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> Bahnübergang Österreich Eisenbahnkreuzungsverordnung, Losgefahren bei nicht vollständig geöffneter Schranke
burningwheels
Beitrag 25.09.2014, 07:00
Beitrag #1


Neuling


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Hallo,
bin neu in diesem Portal.
Mein Anliegen, ich bin anscheinend im Juli als erstes Fahrzeug an einer Bahnschranke losgefahren als diese sich gerade angefangen hat sich zu öffnen. Rotes Blinklicht war aber schon erloschen! Nun haben die mich offensichtlich gefilmt! Ich bekam eine Fahrerauskunft zugeschickt ohne Bußgeldbescheid!
Welche Stafe in welcher höhe erwartet mich? In Deutschland wäre das 240 Euro, ein Monat fahrverbot und 2 Punkte!
Ich frage daher um abzuwägen, sag ich wer gefahren ist und zahl die strafe, oder ich sag nix, bekomme deshalb eine Strafe die aber in Deutschland nicht eingetrieben wird und lass mich die nächsten 3 Jshre nicht mehr in Österreich blicken.
Wäre svhön wenn mir jemand bei meiner Entscheidung weiterhelfen könnte.
Vielen Dank schonmal im Vorraus.
Alex
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rapit
Beitrag 25.09.2014, 09:48
Beitrag #2


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na da bin ich mal auf unsere Österreichischen Mitleser gespannt.

Ob das in D 240 € kosten würde, bin ich mir auch nicht so sicher. Die Schranke war nicht mehr "geschlossen" (dafür muss sie unten sein, die Regelung entstammt nämlich noch der ganz frühen Zeit, als Tore verwendet wurden), und das Blinklicht war erloschen. Ein Heben ist auch kein "Senken" des Schlagbaumes.

Ich kenne ein andersrum vorhandenes Problem von früher aus Bad Aussee, BÜ hinterm Bahnhof, da war die Ampel noch 45 Sekunden lang rot, wenn die Schranken schon offen waren. Ob es heute noch so ist, weiß ich nicht.

Ach so, und: Willkommen im VP!


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durban
Beitrag 25.09.2014, 10:01
Beitrag #3


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In Deutschland wäre das m.E. nicht ordnungswidrig.

Nur, wenn das Blinklicht erst erlischt, wenn die Schranken oben sind, muss man bis dann warten. Das ist aber nur bei alten ostdeutschan Anlagen (weil sich dort die Schranken wieder senken können) und in Ausnahmefällen bei westdeutschen Blinklichtanlagen der Fall. Bei den inzwischen normalerweise verwendeten BÜs mit zweiphasiger LZA erlischt das Rotlicht normalerweise mit Beginn des Hebens der Schranken.


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Mitleser
Beitrag 25.09.2014, 10:15
Beitrag #4


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In AT ist es unzulässig und kann mit einem Bußgeld (Ordnungsstrafe) geahndet werden. Allerdings erfolgt bei sich hebenden Schranken keine Vormerkung, im Gegensatz zu sich senkenden Schranken.
Eine feste Ahndungshöhe gibt es meines Wissens nach nicht. Bleibt die Obergrenze von 726€.
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steveluke
Beitrag 25.09.2014, 10:39
Beitrag #5


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Zitat (Mitleser @ 25.09.2014, 11:15) *
Eine feste Ahndungshöhe gibt es meines Wissens nach nicht. Bleibt die Obergrenze von 726€.

Wien nimmt dafür mW 100.- EUR (Anonymverfügung) bzw. 140.- EUR (Strafverfügung).


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burningwheels
Beitrag 25.09.2014, 11:26
Beitrag #6


Neuling


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Nun mein Vergehen war im Salzburger Land genau Pfarrwerfen. Macht es dann einen Unterschied ob da oder dort? Es muß doch nen Satz dafür geben, was Anfahren bei noch nicht ganz geöffneter Schranke kostet. Wenns ein Hunderter ist, dann zahl ich das halt, aber über 700 € lass ichs glaub ich drauf ankommen!
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burningwheels
Beitrag 25.09.2014, 17:08
Beitrag #7


Neuling


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Hat noch jemand Ahnung was das kosten kann?
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rapit
Beitrag 25.09.2014, 17:11
Beitrag #8


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warte mal 1 Tag, da kommen noch Antworten wavey.gif


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burningwheels
Beitrag 28.09.2014, 07:34
Beitrag #9


