... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

2 Seiten V  < 1 2  
Reply to this topicStart new topic
> kleine Vorfahrtachtenschilder für Radfahrer im Kreisverkehr
Gast_Georg_g_*
Beitrag 28.03.2016, 21:12
Beitrag #51





Guests






Zitat (rapit @ 28.03.2016, 20:15) *

Das ist ja lebensgefährlich. Und aus gutem Grund auch unzulässig. Die VwV-StVO sagt zum Zeichen 205 mit diesem ZZ:

"Nur wenn eine Bevorrechtigung der Schienenbahn auf andere Weise nicht möglich ist, kann in Ausnahmefällen das Zeichen 205 mit dem Zusatzzeichen mit Straßenbahnsinnbild (1048-19) angeordnet werden, insbesondere wo Schienenbahnen einen kreisförmigen Verkehr kreuzen oder wo die Schienenbahn eine Wendeschleife oder ähnlich geführte Gleisanlagen befährt. Für eine durch Zeichen 306 bevorrechtigte Straße darf das Zeichen mit Zusatzzeichen nicht angeordnet werden."
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Pockensuppe_*
Beitrag 29.03.2016, 08:43
Beitrag #52





Guests






Zitat (Kühltaxi @ 25.03.2016, 10:40) *
Wie soll man als Kreisverkehrbauer es denn sonst ausschildern wenn man es so haben möchte?
Es? Geringeres Unfallrisiko? Abgesehen davon, daß man Radfahrer zuvor vorsätzlich gleich zweifach gefährdet, kann man "es" so jedenfalls nicht wirksam ausschildern, denn "Vorfahrt gewähren" regelt die Vorfahrt, nicht den Vorrang. Das wird ständig unterschlagen.

Zitat (Schlepper @ 25.03.2016, 10:41) *
dass da verkleinerte Stoppschilder
Sowas ist mir neu. Vorfahrt wie oben. Da das Halten der Vorfahrt gilt, würde ich sagen, wenn es um Vorrang geht, muß man auch nicht halten.

Zitat (Tinu @ 25.03.2016, 13:39) *
Schöne Liste! … und der Behörde als Checkliste schicken
Bloß nicht! Dann weiß er Bescheid und ist beim Unfalle noch mehr als sonst selbst Schuld. Stattdessen die Fahrbahn benutzen.

Zitat (mir @ 26.03.2016, 12:24) *
Keine Ahnung, wie sich das die Erbauer in der Praxis vorstellen.
Wir alle wissen, was dahinter steckt. Daher braucht man bessere Motive gar nicht erst annehmen.
Holland
Zitat
daß dort die Radwege gerne angenommen werden
Das ist doch genausoeine Lüge wie die von der Sicherheit. Ich gehe davon aus, daß Radwege dort aus denselben Gründen wie hier gerne angenommen werden: Indoktrination und Erziehungsmaßnahmen. Das hat mit Freiwilligkeit nichts zu tun.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
rapit
Beitrag 29.03.2016, 09:34
Beitrag #53


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 32745
Beigetreten: 26.12.2009
Mitglieds-Nr.: 52031



Zitat (Pockensuppe @ 29.03.2016, 09:43) *
"Vorfahrt gewähren" regelt die Vorfahrt, nicht den Vorrang.

Erstens sieht der Gesetzgeber in § 10 selbst vor, dass es auch zur Verdeutlichung einer Vorrangproblematik "klerstellend" aufgestellt werden kann.

Zweitens ist und bleibt Vorrang etwas allgemeines, VZ gehen dem aber vor.

Somit kann VZ 205 also grundsätzlich eine abweichende regelung von der allgemeinen Vorrangregelung treffen, in dem es eine vom Vorrang abweichende Vorfahrt bestimmt.

Und das ist auch bei fehlender Positivbeschilderung der Fall.

Drittens: davon zu unterscheiden ist dann noch die doppelte Wartepflicht. Aber auch damit kommen VT offenbar zurecht. Gibt es nämlich auch häufiger. Als Beispiel sei nur genannt eine unechte/falsch beschilderte abknickende Vorfahrt, bei der bei den untergeordneten Ästen die Zusatzzeichen weggelassen wurden.


