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> Vorfahrtsregeln (bitte um eure Hilfe)
3thArival
Beitrag 24.09.2014, 19:53
Beitrag #1


Neuling


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Hallo, könnt ihr mir bitte weiterhelfen, es geht um die Vorfahrtsregeln, könnt ihr mir folgendes Erklären:

1.Also: Wer links abbiegt, MUSS entgegenkommende Fahrzeuge, die geradeaus oder nach rechts abbiegen, durchfahren lassen.

2.Bei folgendem Beispiel http://images.gutefrage.net/media/fragen/b...fahrt/0_big.jpg stimmt das so:

Gelb (da rechts vor links) 2. Rot ( da Grün links abbiegt, und wer links abbiegt muss ja geradeaus und rechts abbiegende vorbei lassen 3.Grün (ist der letzte ja )

3.Könnt ihr mir bei dieser Situation helfen: http://www.directupload.net/file/d/3755/vyy7sszs_png.htm

Bei solchen Situationen komme ich einfach nicht klar, kann mir jemand erklären wie sich das verhält mit der abknickende Vorfahrtstraßen Regel.

4. Wenn es 2 Linksabbieger http://static.cosmiq.de/data/question/de/e...fd4e_1_orig.jpg


Wer fährt dann als erstes ?.

Liebe Grüße an euch.
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janr
Beitrag 24.09.2014, 20:04
Beitrag #2


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Zum Bild in der zweiten Frage: Gelb kann nicht, da Grün vorfahrt hat. Die beiden müßen sich verständigen.

Zum Bild in der dritten Frage: Da ist odch eine abknickende Vorfahrtsstraße, zumindest anhand der Straßenmalerei.

Zum Bild in der vierten Frage: Da biegen nicht zwei links ab, Grün biegt rechts ab und Rot muß den Gegenverkehr vor lassen.


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Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
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Der Dicke
Beitrag 24.09.2014, 20:13
Beitrag #3


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Herzlich Willkommen

zu 2. schau mal hier
grün fahrt zuerst bis zur Kreuzungsmitte, dann könnte gelb wenn an grün vorbeipasst, ansonsten verständigen mit rot.
zu 3. Er möchte links abbiegen, darf er auch, denn er verlässt die Vorfahrtsstraße, er muss nur den ihm entgegenkommenden Verkehr auf der Vorfahrtsstraße durchlassen. Du musst Vorfahrt gewähren, da müsste auch entsprechendes VZ über das Zusatzzeichen sein.
zu 4. ich seh ein Rechtsabbieger und ein Linksabbieger blink.gif


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3thArival
Beitrag 24.09.2014, 20:54
Beitrag #4


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Zitat (Der Dicke @ 24.09.2014, 21:13) *
Herzlich Willkommen


zu 3. Er möchte links abbiegen, darf er auch, denn er verlässt die Vorfahrtsstraße, er muss nur den ihm entgegenkommenden Verkehr auf der Vorfahrtsstraße durchlassen.


Was genau meinst du mit, er muss nur den entgegenkommenden Verkehr durchlassen, meinst du damit den ein Fahrzeug aus der Richtung von Blau kommt oder von Links den Berg herunter ?.


Kannst du mir das erklären, wie heißt da die Regel, gilt da wenn mann die Vorfahrtstraße verlässt auch Rechts vor Links ?.



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Kuli
Beitrag 24.09.2014, 20:56
Beitrag #5


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Zitat (3thArival @ 24.09.2014, 20:53) *
Hallo, könnt ihr mir bitte weiterhelfen, es geht um die Vorfahrtsregeln, könnt ihr mir folgendes Erklären: 1.Also: Wer links abbiegt, MUSS entgegenkommende Fahrzeuge, die geradeaus oder nach rechts abbiegen, durchfahren lassen. 2.Bei folgendem Beispiel http://images.gutefrage.net/media/fragen/b...fahrt/0_big.jpg stimmt das so: Gelb (da rechts vor links) 2. Rot ( da Grün links abbiegt, und wer links abbiegt muss ja geradeaus und rechts abbiegende vorbei lassen 3.Grün (ist der letzte ja ) 3.Könnt ihr mir bei dieser Situation helfen: http://www.directupload.net/file/d/3755/vyy7sszs_png.htm Bei solchen Situationen komme ich einfach nicht klar, kann mir jemand erklären wie sich das verhält mit der abknickende Vorfahrtstraßen Regel. 4. Wenn es 2 Linksabbieger http://static.cosmiq.de/data/question/de/e...fd4e_1_orig.jpg Wer fährt dann als erstes ?. Liebe Grüße an euch.


