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> Sattelauflieger kann nicht abgekuppelt werden,, weil er keine Stützen hat
Der_Veranstalter
Beitrag 28.06.2015, 21:15
Beitrag #1


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Hallo,

bei einem Einsatz neulich ist mir ein Tankauflieger (Tankstellenzulieferer, nicht markengebunden) vors Blaulicht gekommen, bei dem man Zugmaschine und Auflieger nicht mehr "vor Ort" trennen konnte, weil der Auflieger keine Stützen hat. Keine, nada, auch noch nie welche gehabt. Auch der LKW-Berger hat mir bestätigt, dass das jetzt immer öfters passiert, dass Auflieger nicht mehr beliebig abgekuppelt werden können, sondern nur noch im Speditionshof (wo "externe" Hydraulikstützen vorgehalten werden).

Wisst Ihr da was darüber? Seit wann ist das erlaubt? Gibts das nur bei Tankern oder auch anderen Gespannen?

Grüße


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Kurier
Beitrag 28.06.2015, 21:20
Beitrag #2


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Zitat (Der_Veranstalter @ 28.06.2015, 22:15) *
Gibts das nur bei Tankern oder auch anderen Gespannen?


Gesehen auch schon bei anderen Aufliegern, dass die mit "externer" Hydraulikstützen auf dem Speditionshof stehen.


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(Ladungs)Sichere Grüße vom Kurier
Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer /Diverse.
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 28.06.2015, 21:22
Beitrag #3


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Hat den Vorteil, dass man einige Zentner unnützes Gewicht spart und etwas mehr zuladen kann.
Hat aber den Nachteil, dass man erst mal samt Ladung festsitzt, wenn die Zugmaschine streikt.

Doc


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und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 28.06.2015, 21:38
Beitrag #4





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Es gibt mittlerweile auch Sattelstützen, die ausschließlich für den leeren Auflieger geeignet sind. Beim Be- und Entladen bzw. beim Absatteln benötigt man dann zusätzliche Verladestützen. Da finde ich die Variante ganz ohne Stützen besser, denn da merkt auch ein Blinder mit Krückstock, dass er so nicht absatteln kann.
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Gast_Original Bernie_*
Beitrag 28.06.2015, 21:46
Beitrag #5





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Schon seit Jahren üblich, vor allem an Auflieger, die kaum gewechselt werden, z.B. Tankauflieger, Zementsilo, Baukipper etc...
Es spart nicht nur Gewicht, sondern z.B. bei Zementsilo ist so unten für die Technik mehr Platz vorhanden...
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Tanker
Beitrag 29.06.2015, 00:42
Beitrag #6


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Von Tankaufliegern ist mir seid Beginn meiner Tätigkeit bekannt, dass da früher immer ein Schild mit der Aufschrift: Darf nicht im beladenen Zustand abgesattelt werden, aufgeklebt war. Einfach weils die Tanks nicht ausgehalten haben. whistling.gif
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Burkhard
Beitrag 29.06.2015, 06:10
Beitrag #7


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@Tanker hat die richtige Begründung angeführt. Je nach konstruktiver Ausführung dürfen Tankauflieger nur im Leerzustand abgesattelt werden. Sind solche Auflieger mit Stützen versehen, erfolgt deshalb der Hinweis, dass sie nur im Leerzustand abgesattelt werden dürfen. Dabei geht es nicht um die Standfestigkeit der Stützen sondern die Stabilität des Tanks. Um zu verhindern, dass ein voller Auflieger dennoch abgesattelt wird, werden die Hersteller erst gar keine Stützen verbauen. Mehr zuladen dürfen die Speditionen trotzdem nicht, da sich die Füllmenge des Tanks ja nicht ändert.


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 29.06.2015, 07:12
Beitrag #8


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Zitat (Burkhard @ 29.06.2015, 07:10) *
... da sich die Füllmenge des Tanks ja nicht ändert.

Man kann aber bei Neu-Fahrzeugen von vorn herein einen entsprechend größeren Tank bauen, wenn an anderer Stelle (nämlich bei den Stützen) das entsprechende Gewicht einsparen.

