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> Mpu, Mpu bei unter 1,6 Promille ?
Reue2016
Beitrag 19.07.2016, 17:55
Beitrag #151


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Meinte damit ein wichtiges Argument nicht mehr zu trinken dem Gutachter gegenüber
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Mr.T
Beitrag 19.07.2016, 18:11
Beitrag #152


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Das hatte ich verstanden.
Warum sollte das ein wichtiges Argument sein? unsure.gif


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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Reue2016
Beitrag 19.07.2016, 18:24
Beitrag #153


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Weil ich dachte wenn der Gutachter fragt wieso icuh nicht mehr trinke habe ich wenn ich erwähne dass ich mich mit der Religion intensiver beschäftige und die verböte einhalte besser darstehe oder liege ich falsch
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Mr.T
Beitrag 19.07.2016, 21:03
Beitrag #154


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Du beschäftigst dich also seit deiner TF intensiver mit deiner Religion. Was ist aber, wenn du die FE zurück hast? Dann ist ja der Grund für die Einhaltung der Regeln deiner Religion wieder weggefallen.
Ich glaube nicht, dass dein "Argument" den GA besonders beeindrucken wird.


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Gruß Mr.T

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Lotte 2
Beitrag 19.07.2016, 21:45
Beitrag #155


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Hallo Reue

Du scheinst mir ein sehr unsicheres Kerlchen zu sein, (nein, keine Sorge, ich stelle (wie ich klar und deutlich bekundet habe) keine weiteren Nachfragen, die in Richtung Aufarbeitung gehen, sondern gehe nur auf die formalen Punkte ein)

Zitat (Reue2016 @ 19.07.2016, 17:48) *
Bin gerade etwas durcheinander. Sorry wenn ich etwas neben der Spur bin

Bist Du wirklich nur neben der Spur und nur etwas durcheinander?, oder brauchst Du wie in diesem Punkt.....

Zitat (Kai R. @ 12.07.2016, 09:15) *
nein, das sollte keinen Einfluss haben

Zitat (Reue2016 @ 12.07.2016, 13:05) *
Sicher sicher ? Sorry wenn ich nochmal nachhake will ganz sicher sein

.......eine doppelte Absicherung - sei es die Aussage noch mal bestätigt, oder von einem weiteren User eine Bestätigung?

Ich antworte nicht auf Deine Nachfragen, denn ich mag mich nicht wiederholen! Ein Mensch mit einer durchschnittlichen Intelligenz (zu der ich Dich durchaus zähle) kann meine Antwort verstehen. Solltest Du einen Gehirnhänger haben, dann mache Dir die Mühe und lese meine Antwort sooft, bis der Gehirnhänger weicht und Du sie verstanden hast. Wenn das Problem im Verstehen und Akzeptieren der Tatsachen aus Deiner Unsicherheit resultiert, dann solltest Du an Deiner Unsicherheit arbeiten.





zu einem Punkt gebe ich einen Kommentar ab:

Zitat (Reue2016 @ 19.07.2016, 17:48) *
Mit dem Argument ich lebe ja quasi nicht ab da ich nicht beim Essen oder so genau achte was dran ist ?

Mag sein, ich schätze Dich falsch bezüglich der Intelligenz ein, da Deine Satzgestaltung manchmal (aber vielleicht liegt es an meiner Intelligenz) nicht klar preis gibt, was Du aussagen möchtest. Ich hoffe, ich habe es dennoch verstanden, was Du Aussagen möchtest.

So wie Du Dich momentan ausdrückst (ich habe Deinen FB nicht gelesen) bist Du aus Deiner Sicht nicht AB-pflichtig. (ich sage bewusst momentan, da in Deinem Thread auch die Unsicherheit auftauchte, ob denn 6 Monate AN genügen, oder Du nicht doch besser 12 Monate nachzuweisen hast)

Solltest Du nun tatsächlich in die Hypothese A3 eingestuft werden, in der dem Klienten ein kontrollierter Konsum zugetraut wird, steht dem nichts dagegen, dass Du sagst, Du lebst AB, auch wenn Du nicht stoisch auf die Alkoholfreiheit im Essen achtest.

Doch wie bringst Du das Kochen mit Alkohol oder den versteckten Alkohol im Essen und den Kosmetikprodukten, mit dem Dogma Deiner Religion überein, wo doch die Religion und der daraus resultierende Alkoholverzicht für Dich ein wichtiges Argument für Deine AB ist?


