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> Der ultimative CZ"-Thread, Damit nicht alles 1000 mal gepostet wird
Gast_Guest_*
Beitrag 06.01.2005, 16:58
Beitrag #651





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Denkt daran das der 17.01 ein Montag ist....
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Gast_worscht_*
Beitrag 07.01.2005, 22:57
Beitrag #652





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Richtig. Anmeldung muss wohl noch vor dem 17.01. erfolgen. In Polen und CZ anschliessend also nur noch mit Wohnsitz. Sowas ist sicher auch machbar. Für Selbständige u. Arbeitnehmer dürfte das kein Thema sein. Empfängt aber jemand Leistungen vom Staat, siehts schon anders aus. whistling.gif
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Matte
Beitrag 08.01.2005, 01:01
Beitrag #653


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Zitat (rulez @ 06.01.2005, 16:19)
Wer bis 17.01.05 noch die Kurfe kriegt, hat den FS auf leichte Art und Weise erworben. MPU Auflage kann das LRA gern anordnen, wird rechtlich jedoch scheitern, da die EU Gesetze nunmal nicht nur für die Straf-, sondern auch für Verwaltungsgerichte gelten. Bisher ist jedenfalls niemand einer MPU Auflage nachgekommen und es wurde immer Widerspruch eingelegt.

Da die Anordung eines MPU-Gutachtens kein Verwaltungsakt ist (sondern die Vorbereitung darauf), kann man dagegen auch kein Rechtsmittel einlegen.


--------------------
Wenn die Klügeren immer nachgeben, geschieht nur das, was die Dummen wollen.

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Gast_Gast_Strichachtdoktor_*
Beitrag 08.01.2005, 19:47
Beitrag #654





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Zitat
Zitat
QUOTE (rulez @ 06.01.2005, 16:19)
Wer bis 17.01.05 noch die Kurfe kriegt, hat den FS auf leichte Art und Weise erworben. MPU Auflage kann das LRA gern anordnen, wird rechtlich jedoch scheitern, da die EU Gesetze nunmal nicht nur für die Straf-, sondern auch für Verwaltungsgerichte gelten. Bisher ist jedenfalls niemand einer MPU Auflage nachgekommen und es wurde immer Widerspruch eingelegt. 



Da die Anordung eines MPU-Gutachtens kein Verwaltungsakt ist (sondern die Vorbereitung darauf), kann man dagegen auch kein Rechtsmittel einlegen.


Man kann natuerlich der FEB schreiben, dass man eine MPU nicht machen wird. Dieses und das Verstreichen der Frist haben dann den gleichen Effekt, naemlich, dass der Gebrauch der FE untersagt wird. Und dagegen kann dann Widerspruch eingelegt werden.
Ob EU-GH-Urteile, die im Rahmen von strafrechtlichen Fragen erlassen wurden auch immer gleich Einfluss auf verwaltungsrechtliches Handeln haben, dass darf weiter Gegenstand der Diskussion sein. Zumindest gelten Grundsaetze natuerlich auch fuers Verwaltungsrecht - die nationale Umsetzung der Grundsaetze obliegt jedoch den Staaten selbst, insofern kann es da Abweichungen geben. Soweit mir bekannt, gibt es bis auf einen von Andreas zitierten Fall noch keine §46FeV-Anordnung, die rechtskraeftig geworden ist - sei es per Entscheid oder per Urteilsrechtskraft.
wavey.gif Joe
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Gast_worscht_*
Beitrag 09.01.2005, 16:40
Beitrag #655





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Was sich hier für Leute tummeln, weis man ja mittlerweile. Immer schön staatskonform oder? Es ist nunmal eine Gesetzeslücke und somit legal. Das würden gewisse Leute hier aber nie zugeben.
Vielen Dank |8 für deine Ausführungen, die dann ggf. ein RA einleitet. Die Strafgericht sind sich defacto über die Legalität einig, nur ein Verwaltungsangestellte zicken noch rum. Denen wird man das auch noch beibringen.
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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 09.01.2005, 18:28
Beitrag #656





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Zitat (worscht @ 09.01.2005, 16:40)
Was sich hier für Leute tummeln, weis man ja mittlerweile. Immer schön staatskonform oder? Es ist nunmal eine Gesetzeslücke und somit legal. Das würden gewisse Leute hier aber nie zugeben.

Es scheint mir nicht korrekt bei geltendem, vorangigen EU-Recht von einer "Gesetzeslücke" zu sprechen, auch wenn es der gängige Verwaltungs-Jargon ist.

Glück auf
Johnnie
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strichachtdoktor
Beitrag 10.01.2005, 01:00
Beitrag #657


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Zitat
Es ist nunmal eine Gesetzeslücke und somit legal.


Ich glaube ja, dass das die falsche Definition ist. Was in einer Gesetzesluecke passiert, ist weder legal noch illegal - sondern halt irgendwie dazwischen, ungeregelt, ungesteuert. Also: Fahren darf man mit der EU-Karte, aber man darf sich nicht erwischen lassen ...

Zitat
Es scheint mir nicht korrekt bei geltendem, vorangigen EU-Recht von einer "Gesetzeslücke" zu sprechen, auch wenn es der gängige Verwaltungs-Jargon ist.


Wenn es dieses geltende und vorrangige Recht denn gaebe, dann waere es sicher falsch, von einer Gesetzesluecke zu sprechen. Aber ist es wirklich so ? Ich gebe zu bedenken, dass die Umsetzung des EU-Rechts in nationale Regeln den einzelnen Mitgliedsstaaten obliegt und - so auch am 29.04. in Luxemburg - der EuGH nur die Auslegungsgrenzen markiert. Das scheint ja auch die Position der deutschen Verwaltungsspezies zu sein.

