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> Baustellenabsicherung Dezember 2015, Weihnachts- & Lichterglanz
Speichenkarussell
Beitrag 16.12.2015, 09:04
Beitrag #51


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Stimmt. Das war Fassadenreinigung nur an diesem einen Vormittag, während die Baustelle im Vordergrund seit Monaten besteht. Die Leitbaken im Hintergrund wurden wohl aufgestellt, um das massenhafte Falschparken (am linken Fahrbahnrand links der Mittelinsel, zwei Räder auf dem Hochbord-Radweg...) einzudämmen. Mit mäßigem Erfolg.
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MisterOJ
Beitrag 16.12.2015, 17:26
Beitrag #52


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Zitat (ukr @ 09.12.2015, 08:35) *
Naja, ein Anfang wäre es schonmal, wenigstens ein Zeichen 123 aufzustellen - gibt es nicht. Eine Geschwindigkeitsbeschränkung wäre auch nicht verkehrt - gibt es nicht. Fehlende Warnmarkierung und Warnblinkanlage sind auch nicht gerade ideale Vorraussetzungen.

blink.gif DA liegt ja einiges im argen - da versteh ich dein ranting.gif

Zitat (ukr @ 09.12.2015, 08:35) *
An dieser Stelle hätte man den linken Fahrstreifen der zweistreifigen Richtung sperren müssen. Und dann muss man eben 2km Stecke abkegeln. Hier wird stattdessen an einer unübersichtlichen Stelle vorsätzlich ein Hindernis geschaffen und aus der Gegenrichtung kommt der Verkehr auf zwei Fahrstreifen den Berg hoch geschossen.

ich stimme dir zu!

Wenn du die dortigen Bauleute fragst, sind die sich imho nichtmal über das bestehende Problem im klaren crybaby.gif

Zitat (ukr @ 09.12.2015, 08:35) *
Und wenn man das beim nächsten mal macht, wenn ein 25km/h-Auto vor einem fährt, dann geht drei Fahrzeuge hinter einem auf einmal ein Blaulicht an. whistling.gif

@ukr: ach sprichst du aus eigener Erfahrung? rolleyes.gif

Zitat (ukr @ 09.12.2015, 09:55) *
Wäre dies eine Baustelle vom Straßenbaulasträger selbst, daher in der Ausführung durch unseren tollen privatisierten Straßenbetriebsdienst, würde es aber nicht wesentlich anders aussehen. whistling.gif

es ist zum crybaby.gif

Zitat (mir @ 09.12.2015, 10:15) *
Ich weiß nicht, was ihr habt. Bei Radwegen sieht es meistens viel schlimmer aus (und entsprechend nehmen Radfahrer Schilder im Baustellenbereich erst recht nicht ernst).

Naja - bei Radwegen geht´s doch NUR um Radlinge scared.gif

Zitat (ukr @ 09.12.2015, 14:35) *
Um den Herrn kreiselte noch eine kleine Kehrmaschine - das war alles. blink.gif

Vielleicht war DIESE ja die Rundum-Absicherung thread.gif

Zitat (mir @ 14.12.2015, 16:41) *
Schade, daß es dafür kein Pfand gibt. thread.gif

Naja - kannst den Kram ja im Fundbüro abgeben (und bekommst einen Finderlohn)...

... oder sammelst alles heimlich des Nachts ein und rufst dann inkognito bei der Absicherungsfirma an ("wenn sie ihr Absperrgedöns wiederhaben wollen, dann bringen sie xxx € am xxx zum Parkplatz yyyy - und kommen sie allein!") - dabei springst sicherlich mehr raus thread.gif


OJ


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mir
Beitrag 16.12.2015, 18:20
Beitrag #53


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Oh, wenn ich mit so ein paar Absperrungen beim Fundamt erscheine rofl1.gif - das macht hier kurioserweise die Caritas -, die wüßten gar nicht, wohin mit dem Kram. Soviel Platz ist da nicht.


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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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MisterOJ
Beitrag 16.12.2015, 19:04
Beitrag #54


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Zitat (mir @ 16.12.2015, 18:20) *
Oh, wenn ich mit so ein paar Absperrungen beim Fundamt erscheine rofl1.gif

unsure.gif Wieso lachst du? Ich find das gar nicht sooo abwegig!

