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> Vorrang an freiem Rechtsabbieger - Radweg
Mitleser
Beitrag 07.04.2016, 12:28
Beitrag #101


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Die Entscheidung ist aber 'ungünstig'. Denn sie erteilt nicht der Rechtsansicht der StVB / Polizei eine Absage. Sondern sie stuft die Konstruktion lediglich als so gefährlich ein, dass sie rechtswidrig sei.
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Tinu
Beitrag 07.04.2016, 12:32
Beitrag #102


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Zitat (rapit @ 07.04.2016, 12:56) *
Zitat (Tinu @ 07.04.2016, 12:50) *
Da ist eine Kreuzung und es kommt nur zum Konflikt, weil ein VT abbiegt (abbiegen will) und der andere nicht.

Das stimmt ja so nicht. Du hast nämlich denselben Konflinkt, wenn der Radling direkt links abbiegen will - was keiner erkennt.

Zustimmung! Dann verkompliziert sich das Ganze, weil jeder von sich weiß, dass er abbiegen will und andere - von denen er zum Teil nicht wissen kann, ob sie ebenfalls abbiegen wollen! - deshalb durchlassen muss. Da sollte also im Zweifel jeder auf den anderen warten, weil der vielleicht Vorrang hat. Wenn ich aber vor habe geradeaus zu fahren (und auch nichts anderes signalisiere), so sollte ich (theoretisch) von Vorrang ausgehen, während der Abbieger sich ja unverändert seines Nachrangs nach § 9 bewusst sein müsste.


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Gruß
Martin
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durban
Beitrag 07.04.2016, 13:17
Beitrag #103


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Zitat (Mitleser @ 07.04.2016, 13:28) *
Die Entscheidung ist aber 'ungünstig'. Denn sie erteilt nicht der Rechtsansicht der StVB / Polizei eine Absage. Sondern sie stuft die Konstruktion lediglich als so gefährlich ein, dass sie rechtswidrig sei.


Andererseits ist das Gericht anscheinend der Auffassung, dass sich die Vorrangsituation durch Entfernen der VZ 205 ändere. Dies wäre ja nach Ansicht der StVB nicht so - nach Ansicht der StVB würde das VZ 205 die bestehende Rechtslage (§ 9 gilt nicht) ja nur verdeutlichen, weil die Radfahrer die Vorranglage nicht kapieren. rolleyes.gif


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rapit
Beitrag 07.04.2016, 13:31
Beitrag #104


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Zitat (Mitleser @ 07.04.2016, 13:28) *
Die Entscheidung ist aber 'ungünstig'. Denn sie erteilt nicht der Rechtsansicht der StVB / Polizei eine Absage. Sondern sie stuft die Konstruktion lediglich als so gefährlich ein, dass sie rechtswidrig sei.

Würde man der Ansicht der Polizei/StVB eine generelle Absage erteilen, gäbe es keine freilaufenden Rechtsabbieger mehr.
Denn die müssten dann konsequenterweise auch an der Vorfahrt (der "Hauptfahrbahn") teilnehmen. rolleyes.gif

Freiläufer kann es aber nur geben, wenn man sie als kurze eigenständige Straßen ansieht.


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Mitleser
Beitrag 07.04.2016, 13:36
Beitrag #105


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Zitat (rapit @ 07.04.2016, 14:31) *
Denn die müssten dann konsequenterweise auch an der Vorfahrt (der "Hauptfahrbahn") teilnehmen. rolleyes.gif
Ja und? Ist doch kein Problem. Ok, viele StVB verordnen dem Freiläufer (rechtswidrig) einfach Nachrang und räumen gleichzeitig dem Querverkehr (rechtswidrig) nicht einmal Vorrang ein.
Ernsthaft Sinn machen solche Freiläufer eh nur an Stellen, an denen ein Rechtsabbieger eigentlich Nachrang hat. Oder als Ampelumfahrung, was eigentlich eine eigene Signalisierung bedürfte - im Osten erfand man einfach den grünen Pfeil.

Zitat (rapit @ 07.04.2016, 14:31) *
Freiläufer kann es aber nur geben, wenn man sie als kurze eigenständige Straßen ansieht.
Nenn es baulich getrennte Fahrstreifen und es passt.
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rapit
Beitrag 07.04.2016, 13:39
Beitrag #106


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Wie man sie nennt, ist völlig egal.

Es geht nicht, sobald eine Ampel ins Spiel kommt.

Mit eigener Signalisierung läuft ja nichts mehr "frei".


