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> Polizeikontrolle / Blutabnahme (BTM / Alkohol? Auf was wird getestet?)
unbekannt21
Beitrag 21.03.2016, 20:32
Beitrag #1


Neuling


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Guten Abend,

ehm also folgendes. Ich wurde gestern von der Polizei angehalten (RLP) als ich von meiner Ausbildungsstelle nachhause fuhr. Anscheinend habe ich genug Anzeichen geliefert, um einen Verdacht auf Drogen zu haben. Mir wurde angeboten, ein Urintest zu machen, den ich aber nicht machen konnte, da ich erst kurz davor auf der Toilette war. Nun dann wurde ein Richterlicher Beschluss angeordnet (da ich verweigert habe, ein Bluttest freiwillig zu machen) der dann auch durch ging. Wir sind dann auf das Polizeirevier gefahren und da ich mich mit dem Polizisten (der im ähnlichen Alter wie ich war) verstanden habe und er WUSSTE, dass ich gelegentlich BTM (Marihuana) konsumiere (da ich dass auch inoffiziell angedeutet habe) habe ich ihn, obwohl er zuvor die ganze Zeit mir eingeredet hat, es besser kommt wenn ich es zugebe, als wenn es sowieso raus kommt, gefragt was ich seiner Meinung nach denn am besten tun sollte.

Er hat mich daraufhin angeguckt und plötzlich sagt er mir dass ich keine Aussage machen soll. So ist es dann auch gelaufen (Inoffiziell habe ich eigentlich auch schon im Auto zugegeben, dass ich am Wochenende von Samstag auf Sonntag einen geraucht habe). Er hat auf "Keine Aussage" ein Kreuz gesetzt und unter Bemerkung NICHTS geschreieben und ich hab unterschrieben.

Dann sind wir zu einem Krankenhaus gefahren und ein ganz netter Arzt kam rein. Hat mit mir Smalltalk geführt und ein paar Tests gemacht. Was dabei war: Ich sollte mit meinen Augen seinen Fingern folgen. Musste mit verschlossenen Augen meine Nase antippen und musste "schnell maschieren". Habe alles mit Bravur bestanden. Ich habe ihn gefragt, wie ich mich denn bis jetzt mache. Er sagte alles in bester Ordnung.

Am Ende, als mein Blut abgenommen wurde, fragte ich ihn wie es für mich denn weiter geht. Dann guckte er mich an, meinte "Wir testen dich auf Alkohol". Ich war irgdnwie perplex und fragte ihn nochmal, worauf er mich denn testet. Er meinte "Wir testen dich auf Alkohol", lächelt dabei und zwinkert mir heimlich zu. Warum ich so perplex bin ist, weil ich genau gesehen habe, wie der Polizist im Reviert auf "BTM/irgendwas" ein Kreuz gesetzt hat, und links daneben stand "Alkohol", da war kein Kreuz. Es gab auch sonst keinerlei hinzeichen auf Alkohol.

ALLES sprach dafür, dass ich gekifft habe, und dass wussten die Polizisten und und ich habe es ja sogar indirekt im Auto zugegeben. Ich war auch sehr angeschlagen, was man mir auch ansah. Und ich bereue dass auch wirklich sehr.

Zu meinem Cannabis Konsum: Ich habe heute morgen in der Frühstückspause 2 Züge gemacht von nem Kolegen. Am Freitag habe ich 3-4 Joints geraucht und eine Woche davor habe ich ebenfalls 3-4 Joints geraucht. Also wenn ich auf BTM getestet werde, wird dass zu 100% positiv. Mich irritiert das nur mit dem Alkoholtest, dem zwinker vom Arzt und dem Kreuz bei Verdacht auf BTM bei der Polizei. Alles sehr wiedersprüchlich.

