Vorfahrtsregeln (bitte um eure Hilfe) |
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Vorfahrtsregeln (bitte um eure Hilfe) |
25.09.2014, 19:21
Beitrag
#51
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 |
So kann bei meinem Beispiel mit der T-Kreuzung B nicht fahren weil er C vor lassen muß, aber C kann nicht weil C A vor lassen muß und A kann nicht weil A B vorlassen muß. Nein, B muss C nicht vorlassen, denn B hat Vorfahrt (keinen Verkehr von rechts). Du willst nur provozieren Lies dir den Link von mir durch und lerne! Dort wird das alles erklärt. -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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Gast_münsterland-radler_* |
25.09.2014, 19:23
Beitrag
#52
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Aber wenn keine VZ stehen gelten §8 und §9 Gleichrangig. Laut TE stehen da VZ "abknickende Vorfahrtsstraße". So kann bei meinem Beispiel mit der T-Kreuzung B nicht fahren weil er C vor lassen muß, aber C kann nicht weil C A vor lassen muß und A kann nicht weil A B vorlassen muß. Nein, B muss C nicht vorlassen, denn B hat Vorfahrt (keinen Verkehr von rechts). Du willst nur provozieren Lies dir den Link von mir durch und lerne! Dort wird das alles erklärt. Den Link habe ich schon mal gelesen. (mache ich nicht noch mal, dafür ist mir meine Zeit zu schade) Ich weiß also schon, dass es darin falsch erklärt wird. |
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25.09.2014, 19:25
Beitrag
#53
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24574 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 |
Wenn wir uns das hier ansehen: Der Unterschied zwischen falsch und richtig macht sich in der Praxis mit einem häßlichen Geräusch bemerkbar, wenn A gegenüber C Vorfahrtsverzicht erklärt und B, der das nicht erkennen kann, in der Erwartung, daß C schon stehen bleiben wird, losfährt. -------------------- „Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels
Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen? |
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25.09.2014, 19:27
Beitrag
#54
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 |
... Laut TE stehen da VZ "abknickende Vorfahrtsstraße". ... Nicht zu Frage 2, dort ist auf seiner Skizze kein einziges VZ.Na wenn du meinst, das in den VP-FAQs was falsch ist, dann rede mit demjenigen der das dort pflegt, aber hier hast du nur Gegenwind und bist der einzige der Behauptet, daß §9 bei §8 nicht mehr gilt. Ich glaube dir nicht und in der StVO steht es auch nicht. ... Der Unterschied zwischen falsch und richtig macht sich in der Praxis mit einem häßlichen Geräusch bemerkbar, wenn A gegenüber C Vorfahrtsverzicht erklärt und B, der das nicht erkennen kann, in der Erwartung, daß C schon stehen bleiben wird, losfährt. Genau, dann hat B den ganzen ärger am Hals, aber lt münsterland radler hat er ja Vorfahrt. -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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25.09.2014, 19:28
Beitrag
#55
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2819 Beigetreten: 25.10.2009 Wohnort: Prignitz Mitglieds-Nr.: 51134 |
Mein Frage Bekomme ich hierauf noch eine Antwort? Kannst du eine Skizze oder so machen? Ich wollte darauf antworten, aber es war zu kompliziert vorzustellen. Ist jetzt nicht dein Ernst oder was? Ein Situationsbild ist dir zu kompliziert? -------------------- Schreibe wenig aber wahr, vieles Schreiben bringt Gefahr.
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25.09.2014, 19:30
Beitrag
#56
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24574 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 |
Genau, dann hat B den ganzen ärger am Hals, aber lt münsterland radler hat er ja Vorfahrt. Laß ihn doch. Er hat recht, ich habe meine Ruh'. Ich lese seine Beiträge gar nicht mehr und vertraue darauf, daß der TE schon sehen wird, wer seine Meinung wie begründet. Peace of mind. -------------------- „Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels
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Gast_münsterland-radler_* |
25.09.2014, 19:35
Beitrag
#57
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Zumindest in der Praxis funktioniert es immer so wie ich es beschrieben habe - sprich, wenn B zuerst fährt, gibt es keine Probleme.
