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> Tag des Fahrrads: Die 5 größten Irrtümer über die Straßenverkehrs-Ordnung, Informationen des BMVI
janr
Beitrag 12.06.2017, 17:34
Beitrag #51


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Zitat (haschee @ 12.06.2017, 18:31) *
... Der Zebrastreifen gibt dem Radfahrer zwar keine Rechte
ABER ER NIMMT IHM AUCH KEINE!
Das kann man unterstreichen wavey.gif

Wann ein Radler auf dem Zebra Vorfahrt hat und wann nicht wird an anderer Stelle geregelt.
Das Zebra regelt da nix und das ist auch gut so.


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Mueck
Beitrag 12.06.2017, 23:32
Beitrag #52


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Zitat (janr @ 12.06.2017, 18:15) *
Dann hat er das nach §8 und §9.

Warum muß man ihm das dann noch auf dem Zebra geben?
Tut man ja gar nicht.
Schaue Dir Kreisverkehre an (außer den verkorksten in Neu-Ulm), da findet man oft Zebras.
Ohne Zebra haben
1. Radfahrer Vorrang nach § 9 ggü. Ausfahrern
2. Radfahrer Vorfahrt nach § 8 ggü. Einfahrern
3. Fußgänger Vorrang nach § 9 ggü. Ausfahrern
4. Fußgänger KEINE Vorfahrt nach § 8 ggü. Einfahrern
Wegen letzterem zur Gleichstellung mit Radfahrern pinselt man gerne Zebras da hin ...
Egal ob mit oder ohne Extrafurt für Radler ändert sich nix an 1. und 2.

Mit kleinen 205 für Radler möge sich was an 1. und 2. ändern, aber nicht an 3., weil dieses Vz für Fußgänger keine definierte Wirkung hat ...
Und ganz veriwrrend wird's in Neu-Ulm mit Zebras und kleinen 205 ...

Und sowas wie an Kreiseln gibt es auvh oft mit Zebras über Nebenstraßen parallel zu Vorfahrtsstraßen.
Rechte für Radler schon da, für Fußgänger hingepinselt per Zebra ...
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Tinu
Beitrag 13.06.2017, 06:31
Beitrag #53


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Schön zusammengefasst!

Da man sich diese Regelauflistung nicht an jedem Konfliktpunkt erneut aufzählen und seinen Vorrang/Nachrang ausrechnen kann, sollte man sie als Automatismus abgespeichert haben, was man als Kraftfahrer spätestens in der Fahrschule gelernt haben sollte. Von Fußgängern und Radfahrern wird dies sogar ohne Pflichtschulung erwartet!

Das würde sicher auch funktionieren, wenn nicht durch StVB immer wieder dieses Grundprinzip des Vorrangs ausgehebelt würde und an Konfliktpunkten Sonderregelungen für einzelne Verkehrsarten angeordnet werden, die dann auch noch widersprüchlich umgesetzt werden. Wie soll da der arglose VT auf die Schnelle korrekt reagieren?

Typisches Beispiel ist deine Erklärung zu den Zebras: Durch Zebras einheitlichen Vorrang für den Verkehr aus einer Richtung an einem Konfliktpunkt unabhängig von der Verkehrsart zu schaffen, ist ein prima Schritt zur Vereinfachung und damit mehr Sicherheit. Gleichzeitig eine andere Verkehrsart aber explizit wieder aus dem Vorrang auszuschließen, ist geradezu eine Perversion dieses Vorhabens und schafft dadurch erst unnötige Verkehrsgefährdung wegen unklarer und unerwarteter Sonderregelung! (Wir sorgen dafür, dass Fußgänger mit dem restlichen Verkehrsstrom "mitschwimmen" können, dafür nehmen wir gleichzeitig die Radfahrer aus diesem Verkehrsstrom heraus. Warum???)

Wenn dann auch noch pauschal kolportiert wird, dass Radfahrer an Zebras keine Vorfahrt haben, muss man sich über gar nichts mehr wundern!

(Meine persönliche Einschätzung: Erfahrungsgemäß sind Fußgänger wesentlich vorsichtiger beim Überqueren von Straßen und nehmen aus Respekt häufig nicht einmal bestehenden Vorrang wahr, so dass es selten zu Unfällen kommt. Radfahrer sind durch die unausweichliche Erfahrung im Straßenverkehr vielleicht tendentiell informierter über die Regeln und tolerieren vor allem keine unnötigen Stopps, die für sie wesenticher nerviger sind als für Fußgänger.

Der Kraftfahrer hat es also nicht nur mit domestizierten VT zu tun, bei denen er sich einigermaßen darauf verlassen kann, dass sie ihm bei selbstbewusstem Auftreten nicht in die Quere kommen, sondern auch mit einem Wildwechsel, der nicht ganz so schreckhaft ist.

Um Unfälle zu vermeiden ohne den Kraftverkehr ständig auszubremsen, errichtet man also "Zäune", um den Wildwechsel zu bändigen. Und wo diese Zäune trotzdem durchbrochen werden, kann man wenigstem dem Wild die Schuld geben.)



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janr
Beitrag 13.06.2017, 07:26
Beitrag #54


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Zitat (Mueck @ 13.06.2017, 00:32) *
... Ohne Zebra haben
1. Radfahrer Vorrang nach § 9 ggü. Ausfahrern
2. Radfahrer Vorfahrt nach § 8 ggü. Einfahrern
3. Fußgänger Vorrang nach § 9 ggü. Ausfahrern
4. Fußgänger KEINE Vorfahrt nach § 8 ggü. Einfahrern
Wegen letzterem zur Gleichstellung mit Radfahrern pinselt man gerne Zebras da hin ...
Ich glaube nciht daran, daß man Zebras hinmalt, damit der Fußgänger mit dem Radfahre gleichgestellt ist.

