... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


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> Pferde auf dem Gehweg
thetdk
Beitrag 01.04.2015, 18:29
Beitrag #51


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Zitat (Schlepper @ 01.04.2015, 14:40) *
Die Hundesteuer sollte zuerst lenkend sein. Die Frage ist, was bei Pferden gelenkt werden soll.


Korrekt. Sie wurde eingeführt um ca. 1800 um den Bestand an Hunden zu regulieren, wegen der Tollwutgefahr.
Ein direkter Zusammenhang mit verursachtem Dreck ist erstmal Urban Legend.

Ich bin auch der Meinung, das jeder den durch seine Verantwortung verursachten Dreck selbstverständlich zu beseitigen hat, gleich welches Tier!
Aber das hat mit der Steuer nix zu tun.
Vielleicht kann ein Reiter das auch nicht gleichermaßen umgehend machen wie ein Hundebesitzer, denn es ist rein praktisch mehr zu transportieren.
Das bedeutet, man muss ggf. mit der Schubkarre und Schaufel nochmal zurück gehen.
Das zu tun ist selbstverständlich, aber es dauert dann manchmal 10 Minuten. Macht vielleicht in der Tat einen schlechten Eindruck.


Reiten auf der Fahrbahn sehe ich weniger als Problem als führen auf der Fahrbahn.
Auch wenn im Schritt die Geschwindigkeit keinen Unterschied macht, die Akzeptanz unter anderen Verkehrsteilnehmern ist einfach eine andere.

Und auf dem Gehweg kann ich freundlich mit Leuten reden, man kann in Ruhe eine Situation klären. Das geht mit gekapselten Autofahrern kaum.

es grüßt

thetdk


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Schon weil wir alle in einem Boot sitzen, ist es gut,
das wir nicht alle auf der gleichen Seite stehen
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janr
Beitrag 01.04.2015, 19:09
Beitrag #52


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Zitat (thetdk @ 01.04.2015, 19:29) *
... Ich bin auch der Meinung, das jeder den durch seine Verantwortung verursachten Dreck selbstverständlich zu beseitigen hat, gleich welches Tier! ...
Ds ist sogar pflicht.

Aber dann geh mal in den Englischen Garten in München.

Hundehalter werden zwar immer beschimpft, daß sie den Haufen liegen lassen, nur findet sich keiner.

Was sich findet udn das zu Hauf sind Pferdeäpfel und das auch von der berittenen Polizei die wie alle auch auf Gehwegen reiten.

Kinderwindeln werden trotz Abfalleimers ins Gebüsch geworfen.

Aber die Hundehalter sind Schweine, weil ihre Hunde kacken. mad.gif


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Es gibt zwei Arten an Menschen.
Die einen haben Stil, die anderen keinen T4


Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
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silenz
Beitrag 30.07.2015, 13:18
Beitrag #53


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Zitat (Tinu @ 31.03.2015, 11:40) *
Zitat (rapit @ 31.03.2015, 10:35) *
Die Straßenverkehrsbehörde könnte das ganze natürlich rechtssicher machen:

Wäre dieses Schild überhaupt zulässig? In der StVO finde neben VZ 238 (Reitweg) und 240 (Gemeinsamer Geh- und Radweg) keine Kombination für Fußgänger und Reiter.

Ein Zusatzschild "Reiter frei" könnte ich mir allerdings vorstellen.


Ob das zulässig ist, weiß ich nicht aber bitte:


Natürlich in beide Richtungen....
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Tinu
Beitrag 30.07.2015, 13:43
Beitrag #54


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Entweder - oder!

Da Schilder regelmäßig rechts stehen, müssen die Reiter wohl links vorbei durch die Büsche.


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Gruß
Martin
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mir
Beitrag 30.07.2015, 13:44
Beitrag #55


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Den Begegnungsverkehr stelle ich mir interessant vor.


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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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Crownsilver
Beitrag 30.07.2015, 13:46
Beitrag #56


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Der Weg ist bestimmt toll wenn es mal kräftig geregnet hat.
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Heinz Wäscher
Beitrag 30.07.2015, 13:54
Beitrag #57


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Manchmal reicht auch schon die Frage bei der Stadt / beim Landkreis aus, wer die zu den Schildern gültige straßenverkehrsrechtliche Anordnung unterschrieben hat, damit so ein Quatsch beseitigt wird. whistling.gif


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Speichenkarussell
Beitrag 30.07.2015, 14:03
Beitrag #58


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Bin mir noch nicht sicher, ob das nicht eher eine Fotomontage ist.
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silenz
Beitrag 30.07.2015, 14:15
Beitrag #59


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Zitat (Speichenkarussell @ 30.07.2015, 15:03) *
Bin mir noch nicht sicher, ob das nicht eher eine Fotomontage ist.

