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#51
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 88 Beigetreten: 04.08.2004 Wohnort: London und manchmal Niedersachsen Mitglieds-Nr.: 4732 ![]() |
Bitte mal wieder zum Thema!
Ich denke , dass die FS-Lobbies die BRD schon dazu bringen werden, die Polen und Tschechen zur Rücknahme der rechtswidrig erteilten Fe-erlaubnisse zu bringen. Ist auch ganz einfach: Den FS müssen die Detschen anerkennen. Die FE können Sie aber entziehen; insbesondere dan wenn sich herausstellt, dass diese nicht "ordnungsgemäß" erworben wurde. Da es noch keine Freizügigkeit während der Übergangsfristen mit den neuen EU-Staaten gibt, ist der Nachweis der Täuschung doch recht einfach im Gegensatz zu den alten EU-Ländern. ![]() -------------------- Zufrieden war die Beutelratte, wenn sie was im Beutel hatte.
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#52
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 370 Beigetreten: 10.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4855 ![]() |
@beutelratte: Genau das glaube ich nicht, denn wenn die Deutschen unsere polnischen und tschechischen vor der EU anschwärzen würden, würde eher mal die 185 Tg -Regel kippen . Wär ja auch irgendwie logisch, denn wenn ich in Tschechien ein Auto kaufen will oder sonst irgendwas muss ich auch nicht erst 185 Tg dort wohnen. Das ist einfach freie Marktwirtschaft.
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 3577 Beigetreten: 15.09.2003 Wohnort: An der Ostseeküste Mitglieds-Nr.: 33 ![]() |
@Beutelratte
Die D Behörden können den ausländischen FS eben gerade nicht so einfach entziehen, sonst wäre das ganze ja auch kein Thema. @Bayer Die 185-Tage Regel wird unter Garantie nicht kippen, da es eine EU-Vorschrift ist. Die hat ja auch überhaupt nichts mit dem Autokauf zu tun ![]() -------------------- errare humanum est
Zitat @mir "In jeder Gruppe gibt es immer so 5% Volltrottel" Zitat @Janus:"§0 StVO: "Man sieht doch, was gemeint ist!"" |
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#54
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 370 Beigetreten: 10.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4855 ![]() |
Auch EU-Vorschriften können von der EU geändert werden, wenn sie den freien Wettbewerb hindern. Normal oder ??
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#55
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10039 Beigetreten: 29.03.2004 Wohnort: Rheinebene Mitglieds-Nr.: 2545 ![]() |
Zitat (Bayer @ 13.08.2004, 14:26) Das ist einfach freie Marktwirtschaft. Auch EU-Vorschriften können von der EU geändert werden, wenn sie den freien Wettbewerb hindern. Normal oder ?? Was haben FE Regelungen mit freier Marktwirtschaft zu tun? Dagegen dass der FS in Polen billiger ist hat ja keiner was. -------------------- Wer bremst hat Angst
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#56
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 370 Beigetreten: 10.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4855 ![]() |
doch die deutschen Fahrschulbesitzer.
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#57
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 88 Beigetreten: 04.08.2004 Wohnort: London und manchmal Niedersachsen Mitglieds-Nr.: 4732 ![]() |
Ich meine zu wissen, dass es für die freie Markteirtschaft natürlich auch für die neuen EU-Mitglieder Freizügigkeit gibt; allerdings nicht für Privatmenschen ohne Visum Arbeits-Niederlassungserlaubnis etc. Also wie will ich einer deutschen Behörde erklären, dass ich seit über 185 Tagen in einem neuen EU-Land wohne und die FE "ordnungsgemäß" entsprechend der FeVO erworben habe. Auch wenn der FS anerkannt wird, heißt dies noch lange nicht, dass die FE für den deutschen Raum entzogen weren kann, da der Umgehungstatbestand einfach nachzuweisen ist. Per Verwaltungsakt kann doch die Erlaubnis vom ausländischen FS Gebrauch zu machen entzogen werden.
![]() -------------------- Zufrieden war die Beutelratte, wenn sie was im Beutel hatte.
