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> Vorfahrtsregeln (bitte um eure Hilfe)
janr
Beitrag 25.09.2014, 19:21
Beitrag #51


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Zitat (münsterland-radler @ 25.09.2014, 20:18) *
Zitat (janr @ 25.09.2014, 20:13) *
So kann bei meinem Beispiel mit der T-Kreuzung B nicht fahren weil er C vor lassen muß, aber C kann nicht weil C A vor lassen muß und A kann nicht weil A B vorlassen muß.

Nein, B muss C nicht vorlassen, denn B hat Vorfahrt (keinen Verkehr von rechts).


Du willst nur provozieren ranting.gif

Lies dir den Link von mir durch und lerne!

Dort wird das alles erklärt. mad.gif


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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 25.09.2014, 19:23
Beitrag #52





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Zitat (janr @ 25.09.2014, 20:19) *
Aber wenn keine VZ stehen gelten §8 und §9 Gleichrangig.

Laut TE stehen da VZ "abknickende Vorfahrtsstraße".

Zitat (janr @ 25.09.2014, 20:21) *
Zitat (münsterland-radler @ 25.09.2014, 20:18) *
Zitat (janr @ 25.09.2014, 20:13) *
So kann bei meinem Beispiel mit der T-Kreuzung B nicht fahren weil er C vor lassen muß, aber C kann nicht weil C A vor lassen muß und A kann nicht weil A B vorlassen muß.

Nein, B muss C nicht vorlassen, denn B hat Vorfahrt (keinen Verkehr von rechts).


Du willst nur provozieren ranting.gif

Lies dir den Link von mir durch und lerne!

Dort wird das alles erklärt. mad.gif

Den Link habe ich schon mal gelesen. (mache ich nicht noch mal, dafür ist mir meine Zeit zu schade)
Ich weiß also schon, dass es darin falsch erklärt wird.
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mir
Beitrag 25.09.2014, 19:25
Beitrag #53


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Zitat (janr @ 25.09.2014, 20:01) *
Wenn wir uns das hier ansehen:


Der Unterschied zwischen falsch und richtig macht sich in der Praxis mit einem häßlichen Geräusch bemerkbar, wenn A gegenüber C Vorfahrtsverzicht erklärt und B, der das nicht erkennen kann, in der Erwartung, daß C schon stehen bleiben wird, losfährt.


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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

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janr
Beitrag 25.09.2014, 19:27
Beitrag #54


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Zitat (münsterland-radler @ 25.09.2014, 20:23) *
... Laut TE stehen da VZ "abknickende Vorfahrtsstraße". ...
Nicht zu Frage 2, dort ist auf seiner Skizze kein einziges VZ.

Na wenn du meinst, das in den VP-FAQs was falsch ist, dann rede mit demjenigen der das dort pflegt, aber hier hast du nur Gegenwind und bist der einzige der Behauptet, daß §9 bei §8 nicht mehr gilt.

Ich glaube dir nicht und in der StVO steht es auch nicht. mad.gif



Zitat (mir @ 25.09.2014, 20:25) *
... Der Unterschied zwischen falsch und richtig macht sich in der Praxis mit einem häßlichen Geräusch bemerkbar, wenn A gegenüber C Vorfahrtsverzicht erklärt und B, der das nicht erkennen kann, in der Erwartung, daß C schon stehen bleiben wird, losfährt.

Genau, dann hat B den ganzen ärger am Hals, aber lt münsterland radler hat er ja Vorfahrt. crybaby.gif


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Der Dicke
Beitrag 25.09.2014, 19:28
Beitrag #55


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Zitat (münsterland-radler @ 25.09.2014, 20:20) *
Zitat (Ernschtl @ 25.09.2014, 20:17) *
Mein Frage
Bekomme ich hierauf noch eine Antwort?

Kannst du eine Skizze oder so machen?
Ich wollte darauf antworten, aber es war zu kompliziert vorzustellen.