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Schorsch
Beitrag 07.04.2016, 13:49
Beitrag #107


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Zitat (Mitleser @ 07.04.2016, 14:36) *
Nenn es baulich getrennte Fahrstreifen und es passt.

Wenn der "Freilaufende" Bestandteil der Kreuzung wäre, dann würde
Zitat
§9(4) Wer nach links abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge, die ihrerseits nach rechts abbiegen wollen, durchfahren lassen.

gelten und auch das Vorfahrt achten würde daran nichts ändern.
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durban
Beitrag 07.04.2016, 13:55
Beitrag #108


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Wenn am Ende des Freiläufers keine Verkehrszeichen stehen, ist das unproblematisch:
- Behandelt man ihn als eigene Fahrbahn, gilt rvl,
- behandelt man ihn als unselbständigen Teil der Kreuzung gilt § 9.

Es kommt auf dasselbe raus.

Wenn man es ganz genau nimmt, spricht das Vorhandensein von Verkehrszeichen aber für eine Eigenständigkeit des Freiläufers, weil nur dann die Verkehrszeichen etwas regeln könnten.
Das würde aber nicht zwangsläufig etwas am Vorrang der zuvor querenden Radfahrer ggü. dem Freiläufer ändern. Denn auch, wenn der Freiläufer selbständig ist, biegt der Verkehr ja auch den Freiläufer ab.


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Mitleser
Beitrag 07.04.2016, 13:57
Beitrag #109


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Zitat (Schorsch @ 07.04.2016, 14:49) *
Zitat (Mitleser @ 07.04.2016, 14:36) *
Nenn es baulich getrennte Fahrstreifen und es passt.

Wenn der "Freilaufende" Bestandteil der Kreuzung wäre, dann würde
Zitat
§9(4) Wer nach links abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge, die ihrerseits nach rechts abbiegen wollen, durchfahren lassen.

gelten und auch das Vorfahrt achten würde daran nichts ändern.
Doch. Da bei dieser Betrachtung der geradeaus Radelnde eindeutig nicht nach links abbiegt.
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rapit
Beitrag 07.04.2016, 13:58
Beitrag #110


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Zitat (durban @ 07.04.2016, 14:55) *
auch, wenn der Freiläufer selbständig ist, biegt der Verkehr ja auch den Freiläufer ab.

Ja und? Dann ist er abgebogen. Und nach 5 oder 8 Metern gilt § 9 nicht mehr. Wo wir wieder beim Hamburger Problem wären.


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durban
Beitrag 07.04.2016, 14:29
Beitrag #111


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Vollständig abgebogen ist er ja erst, wenn er die äußeren Begrenzungen der ursprünglichen Straße hinter sich gebracht und sich - ohne weitere Straßenteile überqueren zu müssen - in die neue Fahrtrichtung eingereiht hat.
Damit ist er erst vollständig abgebogen, wenn er den straßenbegleitenden Radweg passiert hat. Der Abbiegevorgang ist ja noch nicht vorbei, wenn noch der straßenbegleitende Radweg zu überqueren ist.

Konzeptionell sehe ich da kein großes Problem.


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rapit
Beitrag 07.04.2016, 14:31
Beitrag #112


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Zitat (durban @ 07.04.2016, 15:29) *
wenn er den straßenbegleitenden Radweg passiert hat.

Der ja dann nicht mehr fahrbahnbegleitend ist, wenn er erst 5 m mit rechts herum geführt wird, um dann später zu queren.

Der Murks lässt sich nicht retten.

Egal, welcher Ansicht man folgt.


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durban
Beitrag 07.04.2016, 15:35
Beitrag #113


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Wenn der Radweg nicht mehr straßenbegleitend ist, scheidet ein Vorrang nach § 9 sowieso aus.

Wie man es dreht und wendet... wavey.gif


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Mueck
Beitrag 07.04.2016, 19:42
Beitrag #114


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Ich erinner noch mal an meinen Beitrag mit Radwegen, an freien, die gar nicht abbiegen, und mit der Kreuzung in Bremerhaven, wo Autofahrer beim Geradeausfahren viel stärker verschwenkt werden als die Radler im OP ...

Und in der Tat, in der StVO steht "Wer abbiegen will ..:"
Der Autofahrer will das,
der Radfahrer will das nicht,
damit sollte EIGENTLICH alles klar sein ...
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Mitleser
Beitrag 07.04.2016, 22:17
Beitrag #115


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Zitat (rapit @ 07.04.2016, 15:31) *
Zitat (durban @ 07.04.2016, 15:29) *
wenn er den straßenbegleitenden Radweg passiert hat.