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#58
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10039 Beigetreten: 29.03.2004 Wohnort: Rheinebene Mitglieds-Nr.: 2545 ![]() |
Zitat (beutelratte @ 13.08.2004, 16:50) Ich meine zu wissen, dass es für die freie Markteirtschaft natürlich auch für die neuen EU-Mitglieder Freizügigkeit gibt; allerdings nicht für Privatmenschen ohne Visum Arbeits-Niederlassungserlaubnis etc. Also wie will ich einer deutschen Behörde erklären, dass ich seit über 185 Tagen in einem neuen EU-Land wohne und die FE "ordnungsgemäß" entsprechend der FeVO erworben habe. Auch wenn der FS anerkannt wird, heißt dies noch lange nicht, dass die FE für den deutschen Raum entzogen weren kann, da der Umgehungstatbestand einfach nachzuweisen ist. Per Verwaltungsakt kann doch die Erlaubnis vom ausländischen FS Gebrauch zu machen entzogen werden. ![]() Hä? Ich kapier kein Wort. Ist das 'ne Frage oder Meinung? Ich hab's jetzt 3 Mal gelesen und meine immer noch, dass Du Dir selbst widersprichst. Und inwiefern sollte es zum Thema passen? -------------------- Wer bremst hat Angst
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#59
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 ![]() |
Zitat Per Verwaltungsakt kann doch die Erlaubnis vom ausländischen FS Gebrauch zu machen entzogen werden. Das könnte vielleicht passieren, wenn es gut und ausreichend begründbar ist und die FEB in Deutschland davon erfährt. Sagen zumindest einige, die damit beruflich zu tun haben. Beweise dafür gab es bisher noch nicht. Und eine stichhaltige Begründung (§§) wurde auch noch nirgendwo genannt. Wenn ich in Polen eine FE mache und die 185Tage nicht eingehalten werden, passiert mir erstmal gar nichts, wenn die FE nicht zurückgenommen wird. Und ob das der Fall sein wird, steht noch nicht fest. Selbst wenn sich Polen verpflichten sollte die 185-Tage-Regelung in Zukunft einzuhalten - ihnen also der Sinn der 185-Tage-Regelung mal neu erklärt wird ![]() Für den Fall der Rücknahme kann man eventuell sogar die polnische Behörde auf Rückerstattung der Prüfungskosten, zumindest aber der Verwaltungsgebühr für die Erteilung verklagen. Zumindest kann man Einspruch gegen die Rücknahme einlegen, wenn es kein adäquates Gesetz gibt, was die Umsetzung der 185-T.-Regel in polnisches Recht ermöglicht hätte. Soweit mir bekannt, schreibt die polnische FS-Ordnung die 185 Tage nicht vor - also kann auch nicht rechtwirksam zurückgenommen werden, weil der Verstoß nicht begründbar oder benennbar ist. Gruß, Joe -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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@ ernschtl
Beutelratte meinte das sicher so: Weil es noch keine Freizügigkeit für Personen gibt wird an der Grenze zu Polen kontrolliert. Dabei können Daten erfaßt werden und Stempel in Pässe gelangen. Ist auf diese Weise der Aufenthalt in Polen über drei Wochen dokumentiert, wird es schwer, wenn nicht ein tollkühnes Unternehmen sein, daraus 6 Monate Aufenthalt zu machen - mal abgesehen von Visa-Verstößen etc. Also wäre es ein leichtes, jemanden zu überführen daß er den Führerschein illegal gemacht hat. Gruß, Joe ![]() (PS.: Ist nicht so! Und selbst wenn: Pass verloren - und dann ? Ausserdem halten die Polen die 185 Tage nicht ein und Deutschland darf nicht prüfen. Ergo: Der Führerscheinbesitzer hat saubere Fingerchen ... ) ![]() -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 ![]() |
Ähm, jetzt bin ich aber verwirrt:
Ich dachte, dass innerhalb der EU überall der Personalausweis als Grenzübertrittsdokument ausreicht, d.h. dass es keine Reisepasspflicht mit Visum-Eintragungen etc. gibt. An den Schengen-Außengrenzen werden zwar die Ausweispapiere kontrolliert. Bei EU-Bürgern werden aber keine Grenzübertrittsdaten erhoben. Die Einschränkungen bestehen meiner Meinung nach nur darin, dass polnische Staatsbürger in Deutschland nur mit Einschränkungen als Arbeitnehmer tätig sein dürfen. Bin ich da falsch informiert? -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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Zitat und Deutschland darf nicht prüfen Wer sagt das, du etwa?? ![]() -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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Deutschland darf nicht prüfen. Wo genau ich das jetzt her habe, weiß ich nicht mehr - aber ich suche danach!