Doc


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janr
Beitrag 29.06.2015, 07:46
Beitrag #9


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Zitat (Tanker @ 29.06.2015, 01:42) *
... Einfach weils die Tanks nicht ausgehalten haben. whistling.gif

Das ist ungolisch think.gif

Aufgesattelt liegt der Auflieger auf der Sattelplatte und die ist am Rahmen.

Das ist ein verhältnismäßig kleiner Auflagepunkt.

Abgesattelt sind da Stützen die den selben Rahmen stützen.

Der Tank liegt doch auf dem Rahmen, wie soll der da Schaden nehmen, denn dem ist es egal wo der Rahmen aufliegt. think.gif

Im Falle des Liegenbleibens muß man auch einen vollen Tank umsatteln können


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haidi
Beitrag 29.06.2015, 09:34
Beitrag #10


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Ich kann mir vorstellen:
An der Stelle, an der die Stützen montiert wären, wird die Belastung des Rahmens eine andere.
Wenn er aufgesattelt ist, dann wird der Rahmen dort nach unten durchgebogen. Stützt du ihn ab, wird er nach oben durchgebogen. Bei den heutzutage "effizienteren" Bauweisen kann ich mir da einen durchaus kräftigen Unterschied vorstellen.
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Burkhard
Beitrag 29.06.2015, 09:40
Beitrag #11


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Die Sattelstützen liegen deutlich hinter der Sattelplatte, i. d. R. kurz vor dem Dreifachachsaggregat. Insofern liegt dann eine andere Belastung des vorderen Abschnitts vor, als wenn der Anhänger aufgesattelt ist.

Übrigens, es geht hierbei um Tankanhänger die keinen durchgängigen Rahmen haben. Bei diesen weist nur das Dreifachachsaggregat einen Rahmen auf.



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Tanker
Beitrag 29.06.2015, 17:48
Beitrag #12


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Die Tanks sind selbstragende Konstruktionen. Deshalb brauchen sie auch keinen Rahmen. Wenn sie auf einem Rahmen vom Fahrzeug aufgebaut wrden, müssen sie eine Dreipunktlagerung haben. Also ein Lager muß beweglich sein. Beim Sattelzug erfüllt die Sattelkupplung automatisch diese Funktion. Der Rahmen den man beim Sattelauflieger sieht ist nur eine Hilfskonstruktion um das Fahrwerk mit dem Tank zu verbinden.
Das Problem liegt nicht im Gewicht der Stützen, sondern am Aufwand der betrieben werden müsste um die höhere Last als an der Sattelplatte auf zu fangen. Dazu müssen Bleche aufgeschweißt werden. Nicht nur eins, sondern 2 oder mehr um das Gewicht auf eine größere Fäche zu verteilen. Natürlich mit allen Nachteilen die solche Sachen an sich haben. Risse ud so. wink.gif
Zu was soll man sich unnötige Schwierigkeiten einhandeln wenn es auch so geht? rolleyes.gif So ungewöhnlich ist es jetzt nicht dass Sattelzüge mit Zugmaschien abgeschleppt werden und nicht getrennt. rolleyes.gif
Im Normalfall sind die Tanks eh zu groß für die Nutzlast. Aber man hat dadurch mehr Spielraum um zu jonglieren. D.h. verschiedene Sorten in verschiedenen Mengen zu tranportieren.
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janr
Beitrag 30.06.2015, 07:59
Beitrag #13


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Zitat (Burkhard @ 29.06.2015, 10:40) *
Die Sattelstützen liegen deutlich hinter der Sattelplatte, i. d. R. kurz vor dem Dreifachachsaggregat. Insofern liegt dann eine andere Belastung des vorderen Abschnitts vor, als wenn der Anhänger aufgesattelt ist. ...
Das klingt einleuchtend.

Aber wenn gefahren wird und Bodenwellen kommen - da kann es grantige geben - dann ist die gesamte Belastung in positiver wie negativer Richtugn um ein vieles höher als das bloße abstellen auf eine Stütze. wavey.gif


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Der_Veranstalter
Beitrag 30.06.2015, 07:59
Beitrag #14


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Zitat (Tanker @ 29.06.2015, 18:48) *
So ungewöhnlich ist es jetzt nicht dass Sattelzüge mit Zugmaschien abgeschleppt werden und nicht getrennt.


