, damit es aktiv wird. Beschäftige ich damit aber Gerichte, beauftrage einen Anwalt und verliere am Ende, so habe ich wohl enorme Kosten. Das muss auch nicht sein.

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durban
Beitrag 13.09.2014, 13:32
Beitrag #6


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Zitat (Der Hesse @ 13.09.2014, 14:23) *
"Die Rinne liegt in der Fahrbahn, ist daher Fahrbahnbestandteil (sagen die Planer), sie ist aber nicht für den Fahrverkehr bestimmt (sagen die Verkehrsrechtler)."


Das kann man abschließend natürlich nicht sagen; es kommt auf die Einzelfallbetrachtung an. Letztverbindlich wäre im Extremfall allein, wie ein Gericht die Sache beurteilt (wenn es so weit kommen würde).
Ich neige dazu, dass die Rinne auf Deinen Bildern unselbstständiger Teil der Fahrbahn ist. Ich wüsste jedenfalls nicht, was sie sonst sein sollte. wink.gif


Zitat (Toastbrot @ 13.09.2014, 11:14) *
Interessanter Fall? Ich krieg gerade die Krise! crybaby.gif


Sorry, das sollte nicht hämisch klingen. wavey.gif

Zitat (Toastbrot @ 13.09.2014, 11:14) *
Das Brett, wie ich es hingelegt hatte, hat ja so keinen Schaden verursacht. Es musste ja erst jemand drüber fahren, damit es aktiv wird.


Ja, aber darauf kommt es nicht an. Es kommt darauf an, ob man rechtswidrig eine Gefahr schafft, die sich dann realisiert. Extremfall: Wenn Du das Brett auf die Überholspur einer Autobahn gelegt hättest, wäre es auch nicht das "aktive Brett", das ggf. einen Schaden verursacht, sondern das darüberfahrende Auto. Im Prinzip ist es hier ähnlich: Es wurde ein Gegenstand auf der öffentlichen Straße abgelegt - das darf man nicht. Und genau die Gefahr, vor der dieses Verbot schützen soll, hat sich realisiert.

Das Verbot, gefährliche Gegenstände abzulegen, umfasst nicht nur die Fahrbahn, sondern den gesamten Bereich der Straße. Selbst dann also, wenn man zu dem Schluss kommt, dass der Autofahrer die Rinne nicht befahren durfte, wäre das nur im Rahmen eines Mitverschuldens zu berücksichtigen.

Zitat (Toastbrot @ 13.09.2014, 11:14) *
Beschäftige ich damit aber Gerichte, beauftrage einen Anwalt und verliere am Ende, so habe ich wohl enorme Kosten. Das muss auch nicht sein.


Wie hoch ist denn der Schaden? Weißt Du das schon?


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LMH
Beitrag 13.09.2014, 13:38
Beitrag #7


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Zitat (Der Hesse @ 13.09.2014, 14:23) *
Das Brett, wie ich es hingelegt hatte, hat ja so keinen Schaden verursacht. Es musste ja erst jemand drüber fahren, damit es aktiv wird.

Dazu ziehe ich mal einen Vergleich zu Baustellen.
Eine Leitbake landet auch nicht einfach so im Gegenverkehr, bzw. verliert nicht einfach ihre Leuchte, die dann rumfliegt.
Dort muss auch ein KFZ dagegen fahren. Falls dann ein Schaden entsteht, ist der Verantwortliche der Baustelle dran. Er kann u.U. verhindern in dem er Bakensysteme mit geprüfter passiver Sicherheit aufstellt.
Ersetze in dem Beispiel Leitbakensystem durch dein Brett und Verantwortlicher der Baustelle durch dich.
Einziger Unterschied ist das es meines Wissens nach keine Bretter nach TL-Rinnebretter gibt.
Falls du unbedingt eine Anrampung brauchst klär das mal mit deiner Behörde.
Vielleicht wäre eine Rampe aus Alu mit abgeflachten Kanten eine Lösung. Gegebenenfalls in der Rinne verankert.


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Der Hesse
Beitrag 13.09.2014, 13:49
Beitrag #8


Neuling


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Zitat (durban @ 13.09.2014, 14:32) *
Wie hoch ist denn der Schaden? Weißt Du das schon?

Leider nein, lediglich die "Betroffenen-Anhörung" der Polizei ist bisher eingetroffen.

Ich überlege bei der Geschädigten mal zu klingeln, mir wurden die Daten gestern mitgeteilt.

