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> Der ultimative CZ"-Thread, Damit nicht alles 1000 mal gepostet wird
beutelratte
Beitrag 27.09.2004, 23:07
Beitrag #301


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@ XDriver,
ja natürlich ``kann´´ der Erteilungsstaat bei Sperrfrist Erteilung ablehnen. Wenn er es nicht weiß natürlich nicht. Aber er ``muß´´ nicht wieder Entziehen, wenn er im Nachhinein die Täuschung erkennt. Sind alles kann- und soll-bestimmungen!


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RA XDiver
Beitrag 27.09.2004, 23:09
Beitrag #302


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Ich habe auch niemals von Zwang gesprochen.... whistling.gif


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beutelratte
Beitrag 27.09.2004, 23:13
Beitrag #303


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OK,
man sollte dieses Damoklesschwert immer im Hinterkopf haben und sich unauffällig im öffentlichen Verkehrsbereich bewegen.
So sind die MPU-Probanden, bei einiger Intelligenz und Bereitschaft zur Selbstkritik doch auf dem rechten Weg zur Besserung.


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Gast_Beobachter_*
Beitrag 28.09.2004, 01:25
Beitrag #304





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An alle geht mal zu Ebay und gebt die Art.Nr. [gelöscht] ein und Ihr werdet staunen wieviel Abzocker es gibt.

Der Beitrag wurde von Matte bearbeitet: 28.09.2004, 03:06
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Gast_Guest_*
Beitrag 28.09.2004, 04:57
Beitrag #305





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[Werbung gelöscht]

Der Beitrag wurde von Matte bearbeitet: 28.09.2004, 04:58
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strichachtdoktor
Beitrag 28.09.2004, 10:49
Beitrag #306


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OK, dass der E-Bay-Artikel geloescht wird, verstehe ich zwar nicht ganz, ist aber natuerlich im Zweifelsfall damit zu erklaeren, dass man hier weder fuer das Auktionshaus, noch fuer diese Geldmacher-Masche werben moechte. Klar.

Trotzdem denke ich, sollten wir mal drueber reden. Habe das also kopiert, optisch ueberarbeitet und hier eingefuegt; kann sich jeder seine Meinung bilden.

Zitat
Sie bieten hier auf einen Erfahrungsbericht mit allen Einzelheiten,wie und wo man einen Führerschein ohne MPU  und auf dem Postweg erlangen kann.

Legaler EU-Führerschein per Post!

(PKW   LKW   Motorrad)

(Letzte Aktualisierung:23.09.04)

--------------------------------------------------------------------------------

         weitere Inhaltsangaben meines Infopaketes:

a.  Legal einen deutschen Führerschein

erhalten

(allerdings nur möglich,wenn Sie noch nicht mit

einem Fahrverbot belegt sind!)

b. Weiterhin legal (ohne sich strafbar zu machen) fahren

mit einem gültigen ausländischem Führerschein

(trotz eines Fahrverbots ist es möglich!)

c. Nie mehr Fahrverbot!!!

Der EU-Führerschein darf von den deutschen Behörden nicht eingezogen werden!!!!

Europäische Gerichtshof :Urteil vom 29.04.2004

d. Wie Sie legal ausländische Führerscheine bestellen können

e. Nie mehr hohe Kfz-Steuern bezahlen!

f. Nie wieder Punkte in Deutschland

(da Sie ja einen EU-Führerschein haben,können Sie in Deutschland nicht mit Punkten belegt werden!)

g. Fundierte Informationen , wie Sie einen EU-Führerschein erlangen können

h. Nähere Erläuterung zum Thema MPU "Idiotentest" !

Es liegt nun an Ihnen!

Greifen Sie zu,   hier gibt es umfangreiches,informatives Material, recheriert von fachkompetenten Mitarbeitern über viele Monate

Letzte Aktualisierung:23.09.04

A c h t u n g,

Spaßbieter werden mit allen Konsequenzen,einschl.
Mahngebühren, gerichtlich zur Zahlung veranlaßt!
Die Rechtsabteilung

Europäische Rechtssprechung vom 29. April 2004 Aktenzeichen:C-476/01

Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat in einem Urteil vom 29.04.2004 entschieden, dass jeder EU-Führerschein in jedem EU-Land gültig ist und anerkannt werden muss. Egal, ob der Besitzer des EU-Führerscheins in Deutschland noch die Auflage hat, einen positiven MPU Test nach zuweisen.

Deutsche Behörden sind machtlos

Die deutsche Polizei darf bei Verkehrskontrollen den EU- Führerschein nicht mehr einziehen.


Wer zuerst 20 Fehler zusammen hat, hat gewonnen ...
wink.gif
Gruss, Joe


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Edit:
Danke Joe. Das wollte ich eigentlich auch noch machen, aber ich habe es vergessen. notworthy.gif

Gruss Matte wavey.gif


Der Beitrag wurde von Matte bearbeitet: 01.10.2004, 00:50


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Commodore25E
Beitrag 28.09.2004, 11:10
Beitrag #307


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Zitat (Strichachtdoktor)
Deutsche Behörden sind machtlos


Genau DIESEN Satz würde ich mit äußerster Vorsicht genießen. Noch weiß keiner, was die Zukunft bringt.....


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Andreas
Beitrag 28.09.2004, 11:15
Beitrag #308


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a) Da kann man auch seine FS-Stelle fragen

b) falsch

c) falsch

d) seit wann kann man einen FS einfach bestellen?? think.gif

e) was hat die Kfz-Steuer mit einem Fs zu tun?? think.gif

f) falsch

g) wenn die Informationen so fundiert sind wie die Kenntnisse des Anbieters, dann Gute Nacht.

h) siehe g)


rofl1.gif


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Gast_Beobachter_*
Beitrag 28.09.2004, 12:49
Beitrag #309





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Naja wurde halt gelöscht da angeblich Werbung.Aber ist EASY Driver keine Werbung oder nur ein Hinweis. Aber geht doch mal in einem berühmten Auktionshaus in die Suche und gebt EU-Führerschein ein und sich dann wundern was es nicht alles so gibt.
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Commodore25E
Beitrag 28.09.2004, 12:56
Beitrag #310


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EasyDRIVER ist zwar auch Werbung, aber mit den Forenbetreibern abgestimmt und genehmigt und zudem noch legal und angemeldet. Und das ist der Knackpunkt.