Mein Problem sind ja die, die nicht mehr selbst fahren / geschleppt werden können.


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ulm
Beitrag 30.06.2015, 08:34
Beitrag #15


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Wieso Dein Problem?
Ist eine akute Gefahr gegeben?
Ansonsten: Gefahr beseitigt. Abrücken.
Die Bergung ist das Problem des Bergungsunternehmers.
Und wenn´s mal wieder etwas länger dauert, dann ist es Aufgabe des Straßenbaulastträgers, die Fahrbahn zu sperren, die Arbeitsstelle abzusichern oder rings um das Pannenfahrzeug Rasen zu mähen...

Auch wenn Du´s ja weisst, auch mal für die anderen wiederholt:
"Zuständigkeiten prüfen!"
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Der_Veranstalter
Beitrag 30.06.2015, 08:54
Beitrag #16


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Mein Anliegen ist die Personenrettung. Wenn ein Aufleger einen richtigen Rahmen hat wo ich ihn anheben kann, weil ein Auto seitlich darunter steckt, dann ist das gut. Wenn ich das nicht mehr kann, weil der Hersteller meinte, Geld zu sparen, dann ist das schlecht. Auch hatte ich schon einige Brände des Aufliegers, wo der Fahrer die Zugmaschine abgekupplt und sie in Sicherheit gebracht hat. Das geht dann auch nicht mehr. Und das macht schon einen Unterschied, ob ein Auflieger brennt oder ob ein Auflieger mit Zugmaschine brennt.

Beim ersten Mal, wo wir das festgestellt haben, war das ein Tankauflieger, aber so wie man das hier liest, kann es ja jeden Typ von Auflieger betreffen.



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ulm
Beitrag 30.06.2015, 14:37
Beitrag #17


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Zitat (Der_Veranstalter @ 30.06.2015, 09:54) *
Mein Anliegen ist die Personenrettung.
Okay, an der Stelle bin ich komplett bei Dir.
Zitat (Der_Veranstalter @ 30.06.2015, 09:54) *
Wenn ein Aufleger einen richtigen Rahmen hat wo ich ihn anheben kann, weil ein Auto seitlich darunter steckt, dann ist das gut. Wenn ich das nicht mehr kann, weil der Hersteller meinte, Geld zu sparen, dann ist das schlecht.
Hebekissen oder mit Rüstholz unterbauen?
Zitat (Der_Veranstalter @ 30.06.2015, 09:54) *
Auch hatte ich schon einige Brände des Aufliegers, wo der Fahrer die Zugmaschine abgekupplt und sie in Sicherheit gebracht hat. Das geht dann auch nicht mehr. Und das macht schon einen Unterschied, ob ein Auflieger brennt oder ob ein Auflieger mit Zugmaschine brennt.
Richtig, aber dann macht´s beim Abkuppeln halt plumps...
Wenn ein Auflieger brennt, dann wäre es mir egal, ob ich im Ergebnis einen ausgebrannten Sattelauflieger mit Rahmenschaden habe oder ohne. Das fällt dann in den Risikobereich des Fahrezeughalters.
Und auch das Plumps macht der Fahrbahn wenig aus, denn die Deckschicht ist durch den Brand eh schon gegrillt, da machen dann Beulen des herunterfallenden Aufliefers auch nichts mehr aus.
Ja, klingt etwas hemdsärmelig, aber fällt in den Verantwortungsbereich des Halters.
Du wirst ja bei einem Vollbrand im Dachgeschoss auch den Dachstuhl öffnen lassen, weil der Schaden am Dachstuhl nicht ins Gewicht fällt gegen den Löscherfolg beim Retten der unteren Stockwerke.
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Tanker
Beitrag 30.06.2015, 23:49
Beitrag #18


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Wie schon gesagt, Tanks sind selbstragend. Die dürfen deshalb gar keinen Rahmen haben. Das hat nichts mit sparen zu tun. Das sind einfach konstruktive Zwänge. Alles hat seine zwei Seiten. Yin und Yan usw. Und nicht auf die Idee kommen, dass man da mit Holz oder ähnlichem abstützt. Das ist eine runde Form und die will auch rund abgestützt werden. Oder warum gehen die Tanklager immer fast bis zum äußersten Rand? Luftkissen sind da besser. Die passen sich der Tankform an und verteilen gleichzeitig die Last großflächig.