Die Tschechen und die Polen haben nicht nur ein gutes Geschaeft gewittert und natuerlich sofort wahrgenommen, sondern sie haben auch eine Meinung zu dieser "Luecke" - naemlich, dass ihre Scheine voellig legal sind und von den Deutschen anerkannt werden muessen. Denn auch die haben Verwaltungsspezies mit einer eigenen Position zur Streitfrage.

Die eigentliche Luecke in diesem System liegt ja in der fehlenden Zentraldatei und in der fehlenden Harmonisierung der Erteilungsvoraussetzungen fuer ganz Europa, denn dann wuerde es solche Probleme gar nicht mehr geben. Aber die nationalen Verwaltungsspezies werden sich nur sehr ungerne von der EU in ihre eigenen nationalen Regeln pfuschen lassen - mit dem vorliegenden Ergebnis.

Immerhin haben die neuen EU-Laender ja schon nachgegeben - die Tschechen wollen die 185-Tage-Rili nun umsetzen, die Polen verlangen zukuenftig eine Aufenthaltserlaubnis (aufgrund welcher rechtlichen Grundlage eigentlich ???) und dadurch wird der Erwerb dieser Scheine zumindest erheblich erschwert und es stellt sich eine aehnliche Situation für die Führerscheine wie zu Holland ein - die machen das schon ein paar Jahrzehnte laenger und haben deshalb fortwaehrenden Aerger mit den Deutschen ...


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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 10.01.2005, 11:13
Beitrag #658





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Zitat (strichachtdoktor @ 10.01.2005, 01:00)
Wenn es dieses geltende und vorrangige Recht denn gaebe, dann waere es sicher falsch, von einer Gesetzesluecke zu sprechen. Aber ist es wirklich so ? Ich gebe zu bedenken, dass die Umsetzung des EU-Rechts in nationale Regeln den einzelnen Mitgliedsstaaten obliegt und - so auch am 29.04. in Luxemburg - der EuGH nur die Auslegungsgrenzen markiert. Das scheint ja auch die Position der deutschen Verwaltungsspezies zu sein.


Immerhin haben die neuen EU-Laender ja schon nachgegeben - die Tschechen wollen die 185-Tage-Rili nun umsetzen, die Polen verlangen zukuenftig eine Aufenthaltserlaubnis (aufgrund welcher rechtlichen Grundlage eigentlich ???)

Die FS-Richtlinie und die Auslegung durch den EuGh ist vorangiges Gemeinschaftsrecht und durch Deutschland weder zu negieren, abzuändern oder nicht anzuwenden. Es ist wirklich so!

Der EuGH stellte am 29.04.2004 fest, daß die FS-Richtlinie mit der deutschen FeV unzureichend in deutsches Recht umgesetzt wurde. ( RN 69 Kapper-Urteil)


Weder das BVG oder der BGH ist berechtigt im verbliebenen deutschen Rechtsrahmen eine abweichende Entscheidung zu treffen.

Anmerkung
Mit der EuGH Entscheidung wurde auch BGH 2002-06-20 Ausländische Fahrerlaubnis und Altfälle obsolet.

Hieraus wird die Reichweite dee "Kapper-Entscheidung" erkennbar.


Wenn die "PL und CZ"-Verwaltungen nunmehr die "sogenannte 185 Tage" Regel anwenden,dürfte dieses in der Praxis nur bedeuten, daß die Wohnsitzverlagerung durch ein AN/Abmelde-Dokument der Behörden für die FE-Behörden erkennbar wird.

Diese Einschränkung ist mit der Richtlinie und deren EuGH-Auslegung vereinbar.


Jeder EU-Bürger kann sich in jedem Mitgliedsstaat unbeschränkt aufhalten.
Anderslautende Bestimmungen widersprechen dem EU-Gemeinschaftsrecht, daß seit 01.05.2004 auch für polen gilt.

Auch wenn eine EU-Richtlinie noch nicht in nationales Recht umgesetzt wurde, kann sich jeder EU-Bürger vor Gericht darauf berufen und das letztinstanzliche nationale Gericht muß diese Rechtsache dem EuGH zur Entscheidung vorlegen. Diese Entscheidung ist für das vorlegende Gericht und alle anderen damit befassten Gerichte bindend und für ähnliche Fälle sehr stark prejudizierent.

Glückauf
Johnnie
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strichachtdoktor
Beitrag 10.01.2005, 15:21
Beitrag #659


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Zitat
Wenn die "PL und CZ"-Verwaltungen nunmehr die "sogenannte 185 Tage" Regel anwenden,dürfte dieses in der Praxis nur bedeuten, daß die Wohnsitzverlagerung durch ein AN/Abmelde-Dokument der Behörden für die FE-Behörden erkennbar wird.

Diese Einschränkung ist mit der Richtlinie und deren EuGH-Auslegung vereinbar.

Exakt.
Zitat
Jeder EU-Bürger kann sich in jedem Mitgliedsstaat unbeschränkt aufhalten.

Laut Botschaftsinfo der Polen ist fuer die polnische Aufenthaltserlaubnis auch ein polizeiliches Fuehrungszeugnis vonnöten. Ausserdem gelten - wegen des zu erwartenden Zustroms der "preiswerten" Polen auf den deutschen Arbeitsmarkt - bilaterale Sonderregeln. Das laeuft in der Summe auf eine Beschraenkung hinaus ...
Zitat
Anderslautende Bestimmungen widersprechen dem EU-Gemeinschaftsrecht, daß seit 01.05.2004 auch für Polen gilt.
Jede Wette, dass man die Polen daran noch wird gesondert erinnern muessen ...


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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 10.01.2005, 16:09
Beitrag #660





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Zitat (strichachtdoktor @ 10.01.2005, 15:21)
Laut Botschaftsinfo der Polen ist fuer die polnische Aufenthaltserlaubnis auch ein polizeiliches Fuehrungszeugnis vonnöten. Ausserdem gelten - wegen des zu erwartenden Zustroms der "preiswerten" Polen auf den deutschen Arbeitsmarkt - bilaterale Sonderregeln. Das laeuft in der Summe auf eine Beschraenkung hinaus ...
 