In solchen Situationen bin ich auch immer wie beschrieben gefahren an Stelle von B, das klappt immer. (klar, entspricht ja auch den Regeln) Hier noch mal zum Nachweis: Zitat (StVO §8) (1) An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt. B kommt von rechts und hat daher Vorfahrt, darf also als erster fahren. |
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25.09.2014, 19:36
Beitrag
#58
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19585 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 |
Bei der "Streitfrage" gibt es keine Vorfahrtsstraße und auch keine abknickende Vorfahrt, Ich meinte auch Beispiel drei, dort gibt es eine abknickende Vorfahrt. Nachdem es dort wiedersprüchliche Antworten gab wollte ich das nur klarstellen. -------------------- Proxima Estación: Esperanza.
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25.09.2014, 19:36
Beitrag
#59
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2819 Beigetreten: 25.10.2009 Wohnort: Prignitz Mitglieds-Nr.: 51134 |
B kommt von rechts und hat daher Vorfahrt, darf also als erster fahren. Ja kenn ich StVO 77 der DDR §13 Abs.2 -------------------- Schreibe wenig aber wahr, vieles Schreiben bringt Gefahr.
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25.09.2014, 19:43
Beitrag
#60
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19585 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 |
Ach so, und zu dem rvl-Beispiel: In der Fahrschule habe ich auch gelernt, dass der Vorfahrt habe, der keinen von rechts hat. Ob das richtig ist:
Ich finde, es lässt sich mit guten Gründen so vertreten. -------------------- Proxima Estación: Esperanza.
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Gast_münsterland-radler_* |
25.09.2014, 19:47
Beitrag
#61
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oder §8 der aktuellen bundesweit gültigen StVO (s. o.)
Ach so, und zu dem rvl-Beispiel: In der Fahrschule habe ich auch gelernt, dass der Vorfahrt habe, der keinen von rechts hat. Ob das richtig ist: Ja, das ist richtig. Ich denke, darüber sind sich auch alle einig. Die Frage ist doch nur, ob zusätzlich die Vorrangregel (nicht Vorfahrt!) bei Rechts vor Links gilt. M. E. Nein. |
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25.09.2014, 19:54
Beitrag
#62
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19585 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 |
So habe ich es auch mal in der Fahrschule gehört (so meinte ich meinen Beitrag auch, da habe ich mich nur vielleicht ungenau ausgedrückt).
Ich verweise mal auf das humorvolle Diskussionsergebnis hier. -------------------- Proxima Estación: Esperanza.
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25.09.2014, 19:57
Beitrag
#63
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 |
... Hier noch mal zum Nachweis: Aber wenn der von rechts kommende beim Linksabbigen in den Gegenverkehr rein fährt hat er doch Schuld, weil er nach §9 diesen zuerst fahren zu lassen hat.Zitat (StVO §8) (1) An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt. B kommt von rechts und hat daher Vorfahrt, darf also als erster fahren. Ergo darf der Linksabbieger nicht vor dem Gegenverkehr fahren, auch wenn er vor dem der aus der linken Straße kommt fahren darf. Der §8 zeigt nur, daß der von rechts kommende vor dem von links kommenden Vorfahrt hat, dadurch hat er aber nicht gleichzeitig vor dem Gegenverkehr vorfahrt. Im §9 les ich nix von Vorang, dort steht "Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen" Man muß den Gegenverkehr durchfahren lassen, muß, muß, muß! -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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25.09.2014, 20:04
Beitrag
#64
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24574 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 |
Ja kenn ich StVO 77 der DDR §13 Abs.2 Tja, da sieht man, wo solche wirren Regeln hinführen. So habe ich es auch mal in der Fahrschule gehört (so meinte ich meinen Beitrag auch, da habe ich mich nur vielleicht ungenau ausgedrückt). Man hört ja so vieles. -------------------- „Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels
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Gast_münsterland-radler_* |
25.09.2014, 20:07
Beitrag
#65
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§8 kommt aber doch vor §9, ist also höherwertig.
