Der ultimative CZ"-Thread, Damit nicht alles 1000 mal gepostet wird |
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Der ultimative CZ"-Thread, Damit nicht alles 1000 mal gepostet wird |
26.08.2004, 09:24
Beitrag
#101
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 |
Das wird mit denen ja immer krimineller. Wenn das rauskommt (was nicht besonders schwierig ist) wartet der Staatsanwalt...
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26.08.2004, 09:25
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#102
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Zitat Die meisten wo den Führerschein in CZ machen bekommen auch gleich ein Perso bzw die Vermittler die ich kenne die besorgen einen sofort den Personalausweis aus CZ. Wie bekommt man als deutscher Staatsbürger einen (echten) Personalausweis aus CZ?? -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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Gast_Guest_* |
26.08.2004, 09:29
Beitrag
#103
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Man bekommt eine Adresse dann eine Aufenthaltsgenehmigung in CZ dann kann man ohne Probleme den Perso beantragen beim „Rathaus in Cz“
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26.08.2004, 09:31
Beitrag
#104
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Dann kann es kein "Personalausweis" sein sondern höchstens eine Art "Meldebestätigung"
-------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
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Gast_Guest_* |
26.08.2004, 09:33
Beitrag
#105
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doch dass ist ein Tschechischer Personalausweis, den musste ich sogar Persönlich abholen und unterschreiben das ich ihn erhalten habe also nicht gefälscht oder so
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26.08.2004, 09:38
Beitrag
#106
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 |
Dann empfehle ich mal einen Blick in § 276 StGB. Das Ganze wird mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren bestraft.
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Gast_Gast_Hans_* |
26.08.2004, 09:41
Beitrag
#107
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Heeeeee ? Ich habe dort einen Wohnsitz ich bin Angemeldet ich hab mir keinen verfälscht ich habe dort mein Zweitwohnsitz ganz LEGAL. Der Ausweis ist nicht gefälscht der ist Original !
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26.08.2004, 09:43
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#108
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 |
Na, dann warten wir doch einfach einmal, wie lange das noch möglich ist. Ein Personalausweis ist an die Nationalität gebunden. Durch die Anmeldung in CZ wirst Du jedoch kein Tscheche. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das in CZ anders gehandhabt wird als in D. Ich tendiere auch mehr dahin, dass es sich lediglich um eine Art Meldebestätigung handelt.
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26.08.2004, 09:43
Beitrag
#109
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 |
Wenn Du deutscher Staatsbürger mit Lebensmittelpunkt in D bist, kannst Du keinen legalen CZ-Perso besitzen. Demnach weisst der Ausweis etwas falsches aus.
Im Übrigen hast Du von Deinem sog. Zweitwohnsitz noch nichts erzählt.... -------------------- |
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Gast_Guest_* |
26.08.2004, 09:46
Beitrag
#110
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doch das ist doch klar ich hab doch gesagt ich habe eine Adresse von CZ und ein Perso den bekommt man auch nur wenn man dort ein Wohnsitz hat sonst natürlich nicht.
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26.08.2004, 09:49
Beitrag
#111
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Wer sich so auffällig wie Gast_Hans verhält, wird mit Sicherheit demnächst zur Überprüfung fällig werden (FS und PKW aus CZ aber Wohnsitz in D). Dies fordert doch geradezu den Spürsinn eines Polizisten heraus. Ein paar kleine Ermittlungen und schon hat Gast_Hans ein wunderschönes Strafverfahren am Hals.