Habe ich heute morgen selbst fotografiert. Falls Du's nicht glaubst, hier:


https://www.google.de/maps/@51.250799,6.899...3312!8i6656

Ein paar Kilometer weiter gibt es die gleiche Konstellation auch noch in der Variante mit asphaltiertem Fuß-/Radweg + Reitweg. Da komme ich nachher noch vorbei. Kann ich gern auch noch knipsen wink.gif
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Heinz Wäscher
Beitrag 30.07.2015, 14:20
Beitrag #60


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Der Linksschwenk auf Maps erklärt einiges whistling.gif


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silenz
Beitrag 30.07.2015, 14:22
Beitrag #61


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Zitat (Tinu @ 30.07.2015, 14:43) *
Da Schilder regelmäßig rechts stehen, müssen die Reiter wohl links vorbei durch die Büsche.


D.h. am anderen Ende des Weges müssen Fußgänger dann auf die Fahrbahn?

https://goo.gl/maps/pK8oa
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HeinerHainer
Beitrag 30.07.2015, 14:26
Beitrag #62


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Das die Reiter rumbrüllen, kenn ich eigendlich auch nur als eine Art Panikreaktion.

Die Reaktionen der Pferde auf VM und Liegeräder ist aber schon recht erschreckend. Ich nehme einfach an, das denen so ein Gefährt wie etwas anschleichendes Vorkommt. Aufstehen hilft beim Leigerad, aber nicht beim VM. Das sieht anscheinend auch ohne Insasse nach Gefahr aus.


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Gruß Heiner
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Tinu
Beitrag 30.07.2015, 14:28
Beitrag #63


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@silenz:
Auf den Grünstreifen rechts der Leitplanke.

Nein, natürlich nicht. In beide Richtungen beziehen sich beide Schilder unzulässig, aber unzweifelhaft und leider damit wirksam auf denselben schmalen Matschpfad. Zumindest als Radler würde ich mit dem Argument der Unzumutbarkeit auf der Fahrbahn fahren, falls mir die geeigneter erscheint (verkehrs- und wetterabhängig).


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Heinz Wäscher
Beitrag 30.07.2015, 14:32
Beitrag #64


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Zitat (Tinu @ 30.07.2015, 15:28) *
Nein, natürlich nicht. In beide Richtungen beziehen sich beide Schilder unzulässig, aber unzweifelhaft und leider damit wirksam auf denselben schmalen Matschpfad.
... der dann irgendwann neben der Fahrbahn im Wald verschwindet? think.gif


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Tinu
Beitrag 30.07.2015, 14:35
Beitrag #65


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Sicher, auf was sonst?

Wenn du auf die Benutzungspflicht abzielst: das wäre ja eine ganz andere Frage!


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Heinz Wäscher
Beitrag 30.07.2015, 14:38
Beitrag #66


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Man soll also bei Dunkelheit im Wald radeln anstatt auf der ebenen Fahrbahn? Stichwort: Verkehrssicherungspflicht. think.gif
Hoffentlich gibt es im Wald dort keine fiesen Baumwurzeln whistling.gif


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Tinu
Beitrag 30.07.2015, 14:42
Beitrag #67


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... oder unbeleuchtete Pferde.


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Heinz Wäscher
Beitrag 30.07.2015, 14:52
Beitrag #68


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think.gif

Zitat
§ 28 Tiere
(1) Haus- und Stalltiere, die den Verkehr gefährden können, sind von der Straße fernzuhalten. Sie sind dort nur zugelassen, wenn sie von geeigneten Personen begleitet sind, die ausreichend auf sie einwirken können. Es ist verboten, Tiere von Kraftfahrzeugen aus zu führen. Von Fahrrädern aus dürfen nur Hunde geführt werden.
(2) Wer reitet, Pferde oder Vieh führt oder Vieh treibt, unterliegt sinngemäß den für den gesamten Fahrverkehr einheitlich bestehenden Verkehrsregeln und Anordnungen. Zur Beleuchtung müssen mindestens verwendet werden:
  1. beim Treiben von Vieh vorn eine nicht blendende Leuchte mit weißem Licht und am Ende eine Leuchte mit rotem Licht,
  2. beim Führen auch nur eines Großtieres oder von Vieh eine nicht blendende Leuchte mit weißem Licht, die auf der linken Seite nach vorn und hinten gut sichtbar mitzuführen ist.


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HeinerHainer
Beitrag 30.07.2015, 14:52
Beitrag #69


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Hab ihr keine Lampen am Rad? rolleyes.gif


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Speichenkarussell
Beitrag 30.07.2015, 14:54
Beitrag #70


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Zitat (silenz @ 30.07.2015, 15:15) *
Zitat (Speichenkarussell @ 30.07.2015, 15:03) *
Bin mir noch nicht sicher, ob das nicht eher eine Fotomontage ist.
Habe ich heute morgen selbst fotografiert. Falls Du's nicht glaubst, hier:
Schon gut, ich glaub's ja! Das Foto sah nur vor allem auf der linken Seite ziemlich nachbearbeitet aus. Deine Kamerasoftware scheint da heftig nachzufiltern. Und gemessen daran war das Schild überraschend klar konturiert. Habe ja auch nicht gesagt, dass es sicher eine Fälschung sei. wavey.gif
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silenz
Beitrag 30.07.2015, 15:01
Beitrag #71


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Zitat (Heinz Wäscher @ 30.07.2015, 15:38) *
Hoffentlich gibt es im Wald dort keine fiesen Baumwurzeln whistling.gif

Das kann ich verneinen. Allerdings gibt es tiefhängende Äste, unter denen ich schon mit dem Rennrad nicht ohne Berührung hindurchkomme. Mit Pferd stell ich mir das schwierig vor.

