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> Wechselbrücke "parken", Vorschrift?
Dirk-
Beitrag 06.06.2016, 20:18
Beitrag #1


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Hallo, das man Anhänger max 14 Tage unbewegt im öffentl Verkehrsraum parken darf ist mir bekannt.
Wie sieht es mit einer Wechselbrücke aus? Ist ja kein Anhänger.
Grund der Frage: Ein benachbarter Gewerbebetrieb hat so eine Wechselbrücke an der Strasse aufgestellt, Da ich in einem Gewerbegebiet lebe erstmal nicht ungewöhnlich. Allerdings nutzt er diese offenbar als "Lagerraum"
Wäre mir auch egal, wenn das Ding nicht meinen Fernsehempfang stören würde (DVBT) persönliches Gespräch leider nicht effektiv. Will auch kein Fass aufmachen, mit Polizei und so, aber Info´s für die Hinterhand wären hilfreich


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Mitleser
Beitrag 06.06.2016, 22:23
Beitrag #2


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Da die Wechselbrücke kein Fahrzeug sondern lediglich Ladung ist, hat sie alleine auf der Straße nix verloren. Auch nicht kurzzeitig. Sie ist ein Verkehrshindernis iSd § 32 StVO.
Im Unfallfall hat der Absteller sogar richtig schlechte Karten. Da geht es um weit mehr als eine simple Ordnungswidrigkeit.
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rapit
Beitrag 06.06.2016, 22:38
Beitrag #3


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Nettes Praxisbild mit passendem Text dazu
Zitat
Bis zu 500 Euro Bußgeld drohen demjenigen, der für das Abstellen einer Wechselbrücke auf dem Gehweg verantwortlich ist. Immer mehr Lkw-Fahrer nutzen öffentliche Verkehrsflächen - wie hier im Singener Industriegebiet- zum Parken ihrer Ware.
(Quelle: "Südkurier")

Geht aber noch dreister.. ranting.gif

Und das kann passieren...


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Mitleser
Beitrag 06.06.2016, 22:47
Beitrag #4


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Die Summe von 500€ bringt mich noch auf folgenden Hinweis, den man gegenüber grundsätzlich handlungsbereiten aber noch zögerlichen Behörden bringen kann:

Das simple Abstellen einer Wechselbrücke ist die Hindernisbereitung iSd StVO. Dafür muss nur der tatsächliche Handelnde zahlen.
Man kann jedoch auch auf Sondernutzung der Straße abstellen, gerade wenn es regelmäßig oder gar als billiges Außenlager geschieht. Geahndet wird das nicht nach StVO und deren preiswerten Bußgeldsätzen. Sondern nach Landesrecht mit relativ freier Bußgeldwahl. Es trifft dann gerne idR den Unternehmer / Halter. Man muss nicht mehr den verantwortlichen Fahrer ermitteln.
Denkbar wäre darüber hinaus auch eine Gewinnabschöpfung. Aber dafür braucht die Behörden ernsthaften Willen. Und den hebt man sich gerne als letzte Eskalationsstufe auf. [Ok, letzte Stufe ist es nicht - die kostenpflichtige Beseitigung des Hindernisses durch die Staatsmacht ist auch 'nett' Oder auch die perfekte Absicherung durch einen Fachbetrieb und Nutzungsgebühren für den Straßenteil.]
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rapit
Beitrag 06.06.2016, 22:54
Beitrag #5


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Bei so gefährlichen Dingen kann auch recht leicht der Zustandsstörer herangezogen werden. Und sei es nur für Erstabsicherung, Gefahrenbeseitigung, Unterbringungskosten...


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Dirk-
Beitrag 06.06.2016, 23:40
Beitrag #6


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Nun ja, das Ding steht nicht auf dem Gehweg, sondern "normal" am Strassenrand. Da könnte auch ein LKW mit Anhänger legal parken. (Ist ja auch Gewerbegebiet) Eine besondere Gefährdung sehe ich da nicht. Interessanter ist da schon die Sache mit der Sondernutzung


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Heinz Wäscher
Beitrag 07.06.2016, 00:09
Beitrag #7


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Bei Dunkelheit sieht ein geparkter Anhänger aber so aus.


