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> THC positiv am Kfz, Wer kann die Werte analysieren?
Melaniexxx
Beitrag 28.01.2016, 12:19
Beitrag #1


Neuling
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Hallo Ihr Lieben,

ich bin am 08.12.2015 von der Polizei angehalten worden. Den THC Konsum hat man mir wohl angesehen. Ansonsten waren keine Ausfallerscheinungen bemerkbar.
Die Blut- und Urinanalyse hat folgende Werte ergeben:

THC 13 Nanogramm/l
11-Hydroxy-THC-Wert 4,2 Nanogramm/l
Carbonsäure-Wert 28 Nanogramm/l

Wer kann mir nun genau sagen, wie ich diese einzelnen Messwerte interpretieren soll?

Da ich sicherlich zu einem Verkehrspsychologen muss mit anschließender MPU wäre für mich wichtig, welchen Cannabis-Konsum diese Werte deuten.
Kann mir jemand was dazu sagen?

Vielen Dank für euro Infos.
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durban
Beitrag 28.01.2016, 12:23
Beitrag #2


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Hallo, willkommen im Forum! wavey.gif

Wie viel Zeit lag denn zwischen Konsum und Blutentnahme?

Über die rechtlichen Folgen weißt Du in etwa Bescheid oder interessiert Dich das auch?

MfG
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Melaniexxx
Beitrag 28.01.2016, 14:59
Beitrag #3


Neuling
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Hallo,

zwischen dem Konsum und der Blutentnahme lagen max. 2 Stunden.
Hast du eine Ahnung, was Carbonsäure-Wert, THC-Wert und 11-Hydroxy-THC Wert bedeuten.
Ich muss mich auf ein Gespräch mit einem Verkehrspsychologen vorbereiten und muss mir eine plausible und glaubhafte Geschichte einfallen lassen.
Eigentlich war ich Dauerkonsumentin seit Jahren. Also so ca. 0,5 - 1 Gramm Cannabis am Tag.

Über die rechtlichen weiß ich in etwa Bescheid. Aber bin für jeden Aussage dankbar.

Danke und liebe Grüße

Mel

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 28.01.2016, 15:08
Bearbeitungsgrund: doppelten Text gelöscht
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durban
Beitrag 28.01.2016, 15:22
Beitrag #4


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Der Wert belegt mindestens gelegentlichen Konsum. Zu den Werten können andere Genaueres sagen.
Die Frage ist, was Du damit bezweckst, Dir eine Geschichte einfallen zu lassen. An sich besteht ja kein Anlass, sich etwas auszudenken. Was möchtest Du denn ungefähr sagen? Irgendwie verstehe ich noch nicht ganz, worum es geht. think.gif

Sorry für die ganzen Fragen, aber um zum Rechtlichen etwas sagen zu können, müsstest Du nochmal einige Dinge aufklären:
- Wie weit ist bei Dir das Verfahren: Ist der Bußgeldbescheid (500 Euro + Auslagen) schon da; hast Du Deine Fahrerlaubnis noch oder gibt es schon Post von der Fahrerlaubnisbehörde?
- In welchem Bundesland lebst Du?

Wenn Du uns diese Sachen verrätst, kann man etwas mehr zum Ablauf sagen.

MfG
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Hornblower
Beitrag 28.01.2016, 15:24
Beitrag #5


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Hallo Mel,

der THC-Wert und der THC-OH-Wert (Hydroxy-THC) deuten auf einen sehr zeitnahen Konsum hin. Die 2 h sind absolut plausibel.

Der THC-COOH-Wert (THC-Carbonsäure) ist relativ niedrig. Grundsätzlich sind diese Werte mit Einmalkonsum vereinbar.

Aus welchem Bundesland kommst Du?
Welche Aussagen hast Du zu Deinem Konsum gemacht?
Bist Du jetzt Abstinent? Wie lange schon?


Der THC-COOH-Wert ist für Deinen Konsum wirklich sehr gering. Wir haben allerdings die Beobachtung hier im Board gemacht, daß Heavy-User (wie Du) mit solch geringen Werten sehr lange brauchen, bis sie clean sind.

Hast Du schon irgendwas von den Behörden gehört? Solltest Du zu einem äG müssen und die Probe fällt positiv aus, dann ist der "gelegentliche Konsum" erwiesen und die Fahrerlaubnis wird entzogen werden.

Viele Grüße,

H.H.


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Melaniexxx
Beitrag 28.01.2016, 20:33
Beitrag #6


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Hallo Forum,

ja, ich bin seitdem (08.12.) absolut abstinent.
Ich komme aus NRW. Man hat mir den Führerschein sofort auf der Polizeibehörde entzogen. Leider habe ich auch noch 1,16 Promille Alkohol im Blut gehabt und 7,5 Gramm Cannabis wurde in
meiner Tasche gefunden. Der Cannabisbesitz und die Führerscheingeschichte werden in zwei verschiedenen Verfahren von der Staatsanwaltschaft behandelt.
Habe bisher nur die bereits oben angegebenen Werte wg. einer Trunkenheitsfahrt erhalten und halt positiv auf Cannabis getestet.
THC 13 Nanogramm/l
11-Hydroxy-THC-Wert 4,2 Nanogramm/l
Carbonsäure-Wert 28 Nanogramm/l
Man hat mich auf der Polizeidienststelle ziemlich unter Druck gesetzt. Ich habe gesagt, dass ich am Abend vorher gekifft habe.

Mir geht es darum, wie man die "Kiffer-Werte" interpretieren kann, da ich keinerlei Ahnung von den Werten habe und ihrer Aussagekraft.

Da ich nächste Woche einen Termin bei einem Verkehrspsychologen habe, stellt sich mir die Frage, ob ich von meiner "KIfferkarriere" berichten soll oder ob die Werte glaubwürdig sind,
wenn ich nur von gelegentlichen Konsum berichte.
Der Verkehrspsychologe muss festlegen wie lange ich einen Abstinenznachweis liefern muss und ich denke man kann ihn nur schwerlich belügen. Eine MPU steht auf jeden Fall aus.
Bisher warte ich noch auf den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft.


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Lotte 2
Beitrag 28.01.2016, 21:03
Beitrag #7


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Hallo Melanie

Zitat (Melaniexxx @ 28.01.2016, 20:33) *
Da ich nächste Woche einen Termin bei einem Verkehrspsychologen habe, stellt sich mir die Frage, ob ich von meiner "KIfferkarriere" berichten soll oder ob die Werte glaubwürdig sind,

Warum genau gehst Du zu einem Verkerhspychologen? Was genau erwartest Du Dir von dieser Sitzung?


Zitat
Der Verkehrspsychologe muss festlegen wie lange ich einen Abstinenznachweis liefern muss

Kann es sein, dass Du noch nicht viel Ahnung hast, und eine Handlung betreibst, die auf keinerlei Nachdenken oder Wissen fusst?


Liebe Grüße
Lotte


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Hornblower
Beitrag 28.01.2016, 21:45
Beitrag #8


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Zitat (Melaniexxx @ 28.01.2016, 20:33) *
Der Verkehrspsychologe muss festlegen wie lange ich einen Abstinenznachweis liefern muss und ich denke man kann ihn nur schwerlich belügen.


Hey, hey, da geht aber einiges durcheinander!

Einen Verkehrspsychologen wählst DU aus, wenn Du meinst, er kann Dir als Psychologe bzgl. Deiner Auffälligkeiten im Straßenverkehr (bzw. deren Ursachen) helfen. Das ist dann etwa, als gingest Du zum Arzt, weil Du Dir einen Infekt geholt hast. Dem Arzt solltest Du dann schon erzählen, daß Du im Kongo Urlaub gemacht hast, wenn er Dich von Ebola heilen soll. wink.gif

Oder hast Du eine Aufforderung bekommen, zu einem ärztlichen Gutachten zu gehen? Das ist etwas ganz Anderes!

Erzähle doch mal genauer!


Mensch, Du hast Dir aber ganz schön die Kante gegeben! Was hat Dich geritten, Dich so ans Steuer zu setzen?

Wie lange kiffst Du schon?

Edit:
Infos zu THC, THC-OH und THC-COOH gibt es hier und in den unmittelbar dort folgenden Postings!


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Mr.T
Beitrag 28.01.2016, 21:52
Beitrag #9


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Zitat (Hornblower @ 28.01.2016, 21:45) *
Oder hast Du eine Aufforderung bekommen, zu einem ärztlichen Gutachten zu gehen?
Wohl nicht. Die strafrechtliche Entscheidung (Urteil/Strafbefehl mit EdF und Sperrfrist) wegen der Trunkenheitsfahrt steht noch aus.


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Gruß Mr.T

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durban
Beitrag 28.01.2016, 21:59
Beitrag #10


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Also, man muss zwei wichtige Dinge gedanklich unterscheiden:

1.) Das strafrechtliche Verfahren wegen der berauschten Fahrt.

Wer unter akutem Einfluss von Alkhol/Btm fährt, der wird bestraft (§§ 316, 315c StGB). Hierfür gibt es eine Geldstrafe, die fahrerlaubnis wird (strafrechtlich) entzogen und eine Sperrfrist festgesetzt, in der keine neue FE erteilt werden darf. Ungefähr ist zu rechnen mit

- einer Geldstrafe, ca. 30-40 Tagessätze (30 TS sind ein verfügbares Monatseinkommen),
- Entziehung der FE und einer Sperrfrist von insgesamt 10-12 Monaten.