Das hat eher Gründe, daß der Fußgänger in der Mitte der einfahrenden Straße hängenbleibt, weil er ansonsten nur gegenüber den Ausfahrenden Vorrang hat.

Aber das geht am Thema vorbei, denn der Radler hat ja Vorfahrt nach §9 und 8.
Da braucht der Radler keine Extra-Vorfahrt wegen dem Zebra.
Daher gibt es dort das Problem gar nicht.

Ich kenne Konflikte nur an Stellen wo in der nähe einer Kreuzung eine Vorfahrtsstraße ein Zebra hat.
Die VF-Str ist mit dem Spiegelei und die Neben-Str mit 205.
Was machen Radler? Sie fahren auf den Gehweg um über dem Zebra sich die VF zu erzwingen und schimpfen wenn man es nciht macht.
Dabei fahren sie selber Geschwindigkeiten wo man gar nicht reagieren kann und weil man bei den hohen Geschw. den Lenker gar nicht loslassen kann - sind ja auch Bordsteine etc ... zum überfahren - da wird auch die Hand beim plötzlichen Abbiegen nicht rausgehalten. ranting.gif

Argument der Rader ist immer: Ihc hab doch wegen dem Zebra Vorfahrt. mad.gif


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Tinu
Beitrag 13.06.2017, 07:32
Beitrag #55


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Zitat (janr @ 13.06.2017, 08:26) *
Ich glaube nciht daran, daß man Zebras hinmalt, damit der Fußgänger mit dem Radfahre gleichgestellt ist.
Das hat eher Gründe, daß der Fußgänger in der Mitte der einfahrenden Straße hängenbleibt, weil er ansonsten nur gegenüber den Ausfahrenden Vorrang hat

Eben: und mit dem Zebra erhält er den gleichen Vorrang wie der Kreiselfahrverkehr (auf der Kreisfahrbahn und dem zugeordneten Radweg)! rolleyes.gif


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janr
Beitrag 13.06.2017, 07:42
Beitrag #56


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Zitat (Tinu @ 13.06.2017, 08:32) *
...
Eben: und mit dem Zebra erhält er den gleichen Vorrang wie der Kreiselfahrverkehr (auf der Kreisfahrbahn und dem zugeordneten Radweg)! rolleyes.gif
Das schon, aber nebenbei und nicht "weil der auch" rolleyes.gif


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Tinu
Beitrag 13.06.2017, 07:55
Beitrag #57


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Natürlich geht es nicht um "ausgleichende Gerechtigkeit" oder "Gleichstellung mit Radfahrern". "Nebenbei" ist aber genauso Unsinn.

Das Zebra steht nicht für sich alleine, sondern ist ein Bestandteil, um den Verkehrsfluss insgesamt an dem Knotenpunkt zu regeln (Optimierung von Verkehrsfluss und Verkehrssicherheit). Die Vereinheitlichung des Vorrangs für alle Verkehrsarten an dieser Stelle ist dabei sicher nicht das alleinige Kriterium, aber eben auch kein zufälliger Nebeneffekt. (Immer vorausgesetzt, die StVB hat ernsthaft nachgedacht und nicht nur routinemäßig ein Standardmuster umgesetzt.)


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janr
Beitrag 13.06.2017, 07:57
Beitrag #58


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Mueck hat aber geschrieben: "Wegen letzterem zur Gleichstellung mit Radfahrern pinselt man gerne Zebras da hin ..."

Darauf bezog ich mich. Mehr nicht. wavey.gif


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Tinu
Beitrag 13.06.2017, 11:29
Beitrag #59


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Habe ich verstanden, aber das war sicher nicht wörtlich (im Sinne des/der Gleichstellungsbeauftragen), sondern eben als Metapher für den gleichgeregelten Verkehr (zur Erhöhung der Verkehrssicherheit durch einheitlichen Vorrang für den gesamten Richtungsverkehr) gemeint, wie ich es dann ja auch aufgegriffen habe. wavey.gif


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sigggi
Beitrag 13.06.2017, 15:18
Beitrag #60


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Zitat (janr @ 13.06.2017, 08:26) *
Ich glaube nciht daran, daß man Zebras hinmalt, damit der Fußgänger mit dem Radfahre gleichgestellt ist.


Aber ich.


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Tinu
Beitrag 13.06.2017, 15:47
Beitrag #61


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Selbst unter Annahme, dass das Zebra Nachrang bewirken würde, verstehe ich diesen Einwurf nicht:
Zitat
Dazu sagte Bauamtsleiter Andreas Schröder: "Die Alternative wäre, den Zebrastreifen zu entfernen."

Was sollte das ändern? Hätte der Radler dann auf einmal Vorrang und die Autofahrer würden das auch erkennen? Oder würde der Radler nun seinen angeblichen Nachrang einsehen, so dass die Autofahrer ungebremst durchrauschen können? blink.gif


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sigggi
Beitrag 13.06.2017, 16:14
Beitrag #62


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Zitat (Tinu @ 13.06.2017, 16:47) *
Selbst unter Annahme, dass das Zebra Nachrang bewirken würde, verstehe ich diesen Einwurf nicht:
Zitat
Dazu sagte Bauamtsleiter Andreas Schröder: "Die Alternative wäre, den Zebrastreifen zu entfernen."

