Und immer wieder.. Tote am Stauende durch LKW, Wieso nicht SOFORT(!) Notbremsassistent für JEDEN(!) LKW? |
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Und immer wieder.. Tote am Stauende durch LKW, Wieso nicht SOFORT(!) Notbremsassistent für JEDEN(!) LKW? |
08.09.2018, 22:38
Beitrag
#951
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3269 Beigetreten: 28.05.2013 Mitglieds-Nr.: 68698 |
Ich habe gelesen dass der Transporter auf der mittlern Spur fuhr und dann nach rechts zog. Er hätte also den Stau sehen können. Denn erhatte ja nichts sichtverdeckendes vor sich. Und zog trotzdem nach rechts vermutlich als er erkannte das der LKW abfuhr.
Natürlich lässt sich irgendein Vorwurf gegen den abbiegenden LKW-Fahrer konstruieren. Wer in den letzten Jahren noch nie in einer LKW Kontrolle war wird das jetzt nicht verstehen. |
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09.09.2018, 12:30
Beitrag
#952
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24526 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 |
Nun ja, wenn er die Lenkzeit nicht eingehalten hätte, wäre dieser Vorwurf doch berechtigt? Allerdings ohne Zusammenhang mit dem Unfall.
Der Transporter dahinter hat schlicht für seinen geringen Abstand zu wenig aufgepasst - oder für sein Reaktions- und Bremsvermögen zu wenig Abstand gehalten. -------------------- „Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels
Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen? |
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25.09.2018, 20:26
Beitrag
#953
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 |
Wie durch ein Wunder kein Toter, aber dasselbe Szenario wie immer.
Und -natürlich- wieder keine Rettungsgasse Schlimmer, ich konnte es beobachten: Die Rettungsgasse wurde immer wieder zurangiert! Die Polizei reagierte sogar mit Motorradeskorten, die vor Räumfahrzeugen herfuhren und versuchten, die Erneut-Blockierer zum Wieder-Wegfahren zu bewegen. Alles zwecklos. -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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26.09.2018, 08:47
Beitrag
#954
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1168 Beigetreten: 20.06.2013 Wohnort: Green Hell Mitglieds-Nr.: 68944 |
Nur Strafen erhöhen hilft halt nichts, das haben viele wahrscheinlich sowieso wieder vergessen
Da muss man mit dem Videowagen/-motorrad voran durch und dann ist eben ein Beamter 1-2 Wochen damit beschäftigt das auszuwerten und 100 Anzeigen zu schreiben. Aber wenn es durch die Presse läuft das da gnadenlos mit 200€ oder mehr zu Kasse gebeten wird, dann ändert sich am ehsten was. |
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26.09.2018, 08:55
Beitrag
#955
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24526 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 |
Schlimmer, ich konnte es beobachten: Die Rettungsgasse wurde immer wieder zurangiert! Irgendwie haben die Autofahrer den Hang dazu, im Stau sinnlos herumzurangieren. Das ist keine Absicht, sondern wahrscheinlich irgendein hier sinnloses typisch-menschliches Verhalten. Ich konnte das auch neulich selber beobachten. Und, nein, es ist nicht sinnvoll, bis auf den letzten Zentimeter auf den Vordermann aufzufahren, damit "der Stau kürzer wird". Wenn dann doch jemand doof in der Gasse herumsteht und niemand mehr Bewegungsraum hat, dann war's das mit der Anfahrt der Feuerwehr. Was das für die Wartezeit der Unfallopfer bedeutet, kann man sich ausrechnen. Und wozu? Damit der Stau kürzer wird. -------------------- „Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels
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27.09.2018, 05:19
Beitrag
#956
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5124 Beigetreten: 25.08.2008 Wohnort: Wien/Österreich Mitglieds-Nr.: 43905 |
Ich bin vorige Woche in einen respektablen 20 km-Stau auf der A5 vor Karlsruhe geraten. Wenn man die Rettungsgasse bildet, hat das eine gewisse Vorbildwirkung, die aber nicht weit reicht. So 2-3 Autos vor mir und 5-10 Autos hinter mir haben Rettungsgasse gemacht, dann wars wieder zu.
Ich halte es auch nicht für gut, dass im § 11 der deutschen StVO in Bezug auf Rettungsgasse die Schrittgeschwindigkeit angeführt wird, das verleitet so manchen "Gesetzesspezialisten" dazu, die Rettungsgasse immer wieder zu zumachen. Da wäre es besser - wie in Österreich - nur vom stockendem Verkehr zu sprechen. Ich denke, auch bei 20 - 30 km/h ist eine Rettungsgasse angebracht, insbesondere wenn man immer wieder mit Verlangsamung rechnen muss - das ist ja kein Slalomrennen. |
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28.09.2018, 19:56
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#957
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1459 Beigetreten: 15.03.2011 Mitglieds-Nr.: 58374 |
Welchen denn bitte? Sein Fahrweg war doch frei und alles und er hat mit dem Unfall gar nichts zu tun. Es spricht ja nichts dagegen daß wenn die Abfahrt nur einen flachen Bogen hat oder der Verzögerungsstreifen sehr lang ist, da auch mit dem LKW mit 80 km/h + mwst rein zu kacheln. Und außerdem weiß man ja nicht was die Spezialisten hinter einem so machen und vor haben, bzw interessiert einem das doch auch gar nicht weil jeder selber schauen muss wo er hin fährt. Das sehe ich anders. Zitat (Auszug StVO §3) Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann. Den Ausfädelfahrstreifen konnte er noch gar nicht einsehen. Somit ist er zu schnell gefahren.Zitat (Auszug StVO §4) Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Die StVO fordert einen Abstand gemäß dem Reaktionsweg und nicht nach dem Bremsweg oder gar dem Anhalteweg. Der nachfolgende Verkehr darf sich auf einen gewissen Bremsweg verlassen.Aus beiden §§ folgt für mich: Der LKW Fahrer hätte - sobald er das Stauende erblickt - den Warnblinker anmachen müssen. Im Folgenden muss er seine Geschwindigkeit so wählen, dass er am Stauende anhalten könnte. Sobald der Ausfädelfahrstreifen beginnt und einsehbar ist, darf er auf diesen wechseln. Erst nach dem Wechsel muss er nicht mehr am Stauende anhalten können. Mit 80 darf er da aber trotzdem nicht fahren. Vielmehr darf er nur mit geringfügig höherer Geschwindigkeit und mit äußerster Vorsicht vorbei fahren. Der Transporter hätte - sobald er den Warnblinker vom LKW erblickt - selber seinen Warnblinker anmachen müssen und besonders aufmerksam fahren müssen. Beim verzögern des LKW hätte er ebenfalls verzögern müssen. Nach dem Wechsel des LKWs auf den Ausfädelfahrstreifen, hätte er dann das Stauende rechtzeitig erblickt und wäre nicht in das Stauende gefahren. -------------------- Theoretisch gibt es keinen Unterschied zwischen Theorie und Praxis, praktisch schon.
