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> Vorgehensweise bayerischer Behörden bei EU-FS
Gast_Guest_*
Beitrag 17.08.2004, 10:48
Beitrag #101





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Da hat er möglicherweise schon Schreibverbot rofl1.gif rofl1.gif rofl1.gif
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willi
Beitrag 17.08.2004, 11:11
Beitrag #102


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Zitat (Linksfahrer @ 17.08.2004, 11:32)
...dann ist es nur komisch und sehr sehr verwunderlich, dass ich Leute kenne, die dass nach eben genau dem gleichen Schema wie von mir oben beschrieben schon seit laengerer Zeit erfolgreich so "durchziehen", und denen nichts passiert, obwohl sie in Polizeikontrollen kommen!

Also wohl doch 'ne legale Gesetzesluecke/ bzw. legale Gesetzesumgehung!

So? Seid wann läßt die Tatsache, dass ein Ordnungswidrigkeit/Straftat bei einer Polizeikontrolle nicht entdeckt wird den Schluß zu, dass dieselbe keine Ordnungswidrigkeit/Straftat ist ? Das ist in meinen Augen keine sehr schlüssige Beweisführung.
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Linksfahrer
Beitrag 17.08.2004, 11:55
Beitrag #103


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Zitat (willi @ 17.08.2004, 12:11)
Zitat (Linksfahrer @ 17.08.2004, 11:32)
...dann ist es nur komisch und sehr sehr verwunderlich, dass ich Leute kenne, die dass nach eben genau dem gleichen Schema wie von mir oben beschrieben schon seit laengerer Zeit erfolgreich so "durchziehen", und denen nichts passiert, obwohl sie in Polizeikontrollen kommen!

Also wohl doch 'ne legale Gesetzesluecke/ bzw. legale Gesetzesumgehung!

So? Seid wann läßt die Tatsache, dass ein Ordnungswidrigkeit/Straftat bei einer Polizeikontrolle nicht entdeckt wird den Schluß zu, dass dieselbe keine Ordnungswidrigkeit/Straftat ist ? Das ist in meinen Augen keine sehr schlüssige Beweisführung.

Hmmm:

...stimmt sogar teilweise Dein Einwand!

Ich haette da wohl eingangs ein bissl ausfuehrlicher werden sollen :

Es gab natuerlich schon mal ab und zu den diensteifrigen Polizeibeamten, der ein Ermittlungsverfahren wegen Verdachts des .....
eingeleitet hatte.

Diese mussten aber alle (Und die betonung liegt bei ALLE) ...eingestellt werden, da die Sache, wenn man ALLES RICHTIG macht .....insbesondere mit den melderechtlichen Bestimmungen..... absolut wasserdicht ist!

wer sich natuerlich verplappert, hat sich selbst verlappert!

mit anderen Worten: ....da muss man schon so bloede sein, und selbst die Beweise dem "Gegenueber" in den Mund legen!

Gruesse... smile.gif
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Rolf Tjardes
Beitrag 17.08.2004, 19:37
Beitrag #104


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*** Anmerkung Admin:

Achtung: Zum interessanten Thema Hartz IV habe ich einen eigenen Thread geöffnet. Die hierzu geposteten 4 Beiträge wurden dorthin verschoben -> Hier klicken. Ich denke, dies ist im allseitigen Interesse.

Gruss
Rolf :-)


Der Beitrag wurde von Rolf Tjardes bearbeitet: 17.08.2004, 19:46
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strichachtdoktor
Beitrag 17.08.2004, 23:53
Beitrag #105


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Zitat
Diese mussten aber alle (Und die betonung liegt bei ALLE) ...eingestellt werden, da die Sache, wenn man ALLES RICHTIG macht .....insbesondere mit den melderechtlichen Bestimmungen..... absolut wasserdicht ist!


"Alle" und "Nie", das sind so Worte, bei deren Gebrauch äußerste Vorsicht anzuraten ist ...
"Alles richtig" ist meistens eine Ermessenssache ...
"Absolut wasserdicht" ...