Zuständig für die Prüfung (und Einhaltung) der 185-Tage-Regelung ist ausschließlich der Staat, der die Fahrerlaubnis erteilt. Gruß, Joe -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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Selbstverständlich kann Deutschland jederzeit überprüfen, ob der polnische FS unter Mißachtung der 185-Tage-Regel erteilt wurde. Dies ist für deutsche Behörden i. d. R. auch ohne größere Probleme möglich.
-------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
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#65
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Ich hatte es in einem anderen Thread schon geschrieben ...
Der erste Schritt besteht in der Prüfung, ob im Erwerbszeitraum ein deutscher Wohnsitz vorliegt. Dies ist mehr oder weniger einfach nachzuvollziehen. Liegt/Lag ein deutscher Wohnsitz vor -> ggf. Super-GAU für den Inhaber der ausländischen Fahrerlaubnis, da deutsche Behörden die Rücknahme der Erteilung verlangen könnten. Eine Prüfung darüber, ob z.B. im Erwerbszeitraum darüber hinaus ein polnischer Wohnsitz vorliegt/vorlag, ist nicht so einfach. Hier sind dann auch sicher viele Indizien zu bewerten (Unterlagen, die der Inhaber der Fahrerlaubnis ggf. vorlegt). Andreas wird diesen Fall aber besser einschätzen können... |
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#66
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 ![]() |
Zitat Der erste Schritt besteht in der Prüfung, ob im Erwerbszeitraum ein deutscher Wohnsitz vorliegt. Dies ist mehr oder weniger einfach nachzuvollziehen. Exakt. Also fängt mit einer "Abmeldung" das Abenteuer FS an ... :-) Zitat Selbstverständlich kann Deutschland jederzeit überprüfen, ob der polnische FS unter Mißachtung der 185-Tage-Regel erteilt wurde. Dies ist für deutsche Behörden i. d. R. auch ohne größere Probleme möglich. Natürlich kann Deutschland prüfen ... ... dürfen und können ist so eine Sache. Aber sonst kann Deutschland ja eigentlich nicht mehr direkt auf die Gültigkeit der FE Einfluss nehmen - nach dem Urteil ist der Versagungsweg dicht - wenn bei der Überprüfung herauskommt, daß die 185 Tage nach Ansicht der FEB in D nicht eingehalten wurden. Gruß, Joe -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 145 Beigetreten: 05.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4752 ![]() |
Zitat (Franticek @ 13.08.2004, 11:57) Was habt ihr denn gegen Linksfahrer, sein Wissen ist doch gar nicht so schlecht. Geht doch mal an Deutschlands Stammtische, - zu 90% werdet ihr an allen Stammtischen das gleiche hoeren. ![]() Hmmmmm: Ist nicht MEIN Fachwissen, sondern SEIN Fachwissen: Naemlich das von "Maverick" , der sich in dieser materie sehr gut auskennt. Ich selbst kenne nur eine Person, der mal nach America geflogen ist, um dort den USA Fuehrerschein zu erwerben. Der "Maverick" hatte ihm nur mit Tipps und Hinweisen geholfen, und ihm GANZ GENAU gesagt, wie das geht, mehr nicht! Der Bekannte hatte seinen US-Fuhrerschein schon im Jahre 2002 erworben, wurde schon mehrfach von der Polizei angehalten, und hatte NIE Probleme mit seinem Ami-Fuehrerschein bekommen! Deswegen weiss ich, dass das geht und auch legal ist! Lest doch mal seinen Thread im America-Forum., und sagt mir, was daran nicht legal sein soll??? Das hat bislang noch keiner gemacht, und konnte die Richtigkeit seiner Aussagen und Beitraege widerlegen@! Gruesse... ![]() |
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#68
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Oh mein Gott, wie oft sollen wir es dir noch erklären. Lies den § 4 IntKfzVO genau durch. Hier insbesondere den Absatz 3 Nr. 3