Was sollte das ändern? Hätte der Radler dann auf einmal Vorrang und die Autofahrer würden das auch erkennen? Oder würde der Radler nun seinen angeblichen Nachrang einsehen, so dass die Autofahrer ungebremst durchrauschen können? blink.gif

Der Zebrastreifen soll diesen Nachrang für Radfahrer bewirken.
Wir leben eben in einer verkehrsrechtlichen Bananenrepublik.
Rechtsicherheit für den Kraftverkehr - das soll mit diesem Murks erreicht werden.
Sollte dort ein Rechtsabbieger einen Radfahrer umfahren werden sich wieder alle einig sein - der Radfahrer hat Schuld.


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haschee
Beitrag 13.06.2017, 17:11
Beitrag #63


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Nehmen wir einen Kreisverkehr mit 4 Armen.
An nur 2 Armen gibt es Zebrastreifen.
(Warum bitte nicht mich fragen...)

Macht es einen Unterschied für den Radfahrer ob er
an einem Arm mit Zebrastreifen oder einem ohne ist? thread.gif


Natürlich kann es auch Zebrastreifen in der "Mitte" einer Straße geben die
eine reine Querungshilfe für Fußgänger darstellen.

Da ein Radfahrer ohne den Zebrastreifen keine Rechte hätte, hat er auch mit keine.

Aber im angesprochenen Kreisverkehr hat er die Rechte egal ob einer da ist oder nicht.

Denn der Zebrastreifen gibt weder Rechte, noch nimmt er welche.



Er hilft nur dem Fußgänger.

Denn der Autofahrer macht es oft "intuitiv" andersrum als gesetzlich vorgesehen.
Er hält beim Einfahren, nicht beim Ausfahren.
(Gesetzlich quert der Fußgänger beim Einfahren die Strecke des Autofahrers
und beim Ausfahren biegt der Autofahrer ab und muß deswegen auf den Fußgänger
achten... Ich warte immer, daß mir mal einer hinten draufknallt thread.gif )

Bei Zebrastreifen muß er immer halten.

Dann kann er gleich auch für Radfahrer halten - denn für die müßte er auch ohne...


Aber das ist vielleicht etwas zu hoch für den gemeinen Autofahrer. crybaby.gif


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Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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Tinu
Beitrag 13.06.2017, 17:54
Beitrag #64


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Zitat (sigggi @ 13.06.2017, 17:14) *
Der Zebrastreifen soll diesen Nachrang für Radfahrer bewirken.

Das weiß ich doch selbstverständlich und war nicht die Frage!

Ich wollte wissen, was (und warum) sich jemand, der von diesem Mythos ausgeht, von der Entfernung des Zebras (in diesem konkreten Fall) verspricht!


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Mueck
Beitrag 13.06.2017, 18:34
Beitrag #65


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Zitat (sigggi @ 13.06.2017, 16:18) *
Ist da Radfahren auf dem Bordsteinwegelchen erlaubt/verpflichtend?
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mgka
Beitrag 14.06.2017, 08:14
Beitrag #66


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Wie war das eigentlich mit dem "beiläufigen Blick", der einem "durchschnittlichen Verkehrsteilnehmer" genügen soll, um eine verkehrliche Situation überblicken zu können? Es ist ja nicht ohne Grund, dass in der R-FGÜ folgendes drin steht:
Zitat
2. Voraussetzungen für die Anlage von FGÜ [Fußgängerüberwege]
2.1 Allgemeines
(...)
(2) FGÜ dürfen nicht angelegt werden
(...)
- im Verlauf eines gemeinsamen Fuß- und Radweges (Zeichen 240 StVO)



--------------------
"Bei keiner anderen Erfindung ist das Nützliche mit dem Angenehmen so innig verbunden, wie beim Fahrrad." (Adam Opel)
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henpara
Beitrag 14.06.2017, 09:16
Beitrag #67


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Zitat
(2) FGÜ dürfen nicht angelegt werden
(...)
- im Verlauf eines gemeinsamen Fuß- und Radweges (Zeichen 240 StVO)

Das hilft aber nix, wenns dennoch gemacht wird und dann im Falle eines Unfalls doch der Radler Teilschuld bekommt, statt dem Behördler, den diesen Murks verbrochen hat!!

Das ist doch das Hauptproblem, dass die Behörde nur in ganz ganz ganz ganz seltenen Fällen überhaupt mal mit ins Boot genommen wird, was die Verantwortung angeht!
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bicionado
Beitrag 14.06.2017, 10:11
Beitrag #68


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Erschwerend hinzu kommt dann noch, dass einige VT dann auch bei Radfahrern anhalten, dadurch kann dann auch bei den Radfahrern und insb. radfahrenden Kindern der Eindruck erweckt werden, sie hätte am FGÜ Vorrang wie ein Fußgänger. Hatte so einen Fall erst letztes WE an dieser Stelle (die Wege rechts und links sind mit Vz240 beschildert, inzwischen wurden jeweils in Fahrtrichtung dieser Wege Vz205 aufgestellt - die Drängelgitter jedoch halbseitig zurückgebaut). Im Verlauf dieses Weges gibt es dann noch eine Fußgängerbettelampel ohne Signale für Radfahrer...*hust*.
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Mueck
Beitrag 14.06.2017, 10:19
Beitrag #69


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Zitat (mgka @ 14.06.2017, 09:14) *
Es ist ja nicht ohne Grund, dass in der R-FGÜ folgendes drin steht:
Zitat
2. Voraussetzungen für die Anlage von FGÜ [Fußgängerüberwege]
2.1 Allgemeines
(...)
(2) FGÜ dürfen nicht angelegt werden
(...)
- im Verlauf eines gemeinsamen Fuß- und Radweges (Zeichen 240 StVO)

Getrennte Geh- und Radwege fehlen da aber bspw. und auch Gehwege, Radfahrer frei ...