Ist jetzt nicht dein Ernst oder was? Ein Situationsbild ist dir zu kompliziert? blink.gif


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mir
Beitrag 25.09.2014, 19:30
Beitrag #56


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Zitat (janr @ 25.09.2014, 20:27) *
Genau, dann hat B den ganzen ärger am Hals, aber lt münsterland radler hat er ja Vorfahrt. crybaby.gif

Laß ihn doch. Er hat recht, ich habe meine Ruh'. Ich lese seine Beiträge gar nicht mehr und vertraue darauf, daß der TE schon sehen wird, wer seine Meinung wie begründet. Peace of mind. wavey.gif


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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 25.09.2014, 19:35
Beitrag #57





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Zumindest in der Praxis funktioniert es immer so wie ich es beschrieben habe - sprich, wenn B zuerst fährt, gibt es keine Probleme.
In solchen Situationen bin ich auch immer wie beschrieben gefahren an Stelle von B, das klappt immer. (klar, entspricht ja auch den Regeln)

Hier noch mal zum Nachweis:
Zitat (StVO §8)
(1) An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt.

B kommt von rechts und hat daher Vorfahrt, darf also als erster fahren.
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durban
Beitrag 25.09.2014, 19:36
Beitrag #58


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Zitat (janr @ 25.09.2014, 19:46) *
Bei der "Streitfrage" gibt es keine Vorfahrtsstraße und auch keine abknickende Vorfahrt,


Ich meinte auch Beispiel drei, dort gibt es eine abknickende Vorfahrt. Nachdem es dort wiedersprüchliche Antworten gab wollte ich das nur klarstellen. wavey.gif


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Der Dicke
Beitrag 25.09.2014, 19:36
Beitrag #59


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Zitat (münsterland-radler @ 25.09.2014, 20:35) *
B kommt von rechts und hat daher Vorfahrt, darf also als erster fahren.


Ja kenn ich StVO 77 der DDR §13 Abs.2 rolleyes.gif


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durban
Beitrag 25.09.2014, 19:43
Beitrag #60


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Ach so, und zu dem rvl-Beispiel: In der Fahrschule habe ich auch gelernt, dass der Vorfahrt habe, der keinen von rechts hat. Ob das richtig ist: unsure.gif

Ich finde, es lässt sich mit guten Gründen so vertreten.


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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 25.09.2014, 19:47
Beitrag #61





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oder §8 der aktuellen bundesweit gültigen StVO (s. o.)

Zitat (durban @ 25.09.2014, 20:43) *
Ach so, und zu dem rvl-Beispiel: In der Fahrschule habe ich auch gelernt, dass der Vorfahrt habe, der keinen von rechts hat. Ob das richtig ist: unsure.gif

Ja, das ist richtig.

Ich denke, darüber sind sich auch alle einig.
Die Frage ist doch nur, ob zusätzlich die Vorrangregel (nicht Vorfahrt!) bei Rechts vor Links gilt. M. E. Nein.
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durban
Beitrag 25.09.2014, 19:54
Beitrag #62


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So habe ich es auch mal in der Fahrschule gehört (so meinte ich meinen Beitrag auch, da habe ich mich nur vielleicht ungenau ausgedrückt).

Ich verweise mal auf das humorvolle Diskussionsergebnis hier. laugh2.gif


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janr
Beitrag 25.09.2014, 19:57
Beitrag #63


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Zitat (münsterland-radler @ 25.09.2014, 20:35) *
... Hier noch mal zum Nachweis:
Zitat (StVO §8)
(1) An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt.

B kommt von rechts und hat daher Vorfahrt, darf also als erster fahren.
Aber wenn der von rechts kommende beim Linksabbigen in den Gegenverkehr rein fährt hat er doch Schuld, weil er nach §9 diesen zuerst fahren zu lassen hat.

Ergo darf der Linksabbieger nicht vor dem Gegenverkehr fahren, auch wenn er vor dem der aus der linken Straße kommt fahren darf.

Der §8 zeigt nur, daß der von rechts kommende vor dem von links kommenden Vorfahrt hat, dadurch hat er aber nicht gleichzeitig vor dem Gegenverkehr vorfahrt.

Im §9 les ich nix von Vorang, dort steht "Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen"

Man muß den Gegenverkehr durchfahren lassen, muß, muß, muß!


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mir
Beitrag 25.09.2014, 20:04
Beitrag #64


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Zitat (Der Dicke @ 25.09.2014, 20:36) *
Ja kenn ich StVO 77 der DDR §13 Abs.2 rolleyes.gif


Tja, da sieht man, wo solche wirren Regeln hinführen.