-------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
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Gast_ickebins_* |
26.08.2004, 15:20
Beitrag
#112
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Hallo zusammen,
da in meinem anderen Thread (hab A will B in Polen machen) niemand antwortet, versuch ich es hier nochmal. Also es muß bei mir nicht Polen sein, würde auch in CZ den B machen. Alles nur aus Kostengründen, hab keine MPU offen. Fahr ja mit meiner deut. FE hier. ------------------------------------------------------------------------------------------- Zitat: In Tschechien gibt es die Residenzpflicht derzeit noch nicht. Dort genügt es, die Adresse eines Bekannten oder eines Feriendomizils anzugeben. ------------------------------------------------------------------------------------------- Somit würde ich ja, ohne Vermittler, ca. 400-500.- berappen. Unterkunft hätte ich im Bay. Wald kostenlos, 1Km von Grenze. -------------------------------------------------------------------------------------------- Zitat: Die Freude an der im Nachbarland erworbenen Fahrerlaubnis kann aber auch jetzt schon von kurzer Dauer sein. Denn seit dem 14. Juli sind Polizei und Führerschein-Behörden angewiesen, ein besonderes Augenmerk auf die Inhaber ausländischer Führerscheine zu richten. „Wer mit einem tschechischen EU-Führerschein angehalten wird und die MPU umgangen hat, wird von uns aufgefordert, diese Prüfung nachzuholen“, sagt Klaus Hartl, Leiter der Führerscheinstelle im Passauer Landratsamt. Macht er das mit Erfolg, darf er den tschechischen EU-Führerschein natürlich behalten. „Verweigert er aber den Test oder fällt er bei der Prüfung durch, müssen wir auch den tschechischen Führerschein einziehen“, macht Hartl auf die bitteren Konsequenzen aufmerksam. Für das knappe Dutzend Männer, das seine Führerscheine in Pilsen in Empfang nimmt, gibt es also auch nach bestandener Prüfung weiter Grund zur Nervosität. Sie dürfte sich nur legen, wenn die Männer doch auch die in Deutschland geforderte MPU mit Erfolg hinter sich gebracht haben. -------------------------------------------------------------------------------------------- Da ich ja keine MPU oder ähnliches offen hab, dürfte mir ja eigentlich nichts passieren, oder? Würde den in Deutschland auch wieder umschreiben lassen, damit man nicht in jeder Kontrolle "besonders aufmerksam behandelt wird"! Hier würde mich der B Schein ab 1200.- kosten. Was haltet ihr davon? gruss ickebins |
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26.08.2004, 15:29
Beitrag
#113
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 |
Wenn Du nicht 185 Tage deinen Lebensmittelpunkt ins Ausland verlegst, wird der Besitz besagter FE ein kurzes Vergnügen. Umschreibbar wäre er sowieso nicht und spätestens wenn Deutschland das entsprechende Verfahren gegen die einschlägigen Länder vor dem EuGH betrieben hat, wäre Deine frische FE wieder weg....
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Gast_ickebins_* |
26.08.2004, 15:41
Beitrag
#114
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Hallo
@ XDriver Das ist ja gerade der Knackpunkt. Noch gilt ja in CZ noch nicht offiziell die "Residenzpflicht" wie aus dem Brief zu ersehen ist. Dort steht ja nur das darauf gedrängt wird, es schnellstens einzuführen. Ergo sollte es mir doch keine Probleme bereiten. Oder seh ich das falsch? ------------------------------------------------------------ Zitat: Denn was derzeit auf Grund mangelnder Harmonisierung der Gesetzesvorgaben möglich ist, könnte bald ein Ende haben. In Brüssel drängt man nämlich darauf, dass auch Tschechien die Residenzpflicht einführt. ------------------------------------------------------------ Somit dürfte ich ja wegen der 185 Tage keinen Ärger bekommen. Wie gesagt, hab keine MPU offen. Bin ja im Besitz einer deut. FE gruss ickebins |
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26.08.2004, 15:44
Beitrag
#115
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Zitat Somit dürfte ich ja wegen der 185 Tage keinen Ärger bekommen Wenn die Behörden in CZ auf Druck aus Brüssel sämtliche "illegel" erteilten FS evtl. zurücknehmen müssen, würde ich das schon als Ärger bezeichnen. -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
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Gast_ickebins_* |
26.08.2004, 15:56
Beitrag
#116
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Guests |
Hallo
@ Andreas wann soll das sein? 3, 6 oder mehr Monate? Und Illegal ? ich weiß ja nicht, aber wenn die Residenzpflicht dort noch nicht greift, ist es doch legal in meinen Augen. Es wird ja darauf gedrängt es einzuführen, das bräuchte man ja nicht, wenn es schon zählen würde, oder? Ich werd mal bei der FEB in Deutschland nachfragen wie es in meinem Fall aussieht. Es ist ja eine Erweiterung einer bestehenden FE. gruss ickebins |
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26.08.2004, 16:05
Beitrag
#117
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Wann es sein wird kann noch niemand sagen, auch nicht in welcher Form ein evtl. Widerruf erfolgen würde.