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29.09.2018, 11:51
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#958
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21919 Beigetreten: 07.01.2004 Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg Mitglieds-Nr.: 1228 |
Den Ausfädelfahrstreifen konnte er noch gar nicht einsehen. Somit ist er zu schnell gefahren. Woher weißt Du das? Und selbst WENN er nur Glück hatte, dass auf dem Ausfädelstreifen nichmand herumstand: Das hat doch mit dem eigentlichen Unfall nichts zu tun. Doc -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
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29.09.2018, 12:23
Beitrag
#959
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1459 Beigetreten: 15.03.2011 Mitglieds-Nr.: 58374 |
Doch hat es. Sobald man den Mindestabstand zum voraus fahrenden Fahrzeug unterschreitet, hat man seine Geschwindigkeit anzupassen oder den Fahrstreifen zu wechseln. Und genau das hat der LKW-Fahrer nicht gemacht. Vielmehr war er auf sichtbarem Kollisionskurs und ist erst unmittelbar vor dem Hindernis ausgewichen.
Damit hat er klar gegen StVO §5 verstoßen: Zitat (Auszug StVO §5) (4) Wer zum Überholen ausscheren will, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Der LKW-Fahrer hat folglich gegen die §§3-5 der StVO verstoßen. -------------------- Theoretisch gibt es keinen Unterschied zwischen Theorie und Praxis, praktisch schon.
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29.09.2018, 12:54
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#960
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7463 Beigetreten: 22.09.2014 Mitglieds-Nr.: 73950 |
Sobald man den Mindestabstand zum voraus fahrenden Fahrzeug unterschreitet, Er hat zu keiner Zeit den Mindestabstand unterschritten -------------------- |
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29.09.2018, 13:08
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#961
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1459 Beigetreten: 15.03.2011 Mitglieds-Nr.: 58374 |
Sobald er sich dem Stauende näher gekommen ist, als sein Anhalteweg lang ist, hat er gegen das Sichtfahrverbot verstoßen.
-------------------- Theoretisch gibt es keinen Unterschied zwischen Theorie und Praxis, praktisch schon.
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29.09.2018, 13:26
Beitrag
#962
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7463 Beigetreten: 22.09.2014 Mitglieds-Nr.: 73950 |
Gibts dazu eine Tatbestandsnummer oder einen Straftatbestand?
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29.09.2018, 14:46
Beitrag
#963
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1459 Beigetreten: 15.03.2011 Mitglieds-Nr.: 58374 |
Such dir was aus: 103602, 103854, 104636, 105672
-------------------- Theoretisch gibt es keinen Unterschied zwischen Theorie und Praxis, praktisch schon.
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29.09.2018, 15:10
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#964
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21919 Beigetreten: 07.01.2004 Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg Mitglieds-Nr.: 1228 |
Sobald er sich dem Stauende näher gekommen ist, als sein Anhalteweg lang ist, hat er gegen das Sichtfahrverbot verstoßen. Warum?? Ein Stau-Ende hat bereits die Geschwindigkeit "null", KANN also nicht mehr unerwartet bremsen. Warum sollte jetzt jemand langsam auf ein Stau-Ende zubremsen, wenn er gar nicht die Absicht hat, sich hinten anzustellen, sondern bereits VOR Erreichen des Stau-Endes abbiegen will? Klassische Situation im Kleinformat: - Ampelkreuzung mit "freilaufendem Rechtsabbieger". - die Ampel zeigt "Rot", - vor der Ampel steht ein einzelner Pkw; - der freilaufende Rechtsabbieger ist durch ihn NICHT blockiert; - ich möchte den freilaufenden Rechsabbieger benutzen. Ich käme niemals auf die Idee, zuerst langsam an den vor der Ampel Wartenden heranzufahren, sondern ich biege mit der rechtsabbiegerkompatiblen Geschwindigkeit ab. Und ich blinke rechts und schalte NICHT den Warnblinker ein. Wenn mein Hintermann dann ie Ampel und den Pkw übersieht kann ICH doch nichts dafür. Doc -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
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29.09.2018, 16:51
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#965
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7463 Beigetreten: 22.09.2014 Mitglieds-Nr.: 73950 |
Such dir was aus: 103602, 103854, 104636, 105672 Davon passt keiner. -------------------- |
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29.09.2018, 18:13
Beitrag
#966
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24526 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 |
Rechtsprechung dazu:
BGH v. 09.12.1986: Zum Sicherheitsabstand hinter einem sichtbehindernden vorausfahrenden Fahrzeug, das kurz vor einem stehenden Hindernis ausweicht Zitat Der nachfolgende Kraftfahrer ist nach § 4 Abs.1 S.1 StVO nicht verpflichtet, generell den Abstand zu dem vorausfahrenden Fahrzeug so zu wählen, dass er rechtzeitig vor einem durch den Vorausfahrenden zunächst verdeckten Hindernis anhalten kann, wenn dieser - ohne zu bremsen - unmittelbar vor dem Hindernis die Fahrspur wechselt.
