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> Lärm durch LKW, LKW parkt und fährt
Gast_lehmaand_*
Beitrag 11.08.2004, 22:13
Beitrag #1





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Hallo,
wir haben einen Nachbarn, der LKW Fahrer ist, deshalb kommt er regelmäßig mit seinem LKW (40 t) abends (21.00 Uhr) von der Arbeit und stellt ihn vor seinem Grundstück (wir wohnen auf dem Dorf) ab.
Früh morgens (so gegen vier Uhr) fährt er dann wieder los. Kann man gegen diesen Lärm etwas unternehmen?

Danke
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RA XDiver
Beitrag 11.08.2004, 22:23
Beitrag #2


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Wenn Eure Gegend als reines oder allg. Wohngebiet nach BauNVO vorgesehen ist, dann gilt § 12 Abs. 3a StVO. Da Du aber sagtest, Du wohnst auf dem Dorf (Dorfgebiete sind in der BauNVO separat aufgeführt) sieht es m.E. schlecht aus.... wavey.gif


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 11.08.2004, 22:46
Beitrag #3


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Zitat (lehmaand @ 11.08.2004, 23:13)
...abends (21.00 Uhr) von der Arbeit und stellt ihn vor seinem Grundstück (wir wohnen auf dem Dorf) ab.
Früh morgens (so gegen vier Uhr) fährt er dann wieder los...

Das sind aber keine 9 Stunden Pause!

Doc


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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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Peter Lustig
Beitrag 12.08.2004, 06:29
Beitrag #4


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 11.08.2004, 23:46)
Das sind aber keine 9 Stunden Pause!

Zur Erläuterung: Doc spricht hier die sog. Sozialvorschriften an, die Vorgaben bzgl. der zulässigen Lenk-, Ruhe- und Pausenzeiten für Angehörige des Fahrpersonals (Lkw-, Busfahrer) enthalten und die empfindliche Geldbußen für die Nichteinhaltung vorsehen.

Zum § 12 Abs. 3a StVO: warum sollten Dörfer schlechter gestellt sein als Städte? Die o.a. Schutzvorschrift sollte dort doch ebenso Geltung besitzen. Eine Nachfrage bei der zuständigen Gemeinde oder auch Polizeidienststelle dürfte hier Aufklärung bringen und möglicherweise auch Besserung.
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Andreas
Beitrag 12.08.2004, 06:51
Beitrag #5


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Zitat (Peter Lustig @ 12.08.2004, 07:29)
Zum § 12 Abs. 3a StVO: warum sollten Dörfer schlechter gestellt sein als Städte? Die o.a. Schutzvorschrift sollte dort doch ebenso Geltung besitzen. Eine Nachfrage bei der zuständigen Gemeinde oder auch Polizeidienststelle dürfte hier Aufklärung bringen und möglicherweise auch Besserung.

In Dörfern auf dem flachen Land sind reine Wohngebiete praktisch nie und allgemeine Wohngebiete auch eher selten anzutreffen. Allgemeine Wohngebiete kann man höchsten in Neubaugebieten finden.


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Gast_Biker_*
Beitrag 12.08.2004, 09:42
Beitrag #6





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Zitat
wir haben einen Nachbarn, der LKW Fahrer ist, deshalb kommt er regelmäßig mit seinem LKW (40 t) abends (21.00 Uhr) von der Arbeit und stellt ihn vor seinem Grundstück (wir wohnen auf dem Dorf) ab.
Früh morgens (so gegen vier Uhr) fährt er dann wieder los. Kann man gegen diesen Lärm etwas unternehmen?


ich kann mir kaum vorstellen, dass das wirklich so regelmäßig ist. das wäre etwas untypisch für den Tagesablauf eines LKW Fahrers.

Wie lange dauert die Lärmbelästigung denn jedesmal? 1 bis 2 Minuten?