--------------------
Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
Go to the top of the page
 
+Quote Post
mir
Beitrag 29.03.2016, 11:29
Beitrag #54


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 24686
Beigetreten: 05.03.2007
Wohnort: Erlangen
Mitglieds-Nr.: 29238



Wer zahlt eigentlich Deiner Meinung nach den Schaden, wenn zwei Wartepflichtige aufeinanderprallen? Hälftige Teilung des Gesamtschadens?


--------------------
redonner sa grandeur à l'europe!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Pockensuppe_*
Beitrag 29.03.2016, 11:30
Beitrag #55





Guests






Ein- und Anfahren ist keine Frage des Vorranges, denn dazu müssen beide Verkehrsteilnehmer dieselbe Straße benutzen, und das auch noch in gleicher oder entgegengesetzter Richtung. Wenn Zeichen 205 nicht den Vorrang regelt, kann es eben keine "abweichende regelung von der allgemeinen Vorrangregelung treffen".
Go to the top of the page
 
+Quote Post
rapit
Beitrag 29.03.2016, 12:31
Beitrag #56


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 32745
Beigetreten: 26.12.2009
Mitglieds-Nr.: 52031



@mir: wen vertrete ich? rolleyes.gif


--------------------
Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
Go to the top of the page
 
+Quote Post
mir
Beitrag 29.03.2016, 12:39
Beitrag #57


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 24686
Beigetreten: 05.03.2007
Wohnort: Erlangen
Mitglieds-Nr.: 29238



@rapit: Als Richter.


--------------------
redonner sa grandeur à l'europe!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Schorsch
Beitrag 29.03.2016, 12:49
Beitrag #58


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 7881
Beigetreten: 16.03.2005
Mitglieds-Nr.: 8842



Zitat (rapit @ 29.03.2016, 10:34) *
Somit kann VZ 205 also grundsätzlich eine abweichende regelung von der allgemeinen Vorrangregelung treffen, in dem es eine vom Vorrang abweichende Vorfahrt bestimmt.

Und woran kann man erkennen, ob ein Vorfahrt regelndes Zeichen allgemein den Vorrang regeln soll?
In Deinem Straßenbahn-Beispielbild haben dann also auch entgegenkommende, linksabbiegende Straßenbahnen "Vorfahrt" ?
Und wieso hebelt ein 205-er an einer normalen Kreuzung nicht auch 9(3) aus?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
rapit
Beitrag 29.03.2016, 12:58
Beitrag #59


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 32745
Beigetreten: 26.12.2009
Mitglieds-Nr.: 52031



@mir: wen vertrete ich? rolleyes.gif
laugh2.gif laugh2.gif


Zitat (mir @ 29.03.2016, 12:29) *
Hälftige Teilung des Gesamtschadens?

Du meinst, jeder trägt 50% des Schadens des Gegners?
Könnte sein.
Gibt aber noch viel Argumentationsspielraum.
Vom Einrechnen der Betriebsgefahr des Kfz, bis hin zur Vorhersehbarkeit für den Radler oder gar erhöhte Sorgfaltspflichten nach §MSDWGI, je nach Gusto.


--------------------
Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
Go to the top of the page
 
+Quote Post
dazydee
Beitrag 29.03.2016, 13:02
Beitrag #60


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1769
Beigetreten: 03.04.2014
Mitglieds-Nr.: 72086



Zitat (rapit @ 29.03.2016, 10:34) *
Zweitens ist und bleibt Vorrang etwas allgemeines, VZ gehen dem aber vor.

Somit kann VZ 205 also grundsätzlich eine abweichende regelung von der allgemeinen Vorrangregelung treffen, in dem es eine vom Vorrang abweichende Vorfahrt bestimmt.


Dann steht das verkleinerte Z205 auch nur zur Klarstellung in Kreisverkehren.

Denn konsequenterweise weitergedacht ist der Benutzer eines kreisverkehrbegleitenden Radweges auch schon an der Kombi Z205 + Z215 vorbeigekommen, welche der Kreisfahrbahn Vorfahrt gibt. Da diese durch VZ angeordnete und den allgemeinen Vorrangregeln vorgehende Vorfahrt auch beim Abbiegen gilt, haben die Radwegradler sowieso Nachrang.


--------------------
Nulla poena sine lege
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Tinu
Beitrag 29.03.2016, 14:10
Beitrag #61


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 5902
Beigetreten: 24.09.2013
Wohnort: München
Mitglieds-Nr.: 70026



Was hat denn die Beschilderung am KV-Eingang mit der Vorfahrtsituation an anderen Konfliktpunkten des Radwegs mit den KV-Ein-/Ausfahrten zu tun? blink.gif


Und noch eine kurze Klarstellung zur "Klarstellung": klarstellen heißt ja nicht anordnen. Wenn ein Zeichen etwas klarstellt, so würde dies auch ohne das Zeichen gelten.

