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> Wird grundsätzlich jede Alk-Blutprobe auf BTM getestet?
shit_happens__someti...
Beitrag 08.03.2016, 13:22
Beitrag #1


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Hallo Forum.

Mir stellt sich aktuell diese Frage. Ich habe in diesem Forum gefühlt alle Beiträge, die auch nur im entferntesten diese Thematik beinhalten, gelesen. Diese sind i.d.R. jedoch min. älter als zwei Jahre...
Wie verhält es sich aktuell in Berlin? und wie in anderen Bundesländern? Warum verhalten sich die Behörden von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich? Hat die Legende 1Kanüle vs. 2Kanülen bei der BE noch irgendeine relevanz?

Es wäre wirklich toll, wenn sich die Forenexperten und Insider police.gif smartass.gif dieser Frage (nochmals) widmen könnten...

MfG
SHS.
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Falo999
Beitrag 08.03.2016, 13:33
Beitrag #2


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Es wird auf das getestet was beauftragt (und auch später bezahlt) wird also in der Regel entweder Alk oder BTM.
Ausnahme wäre halt wenn die Polizei anhaltspunkte darauf hat das beides konsumiert worden ist.

Aber einfach jede Probe auf beides zu untersuchen ist nicht zulässig und wird auch nicht gemacht.
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megatmaker
Beitrag 08.03.2016, 13:36
Beitrag #3


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Nein, nicht jede Alk-Probe wird auch auf Btm getestet, nur wenn es durch den SB gesondert beantragt wird, da dies mehr Kosten verursachen würde.
Zitat (shit_happens__sometimes @ 08.03.2016, 13:22) *
Hat die Legende 1Kanüle vs. 2Kanülen bei der BE noch irgendeine relevanz?

Bei einer normalen Alk-Fahrt wird dir eine Kanüle Blut entnommen, bei einer Drogenkontrolle ist die doppelte Menge (2 Kanülen), aus einer Blutprobe, nötig. Also einmal in den Arm stechen lassen und zwei Kanülen zapfen.
Wenn du Nachtrunk geltend machst, werden dir auch zwei Kanülen entnommen, aber im Abstand von 30 Minuten, also zweimal in den Arm stechen lassen.
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shit_happens__someti...
Beitrag 08.03.2016, 13:45
Beitrag #4


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Zitat (Falo999 @ 08.03.2016, 13:33) *
Aber einfach jede Probe auf beides zu untersuchen ist nicht zulässig und wird auch nicht gemacht.


Danke schonmal. Darf ich fragen, woher Du diese Information hast?
Ich habe diesbzgl. auch schon andere Sachen hier im Forum gelesen, deswegen die Frage nach Berlin whistling.gif
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Kai R.
Beitrag 08.03.2016, 14:03
Beitrag #5


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wir haben hier schon einige Fälle gehabt, wo kein Drogenverdacht bestand und offensichtlich auch nicht darauf untersucht wurde (weil sonst etwas gefunden worden wäre).


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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anschu
Beitrag 08.03.2016, 20:21
Beitrag #6


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Zitat (megatmaker @ 08.03.2016, 13:36) *
Nein, nicht jede Alk-Probe wird auch auf Btm getestet, nur wenn es durch den SB gesondert beantragt wird, da dies mehr Kosten verursachen würde.
Zitat (shit_happens__sometimes @ 08.03.2016, 13:22) *
Hat die Legende 1Kanüle vs. 2Kanülen bei der BE noch irgendeine relevanz?

Bei einer normalen Alk-Fahrt wird dir eine Kanüle Blut entnommen, bei einer Drogenkontrolle ist die doppelte Menge (2 Kanülen), aus einer Blutprobe, nötig. Also einmal in den Arm stechen lassen und zwei Kanülen zapfen.
Wenn du Nachtrunk geltend machst, werden dir auch zwei Kanülen entnommen, aber im Abstand von 30 Minuten, also zweimal in den Arm stechen lassen.


Nö!...
lediglich bei Verdacht auf Kokain wird ein zweites Blutentnahmeröhrchen benötigt, zumeist sog. Monovetten, nicht Kanüle (das sind die Hohlnadel zur Entnahme). Zudem können aus einer kompl. gefüllten Monovette mehrfache Untersuchungen durchgeführt werden... whistling.gif
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nachteule
Beitrag 08.03.2016, 23:06
Beitrag #7


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Hallo, Falo999,

Zitat (Falo999 @ 08.03.2016, 13:33) *
Aber einfach jede Probe auf beides zu untersuchen ist nicht zulässig und wird auch nicht gemacht.

wo steht, dass es nicht zulässig ist, eine Blutprobe generell auf BTM und Alkohol zu überprüfen?

