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> MPU Frist läuft ab...was dann?
Butter
Beitrag 12.06.2015, 09:24
Beitrag #1


Neuling


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Hallo liebe User,

ich habe eine Frage und zwar läuft Ende diesen Monats meine schon verlängerte Frist ab in der ich meine MPU ablegen muss. Ich habe dann heute im Amt angerufen um zu wissen was ich machen kann, eventuell nochmals verlängern, wenn ja wieviel das kostet u.s.w...natürlich konnte mir das Amt keine Infos geben, da meine Sachbearbeiterin erst am Montag wieder im Haus ist. Jetzt wende ich mich hoffnungsvoll an euch. Kann mir jemand sagen was passiert wenn ich meine Frist nicht verlängern kann oder es einfach diesen Monat nicht mehr schaffe, bekomm ich dann keinen Führerschein mehr oder muss ich ihn nochmal komplett neu machen oder wie oder was.

Ich hoffe mir kann einer helfen ich verzweifel langsam echt sad.gif

Liebe Grüße
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durban
Beitrag 12.06.2015, 09:35
Beitrag #2


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Hallo, willkommen im Forum! wavey.gif

Weshalb musst Du denn zur MPU; hast Du schon eine Fahrerlaubnis oder bist Du im Erteilungsverfahren?

Viele Grüße

Durban wavey.gif


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Scitch
Beitrag 12.06.2015, 09:35
Beitrag #3


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Zitat (Butter @ 12.06.2015, 10:24) *
ich habe eine Frage und zwar läuft Ende diesen Monats meine schon verlängerte Frist ab in der ich meine MPU ablegen muss.
Wie genau ist die Fragestellung der MPU und was genau ist vorgefallen dass zur Anordnung einer MPU geführt hat?


Zitat (Butter @ 12.06.2015, 10:24) *
Kann mir jemand sagen was passiert wenn ich meine Frist nicht verlängern kann oder es einfach diesen Monat nicht mehr schaffe, bekomm ich dann keinen Führerschein mehr oder muss ich ihn nochmal komplett neu machen oder wie oder was.
Ohne weitere Informationen kann man dazu wenig sagen.
Du hast also momentan (noch/wieder?) keine Fahrerlaubnis ?


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Gruß Scitch

Es ist nicht genug zu wissen - man muss auch anwenden. Es ist nicht genug zu wollen - man muss auch tun.
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ilam
Beitrag 12.06.2015, 09:37
Beitrag #4


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Willkommen im Verkehrsportal!

Du schreibst leider nicht, warum und weshalb Du überhaupt eine MPU-Frist hast.

Wenn Du bereits einen FS hast, wird Dir nach Fristablauf die Fahrerlaubnis entzogen.
Wenn Du keinen FS hast, wird Dein Antrag auf diesen abgelehnt.

Wenn Du keine Verlängerung bekommst, würde ich an Deiner Stelle den FS "freiwillig" abgeben bzw. den Antrag selbst zurückziehen. Wird billiger und hat keine Nachteile.

Jetzt die gute Nachricht:
Du kannst sofort einen neuen Antrag stellen. Sinnvoll ist es natürlich zu warten, bis Du so weit bist. Dann gibt es wieder eine MPU-Auflage und zwar mit neuer Frist...

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Butter
Beitrag 12.06.2015, 10:11
Beitrag #5


Neuling


Gruppe: Neuling
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Hallo,

ich wurde im Jahr 2011 (also schon ne ganze Weile her) mit 1,64 Promille erwischt und mir wurde daraufhin der Führerschein entzogen.
Ich habe auch schon ein Aufbauseminar gemacht, jetzt fehlt nur noch die MPU.

Ich habe auch schon einen Antrag zur Neuerteilung ausgefüllt und dieser wurde auch genehmigt.



