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Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 13.09.2014 Mitglieds-Nr.: 73863 ![]() |
Probiere den Text jetzt nicht allzu lang zu machen, kurz und knapp mein Problemchen. Habe bei mir in die Entwässerungsrinne ein Holzbrett gelegt, da ich mit dem Auto beim fahren vom Parkplatz und dem damit verbundenen einfedern der Stoßdämpfer immer aufgesetzt habe. Das ging auch ca. 1,5 Jahre alles gut. Vor 6 Wochen ist allerdings wohl laut Polizei jemand durch die Entwässerungsrinne gefahren, dabei ist das Brett zu schaden gekommen und dem nachfolgenden Auto gegen die Stoßstange geflogen. Einmal meldet sich nun die Polizei mit einer Ordnungswidrigkeit "Sie brachten einen Gegenstand auf die Straße, wodurch der Verkehr gefährdet wurde. Es kam zum Unfall.", ebenso hat die geschädigte wohl alles einem Anwalt gegeben. Davon habe ich noch keine Post bekommen (Schaden?). Hab ich nun die volle Schuld, Teilschuld oder gar keine Schuld?! Alleine durch das hinlegen des Brettes ist der Unfall ja nicht entstanden, sondern durch das Einwirken/Drüberfahren des ersten Autos. Darf er überhaupt die Rinne befahren, es ist ja nicht die asphaltierte Fahrbahn?! Wie kann es generell dazu kommen, dass er durch die Rinne mit seinem Auto über einen bewegungslosen Körper fährt!? BTM, Alkohol, Handy,...?! Wie wäre die Rechtslage, wenn nachts irgendwelche "Spitzbuben" zum Beispiel eine Blumenvase von meinem Grundstück dort abgestellt/hingeworfen hätten und so der Schaden entstanden wäre!? Ich habe bisher keinen Anwalt hinzugezogen, mich auch noch nicht polizeilich geäußert (14 Tage Frist). Jedoch sehe ich mich unschuldig: - Der Gegenstand nicht auf der für den Fahrverkehr geeigneten Fahrbahn, sondern in der Rinne gelegen hat - Das Auto die aktive Bewegung gegen das passive Brett gemacht hat - Es auch Auffahrrampen zu kaufen gibt, die in den Rinnen positioniert werden - Es gang und gebe ist Auffahrhilfen dort zu positionieren, könnte unzählige (teils Metallrohre) alleine aus meinem Städtchen benennen - Es hier auch Leitplanken gibt, deren Bodenbefestigung IN der Entwässerungsrinne liegt (ein Befahren der Rinne somit unmöglich) Oder liege ich da völlig falsch!? Gruß Der Hesse Bilder: ![]() ![]() ![]() |
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Beitrag
#2
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3083 Beigetreten: 16.07.2006 Mitglieds-Nr.: 21252 ![]() |
Die Rinne gehört zur Fahrbahn.
Ich sehe 100% Schuld bei dir, schließlich muss kein Verkehrsteilnehmer mit so etwas rechnen. Außerdem könnte man bei deiner Einlassung, es habe ja 1,5 Jahre funktioniert, auch von Vorsatz ausgehen. Dann würde es etwas teurer und unangenehmer. An deiner Stelle würde ich auch möglichst wenig Wind um die Sache machen, ansonsten könnte man auf die Idee kommen ein PKW, der nicht ohne Aufsetzen über einen abgesenkten Randstein fahren kann, ist nicht für den Betrieb auf öffentlichen Straßen geeignet und muss deswegen überprüft werden. |
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Beitrag
#3
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 501 Beigetreten: 01.09.2010 Wohnort: Oberbayern Mitglieds-Nr.: 55497 ![]() |
- Es auch Auffahrrampen zu kaufen gibt, die in den Rinnen positioniert werden In meinem Heimatort war das vor ein paar Jahren auch üblich (Auffahrhilfen aus Metallplatte + Rohr oder sogar asphaltiert). Dann wurde die Stadt aktiv und hat die Räumung angeordnet. Die einzig akzeptierte Alternative laut Stadtverwaltung war den Fußweg auf eigene Kosten abzusenken.- Es gang und gebe ist Auffahrhilfen dort zu positionieren, könnte unzählige (teils Metallrohre) alleine aus meinem Städtchen benennen Die Begründung war u.a. übrigens auch die daraus resultierende Unfallgefahr. Du kannst noch von Glück reden wenn es nur ein Auto und damit nur Sachschaden war. Hätte sich über dein Brett ein Radfahrer lang gemacht, wäre das keine Ordnungswidrigkeit mehr. ![]() Wobei aus rechtlicher Sicht erstmal fraglich ist, wie die auf dich als Beschuldigten kommen? Keine Aussage machen ist da definitiv nicht die schlechteste Idee ![]() Die Bordsteinkante sieht aber so aus, als sollte man mit einem handelsüblichen PKW da problemlos drüberkommen. -------------------- |
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Beitrag
#4
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19627 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 ![]() |
Hallo, willkommen im Forum.