Wenn ich mich nicht irre, ist das in Berlin Usus und je nach Sachlage wird es auch in anderen Bundesländern durchgeführt.

Der einzige Grund, warum es nicht überall und in allen Fällen gemacht wird sind die höheren Kosten.

Ob jemand, bei dem "nur" der Verdacht einer Trunkenheitsfahrt mit Alkohol vorliegt und kein eindeutiger Verdacht auf BTM auch die Voruntersuchung des Blutes auf BTM zahlen muss, kann ich nicht sagen.

Viele Grüße,

Nachteule


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Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Mahatma Gandhi
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megatmaker
Beitrag 09.03.2016, 09:21
Beitrag #8


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Zitat (anschu @ 08.03.2016, 20:21) *
Nö!...
lediglich bei Verdacht auf Kokain wird ein zweites Blutentnahmeröhrchen benötigt, zumeist sog. Monovetten, nicht Kanüle (das sind die Hohlnadel zur Entnahme).


Bei uns in BY läuft's wie ich es oben beschrieben habe. Bei allen Drogenarten.

Wo kommst du her und worauf stùtzt du deine These?
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Officer
Beitrag 09.03.2016, 12:35
Beitrag #9


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@anschu versieht in Niedersachsen Dienst und dort läuft es so, wie er es beschrieben hat. Das schließt ja nicht aus, dass in anderen Bundesländern bei BtM-Verdacht generell zwei Röhrchen entnommen werden. Auch wenn sich mir der Sinn einer solchen Verfahrensweise nicht erschließt.


--------------------
Gruß, Officer
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Falo999
Beitrag 09.03.2016, 13:08
Beitrag #10


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Zitat (nachteule @ 08.03.2016, 23:06) *
Hallo, Falo999,

Zitat (Falo999 @ 08.03.2016, 13:33) *
Aber einfach jede Probe auf beides zu untersuchen ist nicht zulässig und wird auch nicht gemacht.

wo steht, dass es nicht zulässig ist, eine Blutprobe generell auf BTM und Alkohol zu überprüfen?

Sehr intressantes Thema , ich habe derzeit auch keine direkte Rechtsgrundlage.

Das war wohl mehr den Erfahrungen und den gesunden Menschenverstand geduldet.

Fakt ist wenn von einen Richter die Anordnung der Blutprobe besorgt werden soll müssen ja auch gründe für die Anordnung angegeben werden.
(das sind dann die berühmten geröteten Augen, das riechen von Canabis usw.)
Und damit wäre es für mich klar das man auch unterschiedliche Gründe angeben müßte weil z.B: die gerötete Augen/Canabisgeruch passen nunmal nur zu BTM nicht zu Alk.
In diesen Fall würde dann für mein Verständnis der Richter auch nur die Untersuchung auf BTM zustimmen.

Anders wäre natürlich z.B. eine Auffällige Fahrweise dann könnte vermutlich auf beides ein Anordnung eingeholt werden.

@Profis:
Wird bei der Anordnung der Blutprobe mit angeordnet auf was untersucht wird oder ist das wirklich ein Freibrief und der Polizist von Ort hat seine freie Auswahl ob Alk,BTM oder beides ?
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shit_happens__someti...
Beitrag 09.03.2016, 13:37
Beitrag #11


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Zitat (Officer @ 09.03.2016, 12:35) *
Das schließt ja nicht aus, dass in anderen Bundesländern bei BtM-Verdacht generell zwei Röhrchen entnommen werden.


Was genau hat das mit der Anzahl der Röhrchen/ Venülen zu tun worauf getestet? Habe auch schon mehrfach, wohl auch von Insidern ( cop.gif ) gelesen, dass die Anzahl der Proben ( Röhrchen) grundsätzlich keine Rolle spielt. Moderne Analysemethoden benötigen doch eh nur geringste Mengen. Werden zwei Proben genommen, wenn klar ist dass sowieso GENAU nachgeschaut werden soll (bspw. Alk + BTM), also quantitativ? Wie verhält es sich mit den sogenannten Vortests (nicht die Tests am "Tatort", sondern im Labor)? Wie ist da die Verfahrensweise?

Grüße.
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Officer
Beitrag 09.03.2016, 14:15
Beitrag #12


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Es ist richtig, dass bereits relativ geringe Mengen an Blut für die Analyse ausreichend sind. Insofern reicht ein (volles) Röhrchen auch für verschiedene Analysen aus. Wie das dann im Labor im Einzelnen abläuft, kann sicher jemand beantworten, der solche Analysen durchführt. Mich als Polizeibeamten interessiert das nicht.