Zitat
Aber wenn gefahren wird und Bodenwellen kommen - da kann es grantige geben - dann ist die gesamte Belastung in positiver wie negativer Richtugn um ein vieles höher als das bloße abstellen auf eine Stütze.


Dafür ist der Tank auch ausgelegt. wink.gif Wenn ich allerdings eine Stütze drunter will, die in auch im beladenen Zustand trägt, dann ist es etwas schwierig. Denn die Stütze muß mehr Last tragen als die Sattelkupplung. Also müssen da eben Bleche drunter zur Lastverteilung. Diese Bleche aber schränken die Beweglicheit des Tanks ein. Und sowas kann zur Rißblidung führen. Ich weiß, bei Wasser ist es egal ob es unten rausläuft. Der Riß muß auch nicht da entstehen wo man denkt.
Beispiel "Bauchbinde". War fast jedem klar, dass die eine Verstärkung des Tankes ist. Wem nicht? Gratuliere. smile.gif
Was passiert denn wenn der Tank beladen wird? Er biegt sich kaum warnehmbar durch. Logisch. Wie ein Brett auf zwei Steinen, das waagrecht liegt. rolleyes.gif Wenn ich das Brett hochkant stelle biegt es sich nicht mehr so stark durch. Nun stellt euch einen durchgebogenenTank vor mit einem "Brett" das hochkant drangeschweißt ist. A. ist ne Schweißnaht auch nicht ideal. B. gibt das auch so gewisse Spannungen. Wo sind die am höchsten? In der Mitte der Tanklagerungen bei einem Sattelauflieger. Wegen der Länge. wink.gif Wo ist der Tank gerissen? Nicht die Außenhaut zum Glück, sondern innen die Trenn- und Schwallwände sind durch den Tank geschwommen.
Selbst eine 90 jährige Oma hat das kapiert wenn ich es ihr mit einem "Brett" erklärt habe. Und nach Jahren habe ich gelesen dass ein Professor ausgerechnet hat dass die Tanks 15% weniger stabil waren als ohne die "Bauchbinde".
Aber Hauptsache man konnte die Bürger beruhgen, weil man was für die Sicherheit gemacht hat. whistling.gif
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hk_do
Beitrag 01.07.2015, 00:02
Beitrag #19


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Zitat (Tanker @ 01.07.2015, 00:49) *
Wie schon gesagt, Tanks sind selbstragend. Die dürfen deshalb gar keinen Rahmen haben. Das hat nichts mit sparen zu tun. Das sind einfach konstruktive Zwänge.


Natürlich kann man auch einen Tank auf einen durchgehenden Rahmen legen. Das Thema Festlager vs. Loslager wurde ja schon genannt.

Ein Blick auf die google-Bildersuche lässt mich vermuten, dass durchgehende Aufliegerrahmen vor allem bei Edelstahltanks (also im Bereich Säure/Lauge/Lebensmittel) weiterhin verbreitet sind. Das ist allerdings jetzt nicht so wirklich fachlich fundiert whistling.gif
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trailerman
Beitrag 01.07.2015, 00:17
Beitrag #20


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Edelstahl-Rundtanks haben meistens keinen durchgehenden Rahmen, sondern nur einen Fahrschemel. Es gibt eigentlich nur eine Ausnahme. Santi-Tanks bekommt man mit Berger-Light in Stahl oder von Menci als Aluchassis.
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Cookiedeluxe
Beitrag 01.07.2015, 02:49
Beitrag #21


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Zitat (Tanker @ 01.07.2015, 00:49) *
Luftkissen sind da besser. Die passen sich der Tankform an und verteilen gleichzeitig die Last großflächig.

Die bei der Feuerwehr genutzten Hebekissen passen sich nicht der Form an.


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Der_Veranstalter
Beitrag 01.07.2015, 08:32
Beitrag #22


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Das mit dem nicht-anpassen wollte ich auch gerade schreiben.

Hilfsdienste heben LKWs im Regelfall mit sowas.

Die blasen sich kissenförmig auf, was bei > 10 bar auch kein Wunder ist. Also nix anpassen. Das gibts vielleicht in der Werkstatt zum "dran arbeiten", aber nicht bei der Feuerwehr.