Sorry die Sonderregelungen aus der Erweiterungsrunde Mai 2004 habe ich übersehen!
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Gast_Busty_*
Beitrag 11.01.2005, 04:15
Beitrag #661





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Zitat (Commodore25E @ 20.08.2004, 11:37)
Nachtrag: Es gibt die Bestimmung, dass eine FE nur anerkannt wird, wenn man sich mindestens 185 Tage im betreffenden Land aufgehalten und gelebt hat. Also mal kurz in 2 Wochen den FS machen geht nicht....

... laber doch kein Scheiss, wenn du davon keine Ahnung hast !! ranting.gif

---------------------
*** Anmerkung Admin:
Dem Verfasser dieser kleinen Zeile sei ein Blick in die maßgebliche EU-Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29. Juli 1991 über den Führerschein empfohlen. Aus Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b i.V.m. Artikel 9 dieser Richtlinie, welche zwingende und sofortige Bindungswirkung auf alle EU-Mitgliedsstatten entfaltet!, ergibt sich genau das, worauf Commodore25E hingewiesen hat. Bei einem Verstoß gegen die Erteilungsvorschriften droht grundsätzlich die (vom Aufnahmestaat ggf. durch EU-Verfahren erzwungene) Rücknahme der Erteilung durch den Ausstellerstaat. Wer ist nun der einzige, der hier "Scheiss labert"? wink.gif
Ohne Gruss
Rolf


Der Beitrag wurde von Rolf Tjardes bearbeitet: 11.01.2005, 06:05
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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 11.01.2005, 09:41
Beitrag #662





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Zitat (Busty @ 11.01.2005, 04:15)
[ Bei einem Verstoß gegen die Erteilungsvorschriften droht grundsätzlich die (vom Aufnahmestaat ggf. durch EU-Verfahren erzwungene) Rücknahme der Erteilung durch den Ausstellerstaat. 

Ob das so ganz correct ist? Richtig ist, der FS-Aussteller Staat kann wegen einer EU-Vertragsverletzung vom aufnehmenden Staat verklagt weden.

Es ist fraglich, ob ein entsprechendes Urteil die Rücknahme der Faherlaubnis bedeuten muß oder ob es in seinem Ermessen steht, dieses Urteil auch rückwirkend anzuwenden.
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RA XDiver
Beitrag 11.01.2005, 09:45
Beitrag #663


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Zitat
Ob das so ganz correct ist? Richtig ist, der FS-Aussteller Staat kann wegen einer EU-Vertragsverletzung vom aufnehmenden Staat verklagt weden.


Auch das stimmt so nicht so ganz.

Stellt man in D fest, dass offenkundig das Wohnortsprinzip nicht eingehalten worden ist (jetzt bitte keine Diskussion mehr über die Möglichkeit der Feststellung), kann dies durch die Dt. Behörde der ausstellenden Behörde mitgeteilt werden. Nimmt diese daraufhin die FE nicht zurück kommt das besagte Klageverfahren in Betracht.


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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 11.01.2005, 10:25
Beitrag #664





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Zitat (XDiver @ 11.01.2005, 09:45)
Zitat
Ob das so ganz correct ist? Richtig ist, der FS-Aussteller Staat kann wegen einer EU-Vertragsverletzung vom aufnehmenden Staat verklagt weden.


Auch das stimmt so nicht so ganz.

Stellt man in D fest, dass offenkundig das Wohnortsprinzip nicht eingehalten worden ist (jetzt bitte keine Diskussion mehr über die Möglichkeit der Feststellung), kann dies durch die Dt. Behörde der ausstellenden Behörde mitgeteilt werden. Nimmt diese daraufhin die FE nicht zurück kommt das besagte Klageverfahren in Betracht.

Wohl war, aber was dann:

Der Fs-austellende Staat kann nur wegen Vertragsverletzung, aber nicht auf Rücknahme der FE, verklagt werden.

Muß dann die vor Urteilsfindung ausgestellte FE eingezogen werden oder liegt diese Entscheidung noch immer im Ermessen des Aussteller-Staat?

Glückauf
Johnnie
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strichachtdoktor
Beitrag 11.01.2005, 11:22
Beitrag #665


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Zitat
Nimmt diese daraufhin die FE nicht zurück kommt das besagte Klageverfahren in Betracht.


Genau - allerdings mit fraglichem Ausgang, wie von Johnny W. bereits angedacht ...

Wurde z.B. in Polen der zum Zeitpunkt der Ausstellung vorgeschriebene Mindestaufenthalt (2 Monate) (CZ:keiner) eingehalten und nach erledigten Formalitaeten eine FE erteilt, so wird es sicherlich schwer werden, diese Fahrerlaubnis ohne eine Straftat o.ä. Vorkommnisse wieder einzuziehen - da ja die nationalen Anforderungen vom Antragsteller/FS-Inhaber vollstaendig erfuellt wurden.

Dass die EU-Richtlinie nicht umgesetzt worden ist und daher die Massgaben der Richtlinie fuer die Laender noch nicht erfuellt werden konnten, ist sicherlich bedauerlich und koennte ein Bussgeld oder eine Verpflichtungserklaerung fuer die Laender nach sich ziehen.

Ziehen Polen oder Tschechien daraufhin Fuehrerscheine ein, so muessen sich die Laender u.U. auf eine Klagewelle gefasst machen und eventuell sogar entstandene Schaeden ersetzen.
Zum einen kann man keine Gesetze befolgen, die es nicht gibt - das gilt fuer die erteilenden Beamten wie fuer die FS-Inhaber (Hier sei nochmal gesondert darauf hingewiesen, dass es sich bei der entscheidenden Richtlinie nicht um ein Gesetz handelt, sondern vielmehr um Vorgaben, die durch ein Gesetz national umgesetzt werden muessen!).
Zum anderen (bzw. daher) betrifft die FS-Richtlinie in erster Linie die nationalen Gesetzgeber, die gehalten sind sie in nationales Recht umzusetzen - auf das Rechtsverhaeltnis zwischen Fuehrerscheininhaber und ausstellendem Staat hat sie zunaechst keinen direkten Einfluss. Das bleibt zunaechst bestehen, auch wenn sich hinterher mal herausstellen sollte, dass die angewendeten Gesetze nicht EU-konform gewesen sein sollten.