Einzige Ausnahme ist, wie bereits angesprochen wurde, wenn bei Verdacht auf mehrere Substanzen auch auf Kokain getestet werden soll. Dann wird ein extra Röhrchen benötigt. Das hat aber nichts mit der benötigten Menge an Blut, sondern mit dem auch im Röhrchen fortschreitenden Abbau des Wirkstoffgehalts bei Kokain zu tun. Dem wird durch Zugabe von Fluorid im speziellen Röhrchen für Kokain entgegengewirkt.


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Gruß, Officer
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nachteule
Beitrag 10.03.2016, 00:45
Beitrag #13


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Hallo, Falo999,

Zitat (Falo999 @ 09.03.2016, 13:08) *
Fakt ist wenn von einen Richter die Anordnung der Blutprobe besorgt werden soll müssen ja auch gründe für die Anordnung angegeben werden.

der Richter ordnet nicht die Blutprobe, sondern die Blutentnahme an.

Ein kleiner, aber feiner Unterschied.

Die Blutentnahme ist mit einem körperlichen Eingriff (stechen mit der Nadel) verbunden.

Ob dann eine oder zwei Röhrchen befüllt werden, ist egal.

Hallo, Officer,

der Sinn einer Überprüfung des Blutes auf Alkohol und BTM ist doch ganz logisch.

Wenn Du jemanden stupfst, der unter BTM - Einfluss steht, wirst Du in aller Regel recht schnell merken, ob dieser auch nach Alkohol riecht und dann ggf. das Blut auf beide Substanzen untersuchen lassen.

Umgekehrt ist es oftmals anders: Man hat einen Fahrzeuglenker, der z. B. 0,35 mg/l auf dem Alkomaten gepustet hat und mangels Evidential gestupft werden soll.

Es ist leider so, dass oftmals Symptome, die bei einem nicht alkoholisierten Fahrzeuglenker ohne Probleme als Hinweis auf BTM - Einfluss erkannt worden wären, bei einem angetrunkenen Fahrzeuglenker auf den Alkohol geschoben werden.

Das bedeutet, dass viele Fahrzeuglenker, die Alkohol und Drogen, auch harte Drogen, zu sich genommen haben, nur mit einer Owi - Anzeige und einem Fahrverbot davon kommen, weil man gar nicht nach Drogeneinfluss prüft.

Ich möchte nicht wissen, wie viele Fahrzeuglenker Dir oder mir oder jedem anderen Kollegen schon mit ihrem Drogenkonsum durchgeflutscht sind, weil wir nur auf Alkohol getestet haben (egal, ob mit Evidential oder Blutentnahme).

Tomkraft hat, wenn ich mich recht entsinne, man dazu geschrieben, dass seit der neuen Regelung erheblich mehr Drogenfahrten aufgedeckt wurden, was auch bedeutet, dass diese zumindest vorübergehend aus dem Verkehr gezogen wurden.

Viele Grüße,

Nachteule


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Officer
Beitrag 10.03.2016, 01:06
Beitrag #14


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@ nachteule

Ich schrieb nicht, dass sich mir der Sinn nicht erschließt, das Blut auf Alkohol und gleichzeitig sonstige BtM zu untersuchen, sondern dass sich mir der Sinn nicht erschließt, dafür mehr als ein Röhrchen zu füllen. wavey.gif


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Gruß, Officer
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nachteule
Beitrag 10.03.2016, 11:27
Beitrag #15


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Hallo, Officer,

o.k., falsch verstanden. wavey.gif

Unsere Untersuchungsstelle möchte allerdings bei Alkohol - und BTM - Untersuchungen lieber zwei Röhrchen.

Kann möglicherweise daran liegen, dass vielleicht zwei unterschiedliche Mitarbeiter die Untersuchung durchführen. think.gif

Viele Grüße,

Nachteule



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Hornblower
Beitrag 10.03.2016, 14:18
Beitrag #16


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Oder der Laborchef ist Physiker und nicht Chemiker und führt mit den Proben lieber Freifallversuche durch...


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Interessante Links: Alkohol-Abstinenznachweise Cut-Offs Haar-Analyse Cannabis VP-Abbau-Statistik Maastricht-Diagramme Amphetamine Kokain MPU-Beratung
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"Gendern" - dat is, wenn dem Sachsen sein Boot umkippt.
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