Der ja dann nicht mehr fahrbahnbegleitend ist, wenn er erst 5 m mit rechts herum geführt wird, um dann später zu queren.
Ähm, das Argument hätte ich von Dir jetzt nicht erwartet.
Es ist egal, ob ein Radweg fahrbahnbegleitend ist und wie weit er abgesetzt ist. Auch wenn immer wieder mal der Abstand von 5m genannt wird.
Relevant ist doch einzig, ob er Teil der Straße ist. Bei einem großen Abstand zu allen anderen Elementen der Straße, also auch weit weg vom Gehweg, kann der erste Anschein darauf hinführen, dass der Radweg eine eigenständige Straße ist.
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durban
Beitrag 07.04.2016, 23:02
Beitrag #116


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Zitat (Mueck @ 07.04.2016, 20:42) *
Ich erinner noch mal an meinen Beitrag mit Radwegen, an freien, die gar nicht abbiegen, und mit der Kreuzung in Bremerhaven, wo Autofahrer beim Geradeausfahren viel stärker verschwenkt werden als die Radler im OP ...


Bei solchen Kreuzungen ist aber auch viel verbockt. Wenn die Vorfahrtstraße eine Kurve macht, sollte der abknickende Verlauf der Vorfahrtstraße auch beschildert werden.



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Tinu
Beitrag 08.04.2016, 06:58
Beitrag #117


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Ich werfe mal folgende These in den Raum: Diese freilaufenden Rechtsabbiegespuren dienen ja ausschließlich dem Zweck das Abbiegen flüssiger zu gestalten und nicht es auszubremsen. Da wäre es natürlich kontraproduktiv dem (zum gleichen Zweck bereits) auf Sonderwege verbannten Verkehr hier den Vorrang zu gewähren, der ihnen nach den allgemeinen Regeln zwar zusteht, hier aber die schöne Idee wieder kaputt macht. (Erstaunlich daher immerhin der FÜ.)

Also versucht man durch bauliche und optische Gestaltung einen nicht bestehenden Vorrang zu suggerieren, damit sich am Ende niemand beschweren kann, er werde unzulässigerweise ausgebremst. So fährt also jeder mehr oder weniger unsicher mehr oder weniger defensiv in diese Situation, und eine Klärung der offenen Frage steht erst an, wenn beide Beteiligten zu offensiv vorgehen. Und es scheint noch immer zu wenig Unfälle zu geben, um diese Konstruktionen einmal grundsätzlich zu klären.


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DMHH
Beitrag 08.04.2016, 08:31
Beitrag #118


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wurde mir ja auch von VD51 so geschrieben - an der Stelle keine Unfallhäufung.

Das passt insofern mit den von mir bereits mehrfach beobachteten "Beinaheunfällen" zusammen. "Normale" Radfahrer, die freien Rechtsabbieger durch "links abbiegen" queren, machen das eher langsam. Aus einem guten Grunde: am östlichen Ende des FGÜ stehen Poller in original Hamburg-Tarngrau.
Da muss man schon gut steuern können, um da willentlich mit ca. 20km/h daran vorbei "links abbiegend" über den freien Rechtsabbieger zu kommen. Die legen sich eher selbst hin bei Gefahrenbremsung oder sind so langsam, dass es gerade nicht knallt.

Und für die Radfahrer, die den freien Rechtsabbieger von Westen nach Osten fahrend überqueren - denen hilft die LSA. Die kommen dann am freien Rechtsabbieger mit der Fahrradfurt an, wenn in gleiche Richtung parallel der KFZ-Verkehr auf 3 Fahrspuren rollt.
Da kommt dann auch kein VT, der auf dem freien Rechtsabbieger fährt, weiter. Die stehen dann meistens schon...
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Mueck
Beitrag 08.04.2016, 12:07
Beitrag #119


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Zitat (durban @ 08.04.2016, 00:02) *
Zitat (Mueck @ 07.04.2016, 20:42) *
Ich erinner noch mal an meinen Beitrag mit Radwegen, an freien, die gar nicht abbiegen, und mit der Kreuzung in Bremerhaven, wo Autofahrer beim Geradeausfahren viel stärker verschwenkt werden als die Radler im OP ...


Bei solchen Kreuzungen ist aber auch viel verbockt. Wenn die Vorfahrtstraße eine Kurve macht, sollte der abknickende Verlauf der Vorfahrtstraße auch beschildert werden.
Im Fall der Bremerhavener Kreuzung ist aber die Vorfahrtsstraße gar nicht mal sooo krumm, vor allem wurden die zwei einander nicht gegenüberliegenden Querstraßen unterschiedlichen Namens mit leichter Gewalt zu einer Kreuzung umdefiniert ...


