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> Ärztliches Gutachten oder mpu, (Harte Drogen)
Paralyzer
Beitrag 22.03.2015, 17:09
Beitrag #51


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Zitat
Wird hiermit die Vorlage eines Gutachtens
Eines Arztes einer begutachtungsstelle für fahreignung der die Anforderungen nach Anlage 14 zur FeV erfüllt,
Angeordnet


Die Fragestellung für den Gutachter lautet wie folgt

Liegt bei der untersuchten ein btm Konsum vor, der die fahreignung in Frage stellen kann?
Gibt es Hinweise auf regelmäßigen Konsum von Betäubungsmitteln?


Also ich bleibe dabei,für mich sieht das nach äG aus..ist aber jetzt ein wenig Kaffeesatzleserei,
daher denke ich auch,daß ein Anruf morgen Klarheit bringen dürfte.. wink.gif


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Uwe W
Beitrag 22.03.2015, 17:15
Beitrag #52


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Zitat (Juliaxemail @ 22.03.2015, 10:35) *
Das ist doch jetzt eine Anordnung zur mpu oder?!?!?!?

Nein, dass ist keine MPU=medizinisch-psychologische Untersuchung, sondern nur ein ärztliches Gutachten.
Dieses ist aber von einem Arzt durchzuführen, der auch im Rahmen einer MPU tätig werden dürfte.

Du musst Dich also nicht auf den psychologischen Teil einer MPU vorbereiten. Und das ist auch gut so!

Eine MPU wäre in meinen Augen unverhältnismäßig und damit rechtswidrig, weil Dein Konsum ja schon sehr lange zurückliegt (Cannabis) und bei harten Drogen entweder gar nicht stattgefunden hat oder nie über ein Probieren hinausgekommen ist.

Deshalb hat die Führerscheinstelle auch nur ein äG angeordnet.




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"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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Juliaxemail
Beitrag 22.03.2015, 17:28
Beitrag #53


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Ochhh Leute, ich habe grad echt Herzklopfen !!!!
Ich aktualisiere die ganze Zeit, ich habe aber nicht gesehen das die zweite Seite da unten ist rofl1.gif

Ich bin gerade echt nervös!
Ich rufe morgen früh gleich bei meiner Sachbearbeiterin an...

Schreibe euch dann sofort wenn ich schlauer bin !!!!

Ich danke euch das ihr mir beisteht und mir hilft rolleyes.gif


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LG. Julia

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Der Vorteil der Klugheit besteht darin, dass man sich dumm stellen kann.
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Paralyzer
Beitrag 22.03.2015, 17:39
Beitrag #54


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Hehe..immer mit der Ruhe...alles wird gut.. wavey.gif


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Lotte 2
Beitrag 22.03.2015, 20:59
Beitrag #55


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Hallo Juliaxemail,

ließ Dir doch noch einmal in aller Ruhe @Uwe´s letzten Beitrag durch.
Dieser beantwortet doch eigentlich Deine Frage ausführlich, oder nicht?


Anrufen schadet natürlich nicht, damit Du Dir ganz sicher gehen kannst, es ist so wie @Uwe sagt, es handelt sich wirklich um eine äG Anordnung.

Liebe Grüße
Lotte



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Jedes Ding hat drei Seiten: Eine, die Du siehst, eine, die ich sehe und eine, die wir beide nicht sehen. (aus China)
https://www.youtube.com/watch?v=oZyyaRyoTyk
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Juliaxemail
Beitrag 23.03.2015, 08:24
Beitrag #56


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Guten Morgen ihr lieben,

Ich habe gerade mit meiner Sachbearbeiterin telefoniert,
es ist ein ärztliches Gutachten, da es so lange her ist Wird keine mpu gefordert!!!
Ich bin so überaus glücklich darüber!!!!
Ich melde mich wieder wenn es so weit ist...

Liebe Grüße

Juliaxemail
wavey.gif


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Juliaxemail
Beitrag 23.03.2015, 11:20
Beitrag #57


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Huhu wavey.gif ich schon wieder!

Mus ich mich eigentlich auf das äg auch vorbereiten?

Oder ist das in meinem fall kein Problem zu bestehen?

