1,3 Promille BAK, Bayern, MPU erforderlich? |
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1,3 Promille BAK, Bayern, MPU erforderlich? |
31.10.2015, 09:39
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 28 Beigetreten: 31.10.2015 Mitglieds-Nr.: 77435 |
Anfang September diesem Jahres habe ich einen sehr schweren Fehler begangen, den ich zutiefst bereue und ich mich niemals dazu für fähig gehalten hätte: ich habe mich nach einer fröhlichen Feier ans Steuer eines Fahrzeugs gesetzt, obwohl ich nicht unerhebliche Mengen an Alkohol konsumiert habe. Auf der Fahrt kam ich im Raum München in eine Routine-Kontrolle der Polizei - Ergbnis: 1,18 Promille AAK, Blutabnahme auf der Wache und sofortiger Entzug der Fahrerlaubnis. Spannend Zunächst hatte ich Hoffnung, dass ich aufgrund der Alkoholabbaus bis zur Butentnahme noch unter 1,10 Promille fallen könnte und der Sachverhalt mit einer Ordnungswidrigkeit erledigt ist - insbesondere da die Polizei meinte bei mir keine Ausfallerscheinungen festgestellt zu haben. Dies hat sich aber zerschlagen, da ich angegeben hatte bereits 3 Stunden vor der Kontrolle mit dem Trinken aufgehört zu haben, obwohl tatsächlich vor erst vor 1 Stunde Trinkende war. Die Konseuquenz dieser Aussage war mir in keinster Weise bewusst und ich habe erst in diesem Forum erfahren: mir wird nun der gemessene BAK Wert rückwirkend auf die Tatzeit erhöht, obwohl dies im vorliegenden Sachverhalt nicht erfolgen dürfte. Nun sind bereits fast zwei Monate vergangen und ich habe bisher keine Vorladung zur Wache oder eine Info jeglicher Art bekommen. Ich kenne also meine gemessene BAK immer noch nicht und kann somit den weiteren Verlauf des Verfahrens nicht ableiten. Nach den Erfahrungen aus diesem Forum erfolgt die Vorladung und Info bzgl. BAK meist innerhalb eines Monats. Ich habe daraufhin bei der Wache angerufen, um den Stand der Untersuchung abzufragen. Dort konnte mir mit Verweis auf Datenschutz keine Auskunft gegeben werden. Daher meine Fragen: - kann es sein, dass der Sachverhalt direkt an die Staatsanwaltschaft weitergegeben wurde, ohne dass eine Vorladung erfolgte? - gibt es eine Möglichkeit meinen gemessene BAK Konzentration zu erfahren, ohne einen Anwalt einzuschalten? Über hilfreiche Antworten würde ich mich sehr freuen, da mich die Ungewissheit sehr belastet. Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 31.10.2015, 09:40
Bearbeitungsgrund: Schrift normalisiert
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31.10.2015, 11:13
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2620 Beigetreten: 01.02.2014 Mitglieds-Nr.: 71411 |
- kann es sein, dass der Sachverhalt direkt an die Staatsanwaltschaft weitergegeben wurde, ohne dass eine Vorladung erfolgte? Das ist durchaus möglich, da Dir ja bereits am Tag des Geschehens die Möglichkeit gegeben wurde zur Sache auszusagen. Eine weitere Anhörung ist daher nicht erforderlich.- gibt es eine Möglichkeit meinen gemessene BAK Konzentration zu erfahren, ohne einen Anwalt einzuschalten? Du kannst versuchen mit dem Sachbearbeiter der Polizei einen Termin für ein persönliches Gespräch zu vereinbaren. Allerdings besteht dann auch die Gefahr, dass Du Dich durch unbedachte Aussagen noch tiefer reinreitest. Wenn die Akte bereits bei der Staatsanwaltschaft sein sollte könnte es auch sein, dass die Polizei die gewünschte Info gar nicht mehr zur Hand hat.Ansonsten kannst Du die entsprechende Post abwarten. Da steht das Ergebnis der BAK dan drinnen. Theoretisch könntest Du auch einen Anwalt mit der Akteneinsicht beauftragen. Aber das kostet Geld und bringt Dir nicht viel. Mitunter kann es in München etwas dauern bis die BAK vorliegt. 6 Wochen sind da keine Seltenheit. Bis ein Strafbefehl kommt kann es also locker 2-3 Monate, und mitunter auch noch länger dauern. |
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11.11.2015, 22:27
Beitrag
#3
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 28 Beigetreten: 31.10.2015 Mitglieds-Nr.: 77435 |
Vielen dank für die Info!