Zitat Und Illegal ? ich weiß ja nicht, aber wenn die Residenzpflicht dort noch nicht greift, ist es doch legal in meinen Augen Illegal im Sinne der EU-Führerscheinrichtlinie, die seit dem Beitritt von CZ zur EU auch innerhalb von CZ Gültigkeit besitzt. -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
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Gast_ickebins_* |
26.08.2004, 16:46
Beitrag
#118
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Guests |
Hallo,
hab jetzt mal eine Mail ans LEA/FAB geschrieben, mal sehen was die antworten Ich kann ja verstehen das die das verhindern wollen, wenn eine MPU aussteht. Finde dieses ja auch nicht verkehrt bei Leuten die ein massives Alk. oder Drogenproblem haben. Wobei ich natürlich nicht alle über einen Kamm scheren möchte, gibt solche und solche. Manche lernen es ebend nie mit ihrem Problem umzugehen Was ich allerdings nicht verstehe, bei Leuten die ohne FE erwischt werden, also ich meine einfach nur normale Schwarzfahrer ohne Alk. oder Drogen, warum die zur MPU sollen. Ok, einer der viel trinkt muß nachweisen das er nicht mehr trinkt wenn er fährt. Was ja bei einem Schwarzfahrer etwas anderes ist, da er ja, wenn er die FE machen darf nicht mehr schwarz fahren würde. gruss ickebins |
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Gast_gast_willi_* |
27.08.2004, 11:10
Beitrag
#119
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hi @all
können die tschechen zusätzlich zum eu-schein auch einen "internationalen" ausstellen, den man braucht, um beispielsweise im ausland einen mietwagen zu chartern? info´s gerne per mail an: willi__s@hotmail.com schönes wochenende ... WILLI (p.s.: kann mir jemand adressen von deutschsprachigen CZ-fahrschulen zumailen. danke.) |
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28.08.2004, 14:08
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#120
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 56 Beigetreten: 22.08.2004 Mitglieds-Nr.: 5106 |
Liest euch mal den fal bei Polen Thread durch das ist echt der Hammer.
Das wir hir auch bald passieren. Da muss ich mir wirklich Überlegen ob ich doch nicht meinen MPU Test machen soll. Kann mir jemand vielleicht helfen oder sagen wie ich mich am besten vorbereiten kann darauf. -------------------- Gruss Scooterblitz
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28.08.2004, 19:34
Beitrag
#121
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 2667 Beigetreten: 12.09.2003 Wohnort: Bundestagswahlkreis 62 Mitglieds-Nr.: 1 |
Passauer Neue Presse vom 26.08.2004 -> Böse Überraschung mit "Billig"-Führerschein
Bericht über den Fahrerlaubniserwerb in in Pilsen, CZ. Umgehung der MPU ist nicht möglich Zitat (Auszug aus v.g. Artikel) .... Die Freude an der im Nachbarland erworbenen Fahrerlaubnis kann aber auch jetzt schon von kurzer Dauer sein. Denn seit dem 14. Juli sind Polizei und Führerschein-Behörden angewiesen, ein besonderes Augenmerk auf die Inhaber ausländischer Führerscheine zu richten. "Wer mit einem tschechischen EU-Führerschein angehalten wird und die MPU umgangen hat, wird von uns aufgefordert, diese Prüfung nachzuholen", sagt Klaus Hartl, Leiter der Führerscheinstelle im Passauer Landratsamt. Macht er das mit Erfolg, darf er den tschechischen EU-Führerschein natürlich behalten. "Verweigert er aber den Test oder fällt er bei der Prüfung durch, müssen wir auch den tschechischen Führerschein einziehen", macht Hartl auf die bitteren Konsequenzen aufmerksam ....
