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> Teilnahme am Straßenverkehr trotz Umweltzone
Gernotshagen96
Beitrag 18.07.2016, 19:01
Beitrag #1


Neuling
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Hallo Leute, ich hab heute leider einen Brief bekommen, weil ich unerlaubt in einer Umweltzone geparkt habe, wo eine Grüne Feinstaubplakette gefordert ist. Solch eine habe ich nicht, ABER mein Auto bekommt sie in aktuellem Zustand aufjedenfall. Ich bin auch noch in der Probezeit.
Tatangaben: Sie nahmen trotz eines Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270.1, 270.2) mit einem Kraftfahrzeug am Verkehr teil. § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 153 BKat
Meint ihr es bringt was die Behörde anzurufen und zu sagen, ich habe jetzt eine gekauft, und kann nachweisen (Bilder), dass mein Fahrzeug zum Zeitpunkt berechtigt war solch eine grüne Umweltplakette zu tragen?
Gibt es sonst noch eine Möglichkeit, das Bußgeld zu umgehen? Ich habe noch nichts auffälliges gemacht im Straßenverkehr, nur einen Strafzettel wegen fehlender Parkscheibe (vergessen rauszulegen-_-) den ich zum selben Zeitpunkt wie oben genannten Verstoß bekommen habe.
Also ich hab die Parkscheibe vergessen (Strafzettel 10,00 € dafür) und eben diesen Verstoß gegen Umweltzonenzeug, zum gleichen Zeitpunkt. Ich bin der Halter des Fahrzeugs und auch nur ich darf fahren laut Versicherung. Gibt es da irgendeine Möglichkeit noch? Ich denke eher nicht, aber 108€ ist schon sehr viel für mich, beginne grad meine Ausbildung, und brauch noch Geld auf dem Konto:( Und mein Auto ist auch noch berechtigt für diese Plakette, nur leider wusste ich nicht, dass man sowas brauch (hört sich dumm an ist aber echt so:D)
Vielen Dank schonmal
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janr
Beitrag 18.07.2016, 19:18
Beitrag #2


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Parken ist "Teilnahme am Verkehr" und ohne Plakette ist ohne Plakette.

Auch wenn dein FZ eine bekommt, reicht es nicht. Es reicht auch nicht diese im Hanschuhfach zu haben, sie muß geklebt sein.

Hast du denn erst mal eine Anhörung bekommen oder wurdest du gleich als Fahrer beschuldigt und bekamst einen Bußgeldbescheid?

Wurdest du denn als Fahrer beobachtet? Kann man dich als Fahrer identifizieren?

Auf den BGB mußt du reagieren. Auf den Anhörungsbogen nicht.

Wenn du nicht als Fahrer identifiziert bist würde ich mich an deiner Stelle auch nicht verplappern.
Schweigen ist oft Gold.

Es sollte dann zum Kostentragungsbescheid kommen, der 23,50 kostet und den Halter an den Gebührenauslagen verpflichtet.

Wenn der BGB da ist, würde ich mich schriftlich melden und Einspruch einlegen und nach einer Fahrerbeschreibung fragen. wavey.gif


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Gernotshagen96
Beitrag 18.07.2016, 19:28
Beitrag #3


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Hey Danke schön für die schnelle Antwort:)
Nein, also das steht nur fett gedruck "Anhörungsbogen". Nachweisen, dass ich gefahren bin, kann keiner.