Zitat (LMH @ 13.09.2014, 14:38) *
Falls du unbedingt eine Anrampung brauchst klär das mal mit deiner Behörde.
Vielleicht wäre eine Rampe aus Alu mit abgeflachten Kanten eine Lösung. Gegebenenfalls in der Rinne verankert.

Hatte wegen einer Absenkung schon mal bei der Verbandsgemeinde angerufen, jedoch zieht das einen riesigen Rattenschwanz nach sich. Die Rampen die man kaufen kann waren eine Alternative, jedoch habe ich Bedenken bzgl. Diebstahl. Deshalb kam mir die 2,49 Euro Brettmethode gelegen. Nur jetzt wird es wohl kostspieliger...

Achja, der Polizist gestern hat auch gesagt, man könnte das mit dem Brett zum runter fahren benutzen, müsste es aber danach aus der Rinne wieder entfernen. Handhabe das nun so, ändert aber nix an dem Unfall...
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durban
Beitrag 13.09.2014, 14:03
Beitrag #9


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Zitat (Der Hesse @ 13.09.2014, 14:49) *
Leider nein, lediglich die "Betroffenen-Anhörung" der Polizei ist bisher eingetroffen.


Das betrifft übrigens "nur" das Ordnungswidrigkeitenverfahren, also die Frage, ob Du für das Auslegen des Brettes ein Bußgeld bekommst.

Darin wirst Du nicht "verurteilt" oder so, den Schaden zu zahlen. Darüber entscheidet keiner "von Amts wegen". Vielmehr muss der Geschädigte bei Dir den Schaden geltend machen.
Wenn Du Dich weigerst, ist es Sache des Geschädigten, wie er weitermacht: Er kann Dich mehrfach mahnen und notfalls klagen. Wenn das Gericht Dich aber zur Zahlung verurteilt und sich damit rückblickend herausstellt, dass Du die Zahlung zu Unrecht verweigert hast, kann er natürlich auch alle Rechtsverfolgungskosten (Anwalt usw.) bei Dir geltend machen.


Ich überlege bei der Geschädigten mal zu klingeln, mir wurden die Daten gestern mitgeteilt.

Zitat (Der Hesse @ 13.09.2014, 14:49) *
Hatte wegen einer Absenkung schon mal bei der Verbandsgemeinde angerufen, jedoch zieht das einen riesigen Rattenschwanz nach sich.


Klar, weil man eben nicht einfach im öffentlichen Straßenland manipulieren kann. wink.gif

Natürlich ist Deine Situation blöd, aber denk Dich mal in die umgekehrte Position: Du fährst eine Straße entlang, vielleicht etwas rechtsbündig, und dann kommt es auf Grund eines losen Brettes zu einem Schaden. Würdest Du da denken: "Mist, aber da bin ich selber Schuld?"

Ob Du bei der Geschädigten klingeln möchtest, solltest Du Dir überlegen. Wenn Du von vorneherein den Schaden zahlen möchtest, ist das natürlich eine ehrenwerte Maßnahme. Aber wenn nicht, würde das ja vermutlich nur Streit erzeugen. rolleyes.gif Du kannst natürlich auch erst einmal abwarten, ob und wieviel geltend gemacht wird.


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Pogge
Beitrag 13.09.2014, 14:16
Beitrag #10


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Mir kommt das Ganze jetzt nicht so vor, als ob der TE hier seine Privat-Haftpflicht-Versicherung in Anspruch nehmen könnte, korrigiert mich, wenn ich da falsch liege.
Ist es in Anbetracht dessen nicht vorteilhaft, wenn der Geschädigte erst gar keinen Anwalt einschalten muß? think.gif
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durban
Beitrag 13.09.2014, 14:19
Beitrag #11


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Wenn der TE eine Privathaftpflichtversicherung hat, denke ich auch, dass das ein Haftpflichtfall ist.


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rapit
Beitrag 13.09.2014, 14:25
Beitrag #12


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Zitat (Der Hesse @ 13.09.2014, 14:23) *
"Die Rinne liegt in der Fahrbahn, ist daher Fahrbahnbestandteil (sagen die Planer), sie ist aber nicht für den Fahrverkehr bestimmt (sagen die Verkehrsrechtler)."

Die Frage ist durchaus interessant und nicht so eindeutig, wie oben mancher meinte.

Betrachtet man sich beispielsweise Blockmarkierungen an Einmündungen, liegt deren Rand oft so, als ob die vorherige Rinne gerade nicht zur Fahrbahn gehört.

Ferner kann kein Auto heutzutage in der Rinne mit dem Reifen fahren, ohne mit dem Spiegel unerlaubt im Luftraum des Gehweges zu fahren, das wäre verbotenes Befahren des Gehweges.

