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#71
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 145 Beigetreten: 05.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4752 ![]() |
@ Andreas:
Noch einmal... speziell fuer Dich ...zum Mitmeisseln: All diese Fragen wurden schon ausgiebig behandelt! Besteht kein Fahrverbot mehr, darf gefahren werden, wenn die melderechtlichen Bestimmungen eingehalten werden! Maverick hatte ALL dies sehr sehr ausfuehrlich beschrieben, wie das geht und auch umgangen werden kann! ...auch die Frage mit dem Wohnsitz! Begreifst Du das nicht, oder was ist es genau, was Du daran nicht begreifst???? Lese das doch mal in seinem Thread nach! Hattest Du ueberhaupt seine sehr interessanten beitrage gelesen? |
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#72
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 145 Beigetreten: 05.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4752 ![]() |
Zitat (Andreas @ 16.08.2004, 10:22) Zitat Niemand bezweifelt Dein IntKFZVo gesetz, aber es gibt auch wege, dieses zu umgehen! Nein gibt es nicht, das ganze an- und ummelden ändert nichts an der Rechtslage. Maverick schreibt diesbezüglich auch nur Schwachsinn. Zitat Was machst Du beruflich? ...wuerde mich mal interessieren! Das werde ich dir sicher nicht auf die Nase binden. So, nur komischerweise funktioniert dieser "Schwachsinn" aber in der Praxis, und mein Bekannter faehrt schon 2 Jahre unbesorgt und unbelaestigt mit einem Ami-Fuehrerschein in Deutschland umher! Er wurde schon mehrfach kontrolliert, und die Polizei konnte nichts machen!... die mussten ihn jedesmal weiterfahren lassen. Wie erklaerst Du Dir denn das? |
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#73
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 ![]() |
Nichts ist auf Dauer tödlicher als Halbwissen.
@Andreas: Lass doch diesen Schwachköpfen ihren Glauben, dass sich alles umgehen lässt. Auch das klügste Huhn legt irgendwann einmal in die Brennnesseln und verbrennt sich dabei den Schwanz. |
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Gast_Guest_* |
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Beitrag
#74
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Eben nicht legal da ein Aussereuropäischer Führerschein in der Regel nach einem halben Jahr oder so umgeschrieben werden muß.
Überschreitet man diese Frist dann ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis, für all die ganz schlauen! |
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#75
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6635 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 13 ![]() |
Zitat (Linksfahrer @ 16.08.2004, 10:20) Oh, mein Gott, wie oft soll man Dir noch erklaeren, dass man auch Gesetze legal umgehen kann! Kann man nicht, "legal umgehen" in Bezug auf Gesetze ist ein Widerspruch in sich. Entweder Tatbestand X ist legal oder Tatbestand X ist illegal. |
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#76
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 ![]() |
Zitat (Guest @ 16.08.2004, 10:30) Eben nicht legal da ein Aussereuropäischer Führerschein in der Regel nach einem halben Jahr oder so umgeschrieben werden muß. Überschreitet man diese Frist dann ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis, für all die ganz schlauen! Danke für die Unterstützung. ![]() ![]() ![]() |
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Gast_Guest_* |
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#77
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#78
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 145 Beigetreten: 05.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4752 ![]() |
Zitat (Guest @ 16.08.2004, 10:30) Eben nicht legal da ein Aussereuropäischer Führerschein in der Regel nach einem halben Jahr oder so umgeschrieben werden muß. Überschreitet man diese Frist dann ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis, für all die ganz schlauen! dann bleibe ich halt in dem Land angemeldet, wo der Fuehrerschein ausgestellt wurde. Schon habe ich das Umschreiben umgangen ....mannomann.,....ist das soooo schwierig? |
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Gast_nypdcollector_* |
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#79
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Und damit verstösst du gegen melderechtliche Vorschriften, musst dich bei Bekanntwerden ummelden und betreibst Fahren ohne FE.