-------------------- „Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels
Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen? |
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30.09.2018, 00:02
Beitrag
#967
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3269 Beigetreten: 28.05.2013 Mitglieds-Nr.: 68698 |
Mal ganz langsam. Schauen wir mal auf das Foto. Der aufgefahrene Transporter steht in einer Linie mit dem LKW davor. Das bedeutet er hat keine Kurve gefahren. Demnach könnte er schon am Beginn der Abfahrt auf der rechten Spur gewesen sein. Da er einen LKW mit hoher Geschwindigkeit überholt hat könnte er auch einen Stau gesehen haben. Denn beim überholen ist man nicht auf der rechten Spur und hat keine Schrankwand als Sichtbehinderung vor sich. Jetzt gibt es noch 2 Möglichkeiten. Der auf der rechten Spur fahrende fährt ab während der Überholende noch hinter ihm ist. Theoretisch kein Problem da ja die Sicht besser wird. Er wechselt aber auf die rechte Spur. Oder will ebenfalls zur Ausfahrt raus und verschätzt sich mit der Entfernung des Staus. Ebenfalls ist ein Rätsel warum er überhaupt die Spur wechselt. Aus Erfahrung sind oft die LKW auf der rechten Spur im Nachteil. Sprich der Stau ist auf der rechten Seite länger. Warum wollte er sich auf der rechten Seite anstellen wo es länger dauert?
Die nächste Frage ist, gibt es ein ungeschriebenes Gesetz? §1 Der LKW-Fahrer ist immer und überall an allem schuld. §2 Ist er einmal nicht schuld tritt automatisch §1 in Kraft. |
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30.09.2018, 06:11
Beitrag
#968
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13815 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 |
Welcher Lkw-Fahrer soll Deinen §1 erfüllt haben?
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30.09.2018, 10:42
Beitrag
#969
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 15855 Beigetreten: 05.02.2008 Wohnort: Vussem bei Mechernich bei Euskirchen zwischen Köln, Bonn und Aachen Mitglieds-Nr.: 39938 |
Na der grüne auf dem Bild dem manche ziemlich haarsträubend wegen seinem Abbiegen und nicht vorher so abzubremsen als wolle er sich im Stau anstellen eine Mitschuld andichten wollen.
Ich vermute der Planenbusfahrer war hier ziemlich grob nicht bei der Sache und die Sichtbehinderung war gar nicht so entscheidend für den Unfall. Wäre er bei der Sache gewesen hätte er sobald er Sicht gehabt hätte als Notreaktion vollbremsend dem grünen Lkw folgen können. -------------------- "Es stimmt, die Erde ist die Wiege der Menschheit, aber der Mensch kann nicht ewig in der Wiege bleiben. Das Sonnensystem wird unser Kindergarten."
Konstantin Ziolkowski, russischer Raumfahrttheoretiker "Bildung ist das, was übrigbleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat." Werner Heisenberg, deutscher Physiker und Nobelpreisträger Reverse Engineering Modification: Imitation of "Imitation Of Life".... Für alle die Holländisch können: .... de negen oplichters .... dronken mensen en kinderen spreken altijd de waarheid. Sightseeing Brüssel: Kongreßplatz, Botanischer Garten, Kunstberg. Sightseeing Casablanca |
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30.09.2018, 10:52
Beitrag
#970
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1459 Beigetreten: 15.03.2011 Mitglieds-Nr.: 58374 |
@Tanker: Dir ist schon bewusst, dass sich die Diskussion nicht mehr um den konkreten Fall dreht. Schließlich wechselte hier der Lieferwagenfahrer selbstständig auf den tödlichen Fahrstreifen. Für solche Dummheit kann der LKW-Fahrer natürlich nichts. Sollte der türkisfarbene LKW sogar derjenige sein, welcher vorm Stau vom Lieferwagen überholt wurde, dann hat er sogar genau das getan, was ich von ihm verlangt habe. Er ist offensichtlich mit der Geschwindigkeit auf den Ausfädelungsfahrstreifen gewechselt, bei der er noch hinter dem Stauende hätte anhalten können, da er genau dies getan hat.
Die von mir angestoßene Diskussion dreht sich um den Fall, dass beide Fahrzeuge direkt hintereinander fahren und das vordere, sichtbehindernde Fahrzeug erst unmittelbar vor dem Hindernis ausweicht und so der nachfolgende Fahrer keine Chance hat den Unfall zu verhindern. -------------------- Theoretisch gibt es keinen Unterschied zwischen Theorie und Praxis, praktisch schon.
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30.09.2018, 10:59
Beitrag
#971
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 15855 Beigetreten: 05.02.2008 Wohnort: Vussem bei Mechernich bei Euskirchen zwischen Köln, Bonn und Aachen Mitglieds-Nr.: 39938 |
Und dann gibst du dem Ausweicher eine Mitschuld? Sorry, dem kann ich nicht folgen. Außerdem ist der hintere nie völlig "chancenlos", er kann wie ich schrieb immer irgendwie dem Ausweicher folgen wenn er bei der Sache ist. Selbst schon einige Male durchexerziert.
-------------------- "Es stimmt, die Erde ist die Wiege der Menschheit, aber der Mensch kann nicht ewig in der Wiege bleiben. Das Sonnensystem wird unser Kindergarten."