Also: Entweder der Nachrang würde auch schon ohne 205 gelten oder das 205 stellt nicht den Nachrang klar, sondern regelt die Vorfahrt, dann aber für die Straße (hier: KV) insgesamt.


--------------------
nsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richt

Gruß
Martin
Go to the top of the page
 
+Quote Post
rapit
Beitrag 29.03.2016, 14:28
Beitrag #62


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 32745
Beigetreten: 26.12.2009
Mitglieds-Nr.: 52031



Zitat (Tinu @ 29.03.2016, 15:10) *
regelt die Vorfahrt, dann aber für die Straße ... insgesamt.

laugh2.gif Womit wir ja irgendwie wieder beim freilaufenden Rechtsabbieger wären... whistling.gif

(Um das klarzustellen: ...dessen abweichende Vorfahrtsregelung ich auch für unzulässig halte).

Aber wo wir gerade dabei sind, die große Keule auszupacken: Ich halte regelmäßig auch einen Kreisverkehr für nur eine Kreuzung. Mit einer gesetzlichen Sonderregelung für die Kreisfahrbahn. Was aber die Zufahrten noch lange nicht zu eigenständigen Einmündungen mit Geltung der Vorrangregelungen z.B. für Füßlinge macht. Denn hier kreuzen noch lange keine Straßen. Ist ja nur eine Kreisfahrbahn, keine Kreisstraße...
Aber das ist ein Problem noch eine Stufe höher.


--------------------
Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Heinz Wäscher
Beitrag 29.03.2016, 14:39
Beitrag #63


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 11927
Beigetreten: 19.09.2007
Wohnort: NRW
Mitglieds-Nr.: 36749



Das hängt wohl auch immer ein wenig vom Durchmesser des jeweiligen Kreisverkehrs ab?


--------------------
Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
rapit
Beitrag 29.03.2016, 16:17
Beitrag #64


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 32745
Beigetreten: 26.12.2009
Mitglieds-Nr.: 52031



ja => "regelmäßig" wavey.gif

Bei jenem ausländischen Beispiel würde ich jedenfalls nicht mehr von "einer Kreuzung mit Kreisverkehr" sprechen.


--------------------
Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Heinz Wäscher
Beitrag 29.03.2016, 17:02
Beitrag #65


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 11927
Beigetreten: 19.09.2007
Wohnort: NRW
Mitglieds-Nr.: 36749



Ich dachte eigentlich, dass du dieses Beispiel nimmst. whistling.gif Y-Tube


--------------------
Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Aqua-Cross
Beitrag 30.03.2016, 06:35
Beitrag #66


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2949
Beigetreten: 04.01.2012
Wohnort: Ostwestfalen
Mitglieds-Nr.: 62818



Das Thema ist ja an sich schon umstritten genug. Zusätzlich Blöd wird es vor allem dann, wenn bei ähnlicher/gleicher baulicher Gestaltung auch noch unterschiedlich beschildert wird. Das kann einem in NRW ganz schnell passieren, je nachdem ob man sich innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften befindet oder wer gerade der Straßenbaulastträger ist. Befindet man sich nahe der Landesgrenze, so ist auch das ein wichtiger Faktor, weil Niedersachsen das ganz anders handhabt als NRW.

Unterm Strich bleibt, dass einfach ein nicht zu Ende gedachter Murks und wo immer es geht Wechsel ich als Radfahrer in solchen Situationen auf die Fahrbahn. All diese Probleme verschwinden dann fast wie von Geisterhand.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Tinu
Beitrag 30.03.2016, 06:56
Beitrag #67


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 5902
Beigetreten: 24.09.2013
Wohnort: München
Mitglieds-Nr.: 70026



Es soll sogar mal Leute gegeben haben, die meinten, dass Radwege der Sicherheit des Radverkehrs dienten! whistling.gif


--------------------
nsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richt

Gruß
Martin
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Pockensuppe_*
Beitrag 30.03.2016, 08:39
Beitrag #68





Guests






Das glaube ich nicht.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
iru
Beitrag 30.03.2016, 08:44
Beitrag #69


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1990
Beigetreten: 28.03.2014
Mitglieds-Nr.: 72029



Zitat (Tinu @ 29.03.2016, 15:10) *
Wenn ein Zeichen etwas klarstellt, so würde dies auch ohne das Zeichen gelten.
So z.B.:

whistling.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Tinu
Beitrag 30.03.2016, 08:53
Beitrag #70


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 5902
Beigetreten: 24.09.2013
Wohnort: München
Mitglieds-Nr.: 70026



Ne, das ist eher Unklarstellen.