Was wird da denn gemacht?
Wie lange müsste ich da abstinenznachweis machen?
Kann es auch sein das man nur ein drogen Nachweis abgeben mus?

LG
Juli


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Kai R.
Beitrag 23.03.2015, 11:43
Beitrag #58


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Eine Vorbereitung ist nicht notwendig. Einfach hingehen und einen blütenweissen Drogentest abgeben. Der Konsum fand in Deiner rebellischen Jugend statt und liegt lange hinter Dir.


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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lord.brownie
Beitrag 23.03.2015, 11:52
Beitrag #59


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Hallo, trotz der Versagung des FS in 2006 aufgrund eines nicht beigebrachten MPU-Gutachtens kann die FSST jetzt so frei sein, nur ein Ärztliches Gutachten zu fordern? Lg
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Hornblower
Beitrag 23.03.2015, 12:27
Beitrag #60


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Zitat (lord.brownie @ 23.03.2015, 11:52) *
Hallo, trotz der Versagung des FS in 2006 aufgrund eines nicht beigebrachten MPU-Gutachtens kann die FSST jetzt so frei sein, nur ein Ärztliches Gutachten zu fordern? Lg



Das erstaunt mich jetzt auch! Die letzte "offizielle" Info für die Behörden war doch:

Zitat (Juliaxemail @ 22.03.2015, 07:49) *
Im Verfahren wegen des Verstoßes gegen das btmg vom 04.02.2005 gaben Sie in der Vernehmung vom 27.04.2005 den Konsum
Von btm zu.
Sie konsumierten regelmäßig marihuana und probierten Kokain.



Ich finde es ja auch angemessen und verhältnismäßig, Julia nur zu einem äG zu schicken und nicht zur MPU (BTW: Glückwunsch, Julia!), aber wie ist das rechtlich zu begründen? think.gif

Uwe?


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Interessante Links: Alkohol-Abstinenznachweise Cut-Offs Haar-Analyse Cannabis VP-Abbau-Statistik Maastricht-Diagramme Amphetamine Kokain MPU-Beratung
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Juliaxemail
Beitrag 23.03.2015, 14:06
Beitrag #61


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Weiß ich auch nicht evtl ist die 5 Jahre tilgungsfrist bei mir weg gefallen, 10 Jahre sind um ohne neue Einträge oder Auffälligkeiten.


Aber ich bin überaus froh das es so ist !



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Paralyzer
Beitrag 23.03.2015, 17:50
Beitrag #62


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Na ja,wie die rechtliche Seite aussieht weiss ich auch nicht...ich finde in dem Fall die "Kulanz" völlig in Ordnung.. thumbup.gif

Vielleicht ist der Fall ja rechtlich so gestrickt,wie @Uwe.W es --->hier<--- schon vermutet hat.


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Hornblower
Beitrag 23.03.2015, 19:33
Beitrag #63


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Ah, ja. Sehr interessant.

Drücken wir Julia also die Daumen. Aber: Was soll da schon noch schief gehen? smile.gif

Julia,

hast Du schon einen Termin?



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Juliaxemail
Beitrag 23.03.2015, 19:40
Beitrag #64


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Ja kann eigentlich nichts schief gehen...

Nein ich habe noch keinen Termin.
Den Termin mus ich mir nehmen wenn ich Post von der begutachtungsstelle bekomme.

Ich hoffe das es nicht all zu lange dauert!

Lg
Julia








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haribo86
Beitrag 23.03.2015, 21:23
Beitrag #65


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Zitat (Juliaxemail @ 23.03.2015, 19:40) *
Ja kann eigentlich nichts schief gehen...


Lg
Julia


Sei hier lieber vorsichtig. Es sind keine Sachbearbeiter oder "Rechtler"

i.d.R sind es Gutachter (also Psychologen)die auch Mpu´s machen und die ganz anders darauf schauen (könnten). Aus deren Ansatz können die das auch anders deuten, wenn zB. schon ein gelegentl Konsum vorgelegen hat.
Da nun blauäugig und euphorisch reinzulaufen kann Probleme verursachen.
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Paralyzer
Beitrag 23.03.2015, 21:44
Beitrag #66


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Zitat (Juliaxemail @ 20.03.2015, 12:30) *
Ich habe heute das schreiben bekommen vom Verkehrsamt

Die Fragestellung für den Gutachter lautet wie folgt:

Liegt bei der untersuchten ein Betäubungsmittelkonsum vor, der die Fahreignung in Frage stellen kann?
Gibt es Hinweise auf regelmäßigen Konsum von Betäubungsmitteln?

