EBS/ABS Anhänger hinter Traktoren, Gesetzeslücke ? |
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EBS/ABS Anhänger hinter Traktoren, Gesetzeslücke ? |
28.01.2015, 12:47
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 28.01.2015 Mitglieds-Nr.: 75249 |
ich bin im Kundendienst eines Landtechnikherstellers tätig und werde in letzter Zeit immer wieder mit einer Frage konfrontiert, zu der ich keine richtige Antwort habe. Auch das Studieren von Gesetzestexten und Verordnungen hat mir nicht geholfen. Zumindest habe ich nichts gefunden. Immer mehr Landwirte nutzen LKW-Anhänger hinter ihren Standardtraktoren. Das bedeutet, die Anhänger haben ABS/EBS und die Traktoren nicht, bzw sogar noch Allradbremsen! Nun wollen manche Landwirte die Probleme beim EBS, bei dem die Bremskraftregelung ja ohne entsprechende Steckverbindung nicht funktioniert, umgehen, indem sie eine ABS/EBS Steckdose an den Traktoren montieren und über einen Spannungswandler mit 24 Volt versorgen. Für Anhänger mit ABS gilt das Gleiche, viel Glauben, sie hätten einen "Sicherheitsvorteil." Von der Fahrphysik her,halte ich das für Brandgefährlich. Wenn der Traktor auf rutschigem Untergrund bremst, kann es passieren, daß das Anhänger-ABS/EBS anfängt zu regeln und der Anhänger aufläuft. Folge: Der Zug knickt ein! Nun verkaufen viele Zubehörhändler Nachrüstsätze für diesen Einsatz. Die Argumentation der Landwirte und Verkäufer ist schlüssig: Der Gesetzgeber verbietet das Betreiben von EBS Anhängern nur, wenn keine entsprechende Kabelverbindung nach ISO???? vorhanden ist. Es steht aber nirgends, dass das Zugfahrzeug EBS/ABS haben muss. Also baut man die vorgeschriebene Steckdose an und schon ist das Betreiben des EBS-Anhängers legal, obwohl der Traktor weder EBS noch ABS hat. Meine Frage ist also: Darf ein EBS/ABS Anhänger hinter einem Fahrzeug ohne EBS/ABS betrieben werden, wenn eine entsprechende Steckverbindung für die elektrische Versorgung am Zugfahrzeug installiert wird ? PS: TÜV Süd hat mir vor eine Weile mal folgende Antwort gegeben:" Darüber hat sich wahrscheinlich noch niemand Gedanken gemacht. Wer hat schon damit gerechnet, daß die Landwirte irgendwann LKW-Anhänger hinter ihre Schlepper hängen...." Grüße aus dem Allgäu Michael |
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28.01.2015, 13:59
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1443 Beigetreten: 15.07.2009 Wohnort: Landkreis Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 49477 |
Das Problem liegt wohl darin, dass der Bremsweg mit ABS tendenziell etwas länger ist als ohne. Im Gegenzug halten Fahrzeuge mit ABS (inkl. Anhänger) besser Spur. Ob es summa summarum zu einem Auffahren und Einknicken kommen kann ist für mich nicht ohne weiteres klar.
-------------------- Gruss, Couscous |
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28.01.2015, 14:06
Beitrag
#3
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 28.01.2015 Mitglieds-Nr.: 75249 |
Das ist ja das Problem, z.B auf unbefestigten Strassen oder Schnee ist der Bremsweg mit ABS erheblich länger. (Bremskeilbildung).
Beim Zugfahrzeug bildet sich dieser Bremskeil, beim Anhänger mit ABS nicht. Logische Folge, der Anhänger schiebt auf und wenn der Fahrer die Bremse zu spät löst, knickt der Zug ein! Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 28.02.2017, 12:19
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat des Vorposting gelöscht
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28.01.2015, 18:08
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#4
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9351 Beigetreten: 06.07.2006 Mitglieds-Nr.: 20947 |
Ich kenne die Regelgüte von Auflieger-ABS nicht genau. Im PKW-Bereich ist die Bremswegverlängerung bei modernen Systemen kein Thema mehr. Im Gegenteil, dort realisieren ABS-Fahrzeuge auf festen Untergründen kürzere Bremswege als ohne ABS.
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28.01.2015, 18:25
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#5
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6430 Beigetreten: 18.10.2007 Wohnort: irgendwo in Sachsen zw. A14/A4/A17/A13 Mitglieds-Nr.: 37650 |
ich verlinke mal einen Text unseres Forenmitgliedes @ burkhard
http://www.mängel-an-nutzfahrzeugen.de/ind...S_allgemein.pdf und hier findest Du ihn und einen Link zu seiner HP. http://www.verkehrsportal.de/board/index.p...mp;p=1056710114 schreibe ihn mal an, dass er hier reinschaut. ach so, PN erst ab 5 Beiträgen möglich also ich sende ihm mal den Link -------------------- Blue Knights Law Enforcement Motorcycle Club
www.blueknights.de www.blueknights.org Blue Knights Germany 19 Saxonia (eines von 41 in Deutschland, über 600 weltweit mit weit über 40000 Mitgliedern) |
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28.01.2015, 18:33
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#6
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7619 Beigetreten: 27.01.2005 Mitglieds-Nr.: 8053 |
Beim Zugfahrzeug bildet sich dieser Bremskeil, beim Anhänger mit ABS nicht. Würde sich denn ohne ABS beim Anhänger ein Bremskeil bilden? Immerhin läuft der Anhänger ja typischerweise weitestgehend in der Spur des Zugfahrzeugs - und das hat ja gerade den Schnee in dieser Spur weggeschoben. Zu einem Bremskeil vor der Zugmaschine. -------------------- "Man sollte schon deshalb kein langes Gesicht machen, weil man dann mehr zu rasieren hat."
Fernand Joseph Désiré Contandin (1903-1971), französischer Schauspieler und Sänger |
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28.01.2015, 18:50
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#7
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7098 Beigetreten: 13.04.2007 Mitglieds-Nr.: 30602 |
Das EBS Kabel ist nicht nur für die Bremse da ... http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=52570 |
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28.01.2015, 20:06
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#8
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 4769 Beigetreten: 20.01.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 7902 |
Die Vorschriften sind eindeutig. Das Zugfahrzeug muss "lediglich" eine "Steckdose" nach dem Standard ISO 7638 aufweisen. Das Zugfahrzeug selbst muss weder über ABS noch EBS verfügen. Über die 5-polige Steckverbindung nach ISO 7638 wird der Anhängermodulator mit Spannung versorgt. Dieser regelt die Bremsanlage in Abhängigkeit vom Bremswunsch des Fahrers, der über die gelbe Steuerleitung auf den Anhängermodulator oder bei älteren EBS Anhängern auf das EBS-Anhängerbremsventil übertragen wird, völlig unabhängig vom Zugfahrzeug.
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28.01.2015, 21:20
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#9
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7453 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 |
und die Bremsanlage ist als Gesamtsystem für diese Konfiguration ausgelegt und geprüft?
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28.01.2015, 21:35
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#10
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 4769 Beigetreten: 20.01.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 7902 |
Für Zugfahrzeuge und Anhänger gibt es eigenständige bauliche Vorschriften. Diese sind so aufeinander abgestimmt, dass die gesetzlichen Mindestvorgaben eingehalten werden. Als Stichworte wären hier das Zeitverhalten der Bremsanlage und die Mindestabbremsung zu nennen. Es ist natürlich immer besser, wenn Zug- und Anhängefahrzeug speziell aufeinander abgestimmt werden. Ausschlaggebend sind aber immer die gesetzlichen Mindestanforderungen. Wenn bei einem Sattel- oder Gliederzug die Verbindung über ein 5-poliges ISO 7638 Kabel erfolgt, passiert doch nichts anderes. Es findet keine "Kommunikation" zwischen Zug- und Anhängefahrzeug statt. Der Bremswunsch wird ausschließlich über den Druckaufbau in der Bremsleitung (gelb) an den Anhänger übertragen. Erst dort wird der Druck sensorisch erfasst und der Anhängermodulator regelt die Bremsanlage des Anhängers autark. Aufgrund des Zeitverhaltens der Bremsanlage bremst der Anhänger dabei immer vor dem Zugfahrzeug bzw. über einen höheren Druck. Der Zug kann nicht einknicken, solange die Bremsanlage mängelfrei ist.
