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> Zeichen 270.1/270.2, Anhörungsbogen
PeterPan2016
Beitrag 03.09.2015, 22:39
Beitrag #1


Neuling


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Hallo Forum,

ich habe vor dem Berliner Hauptbahnhof geparkt um meine 85 jährige Mutter zum Bahngleis zu begleiten. Dort steht ein Schild Eingeschränktes Halteverbot mit dem Zusatz "Nur zum Ein und Aussteigen,bzw Be- und Entladen. Als ich zurück kam, hatte ich ein Knöllchen. Auf dem stand lediglich die Uhrzeit und der Hinweis, dass ich von der Bußgeldstelle einen Bescheid bekommen werde.
Nun habe ich diesen bekommen und bin etwas verwirrt. Mir wird darin vorgeworfen: Sie nahmen trotz Verkehrsverbot zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270.1/270.2) mit einem Kraftfahrzeug am Verkehr teil (Verkehrsteilnahme durch Parken). Auf dem Mittelstreifen § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2 StVO, § 24 StVO, 153 BKat.

Ich kann damit ehrlich gesagt nix anfangen. Ich habe jedenfalls die grüne Plakette am Fahrzeug angebracht gehabt.
Also was soll der Vorwurf genau bedeuten???

Jemand ne Idee?
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Prince Kassad
Beitrag 03.09.2015, 23:07
Beitrag #2


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Wenn du eine grüne Plakette hattest ist der Vorwurf völlig abstrus.

Am besten wäre es, du hättest einen Zeugen, der bestätigen kann, dass schon zum Tatzeitpunkt die grüne Plakette bappte. Kann deine 85-jährige Mutter das bezeugen?
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Ernschtl
Beitrag 03.09.2015, 23:20
Beitrag #3


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Widersprechen und als Begründung schreiben, dass die grüne Plakette geklebt war. Dann der Dinge harren die da kommen.


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PeterPan2016
Beitrag 03.09.2015, 23:57
Beitrag #4


Neuling


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Ja, hab auch gleich widersprochen. Die Plakette klebt schon seit 5 Jahren dran, aber wie soll ich das beweisen?
Ich hatte ja mit nem Knöllchen wegen falsch Parken gerechnet, aber nicht mit so nem Schmarrn. Den hätt ich auch anstandslos bezahlt.
Aber ich hab das schon richtig verstanden,dass man mir vorwirft diese Plakette nicht zu haben, oder?
Oder gibt es auch solche Zonen, wo man selbst mit Plakette nicht fahren darf? Wäre vor nem Hauptbahnhof aber wohl auch hirnrissig!
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Ernschtl
Beitrag 04.09.2015, 00:16
Beitrag #5


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QUOTE (PeterPan2016 @ 04.09.2015, 00:57) *
... aber wie soll ich das beweisen?.
Musst du gar nicht. Man muss dir beweisen, dass keine dran war.


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steveluke
Beitrag 04.09.2015, 04:16
Beitrag #6


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Weitere potenzielle Knackpunkte:

Sind angebrachtes Kennzeichenkombination und die auf der Plakette aufgedruckte Kennzeichenkombi identisch (sprich: Das Kennzeichen wurde nicht zwischenzeitlich gewechselt?!)?
Ist die Beschriftung der Plakette von außen einwandfrei lesbar oder evtl. schon von der Sonne total ausgebleicht?


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Bitte beachten: Nicht über boardeigene Kanäle erreichbar.
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OWI2014
Beitrag 04.09.2015, 05:14
Beitrag #7


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Sehe ich ganz Klar als Eingabefehler, bei den großen Mobidas die ich kenne, bleibt vom vorigen Fall die TB-Nummer drin, wenn man da mal Pennt oder von anderen Leute Dummgefragt wird kommt sowas dabei raus:

Umweltplakette auf Mittelstreifen.


:-)
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PeterPan2016
Beitrag 04.09.2015, 10:20
Beitrag #8


Neuling


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Darauf tippe ich auch. Kennzeichen wurde nie gewechselt und Plakette ist gut lesbar.

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 04.09.2015, 13:05
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat des Vorposting gelöscht
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PeterPan2016
Beitrag 20.10.2015, 13:40
Beitrag #9


Neuling


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Ist ja schon ein bisschen her...
Ich hatte gleich nach Erhalt des Anhörungsbogen die Gelegenheit genutzt und mich online dazu zu geäußert.
Lange Zeit ist nix passiert, doch heute den selben Anhörungsbogen im Briefkasten gehabt. Was soll ich denn davon halten?
Muss ich den jetzt noch mal beantworten, oder kann ich den einfach ignorieren? Zum Glück hatte ich mir von meiner Onlineantwort eine Kopie ausgedruckt.
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Couscous
Beitrag 20.10.2015, 18:32
Beitrag #10


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Im Verfahrensstadium vor Erlass eines Bussgeldbescheids ist es wichtig, sich als Fahrer zu erkennen zu geben. Sonst kann es einen Gebührenbescheid gegen den Halter geben ("Halterhaftung"). Dagegen ist dann als einziges Rechtsmittel der Antrag auf gerichtliche Entscheidung möglich. Dabei wird dann oft nicht mehr allzu ernsthaft geprüft, ob der ursprüngliche Vorwurf berechtigt war.

Hast Du in Deiner Einlassung (online) die Fahrereigenschaft eingeräumt? Dann kannst Du eigentlich ganz entspannt auf den Bussgeldbescheid warten. Oder Dich nochmal online äussern (identisch).


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Gruss, Couscous
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rapit
Beitrag 20.10.2015, 18:48
Beitrag #11


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Nochmal äußern, aber knapp:

1.) "Ich war Fahrer des Fahrzeuges."
2.) "Ich gebe den Verstoß nicht zu."

Und falls ein Bußgeldbescheid kommt, Einspruch einlegen.

Die Behörde jetzt aber nicht mehr darauf bringen, dass der Vorwurf Nonsens ist.

Kommen die vor Ablauf von 3 Monaten nicht darauf, ist der Parkverstoß verjährt.

Und der andere Vorwurf ist falsch, und muss eingestellt werden.

Risiko? Ja, in berlin und Mainz leider immer. Aber die Chancen stehen recht gut.


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Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
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PeterPan2016
Beitrag 20.10.2015, 21:58
Beitrag #12


Neuling


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Ja ich habe geschrieben, dass ich der Fahrer war und das ich die notwendige Plakette besitze und vorschriftsmäßig am Fahrzeug angebracht gewesen ist.
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Mueck
Beitrag 20.10.2015, 22:07
Beitrag #13


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Zitat (PeterPan2016 @ 20.10.2015, 14:40) *
doch heute den selben Anhörungsbogen im Briefkasten gehabt.
Wirklich genau gleich? Also selbe §§, selbe Tatbestandsnummern etc., selbes Datum etc.?
Dann wäre wirklich die rapit-Antwort wohl die bestmögliche. Keine weiteren Details mehr ...
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