Konstantin Ziolkowski, russischer Raumfahrttheoretiker "Bildung ist das, was übrigbleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat." Werner Heisenberg, deutscher Physiker und Nobelpreisträger Reverse Engineering Modification: Imitation of "Imitation Of Life".... Für alle die Holländisch können: .... de negen oplichters .... dronken mensen en kinderen spreken altijd de waarheid. Sightseeing Brüssel: Kongreßplatz, Botanischer Garten, Kunstberg. Sightseeing Casablanca |
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30.09.2018, 12:38
Beitrag
#972
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24491 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 |
Hallo, Kühltaxi,
demjenigen, der noch rechtzeitig ausweichen kann und somit nicht direkt in einen Unfall verwickelt wird, kann man m. E. keine Mitschuld am Unfall anlasten und damit sind wir offensichtlich einer Meinung. In diesem Punkt .... er kann wie ich schrieb immer irgendwie dem Ausweicher folgen wenn er bei der Sache ist. Selbst schon einige Male durchexerziert. stimme ich Dir allerdings nicht zu, denn wenn es dem "Ausweicher" gelingt, rechtzeitig in eine Lücke nach links oder rechts zu wechseln, heißt das noch lange nicht, dass der nachfolgende Fahrer ebenfalls eine passende Lücke neben sich hat. Nicht umsonst passiert es immer wieder, dass Fahrzeuglenker aufgrund einer Gefahr vor ihnen nach rechts oder links ausweichen und dabei neben ihnen oder direkt schräg hinter ihnen fahrende VT abdrängen oder oder mit diesen zusammenstoßen. Hallo, Mir, man sollte diese Aussage des Gerichts Zitat Im Interesse der Sicherheit des Verkehrs erscheint es erwägenswert und würde keine unzumutbare Beeinträchtigung der Flüssigkeit des Schnellverkehrs bedeuten, jedenfalls auf Autobahnen bereits für den Regelfall eine solche defensive Fahrweise mit entsprechend größeren Abständen zu vorausfahrenden Fahrzeugen zu verlangen. Jedoch stände das in Widerspruch zu § 4 Abs. 1 Satz 1 StVO, der eine solche defensive Fahrweise nicht vorschreibt und nur davon spricht, dass der nachfolgende Kraftfahrer noch anhalten, nicht aber, dass er noch ausweichen kann. Die Anlegung eines strengeren Maßstabes würde eine Änderung der Straßenverkehrsordnung voraussetzen, die dem Richter versagt ist. allerdings nicht außer Acht lassen. Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
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30.09.2018, 14:21
Beitrag
#973
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21919 Beigetreten: 07.01.2004 Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg Mitglieds-Nr.: 1228 |
Außerdem ist der hintere nie völlig "chancenlos", er kann wie ich schrieb immer irgendwie dem Ausweicher folgen wenn er bei der Sache ist. Die "Chance" kann er sich durch sein eigenes Fahrverhalten schaffen: Er hat gefälligst "auf Sicht" zu fahren. "Auf Sicht" heißt für mich, dass er innerhalb seiner Sichtweite vor einem stillstehenden Hindernis anhalten können muss. Nach der "Faustformel", die ich vor 49 Jahren in der Fahrschule gelernt habe, beträgt der Anhalteweg einschließlich Reaktonszeit bei 80 km/h [0,1 x 80)² Meter, das wären 64 Meter. Wenn er NICHT soviel Sicht hat (egal ob wegen Nebel oder wegen einer vor ihm fahrenden Schrankwand von 2,50 m x 4,00 m) dann hat er entweder langsamer zu fahren (dann regelt sich das mit der "Sicht" auch recht zeitnah) oder den Abstand zu vergrößern. Die "Abstand = halber Tacho" - Regel gilt meines Wissens nur dann, wenn der Hintermann quasi durch den Vordermann hindurch- oder an ihm vorbeigucken kann. Doc -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
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30.09.2018, 20:48
Beitrag
#974
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1459 Beigetreten: 15.03.2011 Mitglieds-Nr.: 58374 |
Wir fahren also beide 80. Du fährst 64 m hinter mir. Wenn ich jetzt kurz vor dem Hindernis ausweiche, dann siehst du ca 74 m vor dir ein Hindernis. Da du vor 49 Jahren in der Fahrschule nicht aufgepasst hast, fehlt dir nun der Reaktionsweg von 24 m (80km/h*0,1*3) und du fährst noch 14 m tief in den in das Hindernis hinein.
Die Ansicht, dass man nur bei einem durchsichtigen Vordermann nach halben Tacho fahren darf, hat der BGH doch negiert: Zitat Zwar wird in der Rechtsprechung die Meinung vertreten, dass ein Kraftfahrer, dem die Sicht nach vorn durch ein vorausfahrendes Fahrzeug versperrt ist, vor allem bei Dunkelheit einen so großen Abstand einhalten und so aufmerksam fahren muss, dass er auch bei einem plötzlichen Ausscheren des Vordermannes dessen Fahrspur folgen kann; denn nur wenn er dessen Ausweichbewegung mitmacht, könne er sicher sein, dass sich zwischen ihm und dem vorausfahrenden Fahrzeug kein Hindernis in seiner Fahrbahn befinde (so OLG Köln VRS 29, 365; OLG Schleswig VerkMitt 1971, 93 und OLG München NJW 1968, 652, 653; ebenso Füll/Möhl/Rüth, Straßenverkehrsrecht, 1980, § 4 StVO Rz. 8). Dem vermag der Senat sich jedoch nicht anzuschließen. Nach Ansicht des BGH muss der Vorausfahrende nicht rechtzeitig ausweichen, sondern darf wohl bis zum letzten Moment warten: Zitat Weicht der Vorausfahrende dagegen auf die andere Fahrspur aus, so muss dies nicht schon auf dieselbe Entfernung geschehen, wie sich ein Bremsen abzeichnen würde, sondern kann auch so stattfinden, dass der Nachfolgende erst zu einem Zeitpunkt gewarnt wird, in welchem diesem unter Umständen eine Notbremsung nicht mehr möglich ist, sondern nur noch ein Ausweichen als unfallvermeidende Maßnahme bleibt. Ich erachte das für gefährlich, schließlich sieht der BGH auch den Abstand des hinterherfahrenden Fahrers als ausreichend an: Zitat Im Interesse der Sicherheit des Verkehrs erscheint es erwägenswert und würde keine unzumutbare Beeinträchtigung der Flüssigkeit des Schnellverkehrs bedeuten, jedenfalls auf Autobahnen bereits für den Regelfall eine solche defensive Fahrweise mit entsprechend größeren Abständen zu vorausfahrenden Fahrzeugen zu verlangen. Jedoch stände das in Widerspruch zu § 4 Abs. 1 Satz 1 StVO, der eine solche defensive Fahrweise nicht vorschreibt und nur davon spricht, dass der nachfolgende Kraftfahrer noch anhalten, nicht aber, dass er noch ausweichen kann. Die Anlegung eines strengeren Maßstabes würde eine Änderung der Straßenverkehrsordnung voraussetzen, die dem Richter versagt ist. Jedenfalls aber darf der Kraftfahrer, wenn er eine Ausweichbewegung seines Vordermannes nicht mitmacht, von diesem Augenblick an nicht mehr schneller als "auf Sicht" fahren (ebenso OLG Köln VRS 26, 223, 224). In der Konsequenz bedeutet das doch, dass man am Stauende stehen kann und ohne eigene und fremde Schuld tot gefahren werden kann. Schließlich haben sowohl V als auch H alles richtig gemacht. -------------------- Theoretisch gibt es keinen Unterschied zwischen Theorie und Praxis, praktisch schon.