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natas
Beitrag 28.09.2004, 21:04
Beitrag #311


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ich habe schon vor 2 monaten eu führerscheine aus england zum festpreis bei ebay gefunden (800 Euro zuzüglich reisekosten) ...der typ hatte sogar positive bewertungen .
Von führerscheinen per post rate ich aber auch generell ab.....auch führerscheine in 5 tagen sind nepp......die behörden brauchen wenigstens 3 wochen um den führerschein auszustellen,wenn er dann echt sein soll.

smartass.gif

zum thema einführung der 185 tage regelung in tschechien : die info,dass sie 2005 eingeführt werden soll,habe ich von meinem tschechischen fahrlehrer
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Gast_Gast_Daniel_*
Beitrag 29.09.2004, 12:05
Beitrag #312





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Moin, falls es irgendwelche Verständnissfragen zum Thema EU-Führerschein gibt, kann man diese auf der Seite [gelöscht] nachlesen.
Ich hoffe, Ihr findet da die Antwort auf evtl. unbeantwortete fragen.

Gruß
Daniel

Der Beitrag wurde von Matte bearbeitet: 01.10.2004, 00:36
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Commodore25E
Beitrag 29.09.2004, 12:21
Beitrag #313


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Ich sehe auf der Seite nur das Urteil des EU-GH, und das wurde hier schon mehrfach gepostet und verlinkt, also nix neues....


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Gast_jetlag_*
Beitrag 30.09.2004, 14:29
Beitrag #314





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Zitat (beutelratte @ 28.09.2004, 00:07)
@ XDriver,
ja natürlich ``kann´´ der Erteilungsstaat bei Sperrfrist Erteilung ablehnen. Wenn er es nicht weiß natürlich nicht. Aber er ``muß´´ nicht wieder Entziehen, wenn er im Nachhinein die Täuschung erkennt. Sind alles kann- und soll-bestimmungen!

Was passiert, wenn der zu unrecht, während der Sperrfrist, erworbene FS im Urlaub, z.B. in England oder Frankreich, umgetauscht wird? Da steht dann ein neues Datum drauf, eben nach der Sperrfrist und die Behörde muss umgetauschen. So wird die Sache doch wohl kaum noch nachvollziehbar.
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Andreas
Beitrag 30.09.2004, 14:32
Beitrag #315


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Zitat
und die Behörde muss umgetauschen


Warum muß die Behörde umtauschen?? Wenn man während eines Urlaubes zu einer französischen FS-Stelle geht, wird dort mit Sicherheit kein FS umgetauscht. Außerdem wird auf einem umgetauschten FS das ursprüngliche Erteilungsdatum vermerkt.


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Gast_jetlag_*
Beitrag 30.09.2004, 14:35
Beitrag #316





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Ja richtig, einen EU FS kann man in jedem EU Land umtauschen. Einen deutschen kann man in CZ auch sofort umtauschen. Dr. Säftel hat das auch bestätigt.
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Peter Lustig
Beitrag 30.09.2004, 14:42
Beitrag #317


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Zitat (streicher @ 27.09.2004, 23:04)
stimmt es ,das man die eu führescheine nicht mehr in deutschland registrieren muss??

Ich hoffe, dass ich nichts überlesen habe, aber mir scheint, dass diese Frage noch unbeantwortet ist. Nun: hier ist die Antwort.
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Gast_jetlag_*
Beitrag 30.09.2004, 14:47
Beitrag #318





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Genau und für Pkw = FS Klasse B gibts schon seit Jahren keine Registrierungspflicht.
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Andreas
Beitrag 30.09.2004, 14:50
Beitrag #319


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Zitat (jetlag @ 30.09.2004, 15:35)
Ja richtig, einen EU FS kann man in jedem EU Land umtauschen. Einen deutschen kann man in CZ auch sofort umtauschen. Dr. Säftel hat das auch bestätigt.

Wenn man keine Ahnung hat, sollte man lieber einmal ruhig sein.

Art. 8 Abs. 1 EU-FS-Richtlinie

"Hat der Inhaber eines von einem Mitgliedstaat ausgestellten gültigen Führerscheins seinen ordentlichen Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat begründet, so kann er einen Antrag auf Umtausch seines Führerscheins gegen einen gleichwertigen Führerschein stellen;"

Wenn man nur seinen Urlaub z. B. in F verbringt, hat man dort noch lange nicht seinen ordentlichen Wohnsitz. Daran kann auch ein Dr. S. nichts ändern.

Art. 8 Abs. 6

"Tauscht ein Mitgliedstaat einen von einem Drittland ausgestellten Führerschein gegen einen Führerschein nach dem EG-Muster um, so wird der Umtausch darin vermerkt; "


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strichachtdoktor
Beitrag 01.10.2004, 03:18
Beitrag #320


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Wir koennten diese ganze Diskussion erheblich abkuerzen, wenn wir uns darauf einigen wuerden, dass man in der EU einen Fuehrerschein nur in dem Land beantragen, umschreiben/tauschen, machen, aendern und erweitern kann, in dem man wohnt. Alles andere ergibt sich zunaechst mal daraus. blink.gif


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Gast_autobahnraser_*
Beitrag 03.10.2004, 15:52
Beitrag #321





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Zitat (Gast_Rolf @ 25.09.2004, 23:39)
Meine Rede! Genau das wird in Zukunft das Problem, womit diese "Gesetzes-Lücke" wohl am schnellsten geschlossen wird. Also alle die es sich immernoch überlegen, ob sie es riskieren oder nicht, würde ich raten das schnellstmöglichst in Agriff zu nehmen bevor es auch in Tschechien zu spät dafür ist wavey.gif

Genau! Habe meinen gestern zugschickt bekommen. tongue.gif Soll in dieser Form nur noch bis Ende dieses Jahres möglich sein. Dann 185 Tage Regelung auch in CZ. Wird natürlich umständlicher und teurer. mad.gif
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Rolf Tjardes
Beitrag 03.10.2004, 17:18
Beitrag #322


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Zitat (autobahnraser @ 03.10.2004, 16:52)
Dann 185 Tage Regelung auch in CZ.

