Der ultimative CZ"-Thread, Damit nicht alles 1000 mal gepostet wird |
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Der ultimative CZ"-Thread, Damit nicht alles 1000 mal gepostet wird |
30.12.2004, 21:30
Beitrag
#551
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15361 Beigetreten: 24.08.2004 Wohnort: Mainz-Gonsenheim Mitglieds-Nr.: 5157 |
Eins verstehe ich nicht: Wieso sollte jemand zwei CZ-FS haben??
-------------------- Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen. |
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30.12.2004, 21:35
Beitrag
#552
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 15 Beigetreten: 30.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7496 |
Ich habe es vor kurzem hier gelesen - der erste wurde von Cops beschlagnahm als gefälscht. Dann hat der Betroffene einen neuen gemacht und nach drei Monaten den alten zurück bekommen mit Erklärung, er sei doch echt...
Anri -------------------- Es ist besser schön als klug zu sein, denn die Mehrheit der Männer besser sieht als denkt...
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30.12.2004, 21:41
Beitrag
#553
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15361 Beigetreten: 24.08.2004 Wohnort: Mainz-Gonsenheim Mitglieds-Nr.: 5157 |
Zitat (Anri @ 30.12.2004, 21:35) Ich habe es vor kurzem hier gelesen - der erste wurde von Cops beschlagnahm als gefälscht. Dann hat der Betroffene einen neuen gemacht und nach drei Monaten den alten zurück bekommen mit Erklärung, er sei doch echt... Anri Ich kann mich da an einen Fall erinnern, da war der erste FS eine Fälschung und danach wurde ein zweiter, diesmal Echter gemacht. Dass sich der Erste als echt herausgestellt hatte, das ist mir anders in Erinnerung. Außerdem: Wieso sollte jemand in CZ zweimal eine gültige Prüfung ablegen. Die erste Prüfung müsste doch irgendwo gespeichert sein, oder?? -------------------- Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen. |
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30.12.2004, 21:46
Beitrag
#554
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 15 Beigetreten: 30.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7496 |
Ja, immer bei dem zuständigen Amt. Die sind aber miteinander nicht verbunden. Deswegen weiss einer nicht, ob du schon einen irgendwo anders nicht hast.
Also venn jemand einen z.B. in der Sperrfrist gemacht hat und der gilt jetzt nicht, dann muss er auf diesen verzichten und neuen machen nach der Sperrfrist. -------------------- Es ist besser schön als klug zu sein, denn die Mehrheit der Männer besser sieht als denkt...
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30.12.2004, 21:59
Beitrag
#555
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 132 Beigetreten: 26.12.2004 Wohnort: Grenzgebiet Bayern Mitglieds-Nr.: 7429 |
@ Anri
Ich häte da auch mal ein paar Fragen, würde mich wirklich sehr freuen, wenn Du mir weiterhelfen könntest und mir verbindliche Aussagen dazu geben könntest, denn zu dieser Thematik scheiden sich die Geister derzeit ja wirklich noch extrem.... 1. Muss man nun einen (Zweit-)Wohnsitz in der CZ haben oder nicht, wenn man als Deutscher in dort seine in D entzogene FE neu erwerben möchte? Falls ja, wie lange muss man vor Erteilung der FE in der CZ gewohnt haben? Oder reicht eine Meldebestätigung? Oder, wie es ja auch in vielen Quellen heißt, braucht man weder das eine, noch das andere, da Tschechien als einziges Land die 185-Tage Regelung noch nicht durchgesetzt hat? 2. Irgendwo habe ich gehört bzw. gelesen, dass eben diese 185-Regelung seit dem 09.12. nun auch in der CZ gilt. Weißt Du etwas darüber? 3. Weißt Du etwas verbindliches, ob man nun in D mit der tschechischen FE Ärger bekommen kann, wenn man hier die Auflage hat, sich einer MPU zu unterziehen? DANKE -------------------- "Wenn alle Spieler auf eine angeblich todsichere Sache spekulieren, geht es fast immer schief." Andre Kostolany (09.02.1906 - 14.09.1999)
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30.12.2004, 22:09
Beitrag
#556
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 |
Zitat Irgendwo habe ich gehört bzw. gelesen, dass eben diese 185-Regelung seit dem 09.12. nun auch in der CZ gilt. Die 185-Tage-Regelung gilt seid dem 1.5.04 in CZ (Beitrittsdatum zur EU). Zitat Weißt Du etwas verbindliches, ob man nun in D mit der tschechischen FE Ärger bekommen kann, wenn man hier die Auflage hat, sich einer MPU zu unterziehen? Darüber wird hier seid langem heiss diskutiert. Etwas definitives wird Dir Anri auch nicht sagen können. -------------------- |
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30.12.2004, 22:15
Beitrag
#557
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 15 Beigetreten: 30.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7496 |
Zitat Muss man nun einen (Zweit-)Wohnsitz in der CZ haben oder nicht, wenn man als Deutscher in dort seine in D entzogene FE neu erwerben möchte? Falls ja, wie lange muss man vor Erteilung der FE in der CZ gewohnt haben? Oder reicht eine Meldebestätigung? Oder, wie es ja auch in vielen Quellen heißt, braucht man weder das eine, noch das andere, da Tschechien als einziges Land die 185-Tage Regelung noch nicht durchgesetzt hat? Nein. Man spricht viel darüber, aber es ist in keinem Gesetz festgelegt. Zitat 2. Irgendwo habe ich gehört bzw. gelesen, dass eben diese 185-Regelung seit dem 09.12. nun auch in der CZ gilt. Weißt Du etwas darüber? An diesem Datum wurde viel diskutiertes Gesetz über Straßenverkehr durch die erste Lesung verabschiedet, wo die Regelung mit 185 Tagen ist. Das heißt lange noch nichts. Es muss noch zweimal durch im Parlament, dann noch im Senat, zum Schluss dann Herr President... Da in diesem Gesetz auch so viel diskutiertes Punktsystem ist, nehme ich an, dass es noch einige Zeit dauert. Im jeden Fall, es gillt noch nicht und auch venn es verabschiedet wird, läuft dann eine Frist, bis es gilt. Zitat 3. Weißt Du etwas verbindliches, ob man nun in D mit der tschechischen FE Ärger bekommen kann, wenn man hier die Auflage hat, sich einer MPU zu unterziehen? Da ich in CZ lebe, bin ich mit MPU nicht so viel im Bild. Dass die Polizei Ärger macht, weiß ich. Ich weiß aber auch, dass es alles rechtswidrig ist und das der deutsche Staat wieder zwei Rechtsfälle verloren hat. Im jeden Fall: der FS gillt, so viel ich weiß, muss nicht umgemeldet werden und die MPUs müssen nicht gemacht werden - für den Erwerb von CZ FS sind die nicht erforderlich. Und soviel ich weiß, es steht nirgendwo, dass ich MPU haben muss, um mit einem EU-CZ FS auf dem Gebiet von BRD fahren zu können. Dies lieber aber beim Anwalt abfragen. Ich hoffe, deine Fragen genügend und befriedigend zu beantworten. Anri -------------------- Es ist besser schön als klug zu sein, denn die Mehrheit der Männer besser sieht als denkt...
