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> negative MPU, vor 10 Jahren wegen BTM-Besitz aufgefallen
Marco1979
Beitrag 03.05.2015, 18:46
Beitrag #1


Neuling


Gruppe: Neuling
Beiträge: 1
Beigetreten: 03.05.2015
Mitglieds-Nr.: 76135



    
 
Hallo Ich habe eine frage zu meiner mpu ich habe im letzten jahr mein führerschein machen wollen konnte aber nicht die prüfung absolvieren da ich vor 10 jahren wegen btm gonsum und besitz aufgefallen bin , nun hat die führerscheinstelle ein vorgutachten angefordert was positiv ausgefallen ist das wurde aber nur als screnning erkannt daraufhin habe ich die auforderung zur mpu erteiltbekommen wo ich dort angemeldet wurde dies habe ich auch durchlaufen die begutachtungstelle hat mich durchfallen lassen da ich keine 12 monate screnings nachweisen konnte was die führerscheinstelle nicht angefordert hat , was kann ich da jetzt gegen tuhen.Is das alles so rechtens im gutachten steht das ich köperlich im stande bin ein fahrzeug zu führen aber da keine 12 monate scrennigst vorhanden waren , nur urin vom vorgutacheten und von der jetzigen mpu wo es kienerlei befunde gab die die fahreignug ausschliest bin ich durchgefallen.
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Mr.T
Beitrag 03.05.2015, 19:10
Beitrag #2


Mitglied
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Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 31404
Beigetreten: 06.02.2004
Mitglieds-Nr.: 1686



Habe dir einen eigenen Thread spendiert.


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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localhorst
Beitrag 03.05.2015, 20:05
Beitrag #3


Neuling
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Gruppe: Banned
Beiträge: 49
Beigetreten: 04.01.2015
Mitglieds-Nr.: 74984



Man sollte eine eigene Rubrik für auf smartphones verfassten Texte einrichten- ich habe jedenfalls keinen Bock, das nun EP zu entschlüsseln.
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Uwe W
Beitrag 03.05.2015, 20:44
Beitrag #4


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Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 21408
Beigetreten: 24.09.2003
Mitglieds-Nr.: 175



Hallo und willkommen im Verkehrsportal!

Was für Betäubungsmittel hast Du denn vor 10 Jahren konsumiert bzw. besessen?
Was ist der Behörde über den Konsum bzw. Besitz bekannt?

Ich nehme mal an, dass Du bisher keinen Führerschein hattest und dass Du auch nie unter Drogeneinfluss ein Fahrzeug geführt hast bzw. dass ein solches Führen nicht aktenkundig geworden ist?


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"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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haribo86
Beitrag 04.05.2015, 07:05
Beitrag #5


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+ aus welchem Bundesland kommst du ?

-vom mir auch ein herzlich Willkommen! wavey.gif
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