Achtung:

Sollte ein EU-Staat entgegen der EU-Richtlinie 91/439/EWG Artikel 8 ("185 Tage") eine Fahrerlaubnis erteilen, dann ist diese Erteilung rechtswidrig erfolgt.

Sollte - im Nachgang - wie und warum auch immer bekannt werden, dass ein Ausstellerstaat (z.B. CZ) eine Fahrerlaubnis nachweislich rechtswidrig erteilt hat, so kann vom Ausstellerstaat die Rücknahme der Erteilung verlangt werden. Kommt der Ausstellerstaat dieser Forderung nicht nach, so kann gegen diesen ein Verfahren nach Artikel 227 EG angestrengt werden.
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natas
Beitrag 03.10.2004, 20:45
Beitrag #323


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wer soll das denn nachweisen? rofl1.gif
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natas
Beitrag 03.10.2004, 21:17
Beitrag #324


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aber warscheinlich hast du recht @ rolf ...warscheinlich werden die deutschen behörden ein *amt zur überprüfung im eu ausland erworbenerFahrerlaubnisse* aus dem boden stampfen und im gleichen atemzug noch sämtliche tschechen überprüfen,ob die zur zeit ihres führerscheinerwerbs, wohnhaft in tschechien waren.....die fehlende meldepflicht macht sie pauschal verdächtig......

Mal im ernst....glaubst du wirklich daran,das ein anderer souveräner staat hingeht und ein von ihm offiziell ausgestelltes dokument für illegal erklärt?


im übrigen herschen schon innerhalb deutschlands zwischen den bundesländern datenschutzbestimmungen,die manche überprüfungen sehr schwierig machen würden....

wenn ihr dann zu ende diskutiert habt,habe ich schon wieder das geld für mehrere andere führerscheine verdient....weil ich fahren kann !
hypocrite.gif hypocrite.gif
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strichachtdoktor
Beitrag 04.10.2004, 01:23
Beitrag #325


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Der ausstellende Staat wird eine entgegen der EU-Richtlinie 91/439/EWG Artikel 8 ("185 Tage") erteilte Fahrerlaubnis dann nicht einziehen, wenn diese Richtlinie noch nicht in nationale Regelungen umgesetzt war. Namentlich zu nennen waere eine Fahrerlaubnisverordnung oder eine Durchfuehrungsbestimmung fuer die EU-Richtlinien.

Das die Deutschen mit sowas immer viel schneller als die EU-Kollegen sind, ist hinlaenglich bekannt. Die Polen und die Tschechen planen das bis zum 1.1.2005. Bis dahin gelten nationale Bestimmungen in Ermangelung geeigneter Umsetzungsmoeglichkeiten. Andere Laender verweigern sich ganz, wie z.B. Griechenland, wo die nationale Frist von 3 Monaten trotz EU erstmal bestehen bleibt.

Mal angedacht, deutsche Behoerden haetten nicht so schnell, wie es hier ueblich ist, ihre Verordnungen gebrauchsfertig vor sich liegen, dann wuerden auch deutsche Behoerden laut EU-Recht rechtswidrig erteilte Fuehrerscheine nicht umgehend zurueckziehen koennen, da wuerden Verwaltungsgerichte erheblich etwas gegen haben.

Es passt aber zur deutschen Arroganz in diesem Punkt, dass man den anderen EU-Staaten solche Moeglichkeiten, wie es ein deutsches Verwaltungsrecht/ die Verwaltungsgerichtsbarkeit eroeffnet, erst gar nicht zutraut, sondern annimmt, dass dort Verwaltungsakte nach Gutduenken ( und deutscher Kritik) einfach so zurueckgenommen wuerden ...

Gruss, Joe wavey.gif


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Gast_reinhold_*
Beitrag 04.10.2004, 04:50
Beitrag #326





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@Joe
Auf den Punkt gebracht!!!
So wirds laufen. Deutsche Rechtslage hin oder her. Führerscheine, die bis zum 31.12.04 in CZ oder PL ordentlich gemacht wurden, werden auch in D anerkannt sein - ob mit oder ohne 185 Tage. Und danach ist Schluss. Hat für beide Seiten den Vorteil: jeder hat Recht und keiner "verliert sein Gesicht..."
Joe, wie war das nochmal mit der Wette mit Rolf?
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Rolf Tjardes
Beitrag 04.10.2004, 05:08
Beitrag #327


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Zitat (natas @ 03.10.2004, 21:45)
wer soll das denn nachweisen? rofl1.gif

*deshalbhatteichdasnachweislichfettmarkiert*

Liebe Leute, in der Euphorie wird man manchmal blind wink.gif

In der Regel werden sich die Nachforschungen darauf beschränken, festzustellen, ob der Erwerber im Erwerbszeitraum einen deutschen (!!) Wohnsitz hatte oder nicht. Über diesen Umkehrschluß "wenn er hier, dann hat er nicht da" kann die Frage für den Großteil der Fälle leicht beantwortet werden, ohne überhaupt umständlich die Verhältnisse im EU-Ausland recherchieren zu müssen.