![]() Woher weiß die Polizei denn, dass Du das Brett dorthin gelegt hast? Darf er überhaupt die Rinne befahren, es ist ja nicht die asphaltierte Fahrbahn?! Die Rinne ist m.E. der Fahrbahn zuzurechnen. Wie kann es generell dazu kommen, dass er durch die Rinne mit seinem Auto über einen bewegungslosen Körper fährt!? BTM, Alkohol, Handy,...?! Das sind Mutmaßungen, die sich jedenfalls nicht belegen lassen. Daher ist es müßig, darüber zu spekulieren. Wie wäre die Rechtslage, wenn nachts irgendwelche "Spitzbuben" zum Beispiel eine Blumenvase von meinem Grundstück dort abgestellt/hingeworfen hätten und so der Schaden entstanden wäre!? Wenn es sich beweisen lässt, würden die Spitzbuben haften. Ich habe bisher keinen Anwalt hinzugezogen, mich auch noch nicht polizeilich geäußert (14 Tage Frist). Jedoch sehe ich mich unschuldig: - Der Gegenstand nicht auf der für den Fahrverkehr geeigneten Fahrbahn, sondern in der Rinne gelegen hat Abgesehen, dass ich die Rinne für Bestandteil der Fahrbahn halte, darfst Du auf der gesamten Straße keine Gegenstände ablegen, die andere schädigen können. - Das Auto die aktive Bewegung gegen das passive Brett gemacht hat Das ist m.E. unerheblich; die schädigende Handlung ist hier das Verbringen des Brettes auf die Straße. Dass ein Auto darüber gefahren ist, ist die Realisierung der daraus resultierenden Gefahr. - Es auch Auffahrrampen zu kaufen gibt, die in den Rinnen positioniert werden Abgesehen davon, dass die dann natürlich auch so beschaffen sein müssen, dass der öffentliche Verkehr nicht gefährdet wird, dürfte man auch diese Rampen im öffentlichen Straßenland nicht anbringen (genauer: nicht ohne Genehmigung der Straßenverkehrsbehörde). Um es zusammenfassend auszudrücken: Das "Auslegen" des Brettes war sicherlich eine rechtswidrige und fahrlässige Handlung. Meines Erachtens hat sich genau die daraus resultierende Gefahr realisiert. Die Frage ist, ob Du zumindest dem Autofahrer ein "Mitverschulden" anlasten kannst. Dafür wärst Du beweispflichtig, und aus der Ferne sehe ich kein Mitverschulden. ![]() Es handelt sich aber um einen interessanten Fall, halte uns auf dem Laufenden! MfG Durban ![]() Edit: Anders als @dopero sehe ich aber keinen Vorsatz, denn dieser müsste sich auch auf den Schaden beziehen, nicht nur auf das Auslegen des Brettes. (Für den Schadensersatz ist es aber auch egal, ob es sich um Vorsatz oder Fahrlässigkeit handelt.) -------------------- Proxima Estación: Esperanza.
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Beitrag
#5
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 13.09.2014 Mitglieds-Nr.: 73863 ![]() |
Die Rinne gehört zur Fahrbahn. Ich sehe 100% Schuld bei dir, schließlich muss kein Verkehrsteilnehmer mit so etwas rechnen. Außerdem könnte man bei deiner Einlassung, es habe ja 1,5 Jahre funktioniert, auch von Vorsatz ausgehen. Dann würde es etwas teurer und unangenehmer. An deiner Stelle würde ich auch möglichst wenig Wind um die Sache machen, ansonsten könnte man auf die Idee kommen ein PKW, der nicht ohne Aufsetzen über einen abgesenkten Randstein fahren kann, ist nicht für den Betrieb auf öffentlichen Straßen geeignet und muss deswegen überprüft werden. Ich hatte hier gelesen: http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=24950 "Die Rinne liegt in der Fahrbahn, ist daher Fahrbahnbestandteil (sagen die Planer), sie ist aber nicht für den Fahrverkehr bestimmt (sagen die Verkehrsrechtler)." Wobei aus rechtlicher Sicht erstmal fraglich ist, wie die auf dich als Beschuldigten kommen? Keine Aussage machen ist da definitiv nicht die schlechteste Idee ![]() Am Unfalltag hat die Polizei bei der Nachbarin geklingelt, da sie eine Unfallmeldung hatten, aber das Corpus Delicti nicht zuordnen konnten. Sie hat dann alles preisgegeben. Gestern war die Polizei auch nochmal bei mir, mich persönlich über den Vorgang aufklären und mich auf den Brief zur Ordnungswidrigkeit (der heute kam) vorbereiten. Um es zusammenfassend auszudrücken: Das "Auslegen" des Brettes war sicherlich eine rechtswidrige und fahrlässige Handlung. Meines Erachtens hat sich genau die daraus resultierende Gefahr realisiert. Die Frage ist, ob Du zumindest dem Autofahrer ein "Mitverschulden" anlasten kannst. Dafür wärst Du beweispflichtig, und aus der Ferne sehe ich kein Mitverschulden. ![]() Es handelt sich aber um einen interessanten Fall, halte uns auf dem Laufenden! Edit: Anders als @dopero sehe ich aber keinen Vorsatz, denn dieser müsste sich auch auf den Schaden beziehen, nicht nur auf das Auslegen des Brettes. (Für den Schadensersatz ist es aber auch egal, ob es sich um Vorsatz oder Fahrlässigkeit handelt.) Interessanter Fall? Ich krieg gerade die Krise! ![]() Das Brett, wie ich es hingelegt hatte, hat ja so keinen Schaden verursacht. Es musste ja erst jemand drüber fahren, damit es aktiv wird. Beschäftige ich damit aber Gerichte, beauftrage einen Anwalt und verliere am Ende, so habe ich wohl enorme Kosten. Das muss auch nicht sein. |
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Beitrag
#6
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19627 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 ![]() |