Zitat
Da nun blauäugig und euphorisch reinzulaufen kann Probleme verursachen.


Sehe ich nicht so..da es sich doch jetzt eindeutig abgeklärt um ein äG handelt,welches die aktuelle Konsumform
abklären soll..und nicht,was Anno Leipzig einmal war.

Diese aktuelle Konsumform ist aber lt. Julia´s Darstellung nicht existent,daher schliesse ich mich @Kai R. an...

Zitat
Einfach hingehen und einen blütenweissen Drogentest abgeben.


rolleyes.gif


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haribo86
Beitrag 23.03.2015, 22:05
Beitrag #67


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Du ganz ehrlich, wem hat hier vorsicht schon geschadet?

Ich möchte dir auch nicht zu Nahe treten, aber du hast vorher nicht einmal erkannt (anhand der Fragestellung) das es ein äG ist statt Mpu. Das war doch klar erkennbar.

Ein Psychologe ist anders "gestrickt" bzw kann es sein. Ich schrieb daher auch "könnte" - unterstrichen und das "t" fettgedruckt. Es kommt auch hier zu einer Rückschau.
Und jeder Mensch (hier Psychologe) tickt anders. Ich denke der TE nimmt meine vorsicht gerne mit.

Und wenn da eine Aussage zum Kokain getroffen wird....dann wirds schwer genug.
Ich geb da mal einen Gedankengang vor: Früher mal hin und wieder Cannabis, mal Kokain, dann wieder Cannabis....... jetzt wird ein Schuh draus, was Psychologen daraus ableiten können.

Geh jetzt nicht wortwörtlich auf alles ein-"Streit" oder Hitzigkeit ist hier fehl am Platz. Wichtig ist (präventive) Vorsicht.
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Paralyzer
Beitrag 23.03.2015, 22:10
Beitrag #68


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Ich sehe mich hier in keinster Weise streiten.... wavey.gif

Zitat
Wichtig ist (präventive) Vorsicht.


...passt schon... cheers.gif


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Juliaxemail
Beitrag 23.03.2015, 23:22
Beitrag #69


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Ich bin seit ein paar Wochen so ziemlich durch den Wind !

Da ich vorher nichts mit so was zu tun hatte und auch niemanden kenne der mit mpu und äg zu tun hatte bin ich nicht so belehrt Wie manch anderer hier!
Haribo86 bist mir aber grade voll auf die Füße getreten !!!

Bevor ich den Brief überhaupt bekommen habe, hatte ich ein Termin zur akteneinsicht aber nicht bei meinem Sachbearbeiter.
Da haben mir zwei Leute im Büro gesagt das ich eine mpu machen müsste, wegen der 15 Jahre und weil ich 2010 ein Antrag auf Neuerteilung gemacht hatte , und nicht zurück gezogen habe, die haben aber meine akte nur überflogen.
Dann kahm das schreiben, nach Öfteren durchlesen habe ich es auch gemerkt das da was von einem Gutachten steht , jetzt stand es Aussage von der fsst gegen Brief von dem Sachbearbeiter, ich wusste nicht mehr wo rechts und links ist ! Die ganze Sache hat mich eh total belastet!



Naja, ich mache mich da jetzt nicht verrückt !
Ich sage dem doc oder Psychologen einfach den Stand der Dinge, wie es damals war und wie es jetzt ist!
Und wenn da Zweifel noch da sein sollten verstehe ich die Welt net mehr!!!! blink.gif



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Uwe W
Beitrag 23.03.2015, 23:38
Beitrag #70


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Also: bei einem ärztlichen Gutachten wirst Du mit einem Psychologen nicht reden müssen.
Insofern brauchst Du keine psychologisch fundierte Aufarbeitung des bisherigen Drogenkonsums.