Ich weiß nicht warum ich eine MPU-Frist habe ist das nicht üblich?
Ich hatte einen Führerschein ja, deshalb ja auch die MPU ohne Führerschein keine MPU xD
Ich habe ihn aber nicht mehr wieder sonst würde ich hier ja nicht fragen was ich tun muss damit ich ihn wieder bekomm wink.gif

Kann ich denn, nach Ablauf der Frist einfach einen neuen Antrag stellen für die MPU oder wie?
Das kostet mich doch dann bestimmt auch wieder n vermögen, und was mich halt so irritiert hat war die Aussage der Mitarbeiterin am Telefon sie sagt nämlich: ja da müssen sie am Montag nochmal anrufen ob eine Verlängerung überhaupt möglich ist.....ja toll was mach ich wenn nich, ist mein Führerschein dann ganz weg oder was...kanns ja au nich sein....

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 12.06.2015, 10:54
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat des Vorposting gelöscht
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durban
Beitrag 12.06.2015, 10:11
Beitrag #6


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Wenn Du die Frist verstreichen lässt und weiter nichts macht, dann wird Dein Antrag versagt ("abgelehnt"). Das kostet dann. sad.gif
Billiger ist es, der Versagung zuvorzukommen, indem Du Deinen Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis zurückziehst und später einen neuen stellst.

Hast Du Dich schon auf die MPU irgendwie vorbereitet?



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Scitch
Beitrag 12.06.2015, 10:48
Beitrag #7


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Zitat (Butter @ 12.06.2015, 11:11) *
Ich hatte einen Führerschein ja, deshalb ja auch die MPU ohne Führerschein keine MPU xD
Es gibt allerdings auch Fälle in denen eine MPU verlangt wird, du gleichzeitig aber noch deine Fahrerlaubnis besitzt.

Zitat (Butter @ 12.06.2015, 11:11) *
Ich habe ihn aber nicht mehr wieder sonst würde ich hier ja nicht fragen was ich tun muss damit ich ihn wieder bekomm wink.gif
Na ja so deutlich hattest du das Oben eben nicht geschrieben, dass du ihn wiederbekommen willst. wink.gif

Zitat (Butter @ 12.06.2015, 11:11) *
ja toll was mach ich wenn nich, ist mein Führerschein dann ganz weg oder was...kanns ja au nich sein....
Dein Führerschein ist seit 2011 "ganz weg". Dieser wurde damals vernichtet und deine Fahrerlaubnis erlosch.
Allerdings hast du, auch wenn du nun die MPU nicht beibringen solltest, weiterhin die Möglichkeit die Fahrerlaubnis wieder zu beantragen. Je länger du allerdings wartest umso wahrscheinlicher wird es, dass du noch einmal die Prüfungen der jeweiligen Fahrerlaubnisklassen ablegen musst. (Allerdings ohne Pflichtausbildung/Fahrstunden)

Solltest du innerhalb der Frist die MPU nicht beibringen können wird dein Antrag versagt werden. Endlos kann man diesen nicht verlängern. Allerdings solltest du vorher, wenn du dies wissen solltest, dann dringend deinen Antrag selbst zurück ziehen. Denn wenn dir der Antrag von Seiten der Führerscheinstelle versagt wird beginnt ab dann die 15 jährige Tilgungsfrist der MPU ebenfalls neu. (Momentan wären es für dich "nur" noch 11 Jahre nach denen du deine Fahrerlaubnis auch ohne MPU wieder erlangen könntest)


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Gruß Scitch

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Mr.T
Beitrag 12.06.2015, 11:01
Beitrag #8


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Zitat (Scitch @ 12.06.2015, 11:48) *
Endlos kann man diesen nicht verlängern.
Warum nicht? unsure.gif


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Scitch
Beitrag 12.06.2015, 11:54
Beitrag #9


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@Mr.T ich ging bisher immer davon aus dass solche Verlängerungen nur bei ausreichender Begründung bzw. besonderen Umständen gewährt werden, aber nicht gewährt werden müssen.
Oder gilt das nur wenn der Entzug der Fahrerlaubnis noch nicht vollzogen wurde?

Sonst könnte man diesen ja auch endlos vor sich herschieben? unsure.gif think.gif


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Mr.T
Beitrag 12.06.2015, 15:27
Beitrag #10


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Zitat (Scitch @ 12.06.2015, 12:54) *
Sonst könnte man diesen ja auch endlos vor sich herschieben? unsure.gif think.gif
Was würde denn im Erteilungsverfahren dagegen sprechen?


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