... das gibt es nicht !
Ohne Dir zunahe treten zu wollen, aber Deine Beiträge sind etwas irreführend, Linksfahrer. Natürlich kann der eine oder andere mit semilegalen Aktionen Erfolg haben - das läßt keine Rückschlüsse auf Rechtmäßigkeit zu und ist nicht automatisch auch empfehlenswert.

Also bitte auch weiterhin: Vorsicht!

Noch ist so manches Wort in Sachen Gültigkeit von EU-Fahrerlaubnissen nicht gesprochen. Und die meisten Leute, die einen Polen- oder CZ-Führerschein ihr eigen nennen, halten sich noch aus gutem Grund bedeckt. Denn zum Thema MPU und §46FeV ist z.B. noch alles offen ...

Gruß, Joe


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beutelratte
Beitrag 18.08.2004, 13:29
Beitrag #106


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Ja Linksfahrer, da hat -8doc Recht.
Die Detschen werden mit Sicherheit über die einfach nachzuweisende 185-Tageregelung bei polnischen und anderen Lappen kommen. Das einzige alte EU-Land, wo das nicht geht ist merry old England, da es dort schlichtweg kein Melderecht gibt; es ist zwar sauteuer aber dafür bullensicher!


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Zufrieden war die Beutelratte, wenn sie was im Beutel hatte.
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strichachtdoktor
Beitrag 19.08.2004, 01:04
Beitrag #107


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Zitat
Das einzige alte EU-Land, wo das nicht geht ist merry old England, da es dort schlichtweg kein Melderecht gibt; es ist zwar sauteuer aber dafür bullensicher!


Das läßt den Schluss zu, daß man eigentlich nur nach GB muß, den Polenschein umschreiben lassen - müßte ja gehen, Wohnsitz vorausgesetzt.
Gruß, Joe


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Andreas
Beitrag 19.08.2004, 07:00
Beitrag #108


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Ich habe irgendwo gelesen, dass sich die Behörden in GB sehr genau an die FS-Richtlinie und die 185 Tage-Regel halten. Falls ich es wieder finde, poste ich es hier.

Zitat
da es dort schlichtweg kein Melderecht gibt


Dies ist doch nicht das Problem, es gibt sicher auch in GB genügend andere Möglichkeiten zu überprüfen, wie lange sich die jeweilige Person bereits in GB aufhält. Wenn diese Person einen FS aus GB will, muß sie u. U. den Behörden den Nachweis bringen, dass sie bereits seit dem Datum X in GB wohnhaft ist.


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Gast_Guest_*
Beitrag 19.08.2004, 08:38
Beitrag #109





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Zitat (beutelratte @ 18.08.2004, 14:29)
Das einzige alte EU-Land, wo das nicht geht ist merry old England, da es dort schlichtweg kein Melderecht gibt;

Kannst du das auch belegen?

Meines Wissens und auch aus eigener Erfahrung muß man sogar in Hotels Meldezettel ausfüllen die dann Postwendend an die Polizei oder die Stadtverwaltung gehen.
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beutelratte
Beitrag 19.08.2004, 10:14
Beitrag #110


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Also das mit dem Aufenthalt in GB ist ganz simpel.
Das Meldezettlchen bei Hotels etc. hat mit dem "Aufenthalt" nix zu tun. Die Briten unterscheiden nämlich Accomodation und Residence. Ersteres ist sozusagen der Handelsreisende on tour, das letztere ist der tatsächliche Wohnort. Für diesen gibts dann auch den Lappen. Da es kein Melderecht gibt ist auf den FS-Formularen ein Feld für einen Bürgen, der erklärt, dass er dich kennt und du seit 2 Jahren ein freundlicher nicht krimineller Bürger bist. Das wird in der regel von der DVLA (Führerscheinbehörde) geglaubt und du erhälst nach einigen Wochen deinen Lernführerschein. Also nix da mit 185 Tage -Überprüfung; sowas kenen die Inselaffen überhaupt nicht. Der einzige Fehler bei der Sache ist dasd Preisniveau bei den Egerländern. So ich hoffe ich habe euch weitergeholfen. wavey.gif