1. Ja wavey.gif

2. Theorie: Grün fährt in die Kreuzung ein, wartet dann seinerseits den Gegenverkehr ab. Dann fährt gelb hinter ihm durch. Dann darf rot fahren, weil er ja keinen mehr rechts von sich hat. Zum Schluss biegt grün dann vollständig ab.

Ich glaube, in der Prüfungsfrage ist die korrekte Antwort, dass grün auf seine Vorfahrt verzichtet, gelb durchwinkt und dann selbst als letztes fährt.

3. Wer von der abknickenden Vorfahrt kommt, darf auf jeden Fall immer vor denen fahren, die nicht auf der abknickenden Vorfahrt sind, egal, wohin er möchte.

4. Erst der Rechtsabbieger, dann der Linksabbieger. Du hast die Regel in 1. ja schon selbst zitiert wavey.gif

Wenn es so ist, dass sich wirklich 2 Linksabbieger entgegenkommen, biegen sie gleichzeitig voreinander ab.

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Der Dicke
Beitrag 24.09.2014, 21:59
Beitrag #6


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Zitat (3thArival @ 24.09.2014, 21:54) *
Zitat (Der Dicke @ 24.09.2014, 21:13) *
Herzlich Willkommen


zu 3. Er möchte links abbiegen, darf er auch, denn er verlässt die Vorfahrtsstraße, er muss nur den ihm entgegenkommenden Verkehr auf der Vorfahrtsstraße durchlassen.


Was genau meinst du mit, er muss nur den entgegenkommenden Verkehr durchlassen, meinst du damit den ein Fahrzeug aus der Richtung von Blau kommt oder von Links den Berg herunter ?.


Kannst du mir das erklären, wie heißt da die Regel, gilt da wenn mann die Vorfahrtstraße verlässt auch Rechts vor Links ?.

Ich werds mal versuchen. Dieses Verkehrszeichen kennst du.Bild Es sagt aus: 1. Wer ein Fahrzeug führt, muss Vorfahrt gewähren. Das Zusatzzeichen darunter zeigt dir den Verlauf der Vorfahrtsstraße, daß ist dieser dicke Bogen. Alle Fahrzeuge die sich auf diesen dicken Bogen bewegen, musst du Vorfahrt gewähren. Die Regel rechts vor links findet Anwendung bei gleichrangien Straßen, in deinem Fall wäre das die rechts von dir aus gesehende Nebenstraße, diese Fahrzeuge fahren dann auch noch vor dir.

Ein Beispiel von Fahrtipps.de Du bist der rote PKW, ich möcht links abbiegen, dazu muss ich erst den blauen Transporter fahren lassen, denn der kommt mir auf meiner Vorfahrtsstraße entgegen, dann darf ich abbiegen und du musst warten, denn ich habe das Verkehrszeichen "Vorfahrtstraße" Bild und du das Verkehrszeichen "Vorfahrt gewähren" Bild
Bild


Der Beitrag wurde von mir bearbeitet: 25.09.2014, 10:47
Bearbeitungsgrund: Bild aus Urheberrechtsgründen in Link verwandelt


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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 25.09.2014, 00:22
Beitrag #7





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Hallo 3thArival, herzlich willkommen im Verkehrsportal

1. Ja
2. Grün - Gelb - Rot (Rechts-vor-Links-Regel) - für die Vorfahrt ist entscheidend, woher ein Fahrzeug kommt, nicht wohin es fährt
3. Blau - Rot (als Linksabbieger muss Rot den Gegenverkehr Blau passieren lassen, auch bei abknickender Vorfahrt)
4. Grün - Rot

Die Auslegung von @Der Dicke ist m. E. falsch. Erst darf der blaue Transporter fahren, dann der rote Pkw und man selbst zuletzt.
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janr
Beitrag 25.09.2014, 00:30
Beitrag #8


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Zitat (münsterland-radler @ 25.09.2014, 01:22) *
... 2. Grün - Gelb - Rot (Rechts-vor-Links-Regel) - ...
Gegenverkehrregel? wavey.gif

Der Grüne kann nicht, da er den Roten durchlassen muß, der aber nicht kann weil der Gelbe Vorfahrt hat, welcher auch nicht kann, weil er dem Grünen Vorfahrt gewähren muß.

Dies ist eine typische Pattsituation wo man sich verständigen muß wink.gif


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Ernschtl
Beitrag 25.09.2014, 00:38
Beitrag #9


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QUOTE (münsterland-radler @ 25.09.2014, 01:22) *
für die Vorfahrt ist entscheidend, woher ein Fahrzeug kommt, nicht wohin es fährt
Dieser Aussage widersprichst du hier gleich wieder
QUOTE
Erst darf der blaue Transporter fahren, dann der rote Pkw und man selbst zuletzt.