Zitat (durban @ 25.09.2014, 20:54) *
So habe ich es auch mal in der Fahrschule gehört (so meinte ich meinen Beitrag auch, da habe ich mich nur vielleicht ungenau ausgedrückt).


Man hört ja so vieles.


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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 25.09.2014, 20:07
Beitrag #65





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§8 kommt aber doch vor §9, ist also höherwertig.

Vorfahrt vor Vorrang. Oder auch: "Die Vorfahrt ist dem Vorrang übergeordnet."
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Der Dicke
Beitrag 25.09.2014, 20:10
Beitrag #66


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Ich hab Mitglieds-Nr.: 51134 whistling.gif


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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 25.09.2014, 20:10
Beitrag #67





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Zitat (durban @ 25.09.2014, 20:54) *
Ich verweise mal auf das humorvolle Diskussionsergebnis hier. laugh2.gif

Auch dort war meine Antwort korrekt: das rote Fahrzeug (aus dem verlinkten Thread) hat Vorfahrt.
Es ist also ein weiteres Beispiel dafür, dass ich Recht habe.
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janr
Beitrag 25.09.2014, 20:13
Beitrag #68


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Zitat (münsterland-radler @ 25.09.2014, 21:07) *
... Vorfahrt vor Vorrang. Oder auch: "Die Vorfahrt ist dem Vorrang übergeordnet."

Nein, erstens ist Vorrang nicht vor Vorfahrt und zweites gelten alle §§ in der StVO gleichzeitig.

Wenn man links abbiegt hat man zwar Vorfahrt, weil man von rechts kommt, muß aber trotzdem den Gegenverkehr durch lassen, weil man gegenüber dem Gegenverkehr keine Vorfahrt hat.

Man hat bei rvl nur gegen über dem von links kommenden Vorfahrt. Sonst gegenüber niemanden.

Daher heisst es ja auch :"Wer von rechts kommt hat Vorfahrt." Und nicht: "Wer von gegenüber kommt hat Vorfahrt."

Im Gegenteil da steht, daß man den Gegenverkehr durch fahren lassen muß und nicht man muß ihm Vorrang gewähren.


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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 25.09.2014, 20:16
Beitrag #69





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Es gibt aber eine Ordnung bei Vorfahrt und Vorrang.

Vielleicht vertue ich mich, und Vorrang ist der Vorfahrt übergeordnet?

Aber eines davon steht über dem anderen, da bin ich zu 120% sicher.
Das lernt man schließlich schon in der Fahrschule.
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janr
Beitrag 25.09.2014, 20:18
Beitrag #70


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Auf einer Vorfahrtsstraße hast du Vorfahrt, aber wenn da ein Zebrastreifen ist, muß du dem Fußgänger Vorrang gewähren.

Beim Linksabbiegen mußt du den Gegenverkehr vor lassen. Du kannst zwar gegenüber dem von links kommenden Vorfahrt haben aber nie, nie, nie gegenüber dem Gegenverkehr.

Gegenüber dem Gegenverkehr gibt es keine Vorfahrtsbeziehung im herkömmlichen Sinn, daher gibt der §8 nicht gegenüber dem Gegenverkehr.

Da gilt §9

Nur weil du gegenüber einem Verkehrsstrom eine Vorfahrtsbeziehung hast, hast du sie nicht gegenüber allen anderen auch.


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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 25.09.2014, 20:23
Beitrag #71





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Zitat (janr @ 25.09.2014, 21:18) *
Gegenüber dem Gegenverkehr gibt es keine Vorfahrtsbeziehung im herkömmlichen Sinn, daher gibt der §8 nicht gegenüber dem Gegenverkehr.

Warum darf dann in Beispiel 3 (abknickende Vorfahrtsstraße) der Linksabbieger vor dem Geradeausfahrer? (meine Ansicht ist das ja nicht)
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rapit
Beitrag 25.09.2014, 20:25
Beitrag #72


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Zitat (münsterland-radler @ 25.09.2014, 21:16) *
Vielleicht vertue ich mich, und Vorrang ist der Vorfahrt übergeordnet?

Ich verstehe nicht, wie es zu der Aussage zuvor kommen kann, und nun zu dieser Frage.