Da steht nur bei "Zeugen/Beweisemittel"
Dienst Nr. 123
Vollzugsbedienstete/r Verkehrsüberwachung.
Foto(s)"

aber ich denke, das bezieht sich auf mein Parkendes Fahrzeug, richtig? Also ich bin nur kurz rein mit meiner Mutti ins Gebäude, wieder raus und dann hang ein Knöllchen dort, wegen keine Parkscheibe. ich dachte gut okke, zum Glück nur das. Und heute sind 2 Briefe gekommen: Einmal Anhörungsbogen wegen Parken ohne Kennzeichnung mit Verwarnungsgeld von 10,00 €. Da lag auch gleich der Überweisungsschein bei. Und bei dem anderen wegen Fahren ohne Plakette war es nur ein Anhörungsbogen, ohne Bußgeldhöhe oder Überweisungsschein. Das ist mein allererster Verstoß, ich bin auch noch in der Probezeit, hab nie was gemacht. Aber wenn ich nur meine Personalien ausfülle und keine Angaben zur Sache mache, macht es einen Unterschied, wenn das Auto sowieso nur auf mich zugelassen ist, bzw. in der Versicherung eingetragen? Also man kann ja angeben person x fährt auch noch mit, wenn jemand anderes gefahren wäre, wäre das ja fahren ohne Versicherungsschutz und verkehrswidrig, somit hab ich doch gar keine chance, zu warten bis sie den Fahrer finden, oder? ohmy.gif

danke schonmal

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 18.07.2016, 20:01
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat des Vorposting gelöscht
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janr
Beitrag 18.07.2016, 19:35
Beitrag #4


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Du mußt nciht alles zitieren. wavey.gif

Zitat (Gernotshagen96 @ 18.07.2016, 20:28) *
...
Nein, also das steht nur fett gedruck "Anhörungsbogen". ...
Ist doch gut, dann wollen die eine Fahrerbeschreibung von dir.

Telefonieren würde ich gar nicht, nur einen Brief schreiben und um die Fahrerbeschreibung bitten.
Denn Eigentümer, Halter, Versicherungsnehmer und Fahrer können alles unterschiedliche Personen sein.

Dem Fahrer muß das OA nachweisen, daß er es war. Alle Anderen können schweigen auch wenn es weniger Personen sind.

Der Rest, auch das was du uns erzählst, ist vollkommen ohne Belang. wink.gif


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Gernotshagen96
Beitrag 18.07.2016, 19:41
Beitrag #5


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Danke für die Antwort:)
Aber ich kann doch nicht das Knöllchen bezahlen, und dann sagen, ich bitte um Fahrerbeschreibung, oder?ohmy.gif
Dann sag ich jaa, dass ich es war. Und in der Versicherung hab ich angegeben, dass ich allein fahre. Dürfte überhaupt ein Kumpel mit gültiger Fahrerlaubnis mein Auto mal fahren, nein, oder?
Und wenn ich denn Anhörungsbogen einfach zurück sende, mit meinen Daten, aber Angaben frei lasse, reicht das?
Danke:)
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Couscous
Beitrag 18.07.2016, 19:46
Beitrag #6


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Ist das nicht auch Tateinheit und mit Zahlung der 10 EUR Verwarnung alles erledigt?


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Gruss, Couscous
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janr
Beitrag 18.07.2016, 19:48
Beitrag #7


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Zitat (Gernotshagen96 @ 18.07.2016, 20:41) *
...
Aber ich kann doch nicht das Knöllchen bezahlen, und dann sagen, ich bitte um Fahrerbeschreibung, oder?ohmy.gif ...

Wer hat denn gesagt, daß du das Knöllchen bezahlten sollst blink.gif

Nur der, dem die Fahreigenschaft bewiesen wurde, der muß das Knöllchen bezahlen.

Wäre es mein Auto und ich hätte es dort hingestellt, würde ich erst mal nix zahlen und um eine Fahrerbeschreibung bitten, damit ich der Bußgeldstelle den tatsächlcihen Fahrer benennen kann.

Kann die Bußgeldstelle keine Fahrerbeschreibung liefern kommt der Kostentragungsbescheid und der kostet den Halter 23,50.