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 145 Beigetreten: 05.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4752 ![]() |
Zitat (Andreas @ 16.08.2004, 10:15) Oh mein Gott, wie oft sollen wir es dir noch erklären. Lies den § 4 IntKfzVO genau durch. Hier insbesondere den Absatz 3 Nr. 3 Oh, mein Gott, wie oft soll man Dir noch erklaeren, dass man auch Gesetze legal umgehen kann! Niemand bezweifelt Dein IntKFZVo gesetz, aber es gibt auch wege, dieses zu umgehen! Hast Du Dir immer noch nicht Mavericks Postings und beitrage im America Forum durchgelesen? Mal eine persoenliche Frage, Herr Andreas? Was machst Du beruflich? ...wuerde mich mal interessieren! Deine Hartnaeckigkeit scheint auf einen Beamten schliessen zu lassen! |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 ![]() |
Zitat Niemand bezweifelt Dein IntKFZVo gesetz, aber es gibt auch wege, dieses zu umgehen! Nein gibt es nicht, das ganze an- und ummelden ändert nichts an der Rechtslage. Maverick schreibt diesbezüglich auch nur Schwachsinn. Zitat Was machst Du beruflich? ...wuerde mich mal interessieren! Das werde ich dir sicher nicht auf die Nase binden. -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
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#71
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 145 Beigetreten: 05.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4752 ![]() |
@ Andreas:
Noch einmal... speziell fuer Dich ...zum Mitmeisseln: All diese Fragen wurden schon ausgiebig behandelt! Besteht kein Fahrverbot mehr, darf gefahren werden, wenn die melderechtlichen Bestimmungen eingehalten werden! Maverick hatte ALL dies sehr sehr ausfuehrlich beschrieben, wie das geht und auch umgangen werden kann! ...auch die Frage mit dem Wohnsitz! Begreifst Du das nicht, oder was ist es genau, was Du daran nicht begreifst???? Lese das doch mal in seinem Thread nach! Hattest Du ueberhaupt seine sehr interessanten beitrage gelesen? |
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#72
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 145 Beigetreten: 05.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4752 ![]() |
Zitat (Andreas @ 16.08.2004, 10:22) Zitat Niemand bezweifelt Dein IntKFZVo gesetz, aber es gibt auch wege, dieses zu umgehen! Nein gibt es nicht, das ganze an- und ummelden ändert nichts an der Rechtslage. Maverick schreibt diesbezüglich auch nur Schwachsinn. Zitat Was machst Du beruflich? ...wuerde mich mal interessieren! Das werde ich dir sicher nicht auf die Nase binden. So, nur komischerweise funktioniert dieser "Schwachsinn" aber in der Praxis, und mein Bekannter faehrt schon 2 Jahre unbesorgt und unbelaestigt mit einem Ami-Fuehrerschein in Deutschland umher! Er wurde schon mehrfach kontrolliert, und die Polizei konnte nichts machen!... die mussten ihn jedesmal weiterfahren lassen. Wie erklaerst Du Dir denn das? |
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#73
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 ![]() |
Nichts ist auf Dauer tödlicher als Halbwissen.
@Andreas: Lass doch diesen Schwachköpfen ihren Glauben, dass sich alles umgehen lässt. Auch das klügste Huhn legt irgendwann einmal in die Brennnesseln und verbrennt sich dabei den Schwanz. |
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#74
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Eben nicht legal da ein Aussereuropäischer Führerschein in der Regel nach einem halben Jahr oder so umgeschrieben werden muß.