Neuling


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Zitat (rapit @ 25.09.2014, 18:11) *
warte mal 1 Tag, da kommen noch Antworten wavey.gif

Denkste!
Hab jetzt mal bei der verantworlichen Sachbearbeiterin angerufen, die war nicht da. Die Vertretung kennt meinen Fall nicht, aber sie denkt es werden wohl um die 180 Euro werden.
UND JETZT KOMMT DER HAMMER, sie sagte, ob mehr oder weniger, das ENTSCHEIDET der jeweilige Sachbearbeiter!!!
Was ist den das für eine Rechtssprechung!?! Naja Ösiland, da sollte einem.nichts mehr wundern!
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steveluke
Beitrag 28.09.2014, 07:46
Beitrag #10


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Zitat (burningwheels @ 28.09.2014, 08:34) *
Denkste!

Ich hatte allerdings auch damit gerechnet, dass sich zwischenzeitlich der eine oder andere User aus Österreich (die haben wir Gott sei Dank auch hier) zum Thema meldet.
Wahrscheinlich haben die gerade Urlaub oder sind anderweitig am Bergsteigen wink.gif

Das Problem ist halt, dass hier österreichisches (Verwaltungs-) Recht zum Tragen kommt, was sich zum Teil ganz erheblich von deutschem Recht unterscheidet.
Niemand will hier halbgare oder gar fehlerhafte Infos oder Tipps geben - und das ist auch gut so, auch wenn es dir in deinem Problem im Moment nicht weiterhilft :-(



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Officer
Beitrag 28.09.2014, 08:22
Beitrag #11


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Zitat (burningwheels @ 28.09.2014, 08:34) *
UND JETZT KOMMT DER HAMMER, sie sagte, ob mehr oder weniger, das ENTSCHEIDET der jeweilige Sachbearbeiter!!!
Was ist den das für eine Rechtssprechung!?!

Was ist daran jetzt besonders ungewöhnlich? Auch in Deutschland entscheiden die Behörden im OWi-Recht über die Bußgeldhöhe innerhalb des gesetzlichen Bußgeldrahmens (z.B. bei unzulässigem Lärm bis zu 5000 €).
Und auch bei VOWi, die im bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog erfasst sind, kann der Sachbearbeiter je nach den Umständen des Einzelfalls von den dort festgelegten Regelsätzen abweichen.

Und was hat die Rechtsprechung damit zu tun? Ein Gericht war mit dem Vorgang doch noch gar nicht befasst.


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ired
Beitrag 28.09.2014, 11:22
Beitrag #12


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Üblicherweise ist die Ampel noch länger rot, auch wenn die Schranken schon geöffnet sind. Salzburg ist meistens eine Spur teurer als die restlichen Bundesländer, in Graz kenne ich einen Fall mit 105 Euro. wavey.gif

Das könnte es sein: http://salzburg.orf.at/news/stories/2601469/
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fritz440kombi
Beitrag 28.09.2014, 23:08
Beitrag #13


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Zitat (burningwheels @ 28.09.2014, 08:34) *
Zitat (rapit @ 25.09.2014, 18:11) *
warte mal 1 Tag, da kommen noch Antworten wavey.gif

Denkste!
Hab jetzt mal bei der verantworlichen Sachbearbeiterin angerufen, die war nicht da. Die Vertretung kennt meinen Fall nicht, aber sie denkt es werden wohl um die 180 Euro werden.
UND JETZT KOMMT DER HAMMER, sie sagte, ob mehr oder weniger, das ENTSCHEIDET der jeweilige Sachbearbeiter!!!
Was ist den das für eine Rechtssprechung!?! Naja Ösiland, da sollte einem.nichts mehr wundern!


Schrankenalagen sind entweder mit einer Vorblinkanlage (rotes Blinklicht) ausgerüstet oder mit einer Lichtzeichenanlage, in beiden fällen ist rotes Licht erkennbar bis die Schranke wieder ganz oben ist ... erst wenn das verlöscht, dann ist das Einfahren wieder möglich. Schranken gehen nämlich, besonders auf Hauptstrecken durchaus auch wieder umgehend zu, wenn ein Zug grad durch ist , und ein Gegenzug die Anlage auslöst, Verlöschen des Rotlichts vor völliger Hebung gibt es nicht.