Eine solche "deutsche" Überprüfung wäre ggf. leicht möglich, das muß ich wohl nicht weiter ausführen.

Der versierte Erwerber wird also entsprechende Vorbereitungen in Deutschland (!) treffen müssen whistling.gif

Zum weiteren Procedere des Verfahrens nach Artikel 227 EG (Rücknahme der Erteilung) habe ich in einem anderen Thread ja schon was geschrieben.

P.S. Ich wollte es ja wenigstens gesagt haben. Eurer subjektives Wohlbefinden dürfte aber doch wohl darunter nicht leiden, oder?? smile.gif
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Rolf Tjardes
Beitrag 04.10.2004, 05:17
Beitrag #328


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@Joe:

Schade dass Du nicht zum letzten Forentreffen kommen konntest, wir würden wahrscheinlich jetzt noch dort sitzen und diskutieren...

Z.B. darüber ...

Zitat
Der ausstellende Staat wird eine entgegen der EU-Richtlinie 91/439/EWG Artikel 8 ("185 Tage") erteilte Fahrerlaubnis dann nicht einziehen, wenn diese Richtlinie noch nicht in nationale Regelungen umgesetzt war.


Ist nicht Dein Ernst, oder??

Auch wenn die EU-Richtlinie noch nicht in nationales Recht "gegossen" wurde (Versäumnis) besteht für den Mitgliedsstaat sofortige Bindungswirkung think.gif
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strichachtdoktor
Beitrag 04.10.2004, 09:18
Beitrag #329


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Zitat
Zitat

Der ausstellende Staat wird eine entgegen der EU-Richtlinie 91/439/EWG Artikel 8 ("185 Tage") erteilte Fahrerlaubnis dann nicht einziehen, wenn diese Richtlinie noch nicht in nationale Regelungen umgesetzt war.


Ist nicht Dein Ernst, oder??

Auch wenn die EU-Richtlinie noch nicht in nationales Recht "gegossen" wurde (Versäumnis) besteht für den Mitgliedsstaat sofortige Bindungswirkung


Hallo Rolf,
wir lesen uns ja nun schon eine Weile, daher sollte in Dir der Verdacht keimen, ich muesse es ernst meinen, weil ich es sonst nicht schreiben wuerde ... Oder ?! wink.gif

Selbstverstaendlich ist es mein Ernst !
Theoretisch mag eine sofortige Bindungswirkung zwar bestehen. Ganz praktisch aber werden die Mitgliedsstaaten zunaechst mal ihren Beamten erklaeren muessen, was sie denn nun tun sollen.

In diesem Verfahren eintretende Verzoegerungen koennten umgangen werden, indem man frueher anfaengt - klar. Aber sie haben nunmal nicht frueher angefangen.Aus diesen Verzoegerungen sich ergebende Schwierigkeiten koennen nicht und werden nicht zu Lasten des einzelnen Fuehrerscheinbewerbers gehen, da bin ich mir sicher.

Und es ist immer noch zu bedenken, dass der Bewerber nicht dafuer verantwortlich gemacht werden kann, wenn er einen Fuehrerschein nach gueltigem nationalem Recht erhaelt, der nach gueltigem EU-Recht wieder einzuziehen ist, der aber nach nationalem Recht nicht eingezogen werden kann - und die EU zieht ihn auch nicht ein.Sollen jetzt alle EU-FS-Besitzer ab Stichtag 1.1.2006 freiwillig den Fuehrerschein verbrennen, damit kein europaeischer Beamter in Not geraet ???

Wir reden also ueber eine theoretische sofortige Umsetzung, die im Fuehrerscheinrecht - wie ueberall sonst auch - noch eine Weile dauern wird. Bis dahin gilt mutmasslich das Recht, was auch anwendbar und bis in die letzte Buerostube durchsetzbar ist.

Alles andere wuerde gegen noch mehr Recht verstossen ...

wavey.gif Joe


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Mustafa Örogan
Beitrag 04.10.2004, 09:44
Beitrag #330


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Hi,
Strichachtdoktor mal ne Frage,was ist ab 1.1.2006,
gibts da was neues?
Mal an die Experten:So weit ich weiß dürfen die
Fe.Stellen ab 2006 keine Führerscheinakten mehr
führen.Das wird dann irgendwo anders gemacht,lt.
Gesetz.Werden dann wenigstens die Akten von zu
tilgenden Sachen geführt!?Gruß
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strichachtdoktor
Beitrag 04.10.2004, 10:58
Beitrag #331


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Zitat
Sollen jetzt alle EU-FS-Besitzer ab Stichtag 1.1.2006 freiwillig den Fuehrerschein verbrennen, damit kein europaeischer Beamter in Not geraet ???

= Ironie, Sarkasmus, vielleicht auch ´ne rhetorische Frage.
Ich weiss zumindest noch nichts ueber einen bestimmten Anlass zur "Kartenverbrennung 2006".
shutup.gif


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Uwe W
Beitrag 04.10.2004, 15:34
Beitrag #332


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@Mustafa Örogan:

Führerscheinakten wird es auch nach dem 1.1.2006 noch geben:
In diesen Akten werden alle Schriftstücke aufbewahrt (unter Beachtung der Verwertbarkeitsfristen), die sich auf den Führerschein beziehen:
Schriftverkehr, Gutachten, Prüfungsnachweise, Führungszeugnisse, Verkehrszentralregisterauskünfte, Gerichtsurteile...

Was es bald nicht mehr geben wird, sind örtliche Fahrerlaubnisregister nach §48 (1) STVG:
In diesen wurden (in Karteikartenform) nur die wesentlichen rechtlich relevanten Daten gespeichert:
Name, Anschrift etc. Welche Klasse wurde wann erteilt und wann entzogen usw.