Zitat (durban @ 13.09.2014, 15:19) *
Wenn der TE eine Privathaftpflichtversicherung hat, denke ich auch, dass das ein Haftpflichtfall ist.

Auch nicht so eindeutig. Eigentlich ein Fall für die Benzinklausel. Denn das Brett wurde dort hin gelegt, um mit dem Auto einparken zu können.

Das ist vergleichbar mit vergessenen Bremskeilen eines Anhängers und gehört dann zur Kfz-Haftpflicht.


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durban
Beitrag 13.09.2014, 14:27
Beitrag #13


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Wie gesagt, unzweifelhaft und 100% eindeutig ist das nicht - m.E. liegt es aber ziemlich nahe. Und selbst, wenn nicht, wäre das m.E. nur im Rahmen eines Mitverschuldens zu berücksichtien. Oder würdest Du das anders bewerten?


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Der Hesse
Beitrag 13.09.2014, 14:32
Beitrag #14


Neuling


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Privathaftpflicht und natürlich KFZ-Haftpflicht sind vorhanden.
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Herrn Schorch
Beitrag 13.09.2014, 14:33
Beitrag #15


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Zitat (rapit @ 13.09.2014, 15:25) *
Ferner kann kein Auto heutzutage in der Rinne mit dem Reifen fahren, ohne mit dem Spiegel unerlaubt im Luftraum des Gehweges zu fahren, das wäre verbotenes Befahren des Gehweges.

Sag einfach, wir fahr'n 'nen Golf.


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"Also . . . ich find’s fies, dass Sie so auf Herrn Schorch herumhacken." (Uwe Wöllner, Quelle; Foto: Julia Zimmermann)
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rapit
Beitrag 13.09.2014, 14:35
Beitrag #16


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igitt. Ist der hässlich verunstaltet. thread.gif


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Heinz Wäscher
Beitrag 13.09.2014, 15:06
Beitrag #17


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Zitat (Der Hesse @ 13.09.2014, 14:23) *
Zitat (Wookie @ 13.09.2014, 13:49) *
Wobei aus rechtlicher Sicht erstmal fraglich ist, wie die auf dich als Beschuldigten kommen?
Keine Aussage machen ist da definitiv nicht die schlechteste Idee whistling.gif

Am Unfalltag hat die Polizei bei der Nachbarin geklingelt, da sie eine Unfallmeldung hatten, aber das Corpus Delicti nicht zuordnen konnten. Sie hat dann alles preisgegeben. Gestern war die Polizei auch nochmal bei mir, mich persönlich über den Vorgang aufklären und mich auf den Brief zur Ordnungswidrigkeit (der heute kam) vorbereiten.

Und die Dame kann sich genau an den Tag und die Uhrzeit erinnern, an dem DU das Brett dort platziert hast? Die Dame hat lediglich behauptet, dass du das gewesen wärst - hat sie dich denn dabei beobachtet bzw. war sie zugegen?

Natürlich hast du das Brett da hingelegt, aber wer weiß das denn genau und kann sich an den Tag und die Uhrzeit erinnern? Bei mir kommt einmal in der Woche die Straßenreinigung durch die Straße gefahren, die sammelt solche losen Gegenstände ein und nimmt sie zur Entsorgung mit, ist das bei dir in der Verbandsgemeinde nicht so?

Zitat (rapit @ 13.09.2014, 15:35) *
igitt. Ist der hässlich verunstaltet. thread.gif
Besser? thread.gif


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Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
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Bonsai-Brummi
Beitrag 13.09.2014, 15:19
Beitrag #18


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Jedenfalls besser geeignet, ohne Hilfsmittel einen Bordstein hochzukraxeln rolleyes.gif
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Toastbrot
Beitrag 13.09.2014, 15:37
Beitrag #19


alias VW Fahrer
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Wieso werde ich in Beitrag 6 zitiert, obwohl ich gar nichts geschrieben habe crybaby.gif
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Damastor
Beitrag 13.09.2014, 15:52
Beitrag #20


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Ich frage mich zwar wie man auf die Idee kommt da ein Brett hinzulegen, als Nachbar hätte ich dir da vermutlich schonmal was erzählt, denn wenn man Gegenverkehr ausweicht kommt man eben schonmal in den Rinnstein. Oder man fährt schräg auf einen der Parkplätze oder oder oder. (Ich will ja nicht Mr. Murphy spielen) aber du hast hier wissentlich andere gefährdet nur weil du ein ungeeignetes Auto fährst. Konsequenterweise würde ich sagen: Darfste da halt nicht parken.