Übrigens, bei der HU und SP ist es nicht vorgeschrieben, den Anhänger im Verbund mit dem Zugfahrzeug zu prüfen. Im schlimmsten Fall wird vor den Anhänger ein Hofschlepper gespannt und dann wird der Anhänger über den Bremsenprüfstand gezogen. -------------------- |
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28.01.2015, 22:35
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#11
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7453 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 |
Also wenn ich es jetzt auf die Schnelle richtig zusammen bekomme:
beim 5-poligen Kabel werden nur die ABS-Systeme gekoppelt, um die EBS-Systeme im ganzen Zug zu verbinden braucht man zusätzlich einen CAN, also ein 7-poliges Kabel? Was man nun wie als Zug zusammenstellen darf habe ich aber nicht im Kopf und vermutlich auch nicht in diesem Ordner hier Irgendwann wird ja auch der Anhänger mit dem HU-Adapter geprüft. Bis dahin ist die HU/SP am EBS-Anhänger ganz ohne EBS-Zugfahrzeug eher irgendwie provisorisch und unvollständig... |
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29.01.2015, 12:44
Beitrag
#12
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 28.01.2015 Mitglieds-Nr.: 75249 |
Ok, hier sind schon ein paar Antworten gekommen. Super. Danke! :-)
Vielleicht noch zur Erklärung, ich bin SP Prüfberechtigt und lange Jahre als Monteur für Haldex und WABCO ABS/EBS Systeme unterwegs gewesen. Die Technik kenne ich also zur Genüge. Daher kenne ich natürlich auch die Physik die hinter meiner Frage steckt. Es spielt absolut keine Rolle, wie gut das ABS/EBS im Anhänger bremst! Wenn das Zugfahrzeug blockiert und der Anhänger nicht, dann knickt der Zug ein. Das ist einfach so. Es gibt mittlerweile Anhänger ESP für Gliederzüge, aber die sind eben auch für den LKW Sektor gedacht, also für den Einsatz hinter Fahrzeugen mit EBS. Die sog. Voreilung soll NICHT bewirken, daß der Anhänger früher bremst, sondern, daß die Verzögerung zwischen dem Ansprechen der LKW-Bremsen und dem Anhänger so klein wie möglich ist. Vor EBS Zeiten sprach man von bis zu 0,4 Sekunden die die Anhängerbremsen später angesteuert wurden als die Lkw-Bremsen. Manche Lkw-Hersteller stellen gerne eine höhere Voreilung ein, oder bei EBS Bremsen habe ich sogar mal bei einem Hersteller erlebt, der bei Teillastbremsungen NUR die Anhängerbremsen ansteuerte. Hintergrund, am Lkw werden die Bremsen geschont und der Anhängerhersteller steht als der Doofe da (Bremsenverschleiß) Deshalb gibt es auch ein "EU-Bremsband" das LKW´s und Anhänger einzuhalten haben! Damit eben Fahrzeugkombinationen zueinander passen und im Idealfall dann noch eine Zugabstimmung, damit die Bremsbänder von Anhänger und Zugfahrzeug möglichst nahe zusammenliegen. Exakte Vorgaben und Einstellmöglichkeiten erleichtern das Leben Jetzt mal zur Situation im Landtechnikbereich. Das ist alles eine schöne Grauzone Jeder Schlepperhersteller kocht da sein eigenes Süppchen. Da die Gesetze aus dem LKW-Bereich nicht greifen, wird fröhlich geschraubt und gebastelt. So gibt es keine Regeln, ob z.B. ein Anhängersteuerventil überhaupt einstellbar sein muss, oder nicht. Das bedeutet Voreilung ist Glücksache. Zugabstimmung macht kein Mensch. EU Bremsband? Da facto unbekannt in der Landtechnik. Wer die Bremsanlagen von Standardtraktoren kennt, weiß dass die sog. Allradbremse immer noch üblich ist. Das heißt, die Hinterachse wird gebremst, beim Bremsen wird der Allradzugeschaltet und dadurch die Vorderachse indirekt, über die Gelenkwelle abgebremst. Wer einen 40 Tonnen Zug, bestehend aus Traktor und ggf mit zwei Anhängern mal gefahren hat, weiß dass so ein System gelinde gesagt "Gewöhnungsbedürftig" ist. Prüfung auf dem Bremsenprüfstand ? Zugabstimmung auf dem Prüfstand? Bei diesem System nicht möglich! Wie soll ich VA prüfen, wenn sich die HA dafür drehen muss? Der TÜV prüft mit Verzögerungsschreiber. Wir schnallen also einen 30 Jahre alten Deutz vor einen nagelneuen 32 Tonnen Anhänger und versorgen per Spannungswandler und 7.Poliger Steckdose das EBS mit Strom. Dann setzen wir den 14 Jährigen Landwirtsohn auf diesen Zug und ab geht's,.... Kann das richtig sein ? Im Grunde wurde hier doch eine Fahrzeugkombination geschaffen, die in dieser Form doch nie getestet, abgenommen und zugelassen wurde, oder ? |
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29.01.2015, 16:12
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#13
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2054 Beigetreten: 14.12.2005 Mitglieds-Nr.: 15369 |
Ist das jetzt ein theoretisches Problem oder zeigen sich in der Praxis schon gefährliche Situationen ?
Ich muss zugeben, ich habe näheren Kontakt zu Vollerwerbs-Landwirten aber von denen hat keiner einen echten modernen LKW-Anhänger. Alte LKW-Anhänger schon aber die haben noch kein ABS/EBS. Wir sind aber auch keine Zuckerrübengegend wo viel Masse weit gefahren werden muss und daher gern mit LKW-Anhängern möglichst schnell ... -------------------- Eala Frya Fresena
zentraler Ausdruck der Friesischen Freiheit Lewer duad as Slaav! Schlüttsieler Schleuse unterhalb des Friesenwappens vertrouw op god en je mauser motto van de Boerenoorlog (1899-1902) Слава Україні! Sláva Ukrayíni! Deutsch sein heißt, auch eine (ursprünglich) gute Sache so sehr ins Extrem zu treiben, bis sie ein böses Ende nimmt (Matthias Politycki, geboren 1955, Schriftsteller) Ich wollte mit den Bürger*innenmeister*in*kandidat*innen diskutieren, habe sie aber nicht verstanden. |
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29.01.2015, 16:13
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#14
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2429 Beigetreten: 17.07.2011 Wohnort: Im Südbadischen Mitglieds-Nr.: 60398 |
Naja ich hatte als Landmaschinenmechaniker selbst bezug zur Landwirtschaft, und ja, dort sieht man sowas halt wohl auch weil man viel langsamer fährt generell nicht so eng alles.