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30.12.2004, 22:19
Beitrag
#558
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 |
Zitat Ich weiß aber auch, dass es alles rechtswidrig ist und das der deutsche Staat wieder zwei Rechtsfälle verloren hat Welche wären das denn bitte? Solche Entscheidungen sind hier nicht bekannt. Zitat Im jeden Fall: der FS gillt, so viel ich weiß, muss nicht umgemeldet werden und die MPUs müssen nicht gemacht werden Die ersten beiden Aussagen sind korrekt. Zur MPU kannst auch Du keine definitive Aussage treffen. Fakt ist, es haben bereits Gebrauchsuntersagungen in D Rechtskraft. Zitat Und soviel ich weiß, es steht nirgendwo, dass ich MPU haben muss, um mit einem EU-CZ FS auf dem Gebiet von BRD fahren zu können Wenn Eignungszweifel bestehen, dann u.U. schon. (vgl. § 46 FeV). -------------------- |
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30.12.2004, 22:29
Beitrag
#559
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 132 Beigetreten: 26.12.2004 Wohnort: Grenzgebiet Bayern Mitglieds-Nr.: 7429 |
@ Anri
Ja, danke... beruhigt mich wirklich, dass andere (wie Du z.B.) etwa den gleichen Informationsstand über die Sache haben wie ich, gerade eben weil die Meinungen so kontrovers sind. @ xDiver Bist Du Dir sicher, bzw. hast Du irgendwelche Quellen darüber, dass in der CZ diese 185-Tage-Regelung schon seit deren EU-Beitritt gilt? Ich habe nämlich schon sehr oft Gegenteiliges gelesen, z.B. auch dass D evtl. bei der EU gegen die CZ klagen wil, weil sie diese EU-Richtlinie nicht erfüllt, und dass dies hinsichtlich der tschechischen EU-Angleichung auch schnellstmöglich geändert werden soll. Auch mein Fahrlehrerund die Dolmetscherin, die bei der FS-Prüfung für mich zuständig war haben mir bestätigt, dass ein Wohnsitz nicht zwingend erforderlich ist. Es müsse lediglich nachgewiesen werden, dass man mindestens 28 Fahrstunden in der Zeit von mind. 14 Tagen absolviert habe... -------------------- "Wenn alle Spieler auf eine angeblich todsichere Sache spekulieren, geht es fast immer schief." Andre Kostolany (09.02.1906 - 14.09.1999)
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30.12.2004, 22:32
Beitrag
#560
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 |
Die 185-Tage-Regelung ist geltendes Europäisches Recht.
Mit dem Beitritt gilt o.g. Richtlinie auch in CZ. -------------------- |
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30.12.2004, 22:43
Beitrag
#561
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 132 Beigetreten: 26.12.2004 Wohnort: Grenzgebiet Bayern Mitglieds-Nr.: 7429 |
Ja, der Link, auf den Du verweist, bezieht sich auf die Richtlinie, die auch mir bekannt ist. Aber eine "Richtlinie" ist doch nicht gleich ab sofort geltendes Recht, oder? Richtlinie heißt doch, dass von den Ländern, die der EU beitreten, erwartet wird, dass sie ihre Gesetze schnellstmöglich (was aber ja nicht von heute auf morgen passietren kann) diesen EU-Richtlinien anpassen sollen. (Oder?)
Ich zitiere Dir mal eine Quelle dazu: Zitat Es gibt zwar eine EU Richtlinie, aber nach dem zur Zeit (noch) gültigen tschechischen Recht ist die 185-Tage-Regelung dort noch nicht umgesetzt. Also haben die Inhaber eines tschechischen EU Führerscheins einen legalen Führerschein, ungeachtet dessen, wie lange sie sich im Land aufgehalten haben.
Zum Vergleich hat Deutschland bisher über 200!!! EU Richtlinien, auch das Fahrerlaubnis Recht ist betroffen, noch nicht in nationales Recht umgesetzt und wurde dafür schon von der EU Kommission gerügt. -------------------- "Wenn alle Spieler auf eine angeblich todsichere Sache spekulieren, geht es fast immer schief." Andre Kostolany (09.02.1906 - 14.09.1999)
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30.12.2004, 22:45
Beitrag
#562
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 |
Solange eine eigene, nationale Regelung nicht gechaffen worden ist, ersetzt die EU-Richtlinie nationales Recht.
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30.12.2004, 22:52
Beitrag
#563
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 15 Beigetreten: 30.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7496 |
Zur § 46 FeV:
Zitiere aus einem Urteil: Die Entziehung der ausländischen Fahrerlaubnis für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland darf zwar nicht auf den Verstoß gegen das Wohnsitzprinzip, ggf. aber auf die nicht nach gewiesene Eignung zum Führen von KFZ im Inland gestützt werden. -------------------- Es ist besser schön als klug zu sein, denn die Mehrheit der Männer besser sieht als denkt...