Mal abgesehen davon: Ist der silberne deiner? Oder was für einen Hobel fährst du dass der bei dem Minibordstein schon aufsitzt? Ich kenn tiefergelegte Autos mit denen komm ich über normale Bordsteine drüber die ca. 3mal so hoch sind.


Um dir aber einen Rat zu geben: Nur weil die Nachbarin behauptet du hättest da ein Brett hingelegt war das noch lange nicht so. Auch dass dein Auto immer dahinter steht ist allenfalls ein Indiz aber vielleicht fandest du das auch nur gut was jemand für dich getan hat und hast es eben benutzt. Ist das ein für dich reservierter PLatz oder verschiebst du das Brett immer wenn du kommst? Sonst würde ich nämlich aufpassen, da jemanden abzustellen der dich beobachtet ob du an dem Brett rummachst (so es noch da ist) ist wohl die einfachste Übung.

(So wenig ich es gut finde) Ich würde einfach leugnen, dass ich das Brett da hingelegt habe. Sollen sies dir doch mal beweisen wink.gif


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Viele Grüße!

VW CC:
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Heinz Wäscher
Beitrag 13.09.2014, 16:02
Beitrag #21


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Zitat (Damastor @ 13.09.2014, 16:52) *
Sollen sies dir doch mal beweisen wink.gif
Fingerabdrücke nehmen??? thread.gif whistling.gif

Anmerkung: man könnte so ein Brett aber fairerwaie auch nach jedem Benutzen wieder wegräumen - schließlich wird es ja nur für wenige Sekunden jeweils benötigt wavey.gif


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fritz440kombi
Beitrag 13.09.2014, 16:17
Beitrag #22


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Zitat (Der Hesse @ 13.09.2014, 13:33) *
Habe bei mir in die Entwässerungsrinne ein Holzbrett gelegt, da ich mit dem Auto beim fahren vom Parkplatz und dem damit verbundenen einfedern der Stoßdämpfer immer aufgesetzt habe.


Bei so wenig Überstand sitzt dein Auto schon auf?

Zum Unfall: Könnte mir vorstellen, daß das Brett zuerst einmal von irgend einem Fahrzeug aus seiner ursprünglichen Lage aus der Rinne in Richtung Fahrbahn gebracht wurde und erst dann unter die Räder kam ...

Habe hier eine HP eines Gummirampenherstellers, erstaunlicherweise gibt es da keinerlei Hinweis auf Vorschriften über Anbringung auf öffentlichen Straßen ... wird als "Alternative zur Bordsteinabsenkung" angepriesen ... think.gif


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Heinz Wäscher
Beitrag 13.09.2014, 16:25
Beitrag #23


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Zitat (fritz440kombi @ 13.09.2014, 17:17) *
Bei so wenig Überstand sitzt dein Auto schon auf?

Es gibt da in Deutschland keine gesetzliche Regelung zu, nur eine Empfehlung: PDF
Zitat
Als Richtwert für eine ausreichende Bodenfreiheit unter starren Teilen der Bodengruppe gelten 80 mm, gemessen bei zulässiger Achslast. Elastische Teile dürfen tiefer angebracht sein, wenn sie sich nach einem Bodenkontakt wieder in ihrer ursprünglichen Anbaulage befinden. Eine Unterschreitung des Wertes von 80 mm ist nur dann zulässig, wenn das Fahrzeug auch im serienmäßigen Zustand bei zulässiger Achslast eine geringere Bodenfreiheit aufweist. Der so ermittelte Wert des Serienfahrzeugs gilt dann als Grenzwert.
VdTÜV- Merkblatt 751


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janr
Beitrag 13.09.2014, 18:41
Beitrag #24


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Zitat (dopero @ 13.09.2014, 13:45) *
Die Rinne gehört zur Fahrbahn. ...
Zitat (rapit @ 13.09.2014, 15:25) *
Zitat (Der Hesse @ 13.09.2014, 14:23) *
"Die Rinne liegt in der Fahrbahn, ist daher Fahrbahnbestandteil (sagen die Planer), sie ist aber nicht für den Fahrverkehr bestimmt (sagen die Verkehrsrechtler)."

Die Frage ist durchaus interessant und nicht so eindeutig, wie oben mancher meinte. ...
Ist aber unerheblich da das verbringen von Gegenständen auf der Straße bereits verboten ist "... wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann."

§32 StVO.


