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Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 18.02.2015 Mitglieds-Nr.: 75473 ![]() |
ich werde im Laufe dieses Jahres meine Bachelorarbeit im Fach Verkehrsrecht schreiben müssen, allerdings habe ich noch keine konkrete These bzw. Fragestellung für meine Bachelorarbeit gefunden. Bisher habe ich mich lediglich auf einen großen Themenbereich - Drogen im Straßenverkehr" - festgelegt, da sich die Recherche diesbezüglich als relativ leicht darstellen sollte. Daher wollte ich euch fragen, ob ihr Vorschläge für einen Schwerpunkt innerhalb dieses Themas oder gar eine Fragestellung empfehlen könnt, dessen Ausarbeitung sich auch mit "normaler" Literatur erarbeiten ließe, Gruß |
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#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 ![]() |
Hallo und Willkommen im Verkehrsportal.
Auf den großen Bereich hast Du Dich ja schon festgelegt. Wichtig wäre vielleicht noch, in welcher Studienrichtung Du schreiben darfst. Sonst wird die Fragestellung zu konkret oder auch zu unkonkret. -------------------- |
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Beitrag
#3
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 18.02.2015 Mitglieds-Nr.: 75473 ![]() |
Hallo und Willkommen im Verkehrsportal. Auf den großen Bereich hast Du Dich ja schon festgelegt. Wichtig wäre vielleicht noch, in welcher Studienrichtung Du schreiben darfst. Sonst wird die Fragestellung zu konkret oder auch zu unkonkret. Hallo Achim, in welche Richtung die Arbeit geht, ist mir überlassen. Die Arbeit muss sich nicht Zwangsweise auf die entsprechenden Gesetze wie die StVO, der FVZ oder der FEV beziehen, im Prinzip muss das Thema nur irgendwie mit dem Thema Verkehr zu tun haben. Daher habe ich einen großen Spielraum, was die Auswahl meiner Thematik und meiner Fragestellung betrifft. Gruß |
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#4
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19624 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 ![]() |
Welches Studienfach ist denn der Ausgangspunkt?
-------------------- Proxima Estación: Esperanza.
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Beitrag
#5
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1460 Beigetreten: 15.03.2011 Mitglieds-Nr.: 58374 ![]() |
Oder anders gefragt: In welchem Studiengang und an welcher Uni bist du eingeschrieben?
-------------------- Theoretisch gibt es keinen Unterschied zwischen Theorie und Praxis, praktisch schon.
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4714 Beigetreten: 15.04.2006 Mitglieds-Nr.: 18463 ![]() |
Wie wäre es z.B.. mit :
"Rechtliche Aspekte für die Aufnahme eines Drogenscreenings in die Fahrtauglichkeitsntersuchung von Führerscheinwerbern". "Vergleich der Werthaltigkeit von Alkohol-/ Drogenschnelltests in Strafverfahren nach Verkehrsdelikten innerhalb der EU". Habe hier einen Link für Dich (7 seiten pdf) -------------------- Meine Webseite
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Beitrag
#7
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 ![]() |
Oder anders gefragt: In welchem Studiengang und an welcher Uni bist du eingeschrieben? Genau dies ist von besonderer Bedeutung. Ist es ein Studiengang bei der Polizei, wird wohl mehr Praxis gefragt sein. Oder soll es eher eine juristische oder medizinische Betrachtung sein? Der Möglichkeiten und Blickwinkel gibt es viele ![]() -------------------- |
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Beitrag
#8
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9485 Beigetreten: 14.01.2006 Wohnort: Mitte der Südschiene Mitglieds-Nr.: 15997 ![]() |
Aufarbeitung von:
Zitat (2) Rechtfertigen Tatsachen die Annahme, dass der Führer eines Fahrzeugs oder Tieres zum Führen ungeeignet oder nur noch bedingt geeignet ist, finden die Vorschriften der §§ 11 bis 14 entsprechend Anwendung. Würde mich interessieren. ![]() -------------------- Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen. Quelle: Widerstand und Ergebung |
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#9
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1769 Beigetreten: 03.04.2014 Mitglieds-Nr.: 72086 ![]() |
Gibt es das für Deutschland schon:
Wie ist die Unfallwahrscheinlichkeit von Fahrern, die bei einer Verkehrskontrolle wegen Drogen auffielen, im Vergleich zum Schnitt. Aufgedröselt nach Droge und Dosis. Frage: Ist eine Würdigung dieser Unfallwahrscheinlichkeiten durch Strafmaß und sonstigen Maßnahmen sinnvoll, möglich oder gar schon Paxis? -------------------- Nulla poena sine lege
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#10
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26835 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 ![]() |
natürlich ließe sich auch eine Abhandlung über Radwegebenutzungspflichten hier sehr schön mit Inhalten füllen
![]() -------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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#11
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4714 Beigetreten: 15.04.2006 Mitglieds-Nr.: 18463 ![]() |
natürlich ließe sich auch eine Abhandlung über Radwegebenutzungspflichten hier sehr schön mit Inhalten füllen ![]() „In die Ecke, Besen! Besen! Seid's gewesen. Denn als Geister ruft euch nur, zu seinem Zwecke, erst hervor der alte Meister." ![]() ![]() ![]() -------------------- Meine Webseite
Ihre Bank zahlt unter 3% Zinsen ? 5-20% Zinsen auf "Tankeinlagen" sofort durch mein Spritspartraining, amortisiert nach etwa 10 Tankfüllungen! Mehr gerne per PN! |
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#12
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10341 Beigetreten: 26.11.2008 Mitglieds-Nr.: 45539 ![]() |
"Vergleich der Werthaltigkeit von Alkohol-/ Drogenschnelltests in Strafverfahren nach Verkehrsdelikten innerhalb der EU". Oder simpler und dichter dran - gleichzeitig aber auch absurder, da die Vorschriften bundeseinheitlich sind: "Vergleich der Folgen von Drogen- und Alkoholfahrten in unterschiedlichen Bundesländern". Erste Frage im MPU-Bereich an die Leute ist meist, aus welchem Bundesland sie kommen... mit gutem Grund. |
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#13
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3584 Beigetreten: 22.10.2003 Mitglieds-Nr.: 407 ![]() |
Die Arbeit muss sich nicht Zwangsweise auf die entsprechenden Gesetze wie die StVO, der FVZ oder der FEV beziehen Alle die genannten (nebenbei heißt es nicht FVZ sondern FZV) sind keine Gesetze sondern Verordnungen. Bei einer wissenschaftlichen Arbeit wäre die korrekte Bezeichnung sicherlich nicht von Nachteil. ![]() -------------------- Gruß, Officer
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 27.04.2025 - 03:00 |