Liebe Grüße
Lotte


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Jedes Ding hat drei Seiten: Eine, die Du siehst, eine, die ich sehe und eine, die wir beide nicht sehen. (aus China)
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Reue2016
Beitrag 20.07.2016, 06:27
Beitrag #156


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Hallo mr t,

Hallo Lotte 2,

Erstmal zu Mr t, nein ich würde es beibehalten also ich will mich überhaupt nicht irgenewie in meinem alten Muster wieder reinfallen und tue einiges dafür. Ich fühle mich viel besser ohne Alkohol und hat mir auch gezeigt wer wirklich meine Freunde sind und zu mir halten.

Hallo Lotte,

Nein diese doppelte Absicherung habe ich nur gebraucht weil ich die Person die mir darauf antwortete vorher nicht in meinem Therad aufgenommen hatte und mir dachte das jemand wie du oder Mr t wahrscheinlich mehr bzw besser wisst was aber ein Gedankenfehler von mir war.

Meine Religion erlaubt es mir ja nicht meinen Körper zu beschädigen oder Alkohol zu trinken. Das was im Essen ist beeinflusst dies ja nicht weswegen ich dachte bzw denke das es mein glauben jetzt nicht in Frage stellt. Ich meine machen wir uns nichts vor Alkohol ist in Sovielen Produkten drin wo man es sich manchmal gar nicht denkt. Durch das Essen oder Kosmetik würde es ja meinen Körper nicht schaden.
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Lotte 2
Beitrag 22.07.2016, 09:57
Beitrag #157


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Hallo Reue

Zitat (Reue2016 @ 17.07.2016, 10:56) *
nach unsere Anfangszeit wo ich etwas stur war smile.gif)

vielleicht stehe ich auf dem Schlauch? Ich habe den Eindruck, dass sich an Deiner Denk- und Handlungsweise gar nichts geändert hat.

Ok, ein bisschen was hat sich geändert. Immerhin gehst Du kurz auf eine Nachfrage ein, anstatt sie vollkommen zu ignorieren, aber wie Du mit Nachfragen umgehst, ist auch nicht zielführender, als Deine vorherige Handlung, was durch den Austausch mit Mr.T belegt wird.
Zitat (Mr.T @ 19.07.2016, 22:03) *
Ich glaube nicht, dass dein "Argument" den GA besonders beeindrucken wird.

Zitat (Reue2016 @ 20.07.2016, 07:27) *
Erstmal zu Mr t, nein ich würde es beibehalten also ich will mich überhaupt nicht irgenewie in meinem alten Muster wieder reinfallen und tue einiges dafür. Ich fühle mich viel besser ohne Alkohol und hat mir auch gezeigt wer wirklich meine Freunde sind und zu mir halten.

Ziel und Zweck der Nachfrage von Mr.T und seiner folgenden Betonung(=Zitat) scheinst Du nicht verstanden zu haben?

Im Fazit kommt bei mir an, dass Du, obwohl Du um Hilfe bittest, Hilfe ablehnst, sei es auch nur aus dem Grund, da Du mit echter Hilfe gar nichts anzufangen weißt.
Zitat (Reue2016 @ 19.07.2016, 17:48) *
Heißt es ich brauche keine Nachweise wenn ich denke das der Gutachter mich im Kriterium gefährdet einstuft ? Könnt ihr ja besser beurteilen wenn ich mein richtigen ausgearbeiteten Fragebogen einstelle smile.gif)

Weiter kommt bei mir an, dass Du sehr von Dir überzeugt bist (warum auch immer) (vielleicht, um Deine innewohnende Unsicherheit zu überdecken?) und Du per Einzelkampf Dein Ding durchziehen möchtest.
Ich sage es direkt - egal ob Du es annehmen kannst - das ist die einfachste Art mit Problemen umzugehen. Du bastelst Dir alles zurecht, so dass es passt. Verstehe es nicht falsch, ich mag Dir nicht unterstellen, Du würdest nicht intensiv über Dich nachdenken, doch um sich selbst gründlich reflektieren zu können braucht es den Input von anderen Menschen, denn nur diese sind in der Lage, jemanden den Spiegel vor Augen zu halten, um tiefer sehen zu können.