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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 25.09.2014, 00:39
Beitrag #10





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Nein, ist es nicht, denn:

für die Vorfahrt ist entscheidend, woher ein Fahrzeug kommt, nicht wohin es fährt


Grün hat eindeutig die Vorfahrt - die Gegenverkehrsregel greift hier nicht
(Rot muss ja sowieso die Vorfahrt von Gelb achten, daher darf Grün bedenkenlos fahren - Grün muss nicht den Vorrang von Rot achten, sondern kann direkt links abbiegen)

Eine Pattsituation bei Rechts-vor-Links gibt es nur dann, wenn aus allen 4 (!) Richtungen ein Fahrzeug kommt.


Nachtrag @Ernschtl: in dem Beispiel greift die Gegenverkehrsregel, es handelt sich nämlich nicht um Rechts vor Links.
Zitat (StVO §9)
(3) Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen
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Ernschtl
Beitrag 25.09.2014, 00:51
Beitrag #11


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Da liegst du leider vollkommen falsch. Es ist bzgl. der Gegenverkehrsregel genau anders rum.


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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 25.09.2014, 01:43
Beitrag #12





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Blödsinn. Ich habe meinen Führerschein gemacht, ich werde das ja wohl wissen.

Du hast noch Nachholbedarf, wenn du keine Vorfahrtsunfälle bauen willst.
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Dead-Eye
Beitrag 25.09.2014, 02:07
Beitrag #13


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Zitat (münsterland-radler @ 25.09.2014, 01:39) *
Nein, ist es nicht, denn:

für die Vorfahrt ist entscheidend, woher ein Fahrzeug kommt, nicht wohin es fährt

Genau deshalb liegst du ja falsch. Die logische Folgerung daraus ist nämlich dass es egal ist, ob Rot geradeaus fährt oder rechts abbiegt, und in letzterem Fall hätte Rot eindeutig Vorrang gegenüber Grün (§9 Abs. 4).

Oder noch simpler: Im §9 steht nichts davon dass Wartepflicht gegenüber einem weiteren Fahrzeug den Vorrang aufhebt.

Wer hier den Nachholbedarf hat ist damit wohl offensichtlich...
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Roadster2001
Beitrag 25.09.2014, 05:50
Beitrag #14


Neuling
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Im Beispiel geht es doch eindeutig um eine abknickende Vorfahrt. Diese wird auch zunächst gelöst, die vorfahrtsnachrangigen Straßen sind zunächst unerheblich. die Ich-Perspektive will die Vorfahrtsstraße verlassen. Der blaue Transporter bleibt auf der Vorfahrtsstraße. der rote Kleinwagen will von einer "untergeordneten Straße" auf eine vorfahrtsbevorrechtigte Straße auffahren. Da kann es nur eine konforme Lösung geben.

1. Da der blaue Transporter auf der bevorrechtigten Straße bleibt, fährt er zuerst.
2.Dann kommt das Fahrzeug der Ich-Perspektive, da er die bevorrechtigte Straße verlässt.
3. Zuletzt kommt der kleine rote Flitzer.

Ich habe genau diese Situation vor dem Bürofenster, eine Stelle an der ich selbst zu Fahrschulzeiten immer wieder durchfahren musste. Wenn da Fahrlehrer etwas anderes als die oben genannte Lösung lehrt, würde mich das doch sehr wundern.
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steveluke
Beitrag 25.09.2014, 06:09
Beitrag #15


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@Vorschreiber:
Genau so ist es auch.


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janr
Beitrag 25.09.2014, 07:27
Beitrag #16


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Zitat (Roadster2001 @ 25.09.2014, 06:50) *
Im Beispiel geht es doch eindeutig um eine abknickende Vorfahrt. ...
wavey.gif

Lies mal und guck dir das Bild an:
Zitat (3thArival @ 24.09.2014, 20:53) *
... 2.Bei folgendem Beispiel http://images.gutefrage.net/media/fragen/b...fahrt/0_big.jpg stimmt das so:

Gelb (da rechts vor links) 2. Rot ( da Grün links abbiegt, und wer links abbiegt muss ja geradeaus und rechts abbiegende vorbei lassen 3.Grün (ist der letzte ja ) ...


Da hatte Der Dicke bereits was verlinkt:
Zitat (Der Dicke @ 24.09.2014, 21:13) *


Die Gegenverkehrsregel wird nicht einfach abgeschafft wavey.gif


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Roadster2001
Beitrag 25.09.2014, 08:42
Beitrag #17


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@janr

Ich bezog mich auf das letzte Beispiel von "Der Dicke". Das ist ne eindeutige abknickende Vorfahrt.