Das mit den LKW-Anhängern hinter Schleppern ist doch aber auch nicht neu, hier hats viele Landwirte die den Speditionen ihre ausgemusterten alten Pritschen-Anhänger abkaufen und mit 40 oder 25 km/h Zulassung und noch so lange nutzen bis sie komplett auseinander fallen. |
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30.01.2015, 10:49
Beitrag
#15
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 28.01.2015 Mitglieds-Nr.: 75249 |
@EMD
Es gibt viele Landwirte, die als "Nebengeschäft" für Bauunternehmen fahren. Gerade auf Autobahnbaustellen ist das gerade groß in Mode. Der Landwirt verdient sich ein paar Euro dazu und der Bauunternehmer spart sich einen Lkw und einen Fahrer. Und da werden dann auch schon mal die EBS Anhänger verliehen..... Dazu kommt dass es mittlerweile Muldenkipper mit Tandemachse und über 30 Tonnen Gesamtgewicht für die Landwirtschaft gebaut werden, deren Grundgedanke es ist, auf dem Feld, hinter dem Traktor genutzt zu werden und dann, wenn sie Beladen sind, am Feldrand von einem Lkw abgeholt zu werden. Das bedeutet, der Anhänger ist auf den Lkw-Betrieb zugelassen, mit entsprechender Bremsanlage. Natürlich holt so gut wie kein Landwirt einen Lkw, um den Anhänger nach Hause zu ziehen...... Genauso wie das Güllefass in diesem Video nur leer auf der Strasse laufen darf, da es de Facto schon leer fast zu schwer ist. Gedacht ist, das Fass leer zum Feld zu fahren und dann vom Feldrand aus mit Tankwagen zu befüllen, die Realität sieht teilweise anders aus. Da gondelt dann schon mal ein 16 Jähriger mit so einem Teil beladen durch die Gegend. Und da reichen 40 km/h um ein Haus plattzumachen, alles schon dagewesen. https://www.youtube.com/watch?v=GotSIagKWp0 @jens Gefährliche Situationen gibt es zur Genüge. Immer wieder passieren Unfälle mit, aus "unerklärlichen" Gründen, außer Kontrolle geratenen Anhängern. Nicht unbedingt wegen der ABS/EBS Geschichte, zum Beispiel die Problematik mit Stufenlosen Getrieben und Anhängern. Wenn der Fahrer bei glatter Fahrbahn mit dem Getriebe bremst, ist das wie früher beim Bremsen mit dem Retarder ohne Anhängerbremsregelung. Die Antriebsachse kann blockieren und schon schiebt der Anhänger das Heck herum und der Zug knickt ein. Die Landwirtschaftverbände weisen jeden Herbst wieder auf diese Gefahr hin. Zugabstimmung ist in der Landtechnik unbekannt. Das geht schon los, daß sich die Anhängerhersteller die Relaisventile an den Achsen sparen (Schnellentlüftung). Da tritt der dann vorne auf die Bremse, lässt wieder los und hinten am Anhänger dauert es bis zu einer Sekunde(hab ich selber gemessen), bis die Anhängerbremse ganz aufmacht. Oder das Fahren mit zwei Anhängern. Vor ein paar Jahren musste unsere Versicherung ein kpl Haus bezahlen, weil ein Kunde mit einem unserer Vorführer unterwegs war und zwei nicht versicherten landwirtschaftlichen Anhängern unterwegs war. Das ist in der Landwirtschaft möglich, Schäden des Anhängers müssen dann von der Versicherung des Zugfahrzeugs übernommen werden. Der Kerl hatte ein Kurve zu schnell genommen (40km/H) und der zweite Anhänger riss eine kpl Hauswand weg..... Die Statik des Hauses war nicht mehr gewährleistet und die Hütte wurde abgebrochen. Seit die 60 km/h Traktoren aufgetaucht sind, wird es noch schlimmer. Die ganzen Lkw-Regeln (ABS/EBS, Fahrtschreiber, geregelte Vorderachse, ALB, usw) gelten ja erst ab 61 km/h ! Und die dürfen sogar auf die Autobahn Sogar die Zugverbindungen, sprich die Anhängerkupplungen sind kaum geregelt. So ist es durchaus üblich, Eine Kupplung mit einem 30er Bolzen und eine Deichsel mit einer 40er Bohrung zu fahren. Sprich 5mm Spiel in jeder Richtung! Und das ist legal! Kugelkupplung in der Ackerschiene....Legal! Die K80 Kugelkupplung, die nur für die Landwirtschaft "erfunden" wurde, hat auch schon ein paar Leben auf dem Gewissen. Die Betriebssicherheit kann bei dieser Kupplung nur in Verbindung mit einem Anhänger geprüft werden, aber diese Prüfung ist, meines Wissens, bei der HU nicht vorgeschrieben. Und wäre auch nur möglich, wenn der Landwirt die Kupplung bei der Prüfung dabei hat, die Kupplungen sind ja abnehmbar und werden bei der HU gerne mal "Daheimgelassen" Hier mal ein Link zu einem Video, das die Sache um die es geht veranschaulicht: https://www.youtube.com/watch?v=JJAeOJSgLRM Und hier eines, an dem man sehen kann, was eine echte Allradbremse, bei nur 50 km/h bewirkt Deutz hat die ausgelieferten Traktoren dann prüfen lassen und die betroffenen Maschinen überarbeitet. Aber nicht vergessen, diese Kisten wurden schon Monatelang vor diesem Test verkauft und waren in ganz Deutschland unterwegs!! https://www.youtube.com/watch?v=mgzlvFrlApc Die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften, die landtechnischen Verbände, Versicherungen, Landtechnikhersteller, alle kämpfen seit Jahren massiv gegen die steigenden Unfallzahlen in der Landwirtschaft an. Aber die Landwirte stehen nun einmal sehr unter finanziellen Druck und nutzen jede Lücke aus, um Geld zu sparen. Und Sicherheit kostet nun einmal Geld. Ihr könnt Euch nicht vorstellen mit was für Fragen ich konfrontiert werde. Vom Chiptuning, bis hin zum Stilllegen von elektronischen Sicherheitseinrichtungen. So richtig überraschen kann mich eigentlich nichts mehr in der Branche So jetzt mache ich aber Schluß hier, sonst kriegen manche noch Angs vor allen Traktoren Ich habe jetzt eine offizielle Anfrage an das KBA und an TÜV-Süd geschickt. Mal schauen, was die sagen....wenn sie was sagen..... Danke an Alle |
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30.01.2015, 12:21
Beitrag
#16
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7619 Beigetreten: 27.01.2005 Mitglieds-Nr.: 8053 |
Seit die 60 km/h Traktoren aufgetaucht sind, wird es noch schlimmer. Die ganzen Lkw-Regeln (ABS/EBS, Fahrtschreiber, geregelte Vorderachse, ALB, usw) gelten ja erst ab 61 km/h ! Und die dürfen sogar auf die Autobahn Um auf die Autobahn zu dürfen, muss die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60km/h betragen. -------------------- "Man sollte schon deshalb kein langes Gesicht machen, weil man dann mehr zu rasieren hat."
Fernand Joseph Désiré Contandin (1903-1971), französischer Schauspieler und Sänger |
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30.01.2015, 14:00
Beitrag
#17
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 28.01.2015 Mitglieds-Nr.: 75249 |
Entschuldigung, hast natürlich recht! Sorry.
Fendt hat mal versucht das "Über" durch "Mindestens" ersetzen zu lassen. Ist aber gescheitert. Darum komme ich da immer durcheinander. |
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30.01.2015, 15:53
Beitrag
#18
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2429 Beigetreten: 17.07.2011 Wohnort: Im Südbadischen Mitglieds-Nr.: 60398 |
Man ist da eher Pragmatisch, was der Schlepper noch zieht kann gefahren werden und wens mal 50, 60 oder gar 80 t werden.
Ich mein das die Kupplungen verschieden Löcher und Bolzen haben ist doch kein "big deal", dann rappelt und spengelt es halt beim fahren und bremsen die ganze Zeit... Ich hab auch schon auflaufgebremse Anhänger mit Druckluft-durchleitung gesehen um flexibel gemischt Züge aus ganze alten und ganz neuen Anhängern bilden zu können usw. Ist sicher auch nicht so im Sinne des Erfinders, aber es funktioniert. Und ich versteh die Bauern schon das sie sich von irgend einer Elektronik nicht vorschreiben lassen wollen wie sie zu arbeiten haben. Weil wen der neue Schlepper sachen die der alte McCormick konnte auf einmal nicht mehr kann das ist es einfach "scheißdreck"... Und Chiptuning ist doch auch normal, die Motoren sind ja gerne künstlich gedrosselt d.h. da geht noch mehr wenn man ein bissel dran dreht. Abbgaswerte und sowas interessieren ja idr nicht, die Einspirztung hat gefälligst so viel Diesel wie sie nur kann da rein zu jagen damit es beim Pflügen und so ordentlich Power hat Und ich habs Gefühl du hast irgendwie zu hohe Ansrpüche für das ganze... Ich glaub bei der Eisenbahntechnik was Bremsen angeht usw würdest die Hände überm Kopf zusammen schlagen Da ist alles gaaaaaanz einfach und weitgehend noch auf dem Stand wie Westinghouse die Druckluftbremse einst erfunden hat, ohne filefanz und gedöns, und die Sicherheitseinrichtung besteht da weitgehend nur im Hirn des Bedieners der mitdenken und wissen muss was er macht damit das Unfallfrei funktioniert. Ich mein 1 Sekunde Verzögerung beim Lösen und so, lächerlich Also alles in allem, auch wenns nicht so extrem wie anderswo ist, aber bei den Bauern hats halt einfach besonders viele Rednecks |
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30.01.2015, 22:27
Beitrag
#19
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 28.01.2015 Mitglieds-Nr.: 75249 |
Da hat Du recht EMD,
