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> Wie lange bleibt Alkoholfahrt gespeichert
Jan2015
Beitrag 02.05.2015, 12:09
Beitrag #1


Neuling


Gruppe: Neuling
Beiträge: 2
Beigetreten: 02.05.2015
Mitglieds-Nr.: 76127



    
 
Hallo wavey.gif ,

mir wurde 2010 nach einer Alkoholfahrt mit 1,5 Promille der Führerschein entzogen. Eine MPU musste ich nicht machen. Ich habe daraus gelernt und fahre seitdem immer nüchtern.
Jetzt frage ich mich trotzdem was passieren würde wenn ich mit z.b mit 0,1 Promille angehalten werde. Folgt dann direkt eine MPU weil ich als Wiederholungstäter eingestuft werde?
Ich habe was davon gelesen, dass nach 10 Jahren meine Straftat aus den Akten gelöscht wird.
Ich hoffe ihr könnt mich aufklären.

Vielen Dank!
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king-size
Beitrag 02.05.2015, 15:04
Beitrag #2


Neuling
*

Gruppe: Members
Beiträge: 11
Beigetreten: 18.02.2015
Mitglieds-Nr.: 75474



Der Möglichkeuten gibt es viele, zumind. bist du registriert. Es geht ja auch darum, ob Du Fahrauffällig wirst (einer Streife auffällst, warum auch immer) und
Alkohol auch in geringe Menge festgestellt wird und auch gemeldet wird an die Fsst. Fahrerlaubnisakten gibt es viele es kommt bei den Enträgen sicherlich auf die rechtliche Bewertung an, wie lang etwas verwendet werden darf da warscheinlich keiner regelmäßig alle Akten durchschaut was wo vernichtet werden kann.
Man beschäftigt sich erst mit Dir wenn eine Meldung kommt Es muss ja sicherlich nicht der Alkohol sein der Dir eine MPU einbringt, es kann auch die Häufigkeit von anderen vergehen sein die deine Eignung in Frage stellen. Ich denke mal Profis hier können Dir hier das besser erklären.

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nachteule
Beitrag 02.05.2015, 18:21
Beitrag #3


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Beiträge: 24487
Beigetreten: 05.07.2007
Mitglieds-Nr.: 33782



Hallo, Jan2015,

herzlich willkommen im Verkehrsportal.

Wenn du nicht mehr in der Probezeit bist und keine Auffälligkeiten bzw. Ausfallerscheinungen zeigst, hast Du bei einem Wert unter 0,5 Promille bzw. unter 0,25 mg/l nichts zu befürchten.

Selbst wenn Du mit z. B. 0,3 Promille getestet werden solltest, würde die Fsst keine Mitteilung bekommen und es würde sie auch nicht interessieren.

Wirst Du dagegen wegen einer Trunkenheitsfahrt angezeigt, egal, ob wegen einer Owi oder einer Straftat, dürfte m. W. eine MPU folgen.

100 % sicher bin ich mir da allerdings nicht.

Viele Grüße,

Nachteule


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Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Mahatma Gandhi
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Jens
Beitrag 02.05.2015, 20:46
Beitrag #4


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Zitat (nachteule @ 02.05.2015, 19:21) *
Wirst Du dagegen wegen einer Trunkenheitsfahrt angezeigt, egal, ob wegen einer Owi oder einer Straftat, dürfte m. W. eine MPU folgen.

Genau, und zwar solange, wie die Fahrt aus 2010 noch eingetragen ist (10 Jahre ab Neuerteilung).


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Jan2015
Beitrag 03.05.2015, 20:25
Beitrag #5


Neuling


Gruppe: Neuling
Beiträge: 2
Beigetreten: 02.05.2015
Mitglieds-Nr.: 76127



Genau das was ich wissen wollte. Vielen Dank für eure Hilfe.
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