Wenn Du nichts zu dem schreiben würdest, was Du nicht weißt, dürfte es beide Posts nicht geben, oder? whistling.gif
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Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 25.09.2014, 20:28
Beitrag #73





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Eine Frage ist kein Wissen. Gehört aber auch zur Wissensvermittlung. (die dann durch die Antwortenden geschieht)
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durban
Beitrag 25.09.2014, 20:43
Beitrag #74


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Ich habe die Aussage, die ich irgendwann gelernt hatte, nie in Frage gestellt. Nach lesen dieses Threads und dem Artikel von @Rolf und der Stellungnahme vom BMVBS halte ich an meiner Ansicht nicht mehr fest.

Die beiden sich gegenüberstehenden Fahrzeuge sind an sich gleichberechtigt; sie haben keine Vorfahrtbeziehung untereinander. Deshalb gilt zwischen ihnen § 9 (keiner von beiden kommt unter sich betrachtet "von rechts"). Der Vorrangberechtigte kann seinen Vorrang aber nicht ausüben, weil er einem anderen Vorfahrt zu gewähren hat. Wir haben also wirklich eine Pattsituation.

Demgegenüber gibt es keine Regel, dass derjenige (gegenüber allen) Vorfahrt* hat, der keinen von rechts hat.

*oder Vorrang.


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Ernschtl
Beitrag 25.09.2014, 21:04
Beitrag #75


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QUOTE (münsterland-radler @ 25.09.2014, 21:23) *
Warum darf dann in Beispiel 3 (abknickende Vorfahrtsstraße) der Linksabbieger vor dem Geradeausfahrer?
Weil er auf der Vorfahrtstrasse ist. Wie oft denn noch?


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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 25.09.2014, 21:39
Beitrag #76





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Aber hieß es nicht, dass alle Paragraphen der StVO gleichzeitig gelten?

Das muss dann auch §9 bei abknickender Vorfahrt gleichzeitig betreffen.
Dann muss der die Vorfahrtsstraße Verlassende den Gegenverkehr aus der nachrangigen Straße durchfahren lassen.

Oder hebt Vorfahrt die Gegenverkehrsregel jetzt etwa doch auf?
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janr
Beitrag 25.09.2014, 21:41
Beitrag #77


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Zitat (münsterland-radler @ 25.09.2014, 21:23) *
... Warum darf dann in Beispiel 3 (abknickende Vorfahrtsstraße) der Linksabbieger vor dem Geradeausfahrer? (meine Ansicht ist das ja nicht)
Weil Verkehrszeichen die allgemeinen StVO-Regeln außer kraft setzen, steht übrigens auch in der StVO

Zitat (münsterland-radler @ 25.09.2014, 22:39) *
... Oder hebt Vorfahrt die Gegenverkehrsregel jetzt etwa doch auf?
§8 hebt §9 nicht auf, aber ein Verkehrszeichen hebt die allgemeinen Regeln der StVO auf.


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Beitrag 25.09.2014, 21:46
Beitrag #78





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Aha. Woran lässt sich dann hierbei
Zitat (münsterland-radler @ 25.09.2014, 20:10) *
Zitat (münsterland-radler @ 25.09.2014, 18:13) *
Mal zum Verständnis: Wie würdest du folgende Situation bewerten?
Google Maps
Es sei nachts und die LZA abgeschaltet. Der August-Wessing-Damm ist die Vorfahrtsstraße.
A möchte von West nach Ost (geradeaus), B von Ost nach Süd (links abbiegen), C von Nord nach Süd (geradeaus), D von Süd nach West (links abbiegen).
Wer hat deiner Meinung nach Vorfahrt?

Bekomme ich hierauf noch eine Antwort?

Ich versuch's mal als Skizze:

___|C_|___
---------B----
__A----____
>>|_D|<<


die Reihenfolge festmachen? Warum darf A vor B, obwohl beide auf der Vorfahrtstraße sind? Warum C vor D?
§9 kann ja d. E. nicht gelten, da als allgemeine Regel durch Verkehrszeichen (Vorfahrtstraße, Vorfahrt achten) aufgehoben.