bei den Landwirten sind viele dabei, die das Ganze als Notwehr gegen den bösen Staat und die noch böseren Hersteller ansehen Was aber die hohen Ansprüche anbelangt..... Die Gerichte, Versicherungen und Berufsgenossenschaften sehen das ganz anders. Und wehe Du als Hersteller, Verkäufer oder Werkstatt kannst im Falle des Falles nicht nachweisen, daß Du den Landwirt nicht Fach-, und Sachgerecht beraten hast. Ich habe mehr als einmal erlebt, dass aus dem toughen "Redneck" ein jammernder Laie wurde, der auf der Suche nach einem war, dem er die Verantwortung zuschieben konnte. "Mir hat doch niemand gesagt dass,.... Wen ich gewusst hätte dass,...." Berufsverbote und Bewährungsstrafen sind da ganz schnell drin und die wirtschaftlichen Konsequenzen..... Ok, ich mach Schluß Wenn ich von den offiziellen Stellen was höre, schreibe ich es hier rein, ok ? Gruß und Danke Michael |
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30.01.2015, 22:59
Beitrag
#20
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6430 Beigetreten: 18.10.2007 Wohnort: irgendwo in Sachsen zw. A14/A4/A17/A13 Mitglieds-Nr.: 37650 |
@EMD Es gibt viele Landwirte, die als "Nebengeschäft" für Bauunternehmen fahren. Gerade auf Autobahnbaustellen ist das gerade groß in Mode. Der Landwirt verdient sich ein paar Euro dazu und der Bauunternehmer spart sich einen Lkw und einen Fahrer. Das interessante hierbei ist aber, dass die meisten Bauern in solch einem Fall eine Genehmigung für den gewerblichen Güterverker benötigen. haben sie diese nicht, wird es teuer. Im Schnitt 1000,-€ pro nachgewiesener Schicht. und auch für den Bauunternehmer kommt einiges. Stichwort Gewinnabschöpfung Falls sowas die BAG oder meine Kollegen mitbekommen.......................................... -------------------- Blue Knights Law Enforcement Motorcycle Club
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31.01.2015, 00:07
Beitrag
#21
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 4769 Beigetreten: 20.01.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 7902 |
Vor EBS Zeiten sprach man von bis zu 0,4 Sekunden die die Anhängerbremsen später angesteuert wurden als die Lkw-Bremsen. Das sehe ich etwas anders.Detaillierte Vorgaben über die Mindestzeiten für den Druckaufbau innerhalb der Bremsanlage zur Verringerung der Ansprech- und Schwelldauer, und damit über den Druckaufbau und dem Einsetzen der Bremswirkung bei Fahrzeugen mit Druckluftbremsanlagen, sind dem Anhang 6 der ECE-R 13 bzw. dem Anhang III der Rili 71/320/EWG zu entnehmen. Bezogen auf Kfz darf bei einer Bewegungsdauer der Betätigungseinrichtung (Bremspedal) von 0,2 s die Zeit zwischen dem Beginn der Betätigung und dem Zeitpunkt, zu dem der Druck im Radbremszylinder 75 % seines asymptotischen Drucks erreicht, 0,6 s nicht übersteigen. Der asymptotische Druck ist gleichbedeutend mit dem Nenndruck bzw. Abschaltdruck. Sind Kfz zum Ziehen von Anhängern ausgerüstet, sind weitere Vorschriften zu beachten. Für Lkw gilt, dass am Kupplungskopf der Bremsleitung ein 2,5 m langer Schlauch mit 13 mm Innendurchmesser anzuschließen ist. Da bei Sattelzugmaschinen Brems- und Vorratsschlauch Bestandteile der Sattelzugmaschine sind (ECE-R 13, Nr. 5.1.3.8.), gibt es keine konkreten Vorgaben zu der Länge und dem Innendurchmesser. Im Mitteilungsblatt sind diese Angaben jedoch aufzuführen. Die Zeit zwischen dem Beginn der Betätigung des Bremspedals und dem Augenblick, in dem der am Kupplungskopf der Druckluft-Steuerleitung gemessene Druck 75 % seines asymptotischen Drucks (Endwert) erreicht, darf nicht mehr als 0,4 s betragen. Damit liegt der Steuerdruck am Kupplungskopf Bremse (Steuerleitung gelb) 0,2 s früher an als am weitesten entfernten Radbremszylinder der Zugmaschine. Für Fahrzeuge mit elektrischer Steuerleitung (ISO 7638, 7-polig) gelten analoge Vorschriften. Die Prüfung des Druckaufbaus bei Anhängern erfolgt mittels eines Simulators. Letztlich darf bei Anhängern mit einer Druckluft-Steuerleitung die Zeit zwischen dem Augenblick, bei dem der vom Simulator in die Bremsleitung eingesteuerte Druck 65 kPa (0,65 bar) erreicht, und dem Augenblick, in dem der Druck im Bremszylinder des Anhängers 75 % seines Nenndruckes erreicht, nicht mehr als 0,4 s betragen. Im Ergebnis wird damit sichergestellt, dass die Betriebsbremse des Anhängers seine Bremswirkung nicht nach dem Zugfahrzeug erzielt. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass der Anhänger nicht auf das Zugfahrzeug aufläuft und dessen Hinterachse entlastet, was bei einer Gefahrenbremsung unweigerlich zum Einknicken der Fahrzeugkombination führt. -------------------- |
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24.02.2015, 12:08
Beitrag
#22
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 19 Beigetreten: 24.02.2015 Wohnort: BaWü Mitglieds-Nr.: 75529 |
Hallo an alle Teilnehmer dieses interessanten Themas,
da ich Landmaschinenmechanikermeister und auch KFZ-Mechanikermeister bin und bereits seit 1985 mit Landtechnik und LKW-Nutzfahrzeugtechnik zu tun habe, denke ich dass ich über das Thema soweit Bescheid weiß um mitreden zu können. 1. einen Standart LKW- Anhänger mit Zweileitungsbremse unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben (Geschwindigkeit) hinter einem Standarttraktor ebenfalls mit 2 Leitungsdruckluftbremsanlage stellt kein Problem dar. Die Beleuchtung kann durch umrüsten auf 12V Glühlampen und ersetzen des Nato Steckers auf einen normalen 7 poligen 12V Stecker umgerüstet werden. 2. Punkt 1 inbegriffen, ebenfalls kann der Anhänger auch ABS haben, da dies an Hand der geringen Geschwindigkeit hinter Lof nicht gefordert ist ist es auch nicht nötig die ABS Anlage mit einer Steckverbindung DIN ISO 7638 an den Traktor anzuschliesen. Zumal dies ja auch nicht möglich ist, da der Traktor keine 24V hat. 3. möchte der Landwirt einen Anhänger mit EBS Anlage an den Traktor anhängen, so muß am Traktor die DIN ISO Steckverbindung 7638 gem. gesetzlicher Vorgabe vorhanden sein. Und jetzt kommt das Problem, um diese Anforderung zu erfüllen wird auf PIN 1 dieser Steckverbindung mindestens 25A Strom gefordert und dies kann man nicht mit einem Futsiju Spannungswandler für 3 Euro 50 erreichen. Das weitere Problem ist noch das, das viele EBS und ECAS Anlagen auch noch ein 54 Signal bekommen, also muß auch die Beleuchtung mit 24V und einem Anschlußstecker nach DIN ISO 12098 betrieben werden. Dies ist technisch alles machbar, ich habe so eine komplette Adaption mit Verwendung eines Namhaften deutschen Spannungswandlers gebaut und auch im Einsatz gehabt, das funktioniert wuderbar. Jedoch jetzt kommt die Haftungsfrage im Falle eines Ausfalls/Unfalls a. der Traktor ist auf die Welt gekommen ohne DIN ISO 7638 und ohne DIN ISO 12098 Anschlüsse b. wer hat dann diese Anschlüsse eingebaut, denn der der sie eingebaut hat haftet auch Ich wollte hierfür das OK vom TÜV Süd der Prüfingeneur meinte nur er würde dafür den Kopf nicht hinhalten Da die Landtechnikindustrie doch von diesem Problem weiß, warum bieten diese nicht diese Anschlußmöglichkeiten an ihren Traktoren an? Denn die haben doch eine bessere Haftpflichtversicherung wie der kleine Handwerksbetrieb, aber nicht mal diese nehmen sich diesem Problem an. Das nächste Problem ist doch dies, dass die Traktoren die drausen unterwegs sind, die LKW Anhänger ziehen, sind heute ja fast alles Traktoren mit Stufenlosgetriebe, also mit elektronischem Motor/Getriemanagement. Wenn hier der Fahrer durch herabnehmen des Fußes vom Fahrpedal reduziert, ist ja noch keine Bremsung in den Anhänger eingeleitet, denn diese wird erst eingeleitet, wenn der Traktorfahrer das Bremspedal betätigt. Und in diesem Augenblick von verlassen des Fahrpedals und dann aufs Bremspedal zu treten, in diesen Sekunden schiebt der Anhänger ungebremst den Traktor zur Seite, da der Traktor bereits schon über das Motorgetriebemanagement eine Geschwindigkeitsreduzierung einleitet. Jetzt würde ich sagen ist die Industrie gefordert, denn diesen Misstand könnte man umgehen, wenn der Traktorhersteller an seinen Traktoren die Steckverbindungen DIN ISO 7638 und 12098 anbauen würde und auf den CAN Busleitungen der BIN ISO 7638 Steckdose den PIN 6 u. 7. der Anhänger EBS Anlage sagen würde, die Geschwindigkeit des Zugfahrzeugs reduziert sich und somit könnte die EBS Anlage im Anhänger eine Bremsung einleiten bevor der Traktorfahrer aufs Bremspedal kommt. Aber ich glaube dazu müßen erst noch weitere tödliche Unfälle passieren bis hier was bewegt wird! Grüße Erich Häußermann |
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25.02.2015, 01:50
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#23
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2429 Beigetreten: 17.07.2011 Wohnort: Im Südbadischen Mitglieds-Nr.: 60398 |
Ich seh das mehr als Bedienfehler vom Fahrzeug wie technischem Mangel, das man nur weil mans kann so dermaßen mit dem Schlepper bremst das die ganze Fuhre im Dreck landet. Im Gefälle will man ja z.B. idr. gar nicht das der Anhänger mit der Druckluft bremst wenn man mit dem Schlepper verschleißfrei kann.