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30.12.2004, 22:56
Beitrag
#564
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 |
Damit bestätigst Du das von mir gesagte......
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30.12.2004, 23:03
Beitrag
#565
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 132 Beigetreten: 26.12.2004 Wohnort: Grenzgebiet Bayern Mitglieds-Nr.: 7429 |
Das klingt aber gar nicht gut.....
Kannst Du irgendwelche Angaben darüber machen, wann und in welcher Rechtssache dieses Urteil gefällt wurde? Würde mich schon sehr interessieren, davon hab ich nämlich noch nichts gehört. Und warum muss dann unser Herr Kapper keine MPU machen??? -------------------- "Wenn alle Spieler auf eine angeblich todsichere Sache spekulieren, geht es fast immer schief." Andre Kostolany (09.02.1906 - 14.09.1999)
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30.12.2004, 23:07
Beitrag
#566
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 132 Beigetreten: 26.12.2004 Wohnort: Grenzgebiet Bayern Mitglieds-Nr.: 7429 |
@ xDiver
Würde das nicht eher heißen, dass man für den Erwerb der ausländischen FE KEINEN (!)Wohnsitz dort braucht, um in D fahren zu können, aber dafür eine MPU machen muss? Also so versteh ich das.... -------------------- "Wenn alle Spieler auf eine angeblich todsichere Sache spekulieren, geht es fast immer schief." Andre Kostolany (09.02.1906 - 14.09.1999)
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31.12.2004, 02:58
Beitrag
#567
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 327 Beigetreten: 13.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4925 |
[quote=GSX-R,30.12.2004, 21:41] Anri [/QUOTE]
Ich kann mich da an einen Fall erinnern, da war der erste FS eine Fälschung und danach wurde ein zweiter, diesmal Echter gemacht. Dass sich der Erste als echt herausgestellt hatte, das ist mir anders in Erinnerung. [/quote] Die ganze Story war, wenn du zu ende gelesen hättest, höchst unglaubwürdig (ich glaub es war tomylee). Der 1. Schein war wohl echt, der 2. auch. Dann kamen Erklärungsversuche die ins lächerliche gingen... -------------------- Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird
bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht. (StGB §§ 328 Abs. 2. Nr.3) |
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31.12.2004, 03:08
Beitrag
#568
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 327 Beigetreten: 13.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4925 |
Zitat (Anri @ 30.12.2004, 22:52) Zur § 46 FeV: Zitiere aus einem Urteil: Die Entziehung der ausländischen Fahrerlaubnis für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland darf zwar nicht auf den Verstoß gegen das Wohnsitzprinzip, ggf. aber auf die nicht nach gewiesene Eignung zum Führen von KFZ im Inland gestützt werden. Hallo Anri, wo hast du denn dieses Zitat her??? Aus dem EUGH Urteil ja wohl nicht... -------------------- Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird
bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht. (StGB §§ 328 Abs. 2. Nr.3) |
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31.12.2004, 14:01
Beitrag
#569
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 15 Beigetreten: 30.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7496 |
Also dieser Zitat ist von Volltzugsanordnung, die als Folge von dem EuGH Urteil (Rechtssache C-476/01) festgelegt wurde.
Es steht dort auch: Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshof kommt eine Verurteilung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in solchen Fällen nicht Betracht. Nach Ablauf der Sperrfrist ist die niederländische Fahrerlaubnis vielmehr von den deutschen Behörden entgegen § 28 Abs. 5 FeV anzuerkennen. Für die polizeiliche Praxis ergibt sich folgendes: wird der Inländer mit ordentlichem Wohnsitz in Deutschland nach Ablauf einer Sperrfrist mit einem in einem EU-Mitgliedstaat ausgestellten Führerschein, der unter Verletzung des Wohnortprinzips erlangt wurde, angetroffen, ist nicht vom Verdacht des Fahrens ohne Fahrerlaubnis auszugehen. Dies gilt auch dann, wenn der zurückliegende Fahrerlaubnisentzung / Sperre nach wie vor in ZEVIS gespeichert ist. In diesen Fällen ist entsprechend dem vorletzten Absatz des begefügten Schreibens die Führerscheinstelle zu unterrichten. Ende des Zitates. -------------------- Es ist besser schön als klug zu sein, denn die Mehrheit der Männer besser sieht als denkt...
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31.12.2004, 14:29
Beitrag
#570
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 327 Beigetreten: 13.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4925 |
@anri: Quelle?
-------------------- Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird
bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht. (StGB §§ 328 Abs. 2. Nr.3) |
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01.01.2005, 22:59
Beitrag
#571
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 15 Beigetreten: 30.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7496 |
Quelle: Eigentlich Ministerium für Umwelt und Verkehr Baden-Württemberg
Da ich eine eigentlich höchst "fachliche" und ausführliche Diskusion zu der deutschen Problematik hier siehe, finde ich nicht für erforderlich weiter hin etwas zu vermerken. Vielleicht das letzte: in dem EuGH Urteil sprach man auch über Anerkennung ohne alle Formalitäten... Soll es auch die MPU heißen, wird wahrscheinlich wieder ein Urteil des EuGH als Prezedens kommen müssen. In jedem Fall bin ich froh, dass ich mich auf subjektives Gutachten irgendjemanden verlassen muss (MPU). Am besten ist ordentlich zu fahren... Ein Unglück passiert manchmal aber schneller, als man denkt. Weiter hin, sollte jemand Fragen haben, was die Problematik in CZ direkt angeht (Verlauf der Prüfungen usw.), trage ich gerne der Informietheit etwas bei. Viel Erfolg im Neuen Jahr Anri -------------------- Es ist besser schön als klug zu sein, denn die Mehrheit der Männer besser sieht als denkt...