2.) Das fahrerlaubnisrechtliche Verfahren

Hier geht es nicht um Strafe, sondern um Gefahrenabwehr. Der Gesetzgeber hat abstrakt bestimmt, dass bestimmte Konsummuster von Drogen nicht vereinbar mit der Fahrerlaubnis sind. Sie machen "ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen".

Bei Cannabis unterscheidet man verschiedene Muster. Nicht vereinbar mit der Fahrerlaubnis ist

- regelmäßiger (d.h. täglicher oder fast täglicher) Konsum - auch ohne Beziehung zum Straßenverkehr,
- gelegentlicher Konsum, wenn man nicht zwischen Konsum und Straßenverkehr trennt oder Mischkonsum vorliegt

Umgekehrt ausgedrückt: Geduldet wird in der Regel:

- gelegentlicher Konsum bei striktem Trennvermögen und kein Mischkonsum,
- einmaliger Probierkonsum.


Du wirst als "ungeeignet" eingestuft, weil Du nicht zwischen Konsum und Straßenverkehr getrennt hast - zudem liegt Mischkonsum vor. Deshalb kann Dir eine neue FE erst nach einer positiven MPU erteilt werden.

Für die MPU musst Du Dein Konsumverhalten gründlich aufarbeiten. Ein "war blöd, hab draus gelernt, kommt nicht wieder vor" genügt nicht. Du musst also einerseits Dich damit auseinandersetzen, wieso Du konsumiert hast, andererseits aber auch, wie Dein Verhältnis zu Rauschmittel im Straßenverkehr gewesen ist.

Die Abstinenzwerte sind die "Eintrittskarte" für die MPU. Ob 6 Monate reichen, entscheidet letztverbindlich der Gutachter in der MPU.

Wenn der Verkehrspsychologe (hast Du den Dir selbst gesucht) die Notwendigkeit der Abstinenznachweise einschätzen möchte, ist Lügen vermutlich nicht sinnvoll - Du willst ja eine realistische Einschätzung haben. Außerdem ist es oftmals schwerer, mit einer Lügengeschichte die MPU-Aufarbeitung zu bestreiten.

MfG
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Hornblower
Beitrag 28.01.2016, 22:07
Beitrag #11


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Also, Mel,

dann erzähle doch mal genauer, was bisher passiert ist. wavey.gif


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Melaniexxx
Beitrag 29.01.2016, 08:51
Beitrag #12


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Hallo Leute,

der Gutachter bzw. Verkehrspsychologe ist ein amtlich anerkannter Psychologe des TÜVs, wo ich dann auch meine MPU machen werde.
Bisher habe ich noch keinen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft und weiß somit auch noch nicht wie lange meine Sperrfrist sein wird.
Eine MPU wird seitens der Führerscheinbehörde sicherlich in meinem Fall zwingend sein.
Dieser Verkehrspsychologe wird ein Gutachten über meinen Alkohol- bzw. Cannabiskonsum abgeben und bestimmen wie lange ich einen
Abstinenznachweis vorzulegen habe. Bisher habe ich noch keine Aufforderung bekommen einen Verkehrspsychologen zu kontaktieren.
Ich wollte damit schon frühzeitig anfangen, da ich davon ausgehe, dass ich mind. ein Jahr lang Abstinenz
nachweisen muss. Beginne ich damit erst während meiner Sperrfrist wird sich die MPU noch länger hinausziehen. Oder was sagt ihr dazu...verhalte ich
mich hier falsch?

Ich bin nur sehr überrascht über die niedrigen Werte, die bei mir festgestellt worden sind. Sie entsprechen absolut nicht meinem Konsumverhalten in
Bezug auf Cannabis. Der lag bei ca. 0,5 bis 1 Gramm am Tag. Kann mir jemand dazu was sagen.

Viele Grüße, Mel
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Mr.T
Beitrag 29.01.2016, 10:38
Beitrag #13


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Zitat (Melaniexxx @ 29.01.2016, 08:51) *
der Gutachter bzw. Verkehrspsychologe ist war ein amtlich anerkannter Psychologe des TÜVs, wo ich dann auch meine MPU machen werde.
Nur so wäre es möglich.


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Gruß Mr.T

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Lotte 2
Beitrag 29.01.2016, 10:40
Beitrag #14


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Hallo Melanie

Zitat (Melaniexxx @ 29.01.2016, 08:51) *
Kann mir jemand dazu was sagen.

Liest Du die Antworten, die Du bekommst?(Diese Frage wurde von Hornblower in Beitrag 5 beantwortet)

oder verstehst Du die Antworten nicht? Oder sind Dir die Antworten egal, da Du scheinbar ohnehin alles weißt?
Zitat
Bisher habe ich noch keine Aufforderung bekommen einen Verkehrspsychologen zu kontaktieren.

Eine Aufforderung einen Verkehrspsychologen zu kontaktieren wirst Du nicht bekommen. Wer sollte Dir diese denn erteilen?
Es ist und bleibt jedem einzelnen selbst überlassen, ob und wie er seine Aufarbeitung leistet!

Zitat
Dieser Verkehrspsychologe wird ein Gutachten über meinen Alkohol- bzw. Cannabiskonsum abgeben und bestimmen wie lange ich einen
Abstinenznachweis vorzulegen habe.

und ein Verkehrspsychologe, den man freiwillig aufsucht, um seine Aufarbeitung des Drogenkonsums zu meistern, schreibt auch kein GA. Warum und zu welchen Zweck sollte er dies tun? Ein Verkehrspsychologe gibt Dir die Empfehlung für welchen Zeitraum Du AN (Abstinenznachweise) vorlegen solltest und hilft, wie schon gesagt, bei der Aufarbeitung. Daher solltest Du zu diesem Menschen offen und ehrlich sein. (siehe der Vergleich von Hornblower, Arztbesuch / Ebola. Oder erzählst Du einem Arzt Du wärest vollkommen fit, obwohl es Dir in Wahrheit hundsmiserabel geht?)

Ein GA (Gutachten) schreibt Dir der Psychologe bei der MPU. Diesem Psychologen interessiert es wenig, was ein Kollege über Dich schreibt, denn er hat und muss sich sein eigenes Bild von Dir machen und Dich entsprechend den BuK 3 A (Beurteilungskriterien 3. Auflage) beurteilen.




So und nun noch einmal im Klartext:

Es bleibt jedem selbst überlassen, ob und wie er seine Aufarbeitung zur MPU leistet.
Bei vorliegen einer Sucht wird idR eine Therapie gefordert, auch bei Leuten mit einer fortgeschrittenen Drogenproblematik wird idR ein suchttherapeutischer Beratungsprozess erwartet. Das heißt aber auch, dass es nicht unabdingbar als Voraussetzung zum Bestehen einer MPU zählt, wenn die Sucht / Problematik es zu lässt, dass auch ohne diese eine gründliche Aufarbeitung inclusive Verhaltensänderung gelingt.


Unabhängig von der erreichten Konsumtiefe gilt:
Es gibt Menschen, die ganz gut in der Lage sind sich selbst reflektieren zu können und mit Hilfe von Familie, Freunden, und /oder einem Forum, wie das Verkehrsportal, ihre Aufarbeitung leisten zu können. Dazu gibt es etliche Beispiele hier im VP.

Andere Menschen brauchen, damit ihnen die Aufarbeitung gelingen kann, professionelle Hilfe.
Manchen davon reicht die Suchtberatung und / oder der Besuch einer SHG
Manche davon brauchen dafür Einzelstunden bei einem Psychologen oder Verkehrspsychologen.
Manche davon gelingt die Aufarbeitung besser in einer Gruppe, welche Vorbereitungskurse bieten, da sie durch die Geschichte von anderen den Zugang zu sich selbst finden können.

Egal welche Form als Unterstützung für die Aufarbeitung gewählt wird, der Grundtenor ist bei allen gleich:
Wichtig für das Gelingen ist, dass man offen und ehrlich sich selbst und nach Außen gegenüber ist, den wahren Tatsachen in die Augen sieht, so dass die Motivlage zum ehemaligen Drogenkonsum gefunden werden kann, aus der dann die Vermeidungsstrategien entstehen können.



Nun es gibt sie auch, die Schwindler, Betrüger und Trickser, die mit einer gut gebastelten Geschichte auch die MPU bestehen können.
Die Frage ist, ob so ein Vorgehen wirklich sinnreich ist. Die Gefahr und / oder die Tatsache mag darin gegeben sein, dass der Proband nach der MPU seinen Konsum fortsetzten wird und früher oder später erneut auffällig wird. i.d.R helfen VP-User solchen Leuten nicht, oder zmd nur ganz wenig, wenn oder bis diese Vorhaben durchschaut wird.


Liebe Grüße
Lotte





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Lars
Beitrag 29.01.2016, 10:46
Beitrag #15


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Zitat (Melaniexxx @ 28.01.2016, 20:33) *
Da ich nächste Woche einen Termin bei einem Verkehrspsychologen habe,
Wer hat dir gesagt, dass du einen Termin mit diesem Verkehrspsychologen vereinbaren musst?