Somit ist es auch kein "legales Umgehen" sondern ein rechtswidriges Vergehen. ![]() Danke, dass du jetzt endlich zugegeben hast, dass es ein illegaler Trick ist. |
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#80
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 145 Beigetreten: 05.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4752 ![]() |
Zitat (Peter Lustig @ 16.08.2004, 10:36) Zitat (Guest @ 16.08.2004, 10:30) Eben nicht legal da ein Aussereuropäischer Führerschein in der Regel nach einem halben Jahr oder so umgeschrieben werden muß. Überschreitet man diese Frist dann ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis, für all die ganz schlauen! Danke für die Unterstützung. ![]() ![]() ![]() Lustig und farbenfroh wie die Blume im Avatar, so ist die Welt von Peter: Lese Dir den Thread im Americaforum durch ...ich meine, GENAU DURCHLESEN...nicht nur lesen ....DURCHLESEN!!!!!!!!!! ...falls Du dann etwas nicht verstanden hast, oder der meinung bist, etwas sei nicht richtig, so darfst du gerne noch mal nachfragen! aber frage bitte genau den Punkt, den Du nicht verstehst! .... was Genaus soll denn daran nicht legal sein?????...das hast Du immer noch nicht beantwortet! |
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#81
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 ![]() |
Zitat (Linksfahrer @ 16.08.2004, 10:46) dann bleibe ich halt in dem Land angemeldet, wo der Fuehrerschein ausgestellt wurde. Schon habe ich das Umschreiben umgangen ....mannomann.,....ist das soooo schwierig? Mannomann.... nur leider interessiert es das deutsche Führerscheinrecht überhaupt nicht, wo man gemeldet ist. Der § 4 IntKfzVO gilt auch für Kraftfahrer mit einem(angeblichen oder echten) Wohnsitz im Ausland. Ist das sooooo schwierig zu kapieren??? ![]() ![]() -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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#82
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 145 Beigetreten: 05.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4752 ![]() |
Zitat (nypdcollector @ 16.08.2004, 10:48) Und damit verstösst du gegen melderechtliche Vorschriften, musst dich bei Bekanntwerden ummelden und betreibst Fahren ohne FE. Somit ist es auch kein "legales Umgehen" sondern ein rechtswidriges Vergehen. ![]() Danke, dass du jetzt endlich zugegeben hast, dass es ein illegaler Trick ist. "Muessen" muss ich schon gar nicht! Wie soll denn das in der Praxis kontrolliert werden mit dem Ab- & Ummelden und Anmelden usw. ![]() Wenn ich nicht in Deutschland mit Hauptwohnsitz gemeldet bin, und in einer Polizeikontrolle angehalten werde, erzaehle aber dem freundlichen Cop/Polizisten, ich besuche gerade meine kranke Oma Luise, und bin nur zu Besuch hier, wie will denn der das kontrollieren, wo ich meinen "Lebensmittelpinkt" ahbe? Das einzigste, was der machen kann ist eine Computernachfrage, und das wars! Dannach heisst es: ...angenehme Weiterfahrt, und der freundliche Polizist kuemmert sich um was anderes! |
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#83
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 722 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 2 ![]() |
@Linksfahrer:
Kannst Du die Verbreitung von Unsinn bitte auf Dein eigenes Forum beschränken?? Ich habe z.B. keine Lust, dauerhafte Aufklärung bei Leuten zu betreiben, die zum einen die Materie nicht verstehen und darüber hinaus auch nicht verstehen wollen. Ich habe mir den Thread im AmericaDingsbums durchgelesen und darf Dir - rein professionell - nahelegen, dass der dortige Schmarrn wohl besser gelöscht werden sollte. In dem Zusammenhang sollte man auch lieber nicht von einem "Trick" sondern wohl besser von einer gefährlichen Falschinformation sprechen ... -------------------- Der Deutsche fährt nicht wie andere Menschen. Er fährt, um Recht zu haben. Kurt Tucholsky
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Gast_Guest_* |
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#84
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Richtig, er kümmert sich dann um ein Zimmerle für dich
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#85
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 88 Beigetreten: 04.08.2004 Wohnort: London und manchmal Niedersachsen Mitglieds-Nr.: 4732 ![]() |
Vielleicht sollte man sich mal wieder nun um die EU kümmern.
Also, da die neuen EU-Länder noch nicht im Schengenabkommen sind, ist der Aufenthalt dort recht einfach kontrollierbar. England ist zwar auch nicht im Schengenabkommen, dafür gibts dort kein Melderecht und der Perso reicht aus, so dass dort nichts kontrolliert werden kann. Leider ist England wesentlich teurer als Polen; dafür der Schein aber totsicher! ![]() -------------------- Zufrieden war die Beutelratte, wenn sie was im Beutel hatte.
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#86
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 ![]() |