Diese Woche kam nun direkt der Strafbefehl - also in der Tat ohne Vorladung. Ergebnis: - BAK 1,3 Promille, also doch deutlich höher als die 1,18 AAK - 8 Monate Sperrfrist - mit den 2 Monaten vorläufiger Führerscheinentzug also insgesamt 10 Monate - 45 Tagessätze Geldstrafe Die spannende Frage ist nun: erwartet mich eine MPU? Aus den bisher vorliegenden Informationen hier im Forum erhalte ich widersprüchliche Informationen - einige mussten zur MPU, andere wiederum nicht. Hat hierzu eventuell jemand Informationen wie die Sachlage aktuell in Bayern ist? Vielen Dank schonmal. |
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11.11.2015, 22:51
Beitrag
#4
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
In BY erwartet dich keine MPU.
-------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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12.11.2015, 09:41
Beitrag
#5
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4433 Beigetreten: 10.10.2007 Wohnort: Umfeld von Münster Mitglieds-Nr.: 37400 |
Steht irgendetwas von Rückrechnung darauf? Wenn Du eine Stunde vor der AAK das letzte getrunken hast, warst Du noch in der Anflutungsphase. Daher kann es durchaus zu einem höheren BAK kommen.
-------------------- Schöne Grüße,
Toni |
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12.11.2015, 10:16
Beitrag
#6
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5292 Beigetreten: 26.03.2012 Wohnort: da wo ich bin Mitglieds-Nr.: 63817 |
Hallo FehlerMachender
auch wenn in Bayern bei Deinem Promillewert Dir keine MPU abverlangt wird, steht nichts dagegen, dass Du Dir gründliche Gedanken machst, warum und wie Du so eine hohe Alkoholtoleranz aufgebaut hast, warum Du Dich betrunken ans Steuer gesetzt hast, damit Du für die Zukunft eine berauschte Fahrt vermeiden werden kannst. Solltest Du in den nächsten 10 (oder sind es 15 Jahre?) erneut mit Alkohol (ab 0,5 Promille) erwischt werden, dann hast Du die MPU gebucht. Liebe Grüße Lotte -------------------- Jedes Ding hat drei Seiten: Eine, die Du siehst, eine, die ich sehe und eine, die wir beide nicht sehen. (aus China)
https://www.youtube.com/watch?v=oZyyaRyoTyk |
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07.02.2016, 10:03
Beitrag
#7
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 28 Beigetreten: 31.10.2015 Mitglieds-Nr.: 77435 |
Hallo zusammen,
nachdem nun einige Monate seit meinem schweren Fehler (1,18 AAK, 1,3 BAK) vergangen sind hatte ich ausreichend Zeit über das Vergangene zu Reflektieren. Als Konsequenz habe ich, auch wenn ich mich nicht als "Trinker" betrachte, meinen Alkoholkonsum stark eingeschränkt: vor dem Zwischenfall waren für mich 2-4 Bier oder halbe Flasche Wein am Wochenende normaler Konsum, mittlerweile sind es eher 1 Bier pro Monat. Das tut meiner Gesundheit gut und verhindert als vorbeugende Maßnahme, dass ich jemals wieder in solche Promille-Regionen vorstoße (da ich dann vermutlich überhaupt nicht mehr stehen könnte aufgrund der Entwöhnung). Die Geldstrafe (45 Tagessätze) ist bezahlt und mittlerweile sind 5 von 10 Monaten Führerscheinentzug vorbei. Ich hatte also schon langsam wieder "Licht am Ende des Tunnels" gesehen, auch weil ich davon ausgegangen bin keine MPU bestehen zu müssen. Dies wurde mir sogar in einer Info-Post vom Bayrischen Verkehramt bestätigt. Dann kam aber diese Nachricht: http://www.sueddeutsche.de/muenchen/alkoho...ndelt-1.2778996 Dabei stellt sich für mich folgende Frage: 1.)Wird als Referenz für die geltende Rechtsprechung der Zeitpunkt der Tat oder der Zeitpunkt des Antrags auf erneute Erteilung des FS genommen. Falls Letzteres der Fall ist, was ich leider vemute, würde hier eine massive Ungleichbehandlung zu ungunsten derjenigen, die zum Tatzeitpunkt noch keine MPU zu erwarten hatten, vorliegen. Im schlimmsten Fall würde ich also 10 Monate Führerscheinentzug bereits hinter mir haben, um dann kurz vor Erteilung die Info zu bekommen, dass eine MPU noch zu erledigen ist, ergo nochmal bis zu einem Jahr der Führerschein weg ist. Diejenigen, die mehr als 1,6 Promille BAK vorliegen hatten konnten sich dagegen, im Wissen um eine MPU, bereits seit dem ersten Tag darauf vorbereiten. Das Gleiche gilt für diejenigen, die nach Anpassung der Rechtsprechung auf 1,1 Promille bereits um die geänderten Regeln für eine Anordnung der MPU wissen. 2.) Lässt sich abschätzen wie lange die "nächsthöhere Instanz" über die Revision des Promille Urteils beraten wird bzw. welches Ergebnis zu erwarten ist? Psychologisch finde ich dieses "Auf- und Ab" massiv belastentend. Im Prinzip kann ich nicht nachvollziehen, dass bei diesem Straftatbestand der "Täter" auch nach dem Urteil "Führerscheinentzug" nicht sicher wissen kann welche Strafe ihn erwartet. Vielen Dank schonmal im Voraus für eure Hilfe. |
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07.02.2016, 10:19
Beitrag
#8
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1452 Beigetreten: 22.09.2010 Mitglieds-Nr.: 55769 |
Wie du schon richtig vermutest gilt für die Frage was du für eine Neuerteilung brauchst (MPU) immer die Regelungen die bei der Neuerteilung gelten.