Vielleicht würde ja schon eine elektronische reduktion der Bremsleistung reichen damit es nicht mehr ausbricht. |
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25.02.2015, 05:22
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#24
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 19 Beigetreten: 24.02.2015 Wohnort: BaWü Mitglieds-Nr.: 75529 |
Hallo EMD,
als Fahrfehler würde ich dies nicht mehr bezeichnen, denn alleine in meinem Wikbereich kenne ich 5 solcher derartiger Unfälle, 1 davon mit Totalschaden am kompl. Zug, und dies war ein nagelneues grünes Zugfahrzeug, dann 1 davon mit erheblichen Personenschaden, Wirbelsäulenverletzung, wiederum einer mmit einer 16 jährigen Traktorfahrerin, die weil ein LKW entgegen kam rechts raus mußte aufs unbefestigte Bankett, sie reduzierte per Fahrpedal die Geschwindigkeit und der Anhäger war ausgeladen und hat somit das Traktorheck beiseite geschoben und das Gespann verunfallte, Also diese Unfälle die da entstehen haben immer alle das selbe Muster. Ich habe zu diesem Thema lange Telefonate mit der BG geführt, auch mit einem vertreter der Bayerischen LBG, dieser hier voll meiner Meinung ist. Er meinte nur dass man gegen diesen Missstand nicht antreten kann, denn man würde hier gegen eine ganze Lobby antreten. Meine Frage dann zu diesem Thema warum die Besitzer dieser Traktoren nicht gegen die Hersteller vorgehen und eine Lösung fordern, da bekam ich die Antwort, würden sie sich eingestehen, sie fahren ein grünes Premiumprodukt und es läßt sich in üblichen Zugkombinationen nich fahren, quasi dass es ein gelumpe ist! Der Misstand ist bei der Polizei, der unteren Verwaltungsbehörde, den Berufsgenossenschaften bekannt nur leider unternimmt niemand was! Erich Häußermann |
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25.02.2015, 10:48
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#25
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3029 Beigetreten: 16.07.2006 Mitglieds-Nr.: 21252 |
Hallo Powermax1973,
deiner Beschreibung nach liegt aber das momentane Hauptproblem schon bei den Landwirten selbst. Sie kombinieren einen Anhänger mit einer Zugmaschine, obwohl ihnen bekannt ist das diese Kombination nicht zueinander passt. Allein die notwendige Umrüstung der Anhänger auf 12V zeigt ja schon das diese Anhänger von Hersteller nicht für den Betrieb diesen Zugmaschinen gedacht sind. Natürlich sind ganz klar die Hersteller der Zugmaschinen gefordert dafür eine Lösung anzubieten. Solange kann es aber eigentlich nicht toleriert werden, das mit Bastellösungen gearbeitet wird. Provokant kann man auch die Frage stellen warum irgendein Landwirt einem Hersteller ein Fahrzeug abkauft, welches offensichtlich nicht zu seiner angestrebten Nutzung passt. |
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25.02.2015, 11:52
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#26
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7098 Beigetreten: 13.04.2007 Mitglieds-Nr.: 30602 |
Ich seh das mehr als Bedienfehler vom Fahrzeug wie technischem Mangel, ... Da siehst Du gar nicht so falsch. Bei einem LKW ist die zulässige Anhängelast begrenzt, nicht nur weil der LKW den Anhänger ziehen können muss, sondern er muss die Fuhre auch b r e m s e n können! Ein Schlepper kann zwar die Anhänger ziehen, aber bremsen? Es ist ganz einfach so, dass wenn ich einen solchen Anhänger auf 35 Tonnen auslade, und davor diesen 220 PS starken LKW spanne, kann der den Anhänger ziehen. Aber schon beim Gaswegnehmen schiebt der Anhänger den LKW unkontrollierbar weiter. |
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25.02.2015, 12:48
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#27
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 19 Beigetreten: 24.02.2015 Wohnort: BaWü Mitglieds-Nr.: 75529 |
Hallo zusammen,
muß da wegen der Technik mal was klarstellen, wenn ich bei einem Stufenlosgetriebtraktor, den Fuß vom Fahrpedal nehme, bremst das Getriebe sofort die Maschine prozentual wie weit Du mit dem Fahrpedal zurück gehst, das bedeutet, das Übersetzungsverhältnis wird ohne Abstufung kontinuierlich reduziert bis zum Stillstand der Maschine, ohne dass man die Bremse betätigen muß. Beim LKW veränderst sich nicht das Übersetzungsverhältnis beim Fuß zurücknehmen vom Gaspedal, außer der Fahrer wechselt noch den Gang und zum anhalten muß man beim LKW auch bremsen. Somit passiert beim Traktor, dass dieser über die Geschwindigkeit übers Getriebe reduziert und somit der Anhänger gewaltig aufschiebt. denn dieses Problem existiert nicht bei Traktoren mit normalem Schaltgetriebe. Ich glaube, dass viele die hier diesen Therds lesen sich mit dieser Technik überhaupt nicht auskennen! Denn bei den Berufsgenossenschaften, der Polizei und auch den Traktorherstellern ist dieses Problem bekannt! Und es ist falsch dies auf den Bediner zu führen, wenn man bedenkt dass alle hiermit zusammenhängenden Unfälle in ähnlicher Situation entanden sind und stets paralelen zu ziehen sind. Erich Häußermann |
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25.02.2015, 13:06
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#28
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7098 Beigetreten: 13.04.2007 Mitglieds-Nr.: 30602 |
Gut, wenn diese "Bremstechnik" vom verwendeten Getriebe abhängig ist, muss der Traktorist diese Besonderheiten aber kennen, und wissen wie er sie bei seiner Fahrweise berücksichtigen muss. Wer zum ersten mal einen Linde Stapler fährt hat ein ähnliches Problem ... (Fuß vom Gas => Vollbremsung) |
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25.02.2015, 13:07
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#29
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2429 Beigetreten: 17.07.2011 Wohnort: Im Südbadischen Mitglieds-Nr.: 60398 |
Warum solte man so eine Kombination machen ? 220 PS sind doch irgendwie ein bissel wenig für dann am ende über 40t Gesamtgewicht.