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02.01.2005, 01:34
Beitrag
#572
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 |
Zitat nicht nach gewiesene Eignung zum Führen von KFZ im Inland ... immer diese Geschichten von der Eignung, die genau bis zur Grenze nicht vorhanden ist. Im Ausland ist sie dann wieder schei**egal. Das stinkt doch zum Himmel. Es ist de facto keine Nichteignung, sondern ein Verbot ohne rechtliche Grundlage - jedenfalls auf das EU-Recht bezogen. -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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02.01.2005, 01:46
Beitrag
#573
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 1 Beigetreten: 10.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7199 |
Ich habe mich da mal versucht schlau zu machen und glaube einen recht guten vermittler gefunden zu haben. bin zwar nicht selber über ihn gegangen, habe ihn aber kennen gelernt. wer fragen hat kann sich ja einfach melden. bin selber kein vermittler, kann also wertfreie aussagen machen. so ist es zb eine freude über die grenze zu fahren:(
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02.01.2005, 04:30
Beitrag
#574
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 327 Beigetreten: 13.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4925 |
naja @strichacht: Du hast ja auch nur hier Deine Nichteignung bewiesen, nicht im Ausland! Wenn du in der BRD z.b. als Arzt deine Lizenz verlierst und abhaust um irgendwo anders weiter Arzt zu sein, ist dies auch möglich, aber doch unmoralisch. Nur hier darfst du, zu Recht, nicht weiter als Arzt arbeiten. Genauso ist es mit dem Führerschein, die aktuelle Grauzone erlaubt es Dir in der EU einen FS zu machen, die Uneignung bleibt numal bestehen. Die Straftat, von welcher jemand ins Ausland abhaut, bleibt hier auch bestehen. Eigentlich logisch. Die BRD beruft sich nunmal auf geltendes Recht, man kann auch nicht im Ausland eine neue Arzt Lizenz erwerben und dann wieder hier als Arzt praktizieren. Und noch scheint die MPU bestand zu haben, kann natürlich sein das diese im Zuge der Angleichung angepasst werden muss, was noch lange dauert. Ich für meinen Teil, würde falls eine Anordnung kommen sollte, eine MPU machen, habe natürlich alles vorbereitet....
-------------------- Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird
bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht. (StGB §§ 328 Abs. 2. Nr.3) |
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02.01.2005, 10:25
Beitrag
#575
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 82 Beigetreten: 29.08.2004 Wohnort: Im Taunus Mitglieds-Nr.: 5258 |
Hallo Caleb,
abgesehen davon das du deine Standpunkte laufend änderst,erkläre doch mal den Unterschied zwischen Eignung und Nichteignung.Autofahren kann jeder Depp. Lernen kann aber auch fast jeder.Wenn jemand z.B. 2 Jahre zu Fuß unterwegs war überlegt er mit Sicherheit 5 mal ob er seinen FS nochmal riskiert!Und das auch ohne MPU.Ich glaube auch das nirgendwo mehr gelogen wird wie bei dem MPU Psychologen.Ich kenne 4 Leute welche durch die MPU gekommen sind und die haben alle gelogen.Einer sagte er trink gar nichts mehr und dabei hat er am Vortag noch einen gehoben und trinkt genauso wie voher.Also was soll das.Alles subjektiv. Außerdem ist nach meiner Meinung die Straftat mit Zahlen der Strafe und nach der Sperrzeit abgegolten.So sieht man das auch in anderen Ländern,deshalb hat der EUGH auch so entschieden.Strafe muß sein das ist klar,aber 15 Jahre und mehr eine MPU zu verlangen das ist zu viel. Gruß aus dem Taunus |
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02.01.2005, 14:15
Beitrag
#576
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 18 Beigetreten: 30.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7489 |
Hallo mal an alle in diesem Themenbereich.
habe das mit dem tschechischen Führerschein nur überflogen und will da auch garnicht weiter mitdiskutieren, nur einen Hinweis geben. Wer eine Anzeige liest, in welcher damit gelockt wird, dass man in der Tschechei völlig unkompliziert eine Fahrerlaubnis als Deutscher oder in Deutschland Wohnender bekommen kann, sollte diese mit größter Vorsicht genießen. Hier sind in der Regel Betrügerbanden am Werk, welche gefälschte Führerscheindokumente ausstellen. Oft sogar weiß der naive Bürger hierbei garnicht, dass es sich um einen falschen tschechischen Führerschein handelt, bis er in Deutschland einmal kontrolliert wird und dann wenn es dumm läuft sogar als naiver Unwissender eine saftige Strafanzeige am Hals hat. Denn Unwissenheit schützt bekanntlich ja nicht vor Strafe. Also macht Euch lieber bei den deutschen Behörden schlau. Alles was von diesen nicht beschrieben wird, ist auch nicht erlaubt, egal was in Anzeigen versprochen wird. -------------------- Bin an Informationsaustausch mit Fach- und Sachkundigen im Bereich Verkehrsrecht (Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte, Fahrlehrer, Prof's usw.) interessiert.
Also keine Scheu vor einer PN |
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02.01.2005, 15:24
Beitrag
#577
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 132 Beigetreten: 26.12.2004 Wohnort: Grenzgebiet Bayern Mitglieds-Nr.: 7429 |
Jaaa....das mit den Vermittlern sollte ja wohl inzwischen bekannt sein, dass es sich entweder um Leute handelt, die sich damit eine goldene Nase verdienen wollen, oder dass gewisse unseriöse Schein-Agenturen den Leuten eine Fälschung aufdrehen. Ich versteh das eh nicht ganz, warum Leute, die im Ausland ihren FS macvhen wollen, sich an solche Agenturen mit wahnsinnig überteuerten Angeboten wenden. Wo ist das Problem, einfach selbst in die CZ zu fahren und sich kundig zu machen??? Alles, was einem die Vermittler an Behördengängen usw. versprechen, regelt dort in der Regel die Fahrschule für einen (vorausgesetzt es ist eine gute) und man zahlt ein Drittel des Agentur-Preises. Und die meisten Fahrlehrer im Grenzgebiet sprechen wirklich alle deutsch,. das kann ich bestätigen, da ich im Grenzgebiet wohne und recht gute Kontakte zu Tschechien habe.