Demnach wäre auch die Reihenfolge B - A - D - C möglich.
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janr
Beitrag 25.09.2014, 21:59
Beitrag #79


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Zitat (münsterland-radler @ 25.09.2014, 22:46) *
... Demnach wäre auch die Reihenfolge B - A - D - C möglich.
Nein, denn A und B sind auf der gleichen Vorfahrtsstraße, für sie gilt an der Kreuzung erst mal §8 nicht.

Das heist erst mal, daß die von jeweils von rechts kommenden keine Vorfahrt haben, da A und B auf der Vorfahrtsstraße sind.

Aber §9 gilt weiterhin, weil A und B auf der Vorfahtrasstraße sind. B hat hier nicht mehr Rechte und darf vor A abbiegen weil er Vorfahrt hat.
B muß, muß, muß, muß ... A durch lassen, da A Gegenverkehr ist.

Und dann kommt erst die Nord-Süd-Richtung dran, die zwei sind sich gegenüber auch gleichberechtigt und da gilt auch §9 für den Linksabbieger.

Daher kann es nur eine Reihenfolge geben: A - B - C - D.

Bei der abknickenden Vorfahrtsstraße muß du dir vor stellen, sie ginge gerade aus.

Wenn die abknickende Vorfahrtsstraße nach rechts geht und du geradeaus oder links abbiegen willst, dann querst du den Vorfahrtsverkehr der von rechts auf der Vorfahrtsstraße daher kommt.
Du querst wie beim Linksabbiegen die vorfahrtsberechtigte Gegenspur.

Die FZe die von aussen in die Vorfahrtsstraße wollen kommen ganz hinten dran und dann muß man es wieder neu bewerten.

Aber eine Bewertung: "der eine hat Vorfahrt - so auch gegenüber allen" geht nicht.

so ist es beim Fahrschulbild so, daß der blaue Laster, dann man selbst und zum Schluß der PKW gegenüber fahren darf.


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Beitrag 25.09.2014, 22:04
Beitrag #80





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Zitat (janr @ 25.09.2014, 22:59) *
Aber §9 gilt weiterhin, weil A und B auf der Vorfahtrasstraße sind

Hast du nicht eben noch behauptet, ein Verkehrszeichen (also z. B. "Vorfahrtsstraße") würde eine allgemeine Regel der StVO (z. B. §9) außer Kraft setzen?

Und jetzt soll das Verkehrszeichen plötzlich als Begründung für die allgemeine Regel dienen? Nein, so geht's nicht. Ganz sicher nicht.
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janr
Beitrag 25.09.2014, 22:10
Beitrag #81


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Zitat (münsterland-radler @ 25.09.2014, 23:04) *
... Hast du nicht eben noch behauptet, ein Verkehrszeichen (also z. B. "Vorfahrtsstraße") würde eine allgemeine Regel der StVO (z. B. §9) außer Kraft setzen? ...
Ja hab ich geschrieben und mich dabei etwas falsch ausgedrückt.

Ganz außer Kraft werden sie nicht gesetzt, sie gehen vor.

Eine Vorfahrtsbeschilderung geht der rvl Regel vor.

§9 regelt ja das durchlassen auf den gleichberechtigten (Gegen)Spuren einer Straße

Wer abbiegt muß entgegenkommende FZe durch lassen.

Und selbst wenn du der abknickenden Vorfahrtsstraße folgst muß du den Vorrang der Fußgänger beachten.


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Beitrag 25.09.2014, 22:23
Beitrag #82


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Zitat (münsterland-radler @ 25.09.2014, 23:04) *
Hast du nicht eben noch behauptet, ein Verkehrszeichen (also z. B. "Vorfahrtsstraße") würde eine allgemeine Regel der StVO (z. B. §9) außer Kraft setzen?


Natürlich nur in den Punkten, in denen sie kollidieren würden. Ein Vorfahrtstraßenzeichen hebt ja auch nicht die Höchstgeschwindigkeit von 100km/h außerhalb geschlossener Ortschaften außer Kraft rolleyes.gif

Ich würde dir mal eine Nachschulung empfehlen und dich bitten aufzuhören, so einen Quatsch zu erzählen. Am Ende glaubt das noch jemand, der hier zufällig reinklickt und baut deshalb n Unfall, und dann? ranting.gif
Bei dem nächsten Schwachsinnsbeitrag von dir werde ich ansonsten mal den Melde-Button gebrauchen whistling.gif

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janr
Beitrag 25.09.2014, 22:35
Beitrag #83


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Zitat (münsterland-radler @ 25.09.2014, 21:07) *
... "Die Vorfahrt ist dem Vorrang übergeordnet."
Zur Klärung:

Vorfahrt hebt nicht Vorrang auf oder umgekehrt.