Vorfahrt vor Vorrang. Oder auch: "Die Vorfahrt ist dem Vorrang übergeordnet." |
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25.09.2014, 20:10
Beitrag
#66
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2819 Beigetreten: 25.10.2009 Wohnort: Prignitz Mitglieds-Nr.: 51134 |
Ich hab Mitglieds-Nr.: 51134
-------------------- Schreibe wenig aber wahr, vieles Schreiben bringt Gefahr.
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Gast_münsterland-radler_* |
25.09.2014, 20:10
Beitrag
#67
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Ich verweise mal auf das humorvolle Diskussionsergebnis hier. Auch dort war meine Antwort korrekt: das rote Fahrzeug (aus dem verlinkten Thread) hat Vorfahrt. Es ist also ein weiteres Beispiel dafür, dass ich Recht habe. |
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25.09.2014, 20:13
Beitrag
#68
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 |
... Vorfahrt vor Vorrang. Oder auch: "Die Vorfahrt ist dem Vorrang übergeordnet." Nein, erstens ist Vorrang nicht vor Vorfahrt und zweites gelten alle §§ in der StVO gleichzeitig. Wenn man links abbiegt hat man zwar Vorfahrt, weil man von rechts kommt, muß aber trotzdem den Gegenverkehr durch lassen, weil man gegenüber dem Gegenverkehr keine Vorfahrt hat. Man hat bei rvl nur gegen über dem von links kommenden Vorfahrt. Sonst gegenüber niemanden. Daher heisst es ja auch :"Wer von rechts kommt hat Vorfahrt." Und nicht: "Wer von gegenüber kommt hat Vorfahrt." Im Gegenteil da steht, daß man den Gegenverkehr durch fahren lassen muß und nicht man muß ihm Vorrang gewähren. -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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Gast_münsterland-radler_* |
25.09.2014, 20:16
Beitrag
#69
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Es gibt aber eine Ordnung bei Vorfahrt und Vorrang.
Vielleicht vertue ich mich, und Vorrang ist der Vorfahrt übergeordnet? Aber eines davon steht über dem anderen, da bin ich zu 120% sicher. Das lernt man schließlich schon in der Fahrschule. |
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25.09.2014, 20:18
Beitrag
#70
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 |
Auf einer Vorfahrtsstraße hast du Vorfahrt, aber wenn da ein Zebrastreifen ist, muß du dem Fußgänger Vorrang gewähren.
Beim Linksabbiegen mußt du den Gegenverkehr vor lassen. Du kannst zwar gegenüber dem von links kommenden Vorfahrt haben aber nie, nie, nie gegenüber dem Gegenverkehr. Gegenüber dem Gegenverkehr gibt es keine Vorfahrtsbeziehung im herkömmlichen Sinn, daher gibt der §8 nicht gegenüber dem Gegenverkehr. Da gilt §9 Nur weil du gegenüber einem Verkehrsstrom eine Vorfahrtsbeziehung hast, hast du sie nicht gegenüber allen anderen auch. -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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Gast_münsterland-radler_* |
25.09.2014, 20:23
Beitrag
#71
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Guests |
Gegenüber dem Gegenverkehr gibt es keine Vorfahrtsbeziehung im herkömmlichen Sinn, daher gibt der §8 nicht gegenüber dem Gegenverkehr. Warum darf dann in Beispiel 3 (abknickende Vorfahrtsstraße) der Linksabbieger vor dem Geradeausfahrer? (meine Ansicht ist das ja nicht) |
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25.09.2014, 20:25
Beitrag
#72
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 |
Vielleicht vertue ich mich, und Vorrang ist der Vorfahrt übergeordnet? Ich verstehe nicht, wie es zu der Aussage zuvor kommen kann, und nun zu dieser Frage. Wenn Du nichts zu dem schreiben würdest, was Du nicht weißt, dürfte es beide Posts nicht geben, oder? q.e.d. -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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Gast_münsterland-radler_* |
25.09.2014, 20:28
Beitrag
#73
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Eine Frage ist kein Wissen. Gehört aber auch zur Wissensvermittlung. (die dann durch die Antwortenden geschieht)
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25.09.2014, 20:43
Beitrag
#74
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19585 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 |
Ich habe die Aussage, die ich irgendwann gelernt hatte, nie in Frage gestellt. Nach lesen dieses Threads und dem Artikel von @Rolf und der Stellungnahme vom BMVBS halte ich an meiner Ansicht nicht mehr fest.