"Die Rinne liegt in der Fahrbahn, ist daher Fahrbahnbestandteil (sagen die Planer), sie ist aber nicht für den Fahrverkehr bestimmt (sagen die Verkehrsrechtler)." Das kann man abschließend natürlich nicht sagen; es kommt auf die Einzelfallbetrachtung an. Letztverbindlich wäre im Extremfall allein, wie ein Gericht die Sache beurteilt (wenn es so weit kommen würde). Ich neige dazu, dass die Rinne auf Deinen Bildern unselbstständiger Teil der Fahrbahn ist. Ich wüsste jedenfalls nicht, was sie sonst sein sollte. ![]() Interessanter Fall? Ich krieg gerade die Krise! ![]() Sorry, das sollte nicht hämisch klingen. ![]() Das Brett, wie ich es hingelegt hatte, hat ja so keinen Schaden verursacht. Es musste ja erst jemand drüber fahren, damit es aktiv wird. Ja, aber darauf kommt es nicht an. Es kommt darauf an, ob man rechtswidrig eine Gefahr schafft, die sich dann realisiert. Extremfall: Wenn Du das Brett auf die Überholspur einer Autobahn gelegt hättest, wäre es auch nicht das "aktive Brett", das ggf. einen Schaden verursacht, sondern das darüberfahrende Auto. Im Prinzip ist es hier ähnlich: Es wurde ein Gegenstand auf der öffentlichen Straße abgelegt - das darf man nicht. Und genau die Gefahr, vor der dieses Verbot schützen soll, hat sich realisiert. Das Verbot, gefährliche Gegenstände abzulegen, umfasst nicht nur die Fahrbahn, sondern den gesamten Bereich der Straße. Selbst dann also, wenn man zu dem Schluss kommt, dass der Autofahrer die Rinne nicht befahren durfte, wäre das nur im Rahmen eines Mitverschuldens zu berücksichtigen. Beschäftige ich damit aber Gerichte, beauftrage einen Anwalt und verliere am Ende, so habe ich wohl enorme Kosten. Das muss auch nicht sein. Wie hoch ist denn der Schaden? Weißt Du das schon? -------------------- Proxima Estación: Esperanza.
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#7
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 552 Beigetreten: 01.03.2014 Wohnort: Rehlingen/Saar Mitglieds-Nr.: 71723 ![]() |
Das Brett, wie ich es hingelegt hatte, hat ja so keinen Schaden verursacht. Es musste ja erst jemand drüber fahren, damit es aktiv wird. Dazu ziehe ich mal einen Vergleich zu Baustellen. Eine Leitbake landet auch nicht einfach so im Gegenverkehr, bzw. verliert nicht einfach ihre Leuchte, die dann rumfliegt. Dort muss auch ein KFZ dagegen fahren. Falls dann ein Schaden entsteht, ist der Verantwortliche der Baustelle dran. Er kann u.U. verhindern in dem er Bakensysteme mit geprüfter passiver Sicherheit aufstellt. Ersetze in dem Beispiel Leitbakensystem durch dein Brett und Verantwortlicher der Baustelle durch dich. Einziger Unterschied ist das es meines Wissens nach keine Bretter nach TL-Rinnebretter gibt. Falls du unbedingt eine Anrampung brauchst klär das mal mit deiner Behörde. Vielleicht wäre eine Rampe aus Alu mit abgeflachten Kanten eine Lösung. Gegebenenfalls in der Rinne verankert. -------------------- Wichtige Mitteilung an Allergiker: Meine Beiträge können unter Umständen Spuren von Sarkasmus und Ironie enthalten und produktionsbedingt einen zynischen Beigeschmack haben. Im Interesse ihrer eigenen Gesundheit bitte ich Sie dies zu beachten.
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Beitrag
#8
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 13.09.2014 Mitglieds-Nr.: 73863 ![]() |
Wie hoch ist denn der Schaden? Weißt Du das schon? Leider nein, lediglich die "Betroffenen-Anhörung" der Polizei ist bisher eingetroffen. Ich überlege bei der Geschädigten mal zu klingeln, mir wurden die Daten gestern mitgeteilt. Falls du unbedingt eine Anrampung brauchst klär das mal mit deiner Behörde. Vielleicht wäre eine Rampe aus Alu mit abgeflachten Kanten eine Lösung. Gegebenenfalls in der Rinne verankert. Hatte wegen einer Absenkung schon mal bei der Verbandsgemeinde angerufen, jedoch zieht das einen riesigen Rattenschwanz nach sich. Die Rampen die man kaufen kann waren eine Alternative, jedoch habe ich Bedenken bzgl. Diebstahl. Deshalb kam mir die 2,49 Euro Brettmethode gelegen. Nur jetzt wird es wohl kostspieliger... Achja, der Polizist gestern hat auch gesagt, man könnte das mit dem Brett zum runter fahren benutzen, müsste es aber danach aus der Rinne wieder entfernen. Handhabe das nun so, ändert aber nix an dem Unfall... |
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#9
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19627 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 ![]() |
Leider nein, lediglich die "Betroffenen-Anhörung" der Polizei ist bisher eingetroffen. Das betrifft übrigens "nur" das Ordnungswidrigkeitenverfahren, also die Frage, ob Du für das Auslegen des Brettes ein Bußgeld bekommst. Darin wirst Du nicht "verurteilt" oder so, den Schaden zu zahlen. Darüber entscheidet keiner "von Amts wegen". Vielmehr muss der Geschädigte bei Dir den Schaden geltend machen. Wenn Du Dich weigerst, ist es Sache des Geschädigten, wie er weitermacht: Er kann Dich mehrfach mahnen und notfalls klagen. Wenn das Gericht Dich aber zur Zahlung verurteilt und sich damit rückblickend herausstellt, dass Du die Zahlung zu Unrecht verweigert hast, kann er natürlich auch alle Rechtsverfolgungskosten (Anwalt usw.) bei Dir geltend machen. Ich überlege bei der Geschädigten mal zu klingeln, mir wurden die Daten gestern mitgeteilt. Hatte wegen einer Absenkung schon mal bei der Verbandsgemeinde angerufen, jedoch zieht das einen riesigen Rattenschwanz nach sich. Klar, weil man eben nicht einfach im öffentlichen Straßenland manipulieren kann. ![]() Natürlich ist Deine Situation blöd, aber denk Dich mal in die umgekehrte Position: Du fährst eine Straße entlang, vielleicht etwas rechtsbündig, und dann kommt es auf Grund eines losen Brettes zu einem Schaden. Würdest Du da denken: "Mist, aber da bin ich selber Schuld?" Ob Du bei der Geschädigten klingeln möchtest, solltest Du Dir überlegen. Wenn Du von vorneherein den Schaden zahlen möchtest, ist das natürlich eine ehrenwerte Maßnahme. Aber wenn nicht, würde das ja vermutlich nur Streit erzeugen. ![]() -------------------- Proxima Estación: Esperanza.