Zylinderförmige Hebekissen mit 1,5 Bar Druck und relativ planer Oberfläche arbeiten nur bis 3,5 Tonnen oder so, das bringt nichts.




Zitat (ulm @ 30.06.2015, 15:37) *
Richtig, aber dann macht´s beim Abkuppeln halt plumps...
Wenn ein Auflieger brennt, dann wäre es mir egal, ob ich im Ergebnis einen ausgebrannten Sattelauflieger mit Rahmenschaden habe oder ohne. Das fällt dann in den Risikobereich des Fahrezeughalters.
Und auch das Plumps macht der Fahrbahn wenig aus, denn die Deckschicht ist durch den Brand eh schon gegrillt, da machen dann Beulen des herunterfallenden Aufliefers auch nichts mehr aus.


Geht das? Kann ich einen Auflieger abkuppeln, ohne die Sattelkupplung zu entlasten? Verriegelung auf und mit Schwung losfahren?



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Hoheneicherstation
Beitrag 01.07.2015, 16:11
Beitrag #23


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Normalerweise lässt sich die Verriegelung einer Sattelkupplung nicht öffnen, wenn sie unter Druck- oder Zugbelastung ist.
Wenn's pressiert, würde ich es mit Gewalt versuchen - ob es aber funzt, keine Ahnung.
Dann ist auch noch die Frage ob es ein Auflieger ist, der einen grossen Überhang vor der Sattelkupplung hat oder ob kein Überhang vorne vorhanden ist.
Bei einem Aufliegert mit Überhang vorne, wirkt dieser wie ein Schlitten. Das heisst der Auflieger kann über die Sattelkupplung nach hinten rutschen. (Falls die Kupplung doch zu öffnen ist ...) Bei einem Auflieger ohne vorderen Überhang plumpst der Königszapfen in den hinteren Rahmen der Zugmaschine, und dann geht nix mehr.



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Tanker
Beitrag 01.07.2015, 16:24
Beitrag #24


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Zitat (hk_do @ 01.07.2015, 01:02) *
Zitat (Tanker @ 01.07.2015, 00:49) *
Wie schon gesagt, Tanks sind selbstragend. Die dürfen deshalb gar keinen Rahmen haben. Das hat nichts mit sparen zu tun. Das sind einfach konstruktive Zwänge.


Natürlich kann man auch einen Tank auf einen durchgehenden Rahmen legen. Das Thema Festlager vs. Loslager wurde ja schon genannt.

Ein Blick auf die google-Bildersuche lässt mich vermuten, dass durchgehende Aufliegerrahmen vor allem bei Edelstahltanks (also im Bereich Säure/Lauge/Lebensmittel) weiterhin verbreitet sind. Das ist allerdings jetzt nicht so wirklich fachlich fundiert whistling.gif


Und damit den Teufel mit dem Belzebub aus zu treiben. wink.gif Nämlich den "Vorteil" eines Rahmens mit dem Nachteil das der Schwerpunkt nach oben wandert.
Oder warum untermehmen die Tankwagenfirmen alles um den Schwerpunkt ab zu senken?
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Cookiedeluxe
Beitrag 01.07.2015, 20:53
Beitrag #25


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Zitat (Der_Veranstalter @ 01.07.2015, 09:32) *
Geht das? Kann ich einen Auflieger abkuppeln, ohne die Sattelkupplung zu entlasten? Verriegelung auf und mit Schwung losfahren?

Klar, dass einzige was den Auflieger haelt sobald der Koenigszapfen nicht mehr verriegelt ist, ist der Reibwiderstand zwischen Sattelplatte und Auflieger. Da sich der Auflieger aber naturgemaess frei auf der Sattelplatte bewegen lassen koennen muss (sonst wuerden Kurven etwas schwierig werden...) strebt man hier moeglichst wenig Reibungswiderstand an indem man die Platte gut fettet (oder Graphitloesungen u.a. verbaut).

Es reicht also ein etwas flotteres anfahren, und der Auflieger liegt unten. Insbesondere wenn der Auflieger schwer ist, es bergauf geht oder aber natuerlich wenn am Auflieger die Festellbremsen gezogen sind.