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Schorsch
Beitrag 25.09.2014, 09:29
Beitrag #18


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Zitat (münsterland-radler @ 25.09.2014, 01:39) *
Grün hat eindeutig die Vorfahrt - die Gegenverkehrsregel greift hier nicht
(Rot muss ja sowieso die Vorfahrt von Gelb achten, daher darf Grün bedenkenlos fahren - Grün muss nicht den Vorrang von Rot achten,
sondern kann direkt links abbiegen)


Und was ist, wenn Rot und Gelb sich geeinigt haben, dass Rot fahren darf?
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Kuli
Beitrag 25.09.2014, 10:24
Beitrag #19


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Zitat (münsterland-radler @ 25.09.2014, 02:43) *
Blödsinn. Ich habe meinen Führerschein gemacht, ich werde das ja wohl wissen.
Ich habe auch meinen Führerschein gemacht und werde das ja wohl wissen.

Wer von uns beiden hat nun Recht? think.gif
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Speichenkarussell
Beitrag 25.09.2014, 10:30
Beitrag #20


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Die weitaus meisten, die da draußen motorisiert unterwegs sind, haben mal einen Führerschein gemacht. Daraus irgendein "Wissen" abzuleiten, halte ich doch für sehr gewagt. rolleyes.gif
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Ernschtl
Beitrag 25.09.2014, 10:50
Beitrag #21


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Bild

@münsterland-radler
Du hast geschrieben "für die Vorfahrt ist entscheidend, woher ein Fahrzeug kommt, nicht wohin es fährt". Soweit richtig
Nun ändern wir im obigen Bild mal die Fahrtrichtung des roten und des Fahrschulautos. Der blaue fährt wie gehabt und, da sind wir einig, darf zuerst.
Stell dir vor nicht das Fahrschulauto will links abbiegen sondern der rote will links abbiegen und das Fahrschulauto will geradeaus.
Wer hat nun Vorfahrt?


Der Beitrag wurde von mir bearbeitet: 25.09.2014, 14:10
Bearbeitungsgrund: Bild aus Urheberrechtsgründen in Link verwandelt


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masseur81
Beitrag 25.09.2014, 11:30
Beitrag #22


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@münsterland-radler: Es ist richtig. Entscheidend ist, woher man kommt. Nur die Schlussfolgerung, zu der Du kommst, kann ich nicht nachvollziehen. think.gif

Der Blaue kommt von der Vorfahrtsstraße von rechts, darf zuerst fahren. Danach darf das Fahrschulauto, denn es kommt ebenfalls von der Haupstraße. Erst danach darf der rote, denn er kommt aus der Nebenstraße. Dabei ist unwichtig, wohin jeder fahren will.

Sehr schönes Beispiel, wenn auch nicht mit einer abbiegenden Hauptstraße, kenn ich in der Nähe meiner ehem. Wohnung. Wenn da die Ampel aus war und man von "rechts" auf der Hauptstraße kam und scharf links in die Malterstraße abbiegen wollte, konnte man etwa 50:50 davon ausgehen, dass derjenige, der von halblinks aus der Saalhausener Straße nach rechts auf die Hauptstraße abbog, einem die Vorfahrt nahm, ob wohl von dort sogar ein STOP-Schild stand.
Jetzt bieg Dir dieses Beispiel mal so, dass die Haupstraße rechts rum geht, dann hast Du genau dieselbe Situation.
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rapit
Beitrag 25.09.2014, 13:30
Beitrag #23


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Zitat (masseur81 @ 25.09.2014, 12:30) *
@münsterland-radler: Es ist richtig. Entscheidend ist, woher man kommt.

Jein. MüLaRa hat eindeutig den Führerschein nur zufällig, denn er hat nicht zugehört.

Entscheidend ist das generell nur bei abknickenden Vorfahrtsstraßen und nur im Verhältnis der Autofahrer, die ein eckiges Spiegelei haben, gegenüber denen, die ein VZ 205 oder 206 haben. wavey.gif


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mediawikinger
Beitrag 25.09.2014, 14:07
Beitrag #24


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Das bild von Ernschtl ist doch eindeutig. Nachdem der blaue transporter durch ist, hat das Fahrschulauto auf jeden Fall Vorfahrt vor dem roten PKW.