Die beiden sich gegenüberstehenden Fahrzeuge sind an sich gleichberechtigt; sie haben keine Vorfahrtbeziehung untereinander. Deshalb gilt zwischen ihnen § 9 (keiner von beiden kommt unter sich betrachtet "von rechts"). Der Vorrangberechtigte kann seinen Vorrang aber nicht ausüben, weil er einem anderen Vorfahrt zu gewähren hat. Wir haben also wirklich eine Pattsituation. Demgegenüber gibt es keine Regel, dass derjenige (gegenüber allen) Vorfahrt* hat, der keinen von rechts hat. *oder Vorrang. -------------------- Proxima Estación: Esperanza.
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25.09.2014, 21:04
Beitrag
#75
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10017 Beigetreten: 29.03.2004 Wohnort: Rheinebene Mitglieds-Nr.: 2545 |
Warum darf dann in Beispiel 3 (abknickende Vorfahrtsstraße) der Linksabbieger vor dem Geradeausfahrer? Weil er auf der Vorfahrtstrasse ist. Wie oft denn noch?
-------------------- Wer bremst hat Angst
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Gast_münsterland-radler_* |
25.09.2014, 21:39
Beitrag
#76
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Aber hieß es nicht, dass alle Paragraphen der StVO gleichzeitig gelten?
Das muss dann auch §9 bei abknickender Vorfahrt gleichzeitig betreffen. Dann muss der die Vorfahrtsstraße Verlassende den Gegenverkehr aus der nachrangigen Straße durchfahren lassen. Oder hebt Vorfahrt die Gegenverkehrsregel jetzt etwa doch auf? |
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25.09.2014, 21:41
Beitrag
#77
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 |
... Warum darf dann in Beispiel 3 (abknickende Vorfahrtsstraße) der Linksabbieger vor dem Geradeausfahrer? (meine Ansicht ist das ja nicht) Weil Verkehrszeichen die allgemeinen StVO-Regeln außer kraft setzen, steht übrigens auch in der StVO... Oder hebt Vorfahrt die Gegenverkehrsregel jetzt etwa doch auf? §8 hebt §9 nicht auf, aber ein Verkehrszeichen hebt die allgemeinen Regeln der StVO auf.-------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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Gast_münsterland-radler_* |
25.09.2014, 21:46
Beitrag
#78
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Aha. Woran lässt sich dann hierbei
Mal zum Verständnis: Wie würdest du folgende Situation bewerten? Google Maps Es sei nachts und die LZA abgeschaltet. Der August-Wessing-Damm ist die Vorfahrtsstraße. A möchte von West nach Ost (geradeaus), B von Ost nach Süd (links abbiegen), C von Nord nach Süd (geradeaus), D von Süd nach West (links abbiegen). Wer hat deiner Meinung nach Vorfahrt? Bekomme ich hierauf noch eine Antwort? Ich versuch's mal als Skizze: ___|C_|___ ---------B---- __A----____ >>|_D|<< die Reihenfolge festmachen? Warum darf A vor B, obwohl beide auf der Vorfahrtstraße sind? Warum C vor D? §9 kann ja d. E. nicht gelten, da als allgemeine Regel durch Verkehrszeichen (Vorfahrtstraße, Vorfahrt achten) aufgehoben. Demnach wäre auch die Reihenfolge B - A - D - C möglich. |
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25.09.2014, 21:59
Beitrag
#79
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 |