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30.09.2018, 21:19
Beitrag
#975
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21919 Beigetreten: 07.01.2004 Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg Mitglieds-Nr.: 1228 |
Am Stau-Ende kannst Du so oder so totgefahren werden (ansonsten gäbe es diesen Thread nicht).
Der Ursache dafür ist in der Regel wesentlich banaler als im zuletzt betrachteten Fall, bei dem Meine Meinung: Wenn ich selbst plattgefahren worden bin und irgendwo im Nachthemd sitze und Harfe spiele, dann ist es mit herzlich schnuppe, ob der Halbtote, der mir hinten reingefahren war, dafür auch noch bestraft wird oder nicht. Doc -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
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30.09.2018, 21:44
Beitrag
#976
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24491 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 |
Hallo, Doc aus Bückeburg,
für die Hinterbliebenen kann die Schuldfrage eine existenzielle Bedeutung haben. Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
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30.09.2018, 22:07
Beitrag
#977
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24526 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 |
In der Konsequenz bedeutet das doch, dass man am Stauende stehen kann und ohne eigene und fremde Schuld tot gefahren werden kann. Schließlich haben sowohl V als auch H alles richtig gemacht. Das ist nichts neues, dasselbe kann Dir z.B. durch einen rechtsabbiegenden LKW passieren, der Dich nicht sehen konnte. -------------------- „Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels
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30.09.2018, 22:49
Beitrag
#978
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3269 Beigetreten: 28.05.2013 Mitglieds-Nr.: 68698 |
Welcher Lkw-Fahrer soll Deinen §1 erfüllt haben? Jeder. Im übrigen würde manchmal herzhaftes bremsen mehr nützen als ausweichen. Ich stehe lieber am Anfang zu kräftig auf die Bremse und lasse dann gegebenfalls mit dem Druck nach als gar nicht oder mit zu wenig Druck. Denn dann geht mir eventuell der Bremsweg aus. |
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30.09.2018, 22:57
Beitrag
#979
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24526 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 |
[ ] Du hast den Thread gelesen.
-------------------- „Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels
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01.10.2018, 13:10
Beitrag
#980
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6502 Beigetreten: 03.11.2005 Mitglieds-Nr.: 14317 |
.... Zitat ... Jedenfalls aber darf der Kraftfahrer, wenn er eine Ausweichbewegung seines Vordermannes nicht mitmacht, von diesem Augenblick an nicht mehr schneller als "auf Sicht" fahren (ebenso OLG Köln VRS 26, 223, 224). In der Konsequenz bedeutet das doch, dass man am Stauende stehen kann und ohne eigene und fremde Schuld tot gefahren werden kann. Schließlich haben sowohl V als auch H alles richtig gemacht. Das ist nichts neues, dasselbe kann Dir z.B. durch einen rechtsabbiegenden LKW passieren, der Dich nicht sehen konnte. Das stimmt natürlich nicht. In beiden Fällen hat jemand was falsch gemacht, im einen der Hinterherfahrende, im anderen der LKW-Fahrer. Wie der BGH ausführt, du zitierst es ja selber, muss man entweder die Ausweichbewegung mitmachen, oder von dem Augenblick an, in dem der vor dir wechselt, auf Sicht fahren. Wenn du also in einen auf deiner Spur stehenden einschlägst, dann bist du eben NICHT von dem Augenblick an, in dem der andere gewechselt ist, auf Sicht gefahren. Der abbiegende LKW hat auch nicht alles richtig gemacht, heißt es doch in der StVO: Zitat (§9 StVO) (3) Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor und Fahrräder auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. WIE der Abbiegende das macht, wenn er nichts sieht, steht da nicht. M.E. muss er sich ggf. von jemanden einweisen lassen, hilfsweise vielleicht auch tasten. Wenn jemand WIRKLCH tastet, dann kann er auch keinen überfahren. Von "beide haben alles richtig gemacht" kann also keine Rede sein |
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01.10.2018, 14:29
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#981
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 15855 Beigetreten: 05.02.2008 Wohnort: Vussem bei Mechernich bei Euskirchen zwischen Köln, Bonn und Aachen Mitglieds-Nr.: 39938 |
für die Hinterbliebenen kann die Schuldfrage eine existenzielle Bedeutung haben. Ich vermute doch mal daß der Drauffahrende in der Situation zivilrechtlich voll schuld ist, schon alleine aus seiner Betriebsgefahr heraus, nur halt evtl. nicht strafrechtlich. -------------------- "Es stimmt, die Erde ist die Wiege der Menschheit, aber der Mensch kann nicht ewig in der Wiege bleiben. Das Sonnensystem wird unser Kindergarten."
Konstantin Ziolkowski, russischer Raumfahrttheoretiker "Bildung ist das, was übrigbleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat." Werner Heisenberg, deutscher Physiker und Nobelpreisträger Reverse Engineering Modification: Imitation of "Imitation Of Life".... Für alle die Holländisch können: .... de negen oplichters .... dronken mensen en kinderen spreken altijd de waarheid. Sightseeing Brüssel: Kongreßplatz, Botanischer Garten, Kunstberg. Sightseeing Casablanca |
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01.10.2018, 17:09
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#982
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24526 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 |
Wie der BGH ausführt, du zitierst es ja selber, muss man entweder die Ausweichbewegung mitmachen, oder von dem Augenblick an, in dem der vor dir wechselt, auf Sicht fahren. Wenn du also in einen auf deiner Spur stehenden einschlägst, dann bist du eben NICHT von dem Augenblick an, in dem der andere gewechselt ist, auf Sicht gefahren. Der BGH hat das so nicht geschrieben. Er hat erwogen, ob man das verlangen könnte, und sich dagegen entschieden, weil das aus der StVO nicht herauslesbar ist. Zitat Der abbiegende LKW hat auch nicht alles richtig gemacht, heißt es doch in der StVO: Die Rechtsprechung spricht aber regelmäßig einen LKW-Fahrer, der ohne Sicht nach rechts abbiegt, frei, mit der Begründung, dass der LKW-Fahrer nichts falsch mache, weil er den "Toten Winkel" nicht vermeiden könne. Ich vermute doch mal daß der Drauffahrende in der Situation zivilrechtlich voll schuld ist, schon alleine aus seiner Betriebsgefahr heraus, nur halt evtl. nicht strafrechtlich. Nö, beim Auffahrunfall im Stau unter Kfz ohne schuldhafte Beteiligung kommt es nur auf die gegenseitige Betriebsgefahr an. Wenn ein PKW auf einen LKW fährt, müsste eigentlich der LKW den höheren Teil aufgebrummt bekommen. -------------------- „Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels
Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen? |
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01.10.2018, 20:15
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#983
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1459 Beigetreten: 15.03.2011 Mitglieds-Nr.: 58374 |
Zitat Der abbiegende LKW hat auch nicht alles richtig gemacht, heißt es doch in der StVO: Die Rechtsprechung spricht aber regelmäßig einen LKW-Fahrer, der ohne Sicht nach rechts abbiegt, frei, mit der Begründung, dass der LKW-Fahrer nichts falsch mache, weil er den "Toten Winkel" nicht vermeiden könne. Ich durfte letztens die Einparkkamera im neuen Auto von meinem Chef bewundern. Da sieht man das Auto von oben wie in GTA2. Toter Winkel ist da keiner mehr vorhanden. Warum gibt es das nicht auch für LKW? -------------------- Theoretisch gibt es keinen Unterschied zwischen Theorie und Praxis, praktisch schon.