Zu der Situatuion vom TE in Frage 2:
Mein Fahrlehrer hat uns das damals (2006) so erklärt: Früher galt mal: wer vom weitesten rechts kommt hat Vorfahrt (also gleichranginge Straßen vorrausgesetzt). Somit wäre die Reihenfolge grün-gelb-rot
Neuerdings ist es aber so wie Kuli es schon beschrieben hat. Der grüne fährt bis zur Mitte und müsste dann den roten vorlassen. Dieser muss aber erst den gelben fahren lassen, weil dieser von rechts kommt. Also grün zur mitte - gelb - rot - grün
Dies wurde uns übrigens auch schon so zur Fahrradprüfung in der 4. Klasse beigebracht. Allerdings auch mit dem Hinweis versehen, dass viele Autofahrer das nicht wissen und man sich im Zweifel lieber an die von-weitesten-rechts-Regel halten soll. Auch mein Fahrlehrer meinte, dass die Prüfer in solchen Situationen beide Varianten zulassen.
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Achim
Beitrag 25.09.2014, 14:16
Beitrag #25


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Zitat (janr @ 25.09.2014, 01:30) *
Der Grüne kann nicht, da er den Roten durchlassen muß, der aber nicht kann weil der Gelbe Vorfahrt hat, welcher auch nicht kann, weil er dem Grünen Vorfahrt gewähren muß.


Zitat (münsterland-radler @ 25.09.2014, 01:39) *
Grün hat eindeutig die Vorfahrt - die Gegenverkehrsregel greift hier nicht
(Rot muss ja sowieso die Vorfahrt von Gelb achten, daher darf Grün bedenkenlos fahren - Grün muss nicht den Vorrang von Rot achten, sondern kann direkt links abbiegen)


Ihr zwei streitet doch nicht ernsthaft über diese Situation:


Wenn JA, dann frage ich mich, wer hier von Euch Beiden wirklich einen Führerschein hat whistling.gif


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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 25.09.2014, 17:13
Beitrag #26





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Zitat (rapit @ 25.09.2014, 14:30) *
MüLaRa hat eindeutig den Führerschein nur zufällig, denn er hat nicht zugehört.

Noch mal eine solche Unterstellung und der Klick zum Melde-Button ist nicht mehr weit! Hiermit bist du vorgewarnt.

Ich habe die Prüfungen bestanden, weil ich es verstanden habe - und nicht etwa, weil ich es auswendig gelernt hätte.

Zitat
Entscheidend ist das generell nur bei abknickenden Vorfahrtsstraßen und nur im Verhältnis der Autofahrer, die ein eckiges Spiegelei haben, gegenüber denen, die ein VZ 205 oder 206 haben. wavey.gif

Selten so einen Blödsinn gelesen.
Du vertauschst die Zusammenhänge. Entscheidend, woher ein Fahrzeug kommt (nicht wohin es fährt) ist es bei Rechts vor Links.
Bei Vorfahrtsstraßen greift §9 (Geradeausfahrer vor Linksabbieger).

Mal zum Verständnis: Wie würdest du folgende Situation bewerten?
Google Maps
Es sei nachts und die LZA abgeschaltet. Der August-Wessing-Damm ist die Vorfahrtsstraße.
A möchte von West nach Ost (geradeaus), B von Ost nach Süd (links abbiegen), C von Nord nach Süd (geradeaus), D von Süd nach West (links abbiegen).
Wer hat deiner Meinung nach Vorfahrt?
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janr
Beitrag 25.09.2014, 17:23
Beitrag #27


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Zitat (Roadster2001 @ 25.09.2014, 09:42) *
@janr
Ich bezog mich auf das letzte Beispiel von "Der Dicke". Das ist ne eindeutige abknickende Vorfahrt. ...
Wie du siehst geht es münsterland radler aber nicht um die abknickende Vorfahrt. wavey.gif


@münsterland radler: Lies doch entlich mal was unser Dicker bereits verlinkte. Es geht direkt auf eine vp-Seite und dort wird es erklärt.
Zitat (Der Dicke @ 24.09.2014, 21:13) *


Daß die Gegenverkehrregel in dieser Situation nicht gilt kannst du nciht in der FS gelernt haben. wavey.gif


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Ernschtl
Beitrag 25.09.2014, 17:39
Beitrag #28


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QUOTE (janr @ 25.09.2014, 18:23) *
Wie du siehst geht es münsterland radler aber nicht um die abknickende Vorfahrt. wavey.gif
Eigentlich schon aber vielmehr gehts ihm darum recht zu haben. Obwohl er hier absolut falsch liegt. Und zwar ohne Ausnahme in allem was er bisher in diesem Thread gepostet hat.
Sorry, mit einer Ausnahme
QUOTE (münsterland-radler @ 25.09.2014, 01:22) *
1. Ja
4. Grün - Rot
Das stimmte


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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 25.09.2014, 17:42
Beitrag #29





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Auch meine Antworten zu den Fragen 2 und 3 stimmen.

