![]() |
Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )
![]() ![]() |
![]() |
![]()
Beitrag
#1
|
|||||
Neuling Gruppe: Members Beiträge: 9 Beigetreten: 21.01.2016 Mitglieds-Nr.: 77974 ![]() |
Bisher konnte ich es selber nicht glauben das man nach 10 Jahren keine MPU mehr zu machen braucht! Nach langen Recherchen im Internet (sämtliche Foren, Google usw) alles unterschiedliche Aussagen! Also was habe ich gemacht? Habe telefonisch Führerscheinstelle kontaktiert und Termin mit Akteneinsicht ausgemacht habe auch Aktuellen FAER Auszug nach Hause schicken lassen (natürlich mit 4 Einträgen) hatte heute Termin mit meiner Sachbearbeiterin. Zu meinem Fall: 1999 Führerschein mit 1,82 Promille verloren, 2004 Neuerteilung mit Versagung und neuem FAER Eintrag Tilgung 5/2019 Mit der Sachbearbeiterin (die auch Entscheidet ob MPU oder nicht) sehr sachlich und freundlich gesprochen über Akte Einträge in FAER und in Absprache mit Führerscheinstellen Leiter und wörtlich gesagt: so wie die Sachlage momentan ist würden wir Keine MPU anordnen Sie muss nur noch Führungszeugniss beantragen und Rücksprache mit Staatsanwaltschaft (ob weitere Strafttaten in der Zeit gekommen sind wie Fahren ohne Führerschein, irgendwelche BTM Delikte oder fahren auf Fahrrad unter Alk Einfluss) halten! Wenn da nicht ist bekomme ich in ca 8 Wochen da ok ohne MPU aber mit erneuter theoretischer sowie praktischer Prüfung! Es ist wirklich so das wohl nach 10 Jahren eine MPU verjährt wenn man sich in der Zeit nichts zu schulden lassen hat! Werde euch aber sobald ich den Brief habe nochmal Rückmeldung geben. Gruß aus Augsburg |
||||
|
|||||
|
![]()
Beitrag
#2
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 ![]() |
Habe dir einen eigenen Thread eröffnet.
Bisher konnte ich es selber nicht glauben das man nach 10 Jahren keine MPU mehr zu machen braucht! Stimmt auch nicht. Es sind 15 Jahre.-------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
|
|
![]()
Beitrag
#3
|
|
Neuling Gruppe: Members Beiträge: 9 Beigetreten: 21.01.2016 Mitglieds-Nr.: 77974 ![]() |
Ja du hast schon irgendwo recht wie gesagt werde euch sobald ich was schriftliches habe Rückmeldung geben
Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 21.01.2016, 13:37
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat des Vorposting gelöscht
|
|
|
![]()
Beitrag
#4
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26835 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 ![]() |
die 10 Jahre stimmen, beginnen aber erst mit der Neuerteilung oder ohne Neuerteilung nach 5 Jahren zu laufen (die sogenannte Anlaufhemmung). Daher sind es insgesamt 15 Jahre, die mit dem abgelehnten Antrag auf Neuerteilung neu zu laufen begannen. Daher steht auch im FER: 5/2019, das ist der korrekte Zeitpunkt ab dem die alten Einträge gelöscht werden.
-------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
|
|
![]()
Beitrag
#5
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 499 Beigetreten: 14.07.2009 Wohnort: In der Nähe von Bremen Mitglieds-Nr.: 49468 ![]() |
...was bedeuten würde, dass du noch bis zu diesem Datum wartest musst, bis dir eine neue Fahrerlaubnis ohne vorherige MPU ausgestellt wird.