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01.10.2018, 20:18
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#984
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21919 Beigetreten: 07.01.2004 Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg Mitglieds-Nr.: 1228 |
Der abbiegende LKW hat auch nicht alles richtig gemacht, heißt es doch in der StVO: Wenn ich das Foto richtig deute ist er auf ner Autobahn vom Hauptfahrstreifen aus in die Ausfädelspur abgebogen.Zitat (§9 StVO) (3) Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor und Fahrräder auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. WIE der Abbiegende das macht, wenn er nichts sieht, steht da nicht. M.E. muss er sich ggf. von jemanden einweisen lassen, hilfsweise vielleicht auch tasten. Wenn jemand WIRKLCH tastet, dann kann er auch keinen überfahren. Also: ICH würde da weder mit Gegenverkehr noch mit Schienenfahrzeugen, Fahrrädern mit Hilfsmotor oder Fahrrädern rechnen, die ich eventuell durchfahren lassen müsste... Doc -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
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01.10.2018, 20:44
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#985
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5124 Beigetreten: 25.08.2008 Wohnort: Wien/Österreich Mitglieds-Nr.: 43905 |
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01.10.2018, 20:55
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#986
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9472 Beigetreten: 14.01.2006 Wohnort: Mitte der Südschiene Mitglieds-Nr.: 15997 |
Der BGH hat das so nicht geschrieben. Er hat erwogen, ob man das verlangen könnte, und sich dagegen entschieden, weil das aus der StVO nicht herauslesbar ist. Tja, schade, daß das nicht nachts war. Dann hätten wir den §18 noch einbringen können mit dem "ausreichender Abstand" - der dann eben nicht ausreichend war... -------------------- Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen. Quelle: Widerstand und Ergebung |
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01.10.2018, 22:19
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#987
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24491 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 |
Hallo, mir,
Die Rechtsprechung spricht aber regelmäßig einen LKW-Fahrer, der ohne Sicht nach rechts abbiegt, frei, mit der Begründung, dass der LKW-Fahrer nichts falsch mache, weil er den "Toten Winkel" nicht vermeiden könne. (Hervorhebung durch mich) das wage ich zu bezweifeln. Im Netz finden sich massenhaft Berichte über Verurteilungen von LKW - Fahrern, die so einen Unfall verursacht haben. Letztendlich ist dies aber OT, denn mit dem eigentlichen Thema hat es nichts zu tun. Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
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01.10.2018, 22:25
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#988
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24526 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 |
Wenn Du eine Verurteilung findest, obwohl nicht ausgeschlossen werden konnte, dass der LKW keine Chance hatte, den Radfahrer zu sehen, würde mich das interessieren. Ggf. auch per PN oder in einem anderen Thread.
Wenn sich das OT hier zu stark ausbreitet, werde ich abspalten. -------------------- „Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels
Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen? |
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01.10.2018, 23:13
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#989
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2429 Beigetreten: 17.07.2011 Wohnort: Im Südbadischen Mitglieds-Nr.: 60398 |
Das sehe ich anders. Und ich eben auch. Was sollte ich in dieser Situation da langwieriges Brimborium machen und in der Gegend herum kriechen udn Wanrblinken und haste nicht gesehn? Schau dir doch das Bild an: https://www.hna.de/bilder/2018/09/06/102174...b1b65f-QMa7.jpg LKW fährt auf dem rechten Fahrstreifen, sieht den Stau vor sich der sich HINTER dem Beginn des Verzögerungsstreifens befindet. Will an der Ausfahrt abfahren. Sieht daß da alles frei ist. Lässt seinen Tempomaten drin, betägt den Blinker, und wechselt ganz am Beginn des Verzügerungsstreifens auf ebendiesen. Die 50m Sicherheitsabstand zum LKW mit der blauen Plane hat er geschätzt nichtmal unterschritten, da er bevor der Punkt des Unterschreitens erreicht wurde bereits auf dem (freien) Verzügerungsstreifen war. Jezt raucht er rechts an den stehenden Fahrzeugen vorbei, und der pennende Transporterfahrer der eben noch hinter ihm war und weiter der rechten Spur folgt knallt auf den dort stehnden LKW. Wo soll da jezt das Problem sein? Ich sehe eher das Gegenteil, wenn irgendwo frei ist unddie Leute bremsen unnötig wie die Weltmeister, dann gibts noch viel mehr stockenden Verkehr, und leztendlich Stau, und damit noch viel mehr gefährliche Situationen, wie wenn der Verkehr einfach so gut es geht und mit möglichst wenig Geschwindigkeitsänderung fließt. Denn mitlerweile ist ja alles überall so dermaßen überlastet, daß man auch da ein bisschen dran denken muss, weils sonst bald gar nicht mehr läuft (der eine bremst ein bisschen, der 2. auch, der 3. verschötzt sich schon und bremst stärker, der 4. fährt fast hinten drauf und der 5. legt eine Vollbremsung hin, und schon steht der Verkehr fast, und das völlig grundlos). Und besonders an großen Autobahnkreuzen und vorallem Dreiecken usw, kann man oft mit voller Geschwindigkeit in die Ausfahrten fahren. |
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02.10.2018, 14:28
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#990
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6502 Beigetreten: 03.11.2005 Mitglieds-Nr.: 14317 |