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EMD
Beitrag 07.06.2016, 00:50
Beitrag #8


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Mir scheint es wiedersprüchlich zu sein, wenns drum geht ob Container (und zu der Art zählen Wechselbrücken ja auch) als Ladung 1 m über das Fahrzeugheck überstehen dürfen, dürfen sie das nicht weil sie als Teil des Fahrzeugs zählen, stellt man sie aber auf der Straße ab sind sie jezt dann plötzlich doch kein Fahrzeugteil mehr sondern nur noch Ladung ?

Und ich denke nach dem ersten Bußgeld wird er sich was einfallen lassen. z.B. irgend ein uraltes schrottiges Fahrgestell besorgen das kurz vor dem auseinander fallen ist und es unter die Wechselbrücke stellen. Schon wird daraus wieder ein Anhänger der dort Parken darf.
Und beladen sein darf er dabei auch, schon stelle ich es mir schwierig vor ihn wegen einer Sondernutzung dran zu kriegen.
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Mitleser
Beitrag 07.06.2016, 07:53
Beitrag #9


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Ok, ja, die Wechselbrücke zählt nach StVZO als "austauschbarer Ladungsträger". Aber eben selbst nach StVZO nicht als Fahrzeug. Eine Stoßstange darfst Du auch nicht solo am Fahrbahnrand parken.

Wenn eine Behörde möchte, kann sie auch eine unerlaubte Sondernutzung wegen mobilem Lager leicht aufdecken und nachweisen. Aber dazu braucht sie naturgemäß Elan und Rückendeckung.
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Explosiv
Beitrag 07.06.2016, 08:49
Beitrag #10


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Solange an dem schrottigen Fahrgestell die vorgeschriebenen Reflektoren in den vorgeschriebenen Höhen angebracht sind, wäre das auch nicht zu beanstanden und auch nachts einigermaßen sicher.
Reflektoren sind an Wechselbrücken aber entweder nicht vorhanden oder in einer unerwarteten Höhe angebracht.
Außerdem ist das schrottige Fahrgestell nicht so einfach unterfahrbar und bringt zumindest für PKW deren Sicherheitsfahrgastzelle zum vorgesehenen Einsatz mit ensprechend glimpflichen Folgen, während das Unterfahren einer Wechselbrücke regelmäßig zu schwersten Verletzungen oder Tod führt.
Das ist eine ganz andere Kategorie.
Wie war das mit dem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr?


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Dirk-
Beitrag 07.06.2016, 09:12
Beitrag #11


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Zitat
irgend ein uraltes schrottiges Fahrgestell besorgen das kurz vor dem auseinander fallen ist und es unter die Wechselbrücke stellen


Na ja soo schrottig darf es auch nicht sein, muss ja mindestens TÜV haben. Und dann wären wir auch wieder bei der 14 Tage Regel.


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rapit
Beitrag 07.06.2016, 09:49
Beitrag #12


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Zitat (EMD @ 07.06.2016, 01:50) *
Mir scheint es wiedersprüchlich zu sein, wenns drum geht ob Container (und zu der Art zählen Wechselbrücken ja auch) als Ladung 1 m über das Fahrzeugheck überstehen dürfen, dürfen sie das nicht weil sie als Teil des Fahrzeugs zählen, stellt man sie aber auf der Straße ab sind sie jezt dann plötzlich doch kein Fahrzeugteil mehr sondern nur noch Ladung ?

Was ist denn da widersprüchlich (außer, dass Dich beim Schreiben wohl die eigenen Gedanken überholt haben)?

Nimm eine Nummer kleiner: Ein Hardtop eines Cabrios ist zweifelsohne Fahrzeugteil, wenn es montiert ist.

Wenn Du es mit einem anderen Fahrzeug transportierst, zweifelsohne Ladung.

Und wenn Du es auf die Straße legst, ist es egal, ob es zuvor Ladung oder Fahrzeugteil war, das parkt nicht, sondern hat auf der Fahrbahn (oder anderen Straßenteilen) nichts verloren.

Wenn man es dort ablegen will, braucht es Absicherungen und hierfür Genehmigungen.