Die örtlichen Fahrerlaubnisregister werden durch das zentrale Fahrerlaubnisregister in Flensburg ersetzt.

Es gehen also keine Informationen über die betroffenen Autofahrer verloren.


--------------------
"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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pascal344
Beitrag 04.10.2004, 16:00
Beitrag #333


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Hi,

bin neu hier. Habe mir jetzt das ganze Wochenende fast alles durchgelesen.

Wirklich sehr gute Beiträge, zum EUGH-Urteil etc.

Da ich selbst Betroffener bin, stehe ich natürlich auf der Seite des Doktors,und teile auch seine Meinung, hatte mir schon vorher ein paar Gedanken gemacht.

Für mich ist eigentlich klar, das man den EU-Führerschein so schnell wie möglich erwerben sollte gerade in Betracht der 185-Tage-Regelung, befinden wir uns doch als Beispiel in CZ noch in der Grauzone, zumindest bis Ende 2004, keine Meldepflicht.

Denke das alles was bis dahin passiert ist, auch im nachhinein nicht mehr aufgerollt wird, meines Erachtens wäre das zu kompliziert, da bis dahin in CZ noch nationales Recht wirksam ist.


Nun meine bitte, könnte mir jemand einen link oder Telefonnummer von einem
seriösen Anbieter in CZ per PN zukommen lassen.

Wäre wirklich sehr nett.

Die Polenrutsche scheint ja doch etwas riskanter zu sein, aufgrund der momentanen Rechtsauslegung dort, so das mir CZ die zur Zeit beste Alternative scheint, allerdings habe ich so meine Befürchtung das das auch nicht mehr lange so einfach ist.
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Rolf Tjardes
Beitrag 04.10.2004, 18:50
Beitrag #334


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Zitat (strichachtdoktor @ 04.10.2004, 10:18)
Hallo Rolf,
wir lesen uns ja nun schon eine Weile, daher sollte in Dir der Verdacht keimen, ich muesse es ernst meinen, weil ich es sonst nicht schreiben wuerde ... Oder ?!  wink.gif

Aber Joe, natürlich weiß ich das ... die gemeine retorische Frage juckte am heutigen Morgen nur in meinen Fingern wink.gif

Ansonsten kann ich Deinem 10:18 Uhr-Beitrag nichts hinzufügen. Theorie und Praxis ... da kann ich auch nur mutmaßen.

Gruss
Rolf :-)
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strichachtdoktor
Beitrag 04.10.2004, 23:58
Beitrag #335


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notworthy.gif thumbup.gif wavey.gif Greetz, joe


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woidla
Beitrag 05.10.2004, 07:14
Beitrag #336


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Zitat (Bad Boy Hamburg @ 11.08.2004, 01:39)
thread.gif Ich verfolge die Diskusion nun schon über Wochen , bin aber genauso schlau bzw Verunsichert wie davor ! Anscheinend bringt uns das hier nicht wirklich weiter , es muss erst jemand seinen Führerschein in Chech. , Polen machen , vorrausgesetzt er hat hier keine Sperre und keinen festen Wohnsitz im Ausland ( Verstoss gegen 185 Tage Regelung ) , wird er dann kontroliert oder in einen Unfall verwickelt sehen wir doch erst wie die Behörden und Deutschen Gerichte sich verhalten und was zivil und strafrechtlich passiert .

Fakt ist wenn ich wegen einer Politischen Straftat zum Beispiel 86a verwenden von Kennzeichen Verfassungswiedriger Organisationen in Deutschland zu einer Haftstrafe verurteilt werde , dann ist es doch egal wenn das in allen anderen EU Ländern keine Straftat ist ...... ich meinen die Hakenkr... Geschichten aus dunkler Vergangenheit , in Spanien , Italien , Dänemark , Portugal , Frankreich , England kann ich Hakenkr. Fahnen , Uniformen aus den Dritten Reich usw kaufen und sogar tragen . Den 86a. gibt es nur in Deutschland !!! Zeige ich hier soetwas in Deutschland in der Öffentlichkeit gehe ich ersteinmal in den Knast , egal ob der Europäische Gerichtshof sagt es gibt das verbriefte Recht auf Meinungsfreiheit in Europa , ich kann meine Rechte auf freie Meinungsäüßerung auch Europäisch einklagen , aber ich gehe in Deutschland trotzdem in den Knast cop.gif

Was ich damit sagen will , ist , die Europäische Rechtssprechung setzt die Deutschen Gesetze ( noch nicht ) ausser Kraft , die Behörden haben die Deutsche Rechtssprechung auf ihre Seite und das werden die meisten Traumtänzer noch erfahren wenn die Pappe eingezogen wird und ihr euch vor einen Amtsgericht verantworten müst. Hat jemand die sache schon einmal aus dieser Sichtweise betrachtet , ich wäre über andere Meinungen dankbar ! Jeder Amtsrichter oder jedes Landgericht hält sich erteinmal an das Deutsche Straf und Zivilrecht .

Wenn es Rechtssicherheit gibt bin ich der erste der drüben im Osten seinen Führerschein macht , aber mir fehlt der rechte glauben , mit besten grüssen Bad Boy Hamburg cool.gif cool.gif

Mein Freund hat seinen FS in tschechien gemacht, müsste in D die MPU machen, hatte nen Unfall in München und nix war. Der Polizist hat lediglich gefragt, warum er als Deutscher nen tschechischen FS hat. Er antwortete "weil ich keinen deutschen hab" das wars
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woidla
Beitrag 05.10.2004, 07:23
Beitrag #337


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Zitat (woidla @ 05.10.2004, 08:14)
Zitat (Bad Boy Hamburg @ 11.08.2004, 01:39)
thread.gif  Ich verfolge die Diskusion nun schon über Wochen , bin aber genauso schlau bzw Verunsichert wie davor ! Anscheinend bringt uns das hier nicht wirklich weiter , es muss erst jemand seinen Führerschein in Chech. , Polen machen , vorrausgesetzt er hat hier keine Sperre und keinen festen Wohnsitz im Ausland ( Verstoss gegen 185 Tage Regelung ) , wird er dann kontroliert oder in einen Unfall verwickelt sehen wir doch erst wie die Behörden und Deutschen Gerichte sich verhalten und was zivil und strafrechtlich passiert .

