... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

14 Seiten V  « < 4 5 6 7 8 > »   
Closed TopicStart new topic
> Der ultimative CZ"-Thread, Damit nicht alles 1000 mal gepostet wird
RA XDiver
Beitrag 22.09.2004, 21:26
Beitrag #251


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 13500
Beigetreten: 10.01.2004
Wohnort: Schwerte
Mitglieds-Nr.: 1265



Zitat
Oder habe ich den falschen Anwalt?


Das steht zu befürchten. Erst recht, wenn er tatsächlich Spezialist im Verkehrsrecht ist.

Solange eine Sperrfrist besteht soll, nach EU-Richtlinie keine FE ausgestellt werden. Das soll wird allerdings in den meisten Ländern als "darf nicht" verstanden und angewandt (so m.W. übrigens auch in PL).

Zitat
Wichtig ist, nach Auskunft meines RA, dass ich die Meldebestätigung in Kopie mit dem Führerschein vorzeige.


Das ist schlicht und einfach Quatsch. Auch wenn Du die Bestätigung nicht vorzeigst, darf der Polizist zunächst nichts machen.

Genau aus diesem Grunde:

Zitat
Die Polzei darf den Führerschein gar nicht
einziehen, sondern das muss dann den ganz offiziellen
Weg gehen (sprich: Kontakt mit der Tschechei und evt.
Bitte um Einziehung der FE).


Wenn Du eine offizielle Meldebestätigung hast und in der Zeit nachweislich dort warst, dann wird Dir auch die Behörde nichts können, ausser ggf. nach § 46 FeV doch eine MPU zu fordern.

Zitat
Was ich hier im Forum nicht verstehe, ist, warum die FE
erst nach Ablauf der Sperrfrist (in D) ausgestellt werden darf.


Siehe oben. Besagte EU-Richtlinie schreibt das so vor.


--------------------
Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht
Beratungswunsch? Klick hier:
Go to the top of the page
 
+Quote Post
strichachtdoktor
Beitrag 22.09.2004, 21:52
Beitrag #252


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3399
Beigetreten: 01.05.2004
Mitglieds-Nr.: 3097



Zitat
Zitat

Was ich hier im Forum nicht verstehe, ist, warum die FE
erst nach Ablauf der Sperrfrist (in D) ausgestellt werden darf.


Siehe oben. Besagte EU-Richtlinie schreibt das so vor.



Vor allem schreibt es das Urteil des EuGH so vor. Wenn Du unbedingt etwas tun willst, bevor Deine Sperrfrist ablaeuft:
Wechsel´ den Anwalt ! wink.gif

Gruss, Joe


--------------------
"Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778)

Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa!

Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_schandmaul_*
Beitrag 22.09.2004, 22:26
Beitrag #253





Guests






hi,

muahahahaaaaaaaahahahahaaaaaaahahaaaaaaaaarrrrrrrrrrrrrrrr


Anmerkung Moderator:
Dieser Post bezog sich auf den Post von guest um 17:09


Der Beitrag wurde von Tortenjan bearbeitet: 23.09.2004, 08:00
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Gast_Rolf_*
Beitrag 23.09.2004, 20:45
Beitrag #254





Guests






Zitat (Guest @ 22.09.2004, 17:09)
Bayerisches Fernsehen / Donnerstag, 23. September 2004, 20.15 Uhr .

URL:

http://www.mysan.de/article20296.html

MfG Guest .

Ich hoffe XDiver und Co-AG haben sich diese Sendung mal reingezogen und kapieren endlich das es zwecklos ist, weiter dagegen zu reden whistling.gif whistling.gif whistling.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Guest_*
Beitrag 23.09.2004, 20:48
Beitrag #255





Guests






@XDiver
Tja, das war in BR3 wohl die nächste Niederlage der MPU Verfechter. Es wird nämlich keine angeordnet, der Schein ist legal und niemand kann was dagegen tun. Weder police.gif noch LRA. Somit kannst du dir dein Wunsch-Gesäusel hier ein für alle Mal sparen. Auch eine Residenzpflicht gibts nicht in Tschechien, womit alle eventuellen Beschwerden zwecklos sind.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
RA XDiver
Beitrag 23.09.2004, 21:06
Beitrag #256


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 13500
Beigetreten: 10.01.2004
Wohnort: Schwerte
Mitglieds-Nr.: 1265



Da ich die Sendung nicht gesehen habe, kann ich zum Inhalt nichts sagen.

Wenn ich allerdings wie Ihr in anderen Fällen argumentieren würde müsste ich jetzt sagen, die dort vermittelte Ansicht ist nur eine....

Im Übrigen ist das kein Wunschgesäusel von mir. Ich kann lediglich Gesetze lesen. Im Endeffekt ist es mir doch egal, ob Ihr fahrt oder nicht. Bei dem meisten dürfte der Lappen über kurz oder lang eh wieder weg sein.


--------------------
Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht
Beratungswunsch? Klick hier:
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Gast_Rolf_*
Beitrag 23.09.2004, 21:19
Beitrag #257





Guests






@XDiver

Das macht nichts, das Du die Sendung nicht gesehn hast...es werden sicher noch einige in dieser Form ausgestrahlt werden. Es wird ja auch mal Zeit, das es endlich mal jemand blickt auf was für dünnem Eis sich die Behörden hier in Deutschland bewegen, wenn sie gegen EU-Recht ankämpfen wollen think.gif

Ich persönlich finde, es sollten noch viel mehr solche Gesetze umgangen werden (dürfen) können..damit die Politiker endlich mal aus ihrem Tiefschlaf erwachen, aber im Grunde is dies ja schon viel zu spät whistling.gif rofl1.gif whistling.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_gast_enola_*
Beitrag 23.09.2004, 22:34
Beitrag #258





Guests






hallöchen,

vielen Dank für Eure Antworten!!!!
Ich werde wohl den Anwalt wechseln - mir
zumindest eine zweite oder auch dritte
Meinung einholen.