Zitat
Dieser Verkehrspsychologe wird ein Gutachten über meinen Alkohol- bzw. Cannabiskonsum abgeben und bestimmen wie lange ich einen
Abstinenznachweis vorzulegen habe.
Und auch hier wieder die Frage: Wer hat dir das gesagt?


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Melaniexxx
Beitrag 29.01.2016, 12:11
Beitrag #16


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Lieber Durban und Hornblower,

vielen Dank für eure prompten und qualifizierten Stellungnahmen. Ich bin euch dafür sehr dankbar!!!

Lieber Lars,
Zitat
Zitat
Zitat
Dieser Verkehrspsychologe wird ein Gutachten über meinen Alkohol- bzw. Cannabiskonsum abgeben und bestimmen wie lange ich einen
Abstinenznachweis vorzulegen habe.


Und auch hier wieder die Frage: Wer hat dir das gesagt?


Das hat mir der TÜV selbst auf Grund meiner telefonischen Nachfrage mitgeteilt.
Ich sollte erst mit einem Psychologen des TÜVs sprechen, damit er festlegen kann, wie lange ich einen Abstinenznachweis liefern muss.
Oder welche Vorgehensweise schlägst du vor?


Liebe Lotte 2,
natürlich habe ich alle Beiträge gelesen und bin auch sehr gut in der Lage sie zu verstehen. Die Antworten sind mir auch nicht egal und wenn
ich bereits alles wüßte, würde ich mich nicht an dieses Forum wenden.

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 29.01.2016, 12:34
Bearbeitungsgrund: Zitat kenntlich gemacht
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Lotte 2
Beitrag 29.01.2016, 12:27
Beitrag #17


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Hallo Melanie

Zitat (Melaniexxx @ 29.01.2016, 12:11) *
Liebe Lotte 2,
natürlich habe ich alle Beiträge gelesen und bin auch sehr gut in der Lage sie zu verstehen. Die Antworten sind mir auch nicht egal und wenn
ich bereits alles wüßte, würde ich mich nicht an dieses Forum wenden.

dann scheint wohl das Problem zuzutreffen, dass Du Antworten nicht umfassend genug begreifst! da Du scheinbar noch zu arg in einem Schockzustand haftest, der Dir einen leichteren Zugang zur Thematik nicht ermöglicht? Ratschlag: Entspann Dich mal. Vielleicht hilft Dir, um manches wirklich verstehen und begreifen zu können, wenn Du Dich quer durch das VP durchliest.

Zur zukünftigen Antwortgestaltung lege ich Dir die Anleitung zur Benutzung der Zitierfunktion nahe.


Liebe Grüße
Lotte


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Hornblower
Beitrag 30.01.2016, 00:03
Beitrag #18


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Hallo Mel,

Lotte hat ganz Recht: Atme mal tief durch und komme runter. Informiere Dich weiter umfassend, und dann überlege, was zu tun ist. Wenn Du Fragen hast, dann frage ruhig hier. Es gibt keine "dummen" Fragen.

Also: Du wurdest erwischt und bist dann in Aktionismus ausgebrochen, richtig?

Du meinst, Du müsstest zur MPU, und Du hast versucht, Dich beim TÜV schlau zu machen, richtig?

Der TÜV hat gesagt, Du mußt zu einem TÜV-Verkehrspsychologen, richtig?


OK, das ist jedenfalls so schon einmal falsch!
Unsere Paragraphen-Füchse mögen mich korrigieren, aber so, wie ich es verstanden habe, darf ein Institut, das die MPU durchführt, nicht gleichzeitig beraten - oder zumindest darf der Psycho dies nicht.

Irgendwann gehst Du zur MPU. Der Psycho kennt Dich nicht, er kennt aber die Aktenlage. Und dann nimmt er Dich in einem Gespräch unter die Lupe:

Bist Du glaubwürdig?
Wie tiefgehend ist Deine Problematik?
Wie tiefgreifend ist Deine Selbsterkenntnis?
Wie sieht Deine Einstellung zu Rauschmitteln jetzt aus?
Welche Maßnahmen hast Du ergriffen, um Deine Problematik zu beherrschen?
Ist möglichst sichergestellt, daß Du zukünftig nicht wieder alte Fehler begehst?

Je nach Problemtiefe und Beherrschungsstrategien ergibt sich dann (wahrscheinlich) eine Abstinenzforderung, und die Länge der AN hängt von den genannten Aspekten ab. Das Alles aber erkennt und entscheidet einzig und allein der Psycho in der MPU.

Der Verkehrspsychologe ist eigentlich Dein Vertrauter, den Du Dir auch selbst auswählst, wenn Du meinst, daß Du ihn brauchst. Findest Du einen guten Psycho, dann kann er Dich auch beraten, welche AN Du zur MPU mitnehmen solltest. Das ist aber nur ein Rat. Dein Verkehrspsychologe kann nichts "festlegen".

Aber wie steht es denn jetzt mit Dir? Wohin soll denn der Zug gehen?
Ich poste Dir mal Q-Treiberins Fragebogen für die MPU-Vorbereitung. Denke mal in Ruhe über die Fragen nach und schreibe uns doch mal etwas dazu.

Viele Grüße,

H.H.

1. Was ist passiert (genaue Beschreibung einschließlich Trink-/Konsummengen etc.)?
2. Wann ist es passiert?
3. Warum ist es passiert (innere und äußere Motive)?
4. Wie war Dein Drogenkonsum (Häufigkeit und Mengen) vor Deiner TF?
5. Wie ist er heute?
6. Wie stellst Du sicher, dass es nie wieder passiert (Vermeidungsstrategien)?

(Q-Treiberins Fragenkatalog zur MPU-Vorbereitung)


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Mr.T
Beitrag 30.01.2016, 00:13
Beitrag #19


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Zitat (Hornblower @ 30.01.2016, 00:03) *
so, wie ich es verstanden habe, darf ein Institut, das die MPU durchführt, nicht gleichzeitig beraten - oder zumindest darf der Psycho dies nicht.
Das hast du richtig verstanden.


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Gruß Mr.T

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Lotte 2
Beitrag 30.01.2016, 11:27
Beitrag #20


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nur damit ich es auch umfassend verstehe, eine Nachfrage:

Heißt das, ein MPI, welches MPUs durchführt, darf ganz und gar nicht Vorbereitungskurse anbieten?

Oder ist es nicht so, dass es Vorbereitungskurse trotzdem anbieten darf, aber der Psychologe, der den Kurs abhält, darf nicht bei jemanden die MPU abnehmen, der bei ihm im Vorbereitungskurs saß?


Liebe Grüße
Lotte


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Mr.T
Beitrag 30.01.2016, 11:47
Beitrag #21


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Dazu Nr. 5 der Anlage 4a FeV:
Zitat
Wer

a) mit Unternehmen oder sonstigen Institutionen vertraglich verbunden ist, die

aa) Personen hinsichtlich der typischen Fragestellungen in der Begutachtung von Begutachtungsstellen für Fahreignung im Sinne des § 66 zur Klärung von Zweifeln an der Kraftfahreignung in Gruppen oder einzeln beraten, behandeln, betreuen oder auf die Begutachtung vorbereiten oder

bb) Kurse zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung anbieten, oder

b) solche Maßnahmen in eigener Person anbietet,

darf keine Personen zur Klärung von Zweifeln an der Kraftfahreignung in Begutachtungsstellen für Fahreignung untersuchen oder begutachten.



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Gruß Mr.T

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Melaniexxx
Beitrag 30.01.2016, 12:04
Beitrag #22


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Hallo Leute,

ihr habt sicherlich Recht, dass ich im Moment ziemlich mit den Nerven runter bin.

Da ich sicher bin, dass ich in meinem Fall eine MPU machen muss und hier einen Abstinenznachweis liefern muss, wollte ich im Vorfeld schon mal damit anfangen.
Seit dem Vorfall bin ich absolut abstinent und ich denke, dass ich damit schon jetzt anfangen kann.

Ich habe mich telefonisch beim TÜV erkundigt, wo ich diesen Abstinenznachweis machen lassen kann und dort wurde mir gesagt, dass dieses nur beim TÜV selber
geht und eine Gutachter bzw. Verkehrspsychologe des TÜVs festlegt für welchen Zeitraum ich meine Abstinenz belegen muss. Deshalb der Termin bei dem Phsychologen
des TÜVs. Der TÜV hat mir nicht gesagt, dass ich zu einem Verkehrspsychologen gehen muss.

Würde ich bis zu meiner MPU (wann das sein soll steht noch aus, habe auch noch keinen Strafbefehl) warten würde, würde ich meiner Ansicht nach viel zu viel Zeit verlieren.

Ich bin auf diesem Gebiet absolut unerfahren und hoffe, dass ich da taktisch richtig vorgehe.

So wie ich euch verstehe, müsste ich zur MPU und hier wird der Phsychologe dann entscheiden, wie lange ich einen Abstinenznachweis zu liefern habe. Diese MPU wird aber
erst sicherlich Ende des Jahres stattfinden und erst dann mit dem AN anzufangen halte ich taktisch für falsch. Könnt ihr mir mehr dazu sagen, wie so eine Geschichte von
"Amtswegen" und der Führerscheinbehörde chronologisch abläuft? Sollte ich den Termin bei dem Psychologen absagen?