Wenn ich etwas nicht weiß, schreibe ich dazu nämlich auch nichts.
Ich habe meine Aussage sogar anhand der StVO belegt.
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janr
Beitrag 25.09.2014, 17:45
Beitrag #30


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Zitat (münsterland-radler @ 25.09.2014, 18:42) *
Auch meine Antworten zu den Fragen 2 und 3 stimmen. ...
Deine Antwort zu 2 stimmt nicht, und wenn du behauptest, daß du sowas in der FS gelernt hast, muß man annehmen dürfen, daß du entweder grad Kreide holen warst oder man kann in frage stellen ob du überhaupt einen FS hast.

Ich hab dir zwei mal die VP-Erklärbär-Seite dazu verlinkt, wenn du sie durchliest wirst du feststellen, daß du falsch lagst.


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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 25.09.2014, 17:50
Beitrag #31





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Du bist zwar nicht @rapit, dürftest die Vorwarnung aber auch zur Kenntnis genommen haben.
Daher habe ich deinen Beitrag gemeldet.

Zitat (janr @ 25.09.2014, 18:45) *
Zitat (münsterland-radler @ 25.09.2014, 18:42) *
Auch meine Antworten zu den Fragen 2 und 3 stimmen. ...
Deine Antwort zu 2 stimmt nicht, und wenn du behauptest, daß du sowas in der FS gelernt hast, muß man annehmen dürfen, daß du entweder grad Kreide holen warst oder man kann in frage stellen ob du überhaupt einen FS hast.

Das habe ich schon in der Grundschule zur Fahrradprüfung gelernt.
Diesbezüglich hat sich die StVO bisher nicht geändert.
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janr
Beitrag 25.09.2014, 17:54
Beitrag #32


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Dann lies doch bitte endlich mal das was dir verlinkt wurde. mad.gif

Dort wird es anders erklärt.

So lange du aber hier nur diskutieren willst um gegenteiliger Meinung zu sein und auch noch behauptet du hättest das in einer FS - oder sogar in der Grundschule einer FS - gelernt, solange bezweifeln hier mehrere VPler, daß du da überhaupt gewesen bist.

Und das ist nicht als Beleidigung gemeint, das ist eine logische Schlussfolgerung, denn wer Regeln erfindet und steif und fest behauptet die hätte er in einem Unterricht gelernt, dem glaubt man nicht an diesem teilgenommen zu haben. dry.gif


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rapit
Beitrag 25.09.2014, 17:55
Beitrag #33


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@TE: kleiner Tipp: MüLaRa ist hier mittlerweile für seine "Rechthaberei" bekannt. Aber oft ist es einfach falsch, was er schreibt.

Ich finde es ja gut, ich lebe letztlich von Leuten, die statt nach der StVO nach entgegenstehenden eigenen Regeln fahren.

Aber Dir rate ich dringend, Dich an die anderen Antworten zu halten wavey.gif

Unfälle kosten nämlich Zeit, Ärger, und Geld - selbst wenn keine Körperverletzung zu beklagen ist.
Gut sind sie nur für Anwälte, Abschleppunternehmer, Sachverständige und Werkstätten (wobei wohl die beiden mittleren genannten Berufsgruppen den höchsten Gewinn haben).
dry.gif


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Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
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Ernschtl
Beitrag 25.09.2014, 17:59
Beitrag #34


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QUOTE (münsterland-radler @ 25.09.2014, 18:42) *
Wenn ich etwas nicht weiß, schreibe ich dazu nämlich auch nichts.
rofl1.gif Wenn dem so wäre hättest du nur halb soviele Posts auf deinem Zähler.
Allein deine Meinung zur Radweg Benutzungspflichts straft dich Lügen.


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Wer bremst hat Angst
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durban
Beitrag 25.09.2014, 18:40
Beitrag #35


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Hallo. Bei Situation 3 hat das Fahrzeug auf der Vorfahrtstraße Vorfahrt.

Zu allererst muss man sich fragen, wer zwischen den Fahrzeugen Vorfahrt hat (denn es stimmt: Maßgeblich ist, woher man kommt). Dies ist das der "rote Pfeil". Die Vorfahrt wird durch Verkehrszeichen geregelt.