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Cabronito
Beitrag 13.09.2014, 19:03
Beitrag #25


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Zitat (Heinz Wäscher @ 13.09.2014, 17:02) *
Anmerkung: man könnte so ein Brett aber fairerwaie auch nach jedem Benutzen wieder wegräumen - schließlich wird es ja nur für wenige Sekunden jeweils benötigt wavey.gif

Macht er doch nun...
Zitat (Der Hesse @ 13.09.2014, 14:49) *
Achja, der Polizist gestern hat auch gesagt, man könnte das mit dem Brett zum runter fahren benutzen, müsste es aber danach aus der Rinne wieder entfernen. Handhabe das nun so, ändert aber nix an dem Unfall...

wavey.gif


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Radweg oder nicht, das ist eine "sehr individuelle Frage", die man mit Vorschriften nicht lösen wird, sondern mit Angeboten.
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haidi
Beitrag 13.09.2014, 20:17
Beitrag #26


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Zitat (fritz440kombi @ 13.09.2014, 17:17) *
Habe hier eine HP eines Gummirampenherstellers, erstaunlicherweise gibt es da keinerlei Hinweis auf Vorschriften über Anbringung auf öffentlichen Straßen ... wird als "Alternative zur Bordsteinabsenkung" angepriesen ... think.gif


Die Bordsteinabsenkungen sind eh eine Frechheit, die Asphaltkeile tuns genau so und wenn man einmal knapp am Randstein fährt, passiert überhaupt nichts, wenn man über den Keil fährt, außer dass es das Auto rechts ein bisschen anhebt.
Aber den Gehsteig (und eventuell den Radweg) alle 20 - 30 m um 20-25 cm absenken und nach der Einfahrt wieder anheben, das mutet man Fußgängern und Radfahrern zu.
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reckoner
Beitrag 14.09.2014, 09:36
Beitrag #27


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Hallo,

Zitat
Sollen sies dir doch mal beweisen
Die Gegenseite - bzw. der Richter - könnte den TE auch einfach fragen (gleich verbunden mit dem Hinweis, dass eine falsche Aussage Betrug wäre).

Stefan
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Damastor
Beitrag 14.09.2014, 11:50
Beitrag #28


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Zitat (Heinz Wäscher @ 13.09.2014, 17:02) *
Zitat (Damastor @ 13.09.2014, 16:52) *
Sollen sies dir doch mal beweisen wink.gif
Fingerabdrücke nehmen??? thread.gif whistling.gif

Anmerkung: man könnte so ein Brett aber fairerwaie auch nach jedem Benutzen wieder wegräumen - schließlich wird es ja nur für wenige Sekunden jeweils benötigt wavey.gif


Was nur beweist, dass du das Brett mal in der Hand hattest. Vielleicht sogar um es aus dem Weg zu räumen? whistling.gif
Deswegen meinte ich ja in nächster Zeit Finger weg davon, nicht dass sich da zwei Zivilpolizisten in ihrer Schichtpause rein zufällig einen guten PLatz gesucht haben wink.gif

@reckoner
Ihn was fragen? Ob er das Brett dort hingelegt hat? Wenn der TE schlau ist hält er einfach den Mund, ist zwar eindeutig aber nicht gegen ihn zu verwenden. Er muss sich schließlich nicht selbst belasten, die Frage kann man sich folglich gleich sparen.


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Viele Grüße!

VW CC:
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Alex79
Beitrag 14.09.2014, 13:43
Beitrag #29


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Mal eine Frage, wie wird hier eigentlich unterschieden ob das nun eine Owi ist oder eine Straftat?
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reckoner
Beitrag 14.09.2014, 14:00
Beitrag #30


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Hallo,

Zitat
Er muss sich schließlich nicht selbst belasten, die Frage kann man sich folglich gleich sparen.
Im Strafrecht korrekt, im Zivilrecht aber nicht (und darum ging es mir - strafrechtlich ist die Sache imho sowieso unbedeutend).

Außerdem: Offenbar scheint es ein ausgiebiges Gespräch mit der Polizei gegeben zu haben (siehe #8), da hat er sich vermutlich schon selbst als Hinleger überführt.

Stefan
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janr
Beitrag 14.09.2014, 14:04
Beitrag #31


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Erst muß doch feststehen, daß er was hingelegt hat. Ein "Versprecher" bei der Polizei ist erst ein Beweis.

Es geht ja erst mal um eine OWi (123 BKatV Gegenstand auf eine Straße gebracht oder dort liegen gelassen, obwohl dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden konnte 60 € 1 Pkt.)

Zumindest las ich den Vorwurf so.

Ist er der OWI nicht überführt, kann man Zivilrechtlich ja schwer was vorwerfen. think.gif


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Mueck
Beitrag 14.09.2014, 16:22
Beitrag #32


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Zitat (rapit @ 13.09.2014, 15:25) *
Die Frage ist durchaus interessant und nicht so eindeutig, wie oben mancher meinte.