Der Übergang in Pfarrwerfen ist kein Unbekannter in der Unfallstatistik, für schnelle Zugfolgen dort spricht übrigends auch die Anlage von Halbschranken und die Kombination von Rotlicht und Schranken ist so abgestimmt, daß man mit geringen Schließzeiten durchkommt.

BTW: Auch bei offenen Schranken gilt: Auf Schieenfahrzeuge achten ... Grüne Ampel an EK ist nicht möglich ...

Strafmaß: Nicht korrektes Überqueren von Bahnübergängen
Wird das Rotlicht beim Bahnübergang ignoriert oder der Bahnschranken einfach umfahren, kommt es neben der Geldstrafe von bis zu 726 Euro immer zu einer Vormerkung im Führerscheinregister.


.... und vielleicht ohne sich zu wundern über Ösiland, manchmal steht auch die Todesstrafe auf so ein Verhalten, und sei froh, wenn Du mit +/- 180 € und ohne Vormerkung als Touristenbonus aussteigst und dich nicht DIESER HAMMER erwischt hat.

Der Sachbearbeiter entscheidet nach Gefahrenlage ... da hat er etwas Spielraum, na und, sei froh, sonst müßte ja immer 726 Euro verrechnet werden, alles was drunter ist , ist eben Einzelbeurteilung.

Bei "Rechtssprechung" sind wir übrigends noch lange nicht, sondern in einem Verwaltungsverfahren. Da kannst Du ja einmal Einspruch gegen den Vorwurf einlegen, was bei einem Videobeweis sehr schwer sein wird. Gibt übrigends nicht viele Video überwachte EK in Östereich, nur ausgewählte und ausgesprochen unfallträchtige , wie eben die in Pfarrwerfen.

Die Eisenbahnkreuzung in Pfarrwerfen ist eine jener EK, die nur schwer durch eine Unterführung etc. ersetzbar ist, gemäß der Eisenbahnkreuzungsverordnung ist sie auch wegen der Zugfolge unter 120 Sekunden mit Halbschranken ausgeführt, was von vielen Autofahrern wohl nicht als "erhöhte Gefahr" wahrgenommen wird, sondern eher: "Vollschranke nicht notwendig" - Mißverständnis.

Bevor Du Dich über östereichisches Recht wunderst, hier die EKV im Volltext beachte vor allem § 38 ...

Wenn Du nicht zahlst, kann es aber sein, daß Du wirklich mit österreichischer Rechtssprechung Bekanntschaft machst. whistling.gif

... und zu Deiner abschließendes Info: Ich war Mitglied einer Fachgruppe, die sich mit der (Neu-) Formulierung dieser Verordnung auseinandersetzte, die eigentlich nichts anderes tut, als die Bahn vor dem Kraftfahrverkehr zu schützen und nicht umgekehrt. Selten bis nie fährt nämlich der Zug in ein Kraftfahrzeug ... und interessantes Detail: Das Verhältnis Tote zu Verletzten ist an technisch gesicherten EK einiges höher, als an nichttechnisch gesicherten EK, warum wohl?


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burningwheels
Beitrag 29.09.2014, 16:28
Beitrag #14


Neuling


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Strafmaß: Nicht korrektes Überqueren von Bahnübergängen
Wird das Rotlicht beim Bahnübergang ignoriert oder der Bahnschranken einfach umfahren, kommt es neben der Geldstrafe von bis zu 726 Euro immer zu einer Vormerkung im Führerscheinregister.


.... und vielleicht ohne sich zu wundern über Ösiland, manchmal steht auch die Todesstrafe auf so ein Verhalten, und sei froh, wenn Du mit +/- 180 € und ohne Vormerkung als Touristenbonus aussteigst und dich nicht DIESER HAMMER erwischt hat.

Der Sachbearbeiter entscheidet nach Gefahrenlage ... da hat er etwas Spielraum, na und, sei froh, sonst müßte ja immer 726 Euro verrechnet werden, alles was drunter ist , ist eben Einzelbeurteilung.

Bei "Rechtssprechung" sind wir übrigends noch lange nicht, sondern in einem Verwaltungsverfahren.