Es sieht also monentan so aus als würde sich die MPU mit 1.1 durchsetzen dementsprechent würde ich mich auch darauf vorbereiten. Der 54. Verkehrsgerichtstags hat sich im Januar für die MPU ab 1.1 Promille ausgesprochen: http://www.verkehrsportal.de/board/index.p...mp;p=1057794241 Zitat 2.) Lässt sich abschätzen wie lange die "nächsthöhere Instanz" über die Revision des Promille Urteils beraten wird bzw. welches Ergebnis zu erwarten ist? Das läßt sich überhaupt nicht sagen kann aber extrem schnell gehen so hatte einige FSST in Bayern vor gut einen Jahr auch schon die MPU mit 1,1 angeordnet bis dann ein Ministererlaß gab das KEINE MPU angeordnet wird. Und genauso schnell kann das wieder andersrum gehen. |
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07.02.2016, 15:34
Beitrag
#9
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 280 Beigetreten: 30.05.2013 Wohnort: Ruhrpott Mitglieds-Nr.: 68725 |
Ja, leider, @Fehlermachender....
ICH hatte damals gerade noch um 2 Monate Glück ohne MPU davonzukommen (BAK 1,38), BW Nie mehr Alk und Fahren! Drogen nehm ich eh keine...DER Führerschein bleib bei MIR -------------------- |
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09.02.2016, 07:05
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#10
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 145 Beigetreten: 09.03.2015 Mitglieds-Nr.: 75655 |
@TE
Wieso meldest du dich nicht für Mainz77, DekraMobil etc an und stellst einen Antrag auf Sperrfristverkürzung? Im besten Fall hast in 2 Monaten deinen FS wieder. Habe damals im April schon den Antrag auf einen neuen FS gestellt, obwohl die Sperrfrist erst Anfang Oktober endete. War alles kein Problem. Meine Sachbearbeiterin meinte selbst -nachdem ich mich beim TÜV für Mainz77 angemeldet hatte-, dass ich mindestens zwei Monate erlassen bekomme und somit jetzt schon den neuen Antrag stellen kann. Man darf sich nur nichts zu Schulden kommen lassen. Ohne FS fahren etc. wäre ja auch sau dämlich Ich denke, wenn der Antrag durch ist, dann können die nicht später ankommen und sagen "sie müssen jetzt doch eine MPU machen". Schließlich wurde bereits alles in die Wege geleitet oder ist da ein Denkfehler? -------------------- Viele Grüße!
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11.02.2016, 20:30
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#11
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 28 Beigetreten: 31.10.2015 Mitglieds-Nr.: 77435 |
Hallo zusammen,
auf Basis der Vorliegenden Informationen muss ich wohl jederzeit damit rechnen, dass in Bayern der Grenzwert ab dem zwingend eine MPU erforderlich ist auf 1,1 Promille angpasst wird. Diese Regelung greift unabhängig vom Tatzeitpunkt was bedeutet, dass ich als Verurteilter meine Strafe noch nicht kenne - eine wirklich groteske Situation. Somit stellt sich mir folgende Frage: Angenommen ich stelle in Bayern den Antrag auf Wiederereilung der Fahrerlaubnis und erfahre dann, dass eine MPU erforderlich ist. - Kann ich daraufhin einfach in ein anderes Bundesland ziehen, welches noch bei der 1,6 Promille Regel geblieben ist, und dort meinen Führerschein beantragen? - Oder ist mir, wenn nach meinem Antrag in Bayern eine MPU gefordert wird, der Weg über andere Bundesländer verwehrt - sprich: überträgt sich die Forderung einer MPU aus Bayern in andere Bunderländer? (Dass ich KEINE MPU machen muss, wenn ich direkt in einem Bundesland mit 1,6 Promille Regel den Führerschein beantrage ist mir bewusst.) Schonmal vielen Dank für eure Hilfe. |
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11.02.2016, 21:11
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#12
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26793 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 |
Wenn Bayern seine Praxis ändert, dann vermutlich weil das Bundesverwaltungsgericht ein Urteil fällt. Und das gilt dann überall. Von uns erfährst Du es in jedem Fall, bevor Du Deinen Antrag stellst.
-------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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11.02.2016, 21:23
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#13
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 145 Beigetreten: 09.03.2015 Mitglieds-Nr.: 75655 |
Mach doch einen Kurs und gut ist! Spricht doch nichts dagegen, wie bereits geschrieben (Beitrag 11)
-------------------- Viele Grüße!