Zitat (Linksfahrer @ 16.08.2004, 10:46) dann bleibe ich halt in dem Land angemeldet, wo der Fuehrerschein ausgestellt wurde. Abgesehen davon, dass Du hier gegen melderechtliche Vorschriften verstößt, funktioniert dieser "Trick" auch nicht, Du Schlauberger. Wo Du gemeldet bist, ist vollkommen Wurscht. Maßgeblich ist Dein ordentlicher Wohnsitz im Inland. Sobald Du länger als 6 Monate Deinen Lebensmittelpunkt in D hast, ist Schluss mit der Fahrberechtigung durch den US-Führerschein. Dann kannst Du während dieser Zeit ruhig in Honolulu, Tokio oder sonstwo gemeldet sein. |
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#87
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 145 Beigetreten: 05.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4752 ![]() |
Zitat (beutelratte @ 16.08.2004, 11:16) Vielleicht sollte man sich mal wieder nun um die EU kümmern. Also, da die neuen EU-Länder noch nicht im Schengenabkommen sind, ist der Aufenthalt dort recht einfach kontrollierbar. England ist zwar auch nicht im Schengenabkommen, dafür gibts dort kein Melderecht und der Perso reicht aus, so dass dort nichts kontrolliert werden kann. Leider ist England wesentlich teurer als Polen; dafür der Schein aber totsicher! ![]() na, das ist doch endlich mal ein Wort bezogen auf den EU-Fuehrerschein! England, warum auch nicht! An der Sprache soll es ja nicht hapern! ein paar Sprachliche Ungewohnheiten gibts da, aber das wars auch schon! Anstatt Gas fuellen die halt Petrol ins Auto, und der Fahrstuhl heisst "Lift" und nicht "Elevator"! Was wird denn das so in England kosten? ...ich meine die reinen Pruefungsgebuehren?... Theorie & Praxis Englisch kann ich ganz gut, und es reicht auf jeden Fall zum Erwerb ohne fremde Hilfe! |
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#88
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 145 Beigetreten: 05.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4752 ![]() |
Zitat (Peter Lustig @ 16.08.2004, 11:39) Zitat (Linksfahrer @ 16.08.2004, 10:46) dann bleibe ich halt in dem Land angemeldet, wo der Fuehrerschein ausgestellt wurde. Abgesehen davon, dass Du hier gegen melderechtliche Vorschriften verstößt, funktioniert dieser "Trick" auch nicht, Du Schlauberger. Wo Du gemeldet bist, ist vollkommen Wurscht. Maßgeblich ist Dein ordentlicher Wohnsitz im Inland. Sobald Du länger als 6 Monate Deinen Lebensmittelpunkt in D hast, ist Schluss mit der Fahrberechtigung durch den US-Führerschein. Dann kannst Du während dieser Zeit ruhig in Honolulu, Tokio oder sonstwo gemeldet sein. und wer soll das kontrollieren, und wie???? Da muesste es ja dann rund um die Uhr Bewachung geben, wie bei der Stasi, nur um dass auch beweisen zu koennen, Du "Mr. Know it All" |
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#89
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Es gibt Nachbaren, Freunde, Arbeitgeber, deine Mühle muß auch irgendwo zugelassen werden.....noch Fragen Kienzle?
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#90
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 ![]() |
Zitat und wer soll das kontrollieren, und wie???? .. Du "Mr. Know it All" Danke für das Kompliment. ![]() Möglichkeiten der Feststellung: Eintrag im Melderegister, familiäre oder sonstige soziale Bindungen, Befragung von Nachbarn, Kollegen, Freunden, Überprüfung über die Arbeitsstelle, Überprüfung der Anmeldung bei der Sozialversicherung usw. usw. Hier handelt es sich immerhin um eine mit Geld- oder Freiheitsstrafe bedroht Handlung, eine Straftat, kein Pipifax-Delikt. Da geben sich die Ermittlungsbehörden schon etwas mehr Mühe mit ihren Untersuchungen. Was das mit der Stasi zu tun haben soll, ist mir schleierhaft. |
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#91
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.....und außerdem muß man irgendwo auch sein Geld verdienen, man bezahlt Sozialversicherungsbeiträge, es werden Steuern abgeführt etc, etc.....
Und damit es Linksfahrer auch endlich kapiert noch ein Gerichtsurteil: Ein in einem anderen Mitgliedstaat der EG ausgestellter Führerschein berechtigt nicht dazu, im Bundesgebiet ein Kfz zu führen, wenn dem Betreffenden zuvor nach innerstaatlichem Recht die Fahrerlaubnis rechtskräftig entzogen oder versagt worden ist. Das gilt unabhängig davon, ob der Inhaber der Fahrerlaubnis seinen ordentlichen Wohnsitz im Inland oder in einem anderen EG-Mitgliedstaat hat. (Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen ... Beschluß vom 25. Februar 1998, Az: 1 B 131/97) Dieses Urteil ist nach der EuGH-Rechtsprechung zwar nicht mehr auf die EU-FS anwendbar, es trifft aber immer noch auf die FS der restlichen Welt (und sogar der USA ![]() -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
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#92
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 8784 Beigetreten: 20.02.2004 Wohnort: Im tiefsten Taunus Mitglieds-Nr.: 1918 ![]() |
Wieso nur werden hier gewisse Leute immer gleich aggressiv und pampig wenn die Argumente ausgehen und man ihnen die Wahrheit aufzeigt??????