Vgl. auch folgendes Video (ab ca. Minute 3:00), hier hat ein boeswilliger Trucker einem anderen Trucker wahrend dessen Pause in einer Raststaette die Sattelkupplung geoeffnet, ohne dass dieser das wusste.

https://www.facebook.com/video.php?v=829581793778567

Zitat (Hoheneicherstation @ 01.07.2015, 17:11) *
Normalerweise lässt sich die Verriegelung einer Sattelkupplung nicht öffnen, wenn sie unter Druck- oder Zugbelastung ist.
Wenn's pressiert, würde ich es mit Gewalt versuchen - ob es aber funzt, keine Ahnung.

Warum nicht einfach die Bremse des Aufliegers oeffnen, wahrend die Feststellbremse der Maschine gezogen ist? Dann entspannt sich der Zug und die Kupplung kann leicht geoeffnet werden. Kann man entweder von der Zugmaschine aus ueber den Federspeicherhebel machen, oder aber, wenn man an diesen nicht rankommt oder dafuer keine Zeit mehr bleibt, am Auflieger die Steuerleitung abmachen waehrend man die Versorgungsleitung dranlaesst.

Zitat
Bei einem Auflieger ohne vorderen Überhang plumpst der Königszapfen in den hinteren Rahmen der Zugmaschine, und dann geht nix mehr.

Bei dem oben verlinkten Video hat der Auflieger auch keinen nennenswerten Ueberhang, faellt allerdings mit dem Rahmen auf die Reifen der Maschine. Scheinbar reicht das aus, um den Koenigszapfen ueber den Rahmen zu heben.


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ulm
Beitrag 01.07.2015, 21:49
Beitrag #26


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Zitat (Hoheneicherstation @ 01.07.2015, 17:11) *
Bei einem Auflieger ohne vorderen Überhang plumpst der Königszapfen in den hinteren Rahmen der Zugmaschine, und dann geht nix mehr.

Gibt´s da nicht was von Weber?
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umeier
Beitrag 01.07.2015, 22:58
Beitrag #27


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Da haste beim rahmenlosen Auflieger wohl das Problem, einen geeigneten Ansatzpunkt zu finden. Mir persönlich wäre das zu kippelig.
Der Veranstalter könnte uU. auf die Brückenbauer vom THW Freising zurückgreifen, die verstehen sich auf stabile Holzkonstruktionen. ;-)
Hilfsrahmen basteln und dann mit Büffelwinden anheben.
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ulm
Beitrag 02.07.2015, 06:35
Beitrag #28


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Keine Sorge, war auch nur Spaß.
Für das Trennen von stützenlosem Sattelauflieger und Zugmaschine gibt es für mich nur zwei Varianten:
Gar nicht, weil keine Gefahr und damit nicht Zuständigkeit der Feuerwehr. Soll sich doch das Bergungsunternehmen ärgern.
Sofort und ohne Rücksicht auf den Auflieger, um eine akute Gefahr zu beseitigen. Dabei muss man, so wie es oben angesprochen wurde, ein Auge darauf haben, ob der Königszapfen beim ungestützten Abkuppeln irgendwo im Rahmen der Zugmaschine einhaken könnte. Hier muss man halt ggf. Dielen, einer Fußplatte von Verkehrszeichen, Stahltafel abdecken. Muss ja nur eine knappe Sekunde halten...
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Kühltaxi
Beitrag 02.07.2015, 08:22
Beitrag #29


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Ein kurzes Dreiachs-Containerchassis steht auch ohne Stütze. rolleyes.gif


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"Es stimmt, die Erde ist die Wiege der Menschheit, aber der Mensch kann nicht ewig in der Wiege bleiben. Das Sonnensystem wird unser Kindergarten."
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Hoheneicherstation
Beitrag 02.07.2015, 17:38
Beitrag #30


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Zitat (Cookiedeluxe @ 01.07.2015, 21:53) *
Zitat (Hoheneicherstation @ 01.07.2015, 17:11) *
Normalerweise lässt sich die Verriegelung einer Sattelkupplung nicht öffnen, wenn sie unter Druck- oder Zugbelastung ist.
Wenn's pressiert, würde ich es mit Gewalt versuchen - ob es aber funzt, keine Ahnung.