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dopero
Beitrag 07.06.2016, 16:10
Beitrag #13


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Gegen die Zulässigkeit des Abstellens spricht imho auch das die Brücken breiter sind als 2,55m.
Wenn es ein Fahrzueg wäre, worin bestünde dann die Sicherung gegen unbefugte Benutzung?
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Dirk-
Beitrag 07.06.2016, 16:27
Beitrag #14


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Was hat die Breite damit zu tun? Beziehst Du dich auf die erforderliche Restfahrbahnbreite? Die Straße ist ca 7m breit, also daher kein Problem


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Nerari
Beitrag 07.06.2016, 17:13
Beitrag #15


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Mit dem zweiten Beitrag, sprich ersten Antwort, wurde doch die Eingangsfrage ausreichend und erschöpfend beantwortet: book.gif

Zitat (Mitleser @ 06.06.2016, 23:23) *
Da die Wechselbrücke kein Fahrzeug sondern lediglich Ladung ist, hat sie alleine auf der Straße nix verloren. Auch nicht kurzzeitig.


Was gibts da bzgl Breite etc weiter zu überlegen? ENtweder Fahrzeug/Anhänger (--> Parken grundsätzlich erlaubt) oder nicht (--> Parken/Abstellen nicht erlaubt). So einfach ist das, wenn ich das richtig verstehe.
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dopero
Beitrag 07.06.2016, 17:15
Beitrag #16


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Wenn das Abstellen legal sein soll, müsste es sich um ein Fahrzeug handeln. Ein Fahrzeug darf ohne Ausnahmegenehmigung 2,55m breit sein.
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heretic12
Beitrag 07.06.2016, 19:10
Beitrag #17


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Auch ein Anhänger parkt nicht imer legal (auch unter 14 Tage).
Wenn er nicht abgestellt wird, weil er gelegentlich genutzt wird, sondern nur, weil man etwas hinstellen will, ist es immer noch unerlaubte Sondernutzung.

Besonders häufig kommt das bei Werbeanhängern vor, die nur für Werbung nutzbar sind.

Irgendwo hier im Forum gabs mal nen Thread zu einem Lebensmittelgewerbe oder Restaurant, bei dem der Kühlanhänger als reines Lager genutzt wurde und nicht bewegt wurde.
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EMD
Beitrag 07.06.2016, 20:59
Beitrag #18


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Ja klar Tüv müsste das Fahrgestell haben und zugelassen sein, aber ansonsten kanns das lezte für den Normalbetrieb untauglichste Teil sein.
Man müsste es halt alle 14 Tage mal ankuppeln, auf den Hof ziehen, feststellen das es dort im Weg rum steht und wieder auf der Straße parken laugh2.gif

Ja ich hab den Text ein bisschen umgeändert und dann passiert es ab und zu das der Gedankenfluss etwas wirr wird.

Das Cabrio Verdeck dürfte ja wenns auf ein anderes Fahrzeug geladen ist auch wieder hinten über stehen. Nur ein 48 Fuß Container kann z.B. kein Fahrzeugteil sein weil die Maße die STVZO sprengen, aber Ladung könnte er sein weil er weniger als 1 m über ein 13,60 m bzw 45 Fuß Cassis überstehen würde.
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blackdodge
Beitrag 07.06.2016, 22:14
Beitrag #19


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Zitat (dopero @ 07.06.2016, 17:10) *
Gegen die Zulässigkeit des Abstellens spricht imho auch das die Brücken breiter sind als 2,55m.


Die Brücken sind nicht breiter als 2,55 ausser es sin Kühler-Brücken ! ansonsten max. 2,55


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rapit
Beitrag 07.06.2016, 22:44
Beitrag #20


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Na da möchte ich mal sehen, wie Du mit einem LKW darunterfährst, wenn die Füße nicht nach außen ragen...


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hk_do
Beitrag 07.06.2016, 23:08
Beitrag #21


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Zitat (Explosiv @ 07.06.2016, 09:49) *
Reflektoren sind an Wechselbrücken aber entweder nicht vorhanden oder in einer unerwarteten Höhe angebracht.


Die üblicherweise vorgeschriebene maximale Höhe von Rückstrahlern (90 cm!) hat aber wenig mit der Erwartungshaltung anderer Verkehrsteilnehmer zu tun sondern mit handfesten technischen Umständen: das Abblendlicht eines Kfz leuchtet mit seinem Hauptkegel nach unten; oberhalb der Scheinwerferebene ist schon nur noch Streulicht vorhanden. Je höher, desto weniger.