Um nochmal auf Deinen Beitrag einzugehen, die von Dir erläuterten Risiken sollten inzwischen allen hier im Forum bekannt sein, das größere Problem ist ja wohl die Frage, wie es hier in D nun mit der Rechtslage aussieht. -------------------- "Wenn alle Spieler auf eine angeblich todsichere Sache spekulieren, geht es fast immer schief." Andre Kostolany (09.02.1906 - 14.09.1999)
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Gast_Guest_* |
03.01.2005, 12:59
Beitrag
#578
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Guests |
Was mich interessieren würde, um es nochmal aufzugreifen, was passiert wenn
ich meinen CZ Lappen verliere, also Diebstahl, Geldbörse liegengelassen, etc. Wie bekomme ich dann meinen Führerschein wieder, bzw. bekomme ich ihn überhaupt wieder? Kann ja auch mal kaputt gehen die Scheckkarte Am besten in den Tresor legen, aber dann bekommt man wohl bei einer Kontrolle wiederum höchste Schwierigkeiten. Hat einer da ne Antwort, bzw. wie macht ihr das denn? |
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03.01.2005, 13:14
Beitrag
#579
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 3577 Beigetreten: 15.09.2003 Wohnort: An der Ostseeküste Mitglieds-Nr.: 33 |
ANmerkung Moderator:
Hab mal wieder aufgeräumt -------------------- errare humanum est
Zitat @mir "In jeder Gruppe gibt es immer so 5% Volltrottel" Zitat @Janus:"§0 StVO: "Man sieht doch, was gemeint ist!"" |
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03.01.2005, 13:37
Beitrag
#580
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 132 Beigetreten: 26.12.2004 Wohnort: Grenzgebiet Bayern Mitglieds-Nr.: 7429 |
@Guest
Falls Dein tschechischer FS verloren oder kaputt gegangen ist etc. fährst Du in die tschechische Stadt, wo Dein FS ausgestellt worden ist, gehst auf das zuständige Gemeindeamt und erklärst ihnen die Sachlage. Dann bekommst Du ein neues Exemplar ausgestellt. -------------------- "Wenn alle Spieler auf eine angeblich todsichere Sache spekulieren, geht es fast immer schief." Andre Kostolany (09.02.1906 - 14.09.1999)
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Gast_Guest_* |
03.01.2005, 13:43
Beitrag
#581
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Guests |
Zitat (monerle @ 03.01.2005, 13:37) @Guest Falls Dein tschechischer FS verloren oder kaputt gegangen ist etc. fährst Du in die tschechische Stadt, wo Dein FS ausgestellt worden ist, gehst auf das zuständige Gemeindeamt und erklärst ihnen die Sachlage. Dann bekommst Du ein neues Exemplar ausgestellt. Danke. Bist Du Dir sicher das es so einfach ist Ich meine schön wäre es ja., woher weisst Du es denn so genau? |
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03.01.2005, 13:45
Beitrag
#582
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 |
@guest
Bei Verlust oder Diebstahl ist die FEB des Ausstellungslandes gefragt, das Papier sperren zu lassen und Dir eine neue Karte auszustellen. @Caleb Entweder, jemand ist "geeignet" oder er ist eben "nicht geeignet"! Aber bis zu einer raeumlichen Grenze "nicht geeignet" und 5 Meter weiter wieder "geeignet", das geht einfach nicht, denn Eignung ist nunmal kein raeumliches Problem. Dein Arzt-Beispiel ist auch voellig untauglich. Du hast von der Sache ("Arztrecht" i.w.S.) keine Ahnung (was keine Schande ist!). Es ist viel komplizierter und auch ganz anders. Obwohl es unter Umstaenden auch ein verwaltungsrechtliches oder strafrechtliches Problem sein kann. -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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Gast_Fabi_* |
03.01.2005, 13:55
Beitrag
#583
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Zitat (strichachtdoktor @ 03.01.2005, 13:45) @guest Bei Verlust oder Diebstahl ist die FEB des Ausstellungslandes gefragt, das Papier sperren zu lassen und Dir eine neue Karte auszustellen. Dir auch danke Doc. Von der Zuständigkeit ist mir das auch eigentlich klar, bloss ob das praktisch dann auch alles so einfach funktioniert, bin mir da nicht so sicher. Zumal es ja auch gut sein könnte, das CZ irgendwann Druck von der EU bekommt, und dann bei Neuaustellung nach Verlust, dann dort die Behörden anweisen, evtl. doch mal etwas genauer auf die 185 Tage zu schauen. Besser ist wohl sehr gut drauf zu achten Hoffe eh das wir bald ein vernünftiges Urteil bekommen, was auch für den letzten deutschen Amtsschimmel §46 FEV explizit wiederlegt, und wir dann alle ohne Probleme, ganz offiziell umschreiben lassen können. |
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03.01.2005, 15:50
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#584
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 132 Beigetreten: 26.12.2004 Wohnort: Grenzgebiet Bayern Mitglieds-Nr.: 7429 |
Zitat woher weisst Du es denn so genau? Eine der offiziellen Prüfungsfragen für den tschechischen EU_Führerschein lautet: Ein Duplikat des Führerscheins stellt das Gemindeamt mit erweiterter Kompetenz aus gegen einen a) verlorenen Führerschein b) entwendeten Führerschein c) beschädigten Führerschein c) vernichteten Führerschein (alle Antworten treffen zu) Somit ist dies Grundwissen für denjenigen, der einen Führerschein in Tschechien erworben hat. -------------------- "Wenn alle Spieler auf eine angeblich todsichere Sache spekulieren, geht es fast immer schief." Andre Kostolany (09.02.1906 - 14.09.1999)
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Gast_Fabi_* |
03.01.2005, 16:14
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#585
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Zitat (monerle @ 03.01.2005, 15:50) Zitat woher weisst Du es denn so genau? Eine der offiziellen Prüfungsfragen für den tschechischen EU_Führerschein lautet: Ein Duplikat des Führerscheins stellt das Gemindeamt mit erweiterter Kompetenz aus gegen einen a) verlorenen Führerschein b) entwendeten Führerschein c) beschädigten Führerschein c) vernichteten Führerschein (alle Antworten treffen zu) Somit ist dies Grundwissen für denjenigen, der einen Führerschein in Tschechien erworben hat. Für die Tschechen mag das mit Sicherheit gelten, alles andere ist reine Spekulation. |
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03.01.2005, 16:28
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#586
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 132 Beigetreten: 26.12.2004 Wohnort: Grenzgebiet Bayern Mitglieds-Nr.: 7429 |
Du hast in Tschechien rechtmäßig Deinen Schein erworben, warum solltest Du von den tschechischen Behörden dann anders behandelt werden als ein tschechischer Staatsbürger, der dort seinen Schein gemacht hat?