Aber - ich befürchte, für mich selbst auch,
dass es auf Eure Aussagen hinaus laufen
wird. Und die Kohle für einen ausländischen
FS hab ich nicht. Scheint ja echt super teuer
zu sein, nachdem, was ich hier so gelesen
habe.

Naja, ich warte ab ... meine Zeit der
Depris ist fast vorbei ... ich denke, ich
habe mich in Gedanken und dem Bewußtsein,
nicht mehr fahren zu dürfen, mehr gestraft,
als das jemals ein Richter oder eine
MPU können würde.

Sowas passiert mir mit Sicherheit kein zweites
Mal und ich hoffe, daß ich meinen "Lappen"
irgendwann zurückbekomme - und den werde
ich "pflegen".

Viele Grüße
Enola
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Andreas
Beitrag 24.09.2004, 06:37
Beitrag #259


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 26749
Beigetreten: 13.09.2003
Wohnort: Franken
Mitglieds-Nr.: 12



Zitat (XDiver @ 23.09.2004, 22:06)
Wenn ich allerdings wie Ihr in anderen Fällen argumentieren würde müsste ich jetzt sagen, die dort vermittelte Ansicht ist nur eine....

Wenn ich alles glauben würde was in Fernsehsendungen so erzählt wird, wäre die Welt schon mindestens 3mal völlig zerstört und von Außerirdischen wieder aufgebaut. rofl1.gif


--------------------
Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek)
>>UNICEF - Running for Children<<
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_reinhold_*
Beitrag 24.09.2004, 06:44
Beitrag #260





Guests






@Andreas
Ich werd das Gefühl nicht los, Du tust Dich echt schwer damit, andere Meinungen als die Deinen zu ertragen...
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Andreas
Beitrag 24.09.2004, 06:57
Beitrag #261


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 26749
Beigetreten: 13.09.2003
Wohnort: Franken
Mitglieds-Nr.: 12



Da hast du ein falsches Gefühl.

Allerdings glaube ich nicht alles was im Fernsehen so erzählt wird. Vor allem da die Sendung "quer" im BR nicht unbedingt für ihren investigativen Journalismus bekannt ist. Die Sendungen dort sind oft populistisch und teilweise auch nur eine Satire. Seriöser Journalismus sieht sicher anders aus. smile.gif


--------------------
Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek)
>>UNICEF - Running for Children<<
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_reinhold_*
Beitrag 24.09.2004, 08:06
Beitrag #262





Guests






Oh, oh Andreas. Jetzt bist Du an den Falschen geraten. Ich bin selber Redakteur und weiss, wovon ich rede. "Quer" gilt und ist in Bayern zwar kein investigativer Ausdruck des Journalismus (darunter versteht man ohnehin eher die Richtung Wallraff usw.), aber die Kollegen sind bekannt für sauber recherchierte Arbeit. Um hier mal eine Lanze für die Kollegen zu brechen, bedenke bitte mal, dass die BR-Redakteure eine solch komplizierte Materie wie den EU-Führerschein in einem drei- bis vierminütigen Beitrag inclusiver aller Sichtweisen abhandeln müssen. Und das haben die Kollegen mehr als ordentlich gemacht.
Und ich muss Dir wohl nicht sagen, wie unterschiedlich die Sichtweisen bei diesem Thema sind. Insofern wäre es mal für Dich an Zeit, auch mal einzuräumen, dass es einfach unterschiedliche Betrachtungsweisen gibt. Allein damit würdest Du meinem Morgen schon angenehmer gestalten...
Mit morgendlichen Gruss Reinhold
Go to the top of the page
 
+Quote Post
natas
Beitrag 24.09.2004, 12:35
Beitrag #263


Neuling
**

Gruppe: Members
Beiträge: 40
Beigetreten: 07.07.2004
Mitglieds-Nr.: 4186



wenixtens habt ihr jetzt mal meien fahrlehrer kennengelernt..... narr.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
strichachtdoktor
Beitrag 24.09.2004, 13:24
Beitrag #264


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3399
Beigetreten: 01.05.2004
Mitglieds-Nr.: 3097



... gibt es von der "Quer"-Sendung Mitschnitte oder ein Archiv-Download etc. ? Habe ich naemlich leider verpasst ...


--------------------
"Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778)

Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa!

Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein
Go to the top of the page
 
+Quote Post
eidoublei
Beitrag 24.09.2004, 17:37
Beitrag #265


Mitglied
***

Gruppe: Members
Beiträge: 54
Beigetreten: 01.07.2004
Mitglieds-Nr.: 4083



Ich kann dich beruhigen, es gab nichts neues zu hören. Thema war Tschechien und das angrenzende Bayern. Einen deutschen FSST-Mitarbeiter haben sie gezeigt, der an einem Telefon nach der Gültigkeit eines EU-FS in Deutschland gefragt wurde, und er bejahte die Frage mit dem Hinweis auf die 185 Tage.

Und bis zu diesem Punkt sind wir ja hier alle einer Meinung.