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12.02.2016, 19:32
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#14
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 28 Beigetreten: 31.10.2015 Mitglieds-Nr.: 77435 |
Mach doch einen Kurs und gut ist! Spricht doch nichts dagegen, wie bereits geschrieben (Beitrag 11) Mir ist der Benefit hiervon nicht ganz ersichtlich. Ich kann in 7 Wochen den Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis stellen, da dann nur noch 3 Monate bis zum Ende der Sperrfrist verbleiben. Wenn ich mich nun für einen Kurs zur Verkürzung der Sperrfrist anmelde, dann muss ich - zunächst auf einen Termin warten - nach Durchführung den Kurses anerkennen lassen Erst dann kann ich die Wiedererteilung beantragen. Bestenfalls (= wenn alles in drei Wochen erledigt ist) gewinne ich hierdurch 4 Wochen, zahle dafür aber 500€. Allerdings stellt sich mir nach weiterer Überlegung folgende Frage: Wenn nun in Bayern die Regelung auf 1,1 Promille angepasst wird, bin ich dann "save" (= alte 1,6 Promille-Regelung greift) wenn diese Regel-Änderung a) NACH meinem Antrag bei der Führerscheinstelle erfolgt, aber VOR Bewertung seitens Führerscheinstelle? b) NACH Bewertung eines Falls durch Führerscheinstelle greift, aber VOR Ende der Sperrfrist? c) oder erst wenn die Regel-Änderung nach Ende der Sperrfrist/ Aushändigung des Führerscheins erfolgt? Hat hier jemand Kenntnisse, z.B. wie dies in B.-W. gehandhabt wurde? P.S. Kann ein Admin den Titel des Fadens in "1,3 Promille BAK, Bayern, MPU erforderlich?" umbenennen, da der Kern der Diskussion sich geändert hat. Danke. |
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12.02.2016, 19:54
Beitrag
#15
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
P.S. Kann ein Admin den Titel des Fadens in "1,3 Promille BAK, Bayern, MPU erforderlich?" umbenennen Erledigt.-------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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13.02.2016, 07:20
Beitrag
#16
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 145 Beigetreten: 09.03.2015 Mitglieds-Nr.: 75655 |
Mach doch einen Kurs und gut ist! Spricht doch nichts dagegen, wie bereits geschrieben (Beitrag 11) Mir ist der Benefit hiervon nicht ganz ersichtlich. Ich kann in 7 Wochen den Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis stellen, da dann nur noch 3 Monate bis zum Ende der Sperrfrist verbleiben. Wenn ich mich nun für einen Kurs zur Verkürzung der Sperrfrist anmelde, dann muss ich - zunächst auf einen Termin warten - nach Durchführung den Kurses anerkennen lassen Erst dann kann ich die Wiedererteilung beantragen. Bestenfalls (= wenn alles in drei Wochen erledigt ist) gewinne ich hierdurch 4 Wochen, zahle dafür aber 500€. Ich weiß gar nicht, was ihr immer mit diesen drei Monaten habt?! Fakt ist (in meinem Fall): - 21.2.15 Trunkenheitsfahrt (Bak: 1,20 Promille, Ba-Wü, wohnhaft in Hessen) - 10.03.15 Stempel vom Amtsgericht (Sperrfrist 7 Monate) - Mitte März 15 beim TÜV bzgl. "Mainz77" erkundigt und zum nächstmöglichen Termin angemeldet - 02.04-16.04.15 Kurs besucht - 08.04.15 Antrag auf Neuerteilung des FS gestellt (6 Monate vorm Ende der Sperrfrist!!! War überhaupt kein Problem seitens der Sachbearbeiterin) - habe dann bis Anfang Juni gewartet und beim AG einen Antrag auf sofortige Aufhebung der Sperrfrist gestellt (Bezug zum Paragraph 69 a Abs. 7 StGB) - 19.06.15 hat das AG beschlossen, Sperrfrist auf den 09.07.15 (Tagesende) zu verkürzen - 10.7.15 hielt ich meinen neuen FS in den Händen. Ausstellungsdatum: 21.04.15 Ergo: Wenn ich einen Antrag auf Neuerteilung am 08.04.15 stelle, das Ausstellungsdatum der 21.04.15 ist (knapp zwei Wochen, steht auf dem FS), dann hätte es mir doch egal sein können, wenn Hessen zum Mai, Juni etc 2015 seine MPU-Grenze von 1,60 auf 1,10 Promille abgesenkt hätte?! Schließlich war mein Antrag längst durch und darauf bin ich auch bei dir aus. Ich hatte die Befürchtung, dass Hessen bzgl MPU etwas ändert und genau aus diesem Grund wollte ich alles so schnell wie möglich erledigen. Klar, der Spaß hat mich zwar 430,01 Euro gekostet, aber eine MPU wäre nicht billiger. Im schlimmsten Fall sogar teurer. Von der Aufarbeitungszeit ganz zu schweigen. -------------------- Viele Grüße!