Viele Grüße

Mel



Zitat
Je nach Problemtiefe und Beherrschungsstrategien ergibt sich dann (wahrscheinlich) eine Abstinenzforderung, und die Länge der AN hängt von den genannten Aspekten ab. Das Alles aber erkennt und entscheidet einzig und allein der Psycho in der MPU.


OK...verstanden. Aber wenn ich bis zur MPU warte, verliere ich viel Zeit. Ich wollte mit der Abstinenzforderung bereits jetzt anfangen und dann in diesem Gespräch vorlegen. Deshalb habe ich den Termin bei dem Psychologen des Tüvs gemacht, damit er mir sagen kann, für was für einen Zeitraum ich diesen Nachweis erbringen muss. Aber so wie ich euch verstehe, muss ich erst bis zu dieser MPU warten.
Sorry... bin total unerfahren in solchen Dingen. Kann ich dann einfach so zum TÜV und einen Abstinenznachweis machen lassen oder wann sollte ich damit anfangen?

Danke im Voraus für eure fachlich hervorragenden Antworten.

Grüße Mel

Der Beitrag wurde von Hornblower bearbeitet: 30.01.2016, 12:27
Bearbeitungsgrund: Zitat kenntlich gemacht.
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Hornblower
Beitrag 30.01.2016, 12:46
Beitrag #23


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Hallo Mel,

die Sache ist sogar noch etwas komplizierter:

Zur MPU wirst Du wahrscheinlich Deine AN brauchen. Erst bei der MPU erfährst Du, ob Du sie brauchst - und ob der Zeitraum lang genug ist.

Anders ausgedrückt:

Hast Du keine AN, brauchst aber welche --> negative MPU.
Hast Du AN, aber der Zeitraum ist zu kurz --> negative MPU.
Hast Du AN über 12 Monate, kann es sein, dass nur 6 Monate benötigst --> Geld möglicherweise unnötig ausgegeben.


OK, das war die schlechte Nachricht. Jetzt kommt die gute:

Wenn Du Dich sehr gut vorbereitest, Dich selbst sehr gut einschätzt und die ganze Thematik verstanden hast, dann kannst Du auch recht gut einschätzen, wie der Psycho tickt, und Du kannst recht gut einschätzen, wie lang Dein AN sein sollte. Und bei dieser Orientierung kann Dir unser Board helfen.

Zu den Infos vom TÜV:

Wie wir Dir dargelegt haben, kann im Vorfeld niemand mit Sicherheit sagen, wie lang Deine AN sein müssen. Es ist nur ein Vorschlag, der davon abhängt, wie Deine Problematik ist und welche Strategien Du für die Zukunft entwickelt hast. Lässt Du Dich beim TÜV beraten, dann hat diese Beratung keinerlei "Weisungsbefugnis" auf den MPU-Psycho.

Das Ganze ist sogar problematischer: Der MPU-Psycho fühlt Dir auf den Zahn. Er muß ein Gutachten erstellen, in dem er eine Prognose darüber abgibt, ob er es für wahrscheinlich hält, daß Du zukünftig nicht mehr unter Rauschmitteleinfluss am Steuer sitzt. Er prüft Deine Glaubwürdigkeit und hinterfragt sehr kritisch Deine Aufarbeitung.

Der beratende Psycho trägt ja keine Verantwortung. Dem kann es egal sein, was Du ihm erzählst, er kann Deine Worte ohne Folgen für ihn für bare Münze nehmen.

Zudem: Deine AN kannst Du bei einem Institut oder Labor Deiner Wahl machen lassen - vorausgesetzt die Stelle ist entsprechend forensisch akkreditiert.

Fazit:
Entweder hast Du irgendwas falsch verstanden, oder Du bist vom TÜV grottenschlecht beraten worden! Wenn ich lese, was Du schreibst, bin ich in der Tat etwas konsterniert! dry.gif


Wie willst Du nun weiter vorgehen?

Viele Grüße,

H.H.


Nachtrag:

Bitte halte Dich an die hier üblichen Zitier-Konventionen. Lotte hat Dir bereits einen Link gegeben zu einer Anleitung für das Zitieren. wink.gif






Nachtrag 2:

Zitat (Melaniexxx @ 30.01.2016, 12:04) *
OK...verstanden. Aber wenn ich bis zur MPU warte, verliere ich viel Zeit.

Richtig. Also zur Ruhe kommen, nachdenken - und dann entschieden handeln.


Zitat
Ich wollte mit der Abstinenzforderung bereits jetzt anfangen und dann in diesem Gespräch vorlegen.

Das ist sinnvoll. Wenn Du clean bist, kannst Du zeitnah beginnen. In erster Näherung würde ich von 6 Monaten AN ausgehen. Damit hast Du schon mal einen Zeitraum, in dem Du an Dir arbeiten kannst. Wenn Du dann feststellst, daß 6 Monate vermutlich für Dich nicht reichen, kannst Du nochmal 6 Monate dranhängen.

Willst Du die AN über Haaranalyse oder über Screenings beibringen?

Bist Du schon clean? Hast Du Dir mal Schnelltests aus der Apotheke besorgt?



Zitat
Deshalb habe ich den Termin bei dem Psychologen des Tüvs gemacht, damit er mir sagen kann, für was für einen Zeitraum ich diesen Nachweis erbringen muss.

Wie gesagt: Er kann Dir nur einen Rat geben, keine Sicherheit. Was kostet Dich der Termin?


Zitat
Aber so wie ich euch verstehe, muss ich erst bis zu dieser MPU warten.

Nein. Zur MPU wirst Du die AN (wahrscheinlich) schon brauchen. Erst da erfährst Du, ob sie reichen. Aber, wie gesagt: Keine Panik, mit guter Aufarbeitung kannst Du selbst sehr gut einschätzen, was nötig sein wird.

Zitat
Sorry... bin total unerfahren in solchen Dingen.

Menschen, die Fragen stellen, kann geholfen werden. wink.gif

Zitat
Kann ich dann einfach so zum TÜV und einen Abstinenznachweis machen lassen oder wann sollte ich damit anfangen?

Kläre zunächst, ob Du clean bist. Entscheide Dich für die Methode. Und ja - dann suchst Du Dir ein akkreditiertes Institut und machst AN.

Nochmal: DU bist Auftraggeber für die AN. Das ist eine Dienstleistung, für die Du bezahlst. Fertig.

Und dann machst Du irgendwann Deine MPU. Dafür bezahlst Du auch. Das ist auch eine Dienstleistung. Wo Du dies jeweils machst, ist Deine Sache. Du mußt Dir nur einen Dienstleister suchen, der geeignet ist.

Und wenn Du meinst, Du brauchst Beratungsgespräche oder einen Psychologen (oder eine Therapie, Suchtberatung, ein Sportstudio oder Akkupunktur), dann ist das auch Deine Entscheidung, ob, wann und wo Du dies machst.

Natürlich läuft dies alles auf die MPU irgendwann hinaus. Der MPU-Gutachter wird dann beurteilen, ob Du alles richtig gemacht hast.

Der meines Erachtens richtige Ansatz ist: Denke erstmal weniger an die MPU; denke erstmal an DICH und was Du willst. Du wirst mit zustimmen, daß Du im Augenblick wegen Deines Rauschmittel-Konsums in ziemlichen Schwierigkeiten steckst, nicht wahr? Was sagt Dir das?

Wenn Du die Schwierigkeiten für DICH gelöst hast, dann wird auch die MPU kein Problem für Dich werden. OK?

Also: Hast Du schon die Fragen der Q gesehen, die ich weiter oben gepostet habe?


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schmetterling
Beitrag 30.01.2016, 14:08
Beitrag #24


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Zitat (Melaniexxx @ 29.01.2016, 12:11) *
Das hat mir der TÜV selbst auf Grund meiner telefonischen Nachfrage mitgeteilt.
Ich sollte erst mit einem Psychologen des TÜVs sprechen, damit er festlegen kann, wie lange ich einen Abstinenznachweis liefern muss.


Bei mir ergab eine Nachfrage bei der Führerscheinstelle sowie bei der Avus die selbe Antwort.
Scheint wohl in Mode gekommen zu sein, die Leute erstmal kostenpflichtig zu einem Verkehrspsychologen zu schicken, im Glauben nur diese wäre maßgeblich entscheidend, wie lange AN vorzulegen sind.

Nach eigenen Recherchen kam ich aber zu dem einzig wahren Ergebnis, dass das nämlich rausgeschmissenes Geld ist.Warte erstmal die Sperrfrist ab und da Mischkonsum vorliegt, wird es sowieso auf 12 Monate hinauslaufen. 6 Monate können reichen bei ausschließlichem Cannabiskonsum. Hier wird man jedoch von Mischkonsum ausgehen, was für 12 Monate AN spricht. Melde dich daher umgehend für ein Kontrollprogramm für den AN an und fang damit jetzt schon an. Dazu suchst du dir ein Institut aus, dass in Frage kommt (TÜV ist am teuersten- andere zertifizierte Stellen findest du im Internet, z.b AVUS) und teilst ihnen mit, dass du AN über Drogen und Alkoholabstinenz erbringen möchtest. Das kannst du am besten schon gestern machen damit du keine Zeit verlierst.