Du lehnst ab, negierst Einwände. Wovor hast Du Angst?
Welches Muster, welche Konditionierung ist hinter Deinem Handeln verborgen? Wäre das nicht interessant herauszufinden?

Bei mir kommt weiter an: Du magst uns am Ende Deiner stillen Einkehr den perfekten FB präsentieren. Du magst es so gut machen, dass gar keine Nachfragen entstehen, denn Dein Ziel ist eine Bestätigung zu erhalten, dass Du es super gemacht hast.

Ich sage es glasklar. Ich bin jetzt schon davon überzeugt, dass Du die MPU ohne Probleme bestehen wirst. Aber ich bin nicht überzeugt davon, dass Du umfangreich über Dich / für Dich selbst lernst.


So nun bin ich wieder still. Wie ich gesagt habe, mag ich nicht in Deine Aufarbeitung eintauchen, bzw Dir hinterherjagen, um Dir zu helfen. Ich schreibe lieber in Threads, wo meine Nachfragen nicht ignoriert werden, sondern ernst genommen werden, da der User sie annimmt und versucht zu antworten und dadurch die Zeit, die ich für Antworten investiere, respektiert wird.


Wenn Du formale Fragen hast, werde ich weiterhin gerne bereit sein diese zu beantworten.

Liebe Grüße
Lotte



PS: auch ich glaube nicht, dass Dein Hauptargument zur AB den GA besonders beeindrucken wird.
Deine Antwort zu Mr.T beinhaltet nichts anderes als ein Phrase, auch wenn Du es im Moment aufrichtig meinst.

Ich helfe Dir auf die Sprünge:
Deine Antwort bzw Dein Anker zur AB ist ebenso haltlos, wie Leute, wenn sie schreiben, sie leben AB, da sie nun eine feste Freundin haben und ein Bestreben zur Familienplanung besitzen. Noch toller wird es, wenn bereits ein Kind das Licht der Welt erblickte. Was ist, wenn die Freundin den Menschen verlässt, da die Beziehung auf Dauer doch nicht so toll ist, oder man sich (aus welchen Gründen auch immer) auseinander gelebt hat? Die Frau nimmt das Kind mit. derjenige steht alleine da. Oder was ist, wenn dem Kind schlimmes passiert, wogegen man machtlos ist?

Kannst Du garantieren, dass Deine Zuneigung zu Deiner Religion, die Du alsbald nach der TF so rasch ergriffen hast, nicht durch irgendwelche Dinge erschüttern werden wird?


Fazit ist: Du bastelst und biegst Dir was zurecht - auch Balken können brechen.

Der Beitrag wurde von Lotte 2 bearbeitet: 22.07.2016, 10:20


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Reue2016
Beitrag 22.07.2016, 15:57
Beitrag #158


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Hallo Lotte,

Danke Danke für deine Informationen. Ist nicht selbstverständlich und es tut mir leid wenn ich dir durch meine falsche rangehweise an deine Fragen die das Gefühl von respektlos gegeben habe. War wirklich keine Absicht. Ich will nicht jetzt dazu mich äußern da ich nur vom Handy schreibe und im Bus sitze. Sobald ich am Laptop bin beantworte ich dir gerne die Fragen und Äußerungen. Danke und Schönmal ein schönes Wochenende
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Reue2016
Beitrag 04.08.2016, 13:48
Beitrag #159


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Hallo zusammen,

Heute ist mein Strafbefehl gekommen 8 Monate Sperre Loch womit ich gerechnet habe. Womit ich aber überhaupt nicht gerechnet habe. 40 Tagessätze zu 40 Euro. Insgesamt 1600 Euro für mich als Auszubildender zu viel oder Leute ?
Könnt ihr mir bitte helfen was ich am besten tuen kann. Widerspruch gegen die Tagessätze ? Kommt es dann zum Verfahren ? Trage ich dann die Kosten vom Verfahren ? Würde am liebsten nicu dazu rein schrieben in raten wie Soll ich das am besten schreiben ? Reicht eine Kopie meiner monatsabrechnung ? Laufen die 8 Monate der Sperre trotzdem ganz normal ab oder erst wenn das neue schreiben da ist im Bezug auf Widerspruch der Tagessätze ? Ich danke euch jetzt Schönmal
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Reue2016
Beitrag 05.08.2016, 15:29
Beitrag #160


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Ich versuche gerade das schreiben zu schreiben. Zählt halbwaisenrente und Kindergeld auch dazu ? Wenn ja dann kann ich ja den Einspruch gegen die Höhe der Tagessätze sparen oder ?
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Kai R.
Beitrag 05.08.2016, 18:49
Beitrag #161


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Es zählen Deine gesmten Einkünfte. Kindergeld geht an Deine Eltern. Rente und Azubigehalt musst Du angeben. Wenn Du den Einspruch auf die Höhe der Tagessätze begrenzt, läuft der Rest weiter. Die Entscheidung erfolgt im schriftlichen Verfahren.