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Gast_Uwe K._* |
28.08.2004, 20:50
Beitrag
#122
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Zitat (Gast_Hannes @ 22.08.2004, 12:06) @all Hab ich hier nach der Gültigkeit gefragt? Na dann fahr doch ganz ohne Schein |
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Gast_Guest_* |
28.08.2004, 20:56
Beitrag
#123
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@Hannes
Der Schein ist nur Oberflächlich betrachtet gültig. Sollte noch eine Sperrfrist laufen oder eine MPU anstehen kannst du das schon mal getrost unter "Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis" einsortieren |
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28.08.2004, 23:52
Beitrag
#124
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 |
Zitat Sollte noch eine Sperrfrist laufen oder eine MPU anstehen kannst du das schon mal getrost unter "Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis" einsortieren Fast richtig. Während einer Sperrfrist in D zu fahren wäre in der Tat Fahren ohne FE. Wenn eine MPU lediglich ansteht und noch nicht aufgrund Nichtbeibringung das Fahren in D untersagt worden ist, ist das eben kein Fahren ohne FE. -------------------- |
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Gast_Guest_* |
28.08.2004, 23:54
Beitrag
#125
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Guests |
hallo,
in tschechien besteht kein grundsätzliches meldegetz. man muss sich nicht, wie in deutschland an- oder abmelden. eine bestätigung des jeweiligen vermieters, freundes genügt i.d.r. auch die deutsche polizei hat kein recht, den führerschein einzuziehen, wenn eine ordentliche meldebestätigung vorliegt. am besten wäre es natürlich, sich in deutschland umzumelden. und ein jahr in tschechien ist sicher klasse. holland ist schlecht, weil die mit den deutschen behörden gut zusammen- arbeiten. die stellen schon vorher die frage ob ne mpu oder sperrfrist vorliegt und dann war's das. von den kosten mal abgesehen. polen ist schlecht ... es gibt keine aufenthaltsgenehmigung. da ist echt gar nix drin. ausser viel geld... und den führerschein kann man ohne aufenthaltsgehnemigung getrost vergessen. die uhren ticken in der eu noch anders. auch in deutschland. - da fehlen ja bisweilen auch noch so an die 200 ( innergesetzlichen richtlinien), die umgesetzt werden müssten oder sollen. die mpu wird bleiben ... das kann leider selbst die eu nicht verbieten. und das unkomplizierte "machen" eines führerscheines in der eu wird verschwinden. ich denke mal, dass diese gesetzes- lücke eu-weit - ganz schnell geschlossen werden wird. spätestens zum 01.01.05 with many greetz |
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Gast_Guest_* |
29.08.2004, 06:33
Beitrag
#126
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Guests |
Hallo Bayer
Kannst du mir die Adresse geben wo du dich Angemeldet hast würde mich auch gerne Anmelden. E-Mail Adresse Scooter500@web.de Danke |
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29.08.2004, 12:32
Beitrag
#127
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 88 Beigetreten: 04.08.2004 Wohnort: London und manchmal Niedersachsen Mitglieds-Nr.: 4732 |
Nach dem Bericht über das Desaster im Polen-Thread tendiere ich auch aus Kostengründen nach CZ. Würde auch gerne Info-Mails überdeutschsprachige Fahrschulen haben. Bitte schnell, will kommende Woche losfahren.
-------------------- Zufrieden war die Beutelratte, wenn sie was im Beutel hatte.