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13.02.2016, 10:30
Beitrag
#17
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
Ergo: Wenn ich einen Antrag auf Neuerteilung am 08.04.15 stelle, das Ausstellungsdatum der 21.04.15 ist (knapp zwei Wochen, steht auf dem FS), dann hätte es mir doch egal sein können, wenn Hessen zum Mai, Juni etc 2015 seine MPU-Grenze von 1,60 auf 1,10 Promille abgesenkt hätte?! Schließlich war mein Antrag längst durch Das glaubst auch nur du.-------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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13.02.2016, 13:11
Beitrag
#18
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 145 Beigetreten: 09.03.2015 Mitglieds-Nr.: 75655 |
Die Begründung wäre?
Angenommen in Hessen wäre zum 01.06.15 die 1,10 Promille Grenze eingeführt worden, was hätten die tun können? Zum Antragszeitpunkt zählte eine Regelung. Zu diesem Zeitpunkt wurde alles erfüllt. Ich bezweifle daher, dass dann ein Anruf/ Brief gekommen wäre mir "Herr Xx, entschuldigen Sie, dass Sie zwar vor 1,5 Monaten alles erfüllt haben, aber nun musste ihr bereits erstellter FS vernichtet werden und sie müssen eine MPU machen" das glaubt ja wohl keiner -------------------- Viele Grüße!
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13.02.2016, 13:15
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#19
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
Das Verwaltungsverfahren ist mit Erlass (Aushändigung des FS = Erteilung der FE) oder Versagung (Ablehnung des Antrags) abgeschlossen. Rechtliche Änderungen dürfen während des Verfahrens berücksichtigt werden.
-------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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13.02.2016, 13:18
Beitrag
#20
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 145 Beigetreten: 09.03.2015 Mitglieds-Nr.: 75655 |
Aha. D.h. Man hätte eine MPU machen, einen neuen FS beantragen müssen, obwohl es eine geltende Regelung gab, alles bezahlt wurde etc pp.? Alles nur, weil die Übergabe des FS -aufgrund der noch vorhandenen Sperrfrist- noch nicht erfolgte^^
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13.02.2016, 13:26
Beitrag
#21
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
D.h. Man hätte einen neuen FS beantragen müssen, obwohl es eine geltende Regelung gab, alles bezahlt wurde etc pp.? Nö, aber wenn sich das Recht ändert, sind bei Erteilung die neuen Regelungen einzuhalten.-------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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13.02.2016, 13:35
Beitrag
#22
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 145 Beigetreten: 09.03.2015 Mitglieds-Nr.: 75655 |
Oh Mann... Ein Grund mehr, auf den FS zu achten.
Danke! Edit: Dennoch hätte der TE die Chance, eine Sperrfristverkürzung zu erreichen. Denn, die Wahrscheinlichkeit, dass da eine Änderung in 5 Monaten erfolgt, ist naturgemäß höher, als in 2-3 Monaten Na ja, hoffe mal, dass er kein böses Erwachen erlebt und die Damen und Herren in naher Zukunft nichts ändern! -------------------- Viele Grüße!
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15.02.2016, 19:36
Beitrag
#23
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 28 Beigetreten: 31.10.2015 Mitglieds-Nr.: 77435 |
Ich habe heute die Führerscheinstelle angerufen. Deren Aussage war eindeutig: ab 1,1 Promille ist eine MPU erforderlich.
Davon erfahre ich jetzt, da bereits über 5 Monate der Sperrfrist vergangen sind. In der Annahme, dass bei 1,1 Promille keine MPU erforderlich sei habe ich bisher natürlich keine Vorbereitung unternommen :-( Ich bin am Boden zerstört :-( |
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16.02.2016, 05:29
Beitrag
#24
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 145 Beigetreten: 09.03.2015 Mitglieds-Nr.: 75655 |
Da soll noch einer mit dieser MPU Regelung durchblicken. Soviel zum Thema "In BY erwartet dich keine MPU"
Entweder nun mit der Vorbereitung anfangen oder "offiziell" umsiedeln. Wobei letzteres die Gefahr birgt, dass generell die Hürde auf 1,10 Promille herabgesenkt wird. Kopf hoch, haben schon andere geschafft und mit Hilfe des Forums musst du nicht einmal unbedingt viel Geld ausgeben -------------------- Viele Grüße!
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16.02.2016, 20:15
Beitrag
#25
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 28 Beigetreten: 31.10.2015 Mitglieds-Nr.: 77435 |
Könnt ihr mir bitte zur Vorbereitung auf die MPU Tipps geben.