Aber: Oft werden ärztliche Gutachten von den Begutachtungsstellen für Fahreignung kritisch geschrieben.
Es wird dort das gesamte Konsumverhalten in der Vergangenheit in Form eines Explorationsgesprächs aufgerollt.
Das wird dann kritisch anhand der Aktenlage bewertet.
Da muss man aufpassen, dass man sich mit seinen Aussagen nicht in Widerspruch zur Aktenlage begibt. Denn sonst neigen die Untersuchungsinstitute dazu, ein negatives Gutachten zu schreiben.

Wenn der Konsum harter Drogen ausgeschlossen werden soll, ist eine Haaranalyse meines Erachtens aussagekräftiger als Urinscreenings, zumal die im vorliegenden Fall eine sehr lange Vorwarnzeit haben würden.


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(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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Juliaxemail
Beitrag 24.03.2015, 06:54
Beitrag #71


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Guten morgen,

ja die haaranalyse, würde ich auch machen lassen....

Auf gefärbten Haar geht es nicht sagen viele, manche sagen aber das es gehen würde, was ist jetzt richtig?


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Paralyzer
Beitrag 24.03.2015, 07:49
Beitrag #72


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Guten Morgen,

also das sagt der TÜV-Nord..

Zitat
Bei einer Drogen-Problematik darf die 1. Haaranalyse von gefärbten/getönten Haar verwendet werden. Die folgenden 6 Monate müssen über Urinkontrollen abgedeckt werden.
Alternativ besteht die Möglichkeit, die Haare nicht mehr zu färben / tönen, so dass für die 2. Probe 6 cm unbehandeltes Haar zur Verfügung steht. Sollte das Labor allerdings feststellen, dass die Haare gefärbt / getönt wurden, so ist die Haaranalyse nicht als Abstinenzbeleg verwertbar. Die Kosten für die Analyse müssen Sie trotzdem tragen.


Quelle



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Juliaxemail
Beitrag 24.03.2015, 08:43
Beitrag #73


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Hmmm.... Also könnten die bei mir schon mal, Ca 3 Monate unbehandelten Ansatz entnehmen.
Ich habe schulterlanges Haar der untere Teil ist aufgehellt (gebleicht ombre) der Rest oberhalb ist nur mit haarfarbe ohne Ammoniak gefärbt, vor 3 Monaten !

Also währe bei mir die haaranalyse verwertbar für 3-4 Monate ???


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Paralyzer
Beitrag 24.03.2015, 13:13
Beitrag #74


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Zitat
Also währe bei mir die haaranalyse verwertbar für 3-4 Monate ???


Das sollte,nachdem was ich darüber gelesen habe,möglich sein.
Problematisch bzw. unbrauchbar wäre Dein Haar für eine ETG-Analyse,die bezieht sich aber auf Alkohol.

Aber diese Fragestellung ist bei Dir ja nicht vakant.


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Juliaxemail
Beitrag 31.03.2015, 12:05
Beitrag #75


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Hallo miteinander....

Ich habe heute den Brief vom TÜV Nord bekommen,
Haaranalyse 549,90 blink.gif
Ich bin schockiert über die Rechnung, warum ist die so hoch ist ja fast so viel wie eine mpu!
Details stehen da auch nicht warum das 549,90 sind!
Das ist doch währe abzocke ich könnte heulen!!!!


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Scitch
Beitrag 31.03.2015, 12:31
Beitrag #76


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Zitat (Juliaxemail @ 24.03.2015, 00:22) *
Dann kahm das schreiben, nach Öfteren durchlesen habe ich es auch gemerkt das da was von einem Gutachten steht , jetzt stand es Aussage von der fsst gegen Brief von dem Sachbearbeiter, ich wusste nicht mehr wo rechts und links ist ! Die ganze Sache hat mich eh total belastet!
Ich bin gerade selbst etwas verwirrt nachdem ich einige Zeit nicht mehr in dem Thread zugegen war.

Eventuell solltest du nochmal bei der Führerscheinstelle nachfragen was sie genau verlangen. MPU oder ärztliches Gutachten.

Denn dies hier:
Zitat (Juliaxemail @ 22.03.2015, 09:40) *
Wird hiermit die Vorlage eines Gutachtens
Eines Arztes einer begutachtungsstelle für fahreignung der die Anforderungen nach Anlage 14 zur FeV erfüllt,
Angeordnet
Kann erstmal durchaus sowohl eine MPU als auch ein äG ankündigen.