Du kannst dir allerdings überlegen, ob du Urin abgeben möchtest (öfter) oder 2 Haaranalysen machen lässt a 6 cm (entspricht dann auch 12 Monaten). Letzteres dürfte die günstigere Alternative sein.
Beachte aber unbedingt, dass gerade bei regelmäßigem Konsum das THC über 2-3 Monate nach Konsumstop ins Haar gelangen kann, also in dem Fall erst nach ca 8 Monaten zur Haaranalyse antreten.

Somit müsstest du im Prinzip nur die Sperrfrist abwarten und parallel die AN erbringen und kannst dir das Geld sparen für einen Verkehrspsychologen (ist einfach sinnfrei). Es wird sowieso teuer genug werden.

LG Schmetterling
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Melaniexxx
Beitrag 30.01.2016, 15:46
Beitrag #25


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Liebes Forum,

nun blicke ich durch das Prozedere durch. Hatte ja bisher keinen Ahnung.

Ich werde den Termin beim Psychologen des TÜVs nächste Woche sofort absagen. Kann mich da ja unter Umständen nur noch mehr reinreiten, da ich noch
gar nicht darauf vorbereitet bin. Werde mir aber einen unabhängigen Psychologen heranziehen, der mich dann für die anfallende MPU unterstützen kann.

Ich habe mir aus der Apotheke einen THC-Urintest geholt. Der ist negativ. Habe auch seit 2 Monaten nicht mehr geraucht.

Des weiteren werde ich umgehend nach einem anerkannten forensischen Institut suchen, das in Sachen THC und Alkohol Abstinenznachweise liefern kann.

Danke Schmetterling und Hornblower, dass ich jetzt endlich den Durchblick habe.

Eine Frage stellt sich mir jedoch noch. Bestimmt das Institut in welchen Zeitintervallen ich kontrolliert werde und gibt mir die Termine vor. Anders hätte es ja
keinen Sinn.

Danke euch für die Auskünfte und schönes WE.

Mel




l

Hallöchen, ich schon wieder....

habe jetzt eine ganze Zeit im Internet recherchiert, wo bei mir in der Nähe eine anerkannte Stelle für die AN sind. Leider sind nur die vom TÜV in der Nähe.

Alles andere, was ich gefunden habe (AVUS) ist mind. 60 km entfernt. Da komm ich im Moment leider sehr schlecht hin.

Habt ihr eine Idee auf welchen Internetseiten ich noch schauen kann oder wer noch Anbieter für AN ist?

Danke

Mel

Der Beitrag wurde von Hornblower bearbeitet: 30.01.2016, 16:09
Bearbeitungsgrund: Doppelpost entfernt
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schmetterling
Beitrag 30.01.2016, 15:54
Beitrag #26


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Hallo Melaniexxx

solltest du den AN per Urin erbringen wollen,
schließt du mit dem Institut einen Vertrag ab. Ab dem Datum an dem unterzeichnest, gilt der AN.
Sagen wir jetzt mal, du möchtest 6 Monate über Urin nachweisen. In diesen 6 Monaten wirst du willkührlich einen Tag vorher per SMS eingeladen, dass du am nächsten Tag erscheinen sollst zur Urinabgabe. Diese erfolgt im Institut unter Überwachung. Du weißt also gerade mal einen Tag vorher, wann es tatsächlich so weit ist.

Wenn ich mich nicht täusche, kannst du mit einer Urinabgabe etwa 2 Monate decken im Schnitt, weshalb es dann bei 6 Monaten drei Abgaben wären. Hier hast du also keinerlei Möglichkeit mitzubestimmen, wann der Termin stattfindet.

Bei der Haaranalyse ist es anders. Sagen wir du möchtest 6 Monate nachweisen. 1 cm Haare entsprechen einem Monat. Also wartest du 6 Monate ab jetzt (2 Monate abstinent bist du, das ist perfekt) und rufst dann dort an um zu erfahren, wann der Arzt im Hause ist und gehst dann dort einfach hin.

In beiden Fällen ist es wichtig, dass du am Tag der Abgabe das Geld bar oder mit EC Karte dabei hast.
Die Haaranalyse ist billiger (ca 200€, Urin 100-130 pro Abgabe), speziell wenn man nicht zum TÜV geht. Jedoch besteht hier die Gefahr dass nach Konsumstop auch über 2-3 Monate weiterhin THC Reste ins Haar abgelagert werden. Da du aber 2 Monate bereits hinter dir hast, würde ich in diesem Fall in 6 Monaten 6cm abgeben. Noch ein Vorteil der Haaranalyse: du musst nur 2 mal erscheinen für 12 Monate AN, bei Urin wären das ganze 6 mal. Wenn man sich Urlaub nehmen muss wegen der Arbeit, sollte man das abwegen da 6 Tage natürlich ärgerlicher sind und es keine Garantie gibt, dass du beim genannten Termin (den du per SMS bekommst im Falle des Urintests) nicht auf der Arbeit sein müsstest.

Bei mir haben übrigens 2 Monate Puffer gereicht, habe also nach 8 Monaten 6cm abgegeben und war negativ. Noch ein Tipp: Stelle auch den Alkoholkonsum ein. Du hast zwar nicht über 1,6 Promille gehabt, aber du weißt noch nicht ob nur auf THC oder aber auf THC und Alkohol untersucht werden soll laut Fragestellung. Bis das unklar ist, solltest du absolut abstinent bleiben.

Ich musste auch 60km nach München zur Avus fahren übrigens, allerdings wollten die 100 Euro weniger für die Haaranalyse als der TÜV. Die Zugfahrt hat mir also 70 Euro gespart.

Hoffe konnte etwas Licht in die Sache bringen.
LG Schmetterling
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Melaniexxx
Beitrag 30.01.2016, 16:00
Beitrag #27


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Vielen Dank Schmetterling,

du hast mir wirklich sehr helfen können.

Endlich habe ich den Durchblick.

Schönes WE

Mel
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Hornblower
Beitrag 30.01.2016, 16:13
Beitrag #28


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Der Hinweis auf Alkohol war gut: Wenn Du auch Alkohol-AN brauchst, musst Du wissen, daß mit der Haaranalyse nur jeweils 3 Monate abgedeckt werden können!

Für die HA ist es auch wichtig, daß Deine Haare geeignet sind, d.h. keine Färbung, keine aggressive Haar-Behandlung. wink.gif



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Lotte 2
Beitrag 30.01.2016, 17:41
Beitrag #29


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Hallo Melanie

Zitat (Melaniexxx @ 30.01.2016, 15:46) *
Habt ihr eine Idee auf welchen Internetseiten ich noch schauen kann oder wer noch Anbieter für AN ist?

Ich weiß jetzt nicht, auf welchen Internetseiten Du recherchiert hast.
Ein ganz einfacher Tipp ist - gehe auf die gelben Seiten und gebe den Suchbegriff Laboratorien und die Stadt in Deiner Nähe ein.
Dadurch landest Du zwar nicht automatisch bei den Laboren, die forensisch nach DIN ISO EN 17025 akkreditiert sind, aber das kannst Du erfragen. Wichtig ist, achte auf die Bezeichnung neben der Nummer, für Forensik!

Auf die Art und Weise ist es möglich,dass Du evtl ein vom MPI unabhängiges Labor findest. Das sind die günstigsten. Ich bezahlte für ein Urinscreening auf EtG 55,-- €. Allerdings findet bei diesen keine ärztliche Betreuung statt. D.h alles wichtige Infos zum Programm musst Du Dir selbst zusammenholen. Dazu kannst Du gerne hier im VP nachfragen.


Zitat (schmetterling @ 30.01.2016, 15:54) *
In diesen 6 Monaten wirst du willkührlich einen Tag vorher per SMS eingeladen, dass du am nächsten Tag erscheinen sollst zur Urinabgabe.

Wie auf welche Art und Weise Du einbestellt werden wirst, klärst Du mit dem Labor ab. Bei mir war unabdingbar notwendig selbst telefonisch erreichbar zu sein, dh sie hätten nicht einmal auf die Mail-Box gesprochen, geschweige denn eine SMS geschrieben.

Zitat
Wenn ich mich nicht täusche, kannst du mit einer Urinabgabe etwa 2 Monate decken im Schnitt, weshalb es dann bei 6 Monaten drei Abgaben wären. Hier hast du also keinerlei Möglichkeit mitzubestimmen, wann der Termin stattfindet.

So kann man es, zmd mit meinen Augen nicht sagen, dass mit einer Urinabgabe ca 2 Monate abgedeckt werden, denn Du hattest es bereits gesagt, die Einbestellungen erfolgen nach keinem klaren Muster. So kann von der einen zur anderen Einbestellung ein wesentlich längerer Zeitraum als zur nächsten sein. Für einen Nachweis über 6 Monate sind 4 Screenings Voraussetzung, bei 12 Monaten sind es 6.