--------------------
nsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richt

Gruß
Martin
Go to the top of the page
 
+Quote Post
iru
Beitrag 30.03.2016, 08:55
Beitrag #71


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1990
Beigetreten: 28.03.2014
Mitglieds-Nr.: 72029



Warum? Gibt doch die geltende Regel wieder. think.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
NTM
Beitrag 30.03.2016, 09:03
Beitrag #72


Mitglied
*****

Gruppe: Members
Beiträge: 331
Beigetreten: 15.11.2013
Mitglieds-Nr.: 70652



Könnte man denken. Allerdings ist die geltende Regel hier eine Vorrangregel, keine Vorfahrtregel wie durch das Schild angezeigt. Es sei denn man stellt sich auf den Standpunkt, dass der Abbiegevorgang des PKW bei Erreichen der Radfurt schon abgeschlossen sei und daher ohne Schild Rechts vor Links gälte, das hier durch ein VZ 205 kreativ konkretisiert wird. thread.gif


--------------------
"Seltsam mutet auch der Hinweis des Beklagten darauf an, daß die Radfahrer sich angesichts der Beschaffenheit des Radweges verstärkt um die Einhaltung des Rücksichtnahmegebotes (§ 1 StVO) bemühen müßten. Abgesehen davon, daß eine allgemeine Einhaltung dieses Gebotes weitergehende verkehrsregelnde Maßnahmen weitgehend überflüssig machen würde...." VG Berlin Az. 27 A 47.92
Go to the top of the page
 
+Quote Post
iru
Beitrag 30.03.2016, 09:09
Beitrag #73


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1990
Beigetreten: 28.03.2014
Mitglieds-Nr.: 72029



lightbulb.gif
Danke für die Erklärung.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
NTM
Beitrag 30.03.2016, 09:29
Beitrag #74


Mitglied
*****

Gruppe: Members
Beiträge: 331
Beigetreten: 15.11.2013
Mitglieds-Nr.: 70652



Es fehlt halt ein "Vorrang achten" Schild im Verkehrszeichenkatalog. Allerdings dürfen sowieso keine Schilder aufgestellt werden, die lediglich die aufgrund allgemeiner Regel geltenden Vorrangverhältnisse wiedergeben (Schilderwaldverbot).


--------------------
"Seltsam mutet auch der Hinweis des Beklagten darauf an, daß die Radfahrer sich angesichts der Beschaffenheit des Radweges verstärkt um die Einhaltung des Rücksichtnahmegebotes (§ 1 StVO) bemühen müßten. Abgesehen davon, daß eine allgemeine Einhaltung dieses Gebotes weitergehende verkehrsregelnde Maßnahmen weitgehend überflüssig machen würde...." VG Berlin Az. 27 A 47.92
Go to the top of the page
 
+Quote Post
rapit
Beitrag 30.03.2016, 09:32
Beitrag #75


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 32745
Beigetreten: 26.12.2009
Mitglieds-Nr.: 52031



Zitat (iru @ 30.03.2016, 09:55) *
Warum? Gibt doch die geltende Regel wieder. think.gif

Tut es das? whistling.gif

Dass es sich bei den Ein-/Ausfahrten in einen Kreisverkehr um eigenständige Einmündungen handelt, ergibt sich nur und ausschließlich aus einer einmaligen unklaren Formulierung in § 8 StVO. der ansonsten von "Einfahrten" spricht.

Und das Beispielbild hat noch nichtmal einen "(Kreis)fahrbahnbegleitenden" Radweg. Sieht eher so aus, als wäre der Rad- und Gehweg noch 90°-förmig wie vor dem Umbau angelegt.

Die Fußgänger und Radfahrer hat der Gesetzgeber schlicht vergessen.

Beim Vz "Kreisverkehr" wird sogar von einer "Insel" gesprochen. Das spricht gegen diverse (meist ja 4) eigenständige Einmündungen, sondern für -eine- Kreuzung.

