Urinproben UND ärztliches Gutachten nach §11 wegen Besitz von BTM? |
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Urinproben UND ärztliches Gutachten nach §11 wegen Besitz von BTM? |
15.05.2016, 10:15
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 15.05.2016 Mitglieds-Nr.: 78828 |
ich habe eine kleine Nachfrage bzgl. der Verhältnismäßigkeit von Forderungen der Führerscheinstelle hinsichtlich meiner Fahreignung. Ich wurde wegen der Bestellung von einigen Extasy-Tabletten verurteilt, womit demnach logischerweise den Besitz von harten Drogen nachgewiesen wurde, jedoch nicht der Eigenkonsum. Nun, 9 Monate später, melde sich die Führerscheinbehörde bzgl. meiner Eignung zum Führen von KfZ und hat mich aufgefordert, entweder 3 Urinproben oder eine Haaranalyse über mich ergehen zu lassen. Ich habe mich für die Urinvariante entschieden und bin diese sofort auch angegangen, habe die Führerscheinbehörde natürlich entsprechend informiert. Nun 4 Wochen später kommt nun noch ein Schreiben von dem von mir beauftragten Institut, worin steht, dass meine Führerscheinbehörde ein ärztliches Gutachten nach $11 fordert und ich doch bitte ca. 750 EUR überweisen soll und man mir dann einen Termin zuteilt. Meine Frage: Liegt es im Ermessen der Führerscheinbehörde, hier einfach mal eben die eine Variante UND noch zusätzlich die andere Variante anzuordnen? Schließt sich beides nicht aus? Ist es verhältnismäßig, wenn man lediglich wegen Besitzes von wenigen Pillen verurteilt wurde, dann von mir Urinproben UND nun noch ein ärztliches Gutachten anzufordern? Kann man sich dagegen wehren? Ich habe kein Drogenproblem, ebenso bin ich gesund und fit. Offenbar handelt es sich bei so einem Gutachten lediglich um körperliche Eignung. Ich habe dort meiner Meinung nach nichts zu befürchten. Das ich nun aber nochmal um 750 EUR erleichtert werde, obwohl ich bereits die Urinproben "an der Backe" habe, nervt einfach sehr und ich frage mich, ob die Führerscheinbehörde hier den Bogen nicht leicht überspannt? Vielen Dank für Einschätzungen! |
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15.05.2016, 12:34
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 114 Beigetreten: 18.03.2016 Mitglieds-Nr.: 78406 |
Die Führerscheinstelle darf dich zu einen ärztlichen gutachten auffordern, ebenso das du die nachweise über abstinenz per Haar oder Urin Probe.. ich habe grade ein ähnliches Problem, bei mir fordert die Führerscheinstelle nur ein ärztliches gutachten wegen Alkohol&THC.. beim den gutachten wird der Kosum festgestellt.. die nachweise sollst du zusätzlich machen?
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15.05.2016, 12:57
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 3044 Beigetreten: 21.11.2015 Mitglieds-Nr.: 77593 |
Hallo kleiner Schlingel,
also ich glaube nicht das die FEB von dir nur eine Urinprobe oder Haaranalyse gefordert hat. Lies deren Schreiben mal genau, da steht höchstwarscheinlich drin, dass du ein ärztliches Gutachten zur Feststellung deiner Fahreignung beibringen sollst. Die "Drogenfreiheit" kann über eine Urinprobe oder Haaranalyse nachgewiesen werden. |
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15.05.2016, 13:13
Beitrag
#4
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 15.05.2016 Mitglieds-Nr.: 78828 |
Tatsächlich! Das habe ich dann wohl tatsächlich überlesen und mich in dem Schreiben nur auf die Urinkontrollen konzentriert bzw. angenommen, dass die Summe der Urinkontrollen das ärztliche Gutachten ergibt. Mir war nicht klar, dass das zwei verschiedene Dinge sind.
"Sie haben die erforderlichen Laboruntersuchungen sowie die Erstellung des Gutachtens gemäß § 11 Abs. 2 Satz 3 Nr. 5 FeV bei einem Arzt der Begutachtungsstelle für Fahreignung durchführen zu lassen." Ja, wer lesen kann ist klar im Vorteil. :-/ Vielen lieben Dank, angeditscht! :-) |
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