Vorrang ist das Vorrecht eines Verkehrsteilnehmers gegenüber eines anderen.

Vorfahrt ist das Vorrecht eines Fahrzeugs gegenüber eines anderen.

So kann man Vorfahrt als Teilmenge von Vorrang sehen, immerhin gilt ja auch bei rvl, daß ein Verkehrsteilnehmer ein Vorrecht gegenüber dem anderen VT hat.

Und Vorfahrt hat man nicht, weil rechts keiner ist, sondern nur im Bezug auf den von Links kommenden entwickelt sich eine Beziehung.

Der von rechts kommt hat also Vorfahrt. Das ist eine direkte Beziehung zwischen zwei VT. Mehr nicht.

Ob man anderen VT noch Vorrang oder weiter Vorfahrt geben muß, darf man auch nur zwischen den jeweiligen direkten Beziehungen der jeweiligen VT sehen.


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haschee
Beitrag 26.09.2014, 07:28
Beitrag #84


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Vielleicht hilft Logik.

Zitat
Regelungen durch Verkehrszeichen gehen den allgemeinen Verkehrsregeln vor.


Regelung Zeichen 306, Vorfahrtstraße:
Zitat
Das Zeichen zeigt an, dass Vorfahrt besteht bis zum nächsten Zeichen 205 „Vorfahrt gewähren.“, 206 „Halt. Vorfahrt gewähren.“ oder 307 „Ende der Vorfahrtstraße“.

http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/anlage_3_63.html

allgemeine Regel ist §8
Zitat
(1) An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt. Das gilt nicht,
1.wenn die Vorfahrt durch Verkehrszeichen besonders geregelt ist (Zeichen 205, 206, 301, 306)

http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__8.html


Ok die Vorfahrt hat wer von rechts kommt.

Das kollidiert mit dem Zeichen.

Und da steht es sogar nochmal explizit drin, daß unser Zeichen 306 vorgeht...


Dagegen wenn wir uns

§9
Zitat
Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen,

http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__9.html

ansehen, dann können wir uns 2 Fragen stellen.


1. Was könnte die Regel zum Verkehrszeichen 306 regeln was der §9 Regel vorgeht?

2. Steht in §9 irgendwas das sagt, daß Zeichen 306 die §9 Regel aufhebt?
Im §8 steht es drin...



Damit befinden sich A und B auf einer Vorfahrtstraße.

Haben Vorfahrt gegenüber denen rechts von sich.

Untereinander biegt B ab.

Und B hat nach §9 was zu tun?


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Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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masseur81
Beitrag 26.09.2014, 07:29
Beitrag #85


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Danke, janr, für die gut formulierte Klarstellung. Vorrang und Vorfahrt haben wir in der Fahrschule gar nicht definiert. Außer bei den Straßenbahnen vielleicht. Ansonsten war das viel zu theoretisch. Ein VT muss wissen, wen er durchlassen muss, und wen nicht. Wie das nun heißt, ist zweitrangig.

Die Behauptung, dass der, der keinen von rechts hat, Vorfahrt hätte, ist totaler Quatsch. Was, wenn das "T" kein "T", sondern ein "Y"? think.gif
In der Praxis wird einer durchgewunken, meist der Geradeausfahrer. Manchmal ist einer der VT ein großer Bus, dann lässt man den zuerst passieren. Die Variante, dass der Linksabbieger vorfährt, damit hinter ihm der von links Kommende durchfahren kann, habe ich noch nie erlebt. Schon allein aus Platzgründen, rvl ist meist in 30er Zonen mit engen Straßen. Wird außerdem erst recht unmöglich, wenn alle links abbiegen wollen.

Bei dem, was hier alles diskutiert wird, wunder ich mich, wie unfallfrei die Leute manchmal durchs Leben kommen. blink.gif Aber die, die keine Vorfahrt können, fahren meist eh mit dem Rad. thread.gif
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haschee
Beitrag 26.09.2014, 07:33
Beitrag #86


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Solches "Abbiegen" (ok mit Parkplatz) sehe ich manchmal.