Ein Rückstrahler ist also um so wirksamer, je niedriger er angebracht ist.
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EMD
Beitrag 08.06.2016, 00:29
Beitrag #22


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Zitat (rapit @ 07.06.2016, 23:44) *
Na da möchte ich mal sehen, wie Du mit einem LKW darunterfährst, wenn die Füße nicht nach außen ragen...


Nichts einfacher als das: http://up.picr.de/20946152gc.jpg rofl1.gif

Ne im Ernst, es gibt noch ein altes "nicht-BDF" Wechselbrückensystem das bei der Spedition Heik aus Hamburg (wohl als aller leztem) noch im Einsatz ist http://www.heik.de/files/5497/gallery/26544/large/357870.jpg , bei dem die hinteren Füße fest mit dem Rahmen verbunden sind und nur nach unten ausgezogen werden, und auch die vorderen wenn die Pritsche abgestellt ist nicht seitlich heraus stehen. Nur da ich nicht weiß wie das heißt oder wer es gebaut hat, finde ich keine anderen Bilder dazu... Außer vielleicht noch das: http://www.heik.de/files/5497/slideshow/44960.jpg
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Hoheneicherstation
Beitrag 08.06.2016, 04:15
Beitrag #23


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Das waren die ersten Versuche von Ackermann-Fruehauf AWL



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EMD
Beitrag 09.06.2016, 01:25
Beitrag #24


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Uhh Ackerman laugh2.gif Die haben eh gerne Kuriose Sachen gebaut.
Danke für die Aufklärung.
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 09.06.2016, 08:00
Beitrag #25


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Zitat (rapit @ 06.06.2016, 23:38) *
url="http://www.feuerwehrmagazin.de/nachrichten/news/wechselbrucke-als-todliches-hindernis-13962"]Und das kann passieren...[/url]

Im Text:
Zitat
Der 20-Jährige befand sich auf dem Rückweg von der Arbeit. Nach Erkenntnissen des Unfallakte-Teams hatte er keine Chance, auszuweichen.


Die "Chance" hätte der Pkw-Fahrer gehabt, wenn er seine Geschwindigkeit den Sichtverhältnissen angepasst hätte ... whistling.gif

Doc


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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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Mitleser
Beitrag 09.06.2016, 08:07
Beitrag #26


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Das finde ich in Anbetracht dieses Fotos schon "etwas" vermessen. thumbdown.gif

P.S.: Und noch ein Foto in Gegenrichtung.
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hk_do
Beitrag 09.06.2016, 12:54
Beitrag #27


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Vermutlich hätte er auch einen gefechtsmäßig getarnten Kampfpanzer oder eine auf der Straße liegende dunkel gekleidete Person erfasst, ja.

Insofern muss man @Doc wohl zustimmen.

Aber wer wollte da jetzt den ersten Stein werfen?

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HeinerHainer
Beitrag 09.06.2016, 15:01
Beitrag #28


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Zitat (hk_do @ 09.06.2016, 13:54) *
Aber wer wollte da jetzt den ersten Stein werfen?
Ich nicht.
Bis ich kapiert hätte, das da was steht wo meine Scheinwerfer unterdurchleuchten, wäre ich da auch draufgekracht.


--------------------
Gruß Heiner
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 09.06.2016, 20:24
Beitrag #29


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Ich auch nicht.
Aber es gibt viele Leute (sowohl hier im VP als auch mit schwarzem Umhang als Berufskleidung), die sagen, dass es völlig verantwortungslos sei, bei Dunkelheit und Abblendlicht schneller als 60 bis 70 km/h zu fahren...