Es wurde allerdings auch kein Verwaltungsbeamter auf die Möglichkeit einer MPU nach Erteilung des neuen EU-FS direkt angesprochen...
Das wäre wirklich interessant gewesen!

Gruss
IEE
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Gast_Rolf_*
Beitrag 24.09.2004, 18:54
Beitrag #266





Guests






Zitat (eidoublei @ 24.09.2004, 18:37)
Es wurde allerdings auch kein Verwaltungsbeamter auf die Möglichkeit einer MPU nach Erteilung des neuen EU-FS direkt angesprochen...
Das wäre wirklich interessant gewesen!

Das ist richtig..es wurde aber auch gesagt, daß man somit die deutsche MPU umgehen kann. Am Schluß räumte ein police.gif aber noch ein, daß diese von tschechischen Behörden ausgestellten Führerscheine nicht von deutschen Beamten eingezogen werden dürfen. Somit kann mir die angeordnete MPU hier in Deutschland am aller Wertesten vorbei gehn whistling.gif weil ich dann einfach fröhlich und natürlich verkehrsbewußt weiter fahre wavey.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
RA XDiver
Beitrag 24.09.2004, 19:09
Beitrag #267


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 13500
Beigetreten: 10.01.2004
Wohnort: Schwerte
Mitglieds-Nr.: 1265



Zitat
Somit kann mir die angeordnete MPU hier in Deutschland am aller Wertesten vorbei gehn  weil ich dann einfach fröhlich und natürlich verkehrsbewußt weiter fahre


Von § 46 wurde doch gar nicht gesprochen. Also finde ich, Dein Fazit geht ein wenig an der Aussage der Sendung vorbei... whistling.gif


--------------------
Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht
Beratungswunsch? Klick hier:
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Rolf Tjardes
Beitrag 24.09.2004, 20:24
Beitrag #268


Mitglied
*******

Gruppe: Members
Beiträge: 2667
Beigetreten: 12.09.2003
Wohnort: Bundestagswahlkreis 62
Mitglieds-Nr.: 1



Ich hab's zufällig auch im BR gesehen.

Tja, die eigentlich alles entscheidende KERNFRAGE wurde nicht behandelt. So muß man an den Redakteuren - bei allem Verständnis - doch Kritik üben.

Zitat (Gast_Rolf)
Das ist richtig..es wurde aber auch gesagt, daß man somit die deutsche MPU umgehen kann.


Nein, es wurde lediglich ausgesagt, dass die Kandidaten dadurch die MPU umgehen WOLLEN think.gif

Von "können" war, soweit ich mich erinnern kann, keine Rede ...
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Rolf Tjardes
Beitrag 24.09.2004, 20:27
Beitrag #269


Mitglied
*******

Gruppe: Members
Beiträge: 2667
Beigetreten: 12.09.2003
Wohnort: Bundestagswahlkreis 62
Mitglieds-Nr.: 1



Zitat (Gast_Rolf @ 23.09.2004, 21:45)
Ich hoffe XDiver und Co-AG haben sich diese Sendung mal reingezogen und kapieren endlich das es zwecklos ist, weiter dagegen zu reden whistling.gif whistling.gif whistling.gif

Rolf, es ist doch etwas verwunderlich, dass ein von Laien (!) produzierter Fernsehbeitrag im Regionalprogramm "höher" bewertet wird, als die detailliertere Aussage eines zuständigen bayerischen Staatssekretärs...

Das erklär mir mal bitte think.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
strichachtdoktor
Beitrag 24.09.2004, 20:43
Beitrag #270


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3399
Beigetreten: 01.05.2004
Mitglieds-Nr.: 3097



Zitat
Rolf, es ist doch etwas verwunderlich, dass ein von Laien (!) produzierter Fernsehbeitrag im Regionalprogramm "höher" bewertet wird, als die detailliertere Aussage eines zuständigen bayerischen Staatssekretärs...

Das erklär mir mal bitte


ich versuche das mal zu erklaeren ... wink.gif

Zunaechst einmal moechte ich bezweifeln, dass die zustaendigen Redakteure wie ein normaler Laie zu behandeln sind. Die werden - wenn sie ihren Job ernst nehmen, woran ich keinen Zweifel habe - sicherlich recherchiert und mit Anwaelten Kontakt aufgenommen haben. Auch so ein Sender hat eine Rechtsabteilung ...

Desweiteren ist schon seit einiger Zeit ein gewisses "Mauern" von amtlicher Seite zu dem Thema zu verspueren - soll heissen, dass es zumindest den Verdacht gibt, amtliche Stellen sagen nicht immer die Wahrheit, wenn es um den EU-Schein geht. Mutmasslich um zu verhindern, dass die MPU tatsaechlich umgangen wird oder um finanziellen Schaden von beteiligten Parteien (Aemter, Fahrschulen, MPU-Durchfuehrende) abzulenken und um zu verhindern, dass vor einer "deutschen Antwort" (Gesetzesaenderung, Einflussnahme in den betroffenen Laendern) zuviele Fakten geschaffen werden.

Politik ist halt ein schmutziges Geschaeft ... blushing.gif

wavey.gif Joe


--------------------
"Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778)

Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa!

Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein
Go to the top of the page
 
+Quote Post
natas
Beitrag 24.09.2004, 21:33
Beitrag #271


Neuling
**

Gruppe: Members
Beiträge: 40
Beigetreten: 07.07.2004
Mitglieds-Nr.: 4186



die sendung wird am 25.8 um 12.15 auf 3 sat wiederholt.....dottore

natas cheers.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
RA XDiver
Beitrag 24.09.2004, 21:35
Beitrag #272


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 13500
Beigetreten: 10.01.2004
Wohnort: Schwerte
Mitglieds-Nr.: 1265



Nehmen wir mal an, Du meinst den 25.9. . In knapp nem Jahr dürfte diese Sendung wahrscheinlich noch uninteressanter sein als so schon... whistling.gif


--------------------
Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht
Beratungswunsch? Klick hier:
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Gast_Enola_*
Beitrag 24.09.2004, 22:01
Beitrag #273





Guests






Hallo,
sorry, die Funktion mit dem Zitieren hab ich noch nicht
rausgefunden - deshalb so:

Zitat von Strichachtdoktor:
Desweiteren ist schon seit einiger Zeit ein gewisses "Mauern" von amtlicher Seite zu dem Thema zu verspueren - soll heissen, dass es zumindest den Verdacht gibt, amtliche Stellen sagen nicht immer die Wahrheit, wenn es um den EU-Schein geht. Mutmasslich um zu verhindern, dass die MPU tatsaechlich umgangen wird oder um finanziellen Schaden von beteiligten Parteien (Aemter, Fahrschulen, MPU-Durchfuehrende) abzulenken und um zu verhindern, dass vor einer "deutschen Antwort" (Gesetzesaenderung, Einflussnahme in den betroffenen Laendern) zuviele Fakten geschaffen werden.

Politik ist halt ein schmutziges Geschaeft ...

--- Zitat Ende

Das ist eine der naheliegenden (lt altem RA), logischen und vielleicht auch
für mich erfreulichsten Antworten, die ich hier lesen durfte.
Vielleicht sollte ich doch einen Kredit aufnehmen... solange ich noch Zeit
habe ...

Wenn es jemanden interessiert ... ich habe mir heute mal die zweite Meinung
- auch von einem RA für Verkehrsrecht - eingeholt. Er stimmt meinem "alten
Anwalt" rein rechtlich zu. Nur die Meldebestätigung müsse ich nicht in
Verbindung mit dem FS zeigen ... Einziger Hinweis seinerseits: Es wäre "schön"
die Aufenthaltsgenehmigung rückwirkend zu bekommen.

Und wenn ich seit "ca. 1 Jahr in Tschechien" gemeldet wäre, dürfte das für
den Erwerb der FE während der Sperrfrist kein Problem sein.

HAHA... wie sollte ich denn RÜCKWIRKEND, seriös eine Genehmigung bekommen?
Sehr witzig...
Manchmal glaube ich, auch RA sind Spaßvögel ... Theoretiker haben halt auch
ihr Leben :-)))

Viele Grüsse
Enola
Go to the top of the page
 
+Quote Post
natas
Beitrag 24.09.2004, 22:12
Beitrag #274


Neuling
**

Gruppe: Members
Beiträge: 40
Beigetreten: 07.07.2004
Mitglieds-Nr.: 4186



ja..... xdiver ich meinte den 25.9.(*stöhn)

@ enola .....in tschechien gibt es zur zeit noch keine meldepflicht....deswegen kannst du die 185 tage regelung abhaken.....aber ich würde mich beeilen.

natas wallbash.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
strichachtdoktor
Beitrag 24.09.2004, 23:13
Beitrag #275


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3399
Beigetreten: 01.05.2004
Mitglieds-Nr.: 3097



Zitat
Vielleicht sollte ich doch einen Kredit aufnehmen... solange ich noch Zeit
habe ...


Natuerlich bin ich einer der Letzten, die etwas gegen das Vorhaben, eine gueltige EU-Fahrerlaubnis zu machen, einwenden wuerden - aber lass Dich wenigstens warnen und Dir keine "Papierversion/eingeschweisst" andrehen. think.gif
Immer dran denken: Tschechenscheine sind KARTEN ohne Nummern im Hologramm.
... war doch so, oder ?!
Also Vorsicht, geliehenes Geld zu verlieren tut immer doppelt weh ...
Viel Erfolg, Joe


--------------------
"Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778)

Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa!

Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein
Go to the top of the page
 
+Quote Post
eidoublei
Beitrag 25.09.2004, 00:56
Beitrag #276


Mitglied
***

Gruppe: Members
Beiträge: 54
Beigetreten: 01.07.2004
Mitglieds-Nr.: 4083



@XDiver: Die Sendung "quer" war insofern nicht uninteressant als es keine negative Aussage gegenüber dem Erwerb eines EU-FS im benachbarten Ausland gab, vorausgesetzt man hält die 185 Tage durch.

Zudem war der Beitrag - ganz wertfrei gesehen - nicht uninteressant, weil die Unstimmigkeit zwischen deutschem Recht und EU-Recht in einer pointierten und provokanten Art, wie es bei "quer" üblich ist, aufgedeckt wurde.

Über diesen Unterschied sind wir uns hier auch weitgehend einig. Und das es Diskusionsteilnehmer gibt, die das wiedergekäue von aktuellen Tatsachen nervt dürfte klar sein.

Das mal wieder nichts wirklich neues im Sinn dieser Diskussion in der Sendung berichtet wurde ist natürlich schade, kann man den Machern der Sendung aber nicht wirklich vorwerfen.

Das einzig neue wurde hier im Polen-thread angesprochen, nämlich die zukünftige Anwendung und Kontrolle der 185 Tage.-Regelung

Wie siehts damit in Tschechien aus? Gibt es da neue Regelungen bzgl. Meldepflicht?