Zitat (Tinu @ 08.04.2016, 07:58) *
Ich werfe mal folgende These in den Raum: Diese freilaufenden Rechtsabbiegespuren dienen ja ausschließlich dem Zweck das Abbiegen flüssiger zu gestalten und nicht es auszubremsen.
Flüssiger ja, ungebremst nein., Inzwischen weiß man, das zu schnelles Abbiegen über solche Konstrukte auch ein Unfallrisiko sein kann, da kommt entschleunigen ganz recht ...

Zitat (Tinu @ 08.04.2016, 07:58) *
Da wäre es natürlich kontraproduktiv dem (zum gleichen Zweck bereits) auf Sonderwege verbannten Verkehr hier den Vorrang zu gewähren, der ihnen nach den allgemeinen Regeln zwar zusteht, hier aber die schöne Idee wieder kaputt macht. (Erstaunlich daher immerhin der FÜ.)
Eben. Das dort rüberhüpfende Zebra vereitelt diese Theorie und spricht eher dafür, dass man den Sonderwegverkehr zum Behufe des Entschleunigens bevorrechtigt sieht ...


Oops, in meinem einen Beitrag ist das eine Bild ja doppelt drin *brilleputz*
Das ist das andere:
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Tinu
Beitrag 08.04.2016, 15:01
Beitrag #120


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Zitat (Mueck @ 08.04.2016, 13:07) *
Eben. Das dort rüberhüpfende Zebra vereitelt diese Theorie und spricht eher dafür, dass man den Sonderwegverkehr zum Behufe des Entschleunigens bevorrechtigt sieht ...

Wer ist "man"? Gerade die StVB, die ja beides so angelegt hat, doch offenbar gerade nicht. wavey.gif


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NTM
Beitrag 09.04.2016, 06:10
Beitrag #121


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Noch ein paar ergänzende Einschätzungen, falls Du Lust hast, den Schriftverkehr fortzusetzen:

Das Tiefbauamt München geht vom Vorrang der Radfahrer aus:

Zitat
"Freilaufende Rechtsabbiegefahrbahnen eignen sich vor allem zur zügigen Führung und Abwicklung des Rechtsabbiegeverkehrs, was vor allem bei Verkehrsknoten mit dem
Anspruch möglichst hoher Leistungsfähigkeit gefragt ist. Dem gegenüber steht aber immerdie Benachteiligung und Gefährdung der, diesen Rechtsabbieger querenden, Fußgänger
und Radfahrer. Problematisch ist hierbei auch, dass der Vorrang der rechtwinklig über die Rechtsabbiegefahrbahn geführten Fußgänger und Radfahrer vor KFZ kaum oder nur wenig
bekannt ist. Zur Unterstützung dieses Vorranges wird dann gegebenenfalls ein Zebraüberweg oder eine Signalisierung gewählt."
Quelle: http://www.ris-muenchen.de/RII/RII/DOK/ANTRAG/581348.pdf

In einer Broschüre der AGFS, an der auch Mitarbeiter der Bezirksregierungen mitarbeiteten, lesen wir folgendes zu freien Rechtsabbiegefahrbahnen:

Zitat
"Die Vorfahrtsregelung ist durch das Straßenverkehrsrecht eindeutig geregelt. Dem geradeaus fahrenden Radverkehr ist durch abbiegenden Kfz-Verkehr
grundsätzlich Vorfahrt zu gewähren, sowohl innerorts als auch außerorts. Die Vorrangregelung ist durch § 9 Abs. 3 StVO eindeutig festgelegt."
Quelle: "Querungsstellen für den Radverkehr. Fachbroschüre der AGFS" http://www.agfs-nrw.de/uploads/tx_ttproduc...schuere_web.pdf S. 12


--------------------
"Seltsam mutet auch der Hinweis des Beklagten darauf an, daß die Radfahrer sich angesichts der Beschaffenheit des Radweges verstärkt um die Einhaltung des Rücksichtnahmegebotes (§ 1 StVO) bemühen müßten. Abgesehen davon, daß eine allgemeine Einhaltung dieses Gebotes weitergehende verkehrsregelnde Maßnahmen weitgehend überflüssig machen würde...." VG Berlin Az. 27 A 47.92
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Mueck
Beitrag 10.04.2016, 23:41
Beitrag #122