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#10
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2838 Beigetreten: 03.09.2008 Wohnort: Nordhessen Mitglieds-Nr.: 44088 ![]() |
Mir kommt das Ganze jetzt nicht so vor, als ob der TE hier seine Privat-Haftpflicht-Versicherung in Anspruch nehmen könnte, korrigiert mich, wenn ich da falsch liege.
Ist es in Anbetracht dessen nicht vorteilhaft, wenn der Geschädigte erst gar keinen Anwalt einschalten muß? ![]() |
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#11
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19627 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 ![]() |
Wenn der TE eine Privathaftpflichtversicherung hat, denke ich auch, dass das ein Haftpflichtfall ist.
-------------------- Proxima Estación: Esperanza.
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#12
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 ![]() |
"Die Rinne liegt in der Fahrbahn, ist daher Fahrbahnbestandteil (sagen die Planer), sie ist aber nicht für den Fahrverkehr bestimmt (sagen die Verkehrsrechtler)." Die Frage ist durchaus interessant und nicht so eindeutig, wie oben mancher meinte. Betrachtet man sich beispielsweise Blockmarkierungen an Einmündungen, liegt deren Rand oft so, als ob die vorherige Rinne gerade nicht zur Fahrbahn gehört. Ferner kann kein Auto heutzutage in der Rinne mit dem Reifen fahren, ohne mit dem Spiegel unerlaubt im Luftraum des Gehweges zu fahren, das wäre verbotenes Befahren des Gehweges. Wenn der TE eine Privathaftpflichtversicherung hat, denke ich auch, dass das ein Haftpflichtfall ist. Auch nicht so eindeutig. Eigentlich ein Fall für die Benzinklausel. Denn das Brett wurde dort hin gelegt, um mit dem Auto einparken zu können. Das ist vergleichbar mit vergessenen Bremskeilen eines Anhängers und gehört dann zur Kfz-Haftpflicht. -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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#13
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19627 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 ![]() |
Wie gesagt, unzweifelhaft und 100% eindeutig ist das nicht - m.E. liegt es aber ziemlich nahe. Und selbst, wenn nicht, wäre das m.E. nur im Rahmen eines Mitverschuldens zu berücksichtien. Oder würdest Du das anders bewerten?
-------------------- Proxima Estación: Esperanza.
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#14
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 13.09.2014 Mitglieds-Nr.: 73863 ![]() |
Privathaftpflicht und natürlich KFZ-Haftpflicht sind vorhanden.
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#15
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2706 Beigetreten: 30.12.2012 Mitglieds-Nr.: 66775 ![]() |
Ferner kann kein Auto heutzutage in der Rinne mit dem Reifen fahren, ohne mit dem Spiegel unerlaubt im Luftraum des Gehweges zu fahren, das wäre verbotenes Befahren des Gehweges. Sag einfach, wir fahr'n 'nen Golf. -------------------- "Also . . . ich find’s fies, dass Sie so auf Herrn Schorch herumhacken." (Uwe Wöllner, Quelle; Foto: Julia Zimmermann)
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#16
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 ![]() |
igitt. Ist der hässlich verunstaltet.
![]() -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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#17
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 ![]() |
Wobei aus rechtlicher Sicht erstmal fraglich ist, wie die auf dich als Beschuldigten kommen? Keine Aussage machen ist da definitiv nicht die schlechteste Idee ![]() Am Unfalltag hat die Polizei bei der Nachbarin geklingelt, da sie eine Unfallmeldung hatten, aber das Corpus Delicti nicht zuordnen konnten. Sie hat dann alles preisgegeben. Gestern war die Polizei auch nochmal bei mir, mich persönlich über den Vorgang aufklären und mich auf den Brief zur Ordnungswidrigkeit (der heute kam) vorbereiten. Und die Dame kann sich genau an den Tag und die Uhrzeit erinnern, an dem DU das Brett dort platziert hast? Die Dame hat lediglich behauptet, dass du das gewesen wärst - hat sie dich denn dabei beobachtet bzw. war sie zugegen? Natürlich hast du das Brett da hingelegt, aber wer weiß das denn genau und kann sich an den Tag und die Uhrzeit erinnern? Bei mir kommt einmal in der Woche die Straßenreinigung durch die Straße gefahren, die sammelt solche losen Gegenstände ein und nimmt sie zur Entsorgung mit, ist das bei dir in der Verbandsgemeinde nicht so? igitt. Ist der hässlich verunstaltet. Besser? ![]() ![]() -------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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#18
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 ![]() |
Jedenfalls besser geeignet, ohne Hilfsmittel einen Bordstein hochzukraxeln
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#19
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alias VW Fahrer ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 20 Beigetreten: 13.09.2014 Mitglieds-Nr.: 73860 ![]() |
Wieso werde ich in Beitrag 6 zitiert, obwohl ich gar nichts geschrieben habe
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#20
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5566 Beigetreten: 13.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34126 ![]() |
Ich frage mich zwar wie man auf die Idee kommt da ein Brett hinzulegen, als Nachbar hätte ich dir da vermutlich schonmal was erzählt, denn wenn man Gegenverkehr ausweicht kommt man eben schonmal in den Rinnstein. Oder man fährt schräg auf einen der Parkplätze oder oder oder. (Ich will ja nicht Mr. Murphy spielen) aber du hast hier wissentlich andere gefährdet nur weil du ein ungeeignetes Auto fährst. Konsequenterweise würde ich sagen: Darfste da halt nicht parken.