Betrachtet man sich beispielsweise Blockmarkierungen an Einmündungen, liegt deren Rand oft so, als ob die vorherige Rinne gerade nicht zur Fahrbahn gehört.
Kommt immer drauf an, für wen die Markierung gedacht ist.
Für "richtige" Fahrzeuge wird man sicher stets drauf achten, dass diese nicht in die pöhze Rinne geraten, in anderen Fällen ...

... misst man wohl lieber vom Bordstein wech ... (Ohne dort jetzt nachgemessen zu haben ...)
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Explosiv
Beitrag 14.09.2014, 17:57
Beitrag #33


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Hi
die Rinne dient doch erstmal dem Wasserablauf. Legt man dort etwas hinein, was den Ablaufquerschnitt verringert, besteht allein dadurch schon eine Gefährdung. Stauwasser könnte auf der Fahrbahn verbleiben, das ansonsten abgelaufen wäre, und einen Unfall begünstigen.
Ein Holzbrett kann bei genügend Regenmenge schlicht und ergreifend wegschwimmen und irgendwo hinkommen, wo es richtig stört oder richtig gefährlich ist.
Ein Zweiradfahrer, der einem anderen Fahrzeug ausweichen muss, könnte auf Brettern oder Rampen in der Rinne zu Fall kommen.
Die vorstellbaren Gefahren sind vielfältig, und daher ist solches Deponieren von nicht zugelassenen Auffahrhilfen verboten. Das Verbot ist nicht aus der Luft gegriffen, sondern resultiert aus realen Unfällen.

Am besten geht der TE hin und bezahlt seinen angerichteten Schaden. Meldung an die Versicherung und gut ist. Alles andere ist schlechtem Geld gutes Geld hinerherwerfen und sich um seine Verantwortung drücken. Wer Mist baut, muss auch dafür gerade stehen. Dafür ist man ja Haftpflichtversichert, damit einen das nicht ruiniert.

Und ja, mit Schlaglochsuchgeräten findet man tatsächlich mehr Schlaglöcher, als man möchte... wavey.gif


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janr
Beitrag 14.09.2014, 18:25
Beitrag #34


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Zitat (Explosiv @ 14.09.2014, 18:57) *
... Stauwasser könnte auf der Fahrbahn verbleiben, das ansonsten abgelaufen wäre, und einen Unfall begünstigen. ...
Grad jetzt staut sich bei uns das Wasser wieder, weil unzählige Kastanienblätter den Gulli abdichten und das Wasser, welches sich staut, führt zu keinen Unfall. wavey.gif

Ansonsten d'accord wavey.gif



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CvR
Beitrag 14.09.2014, 18:45
Beitrag #35


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Zitat (Heinz Wäscher @ 13.09.2014, 16:06) *
Bei mir kommt einmal in der Woche die Straßenreinigung durch die Straße gefahren, die sammelt solche losen Gegenstände ein und nimmt sie zur Entsorgung mit, ist das bei dir in der Verbandsgemeinde nicht so?

Vielerorts ist die Strassenreinigung per Satzung den Bewohnern/Eigentümern der angrenzenden Grundstücke übertragen...
Zitat (janr @ 14.09.2014, 15:04) *
Erst muß doch feststehen, daß er was hingelegt hat.

Je nach dem wer für die Beseitigung von Unrat zuständig ist: Genügt vielleicht auch das "nicht beseitigt haben", um haftbar zu sein? think.gif Und um ordnungs- und strafrechtlich eine Tat durch Unterlassen einer ggf. bestehenden satzungsmäßigen Pflicht zu begehen?

Wie sieht's in solch einem Fall eigentlich mit der Haftung der verkehrssicherungspflichtigen Behörde aus? Wenn die Nachbarin bezeugen könnte, dass das Brett da "schon seit Jahren herumlag": Könnte daraus womöglich ein haftungsrechtlicher Strick für die Gemeinde entstehen?