Und zwar biegt jemand auf einer eigenen Abbiegespur von einer Vorfahrtstraße in einen Parkplatz ab.

Biegt nur einer ab dann kann man (sofern der Abbieger weit vorne steht) vom Parkplatz hinter diesem ausfahren.


Dafür müssen aber die baulichen Gegebenheiten stimmen.


(dieser) Fahrradfahrer:
ich sage nichts dazu, man kann sich einige Äußerungen in Fahrradthemen ansehen und sich ein eigenes Bild machen


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rapit
Beitrag 26.09.2014, 07:58
Beitrag #87


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Zitat (masseur81 @ 26.09.2014, 08:29) *
Die Variante, dass der Linksabbieger vorfährt, damit hinter ihm der von links Kommende durchfahren kann, habe ich noch nie erlebt. Schon allein aus Platzgründen, rvl ist meist in 30er Zonen mit engen Straßen.

Doch, gibt es schon, wir haben hier teilweise recht großzügige Fahrbahnflächen in 30er-Zonen.
Dennoch ist es extrem selten, weil meist immer gleich einer auf seine Vorfahrt verzichtet und winkt.
Häufiger sind die Situationen, dass zwei winken und sich nicht einig werden, wer jetzt mit seiner Großzügigkeit gewinnt (da ist es dann gut, beherrscht einfach zu fahren, so lange die anderen sich noch zu einigen versuchen, obwohl man definitiv der Letzte wäre.

Oder es kommen, wenn schon aus drei Richtungen Autos kommen, überall gleich mehrere hintereinander. Dann klappt es auch nicht mehr.


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Speichenkarussell
Beitrag 26.09.2014, 08:19
Beitrag #88


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Zitat (masseur81 @ 26.09.2014, 08:29) *
Wird außerdem erst recht unmöglich, wenn alle links abbiegen wollen.

Da könnte man sich ganz kurz über tangentiales Abbiegen für alle verständigen. Jeder fährt mal wenige Meter im Linksverkehr, und schon flutscht es! rolleyes.gif
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Achim
Beitrag 26.09.2014, 09:29
Beitrag #89


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Zitat (mir @ 25.09.2014, 21:04) *
Zitat (Der Dicke @ 25.09.2014, 20:36) *
Ja kenn ich StVO 77 der DDR §13 Abs.2 rolleyes.gif

Tja, da sieht man, wo solche wirren Regeln hinführen.
Diese Regel war mehr als sinnvoll.
Obwohl: Mit dieser Regel gäbe es diesen Thread nicht whistling.gif

Zitat (durban @ 25.09.2014, 21:43) *
Wir haben also wirklich eine Pattsituation.

Also als Patt sehe ich das nicht. Die Regeln sind eindeutig. Jedoch nicht immer umsetzbar. Daher muss u.U. einer auf sein Vorrecht verzichten. Das ist für mich kein Patt.


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mir
Beitrag 26.09.2014, 10:01
Beitrag #90


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Ein Patt ist beim Schach eine Situation, in der kein regelkonformer Zug möglich ist, obwohl niemand im Schach steht. Ich finde, daß dieser Begriff die Situation ganz gut charakterisiert.


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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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Achim
Beitrag 26.09.2014, 10:06
Beitrag #91


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Dann sind wir aber erst beim Patt, wenn der vorfahrtberechtigte Linksabbieger vor dem Gegenverkehr stehen bleibt. Denn ab dann ist kein regelgerechtes Verhalten für die anderen Beteiligten mehr möglich. Diese Situation zu erkennen nenne ich dann vorausschauendes Fahren und mögliches Erkennen einer drohenden Patt-Situation. Aber wir schweifen ab wavey.gif


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mir
Beitrag 26.09.2014, 10:14
Beitrag #92


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Entschuldigung. Ich wollte keinesfalls abschweifen. wavey.gif


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Achim
Beitrag 26.09.2014, 10:15
Beitrag #93


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So schlimm ist es nicht. Es ist alles gesagt, die richtige Bewertung ist durch. Nur wollen es noch nicht alle verstehen whistling.gif

wavey.gif


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mir
Beitrag 26.09.2014, 10:18
Beitrag #94


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Ob es wirklich daran liegt?