Wir sollten froh sein, dass in unserer Spaß und Freizeitzeitgesellschaft noch jemand bereit ist bei solchen Arbeitszeiten, wo man erst Feierabend hat, wenn die meisten schon vor der Glotze hängen und schon wieder anfangen muß, wenn diese noch im Bett liegen, sein Geld zu verdienen.

Ich bin mal gespannt, ob und wer jetzt das Thema Verkehrssicherheit und übermüdete Fahrer anspricht.
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Alex_04
Beitrag 12.08.2004, 10:13
Beitrag #7


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Ist es wirklich eine so große, übermäßige Lärmbelastung, wenn der LKW abends kommt und morgens wieder losfährt?
Sei froh, dass du auf dem Dorf wohnst, und nicht an einer Hauptstraße irgendwo in der Stadt, wo am Tag 40.000 Fahrzeuge fahren.
Der gute Mann fährt doch nur zur Arbeit, das sollte man ihm zugestehen.
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Gast_Guest_*
Beitrag 12.08.2004, 11:05
Beitrag #8





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Na, ich denk mal mit der Lärmbelästigung meint er das laufenlassen des LKW damit sich der Luftdrckspeicher füllt und er die Feststellbremse losbekommt. Das kann schon mal ne kurze Zeit dauern, aber weche alternative hat der LKW Fahrer denn? Soll er seinen Chef anrufen und sagen er kommt später, seine Nachbarn schlafen noch? Oder soll der den Speicher mit dem Mund aufblasen? Dann würd dich glaub ich sein Gejapse stören... wink.gif
Wobei, was sagt der LKW Fahrer denn dazu, du hast ihn ja bestimmt schon mal angesprochen, oder?
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Siverspace
Beitrag 12.08.2004, 11:36
Beitrag #9


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Zitat (Guest @ 12.08.2004, 12:05)
Oder soll der den Speicher mit dem Mund aufblasen?

Naja ... er könnte sich einen Kompressor in den Keller bauen und damit die Druckluftbehälter füllen. rolleyes.gif

Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass das eine derartige Lärmbelästigung darstellt. Das ist dir doch immernoch lieber, als wenn er ohne Druck losfährt und in dein Haus rummst.

Notfalls den Fahrer fragen ob er den LKW 50m weiter entfernt parken kann.
Aber mit der Zeit gewöhnt man sich doch daran, oder ?


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Kölnfahrer
Beitrag 12.08.2004, 11:41
Beitrag #10


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M.E. ist es völlig unerheblich, wie lange eine Ruhestörung dauert. Wenn ich nachts geweckt werde, ist es egal, ob der Lärm 1 oder 2 Minuten dauert. Ich bin aufgewacht und damit ist die Nachtruhe dahin. Ob ich Lärm tolerieren kann, hängt also nicht von seiner Dauer ab.

An einer stark befahrenen Straße zu wohnen, ist hingegen etwas völlig anderes. Hier kann man nach einer Eingewöhnungszeit (individuell) prima schlafen, weil der Lärmpegel immer gleich bleibt.

Allerdings finde ich die Frage, was der LKW-Fahrer denn sonst machen soll, auch nicht unberechtigt. Hier muss man fein abwägen und dabei im Hinterkopf behalten, dass der Salat nicht im Supermarkt wächst. think.gif


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"... und es gibt Werbung für alles, das man nicht braucht,
damit man Auto fährt, anders riecht und dabei raucht."

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Alex_04
Beitrag 12.08.2004, 12:07
Beitrag #11


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Zitat
M.E. ist es völlig unerheblich, wie lange eine Ruhestörung dauert. Wenn ich nachts geweckt werde, ist es egal, ob der Lärm 1 oder 2 Minuten dauert. Ich bin aufgewacht und damit ist die Nachtruhe dahin.

Da hast du schon recht, wenn du nachts auf wachst, dann bist du halt auf, auch wenns kurz ist.


Zitat
Ob ich Lärm tolerieren kann, hängt also nicht von seiner Dauer ab.

An einer stark befahrenen Straße zu wohnen, ist hingegen etwas völlig anderes. Hier kann man nach einer Eingewöhnungszeit (individuell) prima schlafen, weil der Lärmpegel immer gleich bleibt.