Jetzt meine Frage. Habe ich nochmal Glück gehabt und der Arzt testet mich jetzt nur auf Alkohol oder wie läuft das ab?
Ich bin nicht in der Probezeit und hatte auch sonst nie was mit BTM/Alkohol zu tun. Mache gerade eine Ausbildung und bin sonst auch nichts wirklich vorbestraft (Zuletzt von knapp 10 Jahren mit dem Roller erwischt wurden, als ich 15 war und der schneller fuhr. Musste 50 Sozialstunden machen).

Vielen Dank schonmal.
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auchdasnoch
Beitrag 21.03.2016, 20:42
Beitrag #2


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Hallo Unbekannt,

der Arzt testet gar nichts mehr weiter. Seine Tests hat er bereits gemacht. Das hast Du ja auch beschrieben. Was die Blutprobe angeht, so ist der Arzt nur für die Blutentnahme, aber nicht für die Untersuchung der Blutprobe zuständig. Die Blutprobe geht an die Gerichtsmedizin. Diese erhät den Untersuchungsauftrag von der Polizei, und da war ja BTM angekreuzt. Ich würde mir da an Deiner Stelle nicht zu viele Hoffnungen machen dass versehentlich nur auf Alkohol getestet wird.
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Pionic
Beitrag 21.03.2016, 20:46
Beitrag #3


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Wie viele Röhrchen Blut wurden dir denn entnommen?
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unbekannt21
Beitrag 21.03.2016, 20:57
Beitrag #4


Neuling


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Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Also kann ich dass wohl ausschließen dass mir der Arzt eine letzte Chance geben wollte. Schade. Naja, man(n) muss zu seinen Konsequenzen wohl stehen.

Was wird denn auf mich zukommen?
Der Polizist meinte, falls der Bluttest positiv auf THC wird, muss ich 500€ Stafe bezahlen und muss meinen Führerschein für 3 Monate abgeben.

Wie sieht es mit einer MPU aus?
Ich musste schonmal eine MPU machen damals (sry vergessen zu schreiben) aber wegen zu aggresivem Verhalten im Straßenverkehr (die Roller Geschichte damals, da hatte ich aber noch keinen Autoführerschein). Diesen habe ich beim ersten Mal positiv bestanden.

Sonst habe ich mit keinerlei Drogen zu tun. Ich trinke nicht, ich rauche keine Zigaretten und andere Drogen nehme ich grundsätzlich nicht. Nur halt das THC. Und ich weiß halt nicht wie hoch der Wert liegen wird. Auf das Jahr zurück geblickt, mein Konsum:

-Heute Morgen 2-3 Züge an einem sehr dünnen Joint
-Am Freitag Einen Joint geraucht
-Am Donnerstag 3-4 Joints geraucht.
-Eine Woche vorher ebenfalls 3-4 Joints geraucht.
-Die ersten 10 Tage von dem Monat eigentlich jeden Tag 3-4 Joints geraucht.
-Davor 3 Monate Pause gemacht.

Vielen Dank schonmal.

EDIT:
Was meinst du mit Röhrchen?
Also wenn ich ehrlich bin habe ich weggeguckt. Ich kann das nicht sehen mit der Nadel.
Ich habe aber nur ein "Stich" bekommen in mein Arm.

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 21.03.2016, 21:30
Bearbeitungsgrund: Eigenzitat gelöscht
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Pionic
Beitrag 21.03.2016, 21:02
Beitrag #5


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Zitat (unbekannt21 @ 21.03.2016, 20:57) *
Was meinst du mit Röhrchen?
Also wenn ich ehrlich bin habe ich weggeguckt. Ich kann das nicht sehen mit der Nadel.
Ich habe aber nur ein "Stich" bekommen in mein Arm.

Mit Röhrchen meine ich die Anzahl der Venülen. Eine oder zwei? Dass es nur ein Stich war ist klar.
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unbekannt21
Beitrag 21.03.2016, 21:13
Beitrag #6


Neuling


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Sorry das weiß ich nicht. Wie gesagt, habe da nicht hingeguckt und war zu dem Zeitpunkt auch wirklich sehr angeschlagen.

Was wäre denn der Unterschied?
Hat das eine Bedeutung ob eine oder zwei Venülen?