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Gernotshagen96
Beitrag 18.07.2016, 19:52
Beitrag #8


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danke, ich hab halt keinen plan davon, sry:D
Also ich dachte wegen der Versicherung, dass niemand außer ich damit fahrne dürfte. Und ich dachte das Amt prüft sowas noch, und dann hab ich noch mehr probleme vlt:O
Also bei beiden Verstößen um Fahrerbeschreibung bitten, oder? Und nachweisen könnten die das jetzt nicht, soweit ich weiß, und wäre ich da "raus" aus der Sache? Ich mach sowas nicht gern, bin halt noch anfänger und kauf mir auch gleich die tage so eine plakette, wusste das nur eben noch nicht:/

Danke schonmal
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Dirk-
Beitrag 18.07.2016, 20:17
Beitrag #9


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Also, was bei der Vers. angegeben wird hat nur mit der Vers. zu tun. Die Behörde kennt diese Daten nicht, und darf sie auch nicht nachfragen. Gegen die Parkscheibe nicht widersprechen, dann da gilt Halterhaftung. Bei der Plakette ist das anders. Da kann nur der Fahrer belangt werden, wenn das nicht geht, kann der Halter lediglich mit den Gebühren rangezogen weren (23,50)


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Alles, was lediglich wahrscheinlich ist, ist wahrscheinlich falsch. Rene Descartes, 1596-1650
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Gernotshagen96
Beitrag 18.07.2016, 20:33
Beitrag #10


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danke, aber überall steht, auch falsch Parken ist dem zuzuschreiben, der es war, also darf ich auch darauf nicht antworten, denn es war jaa der gleiche zeitpunkt.
wäre nett wenn einer mir nochmal kurz helfen kann:)
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janr
Beitrag 18.07.2016, 20:49
Beitrag #11


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Zitat (Dirk- @ 18.07.2016, 21:17) *
... Gegen die Parkscheibe nicht widersprechen, dann da gilt Halterhaftung. Bei der Plakette ist das anders. Da kann nur der Fahrer belangt werden, wenn das nicht geht, kann der Halter lediglich mit den Gebühren rangezogen weren (23,50)
Bei der Parkscheibe gibt es auch keine Halterhaftung dry.gif

Die gibt es in der StVO überhaupt nicht.

Aber im ruhenden Verkehr gilt die Kostenbeteiligung von 23,50 und die zahlt der Halter wenn der Fahrer nciht ermittelt werden kann.

Daher würde ich nix zahlen. Nach der Fahrerbeschreibung fragen und auf die 23,50 warten. wavey.gif
Parkscheibe und Plaktte sind Tateinheit weil es nur einmal Parken ist.


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Gernotshagen96
Beitrag 18.07.2016, 20:58
Beitrag #12


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Vielen Dank für die Antwort:)
Soll ich da nur einen von beiden Anhörungsbögen hinschicken, oder alle beide in einen Briefumschlag und einen Zettel beifügen, indem ich um die Fahrerbeschreibung bitte?

MfG
Gernotshagen96:)
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hk_do
Beitrag 18.07.2016, 22:48
Beitrag #13


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Zitat (janr @ 18.07.2016, 21:49) *
Parkscheibe und Plaktte sind Tateinheit weil es nur einmal Parken ist.


Das könnte das Amt möglicherweise erstmal anders sehen.

In dem Fall kann man sich dann (wenn man mag) überraschen lassen, wie der Richter das sieht.

Benennt man keinen Fahrer, wird das Amt dann zweimal 23,50 sehen wollen. Wobei 47 Euro immer noch günstiger als 118,50 sind.

Wer pokern will, zahlt die 10 Euro und beruft sich darauf, dass wegen Tateinheit damit auch die fehlende Plakette nicht mehr zu ahnden ist.

(wobei die Tathandlungen "Einfahren in die Umweltzone ohne notwendige Plakette" und "Verbotswidrig parken" jedenfalls auf den ersten Blick zwei getrennte Dinge sind...)