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helmet lampshade
Beitrag 14.06.2017, 15:00
Beitrag #70


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Zitat (Mueck @ 13.06.2017, 18:34) *
Ist da Radfahren auf dem Bordsteinwegelchen erlaubt/verpflichtend?

Aufgrund der Rechtsunsicherheit würde ich sagen, dass es Radwegen, in deren Verlauf FÜs benutzt werden müssen, an der Stetigkeit fehlt, so dass es keine Benutzungspflicht gibt.
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Schorsch
Beitrag 14.06.2017, 15:09
Beitrag #71


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Zitat (bicionado @ 14.06.2017, 11:11) *
dadurch kann dann auch bei den Radfahrern und insb. radfahrenden Kindern der Eindruck erweckt werden, sie hätte am FGÜ Vorrang wie ein Fußgänger.

Da radfahrende Kinder als Fußgänger behandelt werden (Kinderräder gelten nicht als Fahrzeuge) sehe ich keinen Grund, wieso sie nicht auch an FGÜ als Fußgänger gelten.
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Speichenkarussell
Beitrag 14.06.2017, 15:23
Beitrag #72


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Zitat (helmet lampshade @ 14.06.2017, 16:00) *
würde ich sagen, dass es Radwegen, in deren Verlauf FÜs benutzt werden müssen, an der Stetigkeit fehlt, so dass es keine Benutzungspflicht gibt.
Ich finde auch, dass dort keine Benutzungspflicht angeordnet werden dürfte. Ist sie aber per Vz vorgegeben, ändert das Vorhandensein eines Fußgängerüberwegs daran genau was?
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sigggi
Beitrag 14.06.2017, 16:38
Beitrag #73


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Zitat (helmet lampshade @ 14.06.2017, 16:00) *
Aufgrund der Rechtsunsicherheit würde ich sagen, dass es Radwegen, in deren Verlauf FÜs benutzt werden müssen, an der Stetigkeit fehlt, so dass es keine Benutzungspflicht gibt.

Man benutzt den Fussgängerüberweg ja nicht wenn man ihn fahrend überquert. Er spielt für querenden Radfahrer einfach keine Rolle.

Die angebliche Rechtunsicherheit kommt nur durch die ganzen Sachen die in solche Verkehrsführungen immer wieder hineininterpretiert werden. Das gilt auch für diese kleinen Z.205.
Streng nach StVO ist an solchen Stellen garnichts unklar.




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janr
Beitrag 14.06.2017, 17:25
Beitrag #74


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Zitat (sigggi @ 14.06.2017, 17:38) *
... Streng nach StVO ist an solchen Stellen garnichts unklar.
Dein Einwurf mit dem Zebra und dem Rad-Fuß-Weg ist wirklich verwirrend.
Fährt denn der Radler eine VFSt entlang?

Hier ist es zumindest klar, daß der Radler gar nix hat ausser Vorfahrt achten, weil das Zebra über die Hauptstraße führt.

Hier wird das Zebra auch gerne dazu missbraucht um sich die Vorfahrt zu erzwingen.

So kenn cih halt viele Stellen die immer wieder von cop.gif überwacht werden und da werden den verdutzten Radlern Tickets ausgestellt.


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sigggi
Beitrag 14.06.2017, 18:00
Beitrag #75


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Zitat (janr @ 14.06.2017, 18:25) *
Hier wird das Zebra auch gerne dazu missbraucht um sich die Vorfahrt zu erzwingen.

Wie soll man sich die Vorfahrt erzwingen?
Entweder man hat sie - dann kann man sie sich auch nicht erzwingen - man bleibt auch der Vorfahrtberechtigte wenn der andere zuerst fährt.
Oder man hat sie nicht - fährt man dann als Erster man hat sie deswegen aber trotzdem nicht bekommen.

Wenn ich Jemanden etwas klaue bin ich ja auch nicht der rechtmässige Besitzer.


Zitat (janr @ 14.06.2017, 18:25) *
So kenn cih halt viele Stellen die immer wieder von cop.gif überwacht werden und da werden den verdutzten Radlern Tickets ausgestellt.
Ja, das kommt immer wieder vor.
Hat meistens zwei Ursachen.
Entweder sind die Radler zu blöd und glauben wirklich dass sie dort Vorfahrt haben wenn sie drüber fahren.
Oder die Polizisten sind zu blöd und glauben wirklich dass Radfahrer dort nicht drüber fahren dürfen.


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janr
Beitrag 14.06.2017, 18:23
Beitrag #76


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Die Radler dürfen ja fahren aber nur auf dem Zebra auf der FB an sich und sich eben dabei nciht die Vorfahrt erzwingen und deshalb gibt es Knöllchen.

Du fragst wie das geht? blink.gif
Einfach: Man fährt ohne auf den vorfahrtsberechtigten Verkehr zu achten einfach über den FÜ und behauptet man hätte wegen dem FÜ Vorfahrt.
Da kommt es oft zu ganz engen gefährlichen Situationen und das nciht nur wegen der Radler und dem KFZ-Verkehr sondern auch wegen der Fußgänger die auf den Gehwegsbereichen fast überfahren werden.

Über beide Zebras kommt man nämlich nur, wenn man vom Gehweg aus fährt


--------------------
Es gibt zwei Arten an Menschen.
Die einen haben Stil, die anderen keinen T4


Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
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klausimausi
Beitrag 14.06.2017, 21:16
Beitrag #77


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Zitat (janr @ 14.06.2017, 18:25) *
Zitat (sigggi @ 14.06.2017, 17:38) *
... Streng nach StVO ist an solchen Stellen garnichts unklar.
Dein Einwurf mit dem Zebra und dem Rad-Fuß-Weg ist wirklich verwirrend.
Fährt denn der Radler eine VFSt entlang?