Offene Fragen wären für mich: 1.) Ist die Strategie des "kontrollierten Trinkens" realistisch um durch die MPU zu kommen? Hintergrund: bisher bin ich ja davon ausgegangen, dass ich keine MPU machen muss (da 1,3 Promille) und habe daher KEINEN Nachweis einer Abstinenz. Kontrolliertes Trinken habe ich jedoch in der Tat seit der TF gelebt (Max 2 Bier oder 1 Glas Wein pro Monat, nur geplant und nur bei Anlässen). 2.) Lohnt sich die Vorbereitung mit Hilfe eines Verkehrspsychologen oder genügt hierbei dieses Forum in Kombination mit einem Buch? Oder benötige ich eventuell sogar einen Nachweis für den GA, dass ich eine Verkehrspsychologische Beratung in Anspruch genommen habe, um ein positives Gutachten zu erhalten? 3.) Allgemein: welche Strategie würdet ihr in meiner Situation fahren? Zur Erinnerung: - 1,3 Promille BAK - Routine-Kontrolle, keine Ausfall-Erscheinungen bei Fahrt - Ersttäter Schonmal vielen Dank für eure Hilfe |
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17.02.2016, 09:38
Beitrag
#26
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19583 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 |
Hallo!
1.) Ist die Strategie des "kontrollierten Trinkens" realistisch um durch die MPU zu kommen? Wahrscheinlich ja, jedenfalls steht der Promillewert dem nicht entgegen. 2.) Lohnt sich die Vorbereitung mit Hilfe eines Verkehrspsychologen oder genügt hierbei dieses Forum in Kombination mit einem Buch? Oder benötige ich eventuell sogar einen Nachweis für den GA, dass ich eine Verkehrspsychologische Beratung in Anspruch genommen habe, um ein positives Gutachten zu erhalten? Die Inanspruchnahme professioneller Angebote ist keine Voraussetzung für das Bestehen der MPU. Sie können die eigene Vorbereitung ergänzen, aber nicht ersetzen. Bei manchen fügt sich das gut in die Aufarbeitung ein, bei anderen nicht. Das muss man selbst abwägen. 3.) Allgemein: welche Strategie würdet ihr in meiner Situation fahren? kT klingt gut. Zur Aufarbeitung wird bei Dir Deine Einstellung zu Alkoholkonsum und Teilnahme am Straßenverkehr gehören. Deine BAK spricht ja nicht unbedingt für ein problematisches Konsumverhalten - aber Du hast zwischen Konsum und Fahren nicht getrennt. Darüber musst Du Dir Gedanken machen, und wenn Du nicht weiterkommst, kannst Du überlegen, ob Du Dir von einem Verkehrspsychologen Denkanstöße holen möchtest. MfG Durban -------------------- Proxima Estación: Esperanza.
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02.04.2016, 17:10
Beitrag
#27
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 28 Beigetreten: 31.10.2015 Mitglieds-Nr.: 77435 |
Hallo liebes Forum,
um euch auf dem Laufenden zu halten: Ich habe diese Woche meinen Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis nach Entzug gestellt. Auf Nachfrage vor Ort bei der Führerscheinbehörde wurde mir erläutert, dass sie auf Basis meines Führungszeugnisses, Führerscheinakte und den genauen Umständen der Tat prüfen ob eine MPU erforderlich ist. Dies sieht in meinen Augen danach aus, dass die MPU nicht automatisch bei einem Promille-Wert von über 1,1 gefordert wird. Fazit: ich bin weiterhin 7 Monate nach der TF nicht schlauer geworden und weiß nun 3 Monate vor Sperrfristende weiterhin nicht ob eine MPU erforderlich sein wird. Die Hoffnung stirbt zuletzt. Interessante Erkenntnis am Rande: Da ich auf Nummer sicher gehen will habe ich bereits eine ETG-Haaranalyse durchgeführt. Ergebnis: kein Alkohol nachweisbar (= abstinent) obwohl ich 1-2 Bier im Monat im Sinne des kontrollierten Trinkens genossen habe. Soweit zur Qualität der Abstinenz-Nachweise. Frage: Kann jemand eine Auskunft darüber geben, wie lange es dauert bis der Bescheid der Führerscheinstelle bei mir ankommt? Danke. |
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Gast_Georg_g_* |
02.04.2016, 17:55
Beitrag
#28
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Guests |
Da ich auf Nummer sicher gehen will habe ich bereits eine ETG-Haaranalyse durchgeführt. Ergebnis: kein Alkohol nachweisbar (= abstinent) obwohl ich 1-2 Bier im Monat im Sinne des kontrollierten Trinkens genossen habe. Soweit zur Qualität der Abstinenz-Nachweise. Bei sehr geringen Mengen Alkohol kommt ein EtG-Screening an seine Grenzen. Bei der Urinanalyse könnte es schon nach 2 Tagen sein, dass ein Nachweis nicht mehr möglich ist und in Verbindung mit einem gewissen Glück bei der unangekündigten Einbestellung könnte es sein, dass sogar größere Mengen nicht mehr nachweisbar sind. Bei der Haaranalyse ist zwar der nachweisbare Zeitraum größer, aber 1 bis 2 Bier in einem ganzen Monat werden wohl auch dort unentdeckt bleiben. Mich wundert es aber, dass du "auf Nummer sicher" gehen willst, dann aber doch einen gewissen Unsicherheitsfaktor ins Spiel bringst. |
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04.04.2016, 19:02
Beitrag
#29
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 28 Beigetreten: 31.10.2015 Mitglieds-Nr.: 77435 |