... Demnach wäre auch die Reihenfolge B - A - D - C möglich. Nein, denn A und B sind auf der gleichen Vorfahrtsstraße, für sie gilt an der Kreuzung erst mal §8 nicht.Das heist erst mal, daß die von jeweils von rechts kommenden keine Vorfahrt haben, da A und B auf der Vorfahrtsstraße sind. Aber §9 gilt weiterhin, weil A und B auf der Vorfahtrasstraße sind. B hat hier nicht mehr Rechte und darf vor A abbiegen weil er Vorfahrt hat. B muß, muß, muß, muß ... A durch lassen, da A Gegenverkehr ist. Und dann kommt erst die Nord-Süd-Richtung dran, die zwei sind sich gegenüber auch gleichberechtigt und da gilt auch §9 für den Linksabbieger. Daher kann es nur eine Reihenfolge geben: A - B - C - D. Bei der abknickenden Vorfahrtsstraße muß du dir vor stellen, sie ginge gerade aus. Wenn die abknickende Vorfahrtsstraße nach rechts geht und du geradeaus oder links abbiegen willst, dann querst du den Vorfahrtsverkehr der von rechts auf der Vorfahrtsstraße daher kommt. Du querst wie beim Linksabbiegen die vorfahrtsberechtigte Gegenspur. Die FZe die von aussen in die Vorfahrtsstraße wollen kommen ganz hinten dran und dann muß man es wieder neu bewerten. Aber eine Bewertung: "der eine hat Vorfahrt - so auch gegenüber allen" geht nicht. so ist es beim Fahrschulbild so, daß der blaue Laster, dann man selbst und zum Schluß der PKW gegenüber fahren darf. -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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Gast_münsterland-radler_* |
25.09.2014, 22:04
Beitrag
#80
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Guests |
Aber §9 gilt weiterhin, weil A und B auf der Vorfahtrasstraße sind Hast du nicht eben noch behauptet, ein Verkehrszeichen (also z. B. "Vorfahrtsstraße") würde eine allgemeine Regel der StVO (z. B. §9) außer Kraft setzen? Und jetzt soll das Verkehrszeichen plötzlich als Begründung für die allgemeine Regel dienen? Nein, so geht's nicht. Ganz sicher nicht. |
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25.09.2014, 22:10
Beitrag
#81
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 |
... Hast du nicht eben noch behauptet, ein Verkehrszeichen (also z. B. "Vorfahrtsstraße") würde eine allgemeine Regel der StVO (z. B. §9) außer Kraft setzen? ... Ja hab ich geschrieben und mich dabei etwas falsch ausgedrückt.Ganz außer Kraft werden sie nicht gesetzt, sie gehen vor. Eine Vorfahrtsbeschilderung geht der rvl Regel vor. §9 regelt ja das durchlassen auf den gleichberechtigten (Gegen)Spuren einer Straße Wer abbiegt muß entgegenkommende FZe durch lassen. Und selbst wenn du der abknickenden Vorfahrtsstraße folgst muß du den Vorrang der Fußgänger beachten. -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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25.09.2014, 22:23
Beitrag
#82
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7900 Beigetreten: 17.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34260 |
Hast du nicht eben noch behauptet, ein Verkehrszeichen (also z. B. "Vorfahrtsstraße") würde eine allgemeine Regel der StVO (z. B. §9) außer Kraft setzen? Natürlich nur in den Punkten, in denen sie kollidieren würden. Ein Vorfahrtstraßenzeichen hebt ja auch nicht die Höchstgeschwindigkeit von 100km/h außerhalb geschlossener Ortschaften außer Kraft Ich würde dir mal eine Nachschulung empfehlen und dich bitten aufzuhören, so einen Quatsch zu erzählen. Am Ende glaubt das noch jemand, der hier zufällig reinklickt und baut deshalb n Unfall, und dann? Bei dem nächsten Schwachsinnsbeitrag von dir werde ich ansonsten mal den Melde-Button gebrauchen |
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25.09.2014, 22:35
Beitrag
#83
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 |