Danach konkretisiert die FSST diese Forderung aber:
Zitat (Juliaxemail @ 22.03.2015, 09:40) *
[...]
Gemäß Paragraph 11 in Verbindung mit 14 Abs 1 der fahrerlaubnisverordnung fev vom
18.08.1998 ( BGBI I, S 2214) in der z Zt geltenden Fassung


Und damit fordert die Führerscheinstelle keine MPU sondern ein äG:
§14 (1) FeV -
Zitat
(1) Zur Vorbereitung von Entscheidungen über die Erteilung oder die Verlängerung der Fahrerlaubnis oder über die Anordnung von Beschränkungen oder Auflagen ordnet die Fahrerlaubnisbehörde an, dass ein ärztliches Gutachten (§ 11 Absatz 2 Satz 3) beizubringen ist, wenn Tatsachen die Annahme begründen, dass[...]

Da eine MPU aber theoretisch in deinem Fall unausweichlich wäre wundert mich diese Anordnung doch sehr... think.gif


Zitat (Juliaxemail @ 31.03.2015, 13:05) *
Ich bin schockiert über die Rechnung, warum ist die so hoch ist ja fast so viel wie eine mpu!
Details stehen da auch nicht warum das 549,90 sind!
Dann frage doch nochmal nach. Ich vermute dass auch hier äG und MPU durcheinander geraten sind und man dir hier vier Haaranalysen zum Preis von ca. 137€ pro Analyse anbietet, die dann ein gesamtes Jahr abdecken würden.

Zitat (Juliaxemail @ 31.03.2015, 13:05) *
Das ist doch währe abzocke ich könnte heulen!!!!
Für 4 Haaranalysen wäre das eine durchaus standardmäßige Rechnung.


Alles sehr verwirrend in deinem Fall... think.gif


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Gruß Scitch

Es ist nicht genug zu wissen - man muss auch anwenden. Es ist nicht genug zu wollen - man muss auch tun.
- Johann Wolfgang von Goethe
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Juliaxemail
Beitrag 31.03.2015, 13:47
Beitrag #77


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Alsoooo...
Ich habe gerade beim TÜV wieder angerufen zum 3 mal die Frau denkt auch ich habe einen an der Waffel unsure.gif

Sie sagt das ist ein äg mit einer haaranalyse wo mir zwei Strähnen entnommen werden und das kostet alles 549.90€
Das ist keine mpu hat sie mir bestätigt!

Naja das Geld st bezahlt und am Donnerstag kann ich da anrufen und ein Termin machen!

Ich weiß nicht ob ich mich freuen oder ärgern soll.... dry.gif



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LG. Julia

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Paralyzer
Beitrag 31.03.2015, 13:53
Beitrag #78


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Hallo Julia... wavey.gif ,

wie @Scitch schon bemerkte...alles sehr verwirrend.. laugh2.gif

Fassen wir mal zusammen,was wir an Erkenntnissen haben:

MPU no.gif

äG yes.gif

Eine Drogen-MPU kostet 554,54 Euro,das geht mit der von Dir genannten Summe schonmal nicht konform.

Ich vermute auch,daß hier von 4(??) Haaranalysen die Rede ist,das würde vom Preis her etwa hinkommen.

Du brauchst natürlich keine 4 Analysen,sondern,um 6 Monate nachzuweisen 6cm Deiner kostbaren Haarpracht,
das wäre idealerweise 1 Analyse.Du schriebst,Du hättest für ca. 3 Monate unbehandelten Haaransatz anzubieten.

Zitat
Hmmm.... Also könnten die bei mir schon mal, Ca 3 Monate unbehandelten Ansatz entnehmen.
Ich habe schulterlanges Haar der untere Teil ist aufgehellt (gebleicht ombre) der Rest oberhalb ist nur mit haarfarbe ohne Ammoniak gefärbt, vor 3 Monaten !

Ich hatte Dir ja die Seite vom TÜV-Nord verlinkt,für mich geht daraus hervor,daß für die 1.Drogen-Haaranalyse auch
gefärbtes,coloriertes,evtl. gebleichtes Haar verwendet werden kann,man muss es natürlich vorher angeben.