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Peter Lustig
Beitrag 19.08.2004, 10:33
Beitrag #111


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Zitat
Also nix da mit 185 Tage -Überprüfung; sowas kenen die Inselaffen überhaupt nicht.
..wobei sich aber die "Inselaffen" als EU-Mitgliedsstaat auch an die EU-Führerschein-Richtlinie zu halten haben, wollen sie kein Vertragsverletzungsverfahren riskieren. Ich schätze, dass sich mit dem Beitritt der neuen EU-Mitgliedsstaaten, die in Verbindung mit dem EuGH-Urteil der Diskussion neue Nahrung gegeben haben, da bald etwas tun wird. Dabei wird man (hoffentlich) auch den alten EU-Staaten, die es mit der 185-Tage-Regelung bisher nicht so genau genommen haben, wie NL, GB und I, kräftig auf die Finger klopfen.
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Gast_reinhold_*
Beitrag 19.08.2004, 12:07
Beitrag #112





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Ja, ja, denn Zucht und Ordnung schon sein, im europäischen Haus. Oder?
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beutelratte
Beitrag 19.08.2004, 12:19
Beitrag #113


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Auf die Finger klopfen lassen sich die Briten bestimmt nicht. Da sie kein Melderecht und Personalausweise haben, ist der ganze Staat völlig anders organisiert und sie wollen auch ihren Bürgern nicht so hinterherschnüffeln wie man das von hier kennt. Bei den NL sieht das narürlich etwas anders aus, da die ein Melderecht kennen. Übrigens haben die Detschen es schon mal mit politischen und wirtschaftlichen in den 90iger Jahren durchgesetzt, dass der FS-Tourismus mit NL zum erliegen kam.
Naja I und die anderen kenne ich nicht, weis aber das F immer eine Regelanfrage in D stellt; somit für die meisten keine Empfehlung.


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Peter Lustig
Beitrag 19.08.2004, 13:11
Beitrag #114


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Zitat (reinhold @ 19.08.2004, 13:07)
Ja, ja, denn Zucht und Ordnung schon sein, im europäischen Haus. Oder?

Ich denke, dass dies nicht nur allein im Interesse Deutschlands liegt. Immerhin zählt die EU mittlerweile 25 Mitgliedsstaaten, von denen sich sicherlich auch etliche andere nicht von einigen wenigen auf der Nase herumtanzen lassen wollen.
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Commodore25E
Beitrag 19.08.2004, 13:15
Beitrag #115


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Damit das Kartenhaus EU nicht zusammenklappt müssen über kurz oder lang EU-weite Regelungen her, auch im FE-Recht.

Und das kommt, bestimmt.....


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strichachtdoktor
Beitrag 20.08.2004, 02:23
Beitrag #116


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Zitat
Immerhin zählt die EU mittlerweile 25 Mitgliedsstaaten, von denen sich sicherlich auch etliche andere nicht von einigen wenigen auf der Nase herumtanzen lassen wollen.


Exakt das ist ja auch das Problem: Niemand will sich von den Deutschen auf der Nase herumtanzen lassen.

-Die Niederländer haben schon immer die Ansicht vertreten, ihre Führerscheine seien gleichwertig,
-die Briten lassen sich ganz bestimmt von den Deutschen nichts diktieren,
-die Italiener sagen zu den Deutschen "Chruchi", was soviel wie Krautfresser bedeutet, und scheren sich nicht wirklich um das deutsche Führerscheinrecht - Vatican und SanMarino inbegriffen,
-die Polen interpretieren das EU-Recht sehr individuell,
-den Spaniern sind insbesondere die Deutschen in vielen Regionen schlicht ein Dorn im Auge-man erinnere sich an die Mallorca-Krise vor wenigen Jahren...