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janr
Beitrag 18.07.2016, 23:38
Beitrag #14


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Das eigentliche Einfahren in die Dummweltzone wird doch gar nicht vorgeworfen. Nur die Teilnahme im ruhenden Verkehr ohne Plakette. think.gif


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Kuli
Beitrag 19.07.2016, 06:38
Beitrag #15


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Mit Zahlung der 10€ gibt man doch keine Fahrereigenschaft zu, oder? Schließlich wird das Verwarngeldangebot an den Halter geschickt, der daraufhin unkompliziert das Geld überweisen und selbst beim "Täter" eintreiben soll. Wenn die Behörde diese Aufgabe übernehmen will, muss sie einen Bußgeldbescheid erlassen.

Ich persönlich würde (nachdem ich weitere Reaktionen im Verkehrsportal abgewartet habe) die 10€ überweisen und auf dem Anhörungsbogen vermerken, dass ich den Fahrer nicht benennen kann (oder alternativ gar nicht drauf reagieren).
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ulm
Beitrag 19.07.2016, 06:59
Beitrag #16


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Interessant wäre vielleicht noch, ob beide Anhörungen die gleiche Tatzeit betreffen.
Dann wäre u.U. eine Möglichkeit, auf Tateinheit zu gehen, die 10 Euro zu zahlen und mit Verweis auf diese Zahlung die zweite Anhörung zurückzusenden.
Riskante Variante.

Sicherer wäre es, die zehn Euro schnell zahlen und die Halter-Anhörung für die Umweltzone liegenzulassen.
Dann darf nur eine Kostentragung für weitere 23,50 Euro für den Halter kommen. Macht in Summe 33,50 Euro.
Und endlich die Plakette kleben!

Kommt widerrechtlich was anderes als die 23,50 Euro, dann eben mit recht einfachen Mitteln dagegen wehren.
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calectra
Beitrag 19.07.2016, 08:05
Beitrag #17


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Die Zahlung des Verwarngeldangebots würde m.E. die Ahndung des Parkens in einer Umweltzone ohne Plakette selbst bei Tateinheit nicht ausschließen.



--------------------
"Die Autobahn ist schließlich nicht für eine Geschwindigkeit von nur 80 oder 100 km/h gemacht", Landesverkehrsminister Otto Ebnet.
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ulm
Beitrag 19.07.2016, 12:09
Beitrag #18


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Drum schrub ich "riskant".
Beim Erwischt werden ist es m.M.n. tateinheitlich, da die vorgeworfene Verkehrsteilnahme durch Parken stattfand und gleichzeitig das Parken an sich geahndet wird.

Was mich allerdings irritiert, ist, dass es zwei "Tickets" gibt. Also vielleicht doch unterschiedliche Außendienstmitarbeiter und damit tatsächlich zwei getrennte Verfahren? think.gif
Ich hoffe, der TE wird da Aufklärungsarbeit leisten.

Die sichere und punktefreie Variante habe ich ja im gleichen Posting bereits skizziert.
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Gernotshagen96
Beitrag 19.07.2016, 12:26
Beitrag #19


Neuling
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Hallo Leute, echt danke für die schnellen Antworten.

Also ihr liegt richtig, ich glaube es waren 2 versch. Mitarbeiter. Für das Falschparken steht Dienst- Nr. 123, und bei den Umweltzonenverstoß Dienst- Nr. 125. Nur steht aber bei dem einen Tatzeit 10:39 Uhr - 10:54 Uhr (Parken) und bei dem anderen nur 10:54 Uhr. Wie können denn 2 Beamte zur nahezu selben zeit dort stehen? Wieso machen die dann sowas seperat? Hat die erste nicht schon beide Verstöße wahrgenommen?

Und könnte ich das so machen, denen In einem Anhörungsbogen schreiben: "Ich bitte um Fahrerbeschreibung, da ich nicht mehr genau weiß wer gefahren ist. Desweiteren werde ich im Falle, dass ich selbst Fahrer war, natürlich bezahlen."