Das sagt ja auch der EuGH: Fuehrerscheine, die ohne Beachtung der 185-Tage-Regelung erteilt wurden, verlieren nicht automatisch ihre Gueltigkeit.

Bei der Beantwortung der Frage nach dem Wiedereinziehen bereits erteilter Fuehrerscheine wird daher vor allem die Art und Weise der Erfuellung nationaler Vorgaben zum Zeitpunkt der Erteilung eine massgebliche Rolle spielen. Stellt sich bei einer Ueberpruefung - auch durch das Ausland indiziert - heraus, dass diese nationalen Vorgaben 100%ig erfuellt wurden, dann habe ich keinen Zweifel, dass die FSe auch nicht wieder eingezogen werden koennen. Anderenfalls bliebe fuer die Betroffenen ja auch noch der Klageweg durch eine PL-/CZ-Gerichtsbarkeit.


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Anri
Beitrag 11.01.2005, 22:01
Beitrag #666


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Der letzte Anmeldungstag ist eigentlich Sonntag. Am Montag wird Stop-Stand gemacht. Es gibt aber schon manche Ämte, die jetzt keinen mehr anmelden wollen, auch wenn es durch das Bericht von Ministerium möglich ist.
Man muss also angemeldet sein, die Prüfung kann dann in aller Ruhe später statt finden. Das gleiche gilt auch für Erweiterungen B/E,B/C, C/E usw.
Nach dem 17. Januar gilt - wie schon oft diskutiert wurde, die 185 Tage Regelung. Auch dann wird es sicherlich möglich in CZ FS zu machen, es wird aber aufwendiger und dementsprechen teuerer.

Für die Fragen stehe ich zur Verfügung auch per private Nachrichte, falls sich jemand ziert oder nicht offen wagt.


Anri


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monerle
Beitrag 11.01.2005, 22:15
Beitrag #667


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Zitat
Man muss also angemeldet sein, die Prüfung kann dann in aller Ruhe später statt finden.


Aber ist es nicht so, dass in Tschechien der Führerschein erst NACH Bestehen der Prüfung beantragt wird? Deshalb dauert es ja im Gegensatz zu D so lang, bis man den FS ausgehändigt bekommt. Demnach wäre es doch nicht von Bedeutung, wann man sich bei der Fahrschule anmeldet, sondern wann man die Prüfung besteht-sie müsste also vor dem 14.Januar bestanden sein. So wird es jetzt auch in der Stadt gehandhabt, wo ich meinen FS gemacht habe. Sämtliche Prüfungstermine sind auf den 14. Januar vorgezogen worden.


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MaximilianNRW
Beitrag 12.01.2005, 00:59
Beitrag #668


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Ist jetzt vielleicht eine blöde Frage: ich fahr mit meinem CZ-Führerschein brav duch die Lande. Werde angehalten, Routinekontrolle, nichts auffälliges, Auto in Ordnung. Also überhaupt nichts strafbares. Mit welchem Recht kann dann die Polizei meine Daten aufnehmen und weiterleiten? Ich hab ja nichts verbrochen, Wie ist es da mit der informellen Selbstbestimmung? Dürfen Behörden einfach ohne Anlass, nur auf Verdacht, Daten übermitteln?

Mag sein, dass ich da ein wenig blauäugig bin, würde mich aber doch mal interessieren, auf welcher Rechtsgrundlage sowas passiert.

Gruss

Max
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Bayer
Beitrag 12.01.2005, 01:14
Beitrag #669


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Zitat (MaximilianNRW @ 12.01.2005, 00:59)
Ist jetzt vielleicht eine blöde Frage: ich fahr mit meinem CZ-Führerschein brav duch die Lande. Werde angehalten, Routinekontrolle, nichts auffälliges, Auto in Ordnung. Also überhaupt nichts strafbares. Mit welchem Recht kann dann die Polizei meine Daten aufnehmen und weiterleiten? Ich hab ja nichts verbrochen, Wie ist es da mit der informellen Selbstbestimmung? Dürfen Behörden einfach ohne Anlass, nur auf Verdacht, Daten übermitteln?

Mag sein, dass ich da ein wenig blauäugig bin, würde mich aber doch mal interessieren, auf welcher Rechtsgrundlage sowas passiert.

Gruss

Max

Wer sagt denn, daß die police.gif Dich überhaupt "verpetzen" ? Eine offizielle Dienstanweisung diesbezüglich gibt es zumindest in Bayern und Hessen noch nicht.
Die drei police.gif die ich pers. kenne würden das auf jeden Fall nicht tun, wenn alles in Ordnung ist. Vielleicht eine Anfrage in Flensburg und wenn da nichts mehr steht wars das.
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strichachtdoktor
Beitrag 12.01.2005, 08:28
Beitrag #670


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Bei einer normalen Verkehrskontrolle ohne Auffaelligkeiten kann festgestellt werden, dass der Fahrzeugfuehrer nicht im Besitz einer deutschen Fahrerlaubnis ist, sondern sich "nur" mit dem EU-Schein fortbewegt.

Es mag zwar ein gewisser Grad an Ueberintelligenz hinderlich sein, diesen Beruf als police.gif auszuueben, aber so clever, dass sie 1 und 1 zusammenzaehlen koennen, sind deutsche Polizisten allemal. Und nach Massgabe des bayrischen Innenministeriums (zumindest) gibt es diese Dienstanweisung, die den police.gif vorschreibt, in diesen Faellen das zustaendige StVa von der EU-Karte zu informieren.

