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> 2 Bier innerhalb von 6 Monaten ETG Wert
Vitarella
Beitrag 14.06.2016, 17:52
Beitrag #1


Neuling


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Hallo an alle

Kurz zu meiner Vorgeschichte:

Am 15. Januar diesen Jahres habe ich einen leichten Auffahrunfall verursacht mit 1.5 Promille, woraufhin mein Ausweis entzogen wurde. Noch im selben Monat habe ich mir einen ambulanten Suchtberater gesucht, da mir dieses Ereignis klar gemacht hat, dass es so nicht weitergehen kann.

Am 23. August findet nun die verkehrsmedizinische Untersuchung (lebe in der Schweiz) inkl. Haaranalyse statt.

Seit dem Unfall habe ich nichts mehr getrunken, bis auf einmal bei einem Geschäftsessen 2 Weizenbier à je 0.5 L.

Nun zu meiner Frage, hat jemand eine Ahnung, wie sich diese zwei Bier auf den ETG Wert auswirken? Wird er deshalb bei über 7 pg/mg liegen? Dazu wäre noch zu sagen, dass in der Schweiz 5-6 cm genommen werden, sprich der Zeitraum von ca. 6 Monaten analysiert wird.

Bedanke mich vielmals im Voraus für Antworten!

Gruss

Vitarella
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Uwe W
Beitrag 14.06.2016, 19:06
Beitrag #2


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Hallo und willkommen im Verkehrsportal! wavey.gif

Der Wert von 7 pg/mg ist bereits relativ hoch angesetzt, so dass die bei einem nüchternen Menschen stattfindende Etg-Produktion in einem Großteil der Fälle bei weitem nicht ausreicht, um diesen Wert zu erreichen.
Damit ist dann noch Spielraum für den einen oder anderen Ausrutscher.
Allerdings wirken sich nach meiner Theorie zwei Weizenbier, die kurz hintereinander getrunken werden, stärker aus als jeweils ein Bier an zwei verschiedenen Tagen.

Du wirst das Ergebnis der Analyse also nur abwarten können. Ein Restrisiko, dass der Wert erreicht wird, besteht natürlich weiter.


--------------------
"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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FehlerMachender
Beitrag 14.06.2016, 19:09
Beitrag #3


Neuling
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Ich bin kein Experte, kann Dir aber sagen wie es bei mir war:
1-2 Bier (0,5l) pro Monat über einen Zeitraum von 3 Monaten: negativer Befund = Abstinenz
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Vitarella
Beitrag 14.06.2016, 19:31
Beitrag #4


Neuling


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Herzlichen Dank euch beiden, für eure Antwort smile.gif

Zitat (FehlerMachender @ 14.06.2016, 20:09) *
Ich bin kein Experte, kann Dir aber sagen wie es bei mir war:
1-2 Bier (0,5l) pro Monat über einen Zeitraum von 3 Monaten: negativer Befund = Abstinenz


Mit negativer Befund meinst Du, es konnte garkein ETG nachgewiesen werden?
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Uwe W
Beitrag 14.06.2016, 19:42
Beitrag #5


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Alles, was unter 7 pg/mg liegt, gilt als negativer Befund (und damit als Abstinenznachweis).


--------------------
"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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FehlerMachender
Beitrag 14.06.2016, 21:31
Beitrag #6


Neuling
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Zitat (Vitarella @ 14.06.2016, 19:31) *
Mit negativer Befund meinst Du, es konnte garkein ETG nachgewiesen werden?


Der gemessene Wert war unterhalb der Cutoff-Schwelle von 7pg/mg, was als Abstinenz gilt. Meiner Meinung nach ist dieser Wert viel zu tolerabel, da in meinem Falls 0,75L Bier pro Monat als Abstinenz gewertet wurde - eigentlich wollte ich lediglich kontrollierten Konsum nachweisen. Bin übrigens daraufhin komplett auf ECHTE Abstinenz umgeschwenkt.

Andereseits ist es wirklich sehr schwierig komplett auf Alkohol zu verzichten, Beispiele aus meiner Abstinenz-Zeit:
- habe erst nach Monaten erfahren, dass Karamalz 0,2% Alk. hat
- erst letzte Woche in ein Stück Geburtstags-Brownie gebissen um dann festzustellen dass Rum drin ist
- im Urlaub einen Kuchen bestellt: auch hier war viel Alk drin
- Salat im Restaurant bestell: da war eine große Portion Balsamico drauf....

Ich frage mich wie es Leute machen, die aus religiösen Gründen keinen Alkohol trinken dürfen think.gif
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angeditscht
Beitrag 14.06.2016, 21:35
Beitrag #7


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Och die machen das ganz einfach.....die essen das trotzdem, die Auslegungen des Koran verbieten nur den Genuss von berauschenden Getränken (aus Weintrauben und Datteln)....wenn man es liberal auslegt wäre also sogar Bier und Wodka erlaubt....da weder aus Weintrauben noch aus Datteln......ansonsten zieht man sich mehr oder weniger auf das berauschende Getränk zurück...und Kuchen oder Salat ist ja kein Getränk....
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toni montana
Beitrag 15.06.2016, 11:51
Beitrag #8


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Zitat (Vitarella @ 14.06.2016, 18:52) *
woraufhin mein Ausweis entzogen wurde.

Cool - dann darfst Du ja noch fahren!!

Duck und weg!!


--------------------
Schöne Grüße,

Toni
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Lars
Beitrag 15.06.2016, 12:57
Beitrag #9


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http://imgur.com/gallery/iWKad22

Der @TE ist Schweizer:
https://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%BChrerau...igung_(Schweiz)

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 15.06.2016, 15:06
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat des Vorposting gelöscht


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Wandel dich, nicht das Klima!
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toni montana
Beitrag 21.06.2016, 08:19
Beitrag #10


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Schöne Grüße,

Toni
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