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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Reue2016
Beitrag 06.08.2016, 16:35
Beitrag #162


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Danke.

Ich hoffe mal das alles klappt
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Reue2016
Beitrag 17.09.2016, 11:57
Beitrag #163


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Hallo zusammen und einen schönen Samstag wünsche ich euch smile.gif

Ich habe mich für kt entschieden und meine ersten Leberwerte waren sehr gut smile.gif der Arzt hat mir meine alten vom 2014 mitgegeben die leider nicht so schön sind.
Desertieren habe ich es geschafft die Strafe auf 600 Euro zu reduzieren mit dem Einspruch. Ich danke euch vielmals weil ohne euch hätte ich es niemals bis hierhin so gut erstmal geschafft
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Reue2016
Beitrag 10.03.2017, 16:43
Beitrag #164


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Hallo zusammen,

Ich finde meinen alten Beitrag nicht. Meine Frage hierzu wäre: wenn meine Frist an einem Wochenendetag endet. Kann ich es dann am Freitag abholen und natürlich erst dann am nächsten Tag fahren ? Da samstags bei uns geschlossen ist
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Pogge
Beitrag 10.03.2017, 17:46
Beitrag #165


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Zitat (Reue2016 @ 17.09.2016, 11:57) *

Wenn Du im Zitat auf den kleinen Pfeil klickst, kommst Du zum Beitrag! wavey.gif
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Scitch
Beitrag 10.03.2017, 18:14
Beitrag #166


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Servicelink zu deinem Thread: Klick mich.

Welche Frist genau?
Wenn du damit die Sperrfrist meinst: Nein darfst du nicht.

Deine Fahrerlaubnis ist dir entzogen. Dieser Entzug ist erst einmal, sofern du nicht eine neue Fahrerlaubnis beantragst, lebenslang.
Vor Ablauf der genannten Sperrfrist darf dir keine neue Fahrerlaubnis ausgestellt werden.

Da deine Frist an einem Samstag endet kannst du deinen neuen Führerschein dann auch frühestens an einem Montag abholen. Allerdings auch nur wenn du auch den Antrag auf Wiedererteilung deiner Fahrerlaubnis rechtzeitig gestellt hast. Ansonsten kann es durchaus auch länger dauern.



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Gruß Scitch

Es ist nicht genug zu wissen - man muss auch anwenden. Es ist nicht genug zu wollen - man muss auch tun.
- Johann Wolfgang von Goethe
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Mr.T
Beitrag 10.03.2017, 19:36
Beitrag #167


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Jetzt bist du in deinem Thread.


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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Reue2016
Beitrag 10.03.2017, 22:37
Beitrag #168


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Hallo erstmal und vielen vielen Dank.

Also meinen Führerschein habe ich vor ca 2,5 Monte beantragt und die nette Dame meinte wenn ich keinen Brief bekomme muss ich auch nicht zur mpu. Und ja meine Frist läuft bald ab und zwar an einem Sonntag. Dachte ich kann diesen unter Vorbehalt dass ch natürlich nicht vorher fahre früher abholen
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Reue2016
Beitrag 11.03.2017, 20:39
Beitrag #169


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??
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Uwe W
Beitrag 12.03.2017, 00:32
Beitrag #170


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Zitat (Reue2016 @ 10.03.2017, 22:37) *
Und ja meine Frist läuft bald ab und zwar an einem Sonntag. Dachte ich kann diesen unter Vorbehalt, dass ich natürlich nicht vorher fahre früher abholen.