Zitat (mir @ 16.12.2015, 18:20) *
- das macht hier kurioserweise die Caritas

Na dann können die den kram ja gleich für (ACHTUNG Wortspiel!!) caritative zwecke weiterversteigern...

Zitat (mir @ 16.12.2015, 18:20) *
die wüßten gar nicht, wohin mit dem Kram. Soviel Platz ist da nicht.

ach - wenn damit erstmal einer konsequent anfängt, dann macht da Schule - und schwups sind da die Absicherungsfirmen auf dem Plan ihr Zeugs wieder zurückzuholen...


OJ wavey.gif


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dopero
Beitrag 16.12.2015, 19:45
Beitrag #55


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Gelten die Beschränkungen nur auf der rechten Fahrbahn oder auf beiden Fahrbahnen?

Zitat (ukr @ 08.12.2015, 17:55) *

P.S. Die 50 sieht mal wieder irgendwie selbst geklebt aus.
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schilderwald
Beitrag 16.12.2015, 19:55
Beitrag #56


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Zitat (dopero @ 16.12.2015, 19:45) *
Gelten die Beschränkungen nur auf der rechten Fahrbahn oder auf beiden Fahrbahnen?
Du meinst sicherlich Fahrstreifen. wavey.gif


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Commander
Beitrag 17.12.2015, 09:32
Beitrag #57


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Zitat (dopero @ 16.12.2015, 19:45) *
Gelten die Beschränkungen nur auf der rechten Fahrbahn oder auf beiden Fahrbahnen?

Rechtssicher können Beschränkungen fahrstreifenbezogen nur bei überkopf-Beschilderung erwirkt werden.

Daher erwirkt zum Beispiel ein Zeichen 264 (Fahrzeugbreite) auf dem linken Pfeil eines Zeichen 501 (Überleitungstafel) rein rechtlich keine ahndungsfähige Anordnungswirkung. Aber auch hier das gleiche, wie bei Halteverboten: Der Richter entscheidet im Zweifel (nach eigenem Gusto)... whistling.gif
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DMHH
Beitrag 17.12.2015, 09:57
Beitrag #58


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Gestern abend wäre ich fast in dieses temporäre Verkehrszeichen gerauscht:


Heute bemängelte ich gegenüber der zuständigen StVB den Aufstellort sowie die niedrige Unterkante des VZ.

Als Antwort bekomme ich neben der Zusage, dass das mobile VZ entfernt wird, die Aussage, dass die von mir geforderten 2,20m UK nur für fest installierte Verkehrszeichen gelten, nach derzeit gültiger RSA können temporäre Verkehrszeichen auch tiefer aufgehängt werden.

Stimmt das, oder ist das nur so eine weitere Hamburgensie, nach Pipi-Langstrumpf-Art "ich mach mir die Welt..."?
Wieso sollten mobile VZ in 1,60m Höhe weniger gefährlich sein als fest installierte?
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Explosiv
Beitrag 17.12.2015, 10:01
Beitrag #59


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Zitat (DMHH @ 17.12.2015, 09:57) *
Wieso sollten mobile VZ in 1,60m Höhe weniger gefährlich sein als fest installierte?


Weil es so von der StVZO-Fahrrad-Funzelbeleuchtung eher angestrahlt und somit gesehen wird als in knapp Überkopfhöhe. Für Vz, die üblicherweise auf benutzungspflichtigen Radwegen abgestellt werden, obwohl sie diesen weder adressieren noch absperren sollen, nicht die schlechteste Idee.


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Commander
Beitrag 17.12.2015, 10:25
Beitrag #60


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Zitat (DMHH @ 17.12.2015, 09:57) *
Als Antwort bekomme ich neben der Zusage, dass das mobile VZ entfernt wird, die Aussage, dass die von mir geforderten 2,20m UK nur für fest installierte Verkehrszeichen gelten, nach derzeit gültiger RSA können temporäre Verkehrszeichen auch tiefer aufgehängt werden.

Stimmt das, oder ist das nur so eine weitere Hamburgensie, nach Pipi-Langstrumpf-Art "ich mach mir die Welt..."?
Wieso sollten mobile VZ in 1,60m Höhe weniger gefährlich sein als fest installierte?