Zitat (schmetterling @ 30.01.2016, 14:08) *
Warte erstmal die Sperrfrist ab und da Mischkonsum vorliegt, wird es sowieso auf 12 Monate hinauslaufen. 6 Monate können reichen bei ausschließlichem Cannabiskonsum. Hier wird man jedoch von Mischkonsum ausgehen, was für 12 Monate AN spricht.

rechtlich ist der Mischkonsum nicht belegt, da eine einmalige Auffälligkeit (THC und Alkohol im Blut) dazu nicht ausreichend ist, dass davon ausgegangen werden darf. So ist mit einer Drogenfragestellung zu rechnen. Ich weiß allerdings nicht, ob NRW zu den Bundesländern gehört, die bei Alkohol bereits ab einen Promillewert von 1,1 eine MPU fordern. So wäre dann mit einer doppelten Fragestellung zu rechnen.

In der MPU kommt es natürlich darauf an, wie denn Dein Konsummuster tatsächlich aussah, ob Du im Sinne der BuK 3 A ein polyvalentes Konsummuster betrieben hast. Dann wäre in der Tat, wenn Du Alkoholmissbrauch betrieben hast, auch hierfür 12 Monate AN zu fordern.

http://www.verkehrsportal.de/board/index.p...mp;p=1057792938

http://www.verkehrsportal.de/board/index.p...mp;p=1057792970

Zitat
Noch ein Tipp: Stelle auch den Alkoholkonsum ein. Du hast zwar nicht über 1,6 Promille gehabt, aber du weißt noch nicht ob nur auf THC oder aber auf THC und Alkohol untersucht werden soll laut Fragestellung. Bis das unklar ist, solltest du absolut abstinent bleiben.

Ein Fehler ist es sicherlich nicht, wenn Du, zmd bis Du Dir über alles klar bist und in Dir klar bist, auf alle berauschende Substanzen zu verzichten. Im weiteren Verlauf und der Aufarbeitung wird abgesehen werden können, ob ein kontrollierter Konsum von Alkohol, sollte es dann ein Bedürfnis sein, ein Möglichkeit darstellen kann.

Du kannst uns gerne näheres über Deine Konsumgewohnheiten mitteilen, vielleicht kann dadurch bereits gesehen werden, ob auch für Alkohol eine ABpflicht bestehen wird.


Liebe Grüße
Lotte


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Melaniexxx
Beitrag 31.01.2016, 09:58
Beitrag #30


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Hallo Forum,

der eigentliche Konsum lag bei mir auf THC. Alkohol relativ selten. An dem Tag, an dem ich erwischt wurde, hatte ich Geburtstag und leider ein paar Sekt getrunken.

Ich habe ca. eine Woche nach meiner Auffälligkeit im Straßenvekehr bei meinem Hausarzt ein kleines Blutbild machen lassen. Hier wurden auch Leberwerte genommen und zwar
GOT, GGT. Die Werte waren alle im Normalbereich. Vor ca. 14 Tagen nochmal. Auch hier waren die Werte absolut normal.

Seit dem Vorfall habe ich lediglich Weihnachten ein Glas Wein und Sylvester ein Glas Sekt getrunken. Ist für mich absolut kein Problem.

Des weiteren muss ich sagen, dass ich seitdem nicht mehr gekifft habe. Die Abstinenz macht mir gar nichts aus. Ich denke noch nicht mal an dieses verflixte Zeug.
Habe auch mit dem Rauchen (Nikotin) aufgehört. Das war echt schwer. Alles andere absolut kein Problem.

Lieben Gruß

Mel
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Hornblower
Beitrag 31.01.2016, 10:46
Beitrag #31


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Moin Mel,

dass Du seit dem Vorfall THC-abstinent bist und der Schnelltest clean ist, klingt ja schon einmal gut. Alkohol-abstinent bist Du nicht?

Sage mal: Wie kam es denn eigentlich zu der Trunkenheitsfahrt? Mit dem Pegel und so kurz nach dem Kiffen wäre ich vermutlich so sternhagelvoll, dass ich kaum hätte gerade gehen können, geschweige denn mich hinters Steuer gesetzt hätte? Wie war das denn bei Dir?

Viele Grüße,

H.H.


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Beitrag 31.01.2016, 10:49
Beitrag #32


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Hallo Melanie

so wie Du uns Deinen Alkoholkonsum dargestellt hast, und relativ selten wirklich selten bedeutet und keinen nennenswerten hohen Konsum beinhaltet, dh wenn nichts weiteres nennenswertes hinzu kommt, sehe ich keine ABpflicht für Alkohol bei Dir. dh Um das noch klarer zu sehen bzw sagen zu könne, ist es dienlich, wenn Du Nachfragen gründlicher beantwortest, das heißt genauer schilderst, was, wann, wie häufig, wie viel Alkohol Du neben Deinem regelmäßigen Cannabiskonsum getrunken hast.

Ein Fehler wird es nicht sein, wenn Du vorübergehend zb halbes Jahr, im vollen Umfang auf psychoaktive Substanzen verzichten würdest. Das wird bei der MPU gerne gesehen, und mag / kann hilfreich sein reflektierter die Sache anzugehen.

Zur Vollständigkeit ergänze ich: sollte eine Cannabisabhängigkeit bestehen, dann wäre auch ein Verzicht auf Alkohol Voraussetzung, um die MPU mit einem positiv bestehen zu können. Nachweise sind nicht erforderlich, wenn kein Alkoholmissbrauch vorlag, aber die glaubhafte Vermittlung der AlkoholAB sollte dargestellt werden können.


Liebe Grüße
Lotte

Der Beitrag wurde von Lotte 2 bearbeitet: 31.01.2016, 10:56


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Beitrag 31.01.2016, 11:40
Beitrag #33


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Zitat (Lotte 2 @ 30.01.2016, 17:41) *
Ich weiß allerdings nicht, ob NRW zu den Bundesländern gehört, die bei Alkohol bereits ab einen Promillewert von 1,1 eine MPU fordern.
NRW gehört nicht dazu.


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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Melaniexxx
Beitrag 01.02.2016, 09:05
Beitrag #34


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Hallo Forum,

ich habe mich heute Morgen noch mal mit dem TÜV zwecks AN in Verbindung gesetzt. Hier wurde mir unmissverständlich gesagt, dass man erst in das Programm für den AN aufgenommen wird,
wenn im Vorfeld ein GA des TÜVs festlegt, für welchen Zeitraum dieser AN abzugeben ist.
Somit muss ich wohl dieses Gespräch diese Woche über mich ergehen lassen.

Folgende Problematik stellt sich mir jedoch. Neben dem Mischkonsum (Alkohol/Cannabis) hat die Polizei seinerzeit 7,5 g Cannabis bei mir gefunden.
Die Staatsanwaltschaft behandelt dieses in zwei getrennten Fällen. Einmal "Trunkenheitsfahrt" und halt noch "Verstoß gegen das BTM-Gesetz".
Für beide Verfahren habe ich bisher noch keinen Strafbefehl.

Ist dem GA wohl bekannt, dass in beiden Fällen gegen mich ermittelt wird oder interessiert ihn nur die "Trunkenheitsfahrt"? Muss ich von meinem BTM-Verstoß berichten?


Lieben Gruß

Mel
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Melaniexxx
Beitrag 01.02.2016, 10:24
Beitrag #35


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Zitat (Hornblower @ 31.01.2016, 10:46) *
dass Du seit dem Vorfall THC-abstinent bist und der Schnelltest clean ist, klingt ja schon einmal gut. Alkohol-abstinent bist Du nicht?

Sage mal: Wie kam es denn eigentlich zu der Trunkenheitsfahrt? Mit dem Pegel und so kurz nach dem Kiffen wäre ich vermutlich so sternhagelvoll, dass ich kaum hätte gerade gehen können, geschweige denn mich hinters Steuer gesetzt hätte? Wie war das denn bei Dir?


Hallo Forum,

Alkohol habe ich seit dem Vorfall nur an Weihnachten (Glas Wein) und Sylvester (Glas Sekt) getrunken. Ansonsten war oder ist mein Alkohol-Konsum sehr gering. Wenn wir essen gehen mal 1-2 Gläser Wein oder auf einer Party ein paar Bier. Aber richtig betrunken habe ich mich eigentlich nie. Zuhause trinke ich eigentlich nie Alkohol.

Zu der Trunkenheitsfahrt kam es leider, da ich an diesem Tag Geburtstag hatte. Ich hatte eine Freundin besucht und dort 3 Gläser Sekt getrunken und morgens nur gefrühstückt. Bei meiner Freundin war ich so
in der Zeit von 15.30 bis 17.00 Uhr. Wir haben im Verlauf dieses Zeitraums zwei Joints geraucht (normale Zigarettengröße)

Gruß Mel

Der Beitrag wurde von Hornblower bearbeitet: 01.02.2016, 13:33
Bearbeitungsgrund: Zitat gekürzt.
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Snoupy
Beitrag 01.02.2016, 10:40
Beitrag #36


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Zitat (Melaniexxx @ 01.02.2016, 09:05) *
ich habe mich heute Morgen noch mal mit dem TÜV zwecks AN in Verbindung gesetzt. Hier wurde mir unmissverständlich gesagt, dass man erst in das Programm für den AN aufgenommen wird,
wenn im Vorfeld ein GA des TÜVs festlegt, für welchen Zeitraum dieser AN abzugeben ist.
Somit muss ich wohl dieses Gespräch diese Woche über mich ergehen lassen.