Ganz falsch. Gerade die Einwirkdauer des Schallpegels stellt die Belastung dar. Gesundheitsschädigend ist Lärm erst mit entsprechender Dauer des Schallpegels.
Vom einmaligen Anlassen des LKW wachst du zwar nachts auf, kriegst aber noch lange keinen Gehörschaden, Konzentrationsschwäche oder Herz-Kreislauf-Störungen. Gerade die Gewöhnung an den Lärmpegel stellt die Gesundheitschädigung dar.

Zitat
Allerdings finde ich die Frage, was der LKW-Fahrer denn sonst machen soll, auch nicht unberechtigt. Hier muss man fein abwägen und dabei im Hinterkopf behalten, dass der Salat nicht im Supermarkt wächst.

Da hast du wieder völlig recht. So etwas wollt ich vorhin auch schon schreiben, habs mir aber verkniffen. Dachte auch eher an Joguhrt als an Salat... laugh.gif
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Gast_biker_*
Beitrag 12.08.2004, 12:08
Beitrag #12





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Zitat
Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass das eine derartige Lärmbelästigung darstellt. Das ist dir doch immernoch lieber, als wenn er ohne Druck losfährt und in dein Haus rummst.


das geht aber nicht: die Festsellbremse eines LKW wird durch Befüllen mit Druckluft gelöst und durch Luft ablassen geschlossen. Ohne Druckluft kann man also nicht losfahren.

Wenn eine Druckluftbremse in der Zeit von 21 bis 4 Uhr soviel Druck verliert, dass man den Motor einige Laufen lassen muss, dann ist hier allerdings etwas nicht i.O.

Noch ein Tip zur nächtlichen Ruhestörung:
tagsüber hart arbeiten, dann kann man nachts gut schlafen. Ein Sechserpack Bier vor dem Schlafenhehen tut es auch.
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Siverspace
Beitrag 12.08.2004, 20:37
Beitrag #13


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Zitat (biker @ 12.08.2004, 13:08)
das geht aber nicht

Klar funktioniert das ! Indem er Nachts die Feststellbremse einfach nicht reintut - dann kann er auch Morgens ohne Druckluft losfahren.

Gruß
Jo-vor 1 1/2 Jahren den CE gemacht-sef


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Achim
Beitrag 12.08.2004, 21:24
Beitrag #14


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Hat doch lehmaand ein neues Thema aufgemacht, obwohl es hier weitergeht:

Hallo,

zunächst einmal allen vielen Dank für die Antworten und Ratschläge.
Ich möchte mal einiges klären, ich habe diesen Artikel hereingestellt um Rat zu bekommen.
Unser neuer Nachbar ist ganztags zu Hause, er kümmert sich um sein inzwischen 1 1/1 jähriges Kind und gestern komme ich(um 21.15 Uhr) von Ferntour ( sprich einmal Krombach und dann zurück nach Beeskow) und da beschwert sich mein Herr Nachbar, dass es ihm zu laut sei wenn ich abends komme und wenn ich frühs (also um vier meistens aber fünf Uhr) wieder los muss.
Der LKW läuft dann höchstens zwei Minuten, halt starten und losfahren.
Ich denke dass kann doch nicht sein oder?


Ich danke allen die mir Ratschläge gegeben haben
Thanx


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Siverspace
Beitrag 12.08.2004, 21:35
Beitrag #15


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Zitat (Achim @ 12.08.2004, 22:24)
und da beschwert sich mein Herr Nachbar, dass es ihm zu laut sei wenn ich abends komme und wenn ich früh....

hat er das auch irgendwie begründet ?
Ich kann mir vorstellen, dass sich hier sein Vaterinstinkt aus Sorge um die Ruhe seines Kindes zu Worte gemeldet hat. Denn sofern der Nachbar Nachts nicht neben dem LKW liegt kann ich mir nicht vorstellen dass es einen Erwachsenen da aus dem Bett haut (und Kinder haben IMHO sowieso eine bessere Nachtruhe) - andernfalls hat er enorme Schlafstörungen!