Kann man das so machen, auf einem seperaten Zettel, den ich den beiden Anhörungsbögen beilege? Oder lieber das gleiche für beide Bögen schreiben, da es jaa offensichtlich doch 2 versch. Mitarbeiter waren. Und warum steht " von ... Uhr bis ... Uhr"? Hat sie gewartet falls doch noch jemand kommt? Oder soll das der Zeitpunkt sein, an dem der andere Mitarbeiter (10:54 Uhr) kam?

Warum hab ich das nicht gewusst mit der Plakette crybaby.gif
Danke schonmal
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Speichenkarussell
Beitrag 19.07.2016, 12:50
Beitrag #20


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Zitat (Gernotshagen96 @ 19.07.2016, 13:26) *
Und warum steht " von ... Uhr bis ... Uhr"? Hat sie gewartet
Gewartet eher nicht, sondern nach einer Runde zurückgekehrt und festgestellt, dass das Fahrzeug unbewegt stand. Die Beobachtungszeit ist wichtig für die Ahndung als Parken und für die Höhe des Bußgeldes.
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Herrn Schorch
Beitrag 19.07.2016, 13:06
Beitrag #21


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Beides ist - vollkommen egal welcher Mitarbeiter das jeweils angezeigt hat - als tateinheitlich zu sehen. Dies ergibt sich, weil die Tathandlung im Parken besteht und in Bezug auf den Parkvorgang eine natürliche Handlungseinheit darstellt.
Dass der Verstoß gegen die Umweltzone so auch dem ruhenden Verkehrs zuzurechnen ist, sollte nach der StVO-Novelle und aufgrund höchstrichterlicher Rechtsprechung mittlerweile klar sein. Und daher könnte die Verfahrenseinstellung auch für den Verstoß gegen die Umweltzone zum Kostenbescheid führen; genau wie alle anderen Parkverstöße. Aus dem gleichen Grund darf es aber auch keine zwei Verfahren geben (Verbot der Doppelbestrafung).
Nach Zahlung der 10 € tritt daher in Bezug auf die fehlende Umweltplakette Strafklageverbrauch ein.


--------------------
"Also . . . ich find’s fies, dass Sie so auf Herrn Schorch herumhacken." (Uwe Wöllner, Quelle; Foto: Julia Zimmermann)
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Gernotshagen96
Beitrag 19.07.2016, 14:00
Beitrag #22


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danke herrn schorch, und was genau heißt das jetzt? ohmy.gif
heißt das, ich soll 10€ bezahlen, und der rest wird "fallen" gelassen? Ich finde es nämlich auch komisch, dass nur bei dem Falschparken ein Überweisungsschein dabei ist, und eine Höhe von 10€ da steht. Bei dem Umweltzonenverstoß steht gar nichts von bezahlen, und kein Betrag. Nur, dass ich im Falle einer falschen Aussage oder so Geldbuße bekommen kann, und, wenn ich Angaben zur Sache mache, entschieden wird, ob das Verfahren eingestellt wird oder ohne Rückmeldung ein Bußgeldbescheid kommt.

Vielen Dank.
MfG
Gernotshagen96
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auchdasnoch
Beitrag 19.07.2016, 14:07
Beitrag #23


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Zitat (Gernotshagen96 @ 18.07.2016, 20:01) *
Und mein Auto ist auch noch berechtigt für diese Plakette, nur leider wusste ich nicht, dass man sowas brauch (hört sich dumm an ist aber echt so:D)
Da Du noch in der Probezeit bist, ist Deine Fahrschulausbildung nch nicht all zu lange her. Da sollte doch noch etwas hängen geblieben sein. Die Aussage passt aber auch nicht zu folgendem Satz, den Du in Deinem nächsten Beitrag geschrieben hast:
Zitat (Gernotshagen96 @ 18.07.2016, 20:28) *
hang ein Knöllchen dort, wegen keine Parkscheibe. ich dachte gut okke, zum Glück nur das.
Demnach muss Dir ja wohl klar gewesen sein, dass noch etwas anderes nicht stimmt.