Überschreitet man diese Frist dann ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis, für all die ganz schlauen! |
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#75
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6635 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 13 ![]() |
Zitat (Linksfahrer @ 16.08.2004, 10:20) Oh, mein Gott, wie oft soll man Dir noch erklaeren, dass man auch Gesetze legal umgehen kann! Kann man nicht, "legal umgehen" in Bezug auf Gesetze ist ein Widerspruch in sich. Entweder Tatbestand X ist legal oder Tatbestand X ist illegal. |
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#76
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 ![]() |
Zitat (Guest @ 16.08.2004, 10:30) Eben nicht legal da ein Aussereuropäischer Führerschein in der Regel nach einem halben Jahr oder so umgeschrieben werden muß. Überschreitet man diese Frist dann ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis, für all die ganz schlauen! Danke für die Unterstützung. ![]() ![]() ![]() |
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Gast_Guest_* |
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#77
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 145 Beigetreten: 05.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4752 ![]() |
Zitat (Guest @ 16.08.2004, 10:30) Eben nicht legal da ein Aussereuropäischer Führerschein in der Regel nach einem halben Jahr oder so umgeschrieben werden muß. Überschreitet man diese Frist dann ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis, für all die ganz schlauen! dann bleibe ich halt in dem Land angemeldet, wo der Fuehrerschein ausgestellt wurde. Schon habe ich das Umschreiben umgangen ....mannomann.,....ist das soooo schwierig? |
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Gast_nypdcollector_* |
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Beitrag
#79
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Guests ![]() |
Und damit verstösst du gegen melderechtliche Vorschriften, musst dich bei Bekanntwerden ummelden und betreibst Fahren ohne FE.
Somit ist es auch kein "legales Umgehen" sondern ein rechtswidriges Vergehen. ![]() Danke, dass du jetzt endlich zugegeben hast, dass es ein illegaler Trick ist. |
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#80
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 145 Beigetreten: 05.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4752 ![]() |
Zitat (Peter Lustig @ 16.08.2004, 10:36) Zitat (Guest @ 16.08.2004, 10:30) Eben nicht legal da ein Aussereuropäischer Führerschein in der Regel nach einem halben Jahr oder so umgeschrieben werden muß. Überschreitet man diese Frist dann ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis, für all die ganz schlauen! Danke für die Unterstützung. ![]() ![]() ![]() Lustig und farbenfroh wie die Blume im Avatar, so ist die Welt von Peter: Lese Dir den Thread im Americaforum durch ...ich meine, GENAU DURCHLESEN...nicht nur lesen ....DURCHLESEN!!!!!!!!!! ...falls Du dann etwas nicht verstanden hast, oder der meinung bist, etwas sei nicht richtig, so darfst du gerne noch mal nachfragen! aber frage bitte genau den Punkt, den Du nicht verstehst! .... was Genaus soll denn daran nicht legal sein?????...das hast Du immer noch nicht beantwortet! |
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#81
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Zitat (Linksfahrer @ 16.08.2004, 10:46) dann bleibe ich halt in dem Land angemeldet, wo der Fuehrerschein ausgestellt wurde. Schon habe ich das Umschreiben umgangen ....mannomann.,....ist das soooo schwierig? Mannomann.... nur leider interessiert es das deutsche Führerscheinrecht überhaupt nicht, wo man gemeldet ist. Der § 4 IntKfzVO gilt auch für Kraftfahrer mit einem(angeblichen oder echten) Wohnsitz im Ausland. Ist das sooooo schwierig zu kapieren??? ![]() ![]() -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
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#82
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 145 Beigetreten: 05.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4752 ![]() |
Zitat (nypdcollector @ 16.08.2004, 10:48) Und damit verstösst du gegen melderechtliche Vorschriften, musst dich bei Bekanntwerden ummelden und betreibst Fahren ohne FE. Somit ist es auch kein "legales Umgehen" sondern ein rechtswidriges Vergehen. ![]() Danke, dass du jetzt endlich zugegeben hast, dass es ein illegaler Trick ist. "Muessen" muss ich schon gar nicht! Wie soll denn das in der Praxis kontrolliert werden mit dem Ab- & Ummelden und Anmelden usw. ![]() Wenn ich nicht in Deutschland mit Hauptwohnsitz gemeldet bin, und in einer Polizeikontrolle angehalten werde, erzaehle aber dem freundlichen Cop/Polizisten, ich besuche gerade meine kranke Oma Luise, und bin nur zu Besuch hier, wie will denn der das kontrollieren, wo ich meinen "Lebensmittelpinkt" ahbe? Das einzigste, was der machen kann ist eine Computernachfrage, und das wars! Dannach heisst es: ...angenehme Weiterfahrt, und der freundliche Polizist kuemmert sich um was anderes! |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 722 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 2 ![]() |
@Linksfahrer:
Kannst Du die Verbreitung von Unsinn bitte auf Dein eigenes Forum beschränken?? Ich habe z.B. keine Lust, dauerhafte Aufklärung bei Leuten zu betreiben, die zum einen die Materie nicht verstehen und darüber hinaus auch nicht verstehen wollen. Ich habe mir den Thread im AmericaDingsbums durchgelesen und darf Dir - rein professionell - nahelegen, dass der dortige Schmarrn wohl besser gelöscht werden sollte. In dem Zusammenhang sollte man auch lieber nicht von einem "Trick" sondern wohl besser von einer gefährlichen Falschinformation sprechen ... -------------------- Der Deutsche fährt nicht wie andere Menschen. Er fährt, um Recht zu haben. Kurt Tucholsky
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Beitrag
#84
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Richtig, er kümmert sich dann um ein Zimmerle für dich
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Beitrag
#85
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Vielleicht sollte man sich mal wieder nun um die EU kümmern.