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29.08.2004, 13:25
Beitrag
#128
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 90 Beigetreten: 21.08.2004 Mitglieds-Nr.: 5104 |
Ihr verdrängt alle die mpu
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29.08.2004, 14:13
Beitrag
#129
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 |
Zitat (läufer @ 29.08.2004, 14:25) Ihr verdrängt alle die mpu... ...eine Vorschrift, die mit der am 09.08.2004 bekanntgemachten 3. Änderungsverordnung zur FeV, die in ihren wesentlichen Teilen am 01.02.2005 in Kraft treten wird, sogar noch ausgeweitet wird. Danach kann eine MPU anders als bisher auch angeordnet werden bei schweren und wiederholten Verstößen, die keine Straftaten sind, also auch bei Ordnungswidrigkeiten, z.B. bei der Teilnahme an illegalen Straßenrennen. Aber auch so hat läufer Recht. Lest einmal den § 46 FeV nach! Da kann eine PL- oder CZ-FE oder auch andere EU-FE in D bald nicht einmal mehr das Papier wert sein, auf dem sie gedruckt wurde. Außer Spesen nix gewesen. |
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29.08.2004, 14:32
Beitrag
#130
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 90 Beigetreten: 21.08.2004 Mitglieds-Nr.: 5104 |
Das hört sich ja nicht sehr gut an
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Gast_Uwe K._* |
29.08.2004, 14:34
Beitrag
#131
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Zitat (läufer @ 29.08.2004, 15:32) Das hört sich ja nicht sehr gut an Finde ich doch |
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29.08.2004, 15:41
Beitrag
#132
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 90 Beigetreten: 21.08.2004 Mitglieds-Nr.: 5104 |
Ist mir schon klar das sie als fahrlehrer schadenfroh sind ich hoffe ihn gehen ürgendwann die kunden aus und sie gehen pleite denn wenn die mpu noch schwerer wird ist es für viele schwer ein fuß ins berufsleben zu setzen solche aussagen ziehen die leute noch mehr runter
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29.08.2004, 15:44
Beitrag
#133
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 |
@ läufer
Der war ziemlich daneben!!! -------------------- |
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Gast_Uwe K._* |
29.08.2004, 15:45
Beitrag
#134
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Zitat (läufer @ 29.08.2004, 16:41) Ist mir schon klar das sie als fahrlehrer schadenfroh sind ich hoffe ihn gehen ürgendwann die kunden aus und sie gehen pleite denn wenn die mpu noch schwerer wird ist es für viele schwer ein fuß ins berufsleben zu setzen solche aussagen ziehen die leute noch mehr runter Das ist keine Schadenfreude. Nur, wer zeigt, dass die charakterliche Eignung ein Kfz zu führen angezweifelt werden kann, sei es wegen Alk, Drogen oder allgemeinen wiederholten Auffälligkeiten, sollte m.M. nach zur MPU. P.S.: Ich weiss was Arbeitslosigkeit bedeutet Der Beitrag wurde von Uwe Kusnezow bearbeitet: 29.08.2004, 15:48 |
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29.08.2004, 16:28
Beitrag
#135
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 90 Beigetreten: 21.08.2004 Mitglieds-Nr.: 5104 |
Sorry herr kusnezow ich wollt das nicht sagen aus mir hat nur die pure verzweiflung gesprochen natürlich wünsche ich ihnen alles gute mit ihrer arbeit
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Gast_Uwe K._* |
29.08.2004, 16:46
Beitrag
#136
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Zitat (läufer @ 29.08.2004, 17:28) Sorry herr kusnezow ich wollt das nicht sagen aus mir hat nur die pure verzweiflung gesprochen natürlich wünsche ich ihnen alles gute mit ihrer arbeit Sie/Du können/kannst aber ruhig "Du" zu mir sagen Der Beitrag wurde von Uwe Kusnezow bearbeitet: 29.08.2004, 16:50 |
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29.08.2004, 21:13
Beitrag
#137
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 3577 Beigetreten: 15.09.2003 Wohnort: An der Ostseeküste Mitglieds-Nr.: 33 |
Schön das ihr euch wieder lieb habt
Zitat (Scooterblitz @ 28.08.2004, 15:08) Kann mir jemand vielleicht helfen oder sagen wie ich mich am besten vorbereiten kann darauf. Aber natürlich können wir das, schau mal in unsere MPU-Abteilung -------------------- errare humanum est
Zitat @mir "In jeder Gruppe gibt es immer so 5% Volltrottel" Zitat @Janus:"§0 StVO: "Man sieht doch, was gemeint ist!"" |
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30.08.2004, 08:31
Beitrag
#138
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 88 Beigetreten: 04.08.2004 Wohnort: London und manchmal Niedersachsen Mitglieds-Nr.: 4732 |
Zitat (läufer @ 29.08.2004, 14:25) Ihr verdrängt alle die mpu Hab damit zum Glück kein Problem mehr! -------------------- Zufrieden war die Beutelratte, wenn sie was im Beutel hatte.