Im Zweifelsfalle kann man wohl hier immer damit argumentieren, dass der Weg nicht fahrbahnbegleitend wäre. Er führt zwar an der Straße entlang, ist aber streckenweise 3-4 Meter höher oder durch Bäume von der Fahrbahn getrennt.

Zitat (Speichenkarussell @ 30.07.2015, 15:54) *
Deine Kamerasoftware scheint da heftig nachzufiltern. Und gemessen daran war das Schild überraschend klar konturiert. Habe ja auch nicht gesagt, dass es sicher eine Fälschung sei. wavey.gif

Die Knipse im Billighandy kann offensichtlich nur Umrisse darstellen. Da die Schilder bereits von sich aus nur Umrisse zeigen, muss es da nicht mehr bildbearbeitend eingreifen laugh2.gif
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Pogge
Beitrag 30.07.2015, 15:02
Beitrag #72


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Das interessante ist hier doch: Wir haben zwei VZ an unterschiedlichen Masten die sich auf das selbe Stück Weg beziehen. Beide beinhalten als Vorschrift jeweils "Anderer Verkehr darf ihn nicht benutzen"




Darf denn dann überhaupt irgendwer auf diesen Weg? think.gif


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mir
Beitrag 30.07.2015, 15:04
Beitrag #73


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Radfahrende Pferde.


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Tinu
Beitrag 30.07.2015, 15:08
Beitrag #74


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@Pogge:
Deshalb wäre auch interessant, ob man wegen widersprüchlicher Anordnung auf Nichtigkeit der Anordnung plädieren kann oder ob trotzdem MSDWGI zieht.


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Martin
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Cabronito
Beitrag 30.07.2015, 15:08
Beitrag #75


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Zitat (HeinerHainer @ 30.07.2015, 15:52) *
Hab ihr keine Lampen am Rad? rolleyes.gif
Am besten eine Lampe nach Vorschrift? Damit sieht man doch erst Recht nix.

wavey.gif


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Radweg oder nicht, das ist eine "sehr individuelle Frage", die man mit Vorschriften nicht lösen wird, sondern mit Angeboten.
Und dafür MUSS der MIV in Zukunft einfach mehr zurückstecken. - eradhafen.de
"Es wird nicht einfacher, du wirst nur schneller." – Greg LeMond
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mir
Beitrag 30.07.2015, 15:09
Beitrag #76


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Hier noch ein Link zu den radfahrenden Pferden (glaubt ja sonst keiner).


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Schlepper
Beitrag 30.07.2015, 15:24
Beitrag #77


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Ich sehe auf dem Bild sowieso nur ein gültiges (Blech-) VZ.
Herrenreiter gibts nicht mehr.Zumindest beim Gesetzgeber shutup.gif


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Etwaige Werbelinks in diesem Beitrag wurden durch die Forensoftware automatisch hinzugefügt. Ich distanziere mich davon ausdrücklich.

Internet ≠ Realität
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silenz
Beitrag 30.07.2015, 16:23
Beitrag #78


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Hier Variante 2:
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Tinu
Beitrag 30.07.2015, 17:49
Beitrag #79


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Ändert nichts an der Argumentation, außer dass jetzt idiotensicher natürlich derselbe (Sonder-)Weg gemeint ist.


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Panasonic
Beitrag 30.07.2015, 21:47
Beitrag #80


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Ist das alte Zeichen 238 in Beitrag #53 überhaupt noch gültig?
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Prince Kassad
Beitrag 30.07.2015, 22:08
Beitrag #81


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Ich hätte ja gesagt, man soll doch einfach ein "Reiter frei" Schild aufstellen, aber das Schild gibt es zu meinem Erstaunen nicht in der StVO.
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Explosiv
Beitrag 31.07.2015, 06:35
Beitrag #82


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Hi
für mich ist die Anordnung wegen Wiedersprüchlichkeit nicht befolgbar und damit nichtig.
Als Radfahrer würd ich auf der Fahrbahn fahren, als Fußling mit erhöhter Vorsicht den Sonderweg benutzen und als Reiter bin ich fein raus, denn reiten kann ich nicht. rolleyes.gif

Mich würde aber auch interessieren, ob man denjenigen, der diese Anordnungen für inkompatiblen Verkehr auf kleinstem Raum unterschrieben hat, nicht wegen Blödsinn im Amt belangen kann.


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