...und allen anderen sind die Deutschen ganz egal, solange wir der größte EU-Nettozahler sind, unsere Touris und unsere Knete schicken und ansonsten nicht zuviel Stress machen. Die deutsche Lebensart ist ansonsten eher gefürchtet, wenn nicht verachtet ...
huh.gif
Und wie ich die europäischen Nachbarn so kenne, werden sie sicher ganz fürchterlich ängstlich sein ob der Klagen, die von Deutschland kommen werden ...
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Gruß, Joe


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beutelratte
Beitrag 23.08.2004, 15:38
Beitrag #117


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Hier mal ein Vorschlag, die detschen Behörden vor Aufgaben zu stellen:
Hab ich erworben eine rechtlich wacklige dafür aber billige PL- oder CZ-Lizenz lasse ich die nach einiger Zeit bei den NLs oder GBs umschreiben. Welche Behörde kann dann den "Geburtskanal" der Fahrerlaubnis noch mit einem vertretbaren Aufwand nachvollziehen?!! tongue.gif


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Rolf Tjardes
Beitrag 23.08.2004, 17:41
Beitrag #118


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Egal ob PL, CZ, NL, GB ... die rechtliche Einstufung bleibt doch gleich.

Auch bei einer innereuropäischen Umschreibung wird das ursprüngliche Erteilungsdatum in die neue FE eingetragen.

So kann ebenfalls nachvollzogen werden, ob der Inhaber zum Zeitpunkt der (damaligen) Erteilung einen deutschen Wohnsitz hatte oder nicht? Wer nun ursprünglich Ausstellungsstaat war, ist dabei doch völlig belanglos...

Hab' ich jetzt irgendwas übersehen oder falsch verstanden?? think.gif
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Andreas
Beitrag 23.08.2004, 19:39
Beitrag #119


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Diese "Umtauschaktionen" lassen sich auch später noch sehr genau nachvollziehen.

Art 8 EU-FS- Richtlinie:

Abs. 3

Der umtauschende Mitgliedstaat leitet den abgegebenen Führerschein an die zuständige Stelle des Mitgliedstaats, der ihn ausgestellt hat, zurück und begründet dieses Verfahren im einzelnen

Abs. 6

Tauscht ein Mitgliedstaat einen von einem Drittland ausgestellten Führerschein gegen einen Führerschein nach dem EG-Muster um, so wird der Umtausch darin vermerkt; dies gilt auch bei jeder späteren Erneuerung oder Ersetzung. Der Umtausch darf nur dann vorgenommen werden, wenn der von einem Drittland ausgestellte Führerschein den zuständigen Behörden des umtauschenden Mitgliedstaats ausgehändigt worden ist.


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Natrix20
Beitrag 24.08.2004, 11:27
Beitrag #120


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Hallo, ich habe hier mal einen Bericht aus einer Zeitung kopiert, interessant ist sicherlich der letzte Absatz, wie die bayerischen Behörden momentan verfahren wollen.

"Für einen Tag fährt Josef E. mit seinem Kunden von Waldmünchen nach Tschechien, der unterschreibt den Vertrag und einen Antrag für den EU-Führerschein, macht Seh- und Fahrtest. Zwei Wochen später geht es noch mal schnell über die Grenze für dreißig Minuten Theorie-Test mit 25 Ankreuzfragen und zwei mündlichen Fragen - und dann folgt die 30-Minuten-Fahrprüfung. „Wird alles bestanden, war’s das“, so das 1250-Euro-Angebot des deutschen Führerscheinvermittlers. Voraussetzung für diese Billig-Variante ist natürlich, dass der Führerscheinanwärter das Fahren schon anderswo gelernt hat. Josef E.betreibt seinen Internet-Service ##### in Waldmünchen, nördlich von Cham, nur wenige Kilometer entfernt vom tschechischen Taus.
Mit einer dort ansässigen Fahrschule sei alles perfekt auf die deutschen Führerscheinkandidaten abgestimmt, versichert er. „Bei den Prüfungen ist ein Dolmetscher dabei, der die Fragen übersetzt.“ Die Fahrschulprüfungen würden sogar auf Tonband aufgezeichnet, so dass Mogeln ausfalle, berichtet der Mann, der laut eigener Internetwerbung „schnell, kompetent, diskret, flexibel und seriös“ arbeitet.
Etwa zehn Kunden hat er nach eigenen Angaben seit Mai dieses Jahres betreut. Den Startschuss für die Geschäftsidee gab ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 29. April 2004: Danach müssen EU-Führerscheine in allen Ländern der Europäischen Union anerkannt werden (siehe Kasten).
Das Bundesverkehrsministerium ist wenig begeistert: „Wer glaubt, sich durch Täuschung so einen Führerschein auf Dauer besorgen zu können, der irrt“, heißt es in einer Stellungnahme. Das Ministerium pocht nämlich auf eine andere EU-Regelung, nach der man für mindestens 185 Tage in dem Land seinen Wohnsitz haben muss, das den EU-Führerschein ausstellt. Und das ist bei den Kurz-Trips nach Tschechien gerade nicht der Fall. Die dortigen Behörden scheint dies offenbar nicht zu stören.