Derart widersprüchliche Aussagen machen sich jedenfalls nicht gut, wenn man sie gegenüber der zuständigen Behörde äussert.


Zitat (janr @ 18.07.2016, 20:35) *
Zitat (Gernotshagen96 @ 18.07.2016, 20:28) *
...
Nein, also das steht nur fett gedruck "Anhörungsbogen". ...
Ist doch gut, dann wollen die eine Fahrerbeschreibung von dir.
Woraus beziehst Du diese Erkenntnis? Wenn sie eine Fahrerbeschreibung hätten haben wollen, dann hätten sie einen Zeugenfragebogen zugeschickt. "Anhörungsbogen" klingt für mich eher nahc einer Anhörung des Betroffenen zu einer Ordnungswidrigkeit. Und diese Anhörung muss erfolgen bevor ein Bußgeldbescheid erlassen werden darf.


Zitat (Gernotshagen96 @ 19.07.2016, 15:00) *
Ich finde es nämlich auch komisch, dass nur bei dem Falschparken ein Überweisungsschein dabei ist, und eine Höhe von 10€ da steht. Bei dem Umweltzonenverstoß steht gar nichts von bezahlen, und kein Betrag.
Das ist keineswegs komisch. Der Parkverstoß liegt mit 10€ noch im Verwarngeldbereich. Bei der Umweltplakette ist es mit einer Verwarnung nicht mehr getan. Diese Owi kann nur durch einen Bußgeldbescheid und nicht mehr durch eine gebührenpflichtige Verwarnung geahndet werden. Vor Erlass eines Bußgeldbescheides kommt aber der Anhörungsbogen.
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Gernotshagen96
Beitrag 19.07.2016, 14:13
Beitrag #24


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Hallo auchdasnoch. Nein, wenn man schreibt kommt vieles immer falsch an. Ich hab das Knöllchen gesehen, und dachte mir wie bereits gesagt: Zum Glück (nur das). "Nur das" bezieht sich vielmehr auf die Kosten des Verstoßes, nicht auf weitere Verstöße die mir im vornherein klar gewesen wären. Ich dachte hier ist kostenlos parken, weil das auch noch ein ziemlich unwegsames Gelände war, und sehr schlechter Untergrund. Ich hab das Parkuhrschild übersehen und das wars. Von Umweltzone hab ich überhaupt nichts gelesen, leider war ich da auch noch nie, und ich hatte schon Mühe einen Parkplatz zu finden. Deshalb "zum glück nur das". Ich bezieh das auf die Kosten, besser als irgendwie 200€ oder so, kann ja mal passieren denkt man sich, bis zusätzlich ein Umweltzonenverstoß mitkommt:/

Und ich werde auf den Anhörungsbogen aber schon antworten, ist doch besser, oder? Ich schreibe einfach ich hätte gern eine Fahrerbeschreibung. Oder lieber 10€ bezahlen und hoffen, dass dann Strafklageverbrauch eintritt? Achso okke, deshalb keine Rechnung beim Umweltzonenverstoß, danke.

Danke schonmal
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Herrn Schorch
Beitrag 19.07.2016, 14:16
Beitrag #25


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@ Gernotshagen96:
Du musst schon selbst entscheiden, was Du jetzt machen möchtest. Du musst aber damit rechnen, dass auch nach Zahlung der 10 € (dafür muss man auch nichts zurückschicken/schreiben) der Vorgang zur Umweltplakette nicht automatisch eingestellt wird. Für diesen Fall kannst Du hier auf Argumente gegenüber der Behörde zurückgreifen.