Mal abgesehen davon: Ist der silberne deiner? Oder was für einen Hobel fährst du dass der bei dem Minibordstein schon aufsitzt? Ich kenn tiefergelegte Autos mit denen komm ich über normale Bordsteine drüber die ca. 3mal so hoch sind. Um dir aber einen Rat zu geben: Nur weil die Nachbarin behauptet du hättest da ein Brett hingelegt war das noch lange nicht so. Auch dass dein Auto immer dahinter steht ist allenfalls ein Indiz aber vielleicht fandest du das auch nur gut was jemand für dich getan hat und hast es eben benutzt. Ist das ein für dich reservierter PLatz oder verschiebst du das Brett immer wenn du kommst? Sonst würde ich nämlich aufpassen, da jemanden abzustellen der dich beobachtet ob du an dem Brett rummachst (so es noch da ist) ist wohl die einfachste Übung. (So wenig ich es gut finde) Ich würde einfach leugnen, dass ich das Brett da hingelegt habe. Sollen sies dir doch mal beweisen ![]() -------------------- |
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#21
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 ![]() |
Sollen sies dir doch mal beweisen Fingerabdrücke nehmen??? ![]() ![]() ![]() Anmerkung: man könnte so ein Brett aber fairerwaie auch nach jedem Benutzen wieder wegräumen - schließlich wird es ja nur für wenige Sekunden jeweils benötigt ![]() -------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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#22
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4714 Beigetreten: 15.04.2006 Mitglieds-Nr.: 18463 ![]() |
Habe bei mir in die Entwässerungsrinne ein Holzbrett gelegt, da ich mit dem Auto beim fahren vom Parkplatz und dem damit verbundenen einfedern der Stoßdämpfer immer aufgesetzt habe. Bei so wenig Überstand sitzt dein Auto schon auf? Zum Unfall: Könnte mir vorstellen, daß das Brett zuerst einmal von irgend einem Fahrzeug aus seiner ursprünglichen Lage aus der Rinne in Richtung Fahrbahn gebracht wurde und erst dann unter die Räder kam ... Habe hier eine HP eines Gummirampenherstellers, erstaunlicherweise gibt es da keinerlei Hinweis auf Vorschriften über Anbringung auf öffentlichen Straßen ... wird als "Alternative zur Bordsteinabsenkung" angepriesen ... ![]() -------------------- Meine Webseite
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 ![]() |
Bei so wenig Überstand sitzt dein Auto schon auf? Es gibt da in Deutschland keine gesetzliche Regelung zu, nur eine Empfehlung: PDF Zitat Als Richtwert für eine ausreichende Bodenfreiheit unter starren Teilen der Bodengruppe gelten 80 mm, gemessen bei zulässiger Achslast. Elastische Teile dürfen tiefer angebracht sein, wenn sie sich nach einem Bodenkontakt wieder in ihrer ursprünglichen Anbaulage befinden. Eine Unterschreitung des Wertes von 80 mm ist nur dann zulässig, wenn das Fahrzeug auch im serienmäßigen Zustand bei zulässiger Achslast eine geringere Bodenfreiheit aufweist. Der so ermittelte Wert des Serienfahrzeugs gilt dann als Grenzwert. VdTÜV- Merkblatt 751
-------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 ![]() |
Die Rinne gehört zur Fahrbahn. ... "Die Rinne liegt in der Fahrbahn, ist daher Fahrbahnbestandteil (sagen die Planer), sie ist aber nicht für den Fahrverkehr bestimmt (sagen die Verkehrsrechtler)." Die Frage ist durchaus interessant und nicht so eindeutig, wie oben mancher meinte. ... §32 StVO. -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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#25
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3383 Beigetreten: 11.12.2010 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 56730 ![]() |
Anmerkung: man könnte so ein Brett aber fairerwaie auch nach jedem Benutzen wieder wegräumen - schließlich wird es ja nur für wenige Sekunden jeweils benötigt ![]() Macht er doch nun... Achja, der Polizist gestern hat auch gesagt, man könnte das mit dem Brett zum runter fahren benutzen, müsste es aber danach aus der Rinne wieder entfernen. Handhabe das nun so, ändert aber nix an dem Unfall... ![]() -------------------- Radweg oder nicht, das ist eine "sehr individuelle Frage", die man mit Vorschriften nicht lösen wird, sondern mit Angeboten. "Es wird nicht einfacher, du wirst nur schneller." – Greg LeMondUnd dafür MUSS der MIV in Zukunft einfach mehr zurückstecken. - eradhafen.de ![]() |
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#26
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5124 Beigetreten: 25.08.2008 Wohnort: Wien/Österreich Mitglieds-Nr.: 43905 ![]() |
Habe hier eine HP eines Gummirampenherstellers, erstaunlicherweise gibt es da keinerlei Hinweis auf Vorschriften über Anbringung auf öffentlichen Straßen ... wird als "Alternative zur Bordsteinabsenkung" angepriesen ... ![]() Die Bordsteinabsenkungen sind eh eine Frechheit, die Asphaltkeile tuns genau so und wenn man einmal knapp am Randstein fährt, passiert überhaupt nichts, wenn man über den Keil fährt, außer dass es das Auto rechts ein bisschen anhebt. Aber den Gehsteig (und eventuell den Radweg) alle 20 - 30 m um 20-25 cm absenken und nach der Einfahrt wieder anheben, das mutet man Fußgängern und Radfahrern zu. |
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Beitrag
#27
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1356 Beigetreten: 20.11.2012 Mitglieds-Nr.: 66368 ![]() |
Hallo,