Doc


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EMD
Beitrag 10.06.2016, 01:47
Beitrag #30


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D.h. wir bräuchten ameriknaische Lampen an den Autos die mehr nach oben leuchten.
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janr
Beitrag 10.06.2016, 03:15
Beitrag #31


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 09.06.2016, 21:24) *
... auch mit schwarzem Umhang als Berufskleidung ...
Lord Voldemort? think.gif


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Es gibt zwei Arten an Menschen.
Die einen haben Stil, die anderen keinen T4


Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
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Dirk-
Beitrag 27.08.2019, 19:53
Beitrag #32


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Hallo, ich möchte das Thema noch mal aufwärmen, irgendjemand (nicht ich) hat letztes Jahr besagten "Sünder" angezeigt. (Was man halt so hört bei einer begrentzten Nachbarschaft) Darauhin waren die Container auch weg. (lt. Nachbarn auf einem ca 800 Metern entfernten Privatgrünstück) Jetzt sind sie seit ca. 3 Monaten wieder da. Da hier natürlich tagsüber viele Mitarbeiter der umliegenden Betriebe parken ist Parkraum knapp. ich habe hier nicht nur meine Firma, sondern wohne auch hier. Wenn es mehr oder weniger folgenlos ist, würde ich mir dann auch einen Container vor die Tür stellen. Dann hätte ich eine immer verfügbare Garage.............. rolleyes.gif


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heretic12
Beitrag 29.08.2019, 11:54
Beitrag #33


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Die letzte Anzeige hat ja geholfen (wenn auch nur für überschaubare Zeit).
Nach der nächsten hast du vermutlich wieder ein paar Monate oder dauerhaft Ruhe.
Letztes mal war es jemand anderes, diesmal zeige doch du ihn an.
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Dirk-
Beitrag 30.08.2019, 21:52
Beitrag #34


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Zitat (heretic12 @ 29.08.2019, 12:54) *
Letztes mal war es jemand anderes, diesmal zeige doch du ihn an.


Das ist nicht mein Ansinnen, es handelt sich ja nicht um eine Straftat. Ich ärger mich halt nur, wenn ich nach einem Termin keinen Parkplatz in annähernder Nähe bekomme. Aber offenbar ist hier das Bußgeld (wie leider oft) zu klein um wirklich zu wirken. Hängt vermutlich auch daran, daß für "unrechtmäßigen Abstellen" und "unrechtmäßiger Sondernutzung" verschiedende Behörden zustandig sind. Und keine fühlt sich wirklich zuständig. (macht ja Arbeit)


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rapit
Beitrag 30.08.2019, 22:25
Beitrag #35


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Zitat (Dirk- @ 30.08.2019, 22:52) *
offenbar ist hier das Bußgeld (wie leider oft) zu klein um wirklich zu wirken.

Steter Tropfen höhlt den Stein... rolleyes.gif


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heretic12
Beitrag 30.08.2019, 22:56
Beitrag #36


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Einerseits maulst du über die Behörden und andererseits willst du nicht selbst tätig werden?

Muss man nicht verstehen oder?
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EMD
Beitrag 31.08.2019, 00:16
Beitrag #37


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Wundert dich das?

Erlebt man doch oft, groß herum gemault ist schnell, aber selber versuchen was zu ändern ist dann doch zu anstrengend, da mault man lieber weiter.
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Dirk-
Beitrag 31.08.2019, 08:37
Beitrag #38


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Eine Anzeige zu machen ist nun wirklich nicht anstrengend (dauert ungefähr so lange wie ich brauche diesen Text zu schreiben)
Aber ich bin nicht der Typ, der mit Kissen auf der Fensterbank darauf wartet, daß jemand im Halteverbot parkt um sich kurz Zigaretten zu holen. Aber auch egal, ich habe meine Frage wohl falsch gestellt. Daher ist das Thema für mich abgeschlossen. Ich wechsel jetzt zur Homepage des Ordnungsamtes und geb meine Anzeige auf.


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Alles, was lediglich wahrscheinlich ist, ist wahrscheinlich falsch. Rene Descartes, 1596-1650
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ulm
Beitrag 31.08.2019, 08:41
Beitrag #39


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Wir sind neugierig, ob das fruchtet.
Bitte halte uns auf dem Laufenden.
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EMD
Beitrag 01.09.2019, 00:20
Beitrag #40


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Geht ja auch nicht um so Kindergarten Zeugs, daß "mal" irgendwas ist, das juckt doch niemanden ernsthaft, aber das Thema ist ja jezt scheinbar schon mindestens 3 Jahre lang, und mit der Einsicht hapert es immernoch.
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Dirk-
Beitrag 12.09.2019, 20:06
Beitrag #41


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Update: die WB ist weg, habe aber kein Feedback bekommen ob das an meiner Anzeige lag oder es einfach nur Zufall ist.
Mal abwarten wie es weitergeht...........


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