Also ich weiß wie es macht, da frage ich mich aber wieso man das nicht elektronisch raus programmiert, und so macht wie beim LKW bei der Retarderbremse die man erstmal von Hand aktivieren muss wenn man damit bremsen will und nicht nur vom Gas wegnehmen. So das es dann wenn man von Gas geht einfach nur frei rollt. Ganz böse wirds auch wenn man 2 auflaufgebremse Drehschemel Anhänger hinten dran hängen hängen hat, am besten noch mit "falschen" Kupplungen mit elends viel Spiel, wenn man dann schlagartig vom Gas geht spengelt es ziemlich übel und ich hab auch schon gesehen wie die erste Achse in der Luft gehangen ist danach... Bei der Eisenbahn hatte man mal das selbe Problem, die aktuellen E-Loks können mit knapp über 300 kN ziehen und bis zu 280 kN nur elektrisch bremsen. Wenn man das aber macht wird der ganze Zug dermaßen gestaucht das es zu Entgleistungen kommen kann, also hat man die elektrische Bremsleistung elektronisch auf 140 kN begrenzt und schon hält sich das ganze Problem sehr in Grenzen. |
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25.02.2015, 13:17
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#30
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7098 Beigetreten: 13.04.2007 Mitglieds-Nr.: 30602 |
Warum solte man so eine Kombination machen ? 220 PS sind doch irgendwie ein bissel wenig für dann am ende über 40t Gesamtgewicht. Das Gespann habe ich als Beispiel "zusammengestellt". Ein Schlepper mit 150 PS hat ungefähr das gleiche Leergewicht, und zwei 16t Anhänger haben in etwa die gleiche "Schubkraft " wie der Tieflader. Die leere Hinterachse des LKW wird beim Gaswegnehmen (Nur Motorbremsmoment!) genauso entlastet, wie die vom Schlepper. Das Entlasten der Hinterachse ist das Problem. |
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25.02.2015, 13:55
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#31
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3029 Beigetreten: 16.07.2006 Mitglieds-Nr.: 21252 |
Die leere Hinterachse des LKW wird beim Gaswegnehmen (Nur Motorbremsmoment!) genauso entlastet, wie die vom Schlepper. Das Entlasten der Hinterachse ist das Problem. Hatten wir doch schon mal im VP, die Thematik besteht ja schon mit leeren Anhänger (Unfallbericht). Der Unimog ist zwar ein Extrembeispiel, aber ich meine das vielen Fahrern von Zugmaschinen nicht klar ist das auch ihre Fahrzeuge, besonders wenn Frontgewichte dauerhaft am Fahrzeug verbleiben, relativ wenig Last auf der Hinterachse haben. Die gleiche Problematik besteht ja schon bei meinem Geländewagen mit Anhängerkupplung in maximal zulässiger Höhe. Wenn ich das mit einem sehr niedrigen Hänger kombiniere und auch nur einen Teil der zulässigen 2t Anhängerlast ausnutze, kann es einem schon mal die Hinterachse mehr entlasten als einem lieb ist. Zumal mein Fahrzeug auch noch einen kurzen Radstand hat. |
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25.02.2015, 14:06
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#32
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7098 Beigetreten: 13.04.2007 Mitglieds-Nr.: 30602 |
Ja, kann mich dran erinnern ... Da war aber beim Bremsen der Anhänger nicht mitgebremst worden, weil aus Dumm/Faulheit die Bremsleitugen erst garnicht angeschlossen waren. Hier geht es nur um die Verzögerung durch Gaswegnehmen. |
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25.02.2015, 14:15
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#33
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3029 Beigetreten: 16.07.2006 Mitglieds-Nr.: 21252 |
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25.02.2015, 14:35
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#34
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7098 Beigetreten: 13.04.2007 Mitglieds-Nr.: 30602 |
Wenn mit dem Getriebe "gebremst" wird, "schaltet" das Getriebe quasi bis in den ersten Gang zurück - bei V max. - es wird also nur die Motorbremsleistung genutzt. Früher wurde bei LKW die Anhänger/Aufliegerbremse auch angesteuert, wenn die Motorbremse aktiviert wurde. Eine solche Ansteuerung der Bremse könnte helfen, die EG Vorschriften sind aber dagegen. Das Bremsproblem der "grünen" ist eigentlich bekannt - nur wenn's mal wieder gekracht hat will keiner was davon wissen ... Dazu ist in einem anderen Forum was zu lesen.(Drei Seiten) |
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25.02.2015, 20:19
Beitrag
#35
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 19 Beigetreten: 24.02.2015 Wohnort: BaWü Mitglieds-Nr.: 75529 |
Hallo Ihr User,
ich glaube mit der von mir in eine Andere Richtung, anderes Problem gerichteten Diskusion, sind wir vom Therdverfasser seinem eröffneten Thema abgeschweift. Nochmal zum Ursprungsthema zurück zu kommen, der Gesetzgeber sagt lediglich, dass wenn ein Anhänger oder Sattelauflieger mit einer EBS-Anlage an ein Zugfahrzeug angehängt wird, dass dieser Anhänger oder Sattelauflieger nur mit diesem Zugfahrzeug betrieben werden darf, wenn am Zugfahrzeug eine Steckverbindung/Spannungsversorgung, gemäß einer Steckdose DIN ISO 7638 vorhanden ist. Auch die 24V zu erzeugen ist auch kein Problem, ich habe ja bereits weiter oben erwähnt, dass ich so eine Adaption bereits in der Praxis mit guten Erfahrungen getestet habe. Lasst jetzt aber aus irgend einem Grund die Spannungsversorgung nicht stabil sein und die EBS Steuerung fällt aus, was passiert? Der Anhänger wird nur noch 1 : 1 durchgesteuert ohne lastabhängige Bremskraftregelung gesteuert und überbremst somit und die Folge ist, dass der Anhänger ausbricht. Und lass jetzt hier einen Unfall mit schweren Personenschäden, bzw. Todesfolge auftreten, der Traktor und der Anhänger von der Staatsanwaltschaft konfiziert. Was macht der Staatsanwalt, der geht zuerst mal auf den Traktorhersteller zu und dieser sagt ganz klar mit dieser DIN ISO 7638 Steckdose hat der Traktor das Werk nicht verlassen und hat hierfür auch keine ABE. Folge wird nach dem gefahndet der diese eingebaut hat und wer ist das der kleine Landtechnikbetrieb, der eine Kundenspezifische gute Lösung für seinen Kunden gesucht und erarbeitet hat. So wie ich dies auch getan hatte, um mich abzusichern, wollte ich dass der TÜV Süd diese Steckverbindun/Anschlüsse nach DIN ISO 7638 und 12098 in die FZG Papiere einträgt und eine Einzelabnahme macht. Leider hat sich der mir bekannte Prüfingeneur nicht dazu bereit erklärt. Und ich werde einen Teufel tun, dies auf mein Kappe zu nehmen. Zum Thema Gespann fahren mit stufenlosen Zugmaschinen, ich glaube einige der Leser hier haben die Technik nicht verstanden was beim Geschwindigkeit reduzieren an einem Traktor mit Stufenlosgetriebe vor sich geht, andere wiederum haben den Ernst der Lage nicht erkannt. Der Gesetzgeber fordert ab einem bestimmten Zuggesamzgewicht, bestimmter Anzahl von Achsen, ab einer bestimmten Fahrgeschwindigkeit die Fahrerlaubnis der Klasse 2, soweit so gut, jedoch jeder der den Führerschein der Klasse 2 erwirbt, fährt und übt mit einem Standart LKW oder Sattelzugmaschine mit Schaltgetriebe, oder elektronisch geregeltem Schaltgetriebe. Hier ergeben sich nie die Fahrzustände wie sie beim fahren von Gespannzügen mit Stufenlosgetriebezugmaschinen auftreten. Es gab vorhin der Einwand oder der Vergleich mit dem Gabelstapler, der in meinen Augen so nicht haltbar ist. Denn den Gabelstapler darf ich laut BG nicht ohne Staplerführerschein betreiben, es wird nicht die Fahrerlaubnis der Klasse 2 verlangt. Und so ist es beim Fahren mit Gespannzügen mit Stufenlosgetriebezugmaschinen, entweder benötigen diese Fahrer eine spezielle Ausbildung um so etwas fahren zu können, oder der Traktorhersteller wird vom Gesetzgeber dazu bewegt eine Technik anzubieten, die wie bekannt ist funktioniert und keine weiteren Gefahrenquellen mit sich bringt. Denn das weitere Problem sehe ich auch darin, da dürfen junge Personen ab dem 16 Lebensjahr mit der Klasse T 40 Tonnenzüge fahren und wenn ich dann die Zugkombinationen sehe, Traktor 160PS, 6,5Tonnen Gewicht, und dann zwei 18 Tonner hinten dran also (das ZGG der Anhänger/desZuges) berücksichtigt, dann fahren diese mit 40Tonnen ZGG und einer Zugmaschine mit 6,5 Tonnen, lass jetzt den Fall eintreten, der junge Fahrer muß abbiegen, geht vom Fahrpedal, die Geschwindigkeit verringert sich abrupt, im gleichen Moment lenkt der Fahrer auch schon zum Abbiegen ein, da jetzt erst mili Sekunden vergangen sind ist der Fahrer noch nicht auf dem Bremspedal, da der Traktor im Verhältnis zur angehängten Last ein Fliegengewicht ist, wird dieser durch die schiebenden Anhänger im Heck ausgehebelt und nun kommt der Fahrer nicht mehr zum Bremsen, denn er hat jetzt mit sich selbst zu tun. Folge schwerer Unfall eventuell mit Todesfolge und genau diese Unfälle sind bereits mehrfach von den Berufsgenossenschaften, den Behörden und sonstigen Institutionen belegt und keiner tut was! Wieviele müssen noch zu Tode kommen? Erich Häußermann |
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25.02.2015, 20:49
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#36
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 19 Beigetreten: 24.02.2015 Wohnort: BaWü Mitglieds-Nr.: 75529 |
Gegen 14.25 Uhr kam es auf der Heilbronner Oststraße zu einem Auffahrunfall zwischen einem Traktorgespann und einem Kleintransporter.