Zitat Da muesste es ja dann rund um die Uhr Bewachung geben, wie bei der Stasi, nur um dass auch beweisen zu koennen, Du "Mr. Know it All" und Zitat Lustig und farbenfroh wie die Blume im Avatar, so ist die Welt von Peter: [Polemikmodus/on] Könnte das die Ursache dafür sein, dass sie keinen FS mehr haben und deshalb einen im Ausland machen müssen????? Und sowas will unsere Straßen vergewaltigen ![]() ![]() ![]() [Polemikmodus/off] -------------------- Rücksicht ist keine Feigheit und Leichtsinn kein Mut Take me for what i'm worth freedom is just another word for nothing left to loose spread your wings for New Orleans, Kentucky bluebird, fly away
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#93
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 ![]() |
Zitat (Commodore25E @ 16.08.2004, 12:11) Wieso nur werden hier gewisse Leute immer gleich aggressiv und pampig wenn die Argumente ausgehen und man ihnen die Wahrheit aufzeigt?????? Weil das nicht die Wahrheit ist, die SIE hören wollen. ![]() Auch aus diesem Thread klinke ich mich, was die zuletzt behandelte Thematik angeht, jetzt aus. ![]() |
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#94
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 145 Beigetreten: 05.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4752 ![]() |
@ Guest:
...Kienzle baut die "Tachoscheiben-Geraete" und kennt sich ja wohl nicht mit mit dem Thema hier aus! Spass beiseite@! ....Die Muehle (damit meinst Du sicherlich das Auto) kann ich auch auf den namen meiner Freundin/Mutter/Vater usw. anmelden, und schon habe ich auch das umgangen! *********************************** @ Peter Lustig: ...ich habe selbst mal in Deutschland gewohnt! ....ist zwar schon ein bissl her, aber so einfach ist das nicht mit dem kontrollieren, da ich damals selbst solche Dinge gemacht habe, und "hier" gewohnt hatte, und "dort" angemeldet war! ....Die Behoerde hatte schon manchmal ein "Rundschreiben" verfasst, was nie ankam usw. usw. usw. ....manchmal wird man dann auch zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben, aber das ist auch nicht so schlimm, da man dann hoechstens bei einer Polizeikontrolle nach der aktuellen Anschrift befragt wird! Parkzettel und all so'n Mist verjaehren sowieso nach 3 Monaten! Eins ist nur richtig: ....Der behoerdenhengst mag soetwas nicht, mit diesen Spielchen und droht und wiehert, aber machen kann er trotzdem nichts dagegen! ************************************ @ Andreas: ...ach, mein lieber Andreas:... was mache ich nur mit Dir? Du gibst ja so schnell nicht auf! Also, noch einmal! Ein Fahrverbot usw. kann ja nicht fuer immer gelten! Niemand und schon gar nicht ich, habe je behauptet, dass man waehrend eines fahrverbotes fahren darf! ...aber nach dessen Ablauf darf man wieder fahren, wenn man einen Fuehrerschein hat! ??? ![]() ![]() Nun kommt er zurueck nach Deutschland (oder zu Besuch) mit eben diesem gueltigen Fuehrerschein. Nun erzaehle mir bloss nicht, dass der nicht fahren darf! ....Notice:.... I do not believe in fairy tailes!!!! ....also, bitte erzaehle mir keine solche! Der hat einen gueltigen Fuehrerschein und darf fahren! ....Deutschland kann ihm das nicht verbieten, und/oder vorwerfen, dass er ja keinen deutschen Fuehrerschein haette....wie denn auch, wenn er nicht in Deutschland war...so konnte er ja auch keinen Deutschen Fuehrerschein wiedererwerben! ....nun endlich begriffen, Herr Andreas! Er muesste ja sowieso mindestens nach Einreise 6 Monate warten, um Ueberhaupt einen Antrag auf Wiedererteilung stellen zu koennen. Meldet er sich aber nach 6 Monaten wieder ab, so ist auch die Verpflichtung entfallen, seinen auslaendischen Fuehrerschein umzuschreiben! Man....ist dass soooooo schwer, zu begreifen? Erzaehle mir nun, was an dem obigen Statement falsch sein soll! |
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#95
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#96
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 ![]() |
Zitat (Linksfahrer @ 16.08.2004, 12:24) Erzaehle mir nun, was an dem obigen Statement falsch sein soll! Alles..... ![]() -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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Gast_Normalo_* |
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#97
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Zitat (Linksfahrer @ 16.08.2004, 12:24) ...Kienzle baut die "Tachoscheiben-Geraete" und kennt sich ja wohl nicht mit mit dem Thema hier aus! Du auch nicht und beteiligst dich trotzdem. ![]() |
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#98
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 6580 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Rhein-Main-Gebiet Mitglieds-Nr.: 15 ![]() |
Ich bitte die Anwesenden ihre persönlichen Angriffe zu unterlassen und zur eigentlichen Thematik zurück zu kommen. Weitere Sachbeiträge sind unter Einhaltung der Netiquette stets und ausdrücklich willkommen...