Früher abholen wird nicht gehen, denn mit Aushändigung des Führerscheins hast Du die Fahrerlaubnis, und diese darf Dir erst nach Ablauf der Sperrfrist erteilt werden. Manchmal ist es möglich, dass der Führerschein bei der Polizei deponiert wird und dann dort am Sonntag abgeholt werden kann. Aber bei einer Neuerteilung nach Entzug wird das vermutlich nicht praktiziert.

Wenn eine MPU kommen sollte, so wäre die normalerweise jetzt schon angeordnet worden. Es kann aber auch sein, dass die Behörde noch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts am 06.04. abwartet.

Frag am besten mal bei der Führerscheinstelle nach wegen der beiden unklaren Punkte.


--------------------
"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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Reue2016
Beitrag 12.03.2017, 17:39
Beitrag #171


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Also Meine Frist läuft definitiv Wochen vor dem 6.4 ab wieso sollten dir dann warten? Und wie ich gehört hatte geht es doch um das Datum wo man die Neuverteilung beantragt und nicht anders ? Ich rechne nicht mehr mit einer mpu weileike Frist noch diesen Monat abläuft in ein paar Tagen
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Uwe W
Beitrag 13.03.2017, 02:06
Beitrag #172


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OK, dann frag am besten mal bei der Führerscheinstelle nach, wann Du den Führerschein abholen kannst.

Das Urteil des BVerwG am 6.4. wird übrigens die Rechtslage nicht ändern, sondern nur erklären, wie die Rechtslage seit der letzten Reform des § 13 FeV war. D.h. wann die Neuerteilung beantragt wurde, spielt keine Rolle. Es wird sich herausstellen, dass die Verwaltungspraxis in einigen Bundesländern bisher rechtswidrig war (die Frage ist nur in welchen?). Wenn man bis dahin eine neue FE hat, dürfte man aber Vertrauensschutz besitzen.


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(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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Reue2016
Beitrag 13.03.2017, 06:59
Beitrag #173


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Ch werde einfach an dem Freitag hin gegenüber sagen das ich meinen Führerschein abholen will. Fragen will ich nicht bevor die noch denken wieso fragt er etc
Ich denke wenn ich zur mpu müsste würde ich das schon längst wissen oder was meintihr ? Und auf den 6.4 warten glaube ich nicht das es mich betrifft da meine Sperrfrist davor endet
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MsTaxi
Beitrag 13.03.2017, 11:25
Beitrag #174


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Zitat (Reue2016 @ 13.03.2017, 06:59) *
Fragen will ich nicht bevor die noch denken wieso fragt er etc

Weil du an dem Freitag schon andere Termine hast? Sichergehen willst, dass du dir nicht einen halben Tag frei nimmst, um zur Fsst zu tigern, um dann zu hören "Herr Reue, kommen Sie Montag wieder, vorher geht nix?"


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Reue2016
Beitrag 13.03.2017, 17:44
Beitrag #175


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Ich gehe am Freitag einfach hin und hole meinen Führerschein ab. Mal sehen wir die reagieren oder ?
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Mr.T
Beitrag 13.03.2017, 17:50
Beitrag #176


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Jo.


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Reue2016
Beitrag 22.03.2017, 22:11
Beitrag #177


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Hallo zusammen,

Ich hoffe ich störe nicht.
Muss die fsst sich melden und sagen der Führerschein ist am xy sbholberrit oder nicht ? Meine Frist ist so gut wie abgelaufen und einen Brief dazu habe ich nicht erhalten
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Mr.T
Beitrag 22.03.2017, 22:21
Beitrag #178


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Dann hol den FS nach Ablauf der Sperrfrist ab.


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Reue2016
Beitrag 22.03.2017, 22:30
Beitrag #179


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Mir ist klar dass ich es mach der Frist abhole,
Meine Frage lautet aber ob die sich melden müssen oder nicht.
Kann ja sein das die noch was wollen keine Ahnung halt
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Mr.T
Beitrag 22.03.2017, 22:34
Beitrag #180


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Die FSST sollte sich entsprechend melden. Sie muss sich aber melden, wenn noch was fehlt.


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Reue2016
Beitrag 22.03.2017, 22:42
Beitrag #181


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Vielen Dank mr t ,

Du hilfst mir wirklich immer wieder wenn ich nicht weiter weiß.
Ich hatte schon Angst dass was wäre oder so
Dann melden die sich wahrscheinlich allgemein nicht. Also bei denen gibt es keine Mitteilung dsss man den da abholen kann
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