Aus ungeklärter Ursache konnte der Fahrer einer Zugmaschine mit zwei Anhängern nicht mehr rechtzeitig anhalten und prallte in das Heck seines Vordermannes. Bei dem Aufprall zog sich der Traktorfahrer so schwere Verletzungen im Halswirbelsäulenbereich zu, dass er auf einem Rettungsbrett fixiert und aus der Fahrerkabine gerettet werden musste. Um eine patientengerechte Rettung durchführen zu können, setzten die Rettungskräfte zwei Arbeitsplattformen ein. Auch die Heckscheibe am Traktor musste hierfür entfernt werden. Der Fahrer des Kleintransporters blieb bei dem Unfall unverletzt. Feuerwehr Heilbronn hier mal ein Unfallbericht, es werden noch weitere folgen |
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25.02.2015, 21:00
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#37
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7098 Beigetreten: 13.04.2007 Mitglieds-Nr.: 30602 |
..., entweder benötigen diese Fahrer eine spezielle Ausbildung um so etwas fahren zu können, oder der Traktorhersteller wird vom Gesetzgeber dazu bewegt eine Technik anzubieten, die wie bekannt ist funktioniert ... Das ist eigentlich richtig, aber wo, bzw. wie soll das durchgesetzt werden? Den Linde Stapler hab nur als Vergleich gebracht, weil der ein hydrostatisches Getriebe hat. Da wird, wenn das Fahrpedal losgelassen wird, selbstständig eine Vollbremsung gemacht. Das ist im weiteren Sinne vergleichbar mit einem stufenlosen Getriebe beim Schlepper. |
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25.02.2015, 21:51
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#38
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2429 Beigetreten: 17.07.2011 Wohnort: Im Südbadischen Mitglieds-Nr.: 60398 |
Das Gespann habe ich als Beispiel "zusammengestellt". Ein Schlepper mit 150 PS hat ungefähr das gleiche Leergewicht, und zwei 16t Anhänger haben in etwa die gleiche "Schubkraft " wie der Tieflader. Die leere Hinterachse des LKW wird beim Gaswegnehmen (Nur Motorbremsmoment!) genauso entlastet, wie die vom Schlepper. Das Entlasten der Hinterachse ist das Problem. Mit dem Schlepper fährt man aber nur 25-40 km/h und keine 80, da kommts nicht so auf eine rießen Leistung an. Aber auch mal ganz unbedarft und naiv gefragt, wieso passt man die Anhänger nicht an die Zugfahrzeuge an statt andersrum ? Indem man z.B. das ganze EBS-Gedöns raus reißt und eine einfache Druckluftbremse mit mechanischer Lastabbremsung einbaut, so das das mit den Traktoren harmoniert ohne daran irgendwas basteln zu müssen. |
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25.02.2015, 22:00
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#39
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 19 Beigetreten: 24.02.2015 Wohnort: BaWü Mitglieds-Nr.: 75529 |
Ein mit Erde beladenes Traktor-Gespann ist am Donnerstagvormittag gegen 10.15 Uhr zwischen den Heilbronner Stadtteilen Kirchhausen und Frankenbach umgekippt. Die 17-jährige Fahrerin wurde leicht verletzt. Nach Angaben des Vaters zog sie sich eine Platzwunde am Kopf zu.
Wie die Polizei Heilbronn mitteilte, war die junge Frau in Richtung Kirchhausen unterwegs, als sie in einer Senke, vermutlich infolge Unachtsamkeit auf das rechte Bankett geriet. Der Anhänger schaukelte sich auf und kippte um. Der Traktor durchbrach eine Leitplanke und blieb an einem Abhang seitlich liegen. Die 17-Jährige konnte sich selbständig aus der Zugmaschine befreien. Die Ladung, rund 17 Tonnen Erde, verteilte sich über die gesamte Fahrbahn. Den Sachschaden an Traktor und Anhänger bezifferte die Polizei auf mehrere tausend Euro. Die Feuerwehr Heilbronn war mit schwerem Gerät an der Unfallstelle. Mit einem Kranwagen wurde das Traktor-Gespann wieder aufgerichtet. Die Bergung sowie die anschließende Reinigung machten eine mehrstündige Vollsperrung der Bundesstraße 39 erforderlich. Der Verkehr wurde örtlich umgeleitet |
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25.02.2015, 22:40
Beitrag
#40
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 19 Beigetreten: 24.02.2015 Wohnort: BaWü Mitglieds-Nr.: 75529 |
Im Jahr 2012 und 2013 setzte ich mehrere Tage mit diesem Thema auseinander, denn ich hatte eigentlich vor ein zum Anhängersteuerventil paralell geschaltetes Elektromagnetventil einzubauen, dessen maximaler Einsteuerdruck in die gelbe Bremsleitung etwa 1,8 bis 2 bar sein sollte (üblicher Leerbremsdruck) das über einen wegpotentiometer, bzw vom Fahrpedal ein Signal bekommt, dass wenn das Fahrpedal zurückgeführt wird dann das Ventil bestromt wird und bis 2 bar Einsteuerdruck in der Bremsleitung (gelb) angesteuert wird. Geht dann der Fahrer aufs Bremspedal, dass dann dieses vom Anhängersteuerventil übersteuert wird. Somit hätte man das nicht bremsen des Anhängers beim verlassen oder reduzieren der Fahrgeschwindigkeit in den Griff bekommen können. Aber nach recherchen beim Tüv und der Verwaltungsbehörde wäre hierfür mein Budget zu klein gewesen um entsprechende Versuche zu fahren.
Ich führte viele Gespräche mit führenden Mitarbeidern verschiedener in Deutschland ansässigen landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften, alle bestätigten diesen Technikmisstand, auf die Frage, warum sich die Besitzer dieser Traktoren nicht gegenüber dem Traktorhersteller wehren würden, bekam ich zur Antwort, da es sich bei den meisten Traktoren um die beiden grünen Premiumprodukte handeln würde, würde sich doch kein Besitzer eingestehen, dass er einen Schrott gekauft hat und dieser sich unter normalen Umständen nicht fahren lassen würde. Denn Schrott gibt es bei Premiumherstellern nicht. Auf meine Frage, warum dieser Misstand nicht öffter in landwirtschaftlichen Zeitschriften oder einschlägigen Fachzeitschriften veröffentlicht wird, hat mir einer der Befragten zur Antwort gegeben, der ebenfalls wie ich diesen Misstand sehr stark anprangert, wurde im von einem Verlag mitgeteilt, dass eben wenn sie dies veröffentlichen würden die Aufträge dieser Hersteller für Werbung in ihren Zeitschriften ausbleiben würden. Und ich mußte auch heute feststellen als ich nach solchen Unfällen gegoogelt habe, es ist nichts im Internet zu finden! Also da sieht man wie stark hier die Industrielobby eingreift! Ich finde es jedoch schade, dass der Staat nichts zu diesem Thema unternimmt! Ich sehe jedoch an der Teilnahme dieser Diskussion, dass über diese Thema Redebedarf besteht und werde mich deshalb mal wieder etwas verstärkt darum kümmer, dass diese Misstände aufgedeckt werden und über meine Kontakte bei den Berufsgenossenschaften nach Unfallberichten dieser Art Unfälle Ausschau halten und diese auch veröffentlichen. Denn es kann nicht sein, dass die Industrie so mit Menschenleben umgeht! Erich Häußermann Das Gespann habe ich als Beispiel "zusammengestellt". Ein Schlepper mit 150 PS hat ungefähr das gleiche Leergewicht, und zwei 16t Anhänger haben in etwa die gleiche "Schubkraft " wie der Tieflader. Die leere Hinterachse des LKW wird beim Gaswegnehmen (Nur Motorbremsmoment!) genauso entlastet, wie die vom Schlepper. Das Entlasten der Hinterachse ist das Problem. Mit dem Schlepper fährt man aber nur 25-40 km/h und keine 80, da kommts nicht so auf eine rießen Leistung an. Aber auch mal ganz unbedarft und naiv gefragt, wieso passt man die Anhänger nicht an die Zugfahrzeuge an statt andersrum ? Indem man z.B. das ganze EBS-Gedöns raus reißt und eine einfache Druckluftbremse mit mechanischer Lastabbremsung einbaut, so das das mit den Traktoren harmoniert ohne daran irgendwas basteln zu müssen. Es geht nicht um die Leistung, ich hab ja auch geschrieben, das es technisch möglich ist den EBS gebremsten Anhänger an den Traktor mittels Adaption anzuhängen, das Problem der Traktor ist ohne diese Adaption auf die Welt gekommen und ich kenne noch keinen TÜV der zu dieser Adaption den Segen gibt. Und das aushebeln des Traktorhecks hat hier in der Diskussion auch nichts mit dem zu tun ob der Anhänger EBS oder ABS hat, das Aushebeln kommt, durch den Zustand der Zugkombination Stufenlosgetriebtraktor/Druckluft gebremster Anhänger, das sind also 2 Paar Stiefel |
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25.02.2015, 22:45
Beitrag
#41
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3269 Beigetreten: 28.05.2013 Mitglieds-Nr.: 68698 |
Ich habe eine interessante Aussage zu diesem Thema gefunden. 4. Beitrag.