Mich wundert es aber, dass du "auf Nummer sicher" gehen willst, dann aber doch einen gewissen Unsicherheitsfaktor ins Spiel bringst. Sorry, ich hatte mich nicht klar ausgedrückt. Ich wollte das von mir gelebte "kontrollierte Trinken" nachweisen, um im Falle einer MPU einen Nachweis in der Hand zu haben - das Ergebnis war allerdings "Abstinenz". Falls jemand im Forum Infos hat, wie lange es dauert bis der Bescheid über den Antrag auf Erteilung seitens Führerscheinstelle ankommt, wäre ich dankbar. |
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02.06.2016, 18:08
Beitrag
#30
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 28 Beigetreten: 31.10.2015 Mitglieds-Nr.: 77435 |
Hallo zusammen,
mittlerweile sind 9 Wochen seit Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis vergangen. Leider habe ich immer noch keine Info erhalten, ob eine MPU seitens Führerscheinstelle gefordert wird. Einerseits wird die Sperrfrist in 4 Wochen ablaufen - andererseits steht noch die Diskussion um ein generelles Absenken der Promillegrenze, ab der zwingend eine MPU erforderlich ist, im Raum beim BGH. Diese Ungewissheit darüber was mir nun bevorsteht bereitet mir seit Monaten schlaflose Nächte und macht mich einfach fertig. Daher hätte ich zwei Fragen ans Forum: a) Kennt ihr Neuigkeiten bzgl. der Diskussion um die Promille-Grenze, insbesondere in meinem Wohnsitz Bayern? b) Ist die Bearbeitungszeit von 9 Wochen noch im Bereich des normalen oder sollte ich bei der Führerschein-Stelle nachhaken? Letzteres habe ich bisher bewusst vermieden, um die "netten Damen", welche über mein Schicksal entscheiden, nicht zu verstimmen. Schonmal vielen Dank für eure Unterstützung. |
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02.06.2016, 19:06
Beitrag
#31
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 |
Ich würde bei der Führerscheinstelle nachhaken. Normalerweise sollte dort innerhalb eines Monats entschieden werden, wenn es zu einer MPU kommt.
Kommt es nicht zu einer MPU, so muss die Führerscheinstelle natürlich das Ende der Sperrfrist abwarten, bis sie Dir Deinen neuen Führerschein aushändigt. Eine vorherige Zusicherung wird man Dir aber nicht geben wollen. Eine unverbindliche Information sollte man Dir aber geben können. -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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03.06.2016, 20:52
Beitrag
#32
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 28 Beigetreten: 31.10.2015 Mitglieds-Nr.: 77435 |
Hallo zusammen,
ich habe heute bei der Führerscheinstelle angerufen. Sie sagten mir, dass ein Brief erst an mich geschickt wird sobald der Führerschein seitens Führerscheinstelle zum Druck in Auftrag gegeben wird - und dies erfolgt immer vier Wochen vor Ende der Sperrfrist (kommender Montag in meinem Fall). Interessante Erkenntnis, aber wirklich schlauer bzgl. MPU bin ich dadurch auch nicht geworden |
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03.06.2016, 21:29
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#33
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
Sie sagten mir, dass ein Brief erst an mich geschickt wird sobald der Führerschein seitens Führerscheinstelle zum Druck in Auftrag gegeben wird Ich würde jetzt auf den Brief warten. -------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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14.06.2016, 19:01
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#34
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 28 Beigetreten: 31.10.2015 Mitglieds-Nr.: 77435 |
Hallo zusammen,
ich habe heute, genau 2 Wochen und 6 Tage vor Ende meiner Sperrfrist, endlich den Brief von der FSST bekommen. Darin steht: ...die Fahrerlaubnis kann ab 04.07.2016 wiedererteilt und der Führerschein abgeholt werden. Ich gehe davon aus dies bedeutet, dass ich keine MPU absolvieren muss (?) Ich hätte aber noch eine Frage: muss ich dennoch zur MPU, wenn bis zum Ende meiner Sperrfrist das BVerwG ein Urteil pro 1,1 Promille-Grenze fällt? |
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14.06.2016, 19:16
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#35
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 |
Sehr schön!
Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinen veröffentlichten Juni-Terminen keine Führerscheinsachen angegeben. Da der zuständige 3. Senat am Dienstag 28.6. einen Termin in einer anderen Sache abhält, gehe ich davon aus, dass er frühestens am 5.7. weitere mündliche Verhandlungen durchführen wird. -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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14.06.2016, 21:34
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#36
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 28 Beigetreten: 31.10.2015 Mitglieds-Nr.: 77435 |
Das klingt doch ganz gut. Danke für die Info.