Gruss
IEE
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Gast_Rolf_*
Beitrag 25.09.2004, 03:18
Beitrag #277





Guests






Zitat (eidoublei @ 25.09.2004, 01:56)
Wie siehts damit in Tschechien aus? Gibt es da neue Regelungen bzgl. Meldepflicht?

Genau darum geht es ja hier...in Polen scheint diese 185 Tage-Regel wohl binnen kürzester Zeit zu gelten, da man in diesem neuen Eu-Mitgliedsstaat die Rechte langsam umsetzt. In der CZ dauert es eben wahrscheinlich eins zwei Monate länger und es wird eben noch nicht geprüft, ob man sich wirklich für diese Zeit in diesem Land aufgehalten hat. Hier in Deutschland sind ja auch noch nicht alle neuen Gesetze umgesetzt worden...von daher kann man den neuen Staaten auch keinen Vorwurf machen!
Wenn ich hier in Deutschland über eine Autobahn fahre, zahle ich keinen Cent..bekomm aber hier keinen Führerschein mehr ohne MPU. In CZ muß ich für die Autobahn Gebüren zahlen, bekomm aber meinen Schein ohne MPU...mein Gott, alles hat seine Vor- und Nachteile! Warum soll ich also nicht davon profitieren??? Wir werden mit der EU-Erweiterung sowieso früher oder später auf die Schnautze fallen crybaby.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
natas
Beitrag 25.09.2004, 18:41
Beitrag #278


Neuling
**

Gruppe: Members
Beiträge: 40
Beigetreten: 07.07.2004
Mitglieds-Nr.: 4186



meldepflicht bzw. 185 tage regelung gibt es in tschechien ab 2005....anmeldung sollte aber mit ein bischen phantasie kein problem sein...manche fahrschulen werden dann auch vermitteln,damit ihnen nicht die kunden ausgehen. whistling.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Gast_Rolf_*
Beitrag 25.09.2004, 21:19
Beitrag #279





Guests






Ich denke so einfach wird es dann nicht mehr gehn. Wenn der Deutsche Staat den Tschechen beweisen kann, daß der liebe Fahrschüler sich für diese Zeit in Deutschland aufhielt, obwohl er in CZ gemeldet war, könnten die deutschen Behörden größeren Druck ausüben, damit der Schein von den Tschechen wieder eingezogen wird. Also so sehe ich das zumindest.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Gast_Enola_*
Beitrag 25.09.2004, 22:13
Beitrag #280





Guests






Hallo natas,

Zitat

@ enola .....in tschechien gibt es zur zeit noch keine meldepflicht....deswegen kannst du die 185 tage regelung abhaken.....aber ich würde mich beeilen.

natas

Zitat - Ende

----

ist mir auch klar, dass es in tschechien keine meldepflicht gibt...
hat mir auch der anwalt gesagt... ABER ... ich muß in Deutschland
schon nachweisen, dass ich dort gelebt habe. Die tschechischen
Behörden scheint es (noch) nicht zu interessieren, ob man dort
wirklich lebt oder nicht, aber die deutschen Behörden fordern
auf Wunsch (wenn auch nicht unbedingt in der Kontrolle) diesen
Nachweis.

gruss enola
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Gast_Rolf_*
Beitrag 25.09.2004, 22:39
Beitrag #281





Guests






Meine Rede! Genau das wird in Zukunft das Problem, womit diese "Gesetzes-Lücke" wohl am schnellsten geschlossen wird. Also alle die es sich immernoch überlegen, ob sie es riskieren oder nicht, würde ich raten das schnellstmöglichst in Agriff zu nehmen bevor es auch in Tschechien zu spät dafür ist wavey.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
natas
Beitrag 26.09.2004, 16:49
Beitrag #282


Neuling
**

Gruppe: Members
Beiträge: 40
Beigetreten: 07.07.2004
Mitglieds-Nr.: 4186



@ enola...dann such dir über's internet ne freundin die dir im schadensfall deinen aufendhalt in tschechien bestätigt....

wichtiger ist es eher,bei der nächsten kontrolle nüchtern zu sein.....nicht jeder polizist hat bock auf nen haufen schreibarbeit und die deutschen behörden haben auch was anderes zu tun ,als in tausenden von fällen zeitweise ins ausland verlagerte wohnsitze nachzuprüfen.....

ich hatte einfach keine zeit,zu warten,bis es endgültige rechtssicherheit gibt...

schönen gruß


natas
Go to the top of the page
 
+Quote Post
strichachtdoktor
Beitrag 26.09.2004, 19:59
Beitrag #283


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3399
Beigetreten: 01.05.2004
Mitglieds-Nr.: 3097



Habe hier Stimmen gehoert, die der Meinung waren, der Inhaber eine FE muesse nachweisen, dass er im Ausland gelebt habe.

Allerdings stehe ich auf dem (oft einsamen wink.gif ) Standpunkt, dass ich ja gar nichts von den Deutschen will - sondern irgendein Amt will etwas von mir. Ich sehe das also so, dass ein Amt behauptet, ich haette trotz "Abmeldung in Deutschland" und "Anmeldung im Ausland" in Deutschland gelebt. Auf eine Behauptung gibt es aber nichts im Recht ...
... warum sollte ich denn jetzt irgendwas nachweisen ? Ich denke schon, dass da etwas mehr kommen muss!

Und genau da werden die Behoerden an die Grenze der Machbarkeit kommen. blushing.gif

Gruss, Joe


--------------------
"Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778)

Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa!

Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein
Go to the top of the page
 
+Quote Post
beutelratte
Beitrag 27.09.2004, 12:04
Beitrag #284


Mitglied
***

Gruppe: Members
Beiträge: 88
Beigetreten: 04.08.2004
Wohnort: London und manchmal Niedersachsen
Mitglieds-Nr.: 4732



Zitat (strichachtdoktor @ 26.09.2004, 20:59)
,
... warum sollte ich denn jetzt irgendwas nachweisen ? Ich denke schon, dass da etwas mehr kommen muss!

Es dürfte doch wohl hinlänglich bekannt sein, dass bei Vorhaltungen zum Nachteil eines Betroffenen immer der Vorhaltende beweispflichtig ist. Gibt nur ganz wenige Ausnahmen im Strafrecht (Vermögenseinzug unrechtmäßigen Vermögens etc) Also immer die Behörden kommen lassen und immer die Aussage verweigern.


--------------------
Zufrieden war die Beutelratte, wenn sie was im Beutel hatte.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Gast_Enola_*
Beitrag 27.09.2004, 21:17
Beitrag #285





Guests






Hallo,

ich nochmal... habe mal ein wenig gestöbert und
folgendes gefunden:

EU-Führerschein und Wohnsitz

Der "EuGH" stellt mit einem Grundsatzurteil vom 29. April 2004 fest (EuGH C-4761/01), dass ein EU-Mitgliedsland, einem in einem anderen EU-Land ausgestellten Führerschein nicht die Anerkennung versagen darf, weil bei einer Behörde Zweifel vorliegen, dass der Führerscheininhaber dort sein „Wohnsitzerfordernis“ (Wohnmittelpunkt) hat. Allein die Ausstellung des Führerscheins gilt als Nachweis, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind. Demnach muss ein gültiger EU-Führerschein auch dann anerkannt werden, wenn dem Fahrer die (deutsche) Fahrerlaubnis entzogen wurde und die Sperrfrist abgelaufen ist. Dies wäre auch der Fall bei Entzug wegen Trunkenheits- oder Drogendelikten.

Quellen : Justitiare des ACE ( Automobilclub von Europa ) sowie ADAC ( Allgemeiner Deutscher Automobilclub ) ….

---

Antwort des WDR (auch dort werden Rechtsanwälte beschäftigt) auf Anfrage:
Sehr geehrter Herr xxxxx, vielen Dank für Ihre Anfrage. Am Ende dieser Mail fnden Sie die Pressemitteilung des Europäischen Gerichtshofes in Luxembourg, aus der alles Wichtige aus dem Urteil hervorgeht. Nach unseren Recherchen war bei Herrn Felix Kapper aus Frankenthal war nach seiner Trunkenheitsfahrt eine MFahrerlaubnisverordnung. Diese sollte er nach Ablauf seiner 9-monatigen Sperre machen. Herr Kapper umging die ganze Prozedur jedoch, in dem er einen neuen Führerschein in den Niederlanden machte. Die weitere rechtliche Situation entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung. In Kürze: Nach dem Urteil steht fest, dass Herr Kapper nach Ablauf seiner Sperre seinen Führerschein in den Niederlanden rechtmässig erworben hat. Grund: In den Niederlanden, wie auch in allen anderen europäischen EU-Mitgliedsstaaten ist das Instrument MPU nicht bekannt und deshalb auch nicht maßgeblich. Dies bedeutet, dass Herr Kapper einen niederländischen Führerschein besitzt, den die deutschen Behörden anerkennen müssen (EU-Recht). Die deutschen Behörden dürfen einen in einem EU-Mitgliedsland gemachten Führerschein nicht einziehen. Denn der Führerschein ist Eigentum des jeweiligen Landes, im Fall von Herr Kapper also der Niederlande. Und nur die niederländische Behörde ist berechtigt den Führerschein einzuziehen. Deshalb bleibt den deutschen Behörden in Zukunft -- so steht es in einem Behördenerlass -- nur die Bitte an:Knickrehmerscheinstelle des anderen EU-Landes, diesen Führerschein einzuziehen. Doch darauf werden beispielsweise die niederländischen Behörden nicht reagieren, weil ihnen die Begründung, dass ein positives MPU-Gutachen noch nicht vorliege, nicht ausreicht. Grund: Instrument MPU ist -- wie schon oben erwähnt -- in den anderen Ländern nicht bekannt. Das einzige was in den anderen Ländern zählt ist, dass der Führerscheinbewerber seine Sperrfrist abgegolten hat. Daher ist nun zu befürchten, dass in Zukunft viele einen neuen Führerschein an der MPU vorbei im europäischen Ausland machen werden. Nach dem Urteil ist das legal. Mit freundlichen Grüßen xxxxx wdr.de

---

Das erste Zitat dürfte ziemlich klar sein, nun meine Frage zum WDR-Zitat.
Was ist, wenn ich den Führerschein doch während der Sperrfrist mache
und ich in, was weiß ich, einem halben Jahr nach Ablauf der Sperrfrist
in eine Polizeikontrolle komme? Ich meine - die können (dürfen) mir
den "Lappen" doch gar nicht abnehmen ... Ist doch quasi das gleiche,
als wenn ich mit einem ausländischen FS in Deutschland über eine rote
Ampel fahre ... dann muß ich sofort die Strafe zahlen, aber Punkte krieg
ich keine... nicht in Deutschland...