Wenn dem so ist,solltest Du doch locker 6cm für den halbjährigen Nachweis zusammenbekommen.
Um das mit den gebleichten Haaren wasserdicht abzuklären,würde ich an Deiner Stelle dort mal anrufen.

Ich weiss nicht,ob ich's irgendwo überlesen habe,hast Du schon einen Termin für das äG,bzw. zur Vorlage..??

Edith sagt:Ich war zu langsam...Julia hat neue Erkenntnisse... blink.gif

Edith zum 2.:Ich hab gerade die kosten für ein äG recherchiert---300-400 €---plus die Kosten für die Haaranalyse,nun ja,dann passt das in etwa..


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Juliaxemail
Beitrag 31.03.2015, 15:35
Beitrag #79


Neuling
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Danke Paralyzer!!!

Passt dann schon mit dem Geld, ganz schön viel das tut weh!

Mittlerweile habe ich bestimmt schon 4 Monate unbehandelten Ansatz anzubieten, ich weiß es nicht so genau, da ich es nicht erwartet hatte das so etwas auf mich zukommt!

In dem Brief steht genau :

Sehr geehrte Frau .....

Sie haben sich für eine medizinische Untersuchung an unserem Institut entschieden.
Eine entsprechende Nachricht haben wir von der zuständigen fahrerlaubnisbehörde erhalten.
Ihrem Wunsch kommen wir gerne nach, wobei für Ihren Auftrag die beigefügten allgemeinen Geschäftsbedingungen auf der Rückseite gelten.

In dem sie den Betrag für Ihr gutachten einzahlen, gilt der Auftrag als erteilt und von uns angenommen.
Wir werden dann umgehend einen verbindlichen Untersuchungstermin für sie einplanen.
Gesamtbetrag : 549,90 €

Bitte überweisen sie .............. Usw.


Merkblatt
Haaranalyse

Sehr geehrte Frau ......
Im Rahmen der bei Ihnen von der fahrerlaubnisbehörde angeordneten Untersuchung ist eine Laboruntersuchung auf Drogenkonsum erforderlich.
Diese besteht aus einer haaranalyse. Dafür werden Ihnen zwei bleistiftdicke haarstränge entnommen.

Der Rest des Schreibens besteht aus Info nicht schneiden lassen usw.






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LG. Julia

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Der Vorteil der Klugheit besteht darin, dass man sich dumm stellen kann.
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Paralyzer
Beitrag 31.03.2015, 17:25
Beitrag #80


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Ja,das reisst dann schonmal ein ganz schönes Loch in die Kriegskasse... crybaby.gif

Ich Gehirn bin aber auch nicht ansatzweise darauf gekommen,daß es sich bei der von Dir genannten Summe um das Gesamtpaket handelt,
nämlich Kosten äG plus Kosten Haaranalyse...egal.. laugh2.gif

Nach erfolgreichem FE-Erwerb sparst Du einfach ein paar Extras beim evtl. anzuschaffenden ...dann passt das wieder.. rolleyes.gif

Auf jeden Fall sind jetzt alle "Klarheiten" beseitigt und Du weisst wo Du dran bist..der Rest wird auch noch klappen,wie ich schon schrieb..immer mit der Ruhe.. wink.gif

Halt uns auf dem Laufenden wie's weiter geht..gelle


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Gruss Paralyzer----->
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Juliaxemail
Beitrag 04.04.2015, 19:51
Beitrag #81


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Ja Gesamtpaket der Preis.

So nun habe ich einen Termin am 16.04.15 !
Ist noch ein Bissl hin, ich weiß nicht wie diese 2 Wochen vergehn sollen....

Die machen das äg nur einmal in der Woche, deswegen die Warteliste....

Ich melde mich dann wieder am 16.....

Ich danke euch allen hier, Ihr seit ein tolles Team hier , ihr habt mir echt geholfen und beigestanden! smile.gif



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Juliaxemail
Beitrag 16.04.2015, 10:59
Beitrag #82


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hallöchen,

Bin gerade raus vom äg die Dame war total nett, Sie sagt es sieht gut aus in zwei Wochen kriege ich per Post das Ergebnis....