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Es geht in der Diskussion hier um freie Rechtsabbieger und dass diese nach Meinung einiger dort keinen Vorrang haben, weil sie erst rechts und dann links abbiegen, wenn sie geradeaus wollen ...
Wie sieht der selbe Fall rechts/links ohne freie Rechtsabbieger aus?
Hier im anderen Faden hätte ich da einen Fall vorbereitet ...
Beide Unfallbeteiligte hatten da Grün.
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Heinz Wäscher
Beitrag 11.04.2016, 15:03
Beitrag #123


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Welcher der beiden involvierten Verkehrsteilnehmer war denn verpflichtet seine Änderung der Fahrtrichtung rechtzeitig anzukündigen?


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Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
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Mueck
Beitrag 11.04.2016, 20:33
Beitrag #124


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Ob mit oder ohne freiem Rechtsabbieger:
Rechtsabbiegende Autofahrer auf jeden Fall und die müssen den Blinker auch während des ganzen Abbiegevorgangs anlassen.
Würde ein Autofahrer ihn innerhalb des freien Rechtsabbieger abstellen wollen/dürfen?
Bei den Radfahrern besteht das Problem, dass sie keine Blinker haben und die Form der Ankündigung damit nicht festgelegt ist.
Wenn man auf dem Standpunkt steht, sie biegen erst rechts, dann links ab, müssten sie, wenn sie blinkerbehaftetes Kfz wären, auch entsprechend blinken, im Fall ohne freien Rechtsabbieger würde das etwas hektisch ...
Ohne Blinker wäre m.E: auf jeden Fall das "Rechtsabbiegen" ankündigungsfrei, weil es anders gar nicht geht.
Wenn man auf dem Standpunkt steht, der Radfahrer will ja gar nicht abbiegen, sondern lediglich weiter der Straße geradeaus folgen ("(1) Wer abbiegen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen;"), dann entfällt auch beim Linksschwenk die Ankündigung, Es ist dann eben der vorgesehene Verlauf der geradeausführenden Straße so wie für Autos auch mein Bsp. in Bremerhaven.
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helmet lampshade
Beitrag 13.04.2016, 09:59
Beitrag #125


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Nicht so ganz neutral klingende Pressemitteilung zu einem aktuellen Unfall

Örtlichkeit@GM


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Mitleser
Beitrag 13.04.2016, 10:03
Beitrag #126


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Ich würde ja behaupten, der Radler bog nach links ab, während der PKW geradeaus fuhr. Auch wenn die Pfeile auf der Fahrbahn es anders ausweisen wollen. whistling.gif
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Tinu
Beitrag 13.04.2016, 10:52
Beitrag #127


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Die Gestaltung der Einmündung insgesamt (mit FÜ und Verkehrsinseln) sagt eigentlich recht eindeutig, was Geradeausfahren und was Abbiegen ist. Straßennamen spielen dabei übrigens auch keine Rolle. Dass das subjektiv bis zum Konfliktpunkt anders erscheinen mag, ist eine weitere Bestätigung dafür, dass man diesen Widerspruch bei der Gestaltung regelmäßig ignoriert und Unfälle damit regelrecht provoziert.


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Beitrag 13.04.2016, 10:57
Beitrag #128


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Stellst Du auf die Fahrbahnführung oder die Straßenverläufe ab? Und warum?
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Tinu
Beitrag 13.04.2016, 11:04
Beitrag #129


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Das senkrechte "Anflanschen" des nördlichen Arms (mit zwei seitlichen Ablegern) an die bogenförmig verbundenen anderen Arme. Zumindest von oben betrachtet ergibt das eine klare Präferenz.


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Beitrag 13.04.2016, 11:09
Beitrag #130


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Schau Dir mal den östlichen Straßenrand an und wie der verläuft. Wie sich also auch für den Radfahrer der Verlauf darstellt und was für ihn geradeaus ist. Wohl kaum das Erreichen der L378a.
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Tinu
Beitrag 13.04.2016, 11:15
Beitrag #131


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Zustimmung. Das ist ja genau der Widerspruch zum subjektiven Erscheinungsbild, den ich im ersten Beitrag angeprangert habe. wavey.gif


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Gruß
Martin
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DMHH
Beitrag 09.05.2016, 08:23
Beitrag #132


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Ich möchte den Thread hier nicht wiederbeleben.
Halte es aber nicht für unwichtig, mitzuteilen, dass die zuständige Verkehrsdirektion wohl auch auf Grund meiner Nachfrage, wie sich dann Radfahrer in Ost-West-Richtung verhalten sollen und meiner (umgesetzten) Androhung, die Fahrbahn zu nutzen, nochmals in sich gegangen ist und ihre Meinung revidiert hat.