Gruss Uwe -------------------- |
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#99
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 145 Beigetreten: 05.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4752 ![]() |
Zitat (Andreas @ 16.08.2004, 12:51) Zitat (Linksfahrer @ 16.08.2004, 12:24) Erzaehle mir nun, was an dem obigen Statement falsch sein soll! Alles..... ![]() *************************************************** @ Andreas: ...dann ist es nur komisch und sehr sehr verwunderlich, dass ich Leute kenne, die dass nach eben genau dem gleichen Schema wie von mir oben beschrieben schon seit laengerer Zeit erfolgreich so "durchziehen", und denen nichts passiert, obwohl sie in Polizeikontrollen kommen! Also wohl doch 'ne legale Gesetzesluecke/ bzw. legale Gesetzesumgehung! ![]() ![]() ![]() ![]() Edit: Zitat Ende korrigiert, da falsch positioniert Der Beitrag wurde von Uwe bearbeitet: 17.08.2004, 10:43 |
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Gast_Guest_* |
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#100
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![]() ![]() Auch wenn etwas bisher nicht geahndet wurde (in den Fällen die du kennst, was die Minderzahl sein wird), heisst es noch lange nihct, dass es legal ist. Wie wäre es denn Linksfahrer, wenn du den Blödsinn auf die von dir betriebenen Foren (s. deine Signatur) beschränken würdest? |
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Gast_Guest_* |
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#101
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Da hat er möglicherweise schon Schreibverbot
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#102
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6635 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 13 ![]() |
Zitat (Linksfahrer @ 17.08.2004, 11:32) ...dann ist es nur komisch und sehr sehr verwunderlich, dass ich Leute kenne, die dass nach eben genau dem gleichen Schema wie von mir oben beschrieben schon seit laengerer Zeit erfolgreich so "durchziehen", und denen nichts passiert, obwohl sie in Polizeikontrollen kommen! Also wohl doch 'ne legale Gesetzesluecke/ bzw. legale Gesetzesumgehung! So? Seid wann läßt die Tatsache, dass ein Ordnungswidrigkeit/Straftat bei einer Polizeikontrolle nicht entdeckt wird den Schluß zu, dass dieselbe keine Ordnungswidrigkeit/Straftat ist ? Das ist in meinen Augen keine sehr schlüssige Beweisführung. |
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#103
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 145 Beigetreten: 05.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4752 ![]() |
Zitat (willi @ 17.08.2004, 12:11) Zitat (Linksfahrer @ 17.08.2004, 11:32) ...dann ist es nur komisch und sehr sehr verwunderlich, dass ich Leute kenne, die dass nach eben genau dem gleichen Schema wie von mir oben beschrieben schon seit laengerer Zeit erfolgreich so "durchziehen", und denen nichts passiert, obwohl sie in Polizeikontrollen kommen! Also wohl doch 'ne legale Gesetzesluecke/ bzw. legale Gesetzesumgehung! So? Seid wann läßt die Tatsache, dass ein Ordnungswidrigkeit/Straftat bei einer Polizeikontrolle nicht entdeckt wird den Schluß zu, dass dieselbe keine Ordnungswidrigkeit/Straftat ist ? Das ist in meinen Augen keine sehr schlüssige Beweisführung. Hmmm: ...stimmt sogar teilweise Dein Einwand! Ich haette da wohl eingangs ein bissl ausfuehrlicher werden sollen : Es gab natuerlich schon mal ab und zu den diensteifrigen Polizeibeamten, der ein Ermittlungsverfahren wegen Verdachts des ..... eingeleitet hatte. Diese mussten aber alle (Und die betonung liegt bei ALLE) ...eingestellt werden, da die Sache, wenn man ALLES RICHTIG macht .....insbesondere mit den melderechtlichen Bestimmungen..... absolut wasserdicht ist! wer sich natuerlich verplappert, hat sich selbst verlappert! mit anderen Worten: ....da muss man schon so bloede sein, und selbst die Beweise dem "Gegenueber" in den Mund legen! Gruesse... ![]() |
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#104
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 2667 Beigetreten: 12.09.2003 Wohnort: Bundestagswahlkreis 62 Mitglieds-Nr.: 1 ![]() |
*** Anmerkung Admin:
Achtung: Zum interessanten Thema Hartz IV habe ich einen eigenen Thread geöffnet. Die hierzu geposteten 4 Beiträge wurden dorthin verschoben -> Hier klicken. Ich denke, dies ist im allseitigen Interesse. Gruss Rolf :-) Der Beitrag wurde von Rolf Tjardes bearbeitet: 17.08.2004, 19:46 |
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#105
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 ![]() |
Zitat Diese mussten aber alle (Und die betonung liegt bei ALLE) ...eingestellt werden, da die Sache, wenn man ALLES RICHTIG macht .....insbesondere mit den melderechtlichen Bestimmungen..... absolut wasserdicht ist! "Alle" und "Nie", das sind so Worte, bei deren Gebrauch äußerste Vorsicht anzuraten ist ... "Alles richtig" ist meistens eine Ermessenssache ... "Absolut wasserdicht" ... ... das gibt es nicht ! Ohne Dir zunahe treten zu wollen, aber Deine Beiträge sind etwas irreführend, Linksfahrer. Natürlich kann der eine oder andere mit semilegalen Aktionen Erfolg haben - das läßt keine Rückschlüsse auf Rechtmäßigkeit zu und ist nicht automatisch auch empfehlenswert. Also bitte auch weiterhin: Vorsicht! Noch ist so manches Wort in Sachen Gültigkeit von EU-Fahrerlaubnissen nicht gesprochen. Und die meisten Leute, die einen Polen- oder CZ-Führerschein ihr eigen nennen, halten sich noch aus gutem Grund bedeckt. Denn zum Thema MPU und §46FeV ist z.B. noch alles offen ... Gruß, Joe -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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#106
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 88 Beigetreten: 04.08.2004 Wohnort: London und manchmal Niedersachsen Mitglieds-Nr.: 4732 ![]() |
Ja Linksfahrer, da hat -8doc Recht.
Die Detschen werden mit Sicherheit über die einfach nachzuweisende 185-Tageregelung bei polnischen und anderen Lappen kommen. Das einzige alte EU-Land, wo das nicht geht ist merry old England, da es dort schlichtweg kein Melderecht gibt; es ist zwar sauteuer aber dafür bullensicher! -------------------- Zufrieden war die Beutelratte, wenn sie was im Beutel hatte.