Also, da die neuen EU-Länder noch nicht im Schengenabkommen sind, ist der Aufenthalt dort recht einfach kontrollierbar. England ist zwar auch nicht im Schengenabkommen, dafür gibts dort kein Melderecht und der Perso reicht aus, so dass dort nichts kontrolliert werden kann. Leider ist England wesentlich teurer als Polen; dafür der Schein aber totsicher! ![]() -------------------- Zufrieden war die Beutelratte, wenn sie was im Beutel hatte.
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Beitrag
#86
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 ![]() |
Zitat (Linksfahrer @ 16.08.2004, 10:46) dann bleibe ich halt in dem Land angemeldet, wo der Fuehrerschein ausgestellt wurde. Abgesehen davon, dass Du hier gegen melderechtliche Vorschriften verstößt, funktioniert dieser "Trick" auch nicht, Du Schlauberger. Wo Du gemeldet bist, ist vollkommen Wurscht. Maßgeblich ist Dein ordentlicher Wohnsitz im Inland. Sobald Du länger als 6 Monate Deinen Lebensmittelpunkt in D hast, ist Schluss mit der Fahrberechtigung durch den US-Führerschein. Dann kannst Du während dieser Zeit ruhig in Honolulu, Tokio oder sonstwo gemeldet sein. |
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#87
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 145 Beigetreten: 05.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4752 ![]() |
Zitat (beutelratte @ 16.08.2004, 11:16) Vielleicht sollte man sich mal wieder nun um die EU kümmern. Also, da die neuen EU-Länder noch nicht im Schengenabkommen sind, ist der Aufenthalt dort recht einfach kontrollierbar. England ist zwar auch nicht im Schengenabkommen, dafür gibts dort kein Melderecht und der Perso reicht aus, so dass dort nichts kontrolliert werden kann. Leider ist England wesentlich teurer als Polen; dafür der Schein aber totsicher! ![]() na, das ist doch endlich mal ein Wort bezogen auf den EU-Fuehrerschein! England, warum auch nicht! An der Sprache soll es ja nicht hapern! ein paar Sprachliche Ungewohnheiten gibts da, aber das wars auch schon! Anstatt Gas fuellen die halt Petrol ins Auto, und der Fahrstuhl heisst "Lift" und nicht "Elevator"! Was wird denn das so in England kosten? ...ich meine die reinen Pruefungsgebuehren?... Theorie & Praxis Englisch kann ich ganz gut, und es reicht auf jeden Fall zum Erwerb ohne fremde Hilfe! |
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#88
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 145 Beigetreten: 05.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4752 ![]() |
Zitat (Peter Lustig @ 16.08.2004, 11:39) Zitat (Linksfahrer @ 16.08.2004, 10:46) dann bleibe ich halt in dem Land angemeldet, wo der Fuehrerschein ausgestellt wurde. Abgesehen davon, dass Du hier gegen melderechtliche Vorschriften verstößt, funktioniert dieser "Trick" auch nicht, Du Schlauberger. Wo Du gemeldet bist, ist vollkommen Wurscht. Maßgeblich ist Dein ordentlicher Wohnsitz im Inland. Sobald Du länger als 6 Monate Deinen Lebensmittelpunkt in D hast, ist Schluss mit der Fahrberechtigung durch den US-Führerschein. Dann kannst Du während dieser Zeit ruhig in Honolulu, Tokio oder sonstwo gemeldet sein. und wer soll das kontrollieren, und wie???? Da muesste es ja dann rund um die Uhr Bewachung geben, wie bei der Stasi, nur um dass auch beweisen zu koennen, Du "Mr. Know it All" |
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#89
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Es gibt Nachbaren, Freunde, Arbeitgeber, deine Mühle muß auch irgendwo zugelassen werden.....noch Fragen Kienzle?