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Gerhard41
Beitrag 14.09.2014, 19:49
Beitrag #36


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Wenn ich mir die Bilder so ansehe.......
Der gute Carisma mit dem RalliArt-Fahrwerk........
Federn bis zum Anschlag runtergedreht, unzulässigerweise :-(
War da nicht mal was mit 52cm bis zur Unterkante Refektor?
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janr
Beitrag 14.09.2014, 20:09
Beitrag #37


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Zitat (Gerhard41 @ 14.09.2014, 20:49) *
... War da nicht mal was mit 52cm bis zur Unterkante Refektor?
Kann ich gar nicht glauben. unsure.gif


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dopero
Beitrag 14.09.2014, 20:45
Beitrag #38


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Er meint wohl die mindestens 500 mm von Fahrbahnoberfläche bis zum unteren Rand der Hauptscheinwerfer.
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Explosiv
Beitrag 15.09.2014, 05:43
Beitrag #39


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Zitat (janr @ 14.09.2014, 19:25) *
Grad jetzt staut sich bei uns das Wasser wieder, weil unzählige Kastanienblätter den Gulli abdichten und das Wasser, welches sich staut, führt zu keinen Unfall. wavey.gif


Hi
und Du kannst Dir keine Situation vorstellen, in der das Wasser z.B. eine Senke in der Fahrbahn auffüllt und so einen Unfall begünstigt?
Bei mir vorm Haus stand das Wasser bei Starkregen regelmäßig bis zur Straßenmitte auf der Fahrbah, wenn niemand die Schmutzfänger in den Gullies heraushob. Ortsfremde Autofahrer fuhren ohne Vorwarnung in die Wasserfläche. Wer erschreckt den Lenker verreißt, kann in den Gegenverkehr oder in die geparkten Autos fahren. Da möchte ich nicht hinterher als Verursacher einer Überschwemmung haftbar gemacht werden.


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janr
Beitrag 15.09.2014, 07:20
Beitrag #40


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Zitat (Explosiv @ 15.09.2014, 06:43) *
... Hi
und Du kannst Dir keine Situation vorstellen, in der das Wasser z.B. eine Senke in der Fahrbahn auffüllt und so einen Unfall begünstigt? ...
Seit unzähligen Jahren steht hier das Wasser und nix ist bis jetzt passiert.

Was natürlich nicht heißen soll, daß es daruch zu nicht Unfällen kommen kann, dann aber i.V.m. überhöhter Geschw.


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Mähgapixel
Beitrag 15.09.2014, 07:42
Beitrag #41


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Zitat (haidi @ 13.09.2014, 21:17) *
Die Bordsteinabsenkungen sind eh eine Frechheit, die Asphaltkeile tuns genau so und wenn man einmal knapp am Randstein fährt, passiert überhaupt nichts, wenn man über den Keil fährt, außer dass es das Auto rechts ein bisschen anhebt.
Aber den Gehsteig (und eventuell den Radweg) alle 20 - 30 m um 20-25 cm absenken und nach der Einfahrt wieder anheben, das mutet man Fußgängern und Radfahrern zu.


Klar ist es für Gehwegsbenutzer nicht so komfortabel, dieses hoch und runter, aber es ist bautechnisch mMn sinnvoller und optisch ansprechender als Asphaltkeile.

Alleine schon dass du bei jedem Asphaltkeil mind. einen Einlauf setzen musst damit das Wasser abfließt. Günstiger wirds dadurch nicht.
Dann ist es auch noch schlecht herzustellen, da kannst du dann nicht einfach so mal fix mit dem Fertiger durchfahren und gut ist.
Auch Fahrdynamisch finde ich es nicht angenehm, wenn es unerwartet auf einmal rechts 10 cm hoch geht.

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KJK
Beitrag 15.09.2014, 10:43
Beitrag #42


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In einem Nachbarort haben wir auch eine solche Berg- und Talbahn: Als Radfahrer kannst Du darauf seekrank werden !
Das ist einer der Radwege, die ich für unbenutzbar halte...

Dass ein Keil den Querschnitt verringert, durch den das Wasser fließen kann, ist klar. So ein Ding muss aber ja nicht zwingend vollflächig aufliegen: Wenn unten ein Hohlraum verbleibt, halte ich das für eine wesentlich bessere Lösung als so eine Buckelpiste!
Das wäre dann wohl allerdings eher kein Asphaltkeil, sondern z. B. ein Metallteil, das gerne mit dem Untergrund verbunden werden kann.


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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 15.09.2014, 11:21
Beitrag #43





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* Beitrag von der Moderation entfernt *

@münsterland-radler: Du fängst jetzt nicht schon wieder an, einen Thread zu entführen. Beim nächsten Mal fangen wir mal mit Verwarnung, Schreibsperre und solchen Dingen an.


Der Beitrag wurde von mir bearbeitet: 15.09.2014, 11:52
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Aqua-Cross
Beitrag 16.09.2014, 06:39
Beitrag #44


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Ich verstehe garnicht was hier diskutiert wird. Die Rinne gehört zur öffentlichen Straße und damit zur Verkehrsfläche. Da kann nicht jedermann einfach Bretter oder sonstigen Mist in den Weg räumen.