Hier ist es zumindest klar, daß der Radler gar nix hat ausser Vorfahrt achten, weil das Zebra über die Hauptstraße führt.

Hier wird das Zebra auch gerne dazu missbraucht um sich die Vorfahrt zu erzwingen.

So kenn cih halt viele Stellen die immer wieder von cop.gif überwacht werden und da werden den verdutzten Radlern Tickets ausgestellt.
Mir alles egal.
Ich habe mir angewöhnt, kurz (aber nicht zu kurz) vor dem Zebra abzusteigen und zu schieben. Soll doch die Autler warten rolleyes.gif
Das hamse nu davon



--------------------
@HeinerHainer schrieb: "Man kann eigendlich jedem Radfahrer nur raten keine Radwege zu befahren."
@Hane anwortete: "[loriot]Ach?[/loriot]"
@Mitleser meint darauf hin: "Ja, nun auch aus juristischer Sicht; bislang nur aus Selbsterhaltungstrieb&Co."
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janr
Beitrag 14.06.2017, 21:25
Beitrag #78


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Also fährst du auf dem Gehweg in schneller Geschwindigkeit zum Zebra, daß man nicht reagieren kann und fährst vor den Autler, steigst dabei ab um als Fußgänger zu gelten?
blink.gif


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Tinu
Beitrag 15.06.2017, 06:17
Beitrag #79


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Zitat (klausimausi @ 14.06.2017, 22:16) *
Das hamse nu davon

Die haben sich den Unsinn ja nicht ausgedacht und wissen in der Regel selbst nicht, was überhaupt gilt.


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Gruß
Martin
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Gast_Pockensuppe_*
Beitrag 15.06.2017, 07:32
Beitrag #80





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Auch ersteres entlastet sie überhaupt nicht, denn mehr Rechte impliziert mehr Pflichten.
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sigggi
Beitrag 15.06.2017, 08:37
Beitrag #81


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Zitat (klausimausi @ 14.06.2017, 22:16) *
Mir alles egal.
Ich habe mir angewöhnt, kurz (aber nicht zu kurz) vor dem Zebra abzusteigen und zu schieben. Soll doch die Autler warten rolleyes.gif
Das hamse nu davon

Mir ist das nicht egal.
Mich ärgern solche Verkehrsführungen.
Noch mehr ärgern mich aber die Sachen die Behörden und Polizei dann in einen Zebrastreifen noch hineininterpretieren. Z.B., dass er für Radfahrer irgend etwas bedeutet.
Daher fahre ich wenn ich fahren darf.

Entweder habe ich Vorfahrt oder Vorrang dann fahre ich.
Oder ich habe keinen Vorrang oder Vorfahrt, dann halte ich gegebenenfalls an, warte und fahre dann.
Zebra hin oder her.


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Eine Fahrbahn die Platz für einen regelkonformen Radstreifen hat muss mindestens so breit sein, dass sie letztendlich auch wieder ohne auskommt. Daher gibt es bei diesen Dingern nur zwei Kategorien - entweder überflüssig oder illegal.
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Mueck
Beitrag 15.06.2017, 10:26
Beitrag #82


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Zitat (sigggi @ 15.06.2017, 09:37) *
Oder ich habe keinen Vorrang oder Vorfahrt, dann halte ich gegebenenfalls an, warte\und warte und warte und warte und ... während der Autofahrer wartet und wartet und .../ und fahre dann.
Zebra hin oder her.
Hab's mal anhand der Praxis geändert ... whistling.gif
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masseur81
Beitrag 15.06.2017, 10:58
Beitrag #83


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Zitat (janr @ 14.06.2017, 22:25) *
Also fährst du auf dem Gehweg in schneller Geschwindigkeit zum Zebra, daß man nicht reagieren kann und fährst vor den Autler, steigst dabei ab um als Fußgänger zu gelten?
blink.gif


Wieso absteigen? Ich habe im Hinterkopf, dass Füße von den Pedalen ausreicht. whistling.gif
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sigggi
Beitrag 15.06.2017, 11:03
Beitrag #84


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Zitat (Mueck @ 15.06.2017, 11:26) *
Zitat (sigggi @ 15.06.2017, 09:37) *
Oder ich habe keinen Vorrang oder Vorfahrt, dann halte ich gegebenenfalls an, warte\und warte und warte und warte und ... während der Autofahrer wartet und wartet und .../ und fahre dann.
Zebra hin oder her.
Hab's mal anhand der Praxis geändert ... whistling.gif

Genau so.
Ich verzichte dabei auch auf jegliche Kommunikation (Blickkontakt, winken, u.s.w.) mit dem Autofahrer.
Denn radelt man letztendlich doch drüber, während da irgendwo ein Autofahrer wartet, kommt irgendwo ein Polizist um die Ecke und kassiert.
Also stehen bleiben.

Wenn ich diese schwammigen Begründungen im Video höre könnte ich kotzen. Lieber beissen sie sich die Zunge ab als mal eindeutig zu sagen. NEIN, Radfahrer müssen am Zebrastreifen NICHT absteigen - FERTIG.
Der Polizist, der dort abkassiert hat, war ja genau so eindeutig.


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NMY
Beitrag 15.06.2017, 11:11
Beitrag #85


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Zitat (sigggi @ 15.06.2017, 09:37) *
Oder ich habe keinen Vorrang oder Vorfahrt, dann halte ich gegebenenfalls an, warte und fahre dann.
Zebra hin oder her.