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 ![]() |
Zitat und wer soll das kontrollieren, und wie???? .. Du "Mr. Know it All" Danke für das Kompliment. ![]() Möglichkeiten der Feststellung: Eintrag im Melderegister, familiäre oder sonstige soziale Bindungen, Befragung von Nachbarn, Kollegen, Freunden, Überprüfung über die Arbeitsstelle, Überprüfung der Anmeldung bei der Sozialversicherung usw. usw. Hier handelt es sich immerhin um eine mit Geld- oder Freiheitsstrafe bedroht Handlung, eine Straftat, kein Pipifax-Delikt. Da geben sich die Ermittlungsbehörden schon etwas mehr Mühe mit ihren Untersuchungen. Was das mit der Stasi zu tun haben soll, ist mir schleierhaft. |
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.....und außerdem muß man irgendwo auch sein Geld verdienen, man bezahlt Sozialversicherungsbeiträge, es werden Steuern abgeführt etc, etc.....
Und damit es Linksfahrer auch endlich kapiert noch ein Gerichtsurteil: Ein in einem anderen Mitgliedstaat der EG ausgestellter Führerschein berechtigt nicht dazu, im Bundesgebiet ein Kfz zu führen, wenn dem Betreffenden zuvor nach innerstaatlichem Recht die Fahrerlaubnis rechtskräftig entzogen oder versagt worden ist. Das gilt unabhängig davon, ob der Inhaber der Fahrerlaubnis seinen ordentlichen Wohnsitz im Inland oder in einem anderen EG-Mitgliedstaat hat. (Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen ... Beschluß vom 25. Februar 1998, Az: 1 B 131/97) Dieses Urteil ist nach der EuGH-Rechtsprechung zwar nicht mehr auf die EU-FS anwendbar, es trifft aber immer noch auf die FS der restlichen Welt (und sogar der USA ![]() -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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Wieso nur werden hier gewisse Leute immer gleich aggressiv und pampig wenn die Argumente ausgehen und man ihnen die Wahrheit aufzeigt??????
Zitat Da muesste es ja dann rund um die Uhr Bewachung geben, wie bei der Stasi, nur um dass auch beweisen zu koennen, Du "Mr. Know it All" und Zitat Lustig und farbenfroh wie die Blume im Avatar, so ist die Welt von Peter: [Polemikmodus/on] Könnte das die Ursache dafür sein, dass sie keinen FS mehr haben und deshalb einen im Ausland machen müssen????? Und sowas will unsere Straßen vergewaltigen ![]() ![]() ![]() [Polemikmodus/off] -------------------- Rücksicht ist keine Feigheit und Leichtsinn kein Mut Take me for what i'm worth freedom is just another word for nothing left to loose spread your wings for New Orleans, Kentucky bluebird, fly away
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Zitat (Commodore25E @ 16.08.2004, 12:11) Wieso nur werden hier gewisse Leute immer gleich aggressiv und pampig wenn die Argumente ausgehen und man ihnen die Wahrheit aufzeigt?????? Weil das nicht die Wahrheit ist, die SIE hören wollen. ![]() Auch aus diesem Thread klinke ich mich, was die zuletzt behandelte Thematik angeht, jetzt aus. ![]() |
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@ Guest:
...Kienzle baut die "Tachoscheiben-Geraete" und kennt sich ja wohl nicht mit mit dem Thema hier aus! Spass beiseite@! ....Die Muehle (damit meinst Du sicherlich das Auto) kann ich auch auf den namen meiner Freundin/Mutter/Vater usw. anmelden, und schon habe ich auch das umgangen! *********************************** @ Peter Lustig: ...ich habe selbst mal in Deutschland gewohnt! ....ist zwar schon ein bissl her, aber so einfach ist das nicht mit dem kontrollieren, da ich damals selbst solche Dinge gemacht habe, und "hier" gewohnt hatte, und "dort" angemeldet war! ....Die Behoerde hatte schon manchmal ein "Rundschreiben" verfasst, was nie ankam usw. usw. usw. ....manchmal wird man dann auch zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben, aber das ist auch nicht so schlimm, da man dann hoechstens bei