Bevor Du Dich über östereichisches Recht wunderst, [url="https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20007888"]hier die EKV im Volltext beachte vor allem § 38 ...[/ur]



Ok, viell. war ich etwas zu hart in meinem letzten Kommentar.
Ich bin ein rechtschaffener Autofahrer der noch nie geblitzt wurde oder Punkte hat. Aber was ich auch mache, und wie vorstchtig und umschchtig ich in Österreich fahre. Es kommt immer wieder vor, das ich dort irgendwas falsch mache. Das letze mal weil ich mit Anhänger auf einer nicht dafür freigegebenen Straße unterwegs war. Obwohl nur 10km sollte ich die Autobahn nutzen und natürlich bezahlen. Egal. Sollten es “nur“ die 180 sein, dann zahle ich.
PS: ich war auf,der Autobahn Ausfahrt Werfenweng raus und bin da auf die Alm spaziert, und wenn da eine auch wieder eine Einfahrt wäre, hätte ich nicht 2km Umweg fahren müßen um wieder auf diese zu kommen! Und wäre auch dann nicht duch Pfarrwerfen an der unfallträchtigen EK passieren müssen!
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haidi
Beitrag 02.10.2014, 17:24
Beitrag #15


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Ich hab den Thread erst heute gesehen, sonst hätte ich dir schon früher in etwa die Antworten gegeben, die dir Fritz gegeben hat.

Die unterschiedlichen Verkehrsregeln unserer beiden Länder bergen schon einige Fallen, so auch die Bahnübergänge, die dann erst wieder frei sind, wenn das rote Licht aus ist und der Schranken ganz oben sind. Ich werde in Deutschland immer angehupt, weil ich auch dort auf die komplette Öffnung des Schrankens warte (ich schaffs einfach nicht, vorher los zu fahren).

Zu Strafrahmen:
Sie sind in der StVO festgelegt mit Mindest- und Höchststrafen, wobei die Höchststrafen ganz ansehnlich sein können. Der Strafreferent wird auf Grund der Umstände der Übertretung zwar im Allgemeinen im unteren bereich bleiben, aber doch je nach Umstände variieren.
Allerdings bekommt er auch von Vorgesetzten (in dem Fall meist die Landespolizeidirektion - daher auch unterschiedliche Strafhöhen in den einzelnen Bundesländern) diverse Vorgaben.

Die ganze Sache läuft in 4 Stufen ab, wobei da in jeder dieser Stufen "eingestiegen" werden kann.
Organmandat (durch den Polizisten oder die Parkraumüberwachung). Zahlst ist es gut, zahlst nicht geht es weiter, entspricht dem Verwarnungsgeld.

Anonymverfügung: die Strafhöhen sind durch die Landespolizeidirektionen festgelegt, sie ergeht an den Zulassungsinhaber, sie wird keiner Person zugeordnet (d.h. die Strafe scheint so wie das Organmandat nirgends auf und kann daher bei der nächsten Übertretung nicht als strafverschärfend verwendet werden).

Strafverfügung: die ergeht ohne weiteres Verfahren (Parteiengehör etc.) und ist personalisiert. Auch hier sind die Strafhöhen vorgegeben.

Straferkenntnis: Da wird der http://www.polizei.gv.at/wien/files_wien/V...%2015012014.pdf Täter einvernommen, eventuelle Zeugen einvernommen und am Schluss ein Bescheid ausgestellt. Da kann der Strafreferent die Strafe innerhalb des gesetzlichen Rahmens festsetzen. http://www.polizei.gv.at/wien/files_wien/V...%2015012014.pdf

Link zu den derzeit in Wien geltenden Strafhöhen für Anonymverfügung und Strafverfügung (A: Anonymverfügung, C: Strafverfügung)

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 02.10.2014, 18:09
Bearbeitungsgrund: Links klickbar gemacht
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ired
Beitrag 02.10.2014, 20:41
Beitrag #16


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Super Tabelle, ich wusste garnicht dass sowas offiziell zu haben ist. wavey.gif
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Kühltaxi
Beitrag 05.10.2014, 12:23
Beitrag #17


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Wann ist denn genau und offiziell "der Schranken ganz oben"? Ich finde diese Betrachtung bedenklich weil die Dinger manchmal nicht richtig in die Senkrechte gehen und/oder noch nachwackeln. Ein ausgehendes Licht ist eindeutig und auch einfach zu beobachten ohne Kopfverrenkungen.


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fritz440kombi
Beitrag 05.10.2014, 18:06
Beitrag #18


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Normalerweise sollte der Schrankenbalken erst oben sein, und dann geht das Licht aus , "oben ist er" wenn ersich nicht mehr weiter nach oben bewegt :-) , Problem dabei: An manchen EK mit sehr kurzen Zuffolgen kann passieren, daß der Schranke oben ankommt, die Lampen weiterleucten und sich der Schranke wieder Schließt, deswegen u.a. auch die Halbschrankenlösung in Pfarrwerfen ...hier kann niemend so schnell einegschlossen werden ...