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„Ferien, Fun und Führerschein“

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In den Blick des Bundesverkehrsministeriums geraten ist bisher vor allem die Internationale Ferienfahrschule (IFF) im polnischen Stettin. Sie bietet für 999 Euro dreiwöchige EU-Führerschein-Kurse inklusive Ostsee-Urlaub an. Vor der Offerte „Ferien, Fun und Führerschein“ unter ############ warnen die deutschen Behörden. Für die Fahrschule im tschechischen Taus interessieren sich hingegen weniger Urlauber, sondern vor allem Führerscheinlose, denen vor der MPU graut. Die „medizinisch-psychologische Untersuchung“ müssen Verkehrsrowdys, Alkohol- und Drogensünder in Deutschland absolvieren, bevor sie nach Ablauf einer Fahrsperre wieder zum Führerscheinerwerb antreten können.
Diesen „Idiotentest“ verlangen Tschechien, Polen, aber auch die Niederlande nicht. Darum gehen einige Deutsche lieber ins Ausland, als sich nach einer Trunkenheitsfahrt der amtlichen Charakterprüfung daheim zu stellen.
Dem Broterwerb des Waldmünchener Führerscheinorganisators könnte indes Gerhard von Bressensdorf gefährlich werden. Der ist Vorsitzender des Landesverbandes Bayerischer Fahrlehrer und steht auch der Bundesvereinigung seiner Zunft vor. Strafanzeige hat seine Organisation schon erstattet gegen den Unternehmer aus Nürnberg, der zur Zeit vor allem auf Großplakaten in Berlin in die IFF nach Stettin einlädt.
Es gehe nicht darum, unliebsame Billigkonkurrenz aus dem Weg zu räumen, versichert Gerhard von Bressensdorf: „Uns geht es um die 185-Tage-Regelung. Der Führerschein soll im Wohnumfeld erworben werden, zumindest im eigenen Land.“ Denn etwa achtzig Prozent der Unfälle, so von Bressensdorf, ereigneten sich im Umkreis von 25 Kilometern vom Wohnsitz. Gerhard von Bressensdorf fordert darum: „Diese widerrechtlich ausgestellten Führerscheine müssen von den Behörden wieder eingezogen werden.“
Aber nur der Staat, der den Führerschein ausstellt, kann ihn auch wieder einziehen. Die deutschen Behörden müssen die Führerscheine jedenfalls vorerst zäh-

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Fall für Europäischen Gerichtshof?

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neknirschend akzeptieren. Ursula Willschek, Sprecherin des Bayerischen Innenministeriums, hofft jedoch auf eine schnelle Lösung „durch Land, Bund und Europa“. Im Augenblick, so Willschek, bleibe den bayerischen Behörden nur, bei Entdecken eines „Ferienführerscheins“ die zuständige Kreisverwaltungsbehörde zu informieren. Die schaltet das Kraftfahrtbundesamt ein. Das wendet sich an den benachbarten EU-Staat mit der Bitte um Überprüfung der 185-Tage-Klausel.
Sollte der Nachbar das Problem nicht ernst nehmen, droht Deutschland mit juristischen Konsequenzen: Zieht der Ausstellerstaat den Ferien-Führerschein nicht wieder ein, müsse er selbst mit einem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof rechnen, so das Berliner Verkehrsministerium.