Viele Grüße
Enola

PS. Die Tippfehler in den Zitaten habe ich nicht korrigiert rofl1.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
beutelratte
Beitrag 27.09.2004, 21:41
Beitrag #286


Mitglied
***

Gruppe: Members
Beiträge: 88
Beigetreten: 04.08.2004
Wohnort: London und manchmal Niedersachsen
Mitglieds-Nr.: 4732



De jure bin ich trotz anderer mir bekannter Meinungen immer noch der Auffassung, dass man innerhalb der Sperrfrist in D sich um einen anderen EU-Schein bemühen darf.
Wenn nicht, wäre dies eine Ungleichbehandlung zu anderen detschen Probanden, welche sich ja auch 3 Monate vor Ablauf der Sperrfrist sich um eine Neuerteilung bemühen dürfen.


--------------------
Zufrieden war die Beutelratte, wenn sie was im Beutel hatte.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
RA XDiver
Beitrag 27.09.2004, 21:46
Beitrag #287


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 13500
Beigetreten: 10.01.2004
Wohnort: Schwerte
Mitglieds-Nr.: 1265



Nicht wirklich, beutelratte. Die 3-Monats-Frist bezieht sich auf das behördliche Verfahren. Für eine neue (EU)FE müsstest Du aber Fahrstunden nehmen.

Eine Ungleichbehandlung sehe ich (und der EuGH offensichtlich auch) mangels Vergleichbarkeit nicht. wavey.gif


--------------------
Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht
Beratungswunsch? Klick hier:
Go to the top of the page
 
+Quote Post
streicher
Beitrag 27.09.2004, 22:04
Beitrag #288


Neuling


Gruppe: Members
Beiträge: 2
Beigetreten: 25.09.2004
Mitglieds-Nr.: 5748



stimmt es ,das man die eu führescheine nicht mehr in deutschland registrieren muss??
Go to the top of the page
 
+Quote Post
beutelratte
Beitrag 27.09.2004, 22:04
Beitrag #289


Mitglied
***

Gruppe: Members
Beiträge: 88
Beigetreten: 04.08.2004
Wohnort: London und manchmal Niedersachsen
Mitglieds-Nr.: 4732



Hi X-Driver,
es wurde oft genug in diversen Threads das Thema der Gleichstellung von Probanden, welche sich dem MPU-Verfahren unterwerfen und welche es umgehen angesprochen.
Wenn man materiell rechtlich beide Gruppen gleichartig behandelt, und dies ist ein zwingendes Postulat, so müssen auch beide Gruppen was das Ende der Sperrfrist betrifft gleich behandelt werden. Einen Widerspruch zum Kapper Urteil sehe ich da nicht. Das natürlich in der Sperrfrist hier nicht gefahren werden darf, versteht sich wohl von selbst. Andererseits ist dem neuen Erteilungsstaat die Sperrfrist in der Regel nicht bekannt, so dass es letztlich dem Probanden zu überlassen und auch anzuraten ist, nicht vor Ablauf der Sperrfrist im Sperrland von der neuen FE Gebrauch zu machen. Es geht hier um die Anerkennung der Gültigkeit einer durch einen EU-FS dokumentierten FE.


--------------------
Zufrieden war die Beutelratte, wenn sie was im Beutel hatte.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
natas
Beitrag 27.09.2004, 22:05
Beitrag #290


Neuling
**

Gruppe: Members
Beiträge: 40
Beigetreten: 07.07.2004
Mitglieds-Nr.: 4186



das fahrverbot eines deutschen gerichts gilt doch nicht weltweit.....so weit sind wir gottseidank nicht.....mach deine pappe und fahr einfach nicht bis zum ablauf der sperre in deutschland......hinterher wird es keinen mehr interessieren.....
Möglicherweise bekommst du aber erst nach ablauf der sperre deinen führerschein ausgehändigt....frag bei einer fahrschule in tschechien nach ,ob es ein problem ist ,mit laufender sperre einen führerschein zu erwerben....

einmal ausgestellt,ist er dann gültig,solange du deine sperre nicht verschwiegen hast......

thread.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
beutelratte
Beitrag 27.09.2004, 22:08
Beitrag #291


Mitglied
***

Gruppe: Members
Beiträge: 88
Beigetreten: 04.08.2004
Wohnort: London und manchmal Niedersachsen
Mitglieds-Nr.: 4732



Zitat (streicher @ 27.09.2004, 23:04)
stimmt es ,das man die eu führescheine nicht mehr in deutschland registrieren muss??

Nein, das stimmt nicht. 29 FeVO sagt dazu eindeutig, dass während der ersten 2 Jahre nach Erteilung (wg Probefrist), der Lappen registriert werden muß. Nichtbefolgen ist allerdings nur eine Ordnungswidrigkeit: 20€


--------------------
Zufrieden war die Beutelratte, wenn sie was im Beutel hatte.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Enola
Beitrag 27.09.2004, 22:19
Beitrag #292


Neuling


Gruppe: Members
Beiträge: 6
Beigetreten: 27.09.2004
Mitglieds-Nr.: 5791



Hallo,

@natas
zitat:
einmal ausgestellt,ist er dann gültig,solange du deine sperre nicht verschwiegen hast......