... "Die Vorfahrt ist dem Vorrang übergeordnet." Zur Klärung:Vorfahrt hebt nicht Vorrang auf oder umgekehrt. Vorrang ist das Vorrecht eines Verkehrsteilnehmers gegenüber eines anderen. Vorfahrt ist das Vorrecht eines Fahrzeugs gegenüber eines anderen. So kann man Vorfahrt als Teilmenge von Vorrang sehen, immerhin gilt ja auch bei rvl, daß ein Verkehrsteilnehmer ein Vorrecht gegenüber dem anderen VT hat. Und Vorfahrt hat man nicht, weil rechts keiner ist, sondern nur im Bezug auf den von Links kommenden entwickelt sich eine Beziehung. Der von rechts kommt hat also Vorfahrt. Das ist eine direkte Beziehung zwischen zwei VT. Mehr nicht. Ob man anderen VT noch Vorrang oder weiter Vorfahrt geben muß, darf man auch nur zwischen den jeweiligen direkten Beziehungen der jeweiligen VT sehen. -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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26.09.2014, 07:28
Beitrag
#84
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9479 Beigetreten: 14.01.2006 Wohnort: Mitte der Südschiene Mitglieds-Nr.: 15997 |
Vielleicht hilft Logik.
Zitat Regelungen durch Verkehrszeichen gehen den allgemeinen Verkehrsregeln vor. Regelung Zeichen 306, Vorfahrtstraße: Zitat Das Zeichen zeigt an, dass Vorfahrt besteht bis zum nächsten Zeichen 205 „Vorfahrt gewähren.“, 206 „Halt. Vorfahrt gewähren.“ oder 307 „Ende der Vorfahrtstraße“. http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/anlage_3_63.html allgemeine Regel ist §8 Zitat (1) An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt. Das gilt nicht, 1.wenn die Vorfahrt durch Verkehrszeichen besonders geregelt ist (Zeichen 205, 206, 301, 306) http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__8.html Ok die Vorfahrt hat wer von rechts kommt. Das kollidiert mit dem Zeichen. Und da steht es sogar nochmal explizit drin, daß unser Zeichen 306 vorgeht... Dagegen wenn wir uns §9 Zitat Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__9.html ansehen, dann können wir uns 2 Fragen stellen. 1. Was könnte die Regel zum Verkehrszeichen 306 regeln was der §9 Regel vorgeht? 2. Steht in §9 irgendwas das sagt, daß Zeichen 306 die §9 Regel aufhebt? Im §8 steht es drin... Damit befinden sich A und B auf einer Vorfahrtstraße. Haben Vorfahrt gegenüber denen rechts von sich. Untereinander biegt B ab. Und B hat nach §9 was zu tun? -------------------- Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen. Quelle: Widerstand und Ergebung |
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26.09.2014, 07:29
Beitrag
#85
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 858 Beigetreten: 23.05.2013 Mitglieds-Nr.: 68630 |
Danke, janr, für die gut formulierte Klarstellung. Vorrang und Vorfahrt haben wir in der Fahrschule gar nicht definiert. Außer bei den Straßenbahnen vielleicht. Ansonsten war das viel zu theoretisch. Ein VT muss wissen, wen er durchlassen muss, und wen nicht. Wie das nun heißt, ist zweitrangig.
Die Behauptung, dass der, der keinen von rechts hat, Vorfahrt hätte, ist totaler Quatsch. Was, wenn das "T" kein "T", sondern ein "Y"? In der Praxis wird einer durchgewunken, meist der Geradeausfahrer. Manchmal ist einer der VT ein großer Bus, dann lässt man den zuerst passieren. Die Variante, dass der Linksabbieger vorfährt, damit hinter ihm der von links Kommende durchfahren kann, habe ich noch nie erlebt. Schon allein aus Platzgründen, rvl ist meist in 30er Zonen mit engen Straßen. Wird außerdem erst recht unmöglich, wenn alle links abbiegen wollen. Bei dem, was hier alles diskutiert wird, wunder ich mich, wie unfallfrei die Leute manchmal durchs Leben kommen. Aber die, die keine Vorfahrt können, fahren meist eh mit dem Rad. |
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26.09.2014, 07:33
Beitrag
#86
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9479 Beigetreten: 14.01.2006 Wohnort: Mitte der Südschiene Mitglieds-Nr.: 15997 |
Solches "Abbiegen" (ok mit Parkplatz) sehe ich manchmal.