Man wird jetzt VZ.205 + ZZ "Radfahrer in beide Richtungen" für den Fahrbahnverkehr anordnen.
Damit dürften dann letzte Zweifel an der Vorrangregelung ausgeräumt sein, wenn mich dort doch mal ein Autofahrer umnietet. Gut, LKW-Fahrer dürfen sich dann noch immer auf den "Toten Winkel" berufen. whistling.gif
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Mitleser
Beitrag 09.05.2016, 08:53
Beitrag #133


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Danke fürs Update. Und bitte, je nachdem wann "jetzt" sein wird, auch noch Fotos.

Danke nochmals. Und irgendwie auch Glückwunsch.
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NTM
Beitrag 09.05.2016, 12:10
Beitrag #134


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Man hat die Unverträglichkeit von freien Rechtsabbiegern und der Radverkehrsführung im Seitentraum schon in den frühen Studien festgestellt. Die Empfehlung lautete bei Seitenraumführung des Radverkehrs keine freien Rechtsabbieger mehr anzulegen oder vorhandene freie Rechtsabbieger rückzubauen.

Man hat den Zusammenhang zwischen der Erhöhung der Leistungsfähigkeit einer Kreuzung und der stark gesteigerten Unfallwahrscheinlichkeit für Radfahrende deutlich herausgearbeitet.

Jede (politische) Entscheidung für einen freien Rechtsabbieger (mit Führung im Seitenraum) ist daher zugleich eine bewusste Entscheidung dafür, diese Erhöhung der Leistungsfähigkeit durch eine statistisch gesicherte Zunahme an tödlichen, schweren und leichten Radverkehrsunfällen zu erkaufen.


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"Seltsam mutet auch der Hinweis des Beklagten darauf an, daß die Radfahrer sich angesichts der Beschaffenheit des Radweges verstärkt um die Einhaltung des Rücksichtnahmegebotes (§ 1 StVO) bemühen müßten. Abgesehen davon, daß eine allgemeine Einhaltung dieses Gebotes weitergehende verkehrsregelnde Maßnahmen weitgehend überflüssig machen würde...." VG Berlin Az. 27 A 47.92
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Mitleser
Beitrag 09.05.2016, 12:16
Beitrag #135


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Das entsprechende Studien auf der fachlichen und vor allem der politischen Ebene bekannt sind -und wenn doch deren Objektivität nicht angezweifelt wird-, wage ich zu bezweifeln.
Von "bewusst" in Kauf nehmen, würde ich daher nicht sprechen. Und selbst wenn, viele Entscheidungen im Zuge der StV-Planung nehmen gewisse Risiken im Rahmen der Gesamtabwägung in Kauf. Anders ginge es auch nicht.
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DMHH
Beitrag 09.05.2016, 12:34
Beitrag #136


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Die Gesamtabwägung hier war dann aber klar: pro MIV.
Denn die Kreuzung wurde erst "vor kurzem" grundsaniert. Neue Fahrbahndecke, neue LSA. Da hätte man grundsätzlich den freien Rechtsabbieger anfassen können.
Ich befürchte allerdings, dass es dann zu einer Bettelampel gekommen wäre. Für die Radfahrer/Fußgänger natürlich.

Achja, dass dieser freie Rechtsabbieger keinen Unfallschwerpunkt nach polizeilicher Statistik darstellt, hatte ich erwähnt?
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Mitleser
Beitrag 09.05.2016, 12:35
Beitrag #137


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Zitat (DMHH @ 09.05.2016, 13:34) *
Achja, dass dieser freie Rechtsabbieger keinen Unfallschwerpunkt nach polizeilicher Statistik darstellt, hatte ich erwähnt?
Dürfte doch stimmen. Oder hast Du für "diese" Stelle eine anders lautende Statisitik?
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DMHH
Beitrag 09.05.2016, 13:10
Beitrag #138


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Ich hatte die Aussage der Verkehrsdirektion auch nicht als falsch darstellen wollen. unsure.gif