Warum nicht einfach die Bremse des Aufliegers oeffnen, wahrend die Feststellbremse der Maschine gezogen ist?


Auf gerader Strasse geht das, aber einfach kann jeder ...
Deshalb schrieb ich ja, wenn die Kupplung unter "Druck" steht. Wenn bei diesem Sattelzug unbedingt abgekuppelt werden müsste - weil z.b. der Auflieger brennt - da wird das öffnen der Kupplung schwierig.

Zitat (Cookiedeluxe @ 01.07.2015, 21:53) *
Zitat
Bei einem Auflieger ohne vorderen Überhang plumpst der Königszapfen in den hinteren Rahmen der Zugmaschine, und dann geht nix mehr.

Bei dem oben verlinkten Video hat der Auflieger auch keinen nennenswerten Ueberhang, faellt allerdings mit dem Rahmen auf die Reifen der Maschine. Scheinbar reicht das aus, um den Koenigszapfen ueber den Rahmen zu heben.


Stimmt, in dem Fall reicht es. Aber es gibt genug Auflieger ohne Überhang vorne.

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Gast_Original Bernie_*
Beitrag 02.07.2015, 19:06
Beitrag #31





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Dieser hat noch ein wenig, es geht noch kürzer, eben die blanke Kupplungplatte, dann Zero Überstand nach vorne!
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Tanker
Beitrag 08.07.2015, 00:27
Beitrag #32


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Naja, wenn ein Tankauflieger mal brennt würde ich den Teufel tun die Zugmaschiene zu retten. whistling.gif Einfach die Beine in die Hand nehmen und weg. Sonst sehe ich eigentlich keinen Grund die Zugmaschiene vom Auflieger zu trennen. think.gif
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Klatze
Beitrag 28.12.2015, 15:32
Beitrag #33


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Ich muss hier mal ein altes Thema ausgraben:
Zitat (Tanker @ 08.07.2015, 00:27) *
Naja, wenn ein Tankauflieger mal brennt würde ich den Teufel tun die Zugmaschiene zu retten. whistling.gif Einfach die Beine in die Hand nehmen und weg.

Der nächste Punkt ist doch das unkalkulierbare Risiko, dass der Tank spätestens beim Aufprall auf den Boden aufreißt und die brennende Flüssigkeit in die Freiheit entlässt! Durch die Vervielfachung der brennenden Fläche hat man dann wohl kaum zur Schadensminderung beigetragen.
Bei einem Silo mit Pulver oder einem Kipper würde ich über solche Stunts noch nachdenken, bei einem TANK aber definitiv die Finger davon lassen und @Tankers Rat befolgen.

wavey.gif

Klatze

P.S.: Bei der Einweisung in unseren GW-G vor vielen Jahren wurde vom Ausbilder ein fehlender Ausrüstungsbestandteil bemängelt: Die Turnschuhe mit umgedrehter Sohle, damit man flüchten kann und die Fußabdrücke den Anschein erwecken, dass man ZUR Einsatzstelle gelaufen sei...


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dopero
Beitrag 28.12.2015, 15:46
Beitrag #34


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Zitat (Klatze @ 28.12.2015, 15:32) *
Bei einem Silo mit Pulver...

...gibt es dann im schlimmsten Fall ja auch nur eine Staubexplosion.
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Klatze
Beitrag 28.12.2015, 16:23
Beitrag #35


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Berechtigter Einwand, ich bin halt zu nah an der Baubranche wink.gif
Das Zementsilo hat seinen Reifenbrand bei uns auf der Autobahn hervorragend selbst gelöscht, nachdem die Wand durchgebrannt war. Unmengen von Zementpulver bei Regen von der Autobahn zu entfernen, sind dann wieder ein anderes Thema.
Aber um auf meine vorherige Aussage zurückzukommen: Pulver im Sinne von "fester, nicht brennbarer und nicht zu Staubexplosionen neigender Stoff" - besser?

wavey.gif

Klatze

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 28.12.2015, 17:22
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat des Vorposting gelöscht


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Tanker
Beitrag 28.12.2015, 21:52
Beitrag #36