Und zwar biegt jemand auf einer eigenen Abbiegespur von einer Vorfahrtstraße in einen Parkplatz ab. Biegt nur einer ab dann kann man (sofern der Abbieger weit vorne steht) vom Parkplatz hinter diesem ausfahren. Dafür müssen aber die baulichen Gegebenheiten stimmen. (dieser) Fahrradfahrer: ich sage nichts dazu, man kann sich einige Äußerungen in Fahrradthemen ansehen und sich ein eigenes Bild machen -------------------- Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen. Quelle: Widerstand und Ergebung |
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26.09.2014, 07:58
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#87
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 |
Die Variante, dass der Linksabbieger vorfährt, damit hinter ihm der von links Kommende durchfahren kann, habe ich noch nie erlebt. Schon allein aus Platzgründen, rvl ist meist in 30er Zonen mit engen Straßen. Doch, gibt es schon, wir haben hier teilweise recht großzügige Fahrbahnflächen in 30er-Zonen. Dennoch ist es extrem selten, weil meist immer gleich einer auf seine Vorfahrt verzichtet und winkt. Häufiger sind die Situationen, dass zwei winken und sich nicht einig werden, wer jetzt mit seiner Großzügigkeit gewinnt (da ist es dann gut, beherrscht einfach zu fahren, so lange die anderen sich noch zu einigen versuchen, obwohl man definitiv der Letzte wäre. Oder es kommen, wenn schon aus drei Richtungen Autos kommen, überall gleich mehrere hintereinander. Dann klappt es auch nicht mehr. -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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26.09.2014, 08:19
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#88
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4811 Beigetreten: 04.12.2013 Wohnort: Nürnberg Mitglieds-Nr.: 70843 |
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26.09.2014, 09:29
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#89
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 |
Ja kenn ich StVO 77 der DDR §13 Abs.2 Tja, da sieht man, wo solche wirren Regeln hinführen. Obwohl: Mit dieser Regel gäbe es diesen Thread nicht Wir haben also wirklich eine Pattsituation. Also als Patt sehe ich das nicht. Die Regeln sind eindeutig. Jedoch nicht immer umsetzbar. Daher muss u.U. einer auf sein Vorrecht verzichten. Das ist für mich kein Patt. -------------------- |
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26.09.2014, 10:01
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#90
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24574 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 |
Ein Patt ist beim Schach eine Situation, in der kein regelkonformer Zug möglich ist, obwohl niemand im Schach steht. Ich finde, daß dieser Begriff die Situation ganz gut charakterisiert.
-------------------- „Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels
Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen? |
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26.09.2014, 10:06
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#91
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 |
Dann sind wir aber erst beim Patt, wenn der vorfahrtberechtigte Linksabbieger vor dem Gegenverkehr stehen bleibt. Denn ab dann ist kein regelgerechtes Verhalten für die anderen Beteiligten mehr möglich. Diese Situation zu erkennen nenne ich dann vorausschauendes Fahren und mögliches Erkennen einer drohenden Patt-Situation. Aber wir schweifen ab
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26.09.2014, 10:14
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#92
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24574 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 |
Entschuldigung. Ich wollte keinesfalls abschweifen.
-------------------- „Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels
Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen? |
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26.09.2014, 10:15
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#93
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 |
So schlimm ist es nicht. Es ist alles gesagt, die richtige Bewertung ist durch. Nur wollen es noch nicht alle verstehen
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26.09.2014, 10:18
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#94
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24574 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 |
Ob es wirklich daran liegt?