Dass Tschechien künftig das Wohnsitzprinzip bei der Führerscheinvergabe beachtet, befürchtet Geschäftsmann Josef E. Druck aus Deutschland oder gar eine Klage könnten seiner Ansicht nach durchaus dazu führen. Deshalb rät er auf der Internet-Seite, den EU-Führerschein in Tschechien „jetzt und sofort“ zu erwerben - und fügt orakelnd hinzu: „Was die Zukunft für Regelungen bringen wird, steht in den Sternen oder im Kaffeesatz.“
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RA XDiver
Beitrag 24.08.2004, 12:18
Beitrag #121


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Zitat
Voraussetzung für diese Billig-Variante


Herrliche Billigvariante. Wenn ich mich recht entsinne, kostet die FE in CZ real noch nichtmal 1/4 dieses Betrages.

Anmerkung: Aus Copyright-Gründen sollte die Quelle des Berichts angegeben werden....


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Gast_Gast_Gast_gast_*
Beitrag 25.08.2004, 06:27
Beitrag #122





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http://www.polizei-bayern.de/ppmuc/verkehr/text622.htm
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Natrix20
Beitrag 25.08.2004, 09:26
Beitrag #123


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Hallo
die obige Seite ist etwas überholt!
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beutelratte
Beitrag 25.08.2004, 10:49
Beitrag #124


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Zitat (Natrix20 @ 24.08.2004, 12:27)
Deshalb rät er auf der Internet-Seite, den EU-Führerschein in Tschechien „jetzt und sofort“ zu erwerben - und fügt orakelnd hinzu: „Was die Zukunft für Regelungen bringen wird, steht in den Sternen oder im Kaffeesatz.“

Na also da hören wir doch aus berufenem Munde, wie wacklig die Billigscheine sind. Wenn den detschen Behörden der Nachweis eines Umgehungstatbestandes gelingt, wird es eng für die Inhaber der Billig-Scheine! blushing.gif


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Gast_Guest_*
Beitrag 02.09.2004, 19:25
Beitrag #125





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@natrix,
dann bring doch mal was aktuelleres

@Beutelratte,
aber nicht für diejenigen, die sich rechtzeitig drum gekümmert haben und schon einen besitzen, Schlaumeier
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Bayer
Beitrag 02.09.2004, 20:16
Beitrag #126


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Zitat (Gast_Gast_gast @ 25.08.2004, 07:27)

lest doch jetzt nochmal genau die Seite - inzwischen ist sie aktualisiert worden.
Für die bayrischen Polizisten heißt das zumindest: Fahren lassen ohne wenn und aber. smile.gif
Die Seite ist damit aktueller als die Entsprechende des BMVBW.
Aber wir Bayern waren ja immer schon ein bischen schneller. tongue.gif
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strichachtdoktor
Beitrag 12.09.2004, 00:04
Beitrag #127


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... interessant, interessant ...
cool.gif
Echt!


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Peter Lustig
Beitrag 13.09.2004, 06:27
Beitrag #128


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Bayerischer Innenstaatssekretär Schmid warnt vor Fahrerlaubniserwerb im Ausland: "Fälschungsgefahr ist groß - Billig-Führerschein aus Osteuropa schützt nicht vor MPU"

Pressemitteilung 387/04
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strichachtdoktor
Beitrag 14.09.2004, 01:30
Beitrag #129


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... ueberlese ich da etwas oder bemueht sich Herr Schmid, zusammenhangloses "Blabla" ohne naeheren geistigen Nennwert in einwandfreies Deutsch zu giessen ? Auf den ersten Blick vielleicht beachtenswert - nach genauerem Durchlesen nur wieder so eine staatlich lancierte Ente, die potentielle EU-FS-Kunden von polnischen, tschechischen oder sonstigen Fahrschulen fernhalten soll! Echte Nachrichten sehen anders aus und verweisen nicht so plump auf "Wer hierfür Tausende Euro ausgibt, tut dies auf eigenes Risiko und riskiert, sein Geld umsonst auszugeben!"...