Schonmal die anderen Nachbaren gefragt ob es allgemein stört? Gibt es mildere Mittel - also trotzem in der Nähe zu parken aber den Nachbaren weniger zu stören?

Ansonsten würde ich dem Herren mal sachlich am Wochenende erklären dass das nunmal dein Job ist und du genausowenig daran etwas ändern kannst (unter Verweis auf die bauartspezifischen Merkmale eines LKWs), du aber versuchst so leise wie möglich sein Grundstück zu passieren


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Gast_Guest_*
Beitrag 13.08.2004, 09:36
Beitrag #16





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In Deutschland steht die Nachtruhe unter besonderem Schutz (IMHO auch völlig zu Recht).
In den Landesimmisionsschutzgesetzen ist sie auf 22 bis 6 Uhr festgelegt. Zu der Zeit sind "Betätigungen verboten, welche die Nachtruhe zu stören geeignet sind."

Ich denke daher auch, dass der Nachbar hier Recht hat. Es ist auch egal, warum der Krach entsteht. Ob jemand um 4 Uhr morgens Joghurts ausliefert oder seinen Rasen mäht, wird in den Gesetzen nicht unterschieden. Allerdings kann man bei Arbeiten im öffentlichen Interesse eine Ausnahmegenehmigung beantragen, glaube aber nicht, dass das hier gegeben ist.
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Franticek
Beitrag 13.08.2004, 10:11
Beitrag #17


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think.gif think.gif think.gif
Wer ist denn nun "lehmaand" eigentlich?
Der LKW-Fahrer? Oder der gestoerte Nachbar?


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Der Individualverkehr ist deshalb so gefährlich, weil viele Autofahrer nach ihren eigenen Regeln daran teilnehmen.
(Werner Mitsch, dt. Aphoristiker)
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Gast_Biker_*
Beitrag 13.08.2004, 12:18
Beitrag #18





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Zitat
Klar funktioniert das ! Indem er Nachts die Feststellbremse einfach nicht reintut - dann kann er auch Morgens ohne Druckluft losfahren.

Gruß
Jo-vor 1 1/2 Jahren den CE gemacht-sef


Die Feder des Federspeicherbremszylinders wird durch Druckluft gespannt - dann ist die Bremse offen.


Wenn die Druckluft entweichen kann, entspannt sich die Feder, aber nicht ganz.

Die Feder drückt immer noch mit Kraft über ein Gestänge auf den S Nocken oder Spreizkeil der Radbremse.

So ist sichergestellt, das auch plötzlichem Druckverlust oden beim Entweichen des Drucks bei langer Standzeit die Feststellbremse wirksam bleibt.

Hast du den CE bei einer Fahrschule gemacht oder eine Ausbildung als Militärkraftfahrer?
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Gast_Guest_*
Beitrag 13.08.2004, 13:32
Beitrag #19





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Hätte er den Schein beim Bund gemacht, dann wüsste er auch, wie die Bremse funktioniert.
Beim Bund ist die Fahrausbildung meiner Meinung deutlich besser als in der Fahrschule, da man beim Bund eigentlich in den 5-6 Wochen Fahrausbildung jeden Tag 2-3 Stunden technischen Unterricht macht den selbst die Volldeppen irgendwann kapieren. Außerdem sind die LKWs in der Fahrschule technisch alle sehr einfach aufgebaut, da ist eigentlich nichts kompliziertes drann.

Also zusammengefasst: Keine Luft, kein Losfahren.

Bei den alten Kisten beim Bund konnte es sogar passieren, dass man in der Stadt im Stop and Go Verkehr soviel Luft verbraucht hat, dass die Kiste einfach stehen geblieben ist, und man dann erstmal nicht weitergekommen ist und dann erstmal volle Kanne Vollgas im Stand um wieder Druckluft zu bekommen um die Feststellbremse zu lösen.
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Hannes
Beitrag 15.08.2004, 22:48
Beitrag #20


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Zitat (Siverspace @ 12.08.2004, 21:37)
Zitat (biker @ 12.08.2004, 13:08)
das geht aber nicht

Klar funktioniert das ! Indem er Nachts die Feststellbremse einfach nicht reintut - dann kann er auch Morgens ohne Druckluft losfahren.