Nun ja. Es ist ja gar nicht so leicht seinen Nachrang zu behalten wenn man auf einen Zebrastreifen zu fährt.
Angenommen ich fahren auf einem gemeinsamen geführten Fußweg/Radweg/Waldweg abseits von sonstigen Straßen durch die Walachei/den Stadtwald und komme an eine Überquerung einer "großen" Straße, die für die Fußgänger mit Zebrastreifen gesichert ist. So wie hier z.B. in der Eilenriede in Hannover. Als Radfahrer bin ich dort nachrangig (nicht zuletzt wegen des abgesenkten Bordsteins). Angenommen es herrscht viel Querverkehr. Ich bin wartepflichtig und halte somit an. Da ich kein Akrobat bin, stelle ich hierfür meinen Fuss auf die Erde, womöglich gehe ich sogar aus dem Sattel und stehe mit beiden Beinen auf dem Boden (mein Fahrrad zwischen den Beinen). Für den aufmerksamen Autofahrer im Querverkehr erfülle ich nun alle Eigenschaften eines Fahrradfahrers der den Zebrastreifen in Stile eines Tretrollerfahrers - und somit einem Fußgänger rechtlich gleichgestellt vorrangig - überqueren möchte. Er hält also an. Wenn ich mich nun aber keine Lust auf Tretrollerfahren habe und mich wieder auf meinen Sattel schwingen möchte, ist es mein Problem, dem Autofahrer klar zu machen, dass ich weiterhin meinen Nachrang behalten möchte. Alternativ fahre ich los und "erzwinge mir somit die Vorfahrt".

Zitat (sigggi @ 15.06.2017, 12:03) *
Genau so.
Ich verzichte dabei auch auf jegliche Kommunikation (Blickkontakt, winken, u.s.w.) mit dem Autofahrer.

Dafür fehlt mir die Abgebrühtheit, bzw. dafür bin ich zu nett. Im echten Leben würde ich in diesem Fall wohl doch als Tretrollerfahrer auftreten und rüberrollern.
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sigggi
Beitrag 15.06.2017, 11:21
Beitrag #86


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Zitat (NMY @ 15.06.2017, 12:11) *
ist es mein Problem, dem Autofahrer klar zu machen, dass ich weiterhin meinen Nachrang behalten möchte. Alternativ fahre ich los und "erzwinge mir somit die Vorfahrt".

Daher mache garnichts klar und warte.
Es kann ja nicht sein, dass all diese Unklarheiten letztendlich immer zum Nachteil des Radfahrers ausgelegt werden wenn der versucht die Lage nach gesundem Menschenverstand zu klären.
Also stehen bleiben und warten, dann haben andere auch mal ein Problem. Eventuell schreiben die dann auch mal an eine Behörde und fragen was der Unsinn soll.


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haschee
Beitrag 15.06.2017, 15:26
Beitrag #87


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Zum Verständnis:

Du stellst dich direkt davor, Fuß auf der Erde (klar, wo sonst),
keine Kommunikation.

Aber du achtest den Vorrang oder Vorfahrt (oder was das ist wenn mitten in der Straße ein Zebrastreifen ist)
der anderen Verkehrsteilnehmer.
Und waaaartest bis er entnervt weiterfährt um dann dahinter über den Zebrastreifen zu fahren?


Das kann man machen. wavey.gif



Aber Vorsicht, mancher Ordnungsamtmitarbeiter könnte auch das als verboten ansehen.

Also das Drüberfahren auch wenn keiner auf der Straße fährt... rofl1.gif crybaby.gif


--------------------
Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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sigggi
Beitrag 15.06.2017, 17:21
Beitrag #88


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Zitat (haschee @ 15.06.2017, 16:26) *
Das kann man machen. wavey.gif

Hat man keinen Vorrang oder Vorfahrt muss man es sogar machen.
Der Zebrastreifen spielt für mich überhaupt keine Rolle.


Zitat (haschee @ 15.06.2017, 16:26) *
Aber Vorsicht, mancher Ordnungsamtmitarbeiter könnte auch das als verboten ansehen.

Also das Drüberfahren auch wenn keiner auf der Straße fährt... rofl1.gif crybaby.gif
Besonders in Münster.


--------------------
Eine Fahrbahn die Platz für einen regelkonformen Radstreifen hat muss mindestens so breit sein, dass sie letztendlich auch wieder ohne auskommt. Daher gibt es bei diesen Dingern nur zwei Kategorien - entweder überflüssig oder illegal.
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Mueck
Beitrag 15.06.2017, 20:39
Beitrag #89


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Zitat (NMY @ 15.06.2017, 12:11) *
Da ich kein Akrobat bin, stelle ich hierfür meinen Fuss auf die Erde, womöglich gehe ich sogar aus dem Sattel und stehe mit beiden Beinen auf dem Boden (mein Fahrrad zwischen den Beinen). Für den aufmerksamen Autofahrer im Querverkehr erfülle ich nun alle Eigenschaften eines Fahrradfahrers der den Zebrastreifen in Stile eines Tretrollerfahrers - und somit einem Fußgänger rechtlich gleichgestellt vorrangig - überqueren möchte.
Ich kenne bisher nur "Rad als Roller"-Urteile, wo man mit dem rechten Fuß auf dem linken Pedal steht (Linksfüßler womöglich auch andersrum ...).
Viel "schönere" Urteile mit Rad in der Mitte sind mir noch nicht begegnet ... crybaby.gif
(Ganz davon abgesehen hülfe mir das bei meinem Liegedreirad nicht ... Da braucht man keine Füße auf dem Boden ... thread.gif )
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Düsenjäger
Beitrag 16.06.2017, 10:12
Beitrag #90


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Möchte jetzt kein neues Thema eröffnen, da hier auch Einbahnstraßen mit Radfahrverkehr frei beschrieben werden.