|
|
|
![]()
Beitrag
#6
|
|
Neuling Gruppe: Members Beiträge: 9 Beigetreten: 21.01.2016 Mitglieds-Nr.: 77974 ![]() |
Kann mir das mal bitte jemand erklären😁😂
Straßenverkehrsgesetz § 65 Übergangsbestimmungen (1) Registerauskünfte, Führungszeugnisse, Gutachten und Gesundheitszeugnisse, die sich am 1. Januar 1999 bereits in den Akten befinden, brauchen abweichend von § 2 Abs. 9 Satz 2 bis 4 erst dann vernichtet zu werden, wenn sich die Fahrerlaubnisbehörde aus anderem Anlass mit dem Vorgang befasst. Eine Überprüfung der Akten muss jedoch spätestens bis zum 1. Januar 2014 durchgeführt werden. Anstelle einer Vernichtung der Unterlagen sind die darin enthaltenen Daten zu sperren, wenn die Vernichtung wegen der besonderen Art der Führung der Akten nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist. (2) Ein örtliches Fahrerlaubnisregister (§ 48 Abs. 1) darf nicht mehr geführt werden, sobald 1. sein Datenbestand mit den in § 50 Abs. 1 genannten Daten in das Zentrale Fahrerlaubnisregister übernommen worden ist, 2. die getroffenen Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde nach § 2a Abs. 2 und § 4 Absatz 5 in das Fahreignungsregister übernommen worden sind und 3. der Fahrerlaubnisbehörde die Daten, die ihr nach § 30 Abs. 1 Nr. 3 und § 52 Abs. 1 Nr. 3 aus den zentralen Registern mitgeteilt werden dürfen, durch Abruf im automatisierten Verfahren mitgeteilt werden können. Die Fahrerlaubnisbehörden löschen aus ihrem örtlichen Fahrerlaubnisregister spätestens bis zum 31. Dezember 2014 die im Zentralen Fahrerlaubnisregister gespeicherten Daten, nachdem sie sich von der Vollständigkeit und Richtigkeit der in das Zentrale Fahrerlaubnisregister übernommenen Einträge überzeugt haben. Die noch nicht im Zentralen Fahrerlaubnisregister gespeicherten Daten der Fahrerlaubnisbehörden werden bis zur jeweiligen Übernahme im örtlichen Register gespeichert. Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde nach § 2a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und 2 und § 4 Absatz 5 Satz 1 Nr. 1 und 2 werden erst dann im Fahreignungsregister gespeichert, wenn eine Speicherung im örtlichen Fahrerlaubnisregister nicht mehr vorgenommen wird. (2a) Absatz 2 ist nicht auf die Daten anzuwenden, die vor dem 1. Januar 1999 in örtlichen Fahrerlaubnisregistern gespeichert worden sind. (3) Die Regelungen über das Verkehrszentralregister und das Punktsystem werden in die Regelungen über das Fahreignungsregister und das Fahreignungs-Bewertungssystem nach folgenden Maßgaben überführt: 1. Entscheidungen, die nach § 28 Absatz 3 in der bis zum Ablauf des 30. April 2014 anwendbaren Fassung im Verkehrszentralregister gespeichert worden sind und nach § 28 Absatz 3 in der ab dem 1. Mai 2014 anwendbaren Fassung nicht mehr zu speichern wären, werden am 1. Mai 2014 gelöscht. Für die Feststellung nach Satz 1, ob eine Entscheidung nach § 28 Absatz 3 in der ab dem 1. Mai 2014 anwendbaren Fassung nicht mehr zu speichern wäre, bleibt die Höhe der festgesetzten Geldbuße außer Betracht. 2. Entscheidungen, die nach § 28 Absatz 3 in der bis zum Ablauf des 30. April 2014 anwendbaren Fassung im Verkehrszentralregister gespeichert worden und nicht von Nummer 1 erfasst sind, werden bis zum Ablauf des 30. April 2019 nach den Bestimmungen des § 29 in der bis zum Ablauf des 30. April 2014 anwendbaren Fassung getilgt und gelöscht. Dabei kann eine Ablaufhemmung nach § 29 Absatz 6 Satz 2 in der bis zum Ablauf des 30. April 2014 anwendbaren Fassung nicht durch Entscheidungen, die erst ab dem 1. Mai 2014 im Fahreignungsregister gespeichert werden, ausgelöst werden. Für Entscheidungen wegen Ordnungswidrigkeiten nach § 24a gilt Satz 1 mit der Maßgabe, dass sie spätestens fünf Jahre nach Rechtskraft der Entscheidung getilgt werden. Ab dem 1. Mai 2019 gilt a) für die Berechnung der Tilgungsfrist § 29 Absatz 1 bis 5 in der ab dem 1. Mai 2014 anwendbaren Fassung mit der Maßgabe, dass die nach Satz 1 bisher abgelaufene Tilgungsfrist angerechnet wird, b) für die Löschung § 29 Absatz 6 in der ab dem 1. Mai 2014 anwendbaren Fassung. 3. Auf Entscheidungen, die bis zum Ablauf des 30. April 2014 begangene Zuwiderhandlungen ahnden und erst ab dem 1. Mai 2014 im Fahreignungsregister gespeichert werden, sind dieses Gesetz und die auf Grund des § 6 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe s erlassenen Rechtsverordnungen in der ab dem 1. Mai 2014 geltenden Fassung anzuwenden. Dabei sind § 28 Absatz 3 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb und § 28a in der ab dem 1. Mai 2014 geltenden Fassung mit der Maßgabe anzuwenden, dass jeweils anstelle der dortigen Grenze von sechzig Euro die Grenze von vierzig Euro gilt. 4. Personen, zu denen bis zum Ablauf des 30. April 2014 im Verkehrszentralregister eine oder mehrere Entscheidungen nach § 28 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 bis 3 in der bis zum Ablauf des 30. April 2014 anwendbaren Fassung gespeichert worden sind, sind wie folgt in das Fahreignungs-Bewertungssystem einzuordnen: |
|
|
![]()
Beitrag
#7
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19628 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 ![]() |
Was möchtest Du denn wissen? Da steht ja ziemlich viel drin...