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Schon mal Eisenstaub explodieren gesehen? think.gif Alternativ Blütenstaub, Mehl und ähnliches. whistling.gif
Es gibt ja nicht nur für Mineralöl Tanks. Ist es besser wenn bspw. Säure, Laugen, giftige Stoffe, Sprengstoff usw. über die Straße läuft oder als Gas vom Winde verweht wird? whistling.gif Ich frag ja nur.
Bei manchen Sachen würde ich schon genau überlegen bevor ich was tu. wink.gif
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Klatze
Beitrag 28.12.2015, 22:34
Beitrag #37


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Genau darum geht es mir ja, dass man einen Auflieger ohne Stützen zwar in vielen Fällen abkuppeln könnte, dieses aber mit Schadensbegrenzung sehr oft gar nichts zu tun haben wird.

wavey.gif

Klatze


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EMD
Beitrag 29.12.2015, 02:29
Beitrag #38


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Man hätte ja aber noch die Blech Rückwand der Kabine zwischen sich und der Gefahrenquelle, die sollte ja auch ein bisschen was aushalten und bis zu einem gewissen Grad schützend wirken bezüglich Verpuffung oder Explosion laugh2.gif
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Gast_Original Bernie_*
Beitrag 03.01.2016, 19:52
Beitrag #39





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Wir machen hier darüber Witze...
Hoffen wir, daß es KEIENR erfahren muss... scarey.gif
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Tanker
Beitrag 23.07.2017, 22:16
Beitrag #40


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Was soll man sonst tun? think.gif
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dopero
Beitrag 24.07.2017, 06:00
Beitrag #41


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Eine Sicht- oder weitergehende Kontrolle der Verbindungseinrichtung ist dann ja nicht mehr einfach möglich.
Ist das nach StVO, UVV oder anderen anerkannten Richtlinien und Vorschriften überhaupt zulässig?
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EMD
Beitrag 24.07.2017, 11:57
Beitrag #42


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Wann muss mans denn prüfen ? Kann doch auch reichen wenn die Werkstatt das ganze ab und zu mal auseinander kuppelt und begutachtet.
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Hoheneicherstation
Beitrag 24.07.2017, 13:01
Beitrag #43


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Es geht darum, ob die Sattelkupplung nach dem Unfall noch vorschriftsmässig funktioniert.

Nach einigen Richtlinien darf ein LKW mit Anhänger, oder ein Sattelkraftfahrzeug, nicht als Ganzes abgeschleppt werden. Im Ausnahmefall und dann nur unter Polizeiüberwachung, nur um die Unfallstelle zu räumen.

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Mitleser
Beitrag 24.07.2017, 13:03
Beitrag #44


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@EMD:

Ich glaube @dopero meinte den Abtransport eines Unfallgespanns wie im Video von @Tanker.

Und ja, wenn da mal was passiert, möchte man wohl nicht der Ausführende, Duldende, Genehmigende, Anordnende gewesen sein.


P.S.: @Hoheneicherstation hat sich vorgedrängelt.
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dopero
Beitrag 24.07.2017, 20:09
Beitrag #45


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Ich versuche mal meinen Gedankengang darzustellen:
Auf der Aufgabenkarte 6 der Prüfungsrichtlinie wird unter 6.5 eine "Sichtprüfung der Anhängerkupplung" gefordert.
Dazu bekommt man in der Regel beigebracht das beide Kupplungseinrichtungen auf sichtbare Beschädigungen (Risse, Ausbrüche, Verformungen und Abnutzung) zu prüfen sind und zwar im ungekuppelten Zustand.

Darum meine Frage ob es Vorschriften gibt, welche die Trennbarkeit von Zugmaschine und Auflieger fordern, die Prüfungsrichtlinie würde ich jetzt nicht als so eine Vorschrift sehen.
Allerdings wird diese Aufgabe ja nicht ohne Grund auf der Karte gelandet sein und auf irgend welchen anderen Richtlinien basieren.
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EMD
Beitrag 25.07.2017, 00:54
Beitrag #46


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Ok, dann müsste wohl wirklich der Gesetzgeber aktiv werden, und für Auflieger die man nicht auf die Stützen abstellen kann wenigstens seitliche Anschlagpunkte auf höhe des Königszapfens vorschreiben.
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 24.11.2024 - 02:15