Gegeben ist folgende Situation:



Die PKW sind alle am parken. Der Weg führt jeweils nach Links und Rechts in eine Einbahnstraße.

Radfahrer können diese Straße durchgängig befahren, da "Radfahrer Frei".

Da ich ortskundig bin, fahre ich an dieser Stelle extrem vorsichtig, da ich nicht einschätzen kann, wie sich der von Links oder Rechts kommende Radfahrer verhält.

Was müsste als ein Radfahrer machen, der von Links oder Rechts kommt? Meine Frage zielt auf Vorfahrt gewähren, Links oder Rechts fahren etc.

Danke!

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Tinu
Beitrag 16.06.2017, 11:13
Beitrag #91


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Ganz normal: rvl und Rechtsfahrgebot beachten.


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Gruß
Martin
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Düsenjäger
Beitrag 16.06.2017, 12:12
Beitrag #92


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Ich (rotes Auto) biege nach Osten ab, der Radfahrer kommt mir entgegen der Einbahnstraße von Osten entgegen.
-> Ich muss rvl beachten? ranting.gif

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Schlepper
Beitrag 16.06.2017, 12:18
Beitrag #93


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Ja.


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Düsenjäger
Beitrag 16.06.2017, 12:59
Beitrag #94


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Danke für die Aufklärung.

Von zehn Radfahrer beachtet einer das Rechtsfahrgebot und von 10 Autofahrer beachtet einer das RVL-Gebot, so dass es immer zu kritischen Situationen an dieser Stelle kommt. (wenn beide Schnittpunkte aufeinander treffen)

Meines Erachtens schafft man nur eine Gefahrensituation, die es vorher nicht gab. Aber die Radfahrer müssen ja gemütlich radeln. whistling.gif


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Schlepper
Beitrag 16.06.2017, 13:04
Beitrag #95


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Auch die Müllabfuhr von rechts hätte Vorfahrt und dürfte legal da fahren.

Rechtsfahrgebot bedeutet mit Abstand zu den geparkten Autos. Auf der Skizze wäre das für mich mit jeder Art Fahrzeug mittig (wie das rote Auto). Und da er zuletzt in der Engstelle ist, müsste m.E. der einbiegende Autofahrer sogar warten, bis die Engstelle wieder befahrbar ist.

Wenn dort durch Fehlverhalten eine Gefahrenstelle ist, sollte man vielleicht mal eine Schwerpunktkontrolle dort durchführen. Die Ordnungsbehörden sind für solche Beobachtungen oft dankbar.


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Tinu
Beitrag 16.06.2017, 14:02
Beitrag #96


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Zitat (Düsenjäger @ 16.06.2017, 13:59) *
Meines Erachtens schafft man nur eine Gefahrensituation, die es vorher nicht gab. Aber die Radfahrer müssen ja gemütlich radeln. whistling.gif

Was passt dir daran nicht? Die Grundregel rvl oder die Freigabe von Einbahnstraßen?

Nach welcher Logik sollten Radfahrer von Ost nach West einen von links einscherenden VT vorlassen müssen? Was ist daran gemütlich, dass Radfahrer es trotzdem tun, weil sie offenbar zurecht davon ausgehen müssen, dass der Kraftverkehr die grundsätzlichen Verkehrsregeln trotz Fahrschule nicht beherrscht?

Welche Gefahrensituation meinst du überhaupt? Dass durch Schaffung von Einbahnstraßen die VT die Vorfahrtregeln vergessen? Wenn man links und rechts das Parken verbieten würde, wäre die Straße bestimmt breit genug, dass eine Einbahnstraße nicht nötig wäre. Wäre das dein Alternativvorschlag?


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Düsenjäger
Beitrag 16.06.2017, 14:20
Beitrag #97


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Zitat (Schlepper @ 16.06.2017, 14:04) *
[...]
Wenn dort durch Fehlverhalten eine Gefahrenstelle ist, sollte man vielleicht mal eine Schwerpunktkontrolle dort durchführen. Die Ordnungsbehörden sind für solche Beobachtungen oft dankbar.


Hierbei ist das Problem wie so an vielen Orten Deutschlands, dass die Kommune Schwerpunktkontrollen an offensichtlich "ertragreicheren" Stellen durchführt.

Zitat (Tinu @ 16.06.2017, 15:02) *
Was passt dir daran nicht? Die Grundregel rvl oder die Freigabe von Einbahnstraßen?


Das inflationäre Aufkommen der Freigabe von Einbahnstraßen. Ich weiß nicht, welche Lobby das vorangetrieben hat, aber in den letzten 5 Jahren sprießen die freigegebenen Einbahnstraßen nur so aus dem Boden.

Zitat (Tinu @ 16.06.2017, 15:02) *
Nach welcher Logik sollten Radfahrer von Ost nach West einen von links einscherenden VT vorlassen müssen? Was ist daran gemütlich, dass Radfahrer es trotzdem tun, weil sie offenbar zurecht davon ausgehen müssen, dass der Kraftverkehr die grundsätzlichen Verkehrsregeln trotz Fahrschule nicht beherrscht?


Das ist nicht mein Problem wie ich zu Anfang meines ursprünglichen Beitrages schrieb. Ich bin ortskundig.

Zitat (Tinu @ 16.06.2017, 15:02) *
Welche Gefahrensituation meinst du überhaupt? Dass durch Schaffung von Einbahnstraßen die VT die Vorfahrtregeln vergessen? Wenn man links und rechts das Parken verbieten würde, wäre die Straße bestimmt breit genug, dass eine Einbahnstraße nicht nötig wäre. Wäre das dein Alternativvorschlag?