Fakt ist wenn ich wegen einer Politischen Straftat zum Beispiel 86a verwenden von Kennzeichen Verfassungswiedriger Organisationen in Deutschland zu einer Haftstrafe verurteilt werde , dann ist es doch egal wenn das in allen anderen EU Ländern keine Straftat ist ...... ich meinen die Hakenkr... Geschichten aus dunkler Vergangenheit , in Spanien , Italien , Dänemark , Portugal , Frankreich , England kann ich Hakenkr. Fahnen , Uniformen aus den Dritten Reich usw kaufen und sogar tragen . Den 86a. gibt es nur in Deutschland !!! Zeige ich hier soetwas in Deutschland in der Öffentlichkeit  gehe ich ersteinmal in den Knast , egal ob der Europäische Gerichtshof sagt es gibt das verbriefte Recht auf Meinungsfreiheit in Europa , ich kann meine Rechte auf freie Meinungsäüßerung  auch Europäisch einklagen , aber ich gehe in Deutschland trotzdem in den Knast  cop.gif

Was ich damit sagen will , ist , die Europäische Rechtssprechung setzt die Deutschen Gesetze ( noch nicht ) ausser Kraft , die Behörden haben die Deutsche Rechtssprechung auf ihre Seite und das werden die meisten Traumtänzer noch erfahren wenn die Pappe eingezogen wird und ihr euch vor einen Amtsgericht verantworten müst. Hat jemand die sache schon einmal aus dieser Sichtweise betrachtet , ich wäre über andere Meinungen dankbar ! Jeder Amtsrichter oder jedes Landgericht hält sich erteinmal an das Deutsche Straf und Zivilrecht .

Wenn es Rechtssicherheit gibt bin ich der erste der drüben im Osten seinen Führerschein macht , aber mir fehlt der rechte glauben ,  mit besten grüssen Bad Boy Hamburg cool.gif  cool.gif

Mein Freund hat seinen FS in tschechien gemacht, müsste in D die MPU machen, hatte nen Unfall in München und nix war. Der Polizist hat lediglich gefragt, warum er als Deutscher nen tschechischen FS hat. Er antwortete "weil ich keinen deutschen hab" das wars

Übrigens!!!!!!
Von Deutschen Behörden kann der FS aus dem Europäischem Ausland niemals eingezogen werden! Er ist Eigentum des ausstellenden Landes!
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Andreas
Beitrag 05.10.2004, 07:49
Beitrag #338


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Zitat
Übrigens!!!!!!
Von Deutschen Behörden kann der FS aus dem Europäischem Ausland niemals eingezogen werden! Er ist Eigentum des ausstellenden Landes!


Dies ist allseits bekannt, allerdings kann eine Deutsche Behörde das Recht aberkennen, von dem ausländischen FS in Deutschland Gebrauch zu machen.


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pascal344
Beitrag 05.10.2004, 10:57
Beitrag #339


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Wollte mich kurz bei den Beiden netten Forumsmembern hier bedanken, die mir eine Mail haben zukommen lassen.

Den gleichen hatte ich auch schon im Auge, na dann werde ich mal Kontakt aufnehmen.

Danke nochmal.
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Uwe W
Beitrag 05.10.2004, 15:27
Beitrag #340


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Zitat (woidla @ 05.10.2004, 08:14)
Mein Freund hat seinen FS in tschechien gemacht, müsste in D die MPU machen, hatte nen Unfall in München und nix war. Der Polizist hat lediglich gefragt, warum er als Deutscher nen tschechischen FS hat. Er antwortete "weil ich keinen deutschen hab"    das wars

Wann war denn das?
Es ist doch klar, dass ein Polizist vor Ort keine Führerscheinmaßnahmen treffen kann.

Bevor eine Führerscheinbehörde hier offen tätig wird, können durchaus ein paar Wochen bzw. Monate vergehen, in denen die Behörde schon mal Ermittlungen hinsichtlich des ausländischen Führerscheins und der Einhaltung der 185 Tage-Frist anstellen kann.

Wenn der Freund (Mit-)Schuld am Unfall hatte, wird zunächst ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
Vielleicht wartet die Behörde auch den Ausgang dieses Verfahrens ab, um dann mehr "Munition" zu haben?


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Gast_Gast_Georg_*
Beitrag 11.10.2004, 19:07
Beitrag #341





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Vielleicht und wenn und aber .... Alles Käse!!! Bisher fahren alle mit ihrem EU FS.

Die Beiträge von caleb kann man da getrost überlesen. Der Mod sollte sie löschen, weil es Lügen sind.
Bsp: http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=13833
Diesen Thread hat er offenbar selbst anonym eröffnet, weil er sich weiter unten für die Antworten bedankt. Offensichtlich hat er auch NULL Ahnung, wie eine Prüfung in CZ abläuft. Das war also am 08.10.2004, 21:41
Komischerweise wurde ihm am 06.10.2004, 00:04, also bevor er sich zum Prüfungsablauf erkundigt, der FS abgenommen. Siehe http://www.verkehrsportal.de/board/index.p...opic=13688&st=0
Sowas nennt man dann chronologischen Ablauf.

Solche geistigen Tiefflieger sollten wirklich nie einen FS bekommen!!!