einer Polizeikontrolle nach der aktuellen Anschrift befragt wird! Parkzettel und all so'n Mist verjaehren sowieso nach 3 Monaten! Eins ist nur richtig: ....Der behoerdenhengst mag soetwas nicht, mit diesen Spielchen und droht und wiehert, aber machen kann er trotzdem nichts dagegen! ************************************ @ Andreas: ...ach, mein lieber Andreas:... was mache ich nur mit Dir? Du gibst ja so schnell nicht auf! Also, noch einmal! Ein Fahrverbot usw. kann ja nicht fuer immer gelten! Niemand und schon gar nicht ich, habe je behauptet, dass man waehrend eines fahrverbotes fahren darf! ...aber nach dessen Ablauf darf man wieder fahren, wenn man einen Fuehrerschein hat! ??? ![]() ![]() Nun kommt er zurueck nach Deutschland (oder zu Besuch) mit eben diesem gueltigen Fuehrerschein. Nun erzaehle mir bloss nicht, dass der nicht fahren darf! ....Notice:.... I do not believe in fairy tailes!!!! ....also, bitte erzaehle mir keine solche! Der hat einen gueltigen Fuehrerschein und darf fahren! ....Deutschland kann ihm das nicht verbieten, und/oder vorwerfen, dass er ja keinen deutschen Fuehrerschein haette....wie denn auch, wenn er nicht in Deutschland war...so konnte er ja auch keinen Deutschen Fuehrerschein wiedererwerben! ....nun endlich begriffen, Herr Andreas! Er muesste ja sowieso mindestens nach Einreise 6 Monate warten, um Ueberhaupt einen Antrag auf Wiedererteilung stellen zu koennen. Meldet er sich aber nach 6 Monaten wieder ab, so ist auch die Verpflichtung entfallen, seinen auslaendischen Fuehrerschein umzuschreiben! Man....ist dass soooooo schwer, zu begreifen? Erzaehle mir nun, was an dem obigen Statement falsch sein soll! |
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Zitat (Linksfahrer @ 16.08.2004, 12:24) Erzaehle mir nun, was an dem obigen Statement falsch sein soll! Alles..... ![]() -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
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Zitat (Linksfahrer @ 16.08.2004, 12:24) ...Kienzle baut die "Tachoscheiben-Geraete" und kennt sich ja wohl nicht mit mit dem Thema hier aus! Du auch nicht und beteiligst dich trotzdem. ![]() |
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Ich bitte die Anwesenden ihre persönlichen Angriffe zu unterlassen und zur eigentlichen Thematik zurück zu kommen. Weitere Sachbeiträge sind unter Einhaltung der Netiquette stets und ausdrücklich willkommen...
Gruss Uwe -------------------- |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 145 Beigetreten: 05.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4752 ![]() |
Zitat (Andreas @ 16.08.2004, 12:51) Zitat (Linksfahrer @ 16.08.2004, 12:24) Erzaehle mir nun, was an dem obigen Statement falsch sein soll! Alles..... ![]() *************************************************** @ Andreas: ...dann ist es nur komisch und sehr sehr verwunderlich, dass ich Leute kenne, die dass nach eben genau dem gleichen Schema wie von mir oben beschrieben schon seit laengerer Zeit erfolgreich so "durchziehen", und denen nichts passiert, obwohl sie in Polizeikontrollen kommen! Also wohl doch 'ne legale Gesetzesluecke/ bzw. legale Gesetzesumgehung! ![]() ![]() ![]() ![]() Edit: Zitat Ende korrigiert, da falsch positioniert Der Beitrag wurde von Uwe bearbeitet: 17.08.2004, 10:43 |
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Gast_Guest_* |
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Beitrag
#100
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![]() ![]() Auch wenn etwas bisher nicht geahndet wurde (in den Fällen die du kennst, was die Minderzahl sein wird), heisst es noch lange nihct, dass es legal ist. Wie wäre es denn Linksfahrer, wenn du den Blödsinn auf die von dir betriebenen Foren (s. deine Signatur) beschränken würdest? |
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