Für die Tschechen hast Du Deine Eignung für das Führen eines Kfz bewiesen und hast deshalb die Fahrerlaubnis ausgestellt bekommen. Nur weil Deine Karte kaputtgeht oder Du sie verlierst ändert sich doch nichts an Deiner Eignung zum Führen eines Kfz. -------------------- "Wenn alle Spieler auf eine angeblich todsichere Sache spekulieren, geht es fast immer schief." Andre Kostolany (09.02.1906 - 14.09.1999)
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Gast_Fabi_* |
03.01.2005, 16:53
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#587
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Zitat (monerle @ 03.01.2005, 16:28) Du hast in Tschechien rechtmäßig Deinen Schein erworben, warum solltest Du von den tschechischen Behörden dann anders behandelt werden als ein tschechischer Staatsbürger, der dort seinen Schein gemacht hat? Für die Tschechen hast Du Deine Eignung für das Führen eines Kfz bewiesen und hast deshalb die Fahrerlaubnis ausgestellt bekommen. Nur weil Deine Karte kaputtgeht oder Du sie verlierst ändert sich doch nichts an Deiner Eignung zum Führen eines Kfz. Das ist schon richtig, ich bin mir bloß nicht ganz sicher wie es sich verhält, wenn der Tscheche zur Einhaltung der 185-Tage-Regelung gezwungen wird. Einen nachträglichen Entzug halte ich für sehr unwahrscheinlich, allerdings könnte ich mir bei einer Neuausstellung dann schon ein paar Probleme vorstellen. Vom Grundsatz hast Du natürlich Recht, wollen wir mal nicht so schwarz malen. |
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03.01.2005, 18:39
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#588
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 327 Beigetreten: 13.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4925 |
Ich habe Infos von der Anri die in Cz als Dometscherin in einer Fahrschule arbeitet, dass ein Duplikat für nicht Tschechen rein rechtlich zur Zeit schwer sein wird. Es soll 2 Gesetze geben die sich darin wiedersprechen d.h. einem nicht Tschechen kann momentan kein Duplikat ausgestellt werden. Ich denke aber das dies bald geändert wird und einem Duplikat nichts mehr im Wege stehen wird, bis denn halt gut aufpassen und nicht verschlampen!
-------------------- Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird
bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht. (StGB §§ 328 Abs. 2. Nr.3) |
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03.01.2005, 19:35
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#589
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 15 Beigetreten: 30.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7496 |
Also meine liebe CS-FS Freunde!
Ich habe heute eine nachricht bekommen, dass vom Ministerium eine Anordnung gekommen sei, ab 17.Januar werden keine Ausländer zur Prüfung zugelassen, die die Bedingung von 185 nicht erfüllen . In der Anordnung hieß es, dass man auf den Gesetz nicht warten wird, und dies gemäß der EU-Richtlinie umgesetz wird. Zu der Ausstellung der Duplikate - der Beamte sagte, sein Amt wird Duplikat von ihm ausgestellten Führerschein ausstellen. Ich werde mit ihm morgen noch sprechen. Im sonsten - wie genau es mit den Bedingungen um die 185 Tage zu erreichen aussieht - werde ich mich noch schlau machen und dann auf diesem Portal informieren. Wenn jemand also noch jetzt schnell einen FS machen will, dann gleich anfangen!!! Anri -------------------- Es ist besser schön als klug zu sein, denn die Mehrheit der Männer besser sieht als denkt...
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03.01.2005, 20:06
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#590
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Zitat (Anri @ 03.01.2005, 19:35) Ich habe heute eine nachricht bekommen, dass vom Ministerium eine Anordnung gekommen sei, ab 17.Januar werden keine Ausländer zur Prüfung zugelassen, die die Bedingung von 185 nicht erfüllen . Langsam bekommen die Behörden in CZ wohl kalte Füße, da hat der Druck aus Brüssel wohl doch gewirkt. In Polen wird es sicher auch nicht mehr lange dauern, bis eine solche Regelung greift. -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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04.01.2005, 01:20
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#591
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 |
Zitat Langsam bekommen die Behörden in CZ wohl kalte Füße, da hat der Druck aus Brüssel wohl doch gewirkt. ... war zu erwarten. An den bisher ausgestellten (echten) Scheinen aendert sich trotzdem nichts. Zitat In Polen wird es sicher auch nicht mehr lange dauern, bis eine solche Regelung greift. Da waere ich nicht so sicher. Zwar war das schon einige Male im Gespraech, aber bisher nichts Neues. Auch hier wird sich bei den bereits erteilten Fahrerlaubnissen nichts tun. Legal erteilt unter Anwendung der nationalen Zwei-Monats-Frist ist eine sichere Sache. Druck aus Bruessel hin oder her. -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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04.01.2005, 07:11
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#592
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Zitat (strichachtdoktor @ 04.01.2005, 01:20) Druck aus Bruessel hin oder her. Du unterschätzt Brüssel.... -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
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04.01.2005, 08:38
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#593
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 |
... und Du anscheinend Luxemburg, Andreas.