Erst, wenn sich hier Gleichrang ergibt, kommt § 9 StVO zum Tragen. § 9 StVO regelt den Vorrang zwischen Fahrzeugen gleichberechtigter Verkehrsströme (also zwischen mehreren Fahrzeugen auf der Vorfahrtstraße). Damit sind die beiden Pfeile nicht "entgegenkommend" im Sinne des § 9 StVO. Ein "entgegenkommendes Fahrzeug" für den roten Pfeil wäre vielmehr ein Fahrzeug, dass ihm auf der abknickenden Vorfahrtstraße (also von "oben") entgegenkommt.

Bei einer nicht-abknickenden ("normalen") Kreuzung ist es auch so: Zuerst darf fahren, wer sich auf der Vorfahrtstraße befindet (durch Verkehrszeichen beschildert). Erst, wenn von der Vorfahrt her Fahrzeuge gleichranig sind, bestimmt § 9 StVO, dass Abbiger entgegenkommende durchfahren lassen müssen.

MfG
Durban wavey.gif


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janr
Beitrag 25.09.2014, 18:46
Beitrag #36


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Bei der "Streitfrage" gibt es keine Vorfahrtsstraße und auch keine abknickende Vorfahrt, es ist eine gewöhnliche Kreuzung, wobei zwei FZe jeweils rechts von sich ein Vorfahrtsberechtigtes FZ haben, und das Dritte muß den "Gegenverkehr" durchlassen > ergo eine typische Pattsituation wo auch in FS-Prüfungen abgefragt wird wie man sich zu verhalten hat und ich kenne nur die Antwort: Man muß sich verständigen.

Aber daß die Regel "Gegenverkehr durch lassen" plötzlich nicht mehr gilt, kenne ich nicht. wavey.gif


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Achim
Beitrag 25.09.2014, 18:55
Beitrag #37


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Patt-Situation ist es keinesfalls, die Regeln sind klar. Nur in der Praxis leider nicht immer umsetzbar. Das hat aber mit Patt nichts zu tun wavey.gif


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janr
Beitrag 25.09.2014, 19:01
Beitrag #38


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Klar könnte bei einer Kreuzung die groß genug ist, der eine bis zur Mitte vorfahren, damit hinter ihm dern andere durch kommt, damit der Gegenvekrher durch kommt und damit zum Schluß der Linksabbieger seinen Abbiegevorgang als letzter vollendet.

So wie hier dargestellt:


Zwar fährt hier der Linksabbieger als erstes in die Kreuzung aber auch als letztes wieder raus und so ist er letzter.

Wenn wir uns das hier ansehen:


DA ist die Kreuzung zu klein. Da muß man sich verständigen. Ohne geht es nicht. Es ist also eine Patt-Situation. wavey.gif

Aber es ist auf keinen Fall so, daß §8 den §en9 aufhebt. Sie gelten beide weiterhin.


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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 25.09.2014, 19:10
Beitrag #39





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Zitat (münsterland-radler @ 25.09.2014, 18:13) *
Mal zum Verständnis: Wie würdest du folgende Situation bewerten?
Google Maps
Es sei nachts und die LZA abgeschaltet. Der August-Wessing-Damm ist die Vorfahrtsstraße.
A möchte von West nach Ost (geradeaus), B von Ost nach Süd (links abbiegen), C von Nord nach Süd (geradeaus), D von Süd nach West (links abbiegen).
Wer hat deiner Meinung nach Vorfahrt?

Bekomme ich hierauf noch eine Antwort?

Ich versuch's mal als Skizze:

___|C_|___
---------B----
__A----____
>>|_D|<<

Zitat (rapit @ 25.09.2014, 18:55) *
Unfälle kosten nämlich Zeit, Ärger, und Geld

Richtig. Darum gebe ich hier Tipps und Antworten.

Zitat (janr @ 25.09.2014, 20:01) *
Wenn wir uns das hier ansehen:


DA ist die Kreuzung zu klein. Da muß man sich verständigen.

Warum? Die Vorfahrt ist doch klar geregelt, nämlich nach Rechts vor Links = Wer von rechts keinen Verkehr hat, hat Vorfahrt = darf fahren.
B darf als erster (hat niemanden rechts von sich), dann A und zum Schluss C.

Da gibt es doch gar keinen Konflikt.
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janr
Beitrag 25.09.2014, 19:11
Beitrag #40


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Zitat (münsterland-radler @ 25.09.2014, 20:06) *
Bekomme ich hierauf noch eine Antwort?

Ich versuch's mal als Skizze:

___|C_|___
---------B----
__A----____
>>|_D|<< ...
Da A und B auf der Vorfahrsstraße sind dürfen die vor C und D.

Da A der Gegenverkehr von B ist muß dieser warten bis A durch ist.

Da C der Gegenverkehr von D ist muß dieser warten bis C durch ist.