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Gast_..:: oTTo ::.._* |
31.08.2004, 23:31
Beitrag
#139
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Guests |
[FONT=Arial][SIZE=7][B]Hallo,
also ich über den LKW-Führerschein den ich über ************* erworben habe eigentlich nur positiv berichten. Bekamm den Führerschein nach 3 wochen und wurde bisher einmal kontroliert, wobei die Beamten nix zu beanstanden hatten an meinem "neuen" Führerschein mfg oTTo --------------------------- Anm. Mod.: Nach wie vor bitte keine Adressen ins Öffentliche Board posten. Nutzt bitte die PM- oder eMail-Funktion, um euch auszutauschen. Der Beitrag wurde von steveluke bearbeitet: 31.08.2004, 23:41 |
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Gast_Gast_Rolf_* |
31.08.2004, 23:47
Beitrag
#140
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Guests |
Auch nicht schlecht...die haben wenigstens ein ordentliches Impressum! Und vom Preis sicher ganz ok für die Leistung
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31.08.2004, 23:53
Beitrag
#141
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 370 Beigetreten: 10.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4855 |
irgendwie witzig - der Inhalt der Page ist fast identisch mit der eines anderen Vermittlers. Jetzt kommt es sicher bald zum Krieg unter den Vermittlern
Aber zu teuer sind sie trotzdem alle. |
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Gast_reinhold_* |
01.09.2004, 05:51
Beitrag
#142
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Guests |
@Gast_Rolf.
Lieber Rolf, wenn Du den 1750-Euro-Anbieter meinst, dann mache ich im Moment aber einen fatalen Fehler. Rechne da mal Anreisekosten, Übernachtungen und Verpflegung dazu. Dann bist Du ganz schnell auf gut 2500 Euro. Lass mich mal schnell rechnen. Um auf diese Summe zu kommen, müsste ich genau 37,5 Mal durchfallen (300 Kronen für Dolmetscher je Nachprüfung und 900 fürs Wiederholen). Ich kann dazu bis dato nur sagen, dass sich meine bisherigen Erfahrung voll mit denen von Bayer decken. Für was braucht Ihr alle immer einen Vermittler..? @Bayer. Das mit den identischem Angeboten stimmt. Meinen Informationen nach hat jetzt der eine bereits den anderen angezeigt, weil der "noch billiger" ist. Lustig nich... |
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01.09.2004, 09:24
Beitrag
#143
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 370 Beigetreten: 10.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4855 |
Zitat (..:: oTTo ::.. @ 01.09.2004, 00:31) [FONT=Arial][SIZE=7][B]Hallo, also ich über den LKW-Führerschein den ich über ************* erworben habe eigentlich nur positiv berichten. Bekamm den Führerschein nach 3 wochen und wurde bisher einmal kontroliert, wobei die Beamten nix zu beanstanden hatten an meinem "neuen" Führerschein mfg oTTo --------------------------- Anm. Mod.: Nach wie vor bitte keine Adressen ins Öffentliche Board posten. Nutzt bitte die PM- oder eMail-Funktion, um euch auszutauschen. @otto: könntest du mir ein paar Fragen beantworten: 1. hat der Polizist deinen Namen/Adresse notiert oder einen Funkspruch abgesetzt ?2. hättest du hier eine MPU machen müssen ? 3. in welchem Bundesland (Kreis/Stadt) wurdest du kontrolliert ? 4. hat sich der Polizist überhaupt irgendwie geäußert, warum du einen CZ-FE hast ? |
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Gast_ickebins_* |
01.09.2004, 11:14
Beitrag
#144
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Guests |
Hallo,