Mich stinkt nur an, dass ein großer Teil der straßenverkehrsbehördlichen Anordnungen, die im Wesentlichen der Sicherheit aller dienen, nur dann getätigt werden, wenn genug Personen verletzt oder tot sind.
Das hier gehört dazu.
Kein Rückbau des freien Rechtsabbiegers - ist ja jahrelang nichts passiert.
Jetzt Schild hinstellen - hat ein Bürger nur laut genug gejammert
Morgen dann vielleicht doch bauliche Änderung, weil binnen eines Jahres 2 Radfahrer dort totgefahren wurden. Will ich zwar nicht hoffen, aber ausschließen kann ich es auch nicht.
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Mitleser
Beitrag 09.05.2016, 13:14
Beitrag #139


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cheers.gif
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granny
Beitrag 09.05.2016, 14:14
Beitrag #140


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Zitat (DMHH @ 09.05.2016, 13:10) *
Mich stinkt nur an, dass ein großer Teil der straßenverkehrsbehördlichen Anordnungen, die im Wesentlichen der Sicherheit aller dienen, nur dann getätigt werden, wenn genug Personen verletzt oder tot sind.

Wie kommst du darauf? Dass an dem Rechtsabbieger überhaupt heute ein zu Problemen führender Radweg ist, wurde ziemlich sicher betrieben, ohne dass seinerzeit da ein konkreter Unfallschwerpunkt vorhanden war. whistling.gif
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justanobi
Beitrag 10.06.2016, 15:57
Beitrag #141


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Ich war bisher immer der Meinung ich hätte hier als Radfahrender Vorfahrt:
https://www.google.de/maps/@51.4938493,7.01...!8i6656rote Furt,
Rote Furt neben FGÜ; VZ 306 für die Fahrbahn; VZ 205 für den direkten Abbieger, (aber hinter der Furt). Vor und nach der Kreuzung nicht benutzungspflichtiger Hochboardradweg.
(Streetview hat noch die alte Lage)
Dann erneuerte die Stadt die Makierung:
https://www.google.de/maps/place/Stauderstr...#33;4d7.0212861

Weg war die Furt. Und nur noch der FGÜ war da. Da ich bisher der Meinung war dort als Rad fahrender Vorfahrt gehabt zu haben, fragte ich bei der Stadt nach warum die Vorfahrtsregelung geändert wurde; FGÜ zwar befahren aber ohne Vorfahrt.

Antwort kam promt: generell keine Vorfaht für Rad fahrende bei direkten Rechtsabbiegern egal wo und egal wie geführt. Man wolle aber nachbessern und eine Radfurt wieder aufbringen.
Haben sie auch getan. FGÜ überpinselt und Furt ohne Rot wieder daneben gepflanscht. Da ich nicht betroffen war/bin, da ich die Fahrbahn nutze habe ich es auf sich beruhen lassen.

Nun nagte der Zahn der Zeit an der Überpinselung und das ganze sieht nun so aus:



Das rot kommt deutlich zum Vorschein, besonders aus Blickrichtung des freien Abbiegers.
Ich nutze zwar die Fahrbahn, inkl. Hupkonzert, dennoch hatte es mich damals interessiert und fragte deshalb nach. in Gegenrichtung sieht es übrigens genauso aus, baulich aber etwas anders:
https://www.google.de/maps/place/Stauderstr...#33;4d7.0212861


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Tinu
Beitrag 10.06.2016, 17:51
Beitrag #142


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Zitat (justanobi @ 10.06.2016, 16:57) *
generell keine Vorfaht für Rad fahrende bei direkten Rechtsabbiegern egal wo und egal wie geführt. Man wolle aber nachbessern und eine Radfurt wieder aufbringen.

Mal abgesehen vom Unsinn im ersten Satz: Wenn da keine Vorfahrt wäre, dürfte erst recht keine Furt angebracht werden! Furten sind nur entlang Vorfahrtstraßen oder in Verbindung mit LZA zulässig. (Von der wilden Verschwenkung des Radwegs, die zusätzlich noch zum Slalom zwischen den Fußgängern zwingt, wollen wir gar nicht erst anfangen.)


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justanobi
Beitrag 10.06.2016, 19:06
Beitrag #143


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Wenn ich mir das so nochmal durch den Kopf gehen lasse, komme ich überhaupt legal zu dieser Furt? Auf der Verkehrsinsel ist ja keine Radwegmakierung. Selbiges auf der Gegenseite, da endet der Radweg auch mitten im nichts. https://www.google.de/maps/@51.4937191,7.01...3312!8i6656
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Mueck
Beitrag 10.06.2016, 23:03
Beitrag #144


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Zitat (justanobi @ 10.06.2016, 16:57) *
Weg war die Furt. Und nur noch der FGÜ war da. Da ich bisher der Meinung war dort als Rad fahrender Vorfahrt gehabt zu haben,
In der eigentlichen StVO hängt die Vorfahrt aber nicht am Vorhandensein einer Furt.
Vorfahrt gilt eigentlich immer für die ganze Straße, sagt ja schon der Name VorfahrtsSTRAẞE ...
Andernfalls stünde ja sicherlich ein kleines 205 zur Klarstellung ... whistling.gif

Zitat (justanobi @ 10.06.2016, 16:57) *
fragte ich bei der Stadt nach warum die Vorfahrtsregelung geändert wurde; FGÜ zwar befahren aber ohne Vorfahrt.