-------------------- Proxima Estación: Esperanza.
|
|
|
![]()
Beitrag
#8
|
|
Neuling Gruppe: Members Beiträge: 9 Beigetreten: 21.01.2016 Mitglieds-Nr.: 77974 ![]() |
Kann es sein das Führerscheinstellen aus diesem Anlass nach 10 Jahren doch keine MPU anordnen? Oder auf was bezieht sich das alles?
|
|
|
![]()
Beitrag
#9
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19628 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 ![]() |
Bei Dir geht es um die Versagung im Jahr 2004. Diese bleibt insgesamt 15 Jahre gespeichert, also bis 2019. Aus dem Gesetz, das Du zitiert hast, ergibt sich nichts anderes.
![]() Wichtig: Wenn Du jetzt schon bei der FeB einen Antrag gestellt hast, darfst Du nicht vergessen, den Antrag zurückzuziehen. Wenn der Antrag förmlich abgelehnt wird, verlängert sich die Frist wieder! MfG Durban ![]() -------------------- Proxima Estación: Esperanza.
|
|
|
![]()
Beitrag
#10
|
|
Neuling Gruppe: Members Beiträge: 9 Beigetreten: 21.01.2016 Mitglieds-Nr.: 77974 ![]() |
Danke dir erstmal für die schnelle Beantwortung.
Dann heißt es nur abwarten was Sie mir schreiben und gegebenfalls Antrag zurück ziehen. LG Micha |
|
|
![]()
Beitrag
#11
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19628 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 ![]() |
Genau!
Halte uns auf dem Laufenden! -------------------- Proxima Estación: Esperanza.
|
|
|
![]()
Beitrag
#12
|
|
Neuling Gruppe: Members Beiträge: 9 Beigetreten: 21.01.2016 Mitglieds-Nr.: 77974 ![]() |
Hallo liebe Leute,
Habe heute von der Führerscheinstelle Post bekommen😁 Es ist so wie ich es mit der Dame bei Akteneinsicht besprochen habe ich bekomme meinen Schein ohne MPU wieder obwohl noch Einträge im FAER vorhanden sind allerdings muss ich theoretische sowie praktische Prüfung ohne Pflichtstunden ablegen! Das ist auch gut so nach sooo länger Zeit😂 So nun kann ich jedem nur raten persönlich zur Führerscheinstelle zu gehen sich vorher noch selber ein FAER Auszug zusenden lassen sich bisschen schlau machen wichtig auch mit seinem Problem zu befassen was man schon geändert hat was nicht was man für sich noch machen sollte usw. Liebe Grüße Micha |
|
|
Gast_QuellClassic_* |
![]()
Beitrag
#13
|
Guests ![]() |
Kann ich garnicht glauben ,aber die FS machen das wie sie es für gut halten
welches bundesland kommst du? |
|
|
![]()
Beitrag
#14
|
|
Neuling Gruppe: Members Beiträge: 9 Beigetreten: 21.01.2016 Mitglieds-Nr.: 77974 ![]() |
Guten Morgen,
Ich komme aus Bayern da wo sie ja eigentlich etwas härter sind😁. Ich habe auch immer mit einer MPU gerechnet in dem Gespräch mit dem Sachbearbeiter (hatte aktuelle Unterlagen FAER dabei) mit Einsicht der FS Akte hat man dann schon eine gewisse Tendenz abgeben können seitens des Sachbearbeiters mit Rücksprache Leiter der FS hätte man mir dann gesagt wenn nichts weiter vorgefallen ist (fahren ohne FS, BTMG Vorfälle, rote Ampel als Fußgänger nicht beachtet oder fahren mit Fahrrad mit Unter Alkeinfluss) außer der Versaggung von 04 wird man keine MPU anordnen ich bekomme noch Rest Probezeit da darf ich mir absolut nichts zu Schulden kommen lassen wenn doch dann kommt eine MPU auf mich zu! Da ich ja wusste das nichts gegen mich vorliegt habe ich dann mal den Antrag gestellt😁 Und nun nach 2 Wochen eben die positive Entscheidung wie es mir auch vom Sachbearbeiter gesagt wurde. Liebe Grüße Micha |
|
|
Gast_QuellClassic_* |
![]()
Beitrag
#15
|
Guests ![]() |
Hi,
sehe gerade du hattes deine TF ja schon 1999 und die versagung 2004 dann könnte das schon hinhauen das sie sagen ok das ist schon mehr als 15 jahre her |
|
|
![]()
Beitrag
#16
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 ![]() |
Ich halte den Verzicht auf die MPU für rechtswidrig.