Erstmal habe ich ein wenig im Wartezimmer gewartet, Zettel ausgefüllt Erkrankungen Konsum Alkohol ....
Dann hat mich die Ärztin aufgerufen ins Behandlungszimmer,
Wir haben über die damalige Situation geredet mein Konsum wie lange das her ist wie oft wie lange Mein Konsum mit marihuana und dann den einmaligen angeblichen Kokain Konsum, sie hat da aufgeschrieben das ich es einmal probiert habe und das ich keine Wirkung also kein Rausch empfunden habe das es angeblich Kokain war....

Sie hat mir dann ein paar Haare abgeschnippelt und 6 cm werden untersucht, das wird warscheinlich ausreichen sagte sie....
Und dann noch Augen zu still stehen , Augen zu Nase berühren, ein Fuß vor den anderen setzten und Blutdruck gemessen alles Suppi dann haben wir uns verabschiedet...
Und der kleine Spaß hat mich 550€ Gekostet!



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Paralyzer
Beitrag 16.04.2015, 13:56
Beitrag #83


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Hehe...bis auf das Haare abschnippeln fast das gleiche Prozedere wie bei der ärztlichen Untersuchung für die LKW-Klassen,
mit dem Unterschied,daß ich dafür nur um die 80 Euronen berappen musste..na ja,was solls..wenn Du,wovon ich ausgehe,
sauber bist kannst Du das als Jugendsünde abhaken und entspannt an Deinem Führerschein arbeiten..halt uns auf dem Laufenden.. wavey.gif


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Juliaxemail
Beitrag 03.05.2015, 16:02
Beitrag #84


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Halöchen,
Ich habe gestern mein Ergebnis bekommen, und es ist natürlich negativ also ich mache jetzt mein Führerschein ohne weiteres weiter!

Ich bedanke mich nochmal bei euch die mir positiv geholfen haben hier und mir beigestanden haben in der echt für mich sehr schweren Zeit, Die lasse ich jetzt hinter mir und gehe weiter :0))







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Scitch
Beitrag 03.05.2015, 16:22
Beitrag #85


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Schön zu hören und viel Erfolg weiterhin. wavey.gif


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Gruß Scitch

Es ist nicht genug zu wissen - man muss auch anwenden. Es ist nicht genug zu wollen - man muss auch tun.
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Mr.T
Beitrag 03.05.2015, 19:11
Beitrag #86


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Die Frage von @Marco1979 ist jetzt hier.


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Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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Lotte 2
Beitrag 03.05.2015, 20:38
Beitrag #87


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Hallo Juliaxemail,

Zitat (Juliaxemail @ 03.05.2015, 17:02) *
und es ist natürlich negativ also ich mache jetzt mein Führerschein ohne weiteres weiter!

im Sinne für Dich positiv!

Viel - und freie Fahrt voraus!

Liebe Grüße
Lotte


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Jedes Ding hat drei Seiten: Eine, die Du siehst, eine, die ich sehe und eine, die wir beide nicht sehen. (aus China)
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Paralyzer
Beitrag 05.05.2015, 13:58
Beitrag #88


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Hallo Julia... wavey.gif ,

jetzt erst gesehen...das sind doch super Neuigkeiten.

Viel Erfolg beim "Lappen" machen und allzeit gute Fahrt... wink.gif


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Juliaxemail
Beitrag 11.05.2015, 08:37
Beitrag #89


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Dankeschön ihr lieben!

Ich habe das Ergebnis bei meiner Sachbearbeiterin abgegeben , sie hat reingeschaut und jetzt ist es freigegeben !

Also jetzt geht's weiter mache jetzt erstmal meine Theorie Prüfung!


Danke nochmal an alle!!!


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Scitch
Beitrag 11.05.2015, 11:03
Beitrag #90


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Zitat (Juliaxemail @ 11.05.2015, 09:37) *
Also jetzt geht's weiter mache jetzt erstmal meine Theorie Prüfung!
Dann viel Erfolg dabei und wenn du dazu noch Fragen hast kannst du dich ja ebenfalls gerne melden. smile.gif


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Gruß Scitch

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