Eigentlich gehört so was narrensicher gemacht. So wie früher. Da konnte man jeden Anhänger hinter jedes Fahrzeug hängen. Natürlich nicht einen 16t an einen PKW oder so. Heute gibts ja schon x verschiedenen Kombinationen von Steckern nur für die Beleuchtung. Was passiert bei den Anhängern eigentlich, wenn zwar das passende Zugfahrzeug davor hängt, aber das Kabel einen Wackelkontakt oder so hat? Ich stell mir das auf einer rutschigen Fahrbahn nicht so prikelnd vor. |
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26.02.2015, 00:31
Beitrag
#42
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2429 Beigetreten: 17.07.2011 Wohnort: Im Südbadischen Mitglieds-Nr.: 60398 |
Ja da sagst was, früher hat das funktioniert. Das Problem isthalt das man keine Instanz hat die den Wildwuchs ernsthaft begrenzt, und so gibts halt alle paar Jahre irgendwas anderes neues und jeder macht was er will. Ich mein biete mal sowas wie EBS der Bahn an, da bin ich mir sicher das sofort mindestens 150 Bedenkenträger aus allen Löcher gekrochen kommen und dir bis ins lezte Detail erklären wieso das so natürlich auf keinen Fall geht und das man sowas gar nicht erst einführen wird und überhaupt (ganz wichtig) "da könnte ja jeder kommen" ! Und so passiert bezüglich neuer Entwicklungen halt einfach nichts und man hat es heute noch weitgehend so wie es schon immer war, aber dafür funktioniert es auch.
Mein Vater hatte das mal, sein Urlaubsvertreter hatte als er den Hänger ankuppeln wollte mit der Kupplung die Öse nicht getroffen, und so ist sie halt Links vorbei und hat die ABS-Steckdose zusmamen geschlagen. Er meinte dann es hat bei starken Bremsungen schon "komisch" gemacht wenn der Hänger voll blockiert hatte... |
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26.02.2015, 09:00
Beitrag
#43
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3029 Beigetreten: 16.07.2006 Mitglieds-Nr.: 21252 |
..., entweder benötigen diese Fahrer eine spezielle Ausbildung um so etwas fahren zu können, oder der Traktorhersteller wird vom Gesetzgeber dazu bewegt eine Technik anzubieten, die wie bekannt ist funktioniert ... Das ist eigentlich richtig, aber wo, bzw. wie soll das durchgesetzt werden?Evtl. über das Produktsicherheitsgesetz? mein Wissensstand: Jeder Hersteller der eine Maschine auf den Markt bringt muss aufgrund der EU Maschinenrichtlinie eine Gefährdungsanalyse erstellen. Wenn sich darin Gefahren ergeben die nicht durch die übliche Schulung der Bediener/Benutzer (hier bei der Fahrschulausbildung) oder durch einmalige Einweisung entsprechend in den Griff zu kriegen sind, ist entweder die Maschine entsprechend anders zu gestalten, sind geeignete Sicherheitseinrichtungen vorzusehen oder die Bediener zwingend zu schulen, am besten mit anschließend beschränkter Nutzungsberechtigung nur für diesen Personenkreis. Grundlage dieser Analyse ist eine Ausrüstungsliste der Maschine, aus der genau hervorgeht wie sie das Werk verlassen hat. Wird daran etwas verändert darf man nur vom ursprünglichen Hersteller freigegebene Teile verwenden, die ebenfalls in der Analyse berücksichtigt wurden. Verwendet man andere Teile oder Ergänzungen wird man selbst zum Hersteller bzw. Inverkehrbringer dieser neuen Maschine. Damit ist man dann auch für die Einhaltung sämtlicher Vorschriften verantwortlich. @Powermax1973 Ich kann den TÜV in dem von dir geschilderten Fall des Umbaus sehr gut verstehen. Du möchtest von ihm eine Maschine abgenommen bekommen bei der evtl. sehr tief in die Vorhandene Ausrüstung eingegriffen wurde (sogar in die Bremsanlage). Du müsstest zuerst einmal für alle relevanten Vorschriften die dieser Umbau betreffen könnte, die entsprechenden Messungen/Gutachten erstellen lassen. In deinem Fall wird es auch auf eine EMV Prüfung hinauslaufen, da die von dir verbaute Steuerung vermutlich kein E1 Prüfzeichen haben wird, welche aber für elektronische Komponenten die dauerhaft mit Bordnetzen von Fahrzeugen verbunden werden, vorgeschrieben ist. Wenn du dann allen Unterlagen beim TÜV vorlegst kann er beurteilen ob alle Vorschriften eingehalten wurden und ob auch alle relevanten Vorschriften herangezogen wurden. Ist alles positiv, wird dies im Falle eines Fahrzeuges mit der Erteilung der Betriebserlaubnis bestätigt. |
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26.02.2015, 22:13
Beitrag
#44
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 19 Beigetreten: 24.02.2015 Wohnort: BaWü Mitglieds-Nr.: 75529 |
Das war jetzt doch noch ne ganz interessante Gesprächsrunde, obwohl man die Themen ABS und EBS gesteuerte Anhängerbremsen in Anhängern die hinter LOF Zugmaschinen betrieben werden und das Thema Stufenlosgetriebe und die daraus folgenden gefährlichen Fahrsituationen die da entstehen, doch 2 Paar Stiefel sind und doch wiederum so nah beieinander liegen.
Denn meine Meinung ist wenn ich die heutige neuste Stufenlostraktorentechnik und die neuste Technik von druckluftgesteuerten Anhängerbremsanlagen betrachte und dann sehe, dass man an Hand von der Steckverbindung DIN ISO 7638 und derer 2 integrierten CAN Busleitungen sehe, dass diese Steuergeräte miteinander kommunizieren könnten und somit eine Bremsung alleine dadurch eingeleitet werden könnte wenn der Fahrer mit dem Fuß vom Fahrpedal geht. Denn beim LKW-Zug mit EBS Bremsanlage kommunizieren eben das Steuergerät des Anhängermodulators mit dem Steuergerät des LKws und durch diese Kombination ist auch keine lästige Zugabstimmung mehr nötig, so wie sie früher bei rein pneumatischen Bremsen der Fall war. Hier sollte vieleicht die Landtechnikindustrie eben doch eventuell auch Ihre Bordnetze in Traktoren auf 24V umstellen, dann könnte man relativ Kurzfristig diese aus jüngster Vergangenheit bestehende Probleme in den Griff bekommen Erich Häußermann |
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27.02.2017, 11:14
Beitrag
#45
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 1 Beigetreten: 27.02.2017 Mitglieds-Nr.: 81008 |
Hallo,
weiß jemand die Antwort auf folgende Frage: ist eine Warnanzeige entbehrlich, wenn ein LKW-Anhänger mit EBS-Bremse an einen Traktor (ohne ABS/EBS) gekuppelt wird? Also Traktor ohne ABS und ohne serienmäßige ISO 7638-Steckdose. Adapterkabel und Spannungswandler aus dem Zubehör sind nur 4-polig belegt. PIN 5 Warneinrichtung ist nicht belegt. Beim ABS-Anhänger gibt's immer noch eine ALB-Regelung, aber beim EBS-Anhänger?? Beim Ausfall der Anlage, der dem Fahrer nicht angezeigt wird, überbremst der Anhänger... Hat jemand eine Erklärung? Der Zubehörhersteller des Adapters, behauptet bis 40km/h wäre die Warneinrichtung nicht erforderlich, was ich nicht nachvollziehen kann. |
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05.03.2017, 17:26
Beitrag
#46
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6430 Beigetreten: 18.10.2007 Wohnort: irgendwo in Sachsen zw. A14/A4/A17/A13 Mitglieds-Nr.: 37650 |
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