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#107
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Zitat Das einzige alte EU-Land, wo das nicht geht ist merry old England, da es dort schlichtweg kein Melderecht gibt; es ist zwar sauteuer aber dafür bullensicher! Das läßt den Schluss zu, daß man eigentlich nur nach GB muß, den Polenschein umschreiben lassen - müßte ja gehen, Wohnsitz vorausgesetzt. Gruß, Joe -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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#108
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Ich habe irgendwo gelesen, dass sich die Behörden in GB sehr genau an die FS-Richtlinie und die 185 Tage-Regel halten. Falls ich es wieder finde, poste ich es hier.
Zitat da es dort schlichtweg kein Melderecht gibt Dies ist doch nicht das Problem, es gibt sicher auch in GB genügend andere Möglichkeiten zu überprüfen, wie lange sich die jeweilige Person bereits in GB aufhält. Wenn diese Person einen FS aus GB will, muß sie u. U. den Behörden den Nachweis bringen, dass sie bereits seit dem Datum X in GB wohnhaft ist. -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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Gast_Guest_* |
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#109
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Zitat (beutelratte @ 18.08.2004, 14:29) Das einzige alte EU-Land, wo das nicht geht ist merry old England, da es dort schlichtweg kein Melderecht gibt; Kannst du das auch belegen? Meines Wissens und auch aus eigener Erfahrung muß man sogar in Hotels Meldezettel ausfüllen die dann Postwendend an die Polizei oder die Stadtverwaltung gehen. |
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#110
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 88 Beigetreten: 04.08.2004 Wohnort: London und manchmal Niedersachsen Mitglieds-Nr.: 4732 ![]() |
Also das mit dem Aufenthalt in GB ist ganz simpel.
Das Meldezettlchen bei Hotels etc. hat mit dem "Aufenthalt" nix zu tun. Die Briten unterscheiden nämlich Accomodation und Residence. Ersteres ist sozusagen der Handelsreisende on tour, das letztere ist der tatsächliche Wohnort. Für diesen gibts dann auch den Lappen. Da es kein Melderecht gibt ist auf den FS-Formularen ein Feld für einen Bürgen, der erklärt, dass er dich kennt und du seit 2 Jahren ein freundlicher nicht krimineller Bürger bist. Das wird in der regel von der DVLA (Führerscheinbehörde) geglaubt und du erhälst nach einigen Wochen deinen Lernführerschein. Also nix da mit 185 Tage -Überprüfung; sowas kenen die Inselaffen überhaupt nicht. Der einzige Fehler bei der Sache ist dasd Preisniveau bei den Egerländern. So ich hoffe ich habe euch weitergeholfen. ![]() -------------------- Zufrieden war die Beutelratte, wenn sie was im Beutel hatte.
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#111
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Zitat Also nix da mit 185 Tage -Überprüfung; sowas kenen die Inselaffen überhaupt nicht. ..wobei sich aber die "Inselaffen" als EU-Mitgliedsstaat auch an die EU-Führerschein-Richtlinie zu halten haben, wollen sie kein Vertragsverletzungsverfahren riskieren. Ich schätze, dass sich mit dem Beitritt der neuen EU-Mitgliedsstaaten, die in Verbindung mit dem EuGH-Urteil der Diskussion neue Nahrung gegeben haben, da bald etwas tun wird. Dabei wird man (hoffentlich) auch den alten EU-Staaten, die es mit der 185-Tage-Regelung bisher nicht so genau genommen haben, wie NL, GB und I, kräftig auf die Finger klopfen.
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Gast_reinhold_* |
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#112
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Ja, ja, denn Zucht und Ordnung schon sein, im europäischen Haus. Oder?
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#113
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 88 Beigetreten: 04.08.2004 Wohnort: London und manchmal Niedersachsen Mitglieds-Nr.: 4732 ![]() |
Auf die Finger klopfen lassen sich die Briten bestimmt nicht. Da sie kein Melderecht und Personalausweise haben, ist der ganze Staat völlig anders organisiert und sie wollen auch ihren Bürgern nicht so hinterherschnüffeln wie man das von hier kennt. Bei den NL sieht das narürlich etwas anders aus, da die ein Melderecht kennen. Übrigens haben die Detschen es schon mal mit politischen und wirtschaftlichen in den 90iger Jahren durchgesetzt, dass der FS-Tourismus mit NL zum erliegen kam.
Naja I und die anderen kenne ich nicht, weis aber das F immer eine Regelanfrage in D stellt; somit für die meisten keine Empfehlung. -------------------- Zufrieden war die Beutelratte, wenn sie was im Beutel hatte.
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#114
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Zitat (reinhold @ 19.08.2004, 13:07) Ja, ja, denn Zucht und Ordnung schon sein, im europäischen Haus. Oder? Ich denke, dass dies nicht nur allein im Interesse Deutschlands liegt. Immerhin zählt die EU mittlerweile 25 Mitgliedsstaaten, von denen sich sicherlich auch etliche andere nicht von einigen wenigen auf der Nase herumtanzen lassen wollen. |
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#115
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 8784 Beigetreten: 20.02.2004 Wohnort: Im tiefsten Taunus Mitglieds-Nr.: 1918 ![]() |
Damit das Kartenhaus EU nicht zusammenklappt müssen über kurz oder lang EU-weite Regelungen her, auch im FE-Recht.