Der BGH hat das so nicht geschrieben. Er hat erwogen, ob man das verlangen könnte, und sich dagegen entschieden, weil das aus der StVO nicht herauslesbar ist. Ich lese da : Zitat (BGH) Jedenfalls aber darf der Kraftfahrer, wenn er eine Ausweichbewegung seines Vordermannes nicht mitmacht, von diesem Augenblick an nicht mehr schneller als "auf Sicht" fahren (ebenso OLG Köln VRS 26, 223, 224). Ich weiß nicht, was ich da falsch interpretiere. In dem Moment, in dem der vor mir Fahrende den Fahrstreifen frei macht und ich ein stehendes Hinternis erblicke, muss ich vor diesem anhalten können, wenn ich nicht gewillt bin, die Ausweichbewegung mitzumachen. Wo soll da jezt das Problem sein? Das Problem ist, dass eine minimale Unaufmerksamkeit des hinten Fahrenden reicht, dass er in das Stauende einschlägt. Rein rechtlich mag das Reinkacheln in den Verzögerungsstreifen ja nicht zu beanstanden sein, rein partnerschaftlich gesehen ist es angesagt, den Verkehr hinter sich zu warnen. Was ja regelmäßig auch getan wird, wenn man auf ein Stauende zufährt. So wie ich dich verstehe ist ja ein Warnblinken am Stauende völlig überflüssig, es muss halt nur jeder, der auf das Stauende zufährt, entsprechend aufmerksam sein. Was ja, um zum Threadtitel zurück zu kommen, offensichtlich auch so ist. |
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02.10.2018, 15:18
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#991
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2429 Beigetreten: 17.07.2011 Wohnort: Im Südbadischen Mitglieds-Nr.: 60398 |
Ich schrieb ja bereits, warnblinken und blinken zusmamen geht nicht, also muss man sich für eins entscheiden.
Die selbe Situation hats doch auch an abknickenden Vorfahrtsstraßen, wenn der Vordermann diese mit unverminderter Geschwindigkeit verlässt weil er geradeaus fährt. Dann ist der Nachfolgende auch gefordert, von einem Moment auf den anderen plötzlich selbst zu schauen daß sein Bremsweg vor ihm frei ist, statt einfach nur mit gewissem Abstand hinterher zu fahren und nichts zu denken. |
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02.10.2018, 17:22
Beitrag
#992
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24526 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 |
Der BGH hat das so nicht geschrieben. Er hat erwogen, ob man das verlangen könnte, und sich dagegen entschieden, weil das aus der StVO nicht herauslesbar ist. Ich lese da : Zitat (BGH) Jedenfalls aber darf der Kraftfahrer, wenn er eine Ausweichbewegung seines Vordermannes nicht mitmacht, von diesem Augenblick an nicht mehr schneller als "auf Sicht" fahren (ebenso OLG Köln VRS 26, 223, 224). Ich weiß nicht, was ich da falsch interpretiere. In dem Moment, in dem der vor mir Fahrende den Fahrstreifen frei macht und ich ein stehendes Hinternis erblicke, muss ich vor diesem anhalten können, wenn ich nicht gewillt bin, die Ausweichbewegung mitzumachen. Ja und nein. Teilweise hast Du recht und ich habe das falsch wiedergegeben. Von dem Zeitpunkt an, an dem der Vordermann die Spur wechselt, muss man Sichtgeschwindigkeit auf den neuen Vordermann bezogen fahren. Es kann allerdings sein, dass es dafür bereits zu spät ist, wenn der Vordermann beispielsweise steht und der Raum nicht mehr zum Bremsen bis zum Stillstand genügt. Und es könne - sagt jedenfalls der BGH - passieren, dass man dann auch nicht mehr ebenfalls den Spurwechsel vollziehen kann, und das sei noch erlaubt: Zitat Deshalb hat der Senat erwogen, ob nicht von dem Nachfahrenden im Hinblick auf seine Sichtbehinderung durch das voranfahrende Fahrzeug ein solcher Abstand zu verlangen ist, der es ihm ermöglicht, auch seinerseits die Ausweichbewegung nachzuvollziehen, wenn der Vorausfahrende - ohne zu bremsen - unmittelbar vor dem Hindernis die Fahrspur wechselt. [...] Jedoch stände das in Widerspruch zu § 4 Abs. 1 Satz 1 StVO, der eine solche defensive Fahrweise nicht vorschreibt und nur davon spricht, dass der nachfolgende Kraftfahrer noch anhalten, nicht aber, dass er noch ausweichen kann. Die Anlegung eines strengeren Maßstabes würde eine Änderung der Straßenverkehrsordnung voraussetzen, die dem Richter versagt ist. -------------------- „Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels
Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen? |
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05.10.2018, 13:28
Beitrag
#993
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6502 Beigetreten: 03.11.2005 Mitglieds-Nr.: 14317 |
Ich schrieb ja bereits, warnblinken und blinken zusmamen geht nicht, also muss man sich für eins entscheiden. Zum einen kann man ja zuerst warnblinken und dann erst blinken, zum andern kann man alternativ ja auch blinken und deutlich verlangsamen, obwohl man mit unverminderter Geschwindigkeit auf den Ausfädelstreifen kacheln könnte (und dann erst verzögern). Die von dir skizzierte Unvereinbarkeit besteht also nicht wirklich. Zitat Die selbe Situation hats doch auch an abknickenden Vorfahrtsstraßen, .... Nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich. Die Situation an einer abknickenden Vorfahrtstraße mit der hier diskutierten in Verbindung zu bringen ist nun wirklich völliger Unfug . |
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16.10.2018, 09:20
Beitrag
#994
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 |
Diesmal mit Tanklaster.
Drei Folgebeiträge, die sich auf ein thematisch unpassendes Human Gateway bezogen, wurden entfernt. Bitte verseht Links mit einer Beschreibung, aus der der Leser entnehmen kann, worum es geht. Und nicht jede Zeitungsmeldung die irgendwas mit LKW zu tun hat, passt in diesen Thread. Der Beitrag wurde von mir bearbeitet: 02.11.2018, 11:40 -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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10.01.2019, 15:32
Beitrag
#995
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 |
Und wieder wäre ein Toter sicherlich vermeidbar gewesen. LKW fährt offenbar ungebremst in einen "Eisernen Gustav". Im Artikel steht gottseidank zumindest nichts über schlimme Folgen beim Fahrer des Absicherungs-LKW. Aber der Trucker des auffahrenden LKW starb.