Wie ging eigentlich die DDR-StVO damit um, wenn jemand Vorfahrtsverzicht erklärt?


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Achim
Beitrag 26.09.2014, 10:21
Beitrag #95


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Da musste ich auf nichts verzichten, bei gleichrangigen Straßen stand es in der Vorschrift:
Zitat (§ 13 DDR-StVO)
An Kreuzungen und gleichrangigen Straßen hat vorfahrt, wer von rechts kommt; unabhängig davon, ob er seine Fahrtrichtung beibehält oder nicht.


Aus dem Kopf, war damals (vor 36 Jahren) Lernpflicht und hat sich bis heute gehalten. wavey.gif


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janr
Beitrag 26.09.2014, 10:53
Beitrag #96


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Und wie ist es dann weiter gegange, wenn er seine Vorfahrt wahr nimmt und bis zur Mitte fährt.

Der von Links kann nicht weiter, der Gegenverkehr macht dann was? think.gif

Das war doch bestimmt genau so wie im ehemaligen Westen. Oder?


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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 26.09.2014, 11:50
Beitrag #97





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Zitat (Kuli @ 25.09.2014, 23:23) *
Bei dem nächsten Schwachsinnsbeitrag von dir werde ich ansonsten mal den Melde-Button gebrauchen whistling.gif

Welchen meiner bisherigen Beiträge würdest du denn als "Schwachsinn" bezeichnen?
Bist du der Ansicht, dass ich mich bei einer der Antworten vertan habe?

Unfälle bauen soll natürlich niemand. Darum gibt es den §1 und muss man in solch unklaren Situationen vorsichtig fahren.

Zitat (janr @ 26.09.2014, 11:53) *
Und wie ist es dann weiter gegange, wenn er seine Vorfahrt wahr nimmt und bis zur Mitte fährt.

Der von Links kann nicht weiter, der Gegenverkehr macht dann was? think.gif

Alle bleiben stehen und warten auf eine Weisung der Polizei. whistling.gif


Damit es dazu erst gar nicht kommt, fährt der Linksabbieger als erstes vor dem Gegenverkehr.
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janr
Beitrag 26.09.2014, 12:07
Beitrag #98


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Zitat (münsterland-radler @ 26.09.2014, 12:50) *
... Damit es dazu erst gar nicht kommt, fährt der Linksabbieger als erstes vor dem Gegenverkehr.
Wenn sie sich darauf verständigen kann man es so machen.

Ich mache es immer anders: Ich fahre in die Kreuzung ein, weil ich ja rvl-Vorfahrt hab, muß aber ja dem Gegenverkehr Vorfahrt gewähren.
Da der links von mir nicht fahren kann winke ich den Gegenverkehr durch und biege erst dann ab.

Im Idealfall, wenn die Kreuzung groß genug ist, wie hier:



Da kann ja der Linksabbieger in die Kreuzung reinfahren und somit die Fahrtrichgung für den links von ihm stehenden freigeben, und dann auf den Gegenverkehr warten, der ja dann auch erst darf, und zum Schluß sein Abbiegemanöver vollenden.


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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 26.09.2014, 12:26
Beitrag #99





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Das scheint mir eine zu komplizierte Lösung zu sein, ich halte sie nicht für alltagstauglich.
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janr
Beitrag 26.09.2014, 12:46
Beitrag #100


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Zitat (münsterland-radler @ 26.09.2014, 13:26) *
... ich halte sie nicht für alltagstauglich.
Das ist doch wirklich egal. Ich halte vieles nicht für alltagstauglich und verhalte mich oft demensprechend, d. h. ich verstoße von Fall zu Fall willkürlich gegen die StVO (heiße ja nicht Wattestäbchen whistling.gif )

Aber wenn du das von mir verlinkte durchgelesen hast (FAQ: Abbiegen und Vorfahrt im Kreuzungsbereich), wirst du sehen, daß auch Bundesministerium der Auffassung ist.

§8 gilt nur in Bezug zum Linken. §9 gilt trotzdem im Bezug auf den Entgegenkommenden. Wenn zu eng muß ein VT auf seinen Vorrang verzichen und man muß sich verständigen. Also einfach fahren ist nicht. Wenn Unfall: dann Schuld.


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