Gruß
Jo-vor 1 1/2 Jahren den CE gemacht-sef

Ja ne, ist klar, am besten sicher er den LKW, indem er den Gang drinlässt, ne? rolleyes.gif

Bikers Erklärung jetzt ist ja grundsätzlich wohl richtig, aber irgendwie konfus formuliert. Macht aber nix, darum gehts hier ja nicht...

zu dem Guest, der sich hier über die Nachtruhe auslässt: ich wüsste nicht, dass ich nachts nicht mit Kraftfahrzeugen fahren dürfte. Und wenn ein LKW erstmal Druck aufbauen muss, um losfahren zu können, dann gehört das wohl eben dazu. Zu welchen Zeiten LKWs nicht fahren dürfen und wann und wo sie auch nicht geparkt werden dürfen (zwischen 22 und 6 Uhr in Wohngebieten), das ist in der StVO geregelt und damit hat sichs.
Ich zitiere mal den § 30 Abs. 1:
(1) Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn andere dadurch belästigt werden.

Das Befüllen der Bremsanlage würde ich nicht wirklich unnötig nennen. Was du ansonsten denkst ist ja ohnehin deine Sache, ob es stimmt, eine ganz andere.
Und mit den Joghurts hast du ohnehin ins Klo gegriffen, denn:

§ 30 StVO Abs. 3:
(3) An Sonn- und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren. Das Verbot gilt nicht für [...] die Beförderung von frischer Milch und frischen Milcherzeugnissen.

Gute Nacht.
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Jack Daniels
Beitrag 15.08.2004, 22:59
Beitrag #21


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[quote=Hannes,15.08.2004, 23:48]
Gruß
Jo-vor 1 1/2 Jahren den CE gemacht-sef [/QUOTE]
Ja ne, ist klar, am besten sicher er den LKW, indem er den Gang drinlässt, ne? rolleyes.gif
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whistling.gif Wie es ein EX- Kollege eines Bekannten gemacht hat.Hat beim abstellen den Gang beim guten Mecedes-LKW dringelassen obwohl ein Zettel am Tacho klebte das man das bei diesem nicht machen soll weil er den Druck nicht hält.Ergebnis war das die Kollegen dann am Sonntag Abend mit einem Minikompressor die Anlage füllen durften damit der Gang rausging und sie die Kiste anlassen konnten.Hat nur knapp zwei Stunden gedauert da der Kompressor knapp unter dem nötigen Druck abschaltete,hätte der Pfeifenkopf zwei Meter näher an der Halle geparkt wäre es kein Problem gewesen,der Speditionseigene hätte genügend Dampf gehabt.
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Grobi
Beitrag 16.08.2004, 13:19
Beitrag #22


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Wenn der Nachbar sich durch den Lärm gestört fühlt, kann er doch dem LKW-Fahrer anbieten den LKW an der Hauptstraße zu parken und den Fahrer dorthin zu fahren?

Das ist so, wie in meiner alten Wohnung, als sich der arbeitslose Nachbar über mein zu lautes Türenscheppern um 07:00 Uhr beschwerte...

Grobi


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Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal die Fresse halten!
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Gast_Simon_*
Beitrag 16.08.2004, 14:32
Beitrag #23





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Um noch mal auf die ursprüngliche Problematik zurückzukommen. Es ist richtig, dass die STVO das Verhalten des LKW-Fahrers nicht verbietet. Allerdings setzt die STVO nicht andere Gesetze außer Kraft, wie z.B. das Bundesimmissionsschutzgesetz oder das BGB. Demzufolge könnte man gegen den LKW-Fahrer auf Grundlage anderer Gesetze, als das der STVO, vorgehen.
Wenn die STVO also erlaubt, dass man Sonntag nachts frische Milchprodukte ausliefern darf, dann bedeutet das nicht, dass man die Emissionen dabei nicht beachten muss.