Genauso wurde in den mir bekannten 3 Faellen (PL-Karten) bisher auch gehandelt: Kontrolle war in Ordnung, Fuehrerscheinstelle wurde informiert und diese hat in zumindest einem Fall ganz sicher bereits eine MPU angefordert, und zwar in Niedersachsen. Begruendet wurde diese ausschliesslich mit der Straftat in der Vergangenheit. Zudem laufen noch einige Verfahren zur Ueberpruefung der Rechtmaessigkeit tschechischer Fuehrerscheine, teilweise um die Echtheit zu pruefen, teilweise zwecks Ueberpruefung der Fahreignung.

Rechtsgrundlage bisher §46 FeV. Die Frage "Duerfen die das?" kann ja immer noch geklaert werden - erstmal machen sie es einfach ...


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Peter Lustig
Beitrag 12.01.2005, 09:41
Beitrag #671


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Zitat (strichachtdoktor @ 12.01.2005, 08:28)
Es mag zwar ein gewisser Grad an Ueberintelligenz hinderlich sein, diesen Beruf als  police.gif auszuueben, aber so clever, dass sie 1 und 1 zusammenzaehlen koennen, sind deutsche Polizisten allemal.

Was soll diese überhebliche, blöde und völlig überflüssige Anmerkung, die Deiner eigentlich unwürdig sein sollte? Ich hoffe, Du bist Dir darüber im Klaren, dass der erste Halbsatz eine handfeste Beleidigung für den Berufsstand der Polizei darstellt.
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strichachtdoktor
Beitrag 12.01.2005, 11:12
Beitrag #672


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Jetzt mal keine falsche Aufrege, Herr Lustig ! Oder glauben Sie im Ernst, das (s.u.)sei in Deutschland irgendwie anders ??? Tzztzz.... - vergessen Sie´s ...

Im Uebrigen kein Grund persoenlich zu werden, Herr Lustig! Denn im Grunde habe ich nichts weiter gesagt, als dass man der Polizei viel nachsagen koenne, aber nicht, dass sie die "Nummern" mit dem EU-FS nicht blitzschnell durchblicken wuerde und dementsprechend handelt.

Schlauer als die Polizei erlaubt
Zitat
New London/USA (AP) Ein Bewerber für den Polizeidienst, der wegen seiner überdurchschnittlichen Intelligenz als ungeeignet abgelehnt wurde, hat sein Berufungsverfahren vor einem US-Gericht verloren. Das Bundesberufungsgericht in New York urteilte, es liege keine Diskriminierung vor, da der gleiche Standard für alle Bewerber gelte. Der Kläger Robert Jordan erklärte am Freitag, er wolle keine weiteren Rechtsmittel gegen die Zurückweisung einlegen.
Der heute 49 Jahre alte Mann war vor vier Jahren von der Stadt New London in Connecticut mit der Begründung abgelehnt worden, Kandidaten für den Polizeidienst, die zu intelligent seien, würden sich bald zu langweilen beginnen und quittierten dann trotz der kostspieligen Ausbildung den Dienst. Der frühere Student der Literaturwissenschaft kam bei einem Intelligenztest der Polizei auf 33 Punkte, was einem Intelligenzquotienten von 125 entspricht. Zum Bewerbungsgespräch eingeladen wurden aber nur Bewerber mit 20 bis 27 Punkten. Der Intelligenzquotient von Polizisten in den USA liegt bei durchschnittlich 104. Seit seiner Ablehnung arbeitet Jordan als Gefängnisaufseher.
(9.9.2000)


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RA XDiver
Beitrag 12.01.2005, 11:20
Beitrag #673


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Zitat
Denn im Grunde habe ich nichts weiter gesagt, als dass man der Polizei viel nachsagen koenne, aber nicht, dass sie die "Nummern" mit dem EU-FS nicht blitzschnell durchblicken wuerde und dementsprechend handelt.


Lieber Joe,

das stimmt offenkundig nicht. Dein erster Halbsatz stellt nunmal eine pauschale aussage über die Intelligenz deutscher Polizisten dar, die so sicher nicht haltbar ist. Erst im zweiten Halbsatz hast Du den Bezug zur EU-FE hergestellt.

Warum soll bei der Polizei eigentlich genaueres Wissen herrschen, als hier? Fakt ist, in D sind zahlreiche falsche FE in Umlauf. Fakt ist m.E. auch, dass wohl kein Polizist in einer VK aus Jux und Tollerei eine FE einzieht.

Und auch Dein (nett zu lesender) Bericht aus den Staaten hinkt. Das dort drüben die Uhren noch anders gehen, als in Bayern dürfte bekannt sein und sich sicher nicht auf D übertragen lassen. Zur Info: Ich wurde seinerzeit bei der Polizei im Einstellungstest mit 125 getestet und hätte den Job auch bekommen, wenn ich nicht eine ärgerliche Farbsehschwäche mitgebracht hätte.....

Überleg´ Dir demnächst Deine Wortwahl ein wenig besser. Wir sind besseres von Dir gewöhnt als plumpe Beleidigungen.