Und dann wäre die Abbiegefrage ganz anders zu lösen.

Denn "Abbiegen" kann man nur an (echten) Kreuzungen und Einmündungen.


--------------------
Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Tinu
Beitrag 30.03.2016, 09:55
Beitrag #76


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 5902
Beigetreten: 24.09.2013
Wohnort: München
Mitglieds-Nr.: 70026



Zitat (rapit @ 30.03.2016, 10:32) *
Die Fußgänger und Radfahrer hat der Gesetzgeber schlicht vergessen.

Oder sind es vielmehr die StVB, die aus der fehlenden Klarstellung (!) seitens des Gesetzgebers, dass auch hier die sonstigen allgemeinen Regeln (selbstverständlich) weiter Gültigkeit haben, ableiten, dass Fußgänger und Radfahrer vogelfrei sind und nach Belieben reglementiert werden könnten?


--------------------
nsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richtig stellen - ich muss nicht jeden Unsinn richt

Gruß
Martin
Go to the top of the page
 
+Quote Post
rapit
Beitrag 30.03.2016, 10:54
Beitrag #77


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 32745
Beigetreten: 26.12.2009
Mitglieds-Nr.: 52031



Für Fußgänger sind nicht umsonst Zebras an den Zu- und Abfahrten vorgesehen.

M.M.n. verbietet es sich schlicht, im Bereich von Kreisverkehren Radwege auf dem Hochbord anzulegen.


--------------------
Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
Go to the top of the page
 
+Quote Post
mir
Beitrag 30.03.2016, 12:02
Beitrag #78


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 24686
Beigetreten: 05.03.2007
Wohnort: Erlangen
Mitglieds-Nr.: 29238



Bei der üblichen Bauweise gebe ich Dir freilich recht (das gilt für Radwege in Deutschland sowieso).

Es *muss* allerdings nicht so sein. Die Niederlande setzt erfolgreich auf Radwege, auch entlang von Kreisverkehren, und gibt den Radfahrern Vorrang. Und wenn's sinnvoll ist, wird dort auch das Geld in die Hand genommen und der Radweg kreuzungsfrei geführt.

Und das ist das wahre Drama des deutschen Radwegs: Er darf nichts kosten, er darf den Autos keinen Platz wegnehmen, er darf Autofahrer nicht überraschen, und die Behörden halten anscheinend Radfahrer mit Vorrang grundsätzlich für eine unzumutbare Überforderung der Autofahrer.

Aber zwingend ist das alles nicht ...


--------------------
redonner sa grandeur à l'europe!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
HeinerHainer
Beitrag 30.03.2016, 12:04
Beitrag #79


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1242
Beigetreten: 06.08.2013
Mitglieds-Nr.: 69500



Zitat (rapit @ 30.03.2016, 11:54) *
Für Fußgänger sind nicht umsonst Zebras an den Zu- und Abfahrten vorgesehen.
Aber doch nur Innerorts.
Ich Versteh sowieso nicht, wo diese kleinen Vorfahrtgewährenschilder ihre Berechtigung her haben. Wieso kann bei der Anordnung eigendlich zwischen Inner- und Außerorts unterschieden werden? Und jetzt kommt mir nicht mit den ominösen 5m. Die werden bei uns auch Außerorts bei neuen Kreiseln nicht eingehalten. Und wo die in der StVO stehen weis ich auch nicht.
Ich hab tatsächlich noch nicht eine auch nur Halbwegs Schlüssige Begründung für die Schilder gehört.


--------------------
Gruß Heiner
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Heinz Wäscher
Beitrag 30.03.2016, 13:45
Beitrag #80


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 11927
Beigetreten: 19.09.2007
Wohnort: NRW
Mitglieds-Nr.: 36749



Ich verlinke mal was.


--------------------
Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
rapit
Beitrag 30.03.2016, 15:24
Beitrag #81


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 32745
Beigetreten: 26.12.2009
Mitglieds-Nr.: 52031



Zitat (HeinerHainer @ 30.03.2016, 13:04) *
...nur Innerorts.

Weil Zebrastreifen agO verboten sind wavey.gif


--------------------
Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
Go to the top of the page
 
+Quote Post

2 Seiten V  < 1 2
Reply to this topicStart new topic
1 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Besucher: 0)
0 Mitglieder:

 



RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 19.04.2025 - 13:32