Anmerkung Moderator: Ich bitte, derartige persönliche Angriffe gegenüber anderen Forenmitgliedern zu unterlassen. Weiterhin solltest Du die verlinkten Threads erst selber lesen, bevor Du Dich darüber auslässt. Hier ist eine Erklärung des Threadstarters für ddie sonderbare Chronologie und hier die Stellungnahme des Moderators mit der Begründung für Nichtlöschen der Beiträge bzw. des Threads.

Der Beitrag wurde von Uwe bearbeitet: 11.10.2004, 22:36
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MaximilianNRW
Beitrag 18.10.2004, 19:18
Beitrag #342


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Was denn eigentlich nun? endlose Diskussionen immer im Kreis. Gibt es einen einzigen CZ-FS Innhaber, der zur MPU geschickt wurde - ohne wieder Mist gemacht zu haben - oder nicht? Wer hat wirkliche erfahrungen gemacht, was passiert, wenn man angehalten wird? Das wäre meines Erachtens das Interessanteste.

Gruss Max
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Gast_Gast_Georg_*
Beitrag 19.10.2004, 01:52
Beitrag #343





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Den gibts natürlich nicht. Alles Wunschdenken von einigen MPU Hanseln hier. rofl1.gif
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Rolf Tjardes
Beitrag 19.10.2004, 04:46
Beitrag #344


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Georg, wir wäre es Dir denn genehm?? Sollten wir hier lieber eine heile virtuelle Welt diskutieren?? Augen zu, alle Menschen sind glücklich, Weltfrieden und die MPU gibt es nicht mehr?

Ja, sicher, als problemfreie Zone kann man das alles auch angehen. Ginge es Dir dann besser??

Zur allgemeinen Beruhigung *tätscheltätschel*: Ich persönlich kenne noch keinen Fall, bei dem nach einem ausländischen Erwerb einer EU-Fahrerlaubnis eine MPU in Deutschland wegen Nichteignung gefordert wurde. Da bin ich nämlich selbst gespannt, ob und unter welchen Umständen eine solche Anordnung ergehen könnte....

Ich kenne bislang nur entsprechende behördliche Absichtserklärungen, aber sowas zählt ja nicht wink.gif
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strichachtdoktor
Beitrag 19.10.2004, 07:25
Beitrag #345


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Lieber Rolf,

Zitat
Ich kenne nur entsprechende behördliche Absichtserklärungen, aber sowas zählt ja nicht wink.gif


Zitat
Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 10.09.2004 (man beachte die fett hervorgehobene Passage!)


Zitat
Die Führerscheinstellen im Freistaat sind deshalb angewiesen, in Fällen des Wiedererwerbs einer entzogenen Fahrerlaubnis im Ausland bei den Fahrerlaubnisinhabern eine Eignungsprüfung einzuleiten und bei fortbestehenden Eignungszweifeln z.B. wegen fehlender MPU, die erworbene Fahrberechtigung wieder zu entziehen.


nur mal angenommen, ich waere ein Eu-GH-Richter und wuerde "Wind" von solchen Anweisungen bekommen, dann wuerde ich sie mir sehr wohl merken. Und immer dann, wenn die Regierung der Bundesrepublik Deutschland im Zusammenhang mit auslaendischen Fuehrerscheinen in meinem Raum stuende, wuerde mir der Herr Schmid aus Bavaria einfallen ... Bei solchen Formulierungen kann man schliesslich nicht mehr von einer Einzelfallpruefung ausgehen, sondern sie erfasst Inhaber eines EU-FS generell, sofern jemals eine Massnahme des Entzuges in der BRD angewendet wurde. Insofern entspricht diese Anordnung ziemlich genau dem Sinngehalt des guten alten §28 FeV und ist rechtswidrig.

Nun ist das zwar nicht so, dass ich ein solcher Richter bin - doch ich bin sehr zuversichtlich, dass die Richter des EuGH (und anderswo) solche Formulierungen nicht sehr schaetzen werden, zeigen sie doch die deutsche Gesinnung in Sachen EU-FE ... Insofern kann ich Gast_Georg eigentlich nur zustimmen ...

Gruss wavey.gif , Joe


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MaximilianNRW
Beitrag 19.10.2004, 11:13
Beitrag #346


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Dann ist für mich die Sache eigentlich klar. wenn die Behörden eine Handhabe hätten, hätten sie längst reagiert. Die CZ-FS sind ihnen ja sicherlich ein Dorn im Auge. Und da Behörden ja auch gute Justiziare haben, gehe ich einfach davon aus, dass sie keine Handhabe haben. Obwohl ich leider der Meinung bin, dass ein paar Leute, mit denen ich zusammen den FS machte, nicht für den Strassenverkehr geeignet sind. Wer z.B. nach der Fahrstunde erst mal eine Tüte braucht oder jemand, der sich abends 9!!!! Flachmänner reinzieht, hat auf der Strasse nichts verloren. Aber das wird sich dann schnell erledigen, weil diese Leute bei der nächsten Kontrolle dann wieder auffallen und zurecht die Pappe zurückgeben müssen. Ich hoffe nur, das hier keine Unschuldigen leiden müssen.
Aber das hat natürlich nichts mit der Rechtmäßigkeit der Fahterlaubnis eines anderen Staates zu tun.
Im Grunde genommen ist das dann hier eine endlose Diskussion um "hätte" und "wäre".

Max.
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strichachtdoktor
Beitrag 20.10.2004, 22:32
Beitrag #347


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Zitat
Obwohl ich leider der Meinung bin, dass ein paar Leute, mit denen ich zusammen den FS machte, nicht für den Strassenverkehr geeignet sind. Wer z.B. nach der Fahrstunde erst mal eine Tüte braucht oder jemand, der sich abends 9!!!! Flachmänner reinzieht, hat auf der Strasse nichts verloren.


DAS GENAU ist auch mein Problem.

Ich gehoere theoretisch leider auch zu dieser "versoffenen Bande" - weil eben beim Entzug nicht genau differenziert wird, was ich sehr bedauerlich finde.