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burningwheels
Beitrag 25.10.2014, 07:23
Beitrag #19


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Also, da ich angegeben hatte nichg zu wissen ob meine Lebengefährtin oder ich gefahren bin, kam vorletzte Woche die Strafverfügung über 180.- Euro. Habe es überwiesen und Haken dran!
Abschließendmöchte ich mich noch für all die Einträge zu diesem Tema bedanken.
Und noch anmerken, das ich schon vor dieser Sache immer mit dem mulmigen Gefühl durch unser Nachbarland gefahren bin, ja nichts falsch zu machen. Die könnten mich ja wieder hinter irgendeiner Ecke abkassieren. Nichts gegen Euch liebe Österreicher, Ihr seit gastfreundlich und wohnt in einem wunderschönen Land, ABER Euere Methoden der Verkersüberwachung erinnert mich SEHR an ein Land im Osten Deutschlands, welches GOTTSEIDANK nicht mehr existiert! Ich hoffe es kommt auch wieder mal die Zeit in der auch autofahren in Österreich wieder Spass macht ohne sich permanent überwacht zu fühlen!
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anonymous1337
Beitrag 25.10.2014, 22:05
Beitrag #20


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Können die Österreicher überhaupt Strafen für Verkehrs-OWIs in Deutschland eintreiben, die in Deutschland gar keine OWIs sind? Falls ja, muss dann nicht zumindest der Fahrer ermittelt werden? Was droht bei Nichtnennung durch den Halter?
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Kühltaxi
Beitrag 26.10.2014, 12:20
Beitrag #21


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Alles nein. Aber sie können bei Wiederkehr eintreiben. Wenn ihre eigenen Bürger im Ausland was anstellen sind sie übrigens weniger simpel bei der Sache, dann verlangen sie auch daß ein tatsächlicher Fahrer nachgewiesen wird (und zwar vom bestrafen wollenden Land im Alleingang ohne ihre Amtshilfe) und ein Kennzeichen mit Halter reicht nicht.


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fritz440kombi
Beitrag 27.10.2014, 12:20
Beitrag #22


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Zitat (burningwheels @ 25.10.2014, 08:23) *
Also, da ich angegeben hatte nichg zu wissen ob meine Lebengefährtin oder ich gefahren bin, kam vorletzte Woche die Strafverfügung über 180.- Euro. Habe es überwiesen und Haken dran!
Abschließendmöchte ich mich noch für all die Einträge zu diesem Tema bedanken.
Und noch anmerken, das ich schon vor dieser Sache immer mit dem mulmigen Gefühl durch unser Nachbarland gefahren bin, ja nichts falsch zu machen. Die könnten mich ja wieder hinter irgendeiner Ecke abkassieren. Nichts gegen Euch liebe Österreicher, Ihr seit gastfreundlich und wohnt in einem wunderschönen Land, ABER Euere Methoden der Verkersüberwachung erinnert mich SEHR an ein Land im Osten Deutschlands, welches GOTTSEIDANK nicht mehr existiert! Ich hoffe es kommt auch wieder mal die Zeit in der auch autofahren in Österreich wieder Spass macht ohne sich permanent überwacht zu fühlen!


Na und, Halterhaftung nacht Dinge leichter, sollt jeder wissen, wer, wann mit seinem Fahrzeug unterwegs ist ... so isses zumindest in Österreich.

Gibt einen netten Spruch. Alles was mit "F" anfängt, soll man nicht verleihen: Fahrzeuge, Füllfeder, Fischzeug, Flinten ...

Was das mit unserer Verkehrsüberwachung zu tun hat, weiß ich nicht ... an beschriebenem Bahnübergang ist, aus gutem Grunde, eine Überwachungskamera installiert ...

Mir gefällt an Eurer Regelung beispielsweise nicht, daß einem ziemlich schnell Blut abgezapft werden kann und zwar zwangsweise, da erinnert mich persönlich auch an eher trübe Zeiten. Is aber so, andere Länder, andere Sitten.