Gruß, XDiver


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strichachtdoktor
Beitrag 12.01.2005, 12:12
Beitrag #674


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Zitat
Ich wurde seinerzeit bei der Polizei im Einstellungstest mit 125 getestet und hätte den Job auch bekommen, wenn

Du hast den Job aber nicht, also kannst Du auch nicht den Schnitt ´versauen´ ... Ueblicherweise sagt man den Bewerbern den wirklichen Grund fuer die Nichteinstellung natuerlich nicht.
laugh2.gif
Bevor man jedenfalls einen Beitrag oberlehrerhaft abkanzelt und die in Unwissenheit von Fakten vermeintlich guenstige Gelegenheit nutzt, um mal wieder einen persoenlich mitzugeben, weil man argumentativ nichts dagegenzusetzen hat, sollte man sich vielleicht die Muehe machen, das Gelesene zu verstehen:
Überintelligenz erfasst mit Sicherheit nicht die normale, also durchschnittliche Intelligenz (90-110), und ebenso noch nicht die ueberdurchschnittliche Intelligenz (110-120) sondern ist bezogen auf die Werte ueber und deutlich ueber 120 IQ-Punkte. (... und wir muessen jetzt doch nicht im Ernst darueber reden, dass normale Intelligenz keine Schande ist, oder ?!)
Es handelt sich bei meiner Aussage auch nicht um eine Aussage ueber die "Intelligenz von Polizisten", sondern ueber die "Abhaengigheit von hoher Intelligenz und die Ausuebung eines Berufes" - pauschal, denn ich habe es mir erspart, die Quelle fuer diese wissenschaftlich fundierte Bemerkung zu nennen und sie einfach dezidiert, belustigend, ironisch und sarkastisch eingeflochten. Welch´Frevel, der gleich die Etikettierer auf den Plan ruft.
Es ist jedenfalls allgemein bekannt, dass die Frustrationstoleranz bei steigender Intelligenz abnimmt und damit auch die Eignung fuer diese Berufe.
Und wenn nochmal einer meint, er muesse solche Saetze schreiben wie
Zitat
Was soll diese überhebliche, blöde und völlig überflüssige Anmerkung, die Deiner eigentlich unwürdig sein sollte?
oder
Zitat
Überleg´ Dir demnächst Deine Wortwahl ein wenig besser. Wir sind besseres von Dir gewöhnt als plumpe Beleidigungen.
moechte ich hoeflich und distinguiert darum bitten, vorher etwas ergebnisoffener nachzudenken.
wavey.gif


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michael_mk
Beitrag 12.01.2005, 12:13
Beitrag #675


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Zitat (XDiver @ 12.01.2005, 11:20)
Zitat
Denn im Grunde habe ich nichts weiter gesagt, als dass man der Polizei viel nachsagen koenne, aber nicht, dass sie die "Nummern" mit dem EU-FS nicht blitzschnell durchblicken wuerde und dementsprechend handelt.


Lieber Joe,

das stimmt offenkundig nicht. Dein erster Halbsatz stellt nunmal eine pauschale aussage über die Intelligenz deutscher Polizisten dar, die so sicher nicht haltbar ist. Erst im zweiten Halbsatz hast Du den Bezug zur EU-FE hergestellt.

Warum soll bei der Polizei eigentlich genaueres Wissen herrschen, als hier? Fakt ist, in D sind zahlreiche falsche FE in Umlauf. Fakt ist m.E. auch, dass wohl kein Polizist in einer VK aus Jux und Tollerei eine FE einzieht.

Und auch Dein (nett zu lesender) Bericht aus den Staaten hinkt. Das dort drüben die Uhren noch anders gehen, als in Bayern dürfte bekannt sein und sich sicher nicht auf D übertragen lassen. Zur Info: Ich wurde seinerzeit bei der Polizei im Einstellungstest mit 125 getestet und hätte den Job auch bekommen, wenn ich nicht eine ärgerliche Farbsehschwäche mitgebracht hätte.....

Überleg´ Dir demnächst Deine Wortwahl ein wenig besser. Wir sind besseres von Dir gewöhnt als plumpe Beleidigungen.

Gruß, XDiver

lächerlich,wo ist das ne beleidigung?ihr(MPU-FREAKS)seid diejenigen die ständig beleidigen und menschen abstempelt wo ihr garnicht kennt!also immer schön auf dem teppich bleiben!!!
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RA XDiver
Beitrag 12.01.2005, 12:16
Beitrag #676


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Zitat
ihr(MPU-FREAKS)seid diejenigen die ständig beleidigen


Na, die Fundstellen musst Du mir aber zeigen.

Zitat
moechte ich hoeflich und distinguiert darum bitten


Siehts du Joe, geht doch und tat gar nicht weh..... wink.gif


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Fabi
Beitrag 12.01.2005, 13:53
Beitrag #677


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Zitat (strichachtdoktor @ 12.01.2005, 12:12)
Bevor man jedenfalls einen Beitrag oberlehrerhaft abkanzelt und die in Unwissenheit von Fakten vermeintlich guenstige Gelegenheit nutzt, um mal wieder einen persoenlich mitzugeben, weil man argumentativ nichts dagegenzusetzen hat, sollte man sich vielleicht die Muehe machen, das Gelesene zu verstehen:

Das ist doch hier nichts Neues, hier wird doch jeder 2. Post der den Herren hier nicht gefällt, in dieser Art und Weise abgekanzelt.


Andreas kann man da mal außen vor lassen, aber die Herren Lustig und Co. sind da wohl besonders drauf geschult worden, ihre Meinung von Rechtsauffassung durch das zitieren einzelner Textpassagen eines Postings darzulegen, und diesen mit einem abwertenden Kommentar zu belegen, ohne dabei auf den Gesamtinhalt eines Beitrages Rücksicht zu nehmen.

Ist natürlich auch um einiges bequemer, verschleiert seinen Standpunkt darzulegen, als offen Stellung zu beziehen, denn im Fall der Falle kann man ja dann wieder einen Rückzieher machen.
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Gast_ephedrine_*
Beitrag 12.01.2005, 14:10
Beitrag #678





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Zitat
aber die Herren Lustig und Co. sind da wohl besonders drauf geschult worden

... ich glaube, die sind gut auf /8-doc eingeschossen unsure.gif
Die Verwaltungsspezies hier vor Ort sind halt die, die auch vor den einschlaegigen Gerichten einen vor die Nase bekommen - hier in der Liste bauen sie dann ihren Frust ab ... ranting.gif rofl1.gif
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Bayer
Beitrag 12.01.2005, 14:49
Beitrag #679


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Zitat (strichachtdoktor @ 12.01.2005, 08:28)
Und nach Massgabe des bayrischen Innenministeriums (zumindest) gibt es diese Dienstanweisung, die den  police.gif vorschreibt, in diesen Faellen das zustaendige StVa von der EU-Karte zu informieren.