Bei Stammusern kann die Seite (zumindest in diesem Thread) als bekannt vorausgesetzt werden, aber für dich ein mal der passende Link zu dem Thema:
http://www.rsa-online.com/15/VZ-Montage/VZ-Montage.htm
wavey.gif
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DMHH
Beitrag 17.12.2015, 11:11
Beitrag #61


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Die tolle Seite kenn ich wohl wavey.gif
Da hab ich auch die 2,20m her. Jedoch kann es ja tatsächlich sein, dass es Ausnahmen der 2,20m-UK-Regel gibt, die dort nicht erwähnt werden.

Darum meine Nachfrage.
Selbst nachlesen scheitert gerade an meinem leichten Unwillen, knapp 80,- für eine kommentierte Ausgabe auf den Tisch zu legen, nur um der StVB zu erzählen, was da tatsächlich drinsteht.
sad.gif

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 17.12.2015, 18:25
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat des Vorposting gelöscht
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schilderwald
Beitrag 17.12.2015, 12:25
Beitrag #62


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Zitat (DMHH @ 17.12.2015, 11:11) *
Da hab ich auch die 2,20m her. Jedoch kann es ja tatsächlich sein, dass es Ausnahmen der 2,20m-UK-Regel gibt, die dort nicht erwähnt werden.

Darum meine Nachfrage.
Selbst nachlesen scheitert gerade an meinem leichten Unwillen, knapp 80,- für eine kommentierte Ausgabe auf den Tisch zu legen, nur um der StVB zu erzählen, was da tatsächlich drinsteht.

Hier mal der Auszug aus der RSA:
Zitat
2.1 Aufstellhöhe von Schildern
(1) Die Mindesthöhe zwischen Unterkante Verkehrsschild und Boden beträgt in der Regel (Ziffer III Nr. 11 VwV-StVO zu den §§ 39 bis 43):
a. 2,0 m außerhalb der Fahrbahn und über Gehwegen,
b. 2,2 m über Radwegen.

(2) Im Bereich von Arbeitsstellen kann die Aufstellhöhe bis auf folgende Werte reduziert werden, soweit die Schilder nicht im Bereich von Geh- und Radwegen aufgestellt werden:
a. 1,5 m innerorts, z. B. auf Mittelinseln, Grünstreifen, Parkstreifen oder abgesperrten Fahrbahnteilen,
b. 1,5 m außerorts bei mehrstreifigen Straßen,
c. 0,6 m außerorts bei zweistreifigen Straßen sowie bei Arbeitsstellen von kürzerer Dauer und bei
Vermessungsarbeiten.

Die Ausnahmen stehen dann unter Punkt 2.
Und da das Schild recht eindeutig im Bereich des Radweges steht, sind die 2,20 m aus Punkt 1 zwingend einzuhalten. wavey.gif


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ukr
Beitrag 17.12.2015, 13:33
Beitrag #63


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Es gibt für Geh- und Radwege keine Ausnahme. Warum auch? whistling.gif
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DMHH
Beitrag 17.12.2015, 14:33
Beitrag #64


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Ihr seid toll. cool.gif

So, wie ich die StVB in Hamburg kenne, werden die sich aber an dem Halbsatz
"beträgt in der Regel"
hochziehen. In der Regel eben. Ganz egal, was in Absatz (2) steht. Denn in Absatz (1) steht "in der Regel".
Der Verweis auf Absatz (2) brächte dann vermutlich die Antwort:
"Die Unterkante des VZ liegt bei 1,60m und damit deutlich unter dem Mindestmaß nach derzeit gültiger RSA."

Aber gut, ich werde das beim nächsten Male hoffentlich von den Beamten erläutert bekommen. whistling.gif
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ukr
Beitrag 17.12.2015, 19:56
Beitrag #65


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kennt ihr den noch?


sieht jetzt so aus:


und was gibt es da noch so zu bestaunen? sowas:


gefolgt von sowas:


dann das:


zwischendurch das Ergebnis guter Planung:


und zum Abschluss das:
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rapit
Beitrag 17.12.2015, 20:19
Beitrag #66


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Was willste denn? Sogar einseitige Baken.

Und das Vz 101 muss man sich dank des untersten Zz gefälligst merken, bis man gegenüber ankommt.