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"Also . . . ich find’s fies, dass Sie so auf Herrn Schorch herumhacken." (Uwe Wöllner, Quelle; Foto: Julia Zimmermann)
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Explosiv
Beitrag 19.07.2016, 17:30
Beitrag #26


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Wenn ich das richtig verstanden habe, sollte der TE die 10 Euro kommentarlos überweisen.
Auf den Anhörungsbogen zur Umweltplakette könnte er antworten, muss aber nicht.
Kommt dann ein Bußgeld für die fehlende Plakette, Einspruch einlegen mit Aktenzeichen des bereits bezahlten Knöllchens und Klageverbrauch einfordern.
Richtig?


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Gernotshagen96
Beitrag 19.07.2016, 21:37
Beitrag #27


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Und ist sowas "sicherer" als wenn ich lieber auf beide Anhörungsbögen schreibe: Ich bitte um eine Fahrerbeschreibung, da ich nicht mehr genau weiß wer gefahren ist?
pls help:(
also würde ich nicht erst im internet um rat bitten, hätte ich einfach die 10€ bezahlt und hätte den Anhörungsbogen für die Umweltzone nur mit meinen Personalien zurückgeschickt. Wenn man den "kommentarlos" zurückschickt, bedeutet das automatisch, dass die Behörde erst noch jemand benennen muss oder nehmen die dann an ich gebe das zu und bezahle, wenn man sich nicht äußert?

Danke Vielmals
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OWI2014
Beitrag 20.07.2016, 04:58
Beitrag #28


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Zitat (ulm @ 19.07.2016, 13:09) *
Was mich allerdings irritiert, ist, dass es zwei "Tickets" gibt. Also vielleicht doch unterschiedliche Außendienstmitarbeiter und damit tatsächlich zwei getrennte Verfahren? think.gif
Ich hoffe, der TE wird da Aufklärungsarbeit leisten.


Weil ich damals die Erfahrung gemacht habe, wenn du Tateinheit mit der Umweltplakette knollste und diese eingestellt wird, damals war das noch so, dann wurde auch das Falschparken mit eingestellt.
Außerdem z.B. in Frankfurt parkt man ja nicht auf dem Seitenstreifen neben dem Umweltzonenschild smile.gif Sondern hat die Tat schon Früher begangen als das Parken. Ist zwar noch nicht beendet. think.gif



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ulm
Beitrag 20.07.2016, 06:11
Beitrag #29


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Mit "damals" meinst Du die Zeit, als die Verkehrsteilnahme durch Parken noch nicht umweltzonenrelevant war? Dann war die tatmehrheitliche Einstellung ja auch vollkommen zu Recht, wenn kein verantwortlicher Fahrer zu ermitteln war.
Heutzutage kannst Du, da es m.M.n. ein Parkvorgang ist, bei dem tatmehrheitlich das Falschparken und das Umweltzonenverkehrsteilnehmen (tolle Wortkreation!) ist, mit zwei getrennten Knöllchen locker die Umweltzone aushebeln. Und das gleich zweimal, einmal über das Doppelbetrafungsverbot (erstes Knöllchen zahlen) oder über die Nichtmitwirkung des Halters (Kostentragung). Also für die Umweltzone nicht viel gewonnen. Und für die Gerechtigkeit eh nicht, der persönlich erwischte Fahrer zahlt 80 Euro, der erwischte Halter zahlt, wenn er schlau ist, 23,50 Euro.
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calectra
Beitrag 20.07.2016, 06:38
Beitrag #30


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Zitat (Herrn Schorch @ 19.07.2016, 14:06) *
Nach Zahlung der 10 € tritt daher in Bezug auf die fehlende Umweltplakette Strafklageverbrauch ein.

Das sehe ich anders. Durch die Annahme des Verwarnungsgeldes tritt m.E. kein Strafklageverbrauch ein. Hierfür wäre nach meinem Kenntnisstand ein Bußgeldbescheid notwendig, der rechtskräftig ist.

Ich lerne gerne dazu. Woraus ergibt sich, dass durch die Zahlung eines Verwarnungsgeldes Strafklageverbrauch für weitere tateinheitlich begangene Ordnungswidrigkeiten eintritt?