Irgendwie scheint es Leute zu geben, die die Luxemburger Richter fuer hirntote Deppen halten, die mindestens 50% der Logik, die hinter deutschen Verwaltungsvorschriften steckt, nicht kapieren. Oder die vielleicht das ganze tolle deutsche System der "Fahrerlaubnisregulierung" mit ihrer Zweigleisigkeit nicht verstehen? Dabei sind doch die "europaeischen" Urteile seit einigen Jahren ganz eindeutig: - ein EU-FS aus einem anderen Mitgliedstaat soll "ohne Wenn und Aber" anerkannt werden; - die EU-Vorschriften bezgl. der Anerkennung sind eng auszulegen, Platz fuer deutsche Spielraeume gibt es kaum, denn Regelungen, die die Anerkennung aushebeln wollen, werden nicht akzeptiert; - Sperrfristen sind zu beachten (weshalb PL und CZ rueckfragen) und die 185-Tage-Regelung ist einzuhaltendes EU-Recht; Natuerlich waere es theoretisch moeglich, dass aus Bruessel wieder neue Vorgaben kommen. Aber es ist - egal, wie die Vorgaben aussehen - denkbar unwahrscheinlich, dass alle zwischen 05/04 und z.B. 05/05 erteilten Pl- und CZ-Scheine nachtraeglich wieder aberkannt werden, weil in diesen Laendern EU-Recht noch nicht umgesetzt wurde. Oder dass fuer diese Karten Sonderregeln eingefuehrt werden, oder den Deutschen fuer diese Karten Sonderbehandlungen gestattet werden. Oder dass die neuen EU-Laender hart bestraft würden, wenn sie nicht sofort gehorchen ... Bruessel und Luxemburg haben sicher kapiert, dass europaeische Politik und europaeische Verwaltung zwei sehr traege Systeme sind. Und davon, dass ein paar "Ungeeignete" wieder Autofahren, geht die EU nicht unter ... Eher schon von den ganzen Prozessen, die von uneinsichtigen Verwaltungshengsten gefuehrt werden sollen, weil sie bestimmte Regeln nicht einsehen oder umsetzen wollen ... z.B. den Grundsatz der Freizuegigkeit. Und noch so einige ... -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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04.01.2005, 08:54
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#594
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Zitat Sperrfristen sind zu beachten (weshalb PL und CZ rueckfragen) Woher hast du denn diese Weisheit?? In den wenigsten Fällen wurde in Deutschland nachgefragt (wenn es überhaupt einen Fall gab). Zitat und die 185-Tage-Regelung ist einzuhaltendes EU-Recht; Genau und darum geht es doch in den letzten Postings. Die Behörden in CZ wenden nun offensichtlich diese EU-Vorschrift konsequent an. Du kannst dir sicher sein, dass auch Polen bald einknickt. Warum soll sich die polnische Regierung Ärger aus Brüssel einhandeln, nur weil einige zu recht "führerscheinlose" Deutsche dort einen FS auf die Schnelle erwerben wollen? Zitat denkbar unwahrscheinlich, dass alle zwischen 05/04 und z.B. 05/05 erteilten Pl- und CZ-Scheine nachtraeglich wieder aberkannt werden, weil in diesen Laendern EU-Recht noch nicht umgesetzt wurde. Oder dass fuer diese Karten Sonderregeln eingefuehrt werden, oder den Deutschen fuer diese Karten Sonderbehandlungen gestattet werden. Ganz sicher.....???? -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
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04.01.2005, 09:39
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#595
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 |
Zitat Zitat Sperrfristen sind zu beachten (weshalb PL und CZ rueckfragen) Woher hast du denn diese Weisheit?? In den wenigsten Fällen wurde in Deutschland nachgefragt (wenn es überhaupt einen Fall gab). Bei mir wurde nachgefragt, laesst sich aus zwei Zetteln in der FS-Akte entnehmen. Zitat Zitat und die 185-Tage-Regelung ist einzuhaltendes EU-Recht; Genau und darum geht es doch in den letzten Postings. Die Behörden in CZ wenden nun offensichtlich diese EU-Vorschrift konsequent an. Du kannst dir sicher sein, dass auch Polen bald einknickt. Warum soll sich die polnische Regierung Ärger aus Brüssel einhandeln, nur weil einige zu recht "führerscheinlose" Deutsche dort einen FS auf die Schnelle erwerben wollen? Die Polen sind zaehe Verhandlungspartner ... Zudem sind nach polnischem Recht diese Deutschen berechtigt, in Polen einen Fuehrerschein zu beantragen und zu bekommen. Die meisten deutschen KBA-Eintraege sind nach polnischem Recht laengst zu loeschen und duerfen daher gar nicht mehr verwendet werden. "Auf die Schnelle" heisst in Polen "waehrend eines mindestens zweimonatigen Aufenthaltes" und den kann jeder nachweisen, dem in Polen eine Karte erteilt wurde. Es geht fuer die Polen nicht um ein paar Einzelfaelle, sondern um ein Prinzip. In CZ gab es dieses Mindestaufenthaltsgebot gar nicht, was nun wohl geaendert wurde - und dann gleich entsprechend der EU-Rili. Zitat Zitat denkbar unwahrscheinlich, dass alle zwischen 05/04 und z.B. 05/05 erteilten Pl- und CZ-Scheine nachtraeglich wieder aberkannt werden, weil in diesen Laendern EU-Recht noch nicht umgesetzt wurde. Oder dass fuer diese Karten Sonderregeln eingefuehrt werden, oder den Deutschen fuer diese Karten Sonderbehandlungen gestattet werden. Ganz sicher.....???? Kann man in rechtlichen Dingen jemals "ganz sicher" sein ? Ich bin mir aber schon ziemlich sicher, dass Fuehrerscheine, die unter groesstmoeglicher Beachtung anwendbarer nationaler Vorschriften ausgestellt wurden, auch in Zukunft ihre Gueltigkeit behalten werden. Fuer alles andere bin ich rechtschutz- und verkehrsrechtsschutzversichert ... -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
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04.01.2005, 09:44
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#596