No risk - no fun. cool.gif

Waere an den Warnungen wirklich etwas dran, wuerde niemand warnen. Soviel hab´ ich hier schon gelernt ...

Dieses staatliche "Vor- und Zurueckgerudere" macht einen bloss meschugge (soll es wohl auch) - vom Fleck soll es uns nicht bringen, bevorzugt nicht Richtung Osten. think.gif


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Gast_reinhold_*
Beitrag 14.09.2004, 06:18
Beitrag #130





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@Lustig
Danke für Deinen Hinweis. Aber dieses "Staatssekretär-Gesäusel" sind echt olle Kamellen. Neuigkeitswert = 0. Man merkt: In Bayern waren Ferien. Dann darf auch ein Staatssekretär mal was sagen/nachplappern.
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Bayer
Beitrag 19.09.2004, 11:32
Beitrag #131


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Hab gestern mit einem Polizisten aus München gesprochen. Er hatte schon 2 Fälle von Deutschen mit holländischem Führerschein. Er hat sich dann bei seinem oberen Dienstherren erkundigt wie er in Zukunft mit solchen FE-Inhabern verfahren soll. Antwort: Fahren lassen ohne wenn und aber. Hab dann noch gefragt ob er Meldung machen muss an die zuständige Führerscheinstelle bzw. ob er irgendeine Anweisung bekommen hat. Antwort: Ein klares Nein - wieso auch.
Den Polizisten in München ist es vollkommen Wurscht welche FE aus welchem Land ein Deutscher besitzt - wenn sie gültig ist.
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strichachtdoktor
Beitrag 19.09.2004, 12:19
Beitrag #132


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Zitat
Den Polizisten in München ist es vollkommen Wurscht welche FE aus welchem Land ein Deutscher besitzt - wenn sie gültig ist.


Man neigt dazu, zu glauben, was gut fuer einen ist ...
... DAS glaube ich trotzdem nicht so recht.


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Bayer
Beitrag 19.09.2004, 12:31
Beitrag #133


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Zitat (strichachtdoktor @ 19.09.2004, 13:19)
Zitat
Den Polizisten in München ist es vollkommen Wurscht welche FE aus welchem Land ein Deutscher besitzt - wenn sie gültig ist.


Man neigt dazu, zu glauben, was gut fuer einen ist ...
... DAS glaube ich trotzdem nicht so recht.

Ist aber so, es sei denn du bist natürlich ein alter Bekannter bei den Uniformierten.
In kleineren Städten kann das schon sein.
Eine Anweisung von oben wie der Hr.Staatssekretär glaubhaft machen will gibt es für die bayerischen Polizisten definitiv nicht und in Hessen auch nicht (kenne dort einen befreundeten Polizisten).
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strichachtdoktor
Beitrag 19.09.2004, 13:55
Beitrag #134


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Zitat
Ist aber so, es sei denn du bist natürlich ein alter Bekannter bei den Uniformierten.


Wir haben also eine Rechtslage, in der es moeglich ist, in kleineren Staedten und bei bekannten Straftaetern "etwas anders" zu agieren ?

Nicht, dass ich das in Deutschland fuer voellig ausgeschlossen halten wuerde ...
... aber ...

*kopfschuettel*


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Bayer
Beitrag 19.09.2004, 22:40
Beitrag #135


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Zitat (strichachtdoktor @ 19.09.2004, 14:55)
Wir haben also eine Rechtslage, in der es moeglich ist, in kleineren Staedten und bei bekannten Straftaetern "etwas anders" zu agieren ?