Hast du mal in den Gelben Seiten geguckt, wie von Lotte empfohlen, ob vielleicht noch andere Labore in deiner Nähe sind? Die Vorgehensweise vom TÜV klingt nach ziemlicher Abzocke mad.gif
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Melaniexxx
Beitrag 01.02.2016, 11:57
Beitrag #37


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Hallo Forum,

ich habe mich schon auf div. Seiten über zertifizierte Labore informiert. Leider nichts in meiner unmittelbaren Nähe. Mindestens 60 km entfernt.

Das Verfahren des TÜVs schreit nach Abzocke. Aber was soll man machen....

Zitat (Melaniexxx @ 01.02.2016, 09:05) *
Die Staatsanwaltschaft behandelt dieses in zwei getrennten Fällen. Einmal "Trunkenheitsfahrt" und halt noch "Verstoß gegen das BTM-Gesetz".
Für beide Verfahren habe ich bisher noch keinen Strafbefehl.

Ist dem GA wohl bekannt, dass in beiden Fällen gegen mich ermittelt wird oder interessiert ihn nur die "Trunkenheitsfahrt"? Muss ich von meinem BTM-Verstoß berichten?



Kann mir hierzu jemand etwas sagen???

Der Beitrag wurde von Hornblower bearbeitet: 01.02.2016, 13:37
Bearbeitungsgrund: Zitat gekürzt.
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Gowest
Beitrag 01.02.2016, 13:21
Beitrag #38


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Bei uns kann der AN auch beim Gesundheitsamt der Kreisverwaltung erbracht werden (ohne vorher irgendeinen Gutachter zu fragen), eine Urinprobe kostet 60,00 €. Vielleicht ist das bei euch auch möglich, einfach mal fragen.
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Hornblower
Beitrag 01.02.2016, 14:34
Beitrag #39


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Zitat (Melaniexxx @ 01.02.2016, 09:05) *
ich habe mich heute Morgen noch mal mit dem TÜV zwecks AN in Verbindung gesetzt. Hier wurde mir unmissverständlich gesagt, dass man erst in das Programm für den AN aufgenommen wird,
wenn im Vorfeld ein GA des TÜVs festlegt, für welchen Zeitraum dieser AN abzugeben ist.
Somit muss ich wohl dieses Gespräch diese Woche über mich ergehen lassen.

Das ist ein Unding!

Hast Du den Telefonisten mal damit konfrontiert, wie denn jemand den AN-Zeitraum verbindlich festlegen will, der Dich gar nicht exploriert haben kann, weil Du überhaupt erst am Beginn Deiner Aufarbeitung stehst?

Einschüchtern kannst Du auch, indem Du dann die schriftliche Bestätigung forderst, daß der AN-Zeitraum definitiv so lang zu sein hat, wie der Berater es vorgibt. Das *können* sie Dir nicht bestätigen! Würde mich interessieren, wie sie reagieren.

Alternativ: Du kannst ja auch sagen, daß Du die AN über ein anderes Institut anfertigen lässt, ob sie das akzeptierten. Wenn nein, würde mich die Begründung interessieren, wenn ja, wie das dann damit vereinbar wäre, daß Du dann ja kein Beratungsgespräch geführt hast.


Zitat
Die Staatsanwaltschaft behandelt dieses in zwei getrennten Fällen. Einmal "Trunkenheitsfahrt" und halt noch "Verstoß gegen das BTM-Gesetz".
Für beide Verfahren habe ich bisher noch keinen Strafbefehl.

Ist dem GA wohl bekannt, dass in beiden Fällen gegen mich ermittelt wird oder interessiert ihn nur die "Trunkenheitsfahrt"? Muss ich von meinem BTM-Verstoß berichten?

Naja, das ist der Standard-Ablauf. Üblicherweise beschaffst Du Dir ja das Gras, um zu rauchen, und begehst den BtmG-Verstoß. Das gehört zu Deiner Geschichte, und man kann es sich an den 10 Fingern abzählen. Solange Du nicht gerade 100 Gramm gekauft hast, muss dies nicht unbedingt ein Problem für Deide Aufbereitung darstellen, sondern es gehört dazu.




Zitat (Melaniexxx @ 01.02.2016, 10:24) *
Alkohol habe ich seit dem Vorfall nur an Weihnachten (Glas Wein) und Sylvester (Glas Sekt) getrunken. Ansonsten war oder ist mein Alkohol-Konsum sehr gering. Wenn wir essen gehen mal 1-2 Gläser Wein oder auf einer Party ein paar Bier. Aber richtig betrunken habe ich mich eigentlich nie. Zuhause trinke ich eigentlich nie Alkohol.

Was heisst denn "ein paar"? Und bist Du Dir sicher, hier nicht zu untertreiben? Denn:


Zitat
Zu der Trunkenheitsfahrt kam es leider, da ich an diesem Tag Geburtstag hatte. Ich hatte eine Freundin besucht und dort 3 Gläser Sekt getrunken und morgens nur gefrühstückt. Bei meiner Freundin war ich so
in der Zeit von 15.30 bis 17.00 Uhr.

Damit kommst Du nicht auf den Alkohol-Wert. Das muss mehr gewesen sein!


Zitat
Wir haben im Verlauf dieses Zeitraums zwei Joints geraucht (normale Zigarettengröße)

OK. Und nochmal: Da mußt Du doch eine starke Rauschwirkung gespürt haben. Also:

Warum hast Du so viel Alkohol getrunken, wenn es sonst weniger ist?
Und warum hast Du Dich berauscht - und Du kannst mir nicht erzählen, daß Du keinen Rausch gemerkt hast - ans Steuer gesetzt?

Solltest Du keinen Rausch bemerkt haben - dann hast Du wirklich ein Problem, denn dann bist Du im Training. wink.gif

Viele Grüße,

H.H.


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Kai R.
Beitrag 01.02.2016, 14:35
Beitrag #40


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Geh auf die Haaranalyse, da kannst Du die Abgabezeitpunkte selbst festlegen und die Entfernung ist nicht so wichtig. Als Frau sind ja auch längere Haare kein Problem.

12 Monate sind eh der längere Zeitraum, wozu das Vorabgespräch (außer zum Geldschneiden).


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Kai

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Lotte 2
Beitrag 01.02.2016, 15:00
Beitrag #41


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Hallo Melanie

Zitat (Melaniexxx @ 01.02.2016, 09:05) *
ich habe mich heute Morgen noch mal mit dem TÜV zwecks AN in Verbindung gesetzt. Hier wurde mir unmissverständlich gesagt, dass man erst in das Programm für den AN aufgenommen wird,
wenn im Vorfeld ein GA des TÜVs festlegt, für welchen Zeitraum dieser AN abzugeben ist.
Somit muss ich wohl dieses Gespräch diese Woche über mich ergehen lassen.

Ich befürchte gerade, dass wir hier aneinander vorbei reden, da unter der Bezeichnung GA gerade unterschiedliches verstanden wurde.

In meinem Beitrag Nr 29 verwies ich darauf hin, dass innerhalb eines AN-VErtrag bei einem MPI auch eine ärztliche Betreuung parallel zum Screening Programm stattfindet. Diese Serviceleistung beinhaltet auch ein Erstgespräch. Ich vermute schon, dass sich der Arzt Deine Konsumgeschichte in groben Zügen anhört, um beratend tätig sein zu können, wie lange wohl Dein AN zu laufen hat. Dennoch hast Du die Freiheit und Recht nach dem Erstgespräch zu sagen, Du möchtest erst mal nur für ein halben Jahr den Screeningvertrag abschließen (etwaig auch deswegen, da Du später auf eine Haaranalyse umsteigen möchtest) Somit wäre es kein Psychologe mit dem das Gespräch stattfindet, noch dass ein GA über Dich geschrieben wird.

Nun die ärztliche Betreuung und die Institution als MPI mag die Ursache dafür sein, warum die Urinscreening dort wesentlich teuerer sind, als in (von mir so genannten) freien Laboren, da für diese solche Screenings eher nur ein Nebenverdienst ist, wie gesagt ohne diese Betreuung statt findet, während beim MPI es wohl mit die Haupteinkommensquelle, neben den Kursen, ist, und durch die höhere Berechnung die Umkosten eines Instituts wohl mit abgedeckt werden müssen.

Und vielleicht ist es für Dich ganz gut, wenn Du von einem MPI betreut wirst.





Zitat (Melaniexxx @ 01.02.2016, 11:57) *
Zitat (Melaniexxx @ 01.02.2016, 09:05) *
Die Staatsanwaltschaft behandelt dieses in zwei getrennten Fällen. Einmal "Ist dem GA wohl bekannt, dass in beiden Fällen gegen mich ermittelt wird oder interessiert ihn nur die "Trunkenheitsfahrt"? Muss ich von meinem BTM-Verstoß berichten?



Kann mir hierzu jemand etwas sagen???