Ja klar, man kann spekulieren, ob er irgendwas getan hat, statt aufmerksam den Verkehr zu beobachten. Oder eben er hatte einen Schwächeanfall und der Tempomat fuhr weiter. Mit nicht abschaltbarem Notbremsassistent wäre er wohl noch am Leben. Ich selbst erlebte neulich meinen ersten Sekundenschlaf, plötzlich weckte mich mein Auto durch Rütteln, Piepsen, und Lenkeingriffe, außerdem bremste es. Danke Technik! Ja klar, auch da ist die Frage erlaubt, wie kann es soweit kommen? Nun, ich war halt müde, musste berufsbedingt aber dennoch unbedingt noch von München nach Nürnberg. Und dachte, ich bin fit genug. Im Nachhinein war es schon absolut ungewöhnlich, dass ich plötzlich auf der ganz rechten (statt wie üblich der ganz linken) Spur fuhr. Vermeintlich gemütlich und sparsam mit Tempomat mit den LKW mitschwimmen. Habe mir eingeredet, das sei wegen des fast leeren Tanks, weil ich es noch nach Nürnberg schaffen wollte... Und dann bin ich bei diesen gemütlichen 90 km/h eingenickt Es würde ja schon helfen, wenn immer dann, wenn der Tempomat aktiviert wird, automatisch und zwingend der Notbremsassistent aktiviert wird. So macht es mein PKW auch. Ich schalte entweder beides ein oder beides aus. Warum muss man das beim LKW trennen, so dass das sicherheitsrelevante, nämlich der Bremsassistent, komplett abschaltbar ist? -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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10.01.2019, 16:28
Beitrag
#996
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1132 Beigetreten: 06.01.2015 Mitglieds-Nr.: 75009 |
(...) Und dann bin ich bei diesen gemütlichen 90 km/h eingenickt (...) Bei 230 auf der linken Spur wäre dir das nicht passiert , da hält dich das Adrenalin wach -------------------- Das beste Verkehrszeichen aller Zeiten, das VZ254
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10.01.2019, 17:24
Beitrag
#997
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2034 Beigetreten: 28.01.2007 Wohnort: Neu-Ulm Mitglieds-Nr.: 27928 |
Wie zwingend ist denn "zwingend"? LKWs sind auch verpflichtet (=gezwungen), mit AdBlue-Zusatz zu fahren. Nun gibt es da aber so eine Box, die man in den Stromkreis einschleift, und ... "nix is", der Bordvorrat hält ewig. Wer un-genotbremst fahren will, wird auch dafür Wege finden.
-------------------- Quid pro quo ... ernst gemeinte Beiträge zur Teilnahme am Straßenverkehr mit muskelkraftbetriebenen Fahrzeugen (you know what I mean) setzen voraus, dass erkennbar ernst gemeinte und aktiv durchgesetzte Anordnungen vorgefunden werden. Soll heißen: Wer Spaß sät, braucht sich über flapsige Äußerungen nicht zu wundern.
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11.01.2019, 13:32
Beitrag
#998
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 822 Beigetreten: 21.05.2015 Wohnort: Ruhrgebiet Mitglieds-Nr.: 76261 |
Wobei die rechtlichen Folgen bei einem Unfall, den das funktionierende System hätte verhindern können, sicher höher sind. Insofern könnte auch die Abschreckung größer sein.
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11.01.2019, 17:54
Beitrag
#999
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3269 Beigetreten: 28.05.2013 Mitglieds-Nr.: 68698 |
Irgendwas stimmte mit der Bremse nicht. Oder warum sind Bremsspuren von Auflieger zu sehen? Normalerweise sind heute keine Bremsspuren mehr zu sehen oder nur unter bestimmten Bedingungen (Lichteinfall, Blickwinkel).
Nicht immer muß der Fahrer schuld sein weil er den Notbremsassistenten ausgeschaltet hat. Erstmal wäre das Alter des Zugfahrzeugs zu prüfen, ob da überhaupt ein Notbremsassistent verbaut sein muß. Wenn ja, welche Version ist verbaut. Es müssen die alten Notbremsassistenten nur 10km/h verlangsamen und die aktuellen nur 20. Oder ob da ein Notbremsassistent verbaut ist der vor dem Hindernis abbremst wenn die Straße nicht nass ist. Oder ob das ein "Geländefahrzeug" ist das gar keinen braucht. Wenn dann diese Frage geklärt sind kann man sich drüber unterhalten ob er ausgeschaltet war oder ob ein technisches Problem vorlag. Es gibt in den Weiten von youtube ein Video eines Auffahrunfalls. Da wird auch wie hier über den dummen LKW-Fahrer der ums Leben geschimpft. Irgendwo in den Kommentaren taucht dann ein Freund des Getöteten auf und schreibt, dass der Fahrer weder Porno gucken, noch Selbstmord begehen wollte. Es ist mit großer Wahrscheinlichkeit eine Bremsleitung geplatzt. Mir ist auch mal die Membran eines Bremszylinders an der Vorderachse geplatzt. Das Fahrzeug war erst 4 oder 5 Monate alt. Ich weiß nicht warum ich dem Vorfahrtnehmenden und vergessen Gas zu Gebenden nicht hinten reingerauschst bin und auch nicht warum ich nicht an der neben mir fahrenden Straßenbahn oder den 4 Streifenwagen vor der Polizeiwache hängen geblieben bin. So eine Situation möchte ich nicht mehr erleben. |
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11.01.2019, 21:37
Beitrag
#1000
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21919 Beigetreten: 07.01.2004 Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg Mitglieds-Nr.: 1228 |
... Ich weiß nicht warum ich ... nicht an der neben mir fahrenden Straßenbahn oder den 4 Streifenwagen vor der Polizeiwache hängen geblieben bin. Vermutlich hat der Straßenbahnfahrer Dich gesehen und ist nach links ausgewichen... Doc -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 24.11.2024 - 04:14 |