Hallo Joe,
in der Pressemitteilung vom 29.12. steht nix von Anweisungen an die police.gif . Diese gibt es bis dato definitiv nicht und wenn dann bin ich der erste ders erfährt.
Nur die Führerscheinstellen wurden angewiesen in jedem bekannten Fall eine MPU zu fordern.
Unterhalte dich doch einfach mal ganz zwanglos mit Polizisten über das Thema EU-Führerschein und MPU. Du wirst sehen der police.gif gehts nur darum, daß du immer nüchtern fährst und dich an die Regeln hälst. Was einmal war ist den police.gif meistens doch völlig Wurscht, es sei denn du warst damals nicht sehr freundlich und hast das "Glück" und der gleiche Beamte kontrolliert dich wieder.
Auch die Polizisten sind nur Menschen und die meisten doch sehr freundlich und hilfsbereit. Und da das System-MPU nicht immer gerecht ist wissen die police.gif auch.
Also warum sollten sie sich die Arbeit machen und dich bei der Führerscheinstelle verpetzen wenn sie nicht müssen.
Gruß
Bayer
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Fabi
Beitrag 12.01.2005, 16:26
Beitrag #680


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@ Bayer: Ein sehr guter Beitrag von Dir. Ich hoffe nur das es auch so bleibt das die Polizei nicht muss, denn sonst müssen Sie wieder das ausbügeln was die Herren Politiker zur Zeit gerade verbocken, und werden letztendlich wieder die Sündenböcke sein.

Sehe das übrigends ähnlich wie Du, warum sollte ein Polizist jeden EU-Führerschein Inhaber gleich melden? Wer sich an die Regeln hält, und nicht erneut unter Alkoholeinfluss am Straßenverkehr teilnimmt, muss auch nicht zwangsweise damit rechnen das seine Daten gleich weitergegeben werden.

Vorrausgesetzt natürlich das der EU-Führerschein ein Original-Dokument ist.
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monerle
Beitrag 12.01.2005, 17:27
Beitrag #681


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Ich kenne wie gesagt einen Fall (grenznahe Kleinstadt Bayern), der ist mit seinem EU-Schein jetzt 3 oder 4 Mal kontrolliert worden und es ist definitiv NICHTS passiert!
Bin aber trotzdem der Meinung, dass man sich darauf nicht verlassen sollte. Ich gehe schon davon aus, dass die meisten Polizisten die FS-Stelle benachrichtigen würden.


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michael_mk
Beitrag 12.01.2005, 17:31
Beitrag #682


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Zitat (monerle @ 12.01.2005, 17:27)
Ich kenne wie gesagt einen Fall (grenznahe Kleinstadt Bayern), der ist mit seinem EU-Schein jetzt 3 oder 4 Mal kontrolliert worden und es ist definitiv NICHTS passiert!
Bin aber trotzdem der Meinung, dass man sich darauf nicht verlassen sollte. Ich gehe schon davon aus, dass die meisten Polizisten die FS-Stelle benachrichtigen würden.

das denke ich auch,die grünen haben auch nachrichten geschaut und zeitungen gelesen!
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MaximilianNRW
Beitrag 12.01.2005, 18:03
Beitrag #683


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Bei Kripo-Beamten wird die Schutzpolizei hier als Schnittlauch tituliert. Auf meine Frage, warum, kam die Antwort: innen hohl und außen grün. Nun ja, die meisten Kripoleute haben wohl auch irgendwann mal Uniform getragen.

Meine Erfahrungen mit der Polizei sind gespalten. Ich habe fast unglaublich und ungesetzliche Dinge da gesehen aber eben auch den netten und verständnisvollen Beamten. Allerdings mache ich in der letzten Zeit viele Leute da aus, die ihre Minderwertigkeitsgefühle hinter einer Uniform verstecken. Und die gehören meiner Meinung nach nicht in so was reingesteckt.

Den "Schutzmann" im wahrsten Sinne des Wortes finde ich gut und richtig. Und auch den Beamten, die mich damals in unverantwortlichem zusatnd aus dem verkehr fischten bin ich nicht gram. Musste einfach mal gesagt werden, obwohl es nicht zum Thema gehört.

Max
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strichachtdoktor
Beitrag 12.01.2005, 20:02
Beitrag #684


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Ist das jetzt hier eine Besprechungsrunde fuer Gartenfreunde oder was ? Gestern ging es hier noch um CZ-Fuehrerscheine ...

Ja sicher, es gibt auch nette Polizisten. Immer mal wieder welche erlebt und auch mit welchen befreundet - kein Problem.

@Bayer: In irgendeinem etwas aelteren Statement steht das jedenfalls drin mit der Dienstanweisung und dass die Polizei diese CZ- und PL-FS-Inhaber besonders gruendlich kontrollieren werden und dass sie "Meldung machen" sollen. Die Erfahrungen der mir bekannten Faelle bestaetigen das - so zumindest der Anfangsverdacht.


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Gast_Gast_JogiPechvogel_*
Beitrag 14.01.2005, 12:36
Beitrag #685





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Zitat (XDiver @ 18.09.2004, 19:38)
Meines Erachtens ist das alles, aber keine EU-FE. Ich tippe auf Beschiss....

huh.gif Na wo hast Du denn den Schein her? Das ist genau die Art Schein, die ich auch besaß nur das Datum war eine Woche jünger.
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Gast_Gast_JogiPechvogel_*
Beitrag 14.01.2005, 13:03
Beitrag #686





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Zitat (Matte @ 08.01.2005, 01:01)
Zitat (rulez @ 06.01.2005, 16:19)
Wer bis 17.01.05 noch die Kurfe kriegt, hat den FS auf leichte Art und Weise erworben. MPU Auflage kann das LRA gern anordnen, wird rechtlich jedoch scheitern, da die EU Gesetze nunmal nicht nur für die Straf-, sondern auch für Verwaltungsgerichte gelten. Bisher ist jedenfalls niemand einer MPU Auflage nachgekommen und es wurde immer Widerspruch eingelegt.