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"Die Autobahn ist schließlich nicht für eine Geschwindigkeit von nur 80 oder 100 km/h gemacht", Landesverkehrsminister Otto Ebnet.
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Herrn Schorch
Beitrag 20.07.2016, 14:46
Beitrag #31


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§ 56 Abs. 4 OWiG


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calectra
Beitrag 20.07.2016, 16:23
Beitrag #32


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Gibt's nicht mehr.

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 20.07.2016, 18:04
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat des Vorposting gelöscht


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Mitleser
Beitrag 20.07.2016, 16:27
Beitrag #33


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??? think.gif
Wie "gibt's nicht mehr"? Was "gibt's nicht mehr"?
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calectra
Beitrag 20.07.2016, 16:31
Beitrag #34


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Sorry mein Fehler. Die Hitze scheint mir zuzusetzen. Habs mit dem § 54 OWiG verwechselt.


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Gernotshagen96
Beitrag 20.07.2016, 18:50
Beitrag #35


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danke danke leute. Also ich bezahle jetzt die 10€, und hoffe, dass dann Strafklageverbrauch eintritt. Ich meine, ich habe jaa ohne Parkscheibe geparkt, und zusätzlich
dummerweise noch in einer Umweltzone ohne Plakette. Ich hab keine Ahnung davon, aber wenn ihr alle sagt theoretisch wäre das eine Tateinheit, nämlich die des Parkens, dann scheint das jaa legitim zu sein. Aber ist denn das wirklich als Tatkontinuum zu betrachten? think.gif
Und falls dann noch der Bußgeldbescheid kommt, dann sage ich ich bitte um Fahrerbeschreibung, damit ich den rechtmäßigen Fahrer ermitteln kann. Ich schicke dann beide Anhörungsbögen zurück, aber fülle nur meine Personalien aus, das muss ja sein. Dort steht jaa selbst drin, falls keine Angaben zur Sache gemacht werden, wird das Beweisfoto verglichen, welches in meinem Falle nicht wirklich vorhanden ist.

Ich bin sehr dankbar für weiteren Rat rolleyes.gif
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Herrn Schorch
Beitrag 20.07.2016, 21:39
Beitrag #36


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Wenn ein Bußgeldbescheid kommt, auf jeden Fall fristgerecht Einspruch einlegen, um den Eintritt der Rechtskraft zu verhindern. Ohne dass die Behörde eine Information zum Fahrer hat, ist der Bescheid rechtswidrig.
Wahrscheinlicher ist ein Kostenbescheid nach ca. 3 Monaten. Dann wahlweise die 23,50 € dafür bezahlen oder Antrag auf gerichtliche Entscheidung stellen und auf die schon bezahlte Verwarnung (Unterlagen und Kontoauszug aufbewahren) verweisen.


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Gernotshagen96
Beitrag 21.07.2016, 17:09
Beitrag #37


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Okke danke, dann wart ich jetzt erstmal was kommt. Wenn ich doch noch das Bußgeld bezahlen soll, werde ich es so wie von euch geraten Einspruch einlegen, und sagen, dass ich nicht mehr weiß wer gefahren ist. Und/Oder sollte ich da zusätzlich auf die bereits bezahlte Verwarnung hinweisen? Oder ich sage ich hab die Verwarnung bezahlt, um anschließend selbstständig den tatsächlichen Fahrer ermitteln zu können, und deshalb bitte ich um eine Fahrerbeschreibung?
Oder ist das schon wieder viel zu viel, und ich sag einfach ich weise auf die Bezahlung der Verwarnung hin, und fordere falls keine Verfahrenseinstellung erfolgt eine Fahrerbeschreibung?
Falls da noch mal was von 23,50€ kommt, werde ich das wohl lieber bezahlen, besser als dann noch weiter zu diskutieren:O
Danke vielmals
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