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 21.03.2016, 21:31
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat des Vorposting gelöscht
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tadzio
Beitrag 22.03.2016, 02:06
Beitrag #7


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Zitat (unbekannt21 @ 21.03.2016, 21:13) *
Hat das eine Bedeutung ob eine oder zwei Venülen?


Ja, man braucht eine Venüle pro Test. Wenn man Dir nur eine abgezapft hat, kann das Labor entweder auf Alkohol oder auf Drogen testen, aber nicht auf beides. Anders bei zwei Venülen.

Cheers
tadzio



--------------------
If you hate anyone because of your faith, you're doing it wrong. (unbekannt)
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auchdasnoch
Beitrag 22.03.2016, 04:56
Beitrag #8


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Nö, man braucht keine 2 Röhrchen um auf Alkohol und und BTM zu untersuchen. Das wurde erst kürzlich hier erklärt. Besonders interessant in diesem Zusammenhang die Infos von @aschu und @Officer.
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haribo86
Beitrag 22.03.2016, 07:47
Beitrag #9


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Zitat (unbekannt21 @ 21.03.2016, 20:57) *
Sonst habe ich mit keinerlei Drogen zu tun. Ich trinke nicht, ich rauche keine Zigaretten und andere Drogen nehme ich grundsätzlich nicht. Nur halt das THC. Und ich weiß halt nicht wie hoch der Wert liegen wird. Auf das Jahr zurück geblickt, mein Konsum:

-Heute Morgen 2-3 Züge an einem sehr dünnen Joint
-Am Freitag Einen Joint geraucht
-Am Donnerstag 3-4 Joints geraucht.
-Eine Woche vorher ebenfalls 3-4 Joints geraucht.
-Die ersten 10 Tage von dem Monat eigentlich jeden Tag 3-4 Joints geraucht.
-Davor 3 Monate Pause gemacht.


Herzlich Willkommen im Vp!

Wichtig: den Konsum solltest du erstmal komplett einstellen.

Angesichts deines Konsummusters ist zunächst mit der Feststellung von Abbauchwerten zu rechnen.
Desweiteren könntest du aber Glück haben, wenn du Freitag wirklich nur einen Joint konsumiert hast das kein aktives Thc festgestellt wird, immerhin liegen von Freitag auf Montag über 48 Stunden (je nach Konsumzeitpunkt und Kontrolle gar 72 Stunden) dazwischen. Hier wichtig das der Grenzwert von 1,0 ng/ml unterschritten wird.
Sollte deiner Aussage doch protokolliert sein müsste man das nochmal abwägen, je nach tatsächlichem Wert.


- Angesichts deiner Story:

Zitat (unbekannt21 @ 21.03.2016, 20:32) *
Er hat mich daraufhin angeguckt und plötzlich sagt er mir dass ich keine Aussage machen soll. So ist es dann auch gelaufen (Inoffiziell habe ich eigentlich auch schon im Auto zugegeben, dass ich am Wochenende von Samstag auf Sonntag einen geraucht habe). Er hat auf "Keine Aussage" ein Kreuz gesetzt und unter Bemerkung NICHTS geschreieben und ich hab unterschrieben.

Dann sind wir zu einem Krankenhaus gefahren und ein ganz netter Arzt kam rein. Hat mit mir Smalltalk geführt und ein paar Tests gemacht. Was dabei war: Ich sollte mit meinen Augen seinen Fingern folgen. Musste mit verschlossenen Augen meine Nase antippen und musste "schnell maschieren". Habe alles mit Bravur bestanden. Ich habe ihn gefragt, wie ich mich denn bis jetzt mache. Er sagte alles in bester Ordnung.