Warum solltest Du nicht von dem BTM-Verstoß berichten? Irgendwie habe ich bei Dir das Gefühl, dass Du immer noch ganz schön unnötige Panik schiebst, und diese Panik Dir ganz schön im Weg steht, um anfangen zu können Dinge zu reflektieren, und auch analysieren, da Du das ganze Prozedere, welches Dir noch bevor steht, alles in einen Topf schmeißt.

Die MPU anzusteuern und zu bestehen ist Dein Ziel, um wieder eine FE erhalten zu können. Für dieses Ziel hast Du manches noch zu leisten. dh neben Deine AN musst Du Dich mit Deiner Konsumkarriere, und den Hintergründen (Motive) zum Konsum auseinander setzten, daraus resultierend Vermeidungsstrategien für die Zukunft entwickeln und diese auch bereits leben, um diese MPU mit eine positiv bestehen zu können.

Damit dies gelingt, ist es ratsam, offen, ehrlich, aufrichtig die Sache anzugehen und dies egal bei wem Du um Hilfe für diese Angelegenheit bittest, egal ob das VP, Freunde, Familie, oder MPI welches Du bezahlst. Das heißt ganz klar solltest Du dem MPI nicht nur Deine Werte mitteilen, sondern auch sagen, dass 7,5 g Cannabis bei Dir gefunden wurden und wie Deine wirklichen Konsumgewohnheiten waren. Dass zwei verschiedene Verfahren gegen Dich laufen, dass wissen die durch den Umstand selbst.

Dich hindert immer noch die Tatsache, dass Du ehrlich sein solltest, da Dir nicht klar ist, der Topf MPU ist ein anderer, wie der, dass Du Deine Aufarbeitung leisten solltest. Die Tipps, was Du vielleicht besser vor dem Psychologen bei der MPU verschweigen solltest, dass kann am Ende Deiner Aufarbeitung, Deiner Geschichte geschehen. Das ist, dass manches vielleicht nur weggelassen werden sollte (idR ist es, wenn überhaupt, nur weniges) im Gegensatz zu Deinem Denken, jetzt schon aufpassen zu müssen was Du sagst, ja nicht zuviel zu sagen, denn dies verhindert, dass Du Dir den offenen, ehrlichen Zugang zu Dir selbst verwehrst, und dadurch machst Du es Dir absolut nicht leichter, ganz im Gegenteil. Verstehst Du nun den Unterschied?





Zitat (Melaniexxx @ 01.02.2016, 10:24) *
Zu der Trunkenheitsfahrt kam es leider, da ich an diesem Tag Geburtstag hatte. Ich hatte eine Freundin besucht und dort 3 Gläser Sekt getrunken und morgens nur gefrühstückt. Bei meiner Freundin war ich so
in der Zeit von 15.30 bis 17.00 Uhr. Wir haben im Verlauf dieses Zeitraums zwei Joints geraucht (normale Zigarettengröße)

3 Gläser Sekt ergeben einen Promillewert von 1,16? Wie groß waren die Gläser? Wie dünn, leicht bist Du? Um wieviel Uhr war die Blutabnahme?


Zitat
Alkohol habe ich seit dem Vorfall nur an Weihnachten (Glas Wein) und Sylvester (Glas Sekt) getrunken. Ansonsten war oder ist mein Alkohol-Konsum sehr gering. Wenn wir essen gehen mal 1-2 Gläser Wein oder auf einer Party ein paar Bier. Aber richtig betrunken habe ich mich eigentlich nie. Zuhause trinke ich eigentlich nie Alkohol.

und wie sah der Alkoholkonsum aus, ohne dem Wort eigentlich? wie oft gehst Du essen, wie oft auf Partys? Welche Mengenangabe beinhaltet 1-2 Gläser Wein und welche ein paar Bier?

Du antwortest trotz Hinweis immer noch sehr ausweichend auf Nachfragen. Nun es ist Deine Sache, wie Du das Ganze angehst. So erlaube ich mir noch eine kurze Anmerkung, bevor ich mich aus diesem Thread zurück ziehe.

Kiffen und Alkohol verträgt sich nicht, dh die Wirkungen werden gegenseitig beeinflusst, in der Wirkung potenziert. dh heißt weiter, Du musst geübt, sowohl im Alkohol trinken, als auch im Cannabiskonsum, sein. Daher tue ich mich schwer Deinen bisherigen Konsumangaben zmd was den Alkoholkonsum anbelangt, glauben schenken zu können. Um noch ins Auto einstiegen zu können, musst Du neben dem Cannabiskosnum, mehr als 1,16 Promille gewöhnt sein.


Liebe Grüße
Lotte

Der Beitrag wurde von Lotte 2 bearbeitet: 01.02.2016, 15:09


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Uwe W
Beitrag 01.02.2016, 17:42
Beitrag #42


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Zitat (Kai R. @ 01.02.2016, 14:35) *
Als Frau sind ja auch längere Haare kein Problem.

Die Haare dürfen allerdings nicht behandelt (gefärbt, gebleicht, getönt) werden, wenn sie für einen Abstinenznachweis herhalten sollen.


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Lotte 2
Beitrag 01.02.2016, 20:43
Beitrag #43


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Hi Kai

bitte bedenke
Zitat (Kai R. @ 01.02.2016, 14:35) *
Als Frau sind ja auch längere Haare kein Problem.

so ist es. Und es wird zum Problem, wenn diese über viele Jahre gewachsene Haare durch den AN dann mit Löchern / Lücken mehr als aufgelockert werden!
Und es dadurch erforderlich sein wird, alle Haare zu kürzen, wenn man nicht eine außerordentliche Fülle an Haaren hat, und somit gezwungen ist, eine relative Kurzhaarfrisur zu tragen.

Es ist wohl weitaus einfacher, kurze, auch sehr kurze Haare für die AN wachsen zu lassen, und dann wieder auf die ursprüngliche Länge zu der gewohnten Frisur zu kürzen, als langes Haar, nach der MPU wieder auf die alte Länge, und dies über Jahre hinweg, wachsen zu lassen.



Liebe Grüße
Lotte




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Kai R.
Beitrag 01.02.2016, 20:51
Beitrag #44


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Habe verstanden: Frau = doch ein Problem laugh2.gif


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Kai

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Lotte 2
Beitrag 01.02.2016, 21:07
Beitrag #45


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naja das kommt auf die Betrachtungsweise an.

Ich habe hier noch keine Frau gelesen, die wegen AN über den Verlust ihrer Haare geklagt hat
aber durchaus etliche Männer jammern hören, da sie deswegen, dies relativ kurzfristig, ihre Haare länger tragen mussten.

Frauen finden.....

Liebe Grüße
Lotte


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Hornblower
Beitrag 01.02.2016, 23:40
Beitrag #46


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rofl1.gif rofl1.gif


Davon abgesehen: Frauen färben auch lieber - was zu Problemen der Probenqualität führen kann.

Also, in der Tat: Frau => Problem. thread.gif


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Melaniexxx
Beitrag 02.02.2016, 11:08
Beitrag #47


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Hallo Forum, Hallo Hornblower,

ich komme nochmal zurück auf deinen Beitrag Nr. 39.

Ich habe jetzt nach langer Suche eine akkredierte Stelle für dien AN in meiner näheren Umgebung gefunden. Die Verfahrensweise des TÜVs ist Abzocke. Hier ist es Voraussetzung, dass man erst
mit einem Verkehrspsychologen spricht, der eine "Empfehlung" für den Zeitraum des AN gibt, bevor man in die Maßnahme für die AN aufgenommen wird. Sie wollen dafür tatsächlich 400 - 500 Euro haben.
Das das in der MPU dann auch so übernommen wird, entscheidet dann aber hier der Gutachter, der sich lt. TÜV in der Regel an die Empfehlung hält...muss aber nicht sein.
Ich habe daraufhin mitgeteilt, dass ich den AN bei einem anderen akkreditierten Institut machen werde. Parallel hierzu habe ich mir einen Verkehrspsychologen gesucht, der mir bei der Aufarbeitung der
ganzen Geschichte zur Seite steht. Ich werde hier offen und ehrlich sein.

Des weiteren muss ich noch erwähnen, dass ich ca. 53 kg wiege bei einer Größe von 164 cm. Der Alkoholkonsum betraf 3 Gläser Sekt à 0,2 l. Konsumiert habe ich in dem Zeitraum von ca. 15.30-17.00 Uhr.
Die Blutentnahme war relativ zeitnah. So gegen 18.00 Uhr.

LG

Mel
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Hornblower
Beitrag 02.02.2016, 11:12
Beitrag #48


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Aha!

Geht doch!

wavey.gif

Was der TÜV da treibt, halte ich wirklich für grenzwertig. Ich kann mich allerdings nicht erinnern, ähnliches schon einmal von dem Unternehmen gehört zu haben. think.gif

Ich glaube jedenfalls, jetzt fährst Du besser. smile.gif


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Melaniexxx
Beitrag 02.02.2016, 11:29
Beitrag #49


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Das geschilderte Verfahren ist der Weg des TÜV Nord. Nicht zu empfehlen.

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Kai R.
Beitrag 02.02.2016, 15:32
Beitrag #50


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dann weißt Du ja auch gleich, wo Du Deine MPU nicht machst wavey.gif


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Grüße

Kai

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