Zitat Sollen sies dir doch mal beweisen Die Gegenseite - bzw. der Richter - könnte den TE auch einfach fragen (gleich verbunden mit dem Hinweis, dass eine falsche Aussage Betrug wäre).Stefan |
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Beitrag
#28
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5566 Beigetreten: 13.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34126 ![]() |
Sollen sies dir doch mal beweisen Fingerabdrücke nehmen??? ![]() ![]() ![]() Anmerkung: man könnte so ein Brett aber fairerwaie auch nach jedem Benutzen wieder wegräumen - schließlich wird es ja nur für wenige Sekunden jeweils benötigt ![]() Was nur beweist, dass du das Brett mal in der Hand hattest. Vielleicht sogar um es aus dem Weg zu räumen? ![]() Deswegen meinte ich ja in nächster Zeit Finger weg davon, nicht dass sich da zwei Zivilpolizisten in ihrer Schichtpause rein zufällig einen guten PLatz gesucht haben ![]() @reckoner Ihn was fragen? Ob er das Brett dort hingelegt hat? Wenn der TE schlau ist hält er einfach den Mund, ist zwar eindeutig aber nicht gegen ihn zu verwenden. Er muss sich schließlich nicht selbst belasten, die Frage kann man sich folglich gleich sparen. -------------------- |
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#29
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1486 Beigetreten: 18.12.2004 Wohnort: Oberbayern Mitglieds-Nr.: 7324 ![]() |
Mal eine Frage, wie wird hier eigentlich unterschieden ob das nun eine Owi ist oder eine Straftat?
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#30
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1356 Beigetreten: 20.11.2012 Mitglieds-Nr.: 66368 ![]() |
Hallo,
Zitat Er muss sich schließlich nicht selbst belasten, die Frage kann man sich folglich gleich sparen. Im Strafrecht korrekt, im Zivilrecht aber nicht (und darum ging es mir - strafrechtlich ist die Sache imho sowieso unbedeutend).Außerdem: Offenbar scheint es ein ausgiebiges Gespräch mit der Polizei gegeben zu haben (siehe #8), da hat er sich vermutlich schon selbst als Hinleger überführt. Stefan |
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#31
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 ![]() |
Erst muß doch feststehen, daß er was hingelegt hat. Ein "Versprecher" bei der Polizei ist erst ein Beweis.
Es geht ja erst mal um eine OWi (123 BKatV Gegenstand auf eine Straße gebracht oder dort liegen gelassen, obwohl dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden konnte 60 € 1 Pkt.) Zumindest las ich den Vorwurf so. Ist er der OWI nicht überführt, kann man Zivilrechtlich ja schwer was vorwerfen. ![]() -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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#32
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7877 Beigetreten: 30.01.2014 Wohnort: Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 71378 ![]() |
Die Frage ist durchaus interessant und nicht so eindeutig, wie oben mancher meinte. Kommt immer drauf an, für wen die Markierung gedacht ist.Betrachtet man sich beispielsweise Blockmarkierungen an Einmündungen, liegt deren Rand oft so, als ob die vorherige Rinne gerade nicht zur Fahrbahn gehört. Für "richtige" Fahrzeuge wird man sicher stets drauf achten, dass diese nicht in die pöhze Rinne geraten, in anderen Fällen ... ![]() ... misst man wohl lieber vom Bordstein wech ... (Ohne dort jetzt nachgemessen zu haben ...) |
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#33
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10597 Beigetreten: 23.10.2013 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 70368 ![]() |
Hi
die Rinne dient doch erstmal dem Wasserablauf. Legt man dort etwas hinein, was den Ablaufquerschnitt verringert, besteht allein dadurch schon eine Gefährdung. Stauwasser könnte auf der Fahrbahn verbleiben, das ansonsten abgelaufen wäre, und einen Unfall begünstigen. Ein Holzbrett kann bei genügend Regenmenge schlicht und ergreifend wegschwimmen und irgendwo hinkommen, wo es richtig stört oder richtig gefährlich ist. Ein Zweiradfahrer, der einem anderen Fahrzeug ausweichen muss, könnte auf Brettern oder Rampen in der Rinne zu Fall kommen. Die vorstellbaren Gefahren sind vielfältig, und daher ist solches Deponieren von nicht zugelassenen Auffahrhilfen verboten. Das Verbot ist nicht aus der Luft gegriffen, sondern resultiert aus realen Unfällen. Am besten geht der TE hin und bezahlt seinen angerichteten Schaden. Meldung an die Versicherung und gut ist. Alles andere ist schlechtem Geld gutes Geld hinerherwerfen und sich um seine Verantwortung drücken. Wer Mist baut, muss auch dafür gerade stehen. Dafür ist man ja Haftpflichtversichert, damit einen das nicht ruiniert. Und ja, mit Schlaglochsuchgeräten findet man tatsächlich mehr Schlaglöcher, als man möchte... ![]() -------------------- |
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#34
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 ![]() |
... Stauwasser könnte auf der Fahrbahn verbleiben, das ansonsten abgelaufen wäre, und einen Unfall begünstigen. ... Grad jetzt staut sich bei uns das Wasser wieder, weil unzählige Kastanienblätter den Gulli abdichten und das Wasser, welches sich staut, führt zu keinen Unfall. ![]() Ansonsten d'accord ![]() -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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#35