Es ist schon ein komisches Gefühl in 2,5 Wochen wieder fahren zu können, nachdem dies fast 10 Monate nicht möglich war. Ich kanns kaum erwarten |
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26.06.2016, 11:45
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#37
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 218 Beigetreten: 05.06.2016 Mitglieds-Nr.: 78990 |
Glückwunsch du Glückspilz.. Ich hoffe das ich auch das Glück haben werden in Ca 9 Monaten.
Uwe woher weißt du das ? Bzw hast du die Infos ? Wird am 5.7 dann die Entscheidung auch fallen oder wie ? |
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28.06.2016, 18:16
Beitrag
#38
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 28 Beigetreten: 31.10.2015 Mitglieds-Nr.: 77435 |
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28.06.2016, 19:34
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#39
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 218 Beigetreten: 05.06.2016 Mitglieds-Nr.: 78990 |
Ich meinte den Uwe wegen der neuen Grenze
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28.06.2016, 20:06
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#40
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 |
Termine des Bundesverwaltungsgerichts.
Dort sind für Juli keine Termine in Verkehrssachen vorgesehen. -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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28.06.2016, 20:55
Beitrag
#41
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 218 Beigetreten: 05.06.2016 Mitglieds-Nr.: 78990 |
Danke, für Juli stehen aber auch keine soweit ich lesen konnte hoffe es bleibt alles erstmal so )
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10.07.2016, 09:55
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#42
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 28 Beigetreten: 31.10.2015 Mitglieds-Nr.: 77435 |
Hallo zusammen,
Anfang dieser Woche konnte ich nun endlich, nach fast 10 Monaten Entzug der Fahrerlaubnis, meinen Führerschein in Empfang nehmen Ich möchte mich an dieser Stelle ausdrücklich für die Beratung und Unterstützung seitens dieses Forums bedanken. Ich habe vieles - sowohl positives als auch negatives - gelernt und würde gerne ein paar abschließende Worte finden: Ich sehe das Geschehene als Chance an mein Leben, nicht nur im Straßenverkehr, bewusster wahrzunehmen. Ich habe nun seit 5 Monaten komplett auf Alkohol verzichtet und habe den festen Vorsatz dies so weiterzuleben - auch wenn ich keine MPU machen musste und ich grundsätzliche keinen Missbrauch im medizinischen Sinne bei mir feststellen konnte. Die Erfahrungen, die ich im Rahmen meiner Aufarbeitung und Abstinenz gewonnen habe, lassen mich schlussfolgern, dass es für mich dennoch der Beste Weg ist keinen Alkohol mehr zu trinken. Nichtsdestotrotz möchte ich auch von meinen "negativen" Erfahrungen/Erkenntnissen berichten: "Beschuldigte", wie z.B. Alkohol-Täter im Straßenverkehr, haben (offensichtlich) keine Lobby. Deswegen kommt es zu erheblichen rechtlichen "Grauzonen" welche wiederum dazu führen, dass das Prinzip der Gleichheit in einem inakzeptablen Maße verletzt wird. Hier einige Beispiel auf die ich gestoßen bin: - in meinem Fall war zu Beginn nicht klar, ob ich nach BAK unter oder über die 1,1 Promille Grenze komme. Die Feststellung der BAK dauerte allerdings in meinem Fall länger als das potentielle Fahrverbot von einem Monat im Falle eines BAK unter 1,1 Promille. Seitens Polizeiinspektion wurde ich mit "So ist das eben bei uns" vertröstet. Auch wenn es für mich letztlich keinen Unterschied ausgemacht hat, so ist es dennoch nicht akzeptabel dass eine Strafe länger ausfällt als laut Gesetz vorgeschrieben, nur weil die Bearbeitungszeit je nach Lokalität länger dauert. - In Bayern wird die MPU ab 1,1 Promille je nach Landkreis mal gefordert, mal nicht gefordert. Abgeshen davon, dass ein Erlass des Innenministeriums (MPU nur ab 1,6 Promille zwingend) einfach ignoriert wird, ensteht den Tätern zwischen 1,1 Promille und 1,6 Promille ein erheblicher Nachteil, da sie im schlimmsten Fall erst kurz vor Ende der Sperrfrist davon erfahren. Der Täter über 1,6 Promille weis dagegen von Anfang an was auf ihn zukommt. Ich hoffe, dass sich bei den o.g. Punkten zukünftig Besserung einstellt, da von "Gleichbereichtigung" nicht die Rede sein kann. Ich werde dem Forum weiter Treu bleiben. Sei es, dass ich beratend auf Basis meiner Erfahrungen in diesem Bereich "MPU und Rauschmittel" zur Verfügung stehe - oder dass ich in den anderen Bereichen nach Rat suche. Sicher bin ich, dass ich bzgl. Alkohol nie mehr Rat brauchen werden Allzeit gute Fahrt! |
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10.07.2016, 10:07
Beitrag
#43
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26793 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 |
Danke für den Bericht und schön, wenn Du bei uns bleibst. Vielleicht ist es Zeit für einen neuen Nick?
-------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 27.12.2024 - 03:39 |