Ich werfe mal folgendes in den Raum:

Zitat
§ 315b
Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr

(1) Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er
(...)
2. Hindernisse bereitet oder
3. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,

und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(...)

(5) Wer in den Fällen des Absatzes 1 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.



Dort ist bewusst von "Straßen" und nicht von Fahrbahnen die Rede. Der Spaß könnte für den TE also auch ganz anders ausgehen, wenn das gewollt wäre.
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fritz440kombi
Beitrag 16.09.2014, 09:19
Beitrag #45


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Das dürfte nicht überall gleich ausgelegt werden ... habe einmal bei einem Gummirampenerzeuger nachgefragt und bekam auf die Frage, wie denn die Anbringung der Rampen mit der StVO vereinbar sei, und warum ein Hinweis dazu auf der Homepage dazu fehle, folgende Antwort:

...... leider koennen wir hierueber keine Auskunft geben, da es von Stadt zu Stadt, bzw.Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich ist. Evtl.sollten Sie vor Ort Ihre Gemeinde/Stadt direkt kontaktieren.....

..... "die angebliche tödliche Gefahr gem §315b eurer StVO" wird offenbar nicht überall gleich bewertet .... whistling.gif whistling.gif whistling.gif




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Aqua-Cross
Beitrag 16.09.2014, 11:09
Beitrag #46


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Mir ist die Bewertung anderer egal. Der TE hat ein Brett (=Hindernis) auf die Straße geschmissen und es ist zum Unfall gekommen. Das ist eine klare Faktenlage. Man könnte so wie @rapit noch um ein paar Prozente herumlamentieren. Ansonsten verstehe ich nicht, wie es da zwei Meinungen geben kann.
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fritz440kombi
Beitrag 16.09.2014, 12:18
Beitrag #47


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Bei der Anbringbarkeit von Rampen gibt es offenbar Unterschiede in der Genehmigungspraxis, diese Rampen werden in der Regel jedoch befetigt und liegen nicht frei rum ... habe nichts von dem Brettprovisorium geschrieben, das ich gelinde gesagt für eine sprochwörtlich "russicshe" Lösung halte.


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Aqua-Cross
Beitrag 16.09.2014, 12:39
Beitrag #48


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Um die "russische" Lösung ging es hier aber im Fred. Deswegen habe ich das wohl falsch verstanden. Sorry dafür. wavey.gif

Allerdings halte ich auch Deine befestigten Ausführungen im besten Fall für eine Notlösung. Ich würde sowas grundsätzlich nicht genehmigen.
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Explosiv
Beitrag 16.09.2014, 15:32
Beitrag #49


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Hi
in der Satzung unserer Gemeinde ist sowas afair ausdrücklich verboten worden. Das schafft Klarheit.


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Odenwälder
Beitrag 19.09.2014, 00:37
Beitrag #50


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Zitat (Mähgapixel @ 15.09.2014, 08:42) *
Zitat (haidi @ 13.09.2014, 21:17) *
Die Bordsteinabsenkungen sind eh eine Frechheit, die Asphaltkeile tuns genau so und wenn man einmal knapp am Randstein fährt, passiert überhaupt nichts, wenn man über den Keil fährt, außer dass es das Auto rechts ein bisschen anhebt.
Aber den Gehsteig (und eventuell den Radweg) alle 20 - 30 m um 20-25 cm absenken und nach der Einfahrt wieder anheben, das mutet man Fußgängern und Radfahrern zu.


Klar ist es für Gehwegsbenutzer nicht so komfortabel, dieses hoch und runter, aber es ist bautechnisch mMn sinnvoller und optisch ansprechender als Asphaltkeile.

Alleine schon dass du bei jedem Asphaltkeil mind. einen Einlauf setzen musst damit das Wasser abfließt. Günstiger wirds dadurch nicht.
Dann ist es auch noch schlecht herzustellen, da kannst du dann nicht einfach so mal fix mit dem Fertiger durchfahren und gut ist.
Auch Fahrdynamisch finde ich es nicht angenehm, wenn es unerwartet auf einmal rechts 10 cm hoch geht.


Bei einem Rad- oder Gehweg nach Norm gibt es noch einen Sicherheitstrennstreifen. Dieser hat eine Breite von 30-75 cm und genau in diesem Bereich sollte die Absenkung erfolgen. Alles andere ist meiner Meiung für Randwegbenutzer kaum zumutbar.


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Theoretisch gibt es keinen Unterschied zwischen Theorie und Praxis, praktisch schon.
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