Antwort kam promt: generell keine Vorfaht für Rad fahrende bei direkten Rechtsabbiegern egal wo und egal wie geführt.
M.E. Quark ...

Zitat (justanobi @ 10.06.2016, 16:57) *
Man wolle aber nachbessern und eine Radfurt wieder aufbringen.
Haben sie auch getan. FGÜ überpinselt und Furt ohne Rot wieder daneben gepflanscht.
FGÜ wirklich überpinselt? Sieht ja aktuell nicht danach aus ... whistling.gif
Wenn wirklich Furt hingeinselt, haben sie aber zugegeben, dass Radler Vorfahrt haben ...

Zitat (Tinu @ 10.06.2016, 18:51) *
Mal abgesehen vom Unsinn im ersten Satz: Wenn da keine Vorfahrt wäre, dürfte erst recht keine Furt angebracht werden! Furten sind nur entlang Vorfahrtstraßen oder in Verbindung mit LZA zulässig.
Genauer gesagt sagt die VwV-StVO:
Zitat
Im Fall von Radverkehrsanlagen im Zuge von Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) sind Radwegefurten stets zu markieren. Sie dürfen nicht markiert werden an Kreuzungen und Einmündungen mit Vorfahrtregelung „Rechts vor Links", an erheblich (mehr als ca. 5 m) abgesetzten Radwegen im Zuge von Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) sowie dort nicht, wo dem Radverkehr durch ein verkleinertes Zeichen 205 eine Wartepflicht auferlegt wird. Die Sätze 1 und 2 gelten sinngemäß, wenn im Zuge einer Vorfahrtstraße ein Gehweg zur Benutzung durch den Radverkehr freigegeben ist.
Im Grünen Satz steht, dass Furten an der Stelle IMMER angelegt werden MÜSSEN, außer es trifft der rote Satz zu, dass man dort keine Vorfahrt hätte, was hier eigentlich nur mit kleinen 205 ginge, weil 5 m sind's m.E. nicht, ganz davon abgesehen, dass er allenfalls von der Fahrbahn, jedoch nicht von der Straße abgesetzt ist ...
Also hat sie zugegeben, dass der Radler Vorfahrt hat. Es gilt, was beschildert/markiert ist-

Zitat (justanobi @ 10.06.2016, 20:06) *
Wenn ich mir das so nochmal durch den Kopf gehen lasse, komme ich überhaupt legal zu dieser Furt? Auf der Verkehrsinsel ist ja keine Radwegmakierung.
Andere Radwege haben keine Schilder, man "erkennt" sie nur irgendwie, nicht genauer definiert, also ich würde da notfalls was erkennen ... thread.gif
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WurstCase
Beitrag 22.11.2016, 22:36
Beitrag #145


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Hier würde ich gerne noch einmal nachhaken. Solche Fälle mit freien Rechtsabbiegern gibt es ja zuhauf. Ist denn nie grundsätzlich geklärt worden, ob die Benutzung eines solchen nun zum Abbiegevorgang gehört, was bedeuten würde, dass der Abbiegende den Radlern Vorrang gewähren müsste? Wenn es kein Abbiegen ist, wäre doch ein Radler in jedem Fall wartepflichtig.

Ich kenne auch mindestens ein Beispiel, wo man durch das Aufstellen von ein bis zwei VZ 205 vor der Querung jeden Zweifel ganz einfach ausgeräumt hat. Aber wie man in diesem Thread sieht, ist das leider eher selten der Fall.
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Mitleser
Beitrag 22.11.2016, 23:46
Beitrag #146


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Zitat (WurstCase @ 22.11.2016, 22:36) *
Ist denn nie grundsätzlich geklärt worden, ob die Benutzung eines solchen nun zum Abbiegevorgang gehört, was bedeuten würde, dass der Abbiegende den Radlern Vorrang gewähren müsste?

Ein Gericht im Bereich des OLG Hamm hat sich kürzlich geäußert. Und zumindest hier im VP Haue bekommen
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