auf mein Posting vom 26.08. Zitat Hallo, hab jetzt mal eine Mail ans LEA/FAB geschrieben, mal sehen was die antworten hab ich heute diese Antwort bekommen. ----------------------------------------------------------------------------------------- Sehr geehrter Herr xxxxxxxxxxxxx, zu Ihrer mit E-Mail vom 26.08.2004 übermittelten Anfrage hinsichtlich der Möglichkeiten zum Erwerb einer Fahrerlaubnis in Tschechien teile ich Ihnen folgendes mit: In der gesamten Europäischen Union, zu der seit dem 01.05.2004 u. a. auch Tschechien gehört, gilt für den Erwerb einer Fahrerlaubnis das sogenannte "Wohnsitzprinzip". Das bedeutet, dass eine Fahrerlaubnis nur dann rechtmäßig erteilt werden darf, wenn der Bewerber zum Zeitpunkt des Fahrerlaubniserwerbs seinen ständigen Aufenthalt in dem die Fahrerlaubnis ausstellenden Land hat. Von einem ständigen Aufenthalt ist auszugehen, wenn der Fahrerlaubnisbewerber sich mindestens 185 Tage zusammenhängend dort aufhält. Dieser ständige Aufenthalt ist gegebenenfalls durch geeignete Unterlagen nachzuweisen. Sofern diese Voraussetzungen erfüllt sind, ist der Inhaber einer EU-Fahrerlaubnis berechtigt, entsprechend der erteilten Fahrerlaubnisklassen in Deutschland Kraftfahrzeuge zu führen. Die Umschreibung einer so erteilten Fahrerlaubnis in eine deutsche Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich, kann aber auf Antrag jederzeit problemlos erfolgen. Mit freundlichen Grüßen xxxxxxxxxxxxxxx LEA-Verwaltung-Berlin ----------------------------------------------------------------------------------------- Somit ist es also möglich, unter Einhaltung der 185 Tage , diese FE-CZ in eine deutsche umzuschreiben, und das "jederzeit problemlos" ! gruss Ickebins |
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01.09.2004, 11:32
Beitrag
#145
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 90 Beigetreten: 21.08.2004 Mitglieds-Nr.: 5104 |
@ickebins
du hättes die mpu erwähnen müssen da hätten die vieleicht was ganz anderes geschrieben oder hast du das gemacht |
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Gast_ickebins_* |
01.09.2004, 12:43
Beitrag
#146
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Guests |
Hallo,
@läufer In meiner Anfrage hatte ich erwähnt, das ich keine MPU offen hab. Ich bin ja im Besitz einer deutschen FE für Motorrad. Wollte ja nur den B im EU Ausland machen. Und das nur wegen der Kosten, also ohne Vermittler. In Polen würde der dann ca. 300.- bis 500.- incl. Dolmetscher kosten. Anmeldung wäre für mich nicht schwer, habe gute Bekannte gleich hinter Grenze. Für mich wäre es nur wichtig, das die FE auch wieder in eine deutsche umgeschrieben wird. Hab ja keinen Bock bei Kontrollen immer besonders intensiv behandelt zu werden. Wer also die 185er Regel hin bekommt, für den könnte es sich lohnen. Wie es bei MPU Auflage aussieht gruss ickebins |
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01.09.2004, 13:24
Beitrag
#147
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 26188 Beigetreten: 13.09.2003 Mitglieds-Nr.: 11 |
Sofern die 185-Tage-Frist während des Fahrerlaubniserwerbs (ordentlicher Wohnsitz) eingehalten und im Inland die Fahrerlaubnis nicht durch ein Gericht entzogen worden ist, war es auch schon bisher kein Problem, mit einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis in D zu fahren und diese ggf. auf Wunsch auch umgetauscht zu bekommen.
Die Brisanz des Kapper-Urteils steckt vielmehr ganz woanders. Dazu bitte die beiden Leitsätze des EuGH nochmals ganz genau und Wort für Wort durchlesen: Zitat 1.