P.S.: Wo bekommt man blau reflektierende Folie mit nichtreflektierenden weißen Ziffern und Pfeilen her? wallbash.gif


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ukr
Beitrag 17.12.2015, 20:22
Beitrag #67


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Zitat (rapit @ 17.12.2015, 20:19) *
P.S.: Wo bekommt man blau reflektierende Folie mit nichtreflektierenden weißen Ziffern und Pfeilen her? wallbash.gif
Natürlich bei einer Fachfirma für Verkehrssicherung, wo sonst?
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rapit
Beitrag 17.12.2015, 20:25
Beitrag #68


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Ich habe gerade leicht die Orientierung verloren: Wenn ich auf dieser Art "Umleitungskreisel" bin, kommt mittendrin plötzlich ein Wegweiser nach Schöps, links. Gehe ich recht in der Annahme, dass ich dem folgend dann am untersten Stoppschild lande und dort nach rechts von Schöps weggezwungen werde, in exakt die falsche Richtung? unsure.gif


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ukr
Beitrag 17.12.2015, 20:35
Beitrag #69


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Nö, da zweigt zwischendrin die neue Straße ab - dort wo der eine gelbe Block zuviel markiert wurde.
So ist das alles schon gut durchdacht - nur halt wie immer nachlässig umgesetzt. Gibt halt keine vernünftige Abnahme - die Fimen wissen ja, wie es richtig geht.
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rapit
Beitrag 17.12.2015, 20:38
Beitrag #70


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Zitat (ukr @ 17.12.2015, 20:35) *
Gibt halt keine vernünftige Abnahme

Nicht? Ach komm? Na sowas. Das ist ja ungewöhnlich.

Zitat (ukr @ 17.12.2015, 20:35) *
die Fimen wissen ja, wie es richtig geht.

Ob es die Behörde besser wüsste? whistling.gif


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Baustellenlampe
Beitrag 18.12.2015, 21:03
Beitrag #71


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http://www.fotos-hochladen.net/uploads/tra...adcz5yasgfr.jpg

gap.gif

Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 19.12.2015, 06:54
Bearbeitungsgrund: Übergroßes Bild in Link geändert
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Explosiv
Beitrag 19.12.2015, 10:00
Beitrag #72


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Wie haben die die Scheiben so sauber gekriegt? think.gif
Das ist ja so transparent, da sieht man gar nicht, dass Scheiben da sind. clapping.gif


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mir
Beitrag 19.12.2015, 12:52
Beitrag #73


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Die Konstruktion scheint auch sicher vor Vandalismus, sehr lobenswert.



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schilderwald
Beitrag 19.12.2015, 13:06
Beitrag #74


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Hier einmal der Pressebericht dazu : klick


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mir
Beitrag 19.12.2015, 14:23
Beitrag #75


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Klingt ja erst mal gut, aber wir sind wohl einer Übertransparenz aufgesessen:

Zitat
Zwischen der bereits durchgeführten Demontage und dem Aufbau der neuen Häuschen, bei guter Wetterlage voraussichtlich in der 50. Kalenderwoche, sind leider keine Unterstellmöglichkeit vorhanden.


Bei schlechter Wetterlage kann es noch länger dauern, bis Unterstellmöglichkeiten vorhanden sind, aber wer fährt denn auch bei schlechtem Wetter Bus?


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TAK
Beitrag 29.12.2015, 10:41
Beitrag #76


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Wenn ich die Bilder von @ukr sehe, stellt sich mir die Frage, wer denn überhaupt Baumaßnahmen einstellen darf. Wenn ich jetzt an die Situation bei unserer Stadt denke, dann hätten wir verschiedene Personen/Ämter die entsprechend vor Ort sind - nur ob sie rechtlich hier etwas dürfen ist wieder die andere Frage.
a) Polizei - die sollte Baumaßnahmen einstellen dürfen
b) Straßenverkehrsbehörde - die trifft die Anordnung und sollte dementsprechend auch anordnen können, dass alles frei zu sein hat.
c) Straßenbaulastträger - als "Eigentümer" sollte dies doch eigentlich auch können - gerade im Rahmen einer Sondernutzungserlaubnis
d) Bau(betriebs)hof - eher weniger...

ein Baustellenkontrolleur von b) oder c) sollte dies somit ja auch können und nicht nur die anordnenden Sachbearbeiter...

Meinungen hierzu?


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Bei Baustellen stellt sich nicht die Frage, ob sie schlecht abgesichert sind - sondern nur wie schlecht!
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