Mein Vorschlag wäre Einbahnstraßen so zulassen, wie man sie ursprünglich geplant und auch gedacht hat:

Nämlich Verkehrsteilnehmer in eine Richtung zu schicken mit der besonderen Ausnahme, dass bei einer günstigen Konstellation von Saturn, Mars und Venus einem Rettungswagen, Polizeistreife, Müllfahrzeug, (...) und sonstiges Fahrzeug mit ganz besonderen Wegerechten einem entgegenkommen kann.


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ulm
Beitrag 16.06.2017, 14:30
Beitrag #98


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Zitat (Düsenjäger @ 16.06.2017, 15:20) *
Das inflationäre Aufkommen der Freigabe von Einbahnstraßen. Ich weiß nicht, welche Lobby das vorangetrieben hat, aber in den letzten 5 Jahren sprießen die freigegebenen Einbahnstraßen nur so aus dem Boden.
Ich bin zwar kein Radfahrer, aber ich begrüße die Freigabe von Einbahnstraßen ausdrücklich.
Warum sollen Radfahrer nicht diese Straßen nutzen dürfen, wenn für den Begegnungsverkehr Kfz - Fahrrad genug Platz vorhanden ist?
Radfahrer wollen genausowenig unnötige Umwege fahren wie motorisierte Verkehrsteilnehmer.

Übrigens:
Ein Radfahrer, der legal in Gegenrichtung unterwegs ist, fährt schon nicht auf einer anderen Einbahnstraße von Dir her und verhindert Dein zügiges Vorankommen...
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Tinu
Beitrag 16.06.2017, 15:36
Beitrag #99


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Zitat (Düsenjäger @ 16.06.2017, 15:20) *
Ich bin ortskundig.

Aber offenbar nicht regelkundig, was im Zweifel wichtiger wäre und das eigentliche Gefahrenpotential darstellt. whistling.gif

Zitat
Mein Vorschlag wäre Einbahnstraßen so zulassen, wie man sie ursprünglich geplant und auch gedacht hat:

Ich verstehe schon deinen Blickwinkel, aber die Argumentation greift am falschen Punkt an: Zunächst werden Einbahnstraßen ja nicht unbedingt als solche geplant/beabsichtigt, sondern stellen entweder eine notwendige Verkehrseinschränkung wegen mangelnder Breite dar, die häufig erst viel später auftritt (z.B. wegen nachträglicher Anlage/Verbreiterung von Gehwegen, Schaffung von Parkraum im Seitenbereich, immer breiter werdende Kfz, die den Mindestseitenabstand unmöglich machen, ...), oder werden sogar bewusst z.B. zur Verkehrsberuhigung angeordnet! Bei diesem Hintergrund zur Existenz einer Einbahnstraße gibt es also zunächst weder einen Grund, noch eine Berechtigung die Beschränkung auch für Radfahrer anzuordnen.

Worin ich dir recht gebe ist, dass die Beschilderung zunächst was Anderes suggeriert ("von rechts darf nichts kommen") und damit nicht genügend auf den zulässigen Verkehr hinweist. Diese Art Problem haben wir aber auch an zahlreichen anderen Regelungen/Beschilderungen zu Konfliktpunkten zwischen Rad- und Kraftverkehr (und nicht nur zwischen diesen). Hier geht es also weder um Sonderrechte oder Gemütlichkeit, sondern einfach darum, dass Beschilderungen nicht immer genau das bedeuten, was sie suggestiv andeuten, und damit häufig missinterpretiert werden.

Wenn dein Vorschlag also wäre, die VZ und ihre Bedeutung grundsätzlich zu optimieren, bin ich sofort bei dir. Die sind nämlich traditionell aus Autofahrersicht konzipiert worden, "damit sie es gemütlicher haben" und sich weniger Gedanken machen müssen, und passen häufig nicht zu abweichenden Regelungen für andere Verkehrsarten. In diesem Beispiel: Der Normalfall für eine Straße wäre die Befahrbarkeit in beide Richtungen. Der Sonderfall ist hier, dass der Kraftverkehr (und nur dieser) eine Richtungsbeschränkung einhalten soll. Es wird aber pauschal für alle die Richtungsbeschränkung beschildert und nur an den "Ausgängen" die Gegenrichtung per Zusatzzeichen freigegeben und (hoffentlich!) an den "Eingängen" auf diese Freigabe (ebenfalls per ZZ) hingewiesen, was aber leicht untergeht. Fehlt bei dir etwa dieser Hinweis?


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NTM
Beitrag 17.06.2017, 22:48
Beitrag #100


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Einbahnstraßen dienen in der Regel genau zwei Zwecken:

1. Verkehrslenkung - Verhinderung von Schleichverkehr
2. Schaffen von zusätzlichen Parkplätzen


In Wohngebieten ist der motorisierte Durchgangsverkehr unerwünscht, der Radverkehr aber erwünscht. Eine Rücknahme der Freigaben für den Radverkehr hätte den Effekt, dass die Staus länger werden, weil Radfahren unattraktiver wird. Und zwar um so viel länger, dass es irgendwann zeitsparender ist den verwinkelten Weg durch die Einbahnstraßen zu nehmen, als sich im Stau auf der Hautpverkehrsstraße durchzukämpfen.


--------------------
"Seltsam mutet auch der Hinweis des Beklagten darauf an, daß die Radfahrer sich angesichts der Beschaffenheit des Radweges verstärkt um die Einhaltung des Rücksichtnahmegebotes (§ 1 StVO) bemühen müßten. Abgesehen davon, daß eine allgemeine Einhaltung dieses Gebotes weitergehende verkehrsregelnde Maßnahmen weitgehend überflüssig machen würde...." VG Berlin Az. 27 A 47.92
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