Und das kommt, bestimmt..... -------------------- Rücksicht ist keine Feigheit und Leichtsinn kein Mut Take me for what i'm worth freedom is just another word for nothing left to loose spread your wings for New Orleans, Kentucky bluebird, fly away
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#116
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Zitat Immerhin zählt die EU mittlerweile 25 Mitgliedsstaaten, von denen sich sicherlich auch etliche andere nicht von einigen wenigen auf der Nase herumtanzen lassen wollen. Exakt das ist ja auch das Problem: Niemand will sich von den Deutschen auf der Nase herumtanzen lassen. -Die Niederländer haben schon immer die Ansicht vertreten, ihre Führerscheine seien gleichwertig, -die Briten lassen sich ganz bestimmt von den Deutschen nichts diktieren, -die Italiener sagen zu den Deutschen "Chruchi", was soviel wie Krautfresser bedeutet, und scheren sich nicht wirklich um das deutsche Führerscheinrecht - Vatican und SanMarino inbegriffen, -die Polen interpretieren das EU-Recht sehr individuell, -den Spaniern sind insbesondere die Deutschen in vielen Regionen schlicht ein Dorn im Auge-man erinnere sich an die Mallorca-Krise vor wenigen Jahren... ...und allen anderen sind die Deutschen ganz egal, solange wir der größte EU-Nettozahler sind, unsere Touris und unsere Knete schicken und ansonsten nicht zuviel Stress machen. Die deutsche Lebensart ist ansonsten eher gefürchtet, wenn nicht verachtet ... ![]() Und wie ich die europäischen Nachbarn so kenne, werden sie sicher ganz fürchterlich ängstlich sein ob der Klagen, die von Deutschland kommen werden ... ![]() Gruß, Joe -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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#117
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Hier mal ein Vorschlag, die detschen Behörden vor Aufgaben zu stellen:
Hab ich erworben eine rechtlich wacklige dafür aber billige PL- oder CZ-Lizenz lasse ich die nach einiger Zeit bei den NLs oder GBs umschreiben. Welche Behörde kann dann den "Geburtskanal" der Fahrerlaubnis noch mit einem vertretbaren Aufwand nachvollziehen?!! ![]() -------------------- Zufrieden war die Beutelratte, wenn sie was im Beutel hatte.
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#118
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Egal ob PL, CZ, NL, GB ... die rechtliche Einstufung bleibt doch gleich.
Auch bei einer innereuropäischen Umschreibung wird das ursprüngliche Erteilungsdatum in die neue FE eingetragen. So kann ebenfalls nachvollzogen werden, ob der Inhaber zum Zeitpunkt der (damaligen) Erteilung einen deutschen Wohnsitz hatte oder nicht? Wer nun ursprünglich Ausstellungsstaat war, ist dabei doch völlig belanglos... Hab' ich jetzt irgendwas übersehen oder falsch verstanden?? ![]() |
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#119
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Diese "Umtauschaktionen" lassen sich auch später noch sehr genau nachvollziehen.
Art 8 EU-FS- Richtlinie: Abs. 3 Der umtauschende Mitgliedstaat leitet den abgegebenen Führerschein an die zuständige Stelle des Mitgliedstaats, der ihn ausgestellt hat, zurück und begründet dieses Verfahren im einzelnen Abs. 6 Tauscht ein Mitgliedstaat einen von einem Drittland ausgestellten Führerschein gegen einen Führerschein nach dem EG-Muster um, so wird der Umtausch darin vermerkt; dies gilt auch bei jeder späteren Erneuerung oder Ersetzung. Der Umtausch darf nur dann vorgenommen werden, wenn der von einem Drittland ausgestellte Führerschein den zuständigen Behörden des umtauschenden Mitgliedstaats ausgehändigt worden ist. -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
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#120
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 254 Beigetreten: 23.08.2004 Mitglieds-Nr.: 5145 ![]() |
Hallo, ich habe hier mal einen Bericht aus einer Zeitung kopiert, interessant ist sicherlich der letzte Absatz, wie die bayerischen Behörden momentan verfahren wollen.