Da die Anordung eines MPU-Gutachtens kein Verwaltungsakt ist (sondern die Vorbereitung darauf), kann man dagegen auch kein Rechtsmittel einlegen.

Hallo,

ja kann ich bestätigen. Mein Anwalt sagte mir gestern das ich gar keine MPU machen muß. Auch wenn es der "König von Schongau" gerne so hätte. Nun werde ich meinen Führerschein neu beantragen! Alles schriftlich, läuft über meinen Anwalt und der macht den von der Führerscheinstelle Feuer unter seinem Hintern. Mensch wenn ich das vorher gewußt hätte, man ist echt im Vorteil wenn man lesen kann. Für alle die noch Probleme haben mit Führerschein und MPU, lest doch mal im Verkehrsportal.de, die Zeilen Fahrerlaubnisentzug,
Merkblatt: Entziehung der Fahrerlaubnis - Was tun zur Wiedererlangung...?
Für m i c h gilt hier der Satz: Wenn sie eine Prüfung ablegen wüssen, sollten sie sich mit einer Fahrschule in Verbindung setzen, die die Prüfung in Theorie u. Praxis organiesiert. Sie benötigen keine reguläre Fahrschulausbildung, sondern vereinbaren individuell die Vorbereitung auf die Prüfung.
Dies gilt natürlich nur für solche Leute, die ihren Führerschein schon einige Jahre hatten, bevor er ihnen wegen einer Alkoholfahrt entzogen wurde und nach einer Gerichtsverhandlung (Sperre) den Führerschein wieder haben bzw. neu beantragen müssen. Das ganze gezetere mit dem CZ- Schein hätte ich mir sparen können.

--------------------
*** Anmerkung Admin: Link eingefügt. Gruss Rolf :-)

Der Beitrag wurde von Rolf Tjardes bearbeitet: 14.01.2005, 21:04
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Andreas
Beitrag 14.01.2005, 20:01
Beitrag #687


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Wann und aus welchem Grund wurde dir der FS entzogen (Promillewert, 1. Verstoß oder Wiederholungstäter etc.)


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Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek)
>>UNICEF - Running for Children<<
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JuBe
Beitrag 15.01.2005, 11:17
Beitrag #688


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Hallo Leute!
Bin gerade aus der Tschechei zurückgekommen, dort habe ich meinen EU-FS gemacht.
Hier nun habe ich folgendes zu berichten:
Ich bezahlte dafür 1500 Euro (incl. Übernachtung), wobei ich dort Leute antraf, die weit aus mehr dafür bezahlen mußten, bis zu 5000 Euro.
Die Anreise ging über Dresden, dann über die Grenze bis nach Teplize.
Am folgenden Tag ging es zur Fahrschule, dort mußte ich lediglich einige Unterschriften leisten, dann wieder zurück in die Pension (Essen und trinken Spottbillig).
Am nächsten Tag mußte ich ca. 10 Fragebogen ausfüllen, wobei die Antworten am unteren Rand umgeklappt standen, alles Supereasy dachte ich! Dann mußte ich ca. 10 min. mit dem Fahrlehrer fahren.
Am nächsten Tag sollte die Prüfung sein.
Dazu noch eine Anmerkung:
Die Fragebogen, 50 Seiten, habe ich ca. 4 Wochen vorher erhalten, also war genügend Zeit, mir die Fragen anzuschauen und zu lernen.
Andere wiederrum erhielten erst in der CZ die Fragebogen, also blieb denen wenig Zeit die Fragen zu erlernen. Wenn Euch einer sagt, die Prüfung wäre total einfach, so halte ich das für eine glatte Lüge!
Der Tag der Prüfung!
Um 14°° Uhr ging es los. Mir wurden 5 Fragebögen vorgelegt und dieses mal standen die Lösungen nicht am unteren Rand???!!
Von 65 max. Punktezahl erreichte ich 59, ganz knapp, denn bei 56 wäre ich aufgeschmissen gewesen.
Dann kam die mündliche Prüfung!!!!! (mit Dolmetscherin)
Ich sollte erklären wie das ABS System funktioniert und welches Sicherheits-System auf die elektr. Anlage einwirkt.
Dann kam die Fahrprüfung. Der Fahrlehrer sowie der Kommisar (Prüfer) fuhren mit mir. Die Prüfung dauerte etwa 15 min......das war das Einfachste.
Gegen 18°° Uhr war alles überstanden. Von 10 Teilnehmer haben 7 bestanden?!
Die müssen nochmal wiederkommen.
Am nächsten Tag ging ich zum Magistrat und reichte meine Papiere ein.
Dort werden die Papiere nach Prag geschickt und in ca. 3 Wochen kann ich meinen EU-FS beim Magistrat abholen.
wink.gif Also, denkt nicht, es wäre einfach!!! Es ist zu schaffen!"

Gruß JuBe
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Medusa
Beitrag 16.01.2005, 00:23
Beitrag #689


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@JuBe

Zitat
in ca. 3 Wochen kann ich meinen EU-FS beim Magistrat abholen.


Kann auch 'mal 7 Wochen dauern. Also keine Panik bekommen rolleyes.gif
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Uwe
Beitrag 17.01.2005, 12:11
Beitrag #690


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Hier gehts weiter.

Gruß Uwe


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Mit etwas Geschick kann man aus den Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, eine Treppe bauen.
Schau doch endlich nach, was sich hinter diesem Logo verbirgt -> klick:
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 24.11.2024 - 06:27