Am Ende, als mein Blut abgenommen wurde, fragte ich ihn wie es für mich denn weiter geht. Dann guckte er mich an, meinte "Wir testen dich auf Alkohol". Ich war irgdnwie perplex und fragte ihn nochmal, worauf er mich denn testet. Er meinte "Wir testen dich auf Alkohol", lächelt dabei und zwinkert mir heimlich zu. Warum ich so perplex bin ist, weil ich genau gesehen habe, wie der Polizist im Reviert auf "BTM/irgendwas" ein Kreuz gesetzt hat, und links daneben stand "Alkohol", da war kein Kreuz. Es gab auch sonst keinerlei hinzeichen auf Alkohol.

bin ich ja wirklich gespannt was da am Ende bei rauskommt.
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auchdasnoch
Beitrag 22.03.2016, 14:35
Beitrag #10


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Zitat (haribo86 @ 22.03.2016, 07:47) *
ist zunächst mit der Feststellung von Abbauchwerten zu rechnen.
Na, die hätte ich allerdings auch gerne. laugh2.gif
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unbekannt21
Beitrag 20.05.2016, 15:44
Beitrag #11


Neuling


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Hallo,

ich habe vor 2 Monaten mist gebaut und wurde während ich Auto fuhr von der Polizei angehalten und mit THC im Blut erwischt.
Jetzt habe ich letzte woche Samstag einen Brief bekommen, in dem stand dass ich bis zum 17. meinen Führerschein freiwillig abgeben kann.
Da der 16. ein Feiertag war, hatte ich im Grunde genommen nur einen Tag Zeit, und da ich Azubi bin und nicht wollte dass mein Betrieb etwas davon Wind bekommt (geht die nix an, bin dort nicht auf den FS angewiesen!) bin ich da nicht hingegangen. Telefonisch konnte ich da niemanden erreichen, die ganze Woche nicht. Dann wurde ich auch noch krank, und bin seit Mittwoch (18.05) krankgeschrieben und liege im Bett.

Heute kriege ich Post das mir mein Führerschein entzogen wurde und ich 150 Euro Gebühren bezahlen muss. Ich bin Azubi im ersten Lehrjahr und dass ist knapp die hälfte meiner Azubivergütung. Außerdem finde ich dass total asozial, man hat mir kaum Zeit gegeben. Wie kann das sein dass ich am Samstag den Brief bekomme und man mir eine Frist bis Dienstag gibt (Samstag, Sonnstag, Montag zu/feiertag). Das ist nur ein Tag.

Was soll ich jetzt machen?
Kann ich mich dumm stellen und da am Montag hingehen und sagen, dass ich den ersten Brief gar nicht bekommen habe? Schließlich kam der ganz normal per Post, ohne Einschreiben. Es könnte ja wirklich passieren, dass der Postbote diesen verschlampt hat oder sonst irgendwas.
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 20.05.2016, 16:23
Beitrag #12





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Einen Werktag Frist finde ich auch etwas kurz. Rufe dort an und frage nach, ob du immer noch freiwillig auf die Fahrerlaubnis verzichten kannst. Leider ist jetzt schon wieder Freitag Abend ...
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Uwe W
Beitrag 21.05.2016, 19:54
Beitrag #13


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Hallo und willkommen im Verkehrsportal! wavey.gif

Ein Werktag ist zwar sehr knapp, andererseits ist die Behörde nicht verpflichtet, vor einem kostenpflichtigen Entzug dem Betroffenen Gelegenheit zu geben, freiwillig auf die Fahrerlaubnis zu verzichten. Außerdem hättest Du die Verzichtserklärung mit Führerschein auch mit Einschreiben an die Behörde senden können.

Wenn ein Entzugsbescheid aber schon zugestellt wurde, dann ist ein freiwilliger Verzicht nicht mehr möglich.

Eine andere Frage ist die, ob der Entzugsbescheid überhaupt rechtmäßig ist. Dazu müsste die Behörde beweisen, dass Du mehr als einmal Cannabis konsumiert hast.
Hast Du diesbezüglich Angaben bei der Polizei gemacht? Wie waren Deine Blutwerte?
Wie begründet die Behörde, dass Du gelegentlicher Konsument bist? In welchem Bundesland wohnst Du bzw. befindet sich die Behörde?


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"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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Mr.T
Beitrag 25.05.2016, 20:02
Beitrag #14


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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