Zitat (Kühltaxi @ 26.10.2014, 13:20) *
Alles nein. Aber sie können bei Wiederkehr eintreiben. Wenn ihre eigenen Bürger im Ausland was anstellen sind sie übrigens weniger simpel bei der Sache, dann verlangen sie auch daß ein tatsächlicher Fahrer nachgewiesen wird (und zwar vom bestrafen wollenden Land im Alleingang ohne ihre Amtshilfe) und ein Kennzeichen mit Halter reicht nicht.


Woher dieses Latrinengerücht? Link


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Kühltaxi
Beitrag 01.11.2014, 07:09
Beitrag #23


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Hat einer deiner Landsleute hier geschrieben. whistling.gif

Zitat (fritz440kombi @ 27.10.2014, 12:20) *
Mir gefällt an Eurer Regelung beispielsweise nicht, daß einem ziemlich schnell Blut abgezapft werden kann und zwar zwangsweise, da erinnert mich persönlich auch an eher trübe Zeiten. Is aber so, andere Länder, andere Sitten.

Bei euch wird wenn man sich verweigert wahrscheinlich automatisch das schlimmstmögliche angenommen. Ob das für den Betroffenen besser ist? think.gif


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ired
Beitrag 01.11.2014, 09:48
Beitrag #24


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Zitat (fritz440kombi @ 27.10.2014, 12:20) *
Woher dieses Latrinengerücht? Link


Die Gemeinde St. Ulrich schreibt da ziemlichen Unfug, seit wann stellt Deutschland Anonymverfügungen aus? blushing.gif Naja, Gemeinde eben. Ohne Fahrer können die Deutschen nichts vollstrecken, bei Fahrzeugtausch kann man so richtig Gas geben. wavey.gif

Soviel zum Thema Bahnübergang in Österreich. smile.gif
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Kühltaxi
Beitrag 04.11.2014, 10:40
Beitrag #25


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Für die Ausländer die das deutsche Justizsystem nicht kennen sei auch gesagt daß dieses freundlich gesagt sehr wiederholungsprogressiv, unfreundlich gesagt sehr nachkarterisch ausgelegt ist, nicht nur bei schweren Straftaten sondern bei jedem und allem. Da paßt irgendeine Art von Stellvertreterbestrafung absolut nicht mit zusammen und das werden die Macher selbst auch genau wissen.
Bei einem rein sachbezogenen Justizsystem wo es für die gleiche Tat unter gleichen Umständen immer die gleich Strafe gäbe und diese nie zusätzliche Spätwirkungen entfalten könnte würde sogar ich mit mir über eine Halterhaftung reden lassen.


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Konstantin Ziolkowski, russischer Raumfahrttheoretiker
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Werner Heisenberg, deutscher Physiker und Nobelpreisträger
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Pancho71
Beitrag 05.11.2024, 21:10
Beitrag #26


Neuling


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Servus, jetzt muss ich mal diesen alten Thread aufgreifen. Ich habe heute eine Strafverfügung vom Land Salzburg erhalten. Mir wird vorgeworfen, dass ich mit meinem deutschen Pkw im August an der Einsenbahnkreuzung Pfarrwerfen die Kreuzung übersetzt haben soll, obwohl die Lichtzeichen noch nicht erloschen waren.

Allerdings waren keine Lichtzeichen an. Wir waren zu viert im Auto, keiner hat irgendein Lichtzeichen gesehen und ich bin ein sehr aufmerksamer Fahrer und hab in über 30 Jahren noch keinen Rotlichtverstoß begangen.

Ich würde jetzt über meinen Anwalt einen Widerspruch einlegen. Wie sieht es da in Österreich aus? Kann es dann wesentlich teurer werden als die 180 Euro Strafverfügung? Ich gehe mal von einem Defekt der Anlage aus, Lichtbilder von mir wurden wohl gefertigt.

Danke Euch, VG, Markus
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meddler
Beitrag 05.11.2024, 23:37
Beitrag #27


Neuling


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Kann nur vermuten dass hier immer die Haltelinie überfahren wird: https://maps.app.goo.gl/AbVgofuWBLhtPsf1A
Ist ein stinknormaler Rotlicht Blitzer
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TAK
Beitrag 06.11.2024, 15:27
Beitrag #28


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@Pancho was sind denn für Beweismittel aufgeführt? Beim TE vor 10 Jahren gabs ja immerhin ein Video - darauf müsste sich ja klar erkennen lassen ob hier Lichter an waren oder nicht...


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Bei Baustellen stellt sich nicht die Frage, ob sie schlecht abgesichert sind - sondern nur wie schlecht!
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