In diesem speziellen Fall liegt eine Besitzstörung vor, gegen die der Nachbar nach den §§ 862 und 1004 BGB vorgehen kann. Eingeschränkt werden diese Rechtsansprüche durch § 906 BGB. Danach kann der Nachbar den Lärm nicht verbieten, wenn er dadurch nur unwesentlich beeinträchtigt wird oder die Grenz- und Richtwerte nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz nicht überschritten werden oder wenn eine ortsübliche Nutzung vorliegt und nicht durch Maßnahmen verhindert werden kann, die Benutzern dieser Art wirtschaftlich zumutbar sind.

Die Grenzwerte für Lärm sind in der 16. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes festgelegt worden. Nachts beträgt der Grenzwert in Dorfgebieten 54dB, die der LKW mit Sicherheit überschreitet.

Vor Gericht wird bei einer Klage abgewogen zwischen dem Schutz der Nachtruhe und der Berücksichtigung der Belange des Verkehrs. Es wäre z.B. unzumutbar, den Verkehr einer Bundesstrasse zu unterbinden, allerdings einen einzelnen LKW etwas weiter außerhalb zu Parken wäre schon eher zumutbar. Eine Klage auf Unterlassung könnte daher durchaus erfolgreich sein.

Bevor man klagt, empfiehlt sich aber erstmal eine Anfrage beim Umweltamt. Dort gibt es in aller Regel extra Lärmschutzbeauftragte, die solchen Anfragen nachgehen und, wenn berechtigt, auch direkt eingreifen.
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Alex_04
Beitrag 16.08.2004, 15:23
Beitrag #24


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Zitat
Die Grenzwerte für Lärm sind in der 16. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes festgelegt worden. Nachts beträgt der Grenzwert in Dorfgebieten 54dB, die der LKW mit Sicherheit überschreitet.


Bei diesem Grenzwert müßte es sich aber um einen gemittelteten Dauerschallpegel handeln. Will sagen, dieser Grenzwert muss über eine bestimmte Zeitdauer hinweg erreicht bzw. überschritten werden. Das ist doch hier gar nicht der Fall. Die Einwirkdauer beträgt hier doch allenfalls Minuten.
Außerdem greift die 16. BIMSchV IMHO nur dann, wenn eine Straße neu- oder umgebaut wird. Sonst gibts Bestandsschutz.
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Gast_Simon_*
Beitrag 16.08.2004, 16:04
Beitrag #25





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Zitat (Alex_04 @ 16.08.2004, 16:23)
Außerdem greift die 16. BIMSchV IMHO nur dann, wenn eine Straße neu- oder umgebaut wird. Sonst gibts Bestandsschutz.

Stimmt, allerdings verweist §906 BGB ausdrücklich auf die Grenzwerte des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Sie dienen hier als Orientierungswerte.

Ich schrieb allerdings, dass der Lärm nicht verboten werden kann, wenn er sich unterhalb dieser Grenzwerte befindet. Befindet er sich überhalb der Grenzwerte, dann ist ein Verbot denkbar. Hier wägt das Gericht ab.
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Timo W.
Beitrag 19.08.2004, 16:33
Beitrag #26


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Am Ende beschwert ihr euch noch warum Eure Zeitung und Jogurt nicht morgens Pünktlich beim Händler sind ?!
Ich Arbeite auch bei einer Paket-SchnellieferSpedition,und auch unsere Touren Fahrer bekomen öfters mit Nachbarn Knatsch.Aber wie sollen die sachen den sonst Transportiert werdem ? Und wer z.b in der Stadt wohnt ,wie soll man nacht wenn keine Buss/Bahnen fahren in die Randbezirke oder Gewerbegebiete kommen ?
(Besonders im Winter).

Leute denkt mal darüber nach...

Gruss Timo W.