"Für einen Tag fährt Josef E. mit seinem Kunden von Waldmünchen nach Tschechien, der unterschreibt den Vertrag und einen Antrag für den EU-Führerschein, macht Seh- und Fahrtest. Zwei Wochen später geht es noch mal schnell über die Grenze für dreißig Minuten Theorie-Test mit 25 Ankreuzfragen und zwei mündlichen Fragen - und dann folgt die 30-Minuten-Fahrprüfung. „Wird alles bestanden, war’s das“, so das 1250-Euro-Angebot des deutschen Führerscheinvermittlers. Voraussetzung für diese Billig-Variante ist natürlich, dass der Führerscheinanwärter das Fahren schon anderswo gelernt hat. Josef E.betreibt seinen Internet-Service ##### in Waldmünchen, nördlich von Cham, nur wenige Kilometer entfernt vom tschechischen Taus. Mit einer dort ansässigen Fahrschule sei alles perfekt auf die deutschen Führerscheinkandidaten abgestimmt, versichert er. „Bei den Prüfungen ist ein Dolmetscher dabei, der die Fragen übersetzt.“ Die Fahrschulprüfungen würden sogar auf Tonband aufgezeichnet, so dass Mogeln ausfalle, berichtet der Mann, der laut eigener Internetwerbung „schnell, kompetent, diskret, flexibel und seriös“ arbeitet. Etwa zehn Kunden hat er nach eigenen Angaben seit Mai dieses Jahres betreut. Den Startschuss für die Geschäftsidee gab ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 29. April 2004: Danach müssen EU-Führerscheine in allen Ländern der Europäischen Union anerkannt werden (siehe Kasten). Das Bundesverkehrsministerium ist wenig begeistert: „Wer glaubt, sich durch Täuschung so einen Führerschein auf Dauer besorgen zu können, der irrt“, heißt es in einer Stellungnahme. Das Ministerium pocht nämlich auf eine andere EU-Regelung, nach der man für mindestens 185 Tage in dem Land seinen Wohnsitz haben muss, das den EU-Führerschein ausstellt. Und das ist bei den Kurz-Trips nach Tschechien gerade nicht der Fall. Die dortigen Behörden scheint dies offenbar nicht zu stören. -------------------------------------------------------------------------------- „Ferien, Fun und Führerschein“ -------------------------------------------------------------------------------- In den Blick des Bundesverkehrsministeriums geraten ist bisher vor allem die Internationale Ferienfahrschule (IFF) im polnischen Stettin. Sie bietet für 999 Euro dreiwöchige EU-Führerschein-Kurse inklusive Ostsee-Urlaub an. Vor der Offerte „Ferien, Fun und Führerschein“ unter ############ warnen die deutschen Behörden. Für die Fahrschule im tschechischen Taus interessieren sich hingegen weniger Urlauber, sondern vor allem Führerscheinlose, denen vor der MPU graut. Die „medizinisch-psychologische Untersuchung“ müssen Verkehrsrowdys, Alkohol- und Drogensünder in Deutschland absolvieren, bevor sie nach Ablauf einer Fahrsperre wieder zum Führerscheinerwerb antreten können. Diesen „Idiotentest“ verlangen Tschechien, Polen, aber auch die Niederlande nicht. Darum gehen einige Deutsche lieber ins Ausland, als sich nach einer Trunkenheitsfahrt der amtlichen Charakterprüfung daheim zu stellen. Dem Broterwerb des Waldmünchener Führerscheinorganisators könnte indes Gerhard von Bressensdorf gefährlich werden. Der ist Vorsitzender des Landesverbandes Bayerischer Fahrlehrer und steht auch der Bundesvereinigung seiner Zunft vor. Strafanzeige hat seine Organisation schon erstattet gegen den Unternehmer aus Nürnberg, der zur Zeit vor allem auf Großplakaten in Berlin in die IFF nach Stettin einlädt. Es gehe nicht darum, unliebsame Billigkonkurrenz aus dem Weg zu räumen, versichert Gerhard von Bressensdorf: „Uns geht es um die 185-Tage-Regelung. Der Führerschein soll im Wohnumfeld erworben werden, zumindest im eigenen Land.“ Denn etwa achtzig Prozent der Unfälle, so von Bressensdorf, ereigneten sich im Umkreis von 25 Kilometern vom Wohnsitz. Gerhard von Bressensdorf fordert darum: „Diese widerrechtlich ausgestellten Führerscheine müssen von den Behörden wieder eingezogen werden.“ Aber nur der Staat, der den Führerschein ausstellt, kann ihn auch wieder einziehen. Die deutschen Behörden müssen die Führerscheine jedenfalls vorerst zäh- -------------------------------------------------------------------------------- Fall für Europäischen Gerichtshof? -------------------------------------------------------------------------------- neknirschend akzeptieren. Ursula Willschek, Sprecherin des Bayerischen Innenministeriums, hofft jedoch auf eine schnelle Lösung „durch Land, Bund und Europa“. Im Augenblick, so Willschek, bleibe den bayerischen Behörden nur, bei Entdecken eines „Ferienführerscheins“ die zuständige Kreisverwaltungsbehörde zu informieren. Die schaltet das Kraftfahrtbundesamt ein. Das wendet sich an den benachbarten EU-Staat mit der Bitte um Überprüfung der 185-Tage-Klausel. Sollte der Nachbar das Problem nicht ernst nehmen, droht Deutschland mit juristischen Konsequenzen: Zieht der Ausstellerstaat den Ferien-Führerschein nicht wieder ein, müsse er selbst mit einem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof rechnen, so das Berliner Verkehrsministerium. Dass Tschechien künftig das Wohnsitzprinzip bei der Führerscheinvergabe beachtet, befürchtet Geschäftsmann Josef E. Druck aus Deutschland oder gar eine Klage könnten seiner Ansicht nach durchaus dazu führen. Deshalb rät er auf der Internet-Seite, den EU-Führerschein in Tschechien „jetzt und sofort“ zu erwerben - und fügt orakelnd hinzu: „Was die Zukunft für Regelungen bringen wird, steht in den Sternen oder im Kaffeesatz.“ |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 20.04.2025 - 09:05 |