Denn ich weiss, dass ich, seit ich auf der Strasse bin (also seit 25J.), allerhoechstwahrscheinlich so viele Straftaten veruebt habe wie ein Hardcore-User von Drogen, Alkohol oder "bekloppten Ideen"in einer Woche zu fabrizieren in der Lage ist - und sie auch fabriziert ...

Ich weiss nicht, wie man die Leute von der Strasse bekommt, ausser durch "natuerliche Auslese", soll heissen: Kurz nach Erwerb der auslaendischen FE bauen sie wieder Mist und der Fuehrerschein wird sichergestellt ... Vielleicht werden wirklich die Sperrfristen signifikant verlaengert mit der Option, nach 1, 2 oder 5 Jahren diese Sperrfrist per Gutachten zu verkuerzen.

Das Gejaule (auch in den einschlaegigen Listen) wird riesengross sein, aber ich kann dann nur sagen: Selbst schuld !
wavey.gif Gruss, Joe


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Angel
Beitrag 21.10.2004, 13:38
Beitrag #348


Neuling
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Ich befasse mich auch erst seit kurzem mit dem ganzen Thema und habe vor meinen FS in CZ zu machen. Kann mir jemand einen Anbieter nennen? Kenn jemand ******************?

Edit Moderator: URL gelöscht


Der Beitrag wurde von Uwe bearbeitet: 31.10.2004, 07:19
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1Imperator07
Beitrag 21.10.2004, 14:23
Beitrag #349


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Hallo zussammen,

mal angenommen man hat eine positive MPU aber die 2-Jahresfrist überschritten und macht den FS in CZ neu aus Kostengründen. Was bitteschön will die Behörde denn machen.
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Gast_Guest_*
Beitrag 21.10.2004, 21:50
Beitrag #350





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Kleiner Erfahrungsbericht von CZ:

Im August war ich in CZ bei der Fahrschule (die ich selber gefunden habe, ohne Vermittler natürlich) habe zusammen mit dem Fahrlehrer meinen Antrag gestellt und die Tschechische „MPU“ durchgeführt (also beim Arzt *g*) beim Arzt war ich ganze 3 Minuten 500 Kronen den Stempel kurz abgeholt.

Dann wieder zurück nach Deutschland gereist.

Weil der Dolmetscher in Urlaub war und er wenige Termine frei hatte, hab ich jetzt erst am Samstag einen Termin bekommen. Samstag nach der Ankunft war erstmal Praxis angesagt wir sind zwei stunden durch die Stadt rumgedüst, und ich habe Deutsche Bögen mit bekommen zum Lernen. Im Hotel hab ich mir dann die fragen angeschaut sie waren sehr „komisch“ übersetzt hab kaum was verstanden. Sonntag war wieder Praxis angesagt zwei stunden, dann hab ich noch mal mit ihm über die Bögen geredet, er konnte sie mir auch nicht richtig erklären. Montag wieder Praxis 2 stunden, Dienstag wieder Praxis 2 stunden davon 1 stunde bin ich gefahren, wir haben uns abgewechselt mit einen anderen Deutschen Fahrschüler. So Mittwoch also gestern Morgen waren die Prüfungen, ich hatte schon angst hab ja garnix gelernt lol, Dolmetscher, Prüfer und Fahrlehrer war da und weitere Tschechische Fahrschüler wir waren ungefähr 13 Stück davon mit mir gezählt zwei Deutsche. Wir saßen ganz hinten zusammen, alle anderen müssten getrennt sitzen.

Wir haben die Fragen bekommen und der Dolmetscher hat erstmal Geld verlangt 20€ für die Übersetzung, ich hab gesagt ich bezahle nach der Prüfung er meint „okay kein Problem“ so dann haben sich der Fahrlehrer und der Dolmetscher vor uns hin gestellt so das der Prüfer uns nicht sehen konnte, und der Dolmetscher hat sein Buch aufgeschlagen mit den richtigen Antworten, wir konnten alles gemütlich abschreiben und eintragen, eine Frage musste falsch sein damit es nicht auffällt also von 65 Punkten haben wir 62 Punkte erreicht , die Technischen Fragen hat der Dolmetscher gleich übersetzt selber vom Buch geschrieben für uns beide und abgegeben, so das war die Theorie Prüfung erfolgreich bestanden, und nach 10 Minuten fertig dem Dolmetscher hab ich 20 Euro extra in die Tasche gedrückt und habe mich bedankt also 40€ insgesamt fürs Übersetzen und fürs Helfen (Wurde vorher schon ausgemacht mit dem Fahrlehrer).

Dann habe ich den Fahrlehrer Bezahlt 400 Euro und der Prüfer hat uns bevorzugt wir sind sofort zur Praxis Prüfung losgegangen und die restlichen Fahrschüler also aus Tschechien mussten warten. Praxis Prüfung war in 10 min erledigt eine kleine Rundfahrt um den Marktplatz und wieder zur Fahrschule zurück Prüfer hat mir die Hand gegeben und hat gesagt: „Gut gut gut sie fahren „ er konnte kein Deutsch fast. Während der fahrt haben sich der Fahrlehrer und der Prüfer über Gott und die Welt unterhalten hab natürlich nichts verstanden…..

Dann sind wir wieder zurück zur Fahrschule und mussten den Antrag abgeben für den Checkkarten Führerschein beim „Landratsamt“ das war’s dann… 4 Schöne Urlaubs Tage gehabt in einen sehr schönen Hotel , gutes Essen, schöne Damen, einfach herrlich!
In 20 Tagen bekomme ich den Führerschein entweder zugeschickt oder ich muss ihn abholen ist noch nicht sicher sagt er mir dann per E-Mail.


Also das war jetzt ein Positiver Erfahrungsbericht von mir

Grüße

Dejan
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