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"You've never been to the ocean? Then you better run, before you run out of time...!"
"Ihr habt noch nie das Meer gesehen? Dann wäre es besser, ihr lauft, bevor ihr keine Zeit mehr habt."

...aus dem Film "Knockin´ on Heavens Door"
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Gast_Bauernhasser_*
Beitrag 03.09.2004, 10:43
Beitrag #27





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Ausschließlich beleidigenden Beitrag gelöscht.


Der Beitrag wurde von steveluke bearbeitet: 03.09.2004, 15:38
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Siverspace
Beitrag 03.09.2004, 12:20
Beitrag #28


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Zitat (Bauernhasser @ 03.09.2004, 11:43)
#ich wollte nicht alles quoten#

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BTW.: Das dt. recht umdasst nicht nur das BGB! Ich erkenne bei Dir ein bemerkenswertes Potential, vor allem im Bereich nicht unerworbenener Kenntnisse...SCNR


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Beitrag 03.09.2004, 12:32
Beitrag #29


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Zitat (Biker @ 13.08.2004, 13:18)
Hast du den CE bei einer Fahrschule gemacht oder eine Ausbildung als Militärkraftfahrer?

Reguläre FS

@ Biker & @ Guest (13.08.2004, 14:32)
Ich kann nur das wiedergeben was mir mein Fahrlehrer (langjäriger Berufskraftfahrer) erzählt hat. Laut ihm war es möglich die Feststellbremse nicht reinzutun und Morgens ohne Luft loszufahren.

zudem gab es bei uns vor ca. 10 Jahren einen Vorfall:
Ein Busfahrer legte abends nur den Gang , keine Feststellbremse ein und stellte seinen Bus vor der Garage ab um Morgens ohne Luft loszufahren. Am Morgen fand er den einen ramponierten Bus und eine zertrümmerte Garage wieder da sich der Gang löste.

Just my 2 Cents


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Hannes
Beitrag 05.09.2004, 01:42
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Zitat (Siverspace @ 03.09.2004, 13:32)
Zitat (Biker @ 13.08.2004, 13:18)
Hast du den CE bei einer Fahrschule gemacht oder eine Ausbildung als Militärkraftfahrer?

Reguläre FS

@ Biker & @ Guest (13.08.2004, 14:32)
Ich kann nur das wiedergeben was mir mein Fahrlehrer (langjäriger Berufskraftfahrer) erzählt hat. Laut ihm war es möglich die Feststellbremse nicht reinzutun und Morgens ohne Luft loszufahren.

zudem gab es bei uns vor ca. 10 Jahren einen Vorfall:
Ein Busfahrer legte abends nur den Gang , keine Feststellbremse ein und stellte seinen Bus vor der Garage ab um Morgens ohne Luft loszufahren. Am Morgen fand er den einen ramponierten Bus und eine zertrümmerte Garage wieder da sich der Gang löste.

Just my 2 Cents

Weiß ja nicht, wo das nun das Kommunikationsproblem lag, fest steht aber: mit leerer Druckluftanlage kannst du nicht losfahren. Die Feststellbremse heißt ja nicht umsonst Federspeicherbremse: nicht Druckluft, sondern Federkraft bewirkt die Bremsung. Die Bremse wird gelöst, indem die Druckluft gegen die Feder arbeitet.

Was den Bus angeht: solange der noch Luft hatte, konnte er bei nicht eingelegter Feststellbremse locker wegrollen. Er wäre erst gebremst worden, wenn die Luft aus den Ausgleichsbehältern entwichen wäre, aber das kann ja bekanntlich dauern.

Btw kannst du - ganz unabhängig von der Bremse - ohne Druck sowieso nicht losfahren, zumindest bei modernen Fahrzeugen. Du kriegst nämlich die Kupplung gar nicht getreten ohne Druckluftunterstützung.
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Fiwos
Beitrag 05.09.2004, 14:05
Beitrag #31


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Balu
Beitrag 05.09.2004, 16:15
Beitrag #32


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