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7619 Beigetreten: 27.01.2005 Mitglieds-Nr.: 8053 ![]() |
Bei mir kommt einmal in der Woche die Straßenreinigung durch die Straße gefahren, die sammelt solche losen Gegenstände ein und nimmt sie zur Entsorgung mit, ist das bei dir in der Verbandsgemeinde nicht so? Vielerorts ist die Strassenreinigung per Satzung den Bewohnern/Eigentümern der angrenzenden Grundstücke übertragen... Erst muß doch feststehen, daß er was hingelegt hat. Je nach dem wer für die Beseitigung von Unrat zuständig ist: Genügt vielleicht auch das "nicht beseitigt haben", um haftbar zu sein? ![]() Wie sieht's in solch einem Fall eigentlich mit der Haftung der verkehrssicherungspflichtigen Behörde aus? Wenn die Nachbarin bezeugen könnte, dass das Brett da "schon seit Jahren herumlag": Könnte daraus womöglich ein haftungsrechtlicher Strick für die Gemeinde entstehen? -------------------- "Man sollte schon deshalb kein langes Gesicht machen, weil man dann mehr zu rasieren hat."
Fernand Joseph Désiré Contandin (1903-1971), französischer Schauspieler und Sänger |
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#36
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 245 Beigetreten: 11.07.2009 Wohnort: 86316 Mitglieds-Nr.: 49426 ![]() |
Wenn ich mir die Bilder so ansehe.......
Der gute Carisma mit dem RalliArt-Fahrwerk........ Federn bis zum Anschlag runtergedreht, unzulässigerweise :-( War da nicht mal was mit 52cm bis zur Unterkante Refektor? |
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#37
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 ![]() |
... War da nicht mal was mit 52cm bis zur Unterkante Refektor? Kann ich gar nicht glauben. ![]() -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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#38
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3083 Beigetreten: 16.07.2006 Mitglieds-Nr.: 21252 ![]() |
Er meint wohl die mindestens 500 mm von Fahrbahnoberfläche bis zum unteren Rand der Hauptscheinwerfer.
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10597 Beigetreten: 23.10.2013 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 70368 ![]() |
Grad jetzt staut sich bei uns das Wasser wieder, weil unzählige Kastanienblätter den Gulli abdichten und das Wasser, welches sich staut, führt zu keinen Unfall. ![]() Hi und Du kannst Dir keine Situation vorstellen, in der das Wasser z.B. eine Senke in der Fahrbahn auffüllt und so einen Unfall begünstigt? Bei mir vorm Haus stand das Wasser bei Starkregen regelmäßig bis zur Straßenmitte auf der Fahrbah, wenn niemand die Schmutzfänger in den Gullies heraushob. Ortsfremde Autofahrer fuhren ohne Vorwarnung in die Wasserfläche. Wer erschreckt den Lenker verreißt, kann in den Gegenverkehr oder in die geparkten Autos fahren. Da möchte ich nicht hinterher als Verursacher einer Überschwemmung haftbar gemacht werden. -------------------- |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 ![]() |
... Hi Seit unzähligen Jahren steht hier das Wasser und nix ist bis jetzt passiert.und Du kannst Dir keine Situation vorstellen, in der das Wasser z.B. eine Senke in der Fahrbahn auffüllt und so einen Unfall begünstigt? ... Was natürlich nicht heißen soll, daß es daruch zu nicht Unfällen kommen kann, dann aber i.V.m. überhöhter Geschw. -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 329 Beigetreten: 12.12.2012 Mitglieds-Nr.: 66614 ![]() |
Die Bordsteinabsenkungen sind eh eine Frechheit, die Asphaltkeile tuns genau so und wenn man einmal knapp am Randstein fährt, passiert überhaupt nichts, wenn man über den Keil fährt, außer dass es das Auto rechts ein bisschen anhebt. Aber den Gehsteig (und eventuell den Radweg) alle 20 - 30 m um 20-25 cm absenken und nach der Einfahrt wieder anheben, das mutet man Fußgängern und Radfahrern zu. Klar ist es für Gehwegsbenutzer nicht so komfortabel, dieses hoch und runter, aber es ist bautechnisch mMn sinnvoller und optisch ansprechender als Asphaltkeile. Alleine schon dass du bei jedem Asphaltkeil mind. einen Einlauf setzen musst damit das Wasser abfließt. Günstiger wirds dadurch nicht. Dann ist es auch noch schlecht herzustellen, da kannst du dann nicht einfach so mal fix mit dem Fertiger durchfahren und gut ist. Auch Fahrdynamisch finde ich es nicht angenehm, wenn es unerwartet auf einmal rechts 10 cm hoch geht. |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3161 Beigetreten: 25.01.2005 Wohnort: Niederrhein Mitglieds-Nr.: 8011 ![]() |
In einem Nachbarort haben wir auch eine solche Berg- und Talbahn: Als Radfahrer kannst Du darauf seekrank werden
![]() Das ist einer der Radwege, die ich für unbenutzbar halte... Dass ein Keil den Querschnitt verringert, durch den das Wasser fließen kann, ist klar. So ein Ding muss aber ja nicht zwingend vollflächig aufliegen: Wenn unten ein Hohlraum verbleibt, halte ich das für eine wesentlich bessere Lösung als so eine Buckelpiste! Das wäre dann wohl allerdings eher kein Asphaltkeil, sondern z. B. ein Metallteil, das gerne mit dem Untergrund verbunden werden kann. -------------------- Bis zum 24.02.2022 dachte ich, Trump sei der größte lebende Idiot. Dann hat Putin (wo ist der Kotz-Smiley, wenn man ihn braucht?) ihn schlagartig von diesem Platz verdrängt.
Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die Freiheit des Anderen beginnt. |
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Gast_münsterland-radler_* |
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#43
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* Beitrag von der Moderation entfernt * @münsterland-radler: Du fängst jetzt nicht schon wieder an, einen Thread zu entführen. Beim nächsten Mal fangen wir mal mit Verwarnung, Schreibsperre und solchen Dingen an. Der Beitrag wurde von mir bearbeitet: 15.09.2014, 11:52 |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2949 Beigetreten: 04.01.2012 Wohnort: Ostwestfalen Mitglieds-Nr.: 62818 ![]() |
Ich verstehe garnicht was hier diskutiert wird. Die Rinne gehört zur öffentlichen Straße und damit zur Verkehrsfläche. Da kann nicht jedermann einfach Bretter oder sonstigen Mist in den Weg räumen.
Ich werfe mal folgendes in den Raum: Zitat § 315b Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (1) Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er (...) 2. Hindernisse bereitet oder 3. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt, und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (...) (5) Wer in den Fällen des Absatzes 1 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Dort ist bewusst von "Straßen" und nicht von Fahrbahnen die Rede. Der Spaß könnte für den TE also auch ganz anders ausgehen, wenn das gewollt wäre. |
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#45
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4714 Beigetreten: 15.04.2006 Mitglieds-Nr.: 18463 ![]() |
Das dürfte nicht überall gleich ausgelegt werden ... habe einmal bei einem Gummirampenerzeuger nachgefragt und bekam auf die Frage, wie denn die Anbringung der Rampen mit der StVO vereinbar sei, und warum ein Hinweis dazu auf der Homepage dazu fehle, folgende Antwort:
...... leider koennen wir hierueber keine Auskunft geben, da es von Stadt zu Stadt, bzw.Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich ist. Evtl.sollten Sie vor Ort Ihre Gemeinde/Stadt direkt kontaktieren..... ..... "die angebliche tödliche Gefahr gem §315b eurer StVO" wird offenbar nicht überall gleich bewertet .... ![]() ![]() ![]() -------------------- Meine Webseite
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Mir ist die Bewertung anderer egal. Der TE hat ein Brett (=Hindernis) auf die Straße geschmissen und es ist zum Unfall gekommen. Das ist eine klare Faktenlage. Man könnte so wie @rapit noch um ein paar Prozente herumlamentieren. Ansonsten verstehe ich nicht, wie es da zwei Meinungen geben kann.
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Bei der Anbringbarkeit von Rampen gibt es offenbar Unterschiede in der Genehmigungspraxis, diese Rampen werden in der Regel jedoch befetigt und liegen nicht frei rum ... habe nichts von dem Brettprovisorium geschrieben, das ich gelinde gesagt für eine sprochwörtlich "russicshe" Lösung halte.
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Um die "russische" Lösung ging es hier aber im Fred. Deswegen habe ich das wohl falsch verstanden. Sorry dafür.
![]() Allerdings halte ich auch Deine befestigten Ausführungen im besten Fall für eine Notlösung. Ich würde sowas grundsätzlich nicht genehmigen. |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10597 Beigetreten: 23.10.2013 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 70368 ![]() |
Hi
in der Satzung unserer Gemeinde ist sowas afair ausdrücklich verboten worden. Das schafft Klarheit. -------------------- |
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Beitrag
#50
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1460 Beigetreten: 15.03.2011 Mitglieds-Nr.: 58374 ![]() |
Die Bordsteinabsenkungen sind eh eine Frechheit, die Asphaltkeile tuns genau so und wenn man einmal knapp am Randstein fährt, passiert überhaupt nichts, wenn man über den Keil fährt, außer dass es das Auto rechts ein bisschen anhebt. Aber den Gehsteig (und eventuell den Radweg) alle 20 - 30 m um 20-25 cm absenken und nach der Einfahrt wieder anheben, das mutet man Fußgängern und Radfahrern zu. Klar ist es für Gehwegsbenutzer nicht so komfortabel, dieses hoch und runter, aber es ist bautechnisch mMn sinnvoller und optisch ansprechender als Asphaltkeile. Alleine schon dass du bei jedem Asphaltkeil mind. einen Einlauf setzen musst damit das Wasser abfließt. Günstiger wirds dadurch nicht. Dann ist es auch noch schlecht herzustellen, da kannst du dann nicht einfach so mal fix mit dem Fertiger durchfahren und gut ist. Auch Fahrdynamisch finde ich es nicht angenehm, wenn es unerwartet auf einmal rechts 10 cm hoch geht. Bei einem Rad- oder Gehweg nach Norm gibt es noch einen Sicherheitstrennstreifen. Dieser hat eine Breite von 30-75 cm und genau in diesem Bereich sollte die Absenkung erfolgen. Alles andere ist meiner Meiung für Randwegbenutzer kaum zumutbar. -------------------- Theoretisch gibt es keinen Unterschied zwischen Theorie und Praxis, praktisch schon.
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 28.04.2025 - 16:07 |