---
und wenn ich sie doch verschweige? Die Sperrfrist?
Was ist dann?
Gruß
Enola

(wäre superlieb, wenn mir endlich mal einer diese Zitatfunktion in
diesem Forum erklären könnte :-)))) wallbash.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
beutelratte
Beitrag 27.09.2004, 22:33
Beitrag #293


Mitglied
***

Gruppe: Members
Beiträge: 88
Beigetreten: 04.08.2004
Wohnort: London und manchmal Niedersachsen
Mitglieds-Nr.: 4732



Hi Enola
1. Wähle Zitat und lösche den nicht gewünschten Bereich aus dem Beitrag im unteren Fenster durch markieren einfach raus.
2. Bei dem Zitat von Natas handelt es sich sicher um einen Tippfehler. Sicherlich sollte es praktischer Weise angesagt sein, dem Erteilungsland nix von Sperrfrist zu erzählen; nur hier einhalten sollte man sie schon.


--------------------
Zufrieden war die Beutelratte, wenn sie was im Beutel hatte.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
RA XDiver
Beitrag 27.09.2004, 22:35
Beitrag #294


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 13500
Beigetreten: 10.01.2004
Wohnort: Schwerte
Mitglieds-Nr.: 1265



Zitat
Sicherlich sollte es praktischer Weise angesagt sein, dem Erteilungsland nix von Sperrfrist zu erzählen


Wir sind uns aber einig, dass ggf. im Falle des Erwerbs während einer laufenden Sperrfrist später die FE durch den Aussteller wieder eingezogen werden kann?


--------------------
Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht
Beratungswunsch? Klick hier:
Go to the top of the page
 
+Quote Post
beutelratte
Beitrag 27.09.2004, 22:40
Beitrag #295


Mitglied
***

Gruppe: Members
Beiträge: 88
Beigetreten: 04.08.2004
Wohnort: London und manchmal Niedersachsen
Mitglieds-Nr.: 4732



Wenn man nach Begehung einer rechtswidrigen Tat überführt worden ist, folgt im Allgemeinen die Sanktion. Ob dies allerdings sowohl de jure als auch de facto aus diesem Grunde zu einer Entziehung im Quellland führt, kann ich mir nicht wirklich vorstellen.


--------------------
Zufrieden war die Beutelratte, wenn sie was im Beutel hatte.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
RA XDiver
Beitrag 27.09.2004, 22:43
Beitrag #296


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 13500
Beigetreten: 10.01.2004
Wohnort: Schwerte
Mitglieds-Nr.: 1265



Ich hab jetzt keine Lust, wieder die besagte Richtlinie rauszukramen. Da steht nunmal drin, dass die FE bei Bestehen einer Sperrfrist verweigert werden kann.

In wie weit das tatsächlich zu einem späteren Entzug führt, lasse ich mal dahinstehen. Allerdings (wie sagst Du immer so schön) de jure ist es möglich.


--------------------
Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht
Beratungswunsch? Klick hier:
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Gast_mpu_*
Beitrag 27.09.2004, 22:48
Beitrag #297





Guests






Zitat (natas @ 25.09.2004, 19:41)
meldepflicht bzw. 185 tage regelung gibt es in tschechien ab 2005....anmeldung sollte aber mit ein bischen phantasie kein problem sein...manche fahrschulen werden dann auch vermitteln,damit ihnen nicht die kunden ausgehen. whistling.gif

Woher das Datum?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Enola
Beitrag 27.09.2004, 22:50
Beitrag #298


Neuling


Gruppe: Members
Beiträge: 6
Beigetreten: 27.09.2004
Mitglieds-Nr.: 5791



hallo ...

lt. meinen Recherchen ... ist es NICHT möglich, dass die
FE wieder eingezogen wird, wenn sie während der Sperr-
frist gemacht wurde.

Ich glaub da jetzt auch dran ... :-)))

Zumindest die nächsten Tage, bis ich endgültig Bescheid
bekomme.

Ich halte Euch mal auf dem Laufenden.

Viele Grüsse
Enola
Go to the top of the page
 
+Quote Post
beutelratte
Beitrag 27.09.2004, 22:55
Beitrag #299


Mitglied
***

Gruppe: Members
Beiträge: 88
Beigetreten: 04.08.2004
Wohnort: London und manchmal Niedersachsen
Mitglieds-Nr.: 4732



Zitat (XDiver @ 27.09.2004, 23:43)
Allerdings (wie sagst Du immer so schön) de jure ist es möglich.

Sicherlich ist dies eher eine theoretische, akademische Diskussion; praktischerweise ist ein Bemühen um FE in der Sperrzeit mit dem Ziel am Ende derselbigen eine Erteilung zu erlangen wohl das für die Probanden am Empfehlenswerteste


--------------------
Zufrieden war die Beutelratte, wenn sie was im Beutel hatte.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
RA XDiver
Beitrag 27.09.2004, 22:56
Beitrag #300


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 13500
Beigetreten: 10.01.2004
Wohnort: Schwerte
Mitglieds-Nr.: 1265



Zitat
lt. meinen Recherchen ... ist es NICHT möglich, dass die
FE wieder eingezogen wird, wenn sie während der Sperr-
frist gemacht wurde.


Das geht sehrwohl. Nach besagter EU-Richtlinie kann der Ausstellungsstaat die Ausstellung ablehnen, wenn gegen den Antragsteller eine Sperrfrist verhängt wurde und diese noch nicht abgelaufen ist.

Im Endeffekt begründet das das Recht für den Ausstellungsstaat, FE wieder einzuziehen, die unter Umgehung besagter Vorschrift ausgestellt wurden. wavey.gif


--------------------
Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht
Beratungswunsch? Klick hier:
Go to the top of the page
 
+Quote Post

14 Seiten V  « < 4 5 6 7 8 > » 
Closed TopicStart new topic
2 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 2 | Anonyme Besucher: 0)
0 Mitglieder:

 



RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 24.11.2024 - 10:41