A - B - C - D ist die Reihenfolge, aber so eine Kreuzung hat nix mit der zweiten Frage des TE zu tun. wavey.gif


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haschee
Beitrag 25.09.2014, 19:11
Beitrag #41


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ABCD


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Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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janr
Beitrag 25.09.2014, 19:13
Beitrag #42


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Zitat (münsterland-radler @ 25.09.2014, 20:10) *
... Warum? Die Vorfahrt ist doch klar geregelt, nämlich nach Rechts vor Links = Wer von rechts keinen Verkehr hat, hat Vorfahrt = darf fahren.
B darf als erster (hat niemanden rechts von sich), dann A und zum Schluss C.

Da gibt es doch gar keinen Konflikt.
Lies dir den Link durch (zum vierten mal mad.gif ) Die §en 8 und 9 heben sich nicht auf, sie sind gleichrangig und gelten gleichzeitig.

So kann bei meinem Beispiel mit der T-Kreuzung B nicht fahren weil er C vor lassen muß, aber C kann nicht weil C A vor lassen muß und A kann nicht weil A B vorlassen muß.


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Ernschtl
Beitrag 25.09.2014, 19:14
Beitrag #43


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QUOTE (janr @ 25.09.2014, 19:46) *
Bei der "Streitfrage"...
Es gibt hier überhaupt keine Streitfrage sondern nur zwei falsche Antworten von @mlr


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Der Dicke
Beitrag 25.09.2014, 19:15
Beitrag #44


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Zitat (münsterland-radler @ 25.09.2014, 20:10) *
Richtig. Darum gebe ich hier Tipps und Antworten.

Muss aber nicht jeder Thread sein.


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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 25.09.2014, 19:16
Beitrag #45





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Zitat (janr @ 25.09.2014, 20:11) *
A - B - C - D ist die Reihenfolge, aber so eine Kreuzung hat nix mit der zweiten Frage des TE zu tun. wavey.gif

Nein, aber mit der dritten.

Warum muss man in dem einen Beispiel den Gegenverkehr abwarten, während dieser im anderen wiederum nachrangig sein soll?
Das ist nicht logisch. Darum bleibe ich auch dabei: Blau darf zuerst auf die Vorfahrtsstraße auffahren und erst danach darf Rot sie verlassen. (StVO §9)
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Ernschtl
Beitrag 25.09.2014, 19:17
Beitrag #46


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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 25.09.2014, 19:18
Beitrag #47





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Zitat (janr @ 25.09.2014, 20:13) *
So kann bei meinem Beispiel mit der T-Kreuzung B nicht fahren weil er C vor lassen muß, aber C kann nicht weil C A vor lassen muß und A kann nicht weil A B vorlassen muß.

Nein, B muss C nicht vorlassen, denn B hat Vorfahrt (keinen Verkehr von rechts).
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janr
Beitrag 25.09.2014, 19:19
Beitrag #48


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Zitat (münsterland-radler @ 25.09.2014, 20:16) *
... Warum muss man in dem einen Beispiel den Gegenverkehr abwarten, während dieser im anderen wiederum nachrangig sein soll?
Das ist nicht logisch. Darum bleibe ich auch dabei: Blau darf zuerst auf die Vorfahrtsstraße auffahren und erst danach darf Rot sie verlassen. (StVO §9)
Nochmal §8 hebt §9 nicht auf also ist der Gegenverkehr genau so durch zu lassen wie ein rvl-FZ.

Nur bei deinem Beispiel handelt es sich um eine Vorfahrtsstraße und Verkehrszeichen gehen den StVO-Regeln vor.

Aber wenn keine VZ stehen gelten §8 und §9 Gleichrangig.


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Ernschtl
Beitrag 25.09.2014, 19:20
Beitrag #49


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QUOTE (münsterland-radler @ 25.09.2014, 20:16) *
Warum muss man in dem einen Beispiel den Gegenverkehr abwarten, während dieser im anderen wiederum nachrangig sein soll?
Weils darauf ankommt von woher, welcher Strassenkategorie, die Fahrzeuge kommen. Hast du doch selbst geschrieben. Kapierts du deine eigenen Weisheiten nicht?


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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 25.09.2014, 19:20
Beitrag #50





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Zitat (Ernschtl @ 25.09.2014, 20:17) *
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Kannst du eine Skizze oder so machen?
Ich wollte darauf antworten, aber es war zu kompliziert vorzustellen.

Daher habe ich das ignoriert: wie erwähnt, wenn ich etwas nicht weiß, schreibe ich dazu auch nichts.
Vielleicht bekäme ich es mit einer Skizze hin, damit ich verstehe, was du meinst.
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