Wie ging eigentlich die DDR-StVO damit um, wenn jemand Vorfahrtsverzicht erklärt? -------------------- „Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels
Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen? |
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26.09.2014, 10:21
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#95
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 |
Da musste ich auf nichts verzichten, bei gleichrangigen Straßen stand es in der Vorschrift:
Zitat (§ 13 DDR-StVO) An Kreuzungen und gleichrangigen Straßen hat vorfahrt, wer von rechts kommt; unabhängig davon, ob er seine Fahrtrichtung beibehält oder nicht. Aus dem Kopf, war damals (vor 36 Jahren) Lernpflicht und hat sich bis heute gehalten. -------------------- |
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26.09.2014, 10:53
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#96
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 |
Und wie ist es dann weiter gegange, wenn er seine Vorfahrt wahr nimmt und bis zur Mitte fährt.
Der von Links kann nicht weiter, der Gegenverkehr macht dann was? Das war doch bestimmt genau so wie im ehemaligen Westen. Oder? -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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Gast_münsterland-radler_* |
26.09.2014, 11:50
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#97
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Bei dem nächsten Schwachsinnsbeitrag von dir werde ich ansonsten mal den Melde-Button gebrauchen Welchen meiner bisherigen Beiträge würdest du denn als "Schwachsinn" bezeichnen? Bist du der Ansicht, dass ich mich bei einer der Antworten vertan habe? Unfälle bauen soll natürlich niemand. Darum gibt es den §1 und muss man in solch unklaren Situationen vorsichtig fahren. Und wie ist es dann weiter gegange, wenn er seine Vorfahrt wahr nimmt und bis zur Mitte fährt. Der von Links kann nicht weiter, der Gegenverkehr macht dann was? Alle bleiben stehen und warten auf eine Weisung der Polizei. Damit es dazu erst gar nicht kommt, fährt der Linksabbieger als erstes vor dem Gegenverkehr. |
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26.09.2014, 12:07
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#98
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 |
... Damit es dazu erst gar nicht kommt, fährt der Linksabbieger als erstes vor dem Gegenverkehr. Wenn sie sich darauf verständigen kann man es so machen.Ich mache es immer anders: Ich fahre in die Kreuzung ein, weil ich ja rvl-Vorfahrt hab, muß aber ja dem Gegenverkehr Vorfahrt gewähren. Da der links von mir nicht fahren kann winke ich den Gegenverkehr durch und biege erst dann ab. Im Idealfall, wenn die Kreuzung groß genug ist, wie hier: Da kann ja der Linksabbieger in die Kreuzung reinfahren und somit die Fahrtrichgung für den links von ihm stehenden freigeben, und dann auf den Gegenverkehr warten, der ja dann auch erst darf, und zum Schluß sein Abbiegemanöver vollenden. -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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Gast_münsterland-radler_* |
26.09.2014, 12:26
Beitrag
#99
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Guests |
Das scheint mir eine zu komplizierte Lösung zu sein, ich halte sie nicht für alltagstauglich.
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26.09.2014, 12:46
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#100
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 |
... ich halte sie nicht für alltagstauglich. Das ist doch wirklich egal. Ich halte vieles nicht für alltagstauglich und verhalte mich oft demensprechend, d. h. ich verstoße von Fall zu Fall willkürlich gegen die StVO (heiße ja nicht Wattestäbchen )Aber wenn du das von mir verlinkte durchgelesen hast (FAQ: Abbiegen und Vorfahrt im Kreuzungsbereich), wirst du sehen, daß auch Bundesministerium der Auffassung ist. §8 gilt nur in Bezug zum Linken. §9 gilt trotzdem im Bezug auf den Entgegenkommenden. Wenn zu eng muß ein VT auf seinen Vorrang verzichen und man muß sich verständigen. Also einfach fahren ist nicht. Wenn Unfall: dann Schuld. -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 05.01.2025 - 10:59 |