-------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
|
|
![]()
Beitrag
#17
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19628 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 ![]() |
Anstelle des TE würde ich trotzdem nicht in den Widerspruch gehen.
![]() -------------------- Proxima Estación: Esperanza.
|
|
|
![]()
Beitrag
#18
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 ![]() |
Das wollte ich auch nicht damit sagen.
![]() -------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
|
|
![]()
Beitrag
#19
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19628 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 ![]() |
Ich weiß, ich habe nur einen schlechten Clown gefrühstückt.
![]() -------------------- Proxima Estación: Esperanza.
|
|
|
![]()
Beitrag
#20
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 ![]() |
Dein Einwand war aber berechtigt.
![]() -------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
|
|
![]()
Beitrag
#21
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 382 Beigetreten: 27.08.2006 Wohnort: In Bayern, ganz weit oben Mitglieds-Nr.: 22568 ![]() |
Hallöchen...
Und Obacht...Quereinsteigerfrage..... Was wäre,gesetzt dem Fall, Der Leiter der FSST bekommt den Fall auf den Tisch, und ihm fällt auf, das die "Freigabe" 5 Jahre zu früh erteilt wurde... Kann er vor/nach Neuerteilung noch eine MPU verlangen???? Gruss Uwe |
|
|
![]()
Beitrag
#22
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 ![]() |
Vorher ja, nachher nein.
-------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
|
|
![]()
Beitrag
#23
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 382 Beigetreten: 27.08.2006 Wohnort: In Bayern, ganz weit oben Mitglieds-Nr.: 22568 ![]() |
Danke Mr.T
Also mit Neuerteilung ist die MPU vom Tisch?? Also TE......GIB GAS ![]() Gruss Uwe |
|
|
![]()
Beitrag
#24
|
|
Neuling Gruppe: Members Beiträge: 9 Beigetreten: 21.01.2016 Mitglieds-Nr.: 77974 ![]() |
Guten Morgen,
Bei mir war der Leiter der FS ja mit im Boot also mache ich mir keine Sorgen darum😁 Sie haben aber gesagt wenn ich mir in der Rest Probezeit irgendwas zu Schulden kommen lasse dann ordnen Sie nachträglich eine MPU an😁 Und das wird nicht passieren da ich mir nichts zu Schulden kommen lassen werde! Alkohol ist seid langer Zeit bei mir kein Thema mehr und zu schnell fahren oder so will ich ja auch nicht! Gruß Micha |
|
|
![]()
Beitrag
#25
|
|
Neuling Gruppe: Members Beiträge: 9 Beigetreten: 21.01.2016 Mitglieds-Nr.: 77974 ![]() |
Hallo Leute
Ich habe seid heute meinen FS wieder und gebe Ihn auch nicht wieder her🎉😝😂 Liebe Grüße aus Augsburg |
|
|
![]()
Beitrag
#26
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 217 Beigetreten: 15.04.2014 Wohnort: Tief im Westen, wo die Sonne verstaubt Mitglieds-Nr.: 72217 ![]() |
Glückwunsch!
![]() |
|
|
![]() ![]() |
![]() |
Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 29.04.2025 - 20:21 |