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Zitat (strichachtdoktor @ 04.01.2005, 09:39) Ich bin mir aber schon ziemlich sicher, dass Fuehrerscheine, die unter groesstmoeglicher Beachtung anwendbarer nationaler Vorschriften ausgestellt wurden, auch in Zukunft ihre Gueltigkeit behalten werden. Wenn du dich da nicht täuschst. Zitat Fuer alles andere bin ich rechtschutz- und verkehrsrechtsschutzversichert ... Das nutzt dir dann auch nichts. -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
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Gast_Fabi_* |
04.01.2005, 11:40
Beitrag
#597
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Zitat (Andreas @ 04.01.2005, 09:44) Zitat (strichachtdoktor @ 04.01.2005, 09:39) Ich bin mir aber schon ziemlich sicher, dass Fuehrerscheine, die unter groesstmoeglicher Beachtung anwendbarer nationaler Vorschriften ausgestellt wurden, auch in Zukunft ihre Gueltigkeit behalten werden. Wenn du dich da nicht täuschst. Was soll denn das Andreas? Wenn Dir schon nichts sinnvolles einfällt, dann kannst Du Dir auch gleich jeglichen Kommentar verkneifen. Du willst uns doch hier nicht wirklich erzählen, das es Anhaltspunkte dafür geben könnte, EU-Führerscheine nachträglich für Ungültig zu erklären. Lese Dir doch das Urteil vom EUGH noch einmal durch, ich habe immer das Gefühl das Du einiges dort immer noch nicht verstanden hast. Das sind doch alles nur leere Drohungen von Dir, ähnlich der von Dir bekannten MPU-Anordnung gegen einen EU-Führerscheininhaber. Belegen kannst Du hier bisher mal konkret wenig. Das CZ die 185 Tage einführen wird, ist ja nun mal garnicht "Neu", sondern war eigentlich jedem bekannt. Insofern sehe ich nicht ganz, wie Du gleich wieder hier mit Geschützen auffahren kannst, das Führerscheine nachträglich aberkannt werden können. Im Prinzip ist es sogar gut wie es jetzt kommt. Es war doch eigentlich jedem klar, das die Grauzone nicht ewig offen sein würde. Wer seinen EU-Führerschein machen wollte, der hatte genug Zeit um das zu tun. Jetzt werden halt nach und nach alle Löcher versucht zu stopfen, je mehr Löcher im Sinne von D gestopft werden, umso besser. D wird sich beruhigen, und alle die jetzt nunmal ihren EU-Führerschein haben, die haben ihn halt. Diese paar Leute wird D dann auch nicht mehr interessieren, sondern sie werden es wohl oder übel hinnehmen müssen. Unerklärlich ist mir allerdings, auf welcher rechtlichen Grundlage D nächträglich EU-Führerscheine für ungültig erklären mag Diese wird aus auch nie geben, sondern D müsste auf dem Verwaltungsweg, evtl. mit Klage, bei jedem Einzelfall das entsprechende Ausstellerland dazu bringen den EU-Führerschein wieder einzuziehen. Bei allem Respekt für Deinen Beruf und Deine Leidenschaft im Kampf gegen die "tickenden Zeitbomben", aber es gibt wahrlich wichtigere politische Themen auch innerhalb der EU die zu klären wären, als alle Kraft darin zu bündeln, um auch dem Letzten seinen evtl. nach Deutscher Rechtsauffasung "nicht ganz legal" erworbenen EU-Führerschein wieder zu entziehen. |
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04.01.2005, 11:49
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#598
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Zitat (Fabi @ 04.01.2005, 11:40) Unerklärlich ist mir allerdings, auf welcher rechtlichen Grundlage D nächträglich EU-Führerscheine für ungültig erklären mag Ich habe nicht behauptet, dass dann Deutschland diese FS für ungültig erklären wird. Auch in der EU-Kommission wird man langsam wach. Zitat Das sind doch alles nur leere Drohungen von Dir, ähnlich der von Dir bekannten MPU-Anordnung gegen einen EU-Führerscheininhaber. Belegen kannst Du hier bisher mal konkret wenig Ich brauche es nicht zu belegen, hier schon gleich gar nicht. Ich weiß, dass es so gelaufen ist, das reicht. Zitat Wenn Dir schon nichts sinnvolles einfällt, dann kannst Du Dir auch gleich jeglichen Kommentar verkneifen. dito -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
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04.01.2005, 12:47
Beitrag
#599
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 307 Beigetreten: 30.11.2004 Mitglieds-Nr.: 7031 |
so langsam könntest du mal ne andere platte auflegen@andreas!belegen kannst du reichlich wenig,wiederholen tust du dich auch ständig,aber ich bin mir sicher das du es auch mal bald kapieren wirst,und wenn du der letzte bist!
*** Anmerkung Moderator *** Ich bitte um Einhaltung der Nettiquette, besonders darum, persönliche Angriffe zu unterlassen. Der Beitrag wurde von Uwe bearbeitet: 04.01.2005, 13:24 |
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04.01.2005, 12:50
Beitrag
#600
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 132 Beigetreten: 26.12.2004 Wohnort: Grenzgebiet Bayern Mitglieds-Nr.: 7429 |
Zitat Anri: ab 17.Januar werden keine Ausländer zur Prüfung zugelassen, die die Bedingung von 185 nicht erfüllen Diese Information kann ich definitiv bestätigen. Ich habe soeben mit meiner Dolmetscherin telefoniert, sie wusste auch davon. Aus diesem Grund werden jetrzt einige der Prüfungen vorverlegt. Sie hat sogar den 15. Januar als Datum genannt, bis dahin müssten die Anträge unterwegs nach Prag sein. Auf alle Führerscheine, die man vorher gemacht hat, habe diese neue Regelung jedoch KEINEN Einfluss. (Ich zitiere hiemit meine Dolmetscherin. Ob die deutschen Behörden das genauso sehen kann ich natürlich NICHT garantieren ) -------------------- "Wenn alle Spieler auf eine angeblich todsichere Sache spekulieren, geht es fast immer schief." Andre Kostolany (09.02.1906 - 14.09.1999)
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 24.11.2024 - 08:35 |