Artikel 1 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 9 der Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29. Juli 1991 über den Führerschein in der Fassung der Richtlinie 97/26/EG des Rates vom 2. Juni 1997 ist so auszulegen, dass ein Mitgliedstaat einem von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerschein die Anerkennung nicht deshalb versagen darf, weil nach den ihm vorliegenden Informationen der Führerscheininhaber zum Zeitpunkt der Ausstellung des Führerscheins seinen ordentlichen Wohnsitz im Hoheitsgebiet dieses Mitgliedstaats und nicht im Hoheitsgebiet des ausstellenden Mitgliedstaats gehabt hat. 2. Artikel 1 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 8 Absatz 4 der Richtlinie 91/439 ist so auszulegen, dass ein Mitgliedstaat die Anerkennung der Gültigkeit eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins nicht deshalb ablehnen darf, weil im Hoheitsgebiet des erstgenannten Mitgliedstaats auf den Inhaber des Führerscheins eine Maßnahme des Entzugs oder der Aufhebung einer von diesem Staat erteilten Fahrerlaubnis angewendet wurde, wenn die zusammen mit dieser Maßnahme angeordnete Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis in diesem Mitgliedstaat abgelaufen war, bevor der Führerschein von dem anderen Mitgliedstaat ausgestellt worden ist. |
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03.09.2004, 16:45
Beitrag
#148
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 5 Beigetreten: 03.09.2004 Mitglieds-Nr.: 5362 |
Guten Tag zusammen !
Mit hohem Interesse habe ich heute einen ganzen Tag Arbeitszeit investiert um Eure Beiträge in fast allen Rubriken zu lesen, die für mich sehr aufschlussreich waren. Es kann sich warscheinlich keiner vorstellen, aber ich denke, nach sorgfältiger Analyse Eurer Posts hat die Prognose meines zukünftigen Lebens eine neue Wendung in positiver Hinsicht erfahren. Ich wohne selbst im Grenzgebiet zur CZ (70km) und obenstehende Informationen waren durchaus ein Begriff für mich. Inwieweit unterscheiden sich die Preise zwischen Vermitter und seinem Leistungsangebot und der "Selbstinitiative"?(Euro 1750 : Euro ?) Wäre das Thema Dolmetscher in Zusammenarbeit mit der Fahrschule regelbar? Ungern möchte ich für eine Leistung bezahlen, die ich selbst tätigen kann. Vielen Dank an alle für Eure kompetenten und informativen Informationen und Euer Engagement hier ! Ich denke, Ihr habt schon vielen Menschen unbewusst geholfen ! Euch gehört das Bundeverdienstkreuz angehängt ! Meinen Respekt habt Ihr !! Interesse am regionalen Infoaustausch? Bitte mail ! Mit freundlichen Grüßen Stefan -------------------- Hoch lebe die qualifizierte digitale Signatur !
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Gast_Gast_Rolf_* |
03.09.2004, 21:02
Beitrag
#149
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Ich hätte gar nicht die Nerven und die Zeit dafür alles selbst zu orgarnisieren. Kenne mich dort auch gar nicht aus um das alles selbst in die Hand zu nehmen, deshalb würde ich diese Agenturen in Anspruch nehmen, weil die das schon tausendmal gemacht haben. Natürlich wird es in der nächsten Zeit krasse Preiskriege untereinander geben, würde dann aber trotzdem nicht auf den billigsten zurück greifen!
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03.09.2004, 22:24
Beitrag
#150
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 54 Beigetreten: 01.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4083 |
@Gast_Rolf: Wenn du das "Projekt EU-FS" schon angehen willst, nimmst du am besten alles in die eigene Hand. Sicher haben irgendwelche Agenturen das schon tausend Mal gemacht, vielleicht aber auch schon tausend Mal beschissen - den einen oder den anderen, den FS-Schüler, den Dolmetscher oder den Fahrlehrer. All das hat eine negative Auswirkung auf das Erreichen deines Ziels "EU-FS".
Diese sogenannten Agenturen haben m.M.n. eine einzige Prämisse: Gewinnmaximierung. Sicherlich haben auch individuelle Fahrschulen, Dolmetscher oder Vermieter dieses Ziel, aber man hat als Einzelperson mit gesundem Menschenverstand bessere Möglichkeiten als das eigene FS-Schiksal in die Hände von irgendwelchen Agenturen zu legen. Gruss IEE |
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