@strichachtdoc:
Nein so meinte ich das nicht.
Es ist aber doch in der Praxis so, daß Polizisten in kleineren Städten sicherlich Ihre Pappenheimer kennen und wenn von denen plötzlich wieder einer am Steuer sitzt werden sie sicherlich etwas genauer nachforschen. Müssen tun sie das aber eben definitiv nicht.
Es wird eben nicht jeder gleich behandelt.
Nur als Beispiel: Ein Polizist kassiert auch nicht automatisch ein Bußgeld wenn man nicht angeschnallt ist. Die Blondine im Minirock wird vielleicht freundlich drauf hingewiesen den Gurt anzulegen und der 19-jährige im getunten Golf muss beim gleichen Beamten wahrscheinlich zahlen. So ist das nun mal.
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Gast_Gast_Andy_*
Beitrag 20.09.2004, 00:05
Beitrag #136





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Hallo Freunde.
Ich versuche jetzt ein bishen Klarheit in diese Geschichte zu bringen.
Ich kann selber polnisch und habe gerade eine polnische Zeitung von mir.
Es steht was interresantes über die Deutschen , die in Polen einen Führeschein machen wollen.
Ich übersetze:Die Überschrift lautet:

Die polnische Fahrerlaubniss ist Illegal !!!!!!!!!!!!!!!!!!!
So eine Behauptung stellt das Verkehrsministerium in Deutschland.
Die Führescheine , die durch Polen an die Bürger der BRD ausgestellt wurden , sind nicht rechtmässig erworben.
Die Fahrerlaubniss(Führeschein) kann man nur erhalten, wenn man 181 Tage im Jahr in Polen verbracht hat ( Zitat Michael Zirpel).
Die deutschen Behörden haben die polnischen Behörden angeschrieben es in Zukunft zu unterlassen , solche Führescheine auszustellen(181 tage Regelung)
Berlin hat auch die europäische Kommision benachrichtigt.
Deutschland hat jedoch eingeräumt,das die deutschen Gerichte,Polizei,Behörden die polnischen Führescheine nicht einziehen dürfen.
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Gast_Gast_Andy_*
Beitrag 20.09.2004, 00:11
Beitrag #137





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Es heisst Klartext.
Die Wohnsitzregelung muß eingehalten werden und ich denke , das es nicht viele Bundesbürger gibt , die es sich leisten können in Polen ein halbes JAHR ZU VERBRINGEN.
Aber warum 181 Tage????????????
So stand es in der Zeitung

Ich hoffe ich habe manchen damit geholfen.

Mir tun nur die leid , die in Stettin den Lappen gemacht haben und dann nach Deutschland gereist sind(mißachtung der 181 tage Regelung)
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strichachtdoktor
Beitrag 20.09.2004, 02:00
Beitrag #138


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Interessant auch die Seite zum Fahren mit der EU-FE des Bundesministers fuer Verkehr usw., welche sich im Wesentlichen mit der Bayernsite deckt.
Gruss, Joe


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Bayer
Beitrag 20.09.2004, 08:45
Beitrag #139


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Zitat (strichachtdoktor @ 20.09.2004, 03:00)
Interessant auch die Seite zum Fahren mit der EU-FE des Bundesministers fuer Verkehr usw., welche sich im Wesentlichen mit der Bayernsite deckt.
Gruss, Joe

Das habe ich ja weiter oben schon geschrieben.
Nur das Wesentliche (auf der Bayernseite ganz unten rot geschrieben mit Stern), fehlt eben (noch) auf der Seite des BMVBW. Das meinte ich mit die Bayern sind halt a bisserl schneller.
Hier noch mal beide Links zum vergleichen.
Bayern
BMVBW
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Bayer
Beitrag 20.09.2004, 08:58
Beitrag #140


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Wenn man in eine Suchmaschine "EU+Führerschein" eingibt, wird auch seit Wochen die nicht mehr aktuelle Seite des BMVBW an erster Stelle aufgelistet.
Zuvor standen da ganz oben ein paar Links von Vermittlern. Zufall ????
Ich meine nicht, so sollen wahrscheinlich die Bürger davon abgehalten werden Ihre Fahrerlaubnis in PL oder CZ zu machen. Fair finde ich das nicht.
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Gast_grüzi_*
Beitrag 21.09.2004, 08:33
Beitrag #141





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Was ist hier schon fair? Es wird gelogen bis zum bitteren Ende. Typische Bonzenmentalität. Siehe die Beiträge von einigen in diesem Forum.
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